Projekteinsatz in NPO, Forschung und Verwaltung. Was Sie als Projektleitung bei BNF wissen müssen...
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- Lukas Schmidt
- vor 8 Jahren
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1 Projekteinsatz in NPO, Forschung und Verwaltung Was Sie als Projektleitung bei BNF wissen müssen...
2 Was ist BNF? BNF ist eine nationale arbeitsmarktliche Massnahme für hoch qualifizierte Stellensuchende. BNF ist als Drittmittelprojekt der Universität Bern angegliedert und durch das Staatssekretariat für Wirtschaft seco finanziert. Um besser auf die regionalen Begebenheiten einzugehen, hat BNF 4 Zweigstellen. BNF-Hauptsitz und Zweigstelle Bern BNF-Zweigstellen Zürich, Basel, Lausanne Kantone mit BNF-Teilnehmenden Als Qualifizierungsprogramm bietet BNF den Stellensuchenden Projektarbeit in der ganzen Schweiz an. Projekte können in allen «not for profit»-organisationen ermöglicht werden: So z.b. an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, eidgenössischen Forschungsanstalten, Bundes-, Kantonsoder Gemeindeämtern, internationalen Organisationen sowie Non-Governmental-Organisationen. Neben der Projektarbeit besuchen die Stellensuchenden von BNF organisierte Weiterbildungen. Wovon profitieren Sie als BNF-Projektleitung? Als Anbietende eines Projektplatzes bei BNF profitieren Sie während einer befristeten Zeit (3-6 Monate) von qualifizierten Stellensuchenden, die an Projekten mitarbeiten. Es fallen keine Lohn- oder Sozialversicherungskosten an. Ihr administrativer Aufwand ist sehr gering. BNF strebt zwischen der Projektleitung und dem Stellensuchenden eine win-win-situation an: Ihr Gewinn als Projektleitung bei BNF:» Möglichkeit zur Realisierung eines Projektes» Mitarbeit des Stellensuchenden an einem laufenden Projekt» Gewinn von Know-How» Erweiterung des Netzwerks» Freude an der Unterstützung 1
3 Der Gewinn des Stellensuchenden:» Verbesserung der Qualifikationen» Aktualisierung der Fachkenntnisse» Neue Berufserfahrungen» Erweiterung des Netzwerks» Erhalt eines Arbeitszeugnisses und Referenzen Welche Stellensuchenden unterstützen wir? Wir sind spezialisiert auf die Unterstützung von Personen mit Abschlüssen von Universitäten und Fachhochschulen sowie von anderen Fachkräften (z.b. Laborantinnen und Laboranten). Wer darf am BNF-Programm teilnehmen? Damit ein Stellensuchender am BNF-Programm teilnehmen kann, muss er bei der Arbeitslosenkasse gemeldet sein. Die Teilnahme am Programm muss vom zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bewilligt werden. Welche Ziele hat ein Programm wie BNF? Ziel ist es, die Stellensuchenden auf dem Arbeitsmarkt möglichst gut zu positionieren und zu trainieren, um deren rasche und dauerhafte berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung zu ermöglichen. Institutionen, die BNF-Projektplätze zur Verfügung stellen, können kurzfristig von der brachliegenden Kompetenz der Stellensuchenden profitieren. Das nachhaltige Ziel muss jedoch die Erhöhung der Vermittelbarkeit der Stellensuchenden sein. Wie sieht die Unterstützung durch BNF aus? BNF ist eine Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Interessen. Darum ist es wichtig, dass hier alle Informationen zusammenlaufen. Bei allen Fragen oder Problemen unterstützt Sie Ihre BNF-Kontaktperson gerne. RAV Projektleitung Stellensuchender BNF Achtung: Um Missverständnisse zu vermeiden, nehmen Sie bitte keinen direkten Kontakt mit dem RAV auf; falls Sie durch den Stellensuchenden doch mit dem RAV in Kontakt kommen, informieren Sie uns bitte darüber. 2
