Die rechtliche Situation nach dem EnWG. Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele

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1 Die rechtliche Situation nach dem EnWG Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele

2 Viele Kanzleien sind größer als wir, nur wenige spezialisierter. 23 Rechtsanwälte bundesweit Vielen im Dank Verwaltungsfür und Ihre Verfassungsrecht tätig Beratung von privaten Unternehmen, Verbänden und Kammern, Aufmerksamkeit! Landesregierungen, Landkreisen, Gemeinden und Zweckverbände enge Verbindung zur Rechtswissenschaft Herausgeberschaften: Für Rückfragen altlastenspektrum, wenden Sie sich an KommJur, Rechtsanwalt LKV, ZUR, Prof. AUR Dr. Klaus Herrmann Wahrnehmen von Lehraufträgen Mangerstraße Potsdam Tel.: Fax:

3 Verfassungsrecht Energiewirtschaft Recht der Erneuerbaren Energien Energiewirtschaftsrecht Planen und Bauen Bauordnungs-, Bauplanungsund Fachplanungsrecht Öffentlicher Dienst Umweltrecht Abfallwirtschaftsrecht Agrar-, Forst und Jagdrecht Emissionshandelsrecht Immissionsschutzgesetz Staat und Verwaltung Gesundheitsrecht Kommunalrecht Recht der Infrastruktur und der öffentl. Daseinsvorsorge Recht des öffentl. Dienstes Schul-, Hochschul- und Pru fungsrecht Verfassungsrecht Vergaberecht

4 Gliederung 1. Einführung 2. Grundlagen des EnWG 3. Netzausbau und Kosten 4. Die Förderung durch das EEG Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

5 1. Einführung Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

6 Energiewirtschaftsrecht Sammelbegriff für eine Vielzahl von Themen Stromerzeugung Netzanschluss, Einspeisung, Netzausbau und -betrieb Regulierung Energielieferung Energieumweltrecht, Vergütung Energievertragsrecht Energiemanagement Großteil im EnWG bzw. in RVO geregelt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

7 Gesetzeskarte Energiewirtschaftsrecht Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

8 2. Grundlagen des EnWG Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

9 Ziele des EnWG ( 1) möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze zur Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

10 Aufbau EnWG Teil 1 Allgemeine Vorschriften ( 1 bis 5b) Teil 2 Entflechtung ( 6 bis 10e) Teil 3 Regulierung des Netzbetriebs ( 11 bis 35) Teil 4 Energielieferung an Letztverbraucher ( 36 bis 42) Teil 5 Planfeststellung, Wegenutzung ( 43 bis 48) Teil 6 Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung ( 49 bis 53b) Teil 7 Behörden ( 54 bis 64a) Teil 8 Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren ( 65 bis 108) Teil 9 Sonstige Vorschriften ( 109 bis 111c) Teil 10 Evaluierung, Schlussvorschriften ( 112 bis 118b) Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

11 Verordnungen nach dem EnWG die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) die Verordnung zum Schutz von Übertragungsnetzen (ÜNSchutzV) die Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) die Messzugangsverordnung (MessZV) Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

12 Stromlieferung an Letztverbraucher Pflicht des EVU als Grundversorger mit Strom: Versorgung jedes Haushaltes mit Strom => Daseinsvorsorge sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltfreundlich ( 1 EnWG) Lieferung zu allgemeinen (veröffentlichten) Preisen und Bedingungen, Bedingungen sind jedem Neukunden sowie allen übrigen Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss bzw. mit der Vertragsbestätigung unentgeltlich auszuhändigen Kunden über Änderungen zu unterrichten und diese Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

13 Grundversorger ist wer im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert ( 36 II 1 EnWG) => Zahl der Vertragsverhältnisse, nicht der Personen entscheidet Auswahl Versorger und Abschluss Stromliefervertrag oder einfach Bezug beim örtlichen EVU Verträge über Grundversorgung nach 36 EnWG können schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen ( 2 StromGVV) Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

14 Anspruch auf Grundversorgung, wenn 36 EnWG: Anspruchsteller ist Haushaltskunde 3 Nr. 22 EnWG Eigenverbrauch im Haushalt oder bis kw/h beruflich, landwirtschaftlich, gewerblich Kunde ist an das Netz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung angeschlossen der Anspruch wird gegen den am betroffenen Ort festgelegten Grundversorger gerichtet und die Grundversorgungspflicht ist nicht gesetzlich ausgeschlossen Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

15 keine Anspruch auf Grundversorgung wenn Eigen- oder Drittversorgung ( 37 I EnWG) außer Zusatz- und Reserveversorgung erforderlich wirtschaftliche Unzumutbarkeit ( 36 I 2 EnWG), Gründe in der Person des Kunden Zahlungsunfähigkeit Zahlungsverweigerung aufgelaufene Zahlungsrückstände fehlende Kreditwürdigkeit vorangegangene Fälle des Energiediebstahls Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zulässig ggf. Ersatzversorgung ( 38 EnWG) Bezug von Strom ohne zurechenbaren Vertrag => wie Grundversorgung Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

16 Weitere Pflichten (1) 40 EnWG Anforderungen an Rechnungen und Tarife: Rechnungen einfach und verständlich, Berechnungsfaktoren vollständig und verständlich auszuweisen Rechnungen mit bestimmten Angaben, z. B. Name, ladungsfähige Anschrift, Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist Verbrauch, auch des Vorjahres Verwendung von Grafiken darzustellen, wie sich der eigene Jahresverbrauch zu dem Jahresverbrauch von Vergleichskundengruppen verhält Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

