Alterssicherungspolitik auf gutem Weg

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1 Berlin, 28. November 2006 Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium der Finanzen: Alterssicherungspolitik auf gutem Weg Bericht zur zusätzlichen Altersvorsorge Eine verlässliche Altersversorgung auf drei Säulen Die demografischen Veränderungen und die sich deshalb verschiebende Relation von Beitragszahlern zu Ruheständlern stellen eine enorme Herausforderung für die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (GRV) dar. Beitragssätze und Steuermittel können nicht beliebig erhöht werden, ohne Beschäftigte und Arbeitgeber zu überfordern. Eine Beteiligung der Rentner an den Lasten der demografischen Herausforderung, wie sie mit den vergangenen Rentenreformen bereits erfolgt ist, war deshalb so notwendig wie unumgänglich. Das gilt auch für die geplante Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre. Eigenvorsorge künftig unverzichtbar Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt auch in Zukunft die wichtigste Säule der Altersversorgung. Fest steht aber auch: Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter ist eine Ergänzung durch betriebliche und private Altersvorsorge unerlässlich. Die Bundesregierung fördert daher bereits seit 2002 zielgenau deren Aufbau. Werden diese staatlichen Förderangebote genutzt, ist auch künftig ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau im Alter möglich. Was bereits geleistet wird: Ein Überblick Betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung wurde durch ein umfassendes Maßnahmenpaket reformiert: Beschäftigte haben seit 2002 einen Anspruch auf eine Betriebsrente im Wege der Entgeltumwandlung. Pensionsfonds wurden als neuer Durchführungsweg eingeführt und sind über den Pensions-Sicherungs-Verein gegen Insolvenz geschützt. Zugleich wurde die staatliche Förderung erheblich ausgeweitet. Zahlungen an Pensionskassen oder an die neu eingeführten Pensionsfonds werden seit dem bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und beitragsfrei gestellt (2006: Euro), wobei die Beitragsfreiheit bis Ende 2008 befristet ist

2 - 2 - Mit dem am in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz wurde die betriebliche Altersversorgung von weiteren Hemmnissen befreit: Die Mitnahmemöglichkeit beim Arbeitgeberwechsel wurde verbessert ("Portabilität"). Die Steuer- und Beitragsfreiheit wurde auf Direktversicherungen ausgedehnt; als Ausgleich für die weggefallene Möglichkeit der Pauschalbesteuerung wurde ein zusätzlicher steuerfreier Festbetrag von Euro eingeführt. Damit können in diesem Jahr also zusammen bis zu Euro steuerfrei für die betriebliche Altersversorgung eingesetzt werden. Einführung der Riester-Rente Seit Anfang 2002 fördert der Staat den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Diese Riester-Förderung erfolgt auf zwei Wegen: Mit Zulagen - davon profitieren besonders Geringverdiener und Familien mit Kindern - und mit ggf. darüber hinaus bestehenden Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Je nach Familienstand und Einkommen kann die staatliche Förderquote mehr als 90 Prozent betragen. Für viele Geringverdiener gilt: Bereits mit 5 Euro Eigenbeitrag im Monat lässt sich zusammen mit der staatlichen Förderung eine beachtliche Zusatzrente aufbauen. Beispiel (ab 2008): Eine Frau mit zwei Kindern verdient 500 im Monat: Sozialversicherungspflichtiges Einkommen: Für einen Eigenbeitrag von 60 im Jahr (= 5 im Monat) erhält diese Frau 524 Zulagen. (weitere Beispiele in der Anlage 1): Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Riester-Rente noch weiter verbessert. Durch Einführung eines Dauerzulagenantrags und die Möglichkeit einer Kapital-Einmalauszahlung von bis zu 30 Prozent ist sie seither wesentlich bürgerfreundlicher. Übergang zur nachgelagerten Besteuerung Im Mittelpunkt des Alterseinkünftegesetzes steht der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Dies bedeutet: In der Erwerbsphase bleiben die Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerfrei. In der Auszahlungsphase sind die Alterseinkünfte dann steuerpflichtig. Die Umstellung auf das neue System erfolgt nicht auf einen Schlag, sondern in jährlichen Schritten (siehe Anlage 2). In Zukunft werden die Aufwendungen zur Altersvorsorge bei einer sog. Basisversorgung bis 2025 vollständig steuerfrei gestellt. Begonnen wurde 2005 mit 60 Prozent der innerhalb des Höchstbetrages von Euro gezahlten Beiträge (einschließlich des Arbeitgeberanteils), maximal also Euro. Die 60 Prozent steigen jährlich um 2-Prozent-Punkte an. Als Basis

