MERKBLATT: Neues Programm ERASMUS+ Praktikumsförderung für Studierende durch das Projekt MIX IT

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1 Krdinierungsstelle: Bür für EU-Auslandspraktika Dezernat Frschung und EU-Hchschulbür, Technlgietransfer Leibniz Universität Hannver Brühlstr. 27, Hannver Tel.: ; Fax: Mail: Web: MERKBLATT: Neues Prgramm ERASMUS+ Praktikumsförderung für Studierende durch das Prjekt MIX IT Förderbedingungen Bitte aufmerksam lesen und aufbewahren! Zielgruppe: Studierende, die an einer Partnerhchschule des Hchschulknsrtiums studieren, d.h. die in einem Studiengang (Bachelr / Master / Prmtin) immatrikuliert sind. Dktranden können gefördert werden, sfern sie immatrikuliert sind. Eine Liste der Partnerhchschulen finden Sie auf der Website. Graduierte: Für eine Praktikumsförderung nach Studienabschluss einer Studienphase (BA/MA/Prmtin) muss dafür während des letzten Studienjahrs eine Bewerbung erflgt sein. Das Studium muss zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns abgeschlssen sein. Während des Praktikums darf der/die Stipendiat/in nicht (erneut) an einer Hchschule immatrikuliert sein. In diesem Fall muss der Praktikumsaufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres nach dem Abschluss durchgeführt und beendet werden. Jede/r Student/in, die/der nch nicht das Kntingent vn 12 Mnaten ERASMUS-Förderung (Studium und Praktikum) für den jeweiligen Studienzyklus (BA/MA/Prmtin) ausgeschöpft hat. Hinweis: Studierende können in jedem Studienzyklus mehrfach gefördert werden, jedch liegt das Maximum bei insgesamt 12 Mnaten. Ausnahme: Eine Erasmus-Förderung vn bis zu 24 Mnaten ist für einzügige Studiengänge (Staatsexamen, Diplm etc.) möglich. Diese Gesamtförderdauer kann auch auf mehrere Auslandsaufenthalte aufgeteilt werden. Graduierte: Die Laufzeit des Praktikums wird mit den maximal zwölf Mnaten der zuvr abgeschlssenen Studienphase angerechnet: Wurde z. B. im Bachelr bereits ein Studienaufenthalt vn acht Mnaten im Ausland abslviert, bleiben für ein Graduiertenpraktikum vier übrig. In Prjektjahren mit einer geringen Anzahl an Förderplätzen kann jede/r Student/in nur einmal gefördert werden. In diesem Fall wäre eine weitere Erasmus-Förderung erst im Flgejahr möglich. Für den Fall, dass es zu wenig Förderplätze gibt und daher eine Auswahl aus mehreren Studierenden getrffen werden muss, werden Studierende, die zum ersten Mal ins Ausland gehen, bevrzugt. Die Praktika können in einem EU-Mitgliedsstaat der in dessen Überseeterritrien swie auch in der Türkei und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Nrwegen) stattfinden. Der Whn- und Arbeitsrt muss für den gesamten Praktikumszeitraum im Zielland sein. Die Staatsangehörigkeit ist für eine Bewerbung unerheblich. Jede/r Bewerber/in muss sich im (vllständigen) Studium an einer Partnerhchschule des Hchschulknsrtiums befinden, welches zu 1

2 einem anerkannten Abschluss führt. Während des Praktikumszeitraums muss der Hauptwhnsitz in der BRD sein. Austauschstudierende können keinen ERASMUS-Zuschuss in Anspruch nehmen. Ausgeschlssen ist auch die Förderung eines Praktikums im Herkunftsland der in einem Land, in dem der/die Bewerber/in einen Grßteil des Lebens verbracht hat. Rahmenbedingungen: a) Praktikumseinrichtung: Das Praktikum sll in einem Unternehmen, einer Organisatin der einer szialen/kulturellen Einrichtung stattfinden. Nur im Ausnahmefall sind Praktika an Hchschuleinrichtungen möglich; hierbei muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine praktische Arbeitserfahrung handelt, nicht um Studienarbeit (Förderung hierfür durch ERASMUS-Studienaufenthalt SMS -möglich). Die Förderfähigkeit wird im Einzelfall geprüft. Das ERASMUS-geförderte Praktikum muss in engem Zusammenhang mit dem