Johann Guggenbichler. Gerichtssachverständige Anforderungen und rechtliche Grundlagen

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1 Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland Johann Guggenbichler Gerichtssachverständige Anforderungen und rechtliche Grundlagen

2 Sachverständige - Aufgaben Für Gericht, Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde Erfahrungssätze verschaffen streiterhebliche Tatsachen ermitteln Schlussfolgerungen ziehen SV sind Hilfsorgane des Gerichts, ihre Gutachten wichtige Beweismittel Unterscheide davon Zeugen sachverständige Zeugen Dolmetscher

3 Anforderungsprofil Anforderungen an Sachverständige: hohe Sachkunde Objektivität, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit faires Verfahren Unabhängigkeit von Parteien, aber auch von der Behörde System der gerichtlichen Zertifizierung und der von der Justiz geführten Liste wird diesem Profil am Besten gerecht

4 Rechtsquellen des Sachverständigenbeweises Zivilverfahren: ZPO Strafverfahren: ua StPO Ermittlungsverfahren: StPO Eintragungsverfahren, Listenführung: SDG Gebührenanspruch: GebAG Verhaltensregeln und pflichten: Standesregeln Interessenvertretung: Hauptverband der Gerichtssachverständigen

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12 0013d1733d de.0/justizbuch.pdf

13 Auswahl von Sachverständigen Gerichtssachverständigenliste Seit 2003 elektronische Liste Einteilung nach: Fachgruppen = Zusammenfassung von Fachgebieten, zb 02 Medizin Fachgebiet = Teil der Fachgruppe zb Neurochirurgie Geregelt im Nomenklaturerlass des BM f Justiz

14 Auswahl von Sachverständigen Beschränkungen und Erweiterungen Eingeschränkter sachlicher Wirkungsbereich zb Tiefbau Nur für: Kanalbau Zahnheilkunde Nicht für: Kieferorthopädie Spezialisierung besondere Fachkompetenz zb Innere Medizin Insbesondere für: Flugmedizin und Notfallmedizin Eingeschränkter örtlicher Wirkungsbereich zb Gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften (Baugründe) Nur für: örtliche Beschränkung: Wien und NÖ

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19 Fachgruppen- und Fachgebietseinteilung

20 Auswahl von Sachverständigen Vorteile des Listenwesens: eingehende Prüfung der Sachkunde präzise Umschreibung des Fachgebiets Erleichterung der Auswahl Vorbereitung auf die Funktion des SV - Rollenbild Prüfung der Bewährung

21 Elektronische Sachverständigenliste Obligatorischer Inhalt: Vor- und Familiennamen Geburtsdatum Beruf Zustellanschrift Telefonnummer Fachgruppe und Fachgebiet Zertifizierungsdauer

22 Elektronische Sachverständigenliste Fakultativer Inhalt: Spezialisierung innerhalb des Fachgebiets zweite Zustellanschrift weitere Telefon- und Faxnummern -adressen Angaben, die Erreichbarkeit erleichtern zb barrierefreier Zugang Einschränkung des örtlichen Wirkungsbereichs

23 Elektronische Sachverständigenliste Präsentationsmöglichkeit: Gebührenpflichtiger Bereich ( 183,-- / 37,-- /Jahr) mit Angaben über Ausbildung und berufliche Laufbahn Infrastruktur Umfang der bisherigen Tätigkeit Link auf eigene SV-Homepage Verbotene Inhalte, Entziehungsverfahren

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27 Eintragungsvoraussetzungen Sachkunde und Berufserfahrung Geschäftsfähigkeit, körperliche und geistige Eignung Vertrauenswürdigkeit Staatsangehörigkeit gewöhnlicher Aufenthaltsort oder Ort der Berufstätigkeit geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Bedarf Vor Eintragung: Haftpflichtversicherung ( 2a SDG), Mindestversicherungssumme EUR

28 Kommissionelle Begutachtung Begutachtungskommission (Zertifizierungskommission) Vorsitzender (Richter) + 2 Beisitzer unparteiisch, qualifiziert, unabhängig dokumentierte mündliche Prüfung Prüfungsfelder Sachkunde Verfahrensrechtskunde Gutachtensmethodik Berufserfahrung erforderliche Ausrüstung

29 Beeidigung und Eintragung Gesamtbetrachtung allenfalls weitere Ermittlungen Eintragung für nächste fünf volle Jahre Beeidigung

30 Rezertifizierung Verlängerung um fünf Jahre Prüfung der Voraussetzungen Stellungnahmen von Richtern allenfalls weitere Ermittlungen kein Rechtsanspruch!

31 Fortbildung Antrag auf Rezertifizierung hat auch Hinweis auf die absolvierten Fortbildungsveranstaltungen zu enthalten ( 6 Abs 3 SDG) Weitere Eignung auch anhand der Fortbildungsnachweise zu prüfen

32 Bildungs-Pass Nachweis der Fortbildungsaktivitäten für das Rezertifizierungsverfahren Auflage durch den Hauptverband, eigenverantwortliche Führung durch die Landesverbände Evaluierungskommission (Richter und ein Fachberater) bewertet im Nachhinein

33 Bildungs-Pass Kriterium: auf die Gutachtertätigkeit bezogen: Methodik und Rechtsgrundlagen der Sachverständigentätigkeit allgemein fachbezogene Vorträge und Seminare selbst gehaltene Fachvorträge fachgebietsbezogene Publikationen Kammerfortbildung

34 Ausweiskarte Chipkarte mit folgenden Daten: Landesgericht Gültigkeitsdauer Vor- und Familienname Tag der Geburt Fachgruppen

35 Ausweiskarte Funktionen: amtlicher Lichtbildausweis Identifikationsmittel zur Datenwartung Elektronische Unterfertigung von Gutachten Homepage wien.gerichts-sv.at Bürgerkarte

36 Chipkarte als Sachverständigenausweis

37 Chipkarte als Sachverständigenausweis

38 Siegel

39 Entziehungsverfahren Die Sachverständigeneigenschaft ist vom zuständigen Präsidenten zu entziehen: Eintragungsvoraussetzungen fehlen ungerechtfertigte Weigerung Verzögerungen verbotene Inhalte Mitteilungspflicht der Gerichte und Staatsanwaltschaften anfechtbarer Bescheid

40 Bezeichnungsschutz 14b SDG: Als Gerichtssachverständige oder allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte SV dürfen sich nur Eingetragene bezeichnen Andere Personen dürfen nur beschränkt auf Bestellung in einem Gerichtsverfahren hinweisen Geldstrafe bis zu

41 Werbung der Standesregeln Die über eine bloße Mitteilung hinaus gehende Bezeichnung als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger zu Zwecken der Werbung und des Wettbewerbs ist untersagt

42 Werbung der Standesregeln Verwendung der Bezeichnung auf dem Briefkopf, auf Visitkarten, in einem Lebenslauf, im Telefonbuch, auf einer Homepage, auf dem Wohnungsschild und dgl. - als bloße Mitteilung ohne reklamehafte Hervorhebung ist zulässig. Auf Homepages ist auch der Zertifizierungsumfang anzugeben. Jede Irreführung durch undeutliche, mehrdeutige oder unvollständige Angaben etwa durch Verschweigen einer sachlichen Beschränkung hat zu unterbleiben.

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44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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