3 - 3 - versorgung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den landwirtschaftlichen Alterskassen, zu den berufsständischen Versorgungswerken sowie zu privaten Leibrentenversicherungen, wenn diese bestimmte Förderkriterien erfüllen (sog. "Basis-/Rürup-Rente ). Eine Günstigerprüfung garantiert: Keiner wird gegenüber dem alten Recht schlechter gestellt. Die "Basis-/Rürup-Rente" soll in erster Linie auch Selbständigen den Aufbau einer ausreichenden Alterssicherung ermöglichen. Parallel mit der Steuerbefreiung der Altersvorsorgeaufwendungen werden die Renten zunehmend besteuert. Wer im Jahr 2005 Rente bezogen hat, der muss diese zu 50 Prozent versteuern. Für jeden neuen Rentnerjahrgang erhöht sich der Besteuerungsanteil jährlich um zwei Prozentpunkte und ab 2021 jährlich um einen Prozentpunkt. Im Jahr 2040 werden dann Renten und Pensionen einkommensteuerrechtlich gleich behandelt, d. h. voll nachgelagert besteuert. Dieses Konzept stellt den Bürgern in ihrer Berufsphase mehr Geld für die Altersvorsorge zur Verfügung. Die Steuerpflicht wird in einen Zeitraum verlagert, in dem die Alterseinkünfte den Betroffenen tatsächlich zufließen und in dem die persönlichen Steuersätze in der Regel deutlich niedriger sind als während des Berufslebens. Nach Umsetzung des Stufenplans für den Abzug der Altersvorsorgebeiträge und zur zunehmenden Besteuerung der Renten wird diese Umstellung den Fiskus in der Endstufe rund 6 Mrd. Euro jährlich kosten; Mittel, die dem Bürger unmittelbar zu gute kommen. Was wurde erreicht? Die betriebliche Altersversorgung erlebt seit 2002 ein kräftiges Wachstum. Die Zusatzversorgung der Beschäftigten in der Privatwirtschaft hat sich von Anfang 2002 bis Juni 2004 von 38 auf 46 Prozent kontinuierlich verbreitert. Dabei ist die Steigerung in den neuen Bundesländern von 19 auf 32 Prozent sowie bei Frauen von 33 auf 42 Prozent besonders hoch. Insgesamt (Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst) verfügten Ende Juni 2004 rd. 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine Betriebsrentenanwartschaft. In absoluten Zahlen: Mitte 2004 hatten rd. 15,7 Mio. Beschäftigte bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrentenanwartschaft (10,3 Mio. in der Privatwirtschaft und 5,4 Mio. bei Versorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes). Seit Juni 2004 sind mehr als 1,5 Mio. Anwartschaften hinzugekommen (Angaben des GDV für den Stichtag ; aktuellere Zahlen liegen nicht vor). Damit dürften derzeit über 17 Mio. Beschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge haben. Auch die Riester-Rente boomt. Die im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes getroffenen Vereinfachungen wirken. Bis Ende September dieses Jahres wurden insgesamt knapp 7 Mio. zertifizierte Altersvorsorgeverträge abgeschlossen. Da im letzten Jahresquartal traditionell die - 4 -

