geändert durch Satzungen vom 11. August Juli 2018
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- Andrea Kuntz
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1 Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis: Für Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten der letzten Änderungssatzung aufgenommen haben: Bitte beachten Sie auch die vorangegangenen Änderungssatzungen mit ihren Übergangsbestimmungen. Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Archäologische Wissenschaften im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) FPO Archäol. Wiss. Zwei-Fach Vom 8. Juli geändert durch Satzungen vom. August 3. Juli 8 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz, Art. 8 Abs. und Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die FAU folgende Studien- und Prüfungsordnung: Geltungsbereich Diese Fachstudien- und Prüfungsordnung ergänzt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie vom 7. September 7 in der jeweils geltenden Fassung im Folgenden: ABMStPO/Phil für das Fach Archäologische Wissenschaften im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Umfang und Ziele des Studiums () Das Fach Archäologische Wissenschaften kann im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs entweder als Erstfach mit einem Umfang von 9 -Punkten zuzüglich der Bachelorarbeit im Umfang von -Punkten oder als Zweitfach im Umfang von 7 -Punkten studiert werden. () Im Fach Archäologische Wissenschaften im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang erwerben die Studierenden grundlegende Fachkenntnisse der Archäologischen Wissenschaften, die sich aus den traditionellen Einzeldisziplinen der Prähistorischen, Klassischen und Christlichen Archäologie zu einem neuen Studiengang zusammengeschlossen haben, und die Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten, einschließlich der entsprechenden Methoden, die eine Grundlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum darstellen. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden mit dem Bachelorabschluss nachgewiesen.
2 (3) Der Zwei-Fach-Bachelorstudiengang Archäologische Wissenschaften zielt zum einen auf eine breit angelegte fachwissenschaftliche Ausbildung, welche durch eine zusammen -Punkte umfassende einführende Studienphase in den Disziplinen Prähistorische Archäologie, Klassische Archäologie und Christliche Archäologie gewährleistet wird, ab. Zum anderen ermöglicht die zweite, 3 -Punkte umfassende, Phase das vertiefende Studium einer der drei archäologischen Disziplinen auf Basis der zuvor erworbenen Kenntnisse (qualifizierte Spezialisierung). 3 Werden bei der Wahl von Archäologischen Wissenschaften als Erstfach Basis- und Aufbaumodul sowie die Bachelorarbeit in jeweils nur einer der beteiligten Disziplinen Prähistorische Archäologie, Klassische Archäologie oder Christliche Archäologie absolviert, so wird auf der Bachelorurkunde der Zusatz mit Schwerpunkt in unter Nennung der jeweiligen Disziplin aufgeführt. () Zur Erreichung des Qualifikationsprofils i. S. d. Abs. und 3 zielt der Studiengang auf die Entwicklung folgender Kompetenzen:. Sachkompetenz: - Grundlegende Kenntnis der Abfolge und des Ineinandergreifens der einzelnen Stufen der Kulturgeschichte sowie Kenntnis aller wichtigen Gattungen archäologischer Hinterlassenschaften in allen Teilbereichen der Archäologischen Wissenschaften. - Tiefergehendes Verständnis für die kulturellen Zusammenhänge in denjenigen Teilbereichen der Archäologischen Wissenschaften, die während des Studiums von der bzw. dem Studierenden als Studienschwerpunkt ausgewählt wurden. - Einsicht in die aktuellen Forschungsfelder und wissenschaftlichen Fragestellungen bei einem gewählten Studienschwerpunkt.. Methodenkompetenz: - Kenntnis und Fähigkeit zur Anwendung der grundlegenden archäologischen Methoden einschließlich der Techniken der Feldarchäologie zur Analyse von Fundzusammenhängen. - Kritisch reflektierter und methodisch kontrollierter Umgang mit Quellen, Beherrschung von Strategien der Informationsgewinnung. 3. Reflexions- und Argumentationskompetenz: - Zielorientiertes und begründetes Reflektieren und Argumentieren unter Verwendung der erlernten archäologischen Methoden und Inhalte.. Forschungskompetenz: - Selbstständiges Forschen aufgrund der Fähigkeit, Zusammenhänge des Faches zu überblicken sowie die gewonnenen systematischen und inhaltlichen Erkenntnisse anzuwenden.. Medienkompetenz: - Öffentliche Vermittlung von Forschungsergebnissen in Wort, Schrift und neuen Medien, zudem im Ausstellungs- und Museumswesen. 3 Fächerkombinationen Die Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Fächer im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang richten sich nach Anlage 3 der ABMStPO/Phil. Im Übrigen findet 3 Abs. der ABMStPO/Phil Anwendung. Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums () Umfang und Gliederung des Studiums sowie Art, Umfang und Gewichtungsfaktor en bestimmen sich nach Anlage.
