Regional-Konzept Schwimmen

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1 1. Allgemeines Das Regional-Konzept im Schwimmen des Südwestdeutschen Schwimmverbandes e.v. (SWSV) beruht auf der Weiterentwicklung der Konzepte vom , und welches seine Grundlagen in dem gemeinsamen Konzept von Schwimmverband Rheinland (SVR) und SWSV vom 17. Januar 1996 hatte. Die Schwerpunktbildung in ein Landesleistungszentrum Nord des SVR (SC Poseidon Koblenz) und einem Landesleistungszentrum Süd des SWSV (SG EWR Rheinhessen-Mainz) ist sinnvoll und entspricht den historisch gewachsenen Gegebenheiten. Der SWSV bekennt sich zum Leistungssport und fühlt sich zur Heranführung von talentierten Schwimmerinnen und Schwimmern an den Leistungssport verpflichtet. Deshalb existiert ein Fördermodell mit entsprechend strukturierten Landeskadern. Der SWSV stellt in seinem Haushalt für die nominierten Kadermitglieder finanzielle Mittel bereit, die für feste Zuschüsse zu Trainingslagern und für Sondermaßnahmen verwendet werden. Das Regional-Konzept findet auch für Kaderathleten der Bundeskader A, B, C, D/C, DSV und S Anwendung, sofern eine Bezuschussung der entsprechenden Kadermaßnahme durch den DSV nicht erfolgt. Die Entwicklungskonzeption zur Leistungssportförderung in der Sportart Schwimmen im SWSV unter der Trägerschaft des Landesstützpunktes Schwimmen: SG EWR Rheinhessen-Mainz / SG Rheinhessen-Mainz e.v. vom 24. September 2012,vom 22. und 23. November 2012 sowie vom ist Bestandteil des Regional-Konzepts im Schwimmen. 2. Struktur des Stützpunktsystems 2.1. Landesleistungszentrum Süd Verantwortlich: Ort: Stützpunktleiter: Stützpunktrainer: Mainz Steffen Grummt Lothar Schubert 2.2. SWSV Bezirksstützpunkte Die Bezirksstützpunkte unterstützen und organisieren die Förderkadermaßnahmen. Förderkaderathleten aus der jeweiligen Region können am Training in den Bezirksstützpunkten teilnehmen. Fassung vom Blatt 1 von 7 -

2 Bezirksstützpunkt Pfalz Verantwortlich: Ort: Stützpunktleiter: Stützpunkttrainer: NN NN NN Bezirksstützpunkt Rheinhessen Verantwortlich: Ort: Stützpunktleiter: Stützpunkttrainer: Worms Matthias Pfeiffer Matthias Pfeiffer 3. Zentrale Trainingsmaßnahmen Nachfolgend sind die vom SWSV geförderten Maßnahmen aufgeführt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an den Maßnahmen und auf eine Bezuschussung besteht nicht. Soweit Plätze nicht mit Kader-Athleten des Leistungskaders und Förderkaders des SWSV besetzt werden können, werden diese anderen Sportlern angeboten. Vorzugsweise finden Kaderathleten des Schwimmverbandes Rheinland e.v. Berücksichtigung. Über die Vergabe der offenen Plätze entscheiden die Fachwarte Schwimmen der beiden Schwimmverbände. Die benannten Athleten können auf eigene Kosten an der Maßnahme teilnehmen. Eine Bezuschussung durch den SWSV erfolgt nicht D-Kader-Lehrgänge (incl. Bundeskader) Osterlehrgang: Trainingslager über Tage auf einer 50m-Bahn Herbstlehrgang: Trainingslager über Tage auf einer 25/50m-Bahn Winterlehrgang: Trainingslager über Tage auf einer 50m-Bahn 3.2. Zusätzliche Maßnahmen In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag des Stützpunktleiters Landesleistungszentrums Süd einmal pro Jahr zusätzlich folgender Kurzlehrgang bezuschusst werden: Kurzlehrgang: Vor DM/DJM als zentrale Kadermaßnahmen (7 14 Tage) Der Antrag ist an den zu richten und muss vom Präsidium des SWSV genehmigt werden. Fassung vom Blatt 2 von 7 -