4 - 4 - meisten Verträge abgeschlossen werden, ist in den kommenden Wochen mit einer weiteren kräftigen Zunahme zu rechnen. Entwicklung der Riester-Rente Anzahl der Verträge Investmentfondsverträge Banksparverträge Versicherungsverträge I / 2002 II / 2002 III / 2002 IV / 2002 I / 2003 II / 2003 III / 2003 IV / 2003 I / 2004 II / 2004 III / 2004 IV / 2004 I / 2005 II / 2005 III / 2005 IV / 2005 I / 2006 II / 2006 III / 2006 Stand zu Ende Zusammen mit den Betriebsrentenanwartschaften haben damit über 20 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Anspruch auf Zusatzversorgung im Alter. Das sind mehr als 75 Prozent. Wichtig ist auch: Die Anwartschaften auf Riester-Renten, "Basis-/Rürup"-Renten und betriebliche Altersversorgung werden in der Ansparphase im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe nicht berücksichtigt. Was noch zu tun ist - Optimierungsbedarf und Planungen Betriebliche Altersversorgung In den letzten Jahren hat nicht nur der Gesetzgeber dazu beigetragen, dass von einer Renaissance der Betriebsrenten gesprochen wird. Auch die Tarifvertragparteien haben ihre Verantwortung wahrgenommen und einen erheblichen Beitrag geleistet. Bei Arbeitgebern und Gewerkschaften wird immer mehr die Bedeutung einer zusätzlichen Alterssicherung erkannt und entsprechend gehandelt. So ist es mittlerweile in vielen großen Branchen (Metall, Chemie, Bau) möglich, die vermögenswirksamen Leistungen in Altersvorsorgeleistungen umzuwidmen. Damit ist sichergestellt, dass künftig nicht mehr kurzfristiges Sparen über sechs bzw. sieben Jahre, sondern eine lang

5 - 5 - fristige Geldanlage für die zusätzliche Altersvorsorge gefördert wird. Dies ist der richtige Ansatz, um eine möglichst hohe Flächendeckung der Zusatzrente zu erreichen. Denn der bisherige Verbreitungsgrad der vermögenswirksamen Leistungen (Metall: 70 Prozent, Chemie: 90 Prozent) ist künftig auch bei den entsprechenden Altersvorsorgeprodukten zu erwarten. Auch in anderen Branchen sind seit 2002 bemerkenswerte Fortschritte beim Aufbau der Betriebsrente erreicht worden. Besonders auch in Wirtschaftsbereichen, in denen die betriebliche Altersversorgung zuvor weniger üblich war. So hat sich etwa bei Nahrung-Genuss-Gaststätten die Beteiligungsquote von 2001 bis 2004 um 16-Prozent-Punkte erhöht. Im Groß- und Einzelhandel haben mittlerweile im Schnitt über 50, bei einem Drittel der Unternehmen sogar über 70 Prozent der Beschäftigten einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Wichtig für die Weiterentwicklung der Betriebsrenten ist auch: Die Finanzierung der Insolvenzsicherung von Betriebsrenten über den Pensions-Sicherungs-Verein wird auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Das von der Bundesregierung initiierte Gesetz ist vom Bundestag bereits verabschiedet und wird voraussichtlich im Dezember in Kraft treten. Mit der verbesserten Insolvenzsicherung werden die Betriebsrenten nicht nur zukunftssicher gemacht, sondern langfristig ist damit auch eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeber verbunden. Steuerfreiheit und Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung Die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung ist nach geltendem Recht bis Ende 2008 befristet. Selbstverständlich würde eine Fortführung dieses Förderinstruments über 2008 hinaus den Aufbau von Betriebsrentenanwartschaften weiter beschleunigen. Hier besteht aber ein Zielkonflikt: Es kann nicht bestritten werden, dass den Sozialversicherungssystemen durch die Beitragsfreiheit erhebliche Mittel entzogen werden, nach Schätzungen zurzeit jährlich über 2 Mrd. Euro. Dadurch ist nicht nur besonders die auf dem Sachleistungsprinzip beruhende gesetzliche Krankenversicherung betroffen, sondern auch die gesetzliche Rentenversicherung. Hier werden die Mindereinnahmen zwar sehr langfristig durch entsprechend niedrigere Renten kompensiert. In der Übergangszeit entstehen jedoch erhebliche Finanzbelastungen. Außerdem führt die Beitragsfreiheit innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung zu Verteilungseffekten, die auf Dauer nicht akzeptabel sind. Die erreichte Dynamik beim Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung sollte nicht mit höheren Beitragssätzen in der Sozialversicherung erkauft werden. Prioritäres Ziel der Bundesregierung ist es, die Wirtschaft durch möglichst niedrige Beitragssätze bei den Lohnnebenkosten zu entlasten. Deshalb ist die Beitragsbefreiung der Entgeltumwandlung mit guten Gründen nach geltendem Recht bis Ende 2008 befristet