3 () Wird das Fach Archäologische Wissenschaften als Erstfach gewählt, so sind im Bereich der Schlüsselqualifikationen -Punkte nachzuweisen. (3) Wird das Fach Archäologische Wissenschaften als Zweitfach gewählt, so wird empfohlen, -Punkte der Schlüsselqualifikationen für ein Grabungs- und Geländepraktikum zu veranschlagen. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen Als weitere Fremdsprachenkenntnisse im Sinne des 9 Abs. 3 Satz ABMStPO/Phil müssen im Fach Archäologische Wissenschaften im Zwei-Fach- Bachelorstudiengang neben Englisch Grundkenntnisse des Lateinischen nachgewiesen werden; für die Nachweismöglichkeiten gilt 9 ABMStPO/Phil. Das Erlernen einer dritten Fremdsprache wird in Abhängigkeit des Studienschwerpunkts dringend empfohlen. 6 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen gem. 3 Abs. 3 Satz ABMStPO/Phil bis zum Ende des zweiten Fachsemesters in jedem der studierten Fächer e im Umfang von jeweils -Punkten erfolgreich absolviert werden, darunter im Fach Archäologische Wissenschaften das Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und die Methoden der Archäologie ( -Punkte) sowie zwei weitere der sechs anderen Orientierungsmodule im Umfang von jeweils -Punkten. 7 Besondere Bestimmungen für die Bachelorarbeit Gemäß 3 Abs. Satz ABMStPO/Phil kann das Thema für die Bachelorarbeit erst dann vergeben werden, wenn wenigstens ein Aufbaumodul erfolgreich absolviert worden ist. 8 Schluss- und Übergangsvorschriften () Diese Fachstudien- und Prüfungsordnung tritt am. Oktober in Kraft. () Die zweite Änderungssatzung tritt am. Oktober 8 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 8/9 aufnehmen werden. 3
4 Anlage: Studienverlaufsplan Zwei-Fach-Bachelorstudiengang Archäologische Wissenschaften Orientierungsmodule: Arbeitsweisen und chronologischer Überblick Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und die Methoden der Archäologie Ältere Urgeschichte Jüngere Urgeschichte Griechische Archäologie Römische Archäologie Christliche Archäologie Christliche Ikonographie Proseminar: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten der Archäologie Proseminar: Methoden der Archäologie Proseminar: Überblick über die Kulturen prähistorischer Jäger und Sammler Proseminar: Überblick über die Kulturen sesshaft lebender prähistorischer Kulturen Europas Proseminar: griechische Archäologie Proseminar: römische Archäologie Proseminar: Christliche Archäologie Proseminar: Christliche Ikonographie Basismodule: Kulturentwicklung und Kulturgeschichte Prähistorische Archäologie Ältere Urgeschichte Ältere Urgeschichte I A Ältere Urgeschichte I B Vorlesung zur prähistorischen Proseminar zur prähistorischen Übung zur prähistorischen Prähistorische Archäologie Jüngere Urgeschichte Jüngere Urgeschichte I A Jüngere Urgeschichte I B Vorlesung zur prähistorischen Proseminar zur prähistorischen Übung zur prähistorischen Klassische Archäologie Griechische Archäologie Griechische Archäologie I A Vorlesung zur griechischen Kulturgeschichte in -Punkten V Ü P S Klausur (9 Min., %) und Hausaufgaben (3- Einzelaufgaben von jeweils S., %) () () Klausur (9 Min.) () () Klausur (9 Min.) () () Klausur (9 Min.) () () Klausur (9 Min.) () () Klausur (9 Min.) () () Klausur (9 Min.) Klausur (-6 Min.) Präsentation (ca. 3 Min., %) (ca. Textseiten, %) und Hausaufgaben (ca. Einzelaufgaben Klausur (-6 Min.) Präsentation (ca. 3 Min., %) (ca. Textseiten, %) und Hausaufgaben (ca. Einzelaufgaben Klausur (-6 Min.)