3 3.3. Trainingsmaßnahmen im Landesleistungszentrum Süd Kadertraining nach Absprache mit dem Landesstützpunktleiter/-trainer samstags (zwei Einheiten à 2 Std.) in Mainz Trainingsmaßnahmen in den Bezirksstützpunkten Kadertraining nach Absprache mit den Bezirksstützpunktleitern/-trainern an terminlich festgelegten Samstagen in der Wintersaison Kadertraining unter Leitung des Verbandstrainers Förderkader und nach Absprache mit den Bezirksstützpunktleitern/-trainern an terminlich festgelegten Wochenenden. Kadertraining nach Absprache mit den Bezirksstützpunktleitern/-trainern bei Lehrgängen in den Ferien. 3.5 Trainingsmaßnahmen im Förderkader Kadertraining unter Leitung des Verbandstrainers Förderkader an verschiedenen Standorten unter bevorzugter Nutzung der Bezirksstützpunkte Anmeldung / Genehmigung der zentralen Trainingsmaßnahmen Zentrale Trainingsmaßnahmen des Landesleistungszentrums Süd müssen mindestens vier Wochen vor Beginn beim des SWSV gemeldet und von diesem genehmigt worden sein. 4. Finanzen, Kostenplan, Zuschüsse, Kostenerstattung 4.1. Leistungskader Jeder Kader-Athlet erhält bei Teilnahme pro Trainingslager, organisiert als zentrale Maßnahme des SWSV durch den Landesstützpunkt, einen Zuschuss in Höhe von: bis zu 350,-- EURO als A-Kaderathlet bzw. B-Kaderathlet bis zu 300,-- EURO als C-Kaderathlet bis zu 250,-- EURO als D/C-Kaderathlet bis zu 200,-- EURO als D-Kaderathlet bis zu 200,-- EURO als S-Kaderathlet Fassung vom Blatt 3 von 7 -

4 Sollten die im Haushalt des SWSV bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, behält sich der SWSV eine Kürzung der Zuschüsse an die Athleten vor. Alle Kaderathleten erhalten für die zentralen Maßnahmen persönliche Einladungen über den Verbandstrainer Leistungssport oder den Stützpunktleiter des Landesleistungszentrums Süd. Die Zuschüsse an die Kaderathleten werden vom Stützpunktleiter des Landesleistungszentrums Süd beantragt und an diesen zur bestimmungsgemäßen Verwendung ausgezahlt. Zuschüsse zu Teilnahmen an internationalen Wettkampfveranstaltungen aufgrund von Nominierungen durch den DSV können im Einzelfall gewährt werden, sofern ein schriftlicher Antrag mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Eingangsdatum beim ) gestellt wurde. Über den Antrag entscheidet der. Der SWSV bezuschusst einen Kaderathleten mit 200,-- EURO je Maßnahme, jedoch maximal mit 400,-- EURO pro Kalenderjahr. Die Auszahlung der Zuschüsse begründet die Verpflichtung des Kaderathleten, an Rheinland- Pfalz-Meisterschaften und an Verbandsveranstaltungen teilzunehmen. Es besteht eine Wettkampfsperre für alle anderen Wettkampfveranstaltungen mit Ausnahme von DSV-Berufungen / DSV-Nominierungen. Eine Verletzung der Wettkampfsperre führt zur Streichung sämtlicher künftig zu erwartenden Zuschüsse zu Fördermaßnahmen. Bereits im Kalenderjahr ausgezahlte Zuschüsse sind zurück zu zahlen. Die Verletzung der Wettkampfsperre durch einen Kaderathleten eines Landeskaders hat dessen Entlassung aus dem Kader zur Folge. Für Maßnahmen des DSV, die durch diesen vollfinanziert oder vollständig bezuschusst werden, wird ein Zuschuss durch den SWSV nicht gewährt. Einen Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht Förderkader Für die Mitglieder des Förderkaders übernimmt der SWSV bei Trainingsangeboten die Kosten für die Hallenmiete sowie ggf. anfallende Verpflegungskosten; Anreisekosten werden nicht erstattet. Außerdem übernimmt der SWSV die Kosten für die Teilnahme an Mannschaftsmaßnahmen des Förderkaders, z.b. Süddeutscher Jugendländer-Vergleichskampf. Die Kadermitglieder sind grundsätzlich zur Teilnahme an den jeweiligen Mannschaftsmaßnahmen verpflichtet, wenn sie nominiert werden. In begründeten Fällen sind Abmeldungen durch die Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei gemeinsamen Maßnahmen und Wettkampfveranstaltungen des Förderkaders besteht eine Wettkampfsperre für andere Wettkampfveranstaltungen. Fassung vom Blatt 4 von 7 -