6 - 6 - Die betriebliche Altersversorgung wird auch ohne die Beitragsfreiheit ihre besondere Attraktivität behalten. Die dynamisch ausgestaltete Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung besteht über 2008 hinaus. Es bleibt ebenfalls dabei, dass eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung in allen Durchführungswegen auf Dauer steuer- und beitragsfrei durchgeführt werden kann. Außerdem: Die zunehmend lukrativen Riester-Zulagen sind auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nutzbar. Zusammen mit den übrigen unbestrittenen Vorteilen (geringe Kosten, gutes Preis-/Leistungsverhältnis) bleibt die betriebliche Altersversorgung auch über 2008 hinaus in jedem Fall ein sehr attraktiver Weg zum Aufbau einer Zusatzrente. Das gilt auch für die Entgeltumwandlung. Niemand ist gezwungen, nach 2008 bestehende Vereinbarungen zu ändern. Die Entgeltumwandlung wird aus Sicht vieler Beschäftigter ein sinnvoller Weg zum Aufbau einer Zusatzrente bleiben. Denn die bestehenden Verträge können weiterhin in erheblichem Umfang steuerbefreit bespart werden. Damit wird deutlich: Die bereits aufgebauten Anwartschaften durch Entgeltumwandlung sind keinesfalls verloren, sondern das Sparen kann nahtlos fortgesetzt werden. Abhängig von der Situation des einzelnen Arbeitnehmers (Familienstand, Kinderzahl, Einkommenshöhe) kann es allerdings wirtschaftlich sinnvoller sein, die Förderung auf die zunehmend lukrativen Riester-Zulagen umzustellen. Ist die Entgeltumwandlung über Tarifverträge organisiert, sollten diese rechtzeitig angepasst bzw. geändert werden. "Basis-/Rürup-Rente" Um auch hier eine stärkere Akzeptanz zu erreichen, will die Bundesregierung die "Basis- /Rürup-Rente" verbessern. Das Jahressteuergesetz 2007 sieht vor, dass die Beiträge für eine solche Rente beim Sonderausgabenabzug zunehmend steuermindernd berücksichtigt werden. Riester-Rente: Höherer Kinderzuschuss Zum 1. Januar 2008 wird die Kinderzulage für alle ab 2008 geborenen Kinder auf 300 Euro erhöht. Für eine Einverdiener-Familie mit Euro Durchschnittsverdienst bedeutet dies, dass der Staat von Euro Sparbeitrag für die Zusatzrente 608 Euro übernimmt. Die Förderquote bei einem neu geborenen Kind - ohne Berücksichtigung evtl. bereits vorhandener Kinder - steigt damit auf über 50 Prozent. Beim zweiten Kind wächst der Staatszuschuss bereits auf 908 Euro, die Förderquote auf über 75 Prozent an. Diese lukrative Möglichkeit der Altersvorsorge wird die Riester-Rente noch stärker verbreiten. Riester-Rente: Sonder-Bonus für Berufseinsteiger Vorsorge für das Alter kann nicht früh genug beginnen. Jugendliche denken bei Aufnahme der Ausbildung oder Beschäftigung oft an alles andere als an dies. Hier ist eine zielgenaue Weiter

