Programm der EVG Baustein 5: Auszug:

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1 - 2 - Der 1. Ordentliche Gewerkschaftstag hat das EVG Programm für die Jahre 2012 bis 2017 beschlossen. Im Baustein 5, der unter dem Motto Für soziale Gerechtigkeit steht, wurden weit mehr als 100 Anträge aus den verschiedenen Gliederungen unserer Gewerkschaft eingearbeitet. Ein Schwerpunkt bildet dabei neben der Programmatik zur existenzsichernden und gerechten Renten- und Versorgungspolitik, der betrieblichen Altersvorsorge, der Gesundheits- und Pflegepolitik - auch die Problematik der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AV DR). Nachfolgend wollen wir euch hierzu die wichtigsten Beschlüsse, die das höchste Beschlussgremium der EVG mit überwältigender Mehrheit gefasst hat, darstellen. Programm der EVG Baustein 5: Auszug: Die EVG wird auch weiterhin mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, die Problematik der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AVDR) durch den Ausbau des Betriebsrentenzuschusses einer Lösung zuzuführen. Diesem Baustein wurden auch die drei folgenden Anträge zugeordnet, die eine Weiterentwicklung des Betriebsrentenschusstarifvertrages vorsehen.

2 - 3 - BSK 006 Antragsteller: Bundesseniorenkonferenz Altersversorgung Deutsche Reichsbahn (AVDR) Die setzt sich weiter dafür ein, die Versorgungsleistungen der ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn zu verbessern. Die Weiterentwicklung des Betriebsrentenzuschusstarifvertrages ist Ziel der gewerkschaftlichen Aktivitäten. Zur weiteren Verbesserung der Leistungen für ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn wird der BetrRZ-TV in der nächsten Entgeltrunde weiter verhandelt mit dem Ziel, diese Leistung auf 100 zu erhöhen. Der Abschluss der Entgeltrunde 2014/15 muss an das Kriterium der Verlängerung des BetrRZ-TV über den hinaus gebunden werden. Begründung Die Vorgängergewerkschaften unserer haben seit 1991 mit zahlreichen Aktivitäten nichts unversucht gelassen, die Problematik der Altersversorgung Deutsche Reichsbahn im Sinne der ehemaligen Reichsbahnerinnen und Reichsbahner zu lösen. Auf politischem Weg versuchten die Mitglieder unserer Organisation in unzähligen Gesprächen mit Abgeordneten, Ministerpräsidenten, Bundesverkehrsministern und zuständigen im Bundeskanzleramt die Problematik zu erläutern und damit zu einer politischen Lösung zu gelangen. Tarifpolitisch wurde in der Entgeltrunde 2008/2009 versucht, mit dem Arbeitgeber DB AG eine Lösung zu erreichen. Unsere Forderungen bestanden aus zwei Teilen. Zum einen sollte ein sogenannter Nachteilsausgleich (Abfindungslösung) vereinbart werden und zum anderen sollten die Leistungen des Zusatzversorgungstarifvertrages (ZVersTV) erhöht werden. Wir versuchten den Sockelbetrag von 3,58 Euro auf 8 Euro und den Mindestbetrag von 51,13 Euro auf 100 Euro anzuheben. In mehreren Verhandlungsrunden weigerte sich der Arbeitgeber vehement, überhaupt über die Forderungen zu verhandeln. Ergebnis war eine Absichtserklärung, unsere Gewerkschaft gegenüber der Politik nach einer gerechten Lösung der Problematik der AVDR politisch zu unterstützen. Die Forderungen nach Erhöhung der Leistungen aus dem ZVersTV wies der Arbeitgeber mit zwei Argumenten ab:

3 Die Kosten seien auf Grund der enorm hohen Rücklagen, die nach Betriebsrentenrecht zu bilden wären, nicht finanzierbar. (Allein für die Anhebung des Sockelbetrages von 3,58 auf 4,58 hätten über 270 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet werden müssen). - Für Rentnerinnen und Rentner (Leistungsempfänger) gäbe es den dreijährigen Inflationsausgleich. Eine weitere Leistungsanhebung werde es für diesen Personenkreis nicht geben. Zudem habe es in der deutschen Betriebsrentengeschichte noch nie eine Leistungsanhebung für Leistungsempfänger gegeben. Man würde Tarifverträge nur für aktive Beschäftigte abschließen. In der Entgeltrunde 2010/2011 wurde ein neuer Versuch zur Erhöhung der Leistungen des ZVersTV unternommen. Wir forderten die Anhebung des Mindestbetrages von 51,13 Euro auf 100 Euro. Der Arbeitgeber wiederholte zunächst in mehreren Verhandlungsrunden seine Argumentation aus den Jahren 2008/2009. Im Verbund mit dem Abschluss des Branchentarifvertrages gelang es unserer Gewerkschaft jedoch, ein neues Tarifvertragsmodell zu vereinbaren. Der Betriebsrentenzuschusstarifvertrag (BetrRZ-TV) baut auf den ZVersTV auf und sieht im ersten Jahr seiner Gültigkeit eine individuelle Leistungsanhebung auf 75 Euro vor. Zudem wurde eine jährliche Überprüfung der Verwendung der Mittel vereinbart durch die sichergestellt ist, dass der Betrag für Folgejahre auch weiter angehoben werden kann. Auch auf gerichtlichem Wege versuchte unsere Organisation eine Lösung zu erreichen. So wurden in Musterprozessen zunächst sämtliche Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit angerufen. Als diese Verfahren nicht im Sinne der ehemaligen Reichsbahnerinnen und Reichsbahner ausgingen wurden das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. Nachdem wir dort unterlegen waren, starteten wir einen neuen Versuch über die Arbeitsgerichte. In mehreren Musterprozessen, die gegen die beiden Rechtsnachfolger DB AG und Bundeseisenbahnvermögen geführt wurden, sollte versucht werden die Rechtsnachfolger zu zwingen, den zu Beginn der 90er Jahre vereinbarten 36 des AnTV DR, der das Thema Altersversorgung regeln sollte und bis damals offen gehalten wurde Wird noch geregelt, mit uns die Ausgestaltung des Paragraphen zu verhandeln. Diese Musterprozesse wurden bis zum Bundesarbeitsgericht geführt. Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am in Erfurt nun entschieden, dass wegen der bereits 1974 erfolgten Zuordnung der Versorgung der Eisenbahner zur Sozialpflichtversicherung kein Anspruch gegen die Deutsche Reichsbahn bzw. deren Nachfolger auf Altersversorgung geltend gemacht werden kann. Ansprüche aus einer Tätigkeit bei der Deutschen Reichsbahn können sich nur gegen die gesetzliche Rentenversicherung richten, soweit sie an Regelungen aus der Zeit der DDR anknüpfen.

4 - 5 - Das Bundesarbeitsgericht knüpft mit seiner Entscheidung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an. U.a. urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Versorgung AVDR bereits in der DDR nur einen einheitlichen Sozialversicherungsrentenanspruch bewirkte, so ergebe sich schon aus dem Grund der Verhältnismäßigkeit kein Anspruch auf eine Zusatzrente BER 050 Antragsteller: Wahlkreiskonferenz Berlin Verbesserung der Leistungen aus Betriebsrenten Leistungen aus den Regelungen zu Betriebsrenten der DB AG (Zusatzversorgungs- Tarifvertrag und Betriebsrentenzuschuss Tarifvertrag) sind in künftigen Tarifverhandlungen auf mindestens 110,00 monatlich anzuheben und weiter zu verbessern. Begründung: Wie die zurückliegenden Erfahrungen zeigen, bereitet es erhebliche Schwierigkeiten, den Grundbetrag im ZVers -TV der DB AG zu erhöhen. Dank der Initiative der EVG konnte 2011 endlich nach 15 Jahren durch den Tarifvertrag Betriebsrentenzuschuss für betroffene ehemalige Reichsbahner eine Erhöhung der Leistung von 51,13 in der Summe auf 75 erreicht werden. Dabei darf es nicht bleiben.

5 - 6 - ERF 017 Antragsteller: Wahlkreiskonferenz Erfurt Verbesserung der Leistungen aus den Betriebsrenten Die Leistungen aus den Regelungen zu Betriebsrenten (ZVers-TV und BetrRz-TV) sind weiter zu verbessern und an das vergleichbare Niveau der Betriebsrentenzahlungen (und anderer relevanten Altersbezüge aus dem Beschäftigungsverhältnis) an die Beschäftigten der ehemaligen Bundesbahn heranzuführen. Auch für die Bereiche außerhalb des DB-Konzerns ist ein Einstieg in Betriebsrentensysteme zu vollziehen. Begründung: Wie die Erfahrungen zeigen, bereitet es erhebliche Schwierigkeiten, den im ZVers- TV fixierten Grundbetrag von 51,13 zu erhöhen. Die jetzt mittels Betriebsrentenzuschuss-TV gefundene Lösung, die Leistungen auf 75,00 anzuheben, darf keine abschließende Lösung sein.

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