5 Griechische Archäologie I B Proseminar zur griechischen Kulturgeschichte Übung zur griechischen Kulturgeschichte Klassische Archäologie Römische Archäologie Römische Archäologie I A Italisch-römische Archäologie I B Christliche Archäologie Kulturgeschichte Kulturgeschichte I A Kulturgeschichte I B Christliche Archäologie Materielle Kultur Materielle Kultur I A Materielle Kultur I B in -Punkten V Ü P S Präsentation (ca. 3 Min., %) (ca. Textseiten, %) und Hausaufgaben (ca. Einzelaufgaben Vorlesung zur römischen Kulturgeschichte Klausur (-6 Min.) Proseminar zur römischen Kultur- Präsentation (ca. 3 Min., %) geschichte (ca. Textseiten, %) und Übung zur römischen Kulturgeschichte Hausaufgaben (ca. Einzelaufgaben Vorlesung zur Kulturgeschichte des Christentums vom 3. bis ins 8. Jh. Proseminar zur Kulturgeschichte des Christentums vom 3. bis ins 8. Jh. Übung zur Kulturgeschichte des Christentums vom 3. bis ins 8. Jh. Vorlesung zur materiellen Kultur der Spätantike und des frühen Christentums Proseminar zur materiellen Kultur der Spätantike und des frühen Christentums Übung zur materiellen Kultur der Spätantike und des frühen Christentums Aufbaumodule: Relevante Themen und Denkmäler Prähistorische Archäologie Ältere Urgeschichte 3 Ältere Urgeschichte II A Vorlesung über eine thematische Klausur (-6 Min.) Präsentation (ca. 3 Min., %) (ca. Textseiten, %) und Hausaufgaben (ca. Einzelaufgaben Klausur (-6 Min.) Präsentation (ca. 3 Min., %) (ca. Textseiten, %) und Hausaufgaben (ca. Einzelaufgaben () Klausur (-6 Min.) Ältere Urgeschichte II B Hauptseminar über eine thematische () Präsentation (ca. 6 Min., %) (ca. Textseiten, %)
6 Prähistorische Archäologie Jüngere Urgeschichte 3 Jüngere Urgeschichte II A Jüngere Urgeschichte II B Vorlesung über eine thematische Hauptseminar über eine thematische Klassische Archäologie Griechische Archäologie 3 Griechische Archäologie II A Griechische Archäologie II B Vorlesung zu einem relevanten Thema griechischer Kulturgeschichte Hauptseminar zu einem relevanten Thema griechischer Kulturgeschichte Klassische Archäologie Römische Archäologie 3 Römische Archäologie II A Römische Archäologie II B Christliche Archäologie Kulturgeschichte 3 Kulturgeschichte II A Kulturgeschichte II B Exkursion Vorlesung zu einem relevanten Thema römischer Kulturgeschichte Hauptseminar zu einem relevanten Thema römischer Kulturgeschichte Vorlesung zu einem relevanten Thema spätantik-frühchristlicher oder mittelalterlich-byzantinischer Kulturgeschichte Hauptseminar zu einem relevanten Thema spätantik-frühchristlicher oder mittelalterlich-byzantinischer Kulturgeschichte in -Punkten V Ü P S () Klausur (-6 Min.) () Präsentation (ca. 6 Min., %) (ca. Textseiten, %) () Klausur (-6 Min.) () Präsentation (ca. 6 Min., %) (ca. Textseiten, %) () Klausur (-6 Min.) () Präsentation (ca. 6 Min., %) (ca. Textseiten, %) () Klausur (-6 Min.) () Übung () () () () Archäologische Exkursion A Exkursion (8) (8) (8) (8) Präsentation (ca. 6 Min., %) (ca. Textseiten, %) Kurzreferat (ca. 3 Min., %), Beitrag zum Exkursionsführer ( S. + Abbildungen, %) und Führung vor Ort (3 Min., %) Archäologische Exkursion B Exkursion () () () () Beitrag zum Exkursionsführer ( S. + Abbildungen, %) und Führung vor Ort (3 Min., %) 6