Studienfach stehen. In jedem Fall muss der Bezug der berufspraktischen Tätigkeiten zum Studium bzw. zur beruflichen Gesamtqualifikatin (im Hinblick auf die zukünftige Berufsplanung) aus den Bewerbungs- und Berichtsunterlagen deutlich werden. Lehramtsassistenzen (früher durch COMENIUS) können durch ERASMUS als Praktika gefördert werden. Die während des Praktikums vn der aufnehmenden Einrichtung übertragenden Aufgaben müssen ein anspruchsvlles Niveau aufweisen und sllten sich vrzugsweise an der (Mit-)Arbeit an Prjekten rientieren. Rein administrative Tätigkeiten der Verkaufstätigkeiten im Einzelhandel der Turismus sind beispielsweise nicht für die Förderung durch ERASMUS vrgesehen. Ist das Praktikum Pflichtbestandteil des Studiengangs sll es mit ECTS-Punkten; als freiwilliges Praktikum zumindest mit dem Diplma Supplement vm Fachbereich anerkannt werden. Das Praktikum muss einen transnatinalen Charakter aufweisen. Mit der finanziellen Unterstützung durch das ERASMUS-Prgramm sll es Studierenden ermöglicht werden, eine neue Kultur, Sprache und alternative Arbeitsweisen im Kntext der berufspraktischen Tätigkeit kennenzulernen. Definitiv ausgeschlssen sind Praktika in den flgenden Einrichtungen: Eurpäische Institutinen, Verwaltungseinrichtungen für EU-Gemeinschaftsprgramme (um mögliche Interessenknflikte der Dppelfinanzierung zu vermeiden); natinale diplmatische Vertretungen (Btschaften, Knsulate usw.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland; Praktika an Schulen sind förderfähig, sfern es sich dabei nicht um Einrichtungen natinaler Vertretung des Heimatlandes (z.b. Btschaftsschulen) handelt. Vertretungen der öffentliche Einrichtungen des Herkunftslandes des Studierenden (z.b. Kulturinstitute wie z. B. Gethe-Institute der deutsche Schulen und plitische Stiftungen). Praktika in Unternehmen der Einrichtungen, die in EU-Lbby Arbeit tätig sind. Siehe Transparency Register der EU: Praktika in Einrichtungen in denen schn studiert der gearbeitet wurde werden nicht gefördert. Es muss eine neue Auslands- bzw. Arbeitserfahrung sein. Bereits begnnene Praktika sind nicht rückwirkend förderbar. 2

3 b) Entsendende Hchschule: Ein/e Mitarbeiter/in des sendenden Fachbereichs, z.b. Prfessr/in, Dzent/in der Praktikumsbeauftragter/e, muss die fachliche Betreuung des Auslandspraktikums übernehmen. Mit ihm/ihr sind in Kperatin mit dem/der Betreuer/in in der Praktikumseinrichtung die Ziele und Inhalte des Praktikums abzustimmen. Der/die Hchschulbetreuer/in sll während des Praktikums in kntinuierlichem Kntakt mit dem/der Praktikanten/in und bei Bedarf mit dem/der Betreuer/in vr Ort stehen und bei Prblemen eingreifen. Nach Praktikumsende muss der/die Hchschulbetreuer/in das Praktikum entweder mit ECTS-Punkten der durch das Diplma Supplement, bzw. für Graduierte mit dem EUROPASS-Mbility, anerkennen. c) Dauer und Fristen: Das Praktikum muss mindestens 2 Mnate (60 Tage) bis maximal 12 Mnate dauern. Zudem muss es als Vllzeittätigkeit stattfinden. Der Whnsitz muss sich während dieser Zeit im Zielland befinden. Die Aufteilung dieses Zeitraumes auf mehrere Praktikumseinrichtungen ist nicht vrgesehen. Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsunterlagen sllen als Originale vllständig ausgefüllt und unterschrieben zwei Mnate vr Praktikumsbeginn bei der eigenen Hchschule eingehen. Eine Liste der zuständige Beauftrage der Partnerhchschulen finden Sie auf unserer Website. Befürwrten die jeweiligen Beauftragten der Hchschulen eine Förderung, werden die Dkumente vn drt an das EU-Hchschulbür Hannver/ Hildesheim weitergeleitet. Sind die Bewerbungsunterlagen nicht bis spätestens einen Mnat vr Praktikumsbeginn kmplett (inkl. Bestätigung der Praktikumseinrichtung Learning Agreement fr Traineeships als Original