7 - 7 - entwicklung des bestehenden Förder-Instrumentariums sinnvoll. Deshalb sollen ab 2008 alle dann unmittelbar Förderberechtigten, die jünger als 21 Jahre sind, einmalig eine Bonuszahlung in Höhe von 100 Euro erhalten ("Riester-Berufseinsteiger-Bonus"). Damit wird der Anreiz erhöht, eine Riester-Rente bereits zu Beginn des Arbeitslebens abzuschließen, um diese aufgrund des Zinseszins-Effektes besonders wertvolle Zeit zum Aufbau einer Zusatzversorgung zu nutzen. Integration Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, dass selbstgenutztes Wohneigentum besser in die geförderte Altersvorsorge integriert werden soll. Die Koalitionsparteien beraten derzeit entsprechende Modelle. Ausblick Ziel der Bundesregierung ist eine möglichst flächendeckende Ausbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge. Die derzeit erreichten ca. 75 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind nicht genug. Hier sind weitere Anstrengungen erforderlich. Im Vergleich zu der Situation vor fünf Jahren ist die Entwicklung aber sehr erfreulich. Die Bürgerinnen und Bürger erkennen zunehmend die Notwendigkeit der Eigenvorsorge. In diesem entscheidenden Punkt bleibt aber weiterhin Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Kommunikation der bestehenden Möglichkeiten muss optimiert werden. Dies geschieht durch Öffentlichkeitsarbeit ebenso wie durch gezielte Bildungskampagnen. Zum Beispiel sollen durch den von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Volkshochschulkurs "Altersvorsorge macht Schule" (früher: Fit-in-Altersvorsorge ) ab Beginn des nächsten Jahres bundesweit Informationen über eine finanzielle Absicherung im Alter vermittelt, Unsicherheiten im Umgang mit Vorsorgeprodukten abgebaut und Möglichkeiten für eine zusätzliche Absicherung im Alter aufgezeigt werden. Eine solche Einzelmaßnahme kann aber nur ein erster Schritt sein. Wichtig ist, dass eine Gesamtstrategie bezüglich der Kommunikation der bereits vorhandenen, aber auch der geplanten Fördermaßnahmen verfolgt wird. Diese muss eng zwischen den beteiligten Institutionen abgestimmt sein. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen praktische, das gesamte Themenfeld der zusätzlichen Altersvorsorge abdeckende Handlungsempfehlungen aus einer Hand - gerade wenn sie die Notwendigkeit weiterer Eigenvorsorge bereits erkannt haben und sie in die Tat umsetzen wollen. Nur dadurch kann eine weitere Verbreitung erreicht werden

8 - 8 - Im Jahr 2007 wird die Bundesregierung prüfen, welchen Verbreitungsgrad die betriebliche und private Altersvorsorge auf der Grundlage der bestehenden Förderung erreicht hat und wie die weitere Entwicklung einzuschätzen ist. Zukunft der Altersteilzeit - ein wichtiges Thema einer umfassenden Rentenpolitik Für eine umfassende Rentenpolitik ist auch die rechtliche Ausgestaltung des Übergangs von der Erwerbs- in die Ruhestandsphase bedeutsam. Ein wesentliches Instrument diesbezüglich ist die Altersteilzeit, die 1996 als Gegenmodell zur damals praktizierten Frühverrentung eingeführt wurde. In dieser Zeit wurden in immer größerem Umfang ältere Arbeitnehmer entlassen, die nach einer längeren Periode der Arbeitslosigkeit vorzeitig in die Altersrente wechselten. Dies war auf Dauer für die Sozialversicherungssysteme nicht tragbar. Mit der Altersteilzeit wurde ein Instrument geschaffen, das einen gleitenden Übergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit ermöglicht. Die Altersteilzeitförderung hat einen zweifachen Effekt: Sie stabilisiert die Beschäftigungsverhältnisse älterer Arbeitnehmer als alternative Gestaltungsmöglichkeit zur Personalanpassung durch Kündigungen. Gleichzeitig verbessert sie die Arbeitsmarktchancen jüngerer Arbeitsloser/Ausgebildeter. Die BA fördert Altersteilzeit, wenn ein durch Altersteilzeit frei werdender (Teilzeit-) Arbeitsplatz durch einen Arbeitslosen oder einen Arbeitnehmer nach Abschluss seiner Ausbildung wiederbesetzt wird. Seit 1996 wurde dadurch insgesamt mehr als Arbeitslosen und Ausgebildeten der Einstieg in das Arbeitsleben ermöglicht. Ungeförderte Altersteilzeit - schätzungsweise 60 bis 70 Prozent der Fälle - wird meist als Alternative zur betriebsbedingten Kündigung als sozialverträgliches Personalanpassungsinstrument genutzt. Hinweis: Laut Statistik der BA waren Ende 2005 knapp Arbeitnehmer insgesamt in Altersteilzeit (sv-pflichtig, gefördert und ungefördert) beschäftigt. Hiervon wurden rund Fälle (24 Prozent) gefördert. Die Ausgaben beliefen sich für das Jahr 2005 auf 1,1 Mrd. Euro. Bisherige Aussagen zu den Arbeitsmarkteffekten schreiben der Altersteilzeit einen Beitrag zur Senkung der Arbeitslosenquote Älterer, zu einem geringeren Leistungsbezug Älterer wegen Arbeitslosigkeit sowie einer höhere Erwerbsbeteiligung der 55- bis 59-Jährigen zu. Kritisiert wird Altersteilzeit im Blockmodell, bei dem einer Vollarbeitsphase eine gleich lange Freistellungsphase folgt, da es einem längeren Verbleib älterer Arbeitnehmer in aktiver Beschäftigung entgegenwirkt. Die Altersteilzeit ist damit bei der aktuell und absehbar auch weiterhin angespannten Arbeitsmarktsituation ein wesentliches Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Die bestehende Altersteil