7 Praktika in -Punkten V Ü P S Museumspraktikum Praktikum () () () () Gelände- und Grabungspraktikum Praktikum () () () () Bachelorarbeit und prüfung Bachelorarbeit Oberseminar Bachelorarbeit 9 Summe -3 bzw. 9+ bzw Ausgearbeitetes Arbeits- und Ergebnisprotokoll ( S.) oder Vortrag ( Min.) oder Posterpräsentation ( Min.) oder Modellpräsentation ( Min.) oder Ausstellungspräsentation ( Min.) über das Museumspraktikum 6 Ausgearbeitetes Arbeits- und Ergebnisprotokoll ( S.) oder Vortrag ( Min.) oder Posterpräsentation ( Min.) über das Praktikum 6 Präsentation (3 Min., %), Poster ( %), Bachelorarbeit ( S., 8 %) und mdl. Prüfung (mind. 3 Min., %) Bei der Verteilung auf die Semester handelt es sich um eine Empfehlung. Es ist eine der gruppen im Umfang von -Punkten zu belegen. 3 Es ist eine der gruppen im Umfang von -Punkten zu belegen. Es muss eine der beiden Exkursionen belegt werden. Der Besuch dieser e entfällt beim Studium der Archäologischen Wissenschaften als Zweitfach. 6 Die konkrete prüfung ist abhängig von der Wahl der entsprechenden durch die Studierenden und dem handbuch zu entnehmen. 7
geändert durch Satzung vom 11. August 2015
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Fachstudien-
Mehra) In Absatz 1 werden nach den Worten Wissenschaften kann die Worte im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs eingefügt.
Zweite Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Archäologische Wissenschaften im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der
Mehr1. In 1 werden nach den Worten ergänzt die Allgemeine die Worte nebst Satzzeichen Studien- und eingefügt.
Fünfte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Archäologische Wissenschaften im Ein-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November März Juli 2014
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MehrVom 21. Juli Im Titel der Satzung wird nach den Worten Universität Erlangen-Nürnberg folgender neuer Klammerzusatz eingefügt:
Dritte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Archäologische Wissenschaften im Ein-Fach- Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der
Mehrgeändert durch Satzung vom 5. November 2010
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Mehrnachgewiesen. 3 Fächerkombination 1
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Mehrder Bedingungen und Möglichkeiten verantwortlichen Handelns in der Gesellschaft befähigen.
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Mehr3 Fächerkombinationen. richten sich nach Anlage 3 der ABMStPO/Phil. 2 Im Übrigen findet 31 Abs. 5 der ABMStPO/Phil Anwendung.
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Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche beim Prüfungsamt einsehbare
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Mehrgeändert durch Satzung vom 31. März 2010
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Juli September November März Mai Februar
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MehrVom 5. August a) Nach dem Wort Allgemeine werden die Worte Studien- und eingefügt.
Achte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für das Fach Germanistik im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-
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Mehrgeändert durch Satzungen vom 2. März Juli März 2011
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