mit Unterschriften) im EU-Hchschulbür eingegangen und geprüft, ist eine Förderung ausgeschlssen. Es besteht jedch kein Rechtsanspruch auf eine ERASMUS-Förderung. Ablauf Finanzierung Die Berechnung des Stipendiums erflgt auf Basis eines mnatlichen Zuschusses zu den Lebenshaltungsksten während des berufspraktischen Auslandsaufenthaltes; sämtliche Ksten können durch das Stipendium nicht gedeckt werden. Eine Tabelle mit den Fördersätzen finden Sie auf unsere Website. Die Förderung für die gesamte Praktikumsdauer wird bei Vrlage des Teilnehmer/in-Vertrags in einem Betrag ausgezahlt. Die Rücksendung des Vertrags sllte s rechtzeitig vr Praktikumsbeginn erflgen, dass der/die Stipendiat/in die finanzielle Förderung zum Starttermin zur Verfügung hat und nicht vllständig in Vrlage gehen muss. Praktikumsvrbereitung Bitte sprechen Sie die geplanten Aufgaben und das Arbeitsprgramm für die gesamte Zeit des Praktikums im Vraus möglichst genau mit der Praktikumseinrichtung ab. Diese Angaben sind im Bewerbungsfrmular und im Frmular Learning Agreement fr Traineeships zu erfassen, das vn der aufnehmenden Einrichtung im 3

4 Ausland swie nachflgend vn einem selbst zu bestimmenden Betreuer/ einer Betreuerin am Fachbereich unterschrieben werden muss. S wissen Sie genau, wmit Sie zu rechnen haben und verfügen über die schriftliche Bestätigung vn Ihrer "sendenden" und "aufnehmenden" Einrichtung. Der häufigste Grund für frühzeitig abgebrchene der enttäuschend verlaufene Auslandspraktika ist erfahrungsgemäß auf die mangelnde vrherige Absprache zurückzuführen. Stellen Sie rechtzeitig sicher, dass Ihre Sprachkenntnisse für die erflgreiche Durchführung des geplanten Praktikums ausreichend sind. Sie müssen diese bei der Bewerbung um das Stipendium nachweisen. Siehe bitte Infrmatinen und Links zur Nachweise über Sprachkenntnisse auf unsere Website. Sllten Sie Verbesserungsbedarf feststellen, ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen. Ihr/e ERASMUS-Ansprechpartner/in infrmiert Sie gern über passende Sprachkursangebte an Ihrer Hchschule der bei externen Anbietern in Ihrer Regin. Falls eine Sprache nicht angebten wird der vrhandene Angebte aus zeitlichen Gründen nicht infrage kmmen, erwägen Sie bitte einen vrbereitenden Sprachkurs vr Ort im Zielland. Bereiten Sie sich auch kulturell und plitisch auf das Zielland vr. Reiseführer, Landkarten, Sprachführer, Tagespresse, Bücher und Brschüren über Land und Leute können Ihnen dabei helfen. Fremdenverkehrsämter und Hmepages der Zielreginen bieten Anlaufstellen zur ersten Orientierung. Hilfreich ist auch der direkte Erfahrungsaustausch mit Menschen, die bereits eine längere Zeit im Zielland gelebt haben (siehe auch Betreuung ). Weitere Länderinfrmatinen und Kntakt zu ehemaliger Stipendiaten/innen im Lenard-Frum finden Sie auf unserer Website. Weiter gibt es eine Vielzahl an Infrmatinen auf der DAAD ERASMUS Website: Nachdem Sie sich für Ihren Praktikumsaufenthalt interkulturell vrbereitet haben, tragen Sie Ihre Ergebnisse in dem Fragenbgen zur Vrbereitung des Auslandsaufenthalts ein, der als Teil der Bewerbungsunterlagen eingereicht wird. Unterkunft: Sprechen Sie zunächst Ihre/n Betreuer/in in der Praktikumseinrichtung an. Möglicherweise kann Ihnen diese/r direkt eine Unterkunft vermitteln der aber mit Hinweisen zu städtischen Kleinanzeigern der Aushangtafeln weiterhelfen. Kntaktinfrmatinen swie kurze Erfahrungsberichte und Tipps ehemaliger Stipendiaten/innen können in unserem Lenard-Frum eingesehen werden. Fragen Sie im Internatinal Office einer evtl. rtsansässigen Hchschule nach; häufig werden Stipendiaten/innen als EU-Prgrammteilnehmer wie ERASMUS-Studierende behandelt und in entsprechenden Whnheimen untergebracht. Versicherung: Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihren ausreichenden Versicherungsschutz für die Zeit Ihres Praktikums im Zielland selbst Verantwrtung übernehmen (Krankheit, Unfall, Privathaftpflicht). Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach dem Auslandsschutz Ihrer in Deutschland bestehenden Versicherungen. Krankenversicherungen stellen eine Eurpean Health Insurance Card (EHIC) aus. Eine Unfallversicherung für den Aufenthalt im Betrieb wird zumeist vn der Gasteinrichtung im Ausland gestellt. Bei Bedarf bietet der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) speziell für ERASMUS-Prgrammteilnehmer eine kmbinierte Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung an, nähere Infrmatinen und Frmulare zur Anmeldung erhalten Sie bei der Versicherungstelle des DAAD: Webseite: versicherungsstelle@daad.de Telefn: M.-Fr. vrmittags 0228/ , -505, -630; M.-D. nachmittags 0228/

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6 Während des Praktikums Betreuung Vr, während und nach Ihrem Praktikum stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner/innen zur Verfügung: Der/die Betreuer/in in der Praktikumseinrichtung ist für Ihre Einarbeitung, die Zuteilung vn Ihren Qualifikatinen entsprechenden Aufgaben, die Betreuung des Praktikumsablaufs und allgemeine Hilfestellungen zum Leben und Arbeiten vr Ort zuständig. Zum Ende des Praktikums stellt er/sie Ihnen ein Zeugnis und ggf. den EUROPASS aus. Bei fachlichen Fragen und Prblemen kntaktieren Sie bitte in erster Linie den/die vn Ihnen selbst ausgewählte/n Betreuer/in im Fachbereich der Heimathchschule. Vn der Prjektkrdinatrin erfahren Sie Kntaktdaten eines ehemaligen Stipendiaten/in, der/die im selben Zielland (evtl. in derselben Einrichtung) ein Praktikum abslviert hat. Diese/r hilft Ihnen bei allen praktischen Fragen rund um das Thema Leben und Arbeiten im Zielland. Bei rganisatrischen Fragen zum ERASMUS-SMP-Prgramm und allen snstigen Fragen steht Ihnen die Prjektkrdinatrin im EU-Hchschulbür der auch der/die ERASMUS-SMP-Beauftragte Ihrer Hchschule (siehe Liste auf unserer Website) zur Verfügung. Meldepflichten 1. Ankunftsmeldung: Eine Wche nach Praktikumsantritt geben Sie dem EU-Hchschulbür eine kurze Rückmeldung per , dass Sie gut angekmmen sind, Ihr Praktikum angetreten haben und dass Ihnen die vereinbarten Aufgaben übertragen wurden. 2. Zwischenbericht: Einen Mnat nach Beginn Ihres Praktikums veröffentlichen Sie im LEONARDO- Diskussinsfrum unter einen ersten Eindruck, bei dem Sie u. a. auf Organisatrisches vr Praktikumsbeginn und persönliche Erlebnisse während der ersten Wchen im Ausland eingehen. Bitte nutzen Sie im weiteren Verlauf Ihres Praktikums und auch danach für Fragen, Prbleme, Kritik, Anregungen und den Austausch mit anderen Prgrammteilnehmern ebenfalls dieses Frum. Bitte lesen Sie unter der Rubrik Hinweise, wie der Bericht eingetragen wird. 3. Abschlussbericht: spätestens 4 Wchen nach Ablauf Ihres Praktikums müssen Sie entsprechende Abschlussnachweise im EU-Hchschulbür (Bür für EU-Auslandspraktika) einreichen; dazu haben Sie sich mit Ihrer Unterschrift auf dem Stipendiumsvertrag verpflichtet. Bitte beachten Sie hierzu die zusammen mit dem Vertrag übersandte Checkliste. WICHTIG: ALLE ÄNDERUNGEN bezüglich der ursprünglich vereinbarten Praktikumsdauer (späterer Antritt, Unterbrechung, Abbruch, vrzeitige Beendigung), des Tutrs in der Praktikumseinrichtung und der Inhalte müssen dem EU-Hchschulbür unverzüglich gemeldet werden. Unter Umständen erlischt dabei Ihr Anspruch auf das gesamte Stipendium (bei einer Praktikumsdauer vn unter 60 Tagen). Grundsätzlich sind Verlängerungen und Verkürzungen des Praktikums und damit der finanziellen Unterstützung durch ERASMUS jedch möglich. 6

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