9 - 9 - zeitförderung läuft Ende 2009 aus. Die Ergebnisse der zur Zeit beginnenden politischen Diskussion über die Zukunft der Altersteilzeit sollten abgewartet werden, wenn entschieden werden soll, ob und in welcher Form ab 2010 ein gleitender Übergang in die Altersrente weiterhin gefördert werden sollte

10 Anlage 1 Beispiele Riester-Förderung Beispiel 1 (ab 2008): Alleinverdienerehepaar (außerhalb der Kindererziehungszeiten), drei Kinder Sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen: Eigenbeitrag: Ehemann: 4 % v = abzüglich 863 Zulagen (2 x x 185 ) = 337 Ehefrau (mittelbar zulageberechtigt): Eigenbeitrag ist nicht erforderlich Auf den Vertrag des Ehemannes fließen 337 Eigenbeitrag Zulage = 491 Auf den Vertrag der Ehefrau fließen die restlichen Zulagen( x 185 ) = 709 Beispiel 2 (ab 2008): Allein stehende Berufsanfängerin (z.b. Azubi), ohne Kinder Sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen: Eigenbeitrag: 4 % v = 260 abzüglich 154 Zulage = 106 Auf den Vertrag fließen 106 Eigenbeitrag Zulage = 260 Beispiel 3 (ab 2008): Allein stehende Arbeitnehmerin, zwei Kindern Sozialversicherungspflichtiges Vorjahresbruttoeinkommen: Eigenbeitrag: 4 % v = abzüglich 524 Zulagen (1 x x 185 ) = 676 Auf den Vertrag fließen 676 Eigenbeitrag Zulagen = Auch hier wird fast die Hälfte der gesamten Sparleistung vom Staat übernommen Beispiel 4 (ab 2008): Allein stehender Arbeitnehmer, ohne Kinder Sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen: Eigenbeitrag: 4 % v = abzüglich 154 Zulage = 846 Auf den Vertrag fließen 846 Eigenbeitrag Zulagen = Zusätzliche Steuererstattung (Steuervorteil ist höher als der Zulageanspruch) = 141 Insgesamt wird sie vom Staat also mit 295 im Jahr unterstützt, sodass sie selbst im Ergebnis lediglich 705 im Jahr aufwenden muss

11 Anlage 2 Übersicht über die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen nach dem Alterseinkünftegesetz - Übergang zur nachgelagerten Besteuerung % 80 % Ansparphase 60 % Rückgang des steuerpflichtigen Anteils von Altersvorsorgeaufwendungen 40 % 20 % 0 % 40 % % p. a. 0 % 2025 Auszahlungsphase Schrittweise Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils von Altersbezügen 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 50 % steigend 2 % p. a. 80 % steigend 1 % p. a. 100 % 0 %

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