5 Die Verletzung der Wettkampfsperre durch einen Kaderathleten des Förderkaders hat dessen Entlassung aus dem Kader und damit den Ausschluss von zukünftigen Maßnahmen zur Folge. Außerdem wird sein Verein mit einer Ordnungsgebühr von bis zu 200,-- belegt. Einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Kadermaßnahmen sowie eine finanzielle Unterstützung besteht nicht Betreuung Lizenzierte Trainer, die SWSV-Kaderlehrgänge hauptverantwortlich betreuen, werden gemäß der jeweils aktuell geltenden Reisekosten- und Gebührenordnung des SWSV vergütet. Unterkunft, Verpflegung und Transfer der betreuenden Trainer übernimmt der SWSV. Pro Kaderlehrgang kann nur ein hauptverantwortlicher Trainer abgerechnet werden. Das Kadertraining am Landes- oder an den Bezirksstützpunkten wird gem. der jeweils aktuell geltenden Reisekosten- und Gebührenordnung des SWSV abgerechnet. Erhält der betreuende Trainer bereits Übungsleiterhonorar aufgrund eines Vertrages mit dem SWSV, so entfällt eine Honorarzahlung nach der Reisekosten- und Gebührenordnung Kostenplanung Der erstellt zu Beginn der neuen Wettkampfsaison in Zusammenarbeit mit den Stützpunkttrainern/-leitern die Jahresplanungen mit den geplanten Terminen und unter Nennung der zu erwartenden Kosten. Die Planung ist von ihm zu genehmigen. Der jeweilige Kostenplan wird mit seiner Veröffentlichung Teil des Regional-Konzepts und ist für die Stützpunktleiter bindend. 5. Kader-Qualifikation 5.1. Bundeskader / SWSV-D-Kader / SWSV-S-Kader Die Nominierungskriterien für die Aufnahme in den DSV-Bundeskader (A, B, C, D/C, DSV und S) werden durch den DSV festgelegt. Die Nominierung erfolgt durch den DSV. Die Nominierungskriterien für die Aufnahme in den Landeskader (D/C, D3, D4) werden durch den DSV festgelegt. Die Nominierung erfolgt durch den SWSV (D/C durch DSV). Die Berufung in den SWSV-Kader (Junioren, Übergang, Offen) erfolgt auf Grundlage der Rudolph-Tabelle in ihrer aktuellen Fassung. Die Richtpunktzahl für die Berufung wird jährlich durch den Fachausschuss Schwimmen festgelegt und veröffentlicht. Die Richtpunktzahl ist mindestens auf einer olympischen Strecke auf einer 50m-Bahn bei automatischer Zeitmessung zu erreichen. Fassung vom Blatt 5 von 7 -

6 In den SWSV-S-Kader können auf Antrag Sportler berufen werden, die aufgrund äußerer Einflüsse im Wettkampfjahr nachweislich keine Normerfüllung leisten konnten und im Vorjahr dem Bundes- oder D-Kader angehörten. Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Förderung. 5.2 Aufnahme in den Förderkader Die Einzelheiten der Aufnahme in den Förderkader regelt der SWSV-Fachausschuss Schwimmen in Absprache mit dem Verbandstrainer Förderkader. Die Aufnahmekriterien werden jährlich bis zum veröffentlicht. 5.3 Kadermeldung / -nominierung Anträge zur Kadermeldung sind auf dem vom SWSV zur Verfügung gestellten Formblatt fristgerecht zu stellen. Die Anmeldefrist legt der in Absprache mit den Verbandstrainern fest. Für die Kadernominierung und -zusammenstellung ist zuständig im Landeskader der Verbandstrainer Leistungssport Förderkader der Verbandstrainer Förderkader jeweils in Absprache mit dem. 6. Sportmedizinische Betreuung 6.1 Sportmedizinische Untersuchung Die D-Kader-Untersuchungen und die weitere sportmedizinische Betreuung sind in den vom LSB zugewiesenen Untersuchungszentren durchzuführen und sind auf Antrag beim Verbandstrainer Leistungssport durch den LSB genehmigen zu lassen. 6.2 Physiotherapeutische Betreuung Zu Deutschen Meisterschaften und Deutschen Jahrgangsmeisterschaften Becken stellt der SWSV in Absprache mit dem Landesstützpunkt Süd eine physiotherapeutische Betreuung für die Kaderathleten des SWSV bereit. Fassung vom Blatt 6 von 7 -

7 7. Dopingkontrollen Alle Kaderathleten unterwerfen sich der ADO und sind mit Trainings- und Wettkampfkontrollen des DSV, der NADA, der FINA und der WADA einverstanden. Sie verpflichten sich zur Teilnahme an den vom SWSV angebotenen Anti-Doping-Veranstaltungen. Worms, den 07. April 2017 Anselm Oehlschlägel Präsident Peter Benker Anlage: Entwicklungskonzept zur Leistungssportförderung in der Sportart Schwimmen im SWSV unter der Trägerschaft der SG EWR Rheinhessen-Mainz vom Fassung vom Blatt 7 von 7 -

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