17 Weitere Pflichten (2) 41 EnWG Anforderungen an Stromlieferverträge: einfach und verständlich, Angaben über Vertragsdauer, Preisanpassung, Kündigungstermine und Kündigungsfristen sowie Rücktrittsrecht Zahlungsweise, Haftung den unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel rechtzeitige Unterrichtung über Änderung der Vertragsbedingungen (Sonderkündigung 41 III EnWG)) 42 Stromkennzeichnung, Angabe über Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, Kohle, EE) an dem Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

18 3. Netzausbau Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

19 Netzausbau - Stufen Szenario: Entwicklung Stromverbrauch und - produktion? ( 12a EnWG) Netzentwicklungsplan und Umweltprüfung der Übertragungsnetzbetreiber Erstellen eines verbindlichen Bundesbedarfsplans durch Bundesnetzagentur (Bundesbedarfsplangesetz) Finden von Trassenkorridoren in der Bundesfachplanung Festlegen der exakten Leitungsverläufe in der Planfeststellung Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

20 1. Szenariorahmen (2025) jährlich durch Netzbetreiber zu erarbeiten Entwicklung der installierten Kapazitäten erneuerbarer Energien und der konventionellen Kraftwerke sowie des Stromverbrauchs in den kommenden 10 bzw. 20 Jahren Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen durch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) drei wesentliche Neuerungen: Spitzenkappung bei PV und WEA Modellierung des Einsatzes des Kraftwerksparks, dass Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen erreicht energiepolitischen Ziele der Bundesregierung angestrebten Effizienzsteigerungen beachtet Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

21 2. Netzentwicklungsplanung Übertragungsnetzbetreiber bestimmen notwendigen Netzausbau (50Hertz, Amprion, TenneT TSO, TransnetBW) onshore/offshore Prüfung/Bestätigung durch BNetzA Bedarf: km neu und km Verstärkung (NEP) Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

22 3. 5. Festlegung von Trassen Bundesbedarfsplan der BReg mind. alle 3 Jahre Erlass Bundesbedarfsplangesetz = Feststellung energiewirtschaftliche Notwendigkeit für Vorhaben Anlage zum BBPlG Liste künftiger Hochspannungsleitungen (36) Anfang und Endpunkte der künftigen Höchstspannungsleitung Vorschlag Trassenkorridore durch NB => Raumordnungsverfahren (innerhalb eines Bundeslandes), Bundesfachplanung (mehrere Bundesländer) für m breite Schneisen für Leitungen Planfeststellungsverfahren => Baugenehmigung für Details der Höchstspannungsleitung Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

23 Aktueller Netzausbau Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

24 Kosten des Netzausbaus (1) Kosten: bis zu 42,5 Mrd. Euro (DENA Studie) Netzausbau durch Strompreise, d.h. durch Endverbraucher finanziert (Netzentgelt) im EnWG, der StromNEV und der Anreizregulierungsverordnung geregelt Netzkosten eines jeden Netzbetreibers durch die Netznutzer der jeweiligen Spannungsebene zu tragen Überwachung durch BNetzA Forderung Bbg: bundesweite Umlage für alle Netzausbaukosten Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

25 Kosten des Netzausbaus (2) Quelle: Fraunhofer Institut fu r System und Innovationsforschung ISI, Analyse Netzausbaukosten, 2014 Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

26 Kosten des Netzausbaus (3) Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

27 4. Förderung durch das EEG Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

28 Systematik des EEG Teil 1 Allgemeine Bestimmungen 1 bis 7 Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung 8 bis 18 Teil 3 Finanzielle Förderung 19 bis 55 Teil 4 Ausgleichsmechanismus 56 bis 69 Teil Teil 5 Transparenz 70 bis 80 Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren 81 bis 87 Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

29 Pflichten des Netz- und Anlagenbetreibers zum Anschluss 8 I EEG zum/zur Abnahme/Übertragung/Verteilung 11 I EEG Förder(Vergütungs-)Anspruch 19 I EEG Ausstattung Anlage mit NSM-System gem. 6 I Nr. 1 EEG NB kann Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren Einhaltung der technischen Anschlussvoraussetzungen des NB Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

30 EEG Novelle Ziele ( 2 EEG 2014) planbarer /verlässlicher Ausbau der erneuerbaren Energien bessere Integration der erneuerbaren Energien in das Stromsystem; Transformation des gesamten Energiesystems mehr Kosteneffizienz und mehr Kostengerechtigkeit Durchbrechung der Kostendynamik bei den Strompreisen rechtssicheres EEG, dabei mussten Beihilfeverfahren und Vorgaben aus Brüssel berücksichtigt werden Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

31 Vergütungssystem neu: Regelfall Direktvermarktung 2 II EEG Einspeisevergütung Ausnahme Eingesetzter Energieträger 40 ff. EEG (Wind, PV ) Vergütungszeitraum: 20 Jahre ( 22 EEG) Degression: Sinken der Einspeisevergütung für EEG- Anlagen 26 ff. EEG ( atmender Deckel bei Wind/PV) Streichung aller Boni (sinnvoll bei Repowering???) bis 2017 soll die Förderhöhe wettbewerblich durch Ausschreibungen ermittelt werden ( EEG 2016 ) Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Die rechtliche Situation nach den EnWG und dem EEG DOMBERT RECHTSANWÄLTE

32 Vielen Vielen Dank Dank für für Ihre Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen wenden Sie sich an Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Mangerstraße Potsdam Tel.: Fax:

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