4 Der gesetzliche Rahmen Gestützt auf Bundesgesetze, Verordnungen und Kreisschreiben (AVIG, AVIV und Kreisschreiben über arbeitsmarktliche Massnahmen) können Stellensuchende von ihren RAV angewiesen werden, an einem BNF-Projekt teilzunehmen. Der Einsatz soll aus berufsnahen Tätigkeiten bestehen, die grundsätzlich ausserordentlicher Natur sind. Arbeitsmarktliche Massnahmen dürfen die Privatwirtschaft nicht unmittelbar konkurrieren. Die Pflichten der Projektleitungen sind in der Einverständniserklärung (siehe Anhang) festgelegt. Wann kann ein Projekteinsatz gestartet werden? Ein BNF-Projekteinsatz findet nur dann statt, wenn Sie, der Stellensuchende und das zuständige RAV damit einverstanden sind. Welche Ziele müssen während des Projekteinsatzes erreicht werden? Durch den Projekteinsatz sollen die Chancen des Stellensuchenden auf dem Arbeitsmarkt wesentlich verbessert werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie zu Beginn des Einsatzes gemeinsam mit dem Stellensuchenden die zu erreichenden Ziele definieren und auf dem Zielbogen festhalten. Die festgelegten Ziele sollten spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und im geplanten Zeitraum umsetzbar sein. Je nach Situation des Stellensuchenden können die zu erreichenden Ziele unterschiedlich ausfallen. Wieviel Zeit können die Stellensuchenden in die Projektarbeit investieren? Während des Projekteinsatzes muss sich der Stellensuchende unvermindert weiter bewerben und in der Regel eine gewisse Anzahl Kurse besuchen. Darum stehen den Stellensuchenden 20% der Arbeitszeit für Bewerbungen zur Verfügung. Weitere 10% der Arbeitszeit können zusätzlich für Kursbesuche verwendet werden. Somit bleiben 70% der Zeit für die Arbeit am Projekt. Was dürfen Sie ausserdem erwarten?» Das Programm ist vollständig durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) finanziert. Ihre Institution muss keine Lohn- oder Sozialversicherungskosten übernehmen.» Die Stellensuchenden sind in der Regel 3 bis 6 Monate im BNF-Programm, können den Projekteinsatz jedoch jederzeit zu Gunsten einer Stelle abbrechen.» Die Stellensuchenden sind gegen Arbeitsunfälle bei der SUVA versichert.» Sie sind nicht verpflichtet, den Stellensuchenden nach Beendigung des Projekts fest anzustellen. Ein solches Angebot wäre jedoch sehr willkommen.» Ihr administrativer Aufwand ist sehr gering. 3
5 Wie sieht der Ablauf aus? 1. Anmeldung Damit Stellensuchende bei Ihnen ein Projekt erarbeiten können, müssen Sie bei BNF als Projektleitung registriert sein. Für eine Registrierung braucht es lediglich eine kurze Projektbeschreibung und die von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung (siehe Anhang). Ihre BNF-Kontaktperson steht Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung. 2. Kontakt mit möglichen Kandidaten Wenn sich Stellensuchende für Ihr angebotenes Projekt interessieren, empfehlen wir Ihnen, wie bei einem regulären Einstellungsverfahren vorzugehen. Da es sich bei einem BNF-Projekteinsatz dennoch nicht um eine Anstellung handelt, ist es von grossem Wert, den Nutzen für beide Parteien so genau wie möglich zu eruieren. Sowohl Sie als auch der Stellensuchende sind nicht verpflichtet, einem Projekteinsatz zuzustimmen, wenn die Erwartungen nicht übereinstimmen. 3. Projektbeginn Sobald sich beide Parteien geeinigt haben, vereinbaren sie einen Termin für den Beginn des Projekteinsatzes. Wir benötigen ca. eine Woche Zeit, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Dazu gehört unter anderem das Erstellen eines Einsatzvertrages für den zukünftigen BNF-Teilnehmenden. Sie erhalten eine Kopie dieses Vertrages. 4. Während des Projektes Die BNF-Teilnehmenden erhalten einen Zielbogen, um ihre Ziele zu definieren und regelmässig zu überprüfen. Die Definition der Ziele ist wichtig für den Erfolg der Massnahme. Besprechen Sie darum die zu setzenden Ziele detailliert mit dem Teilnehmenden und unterschreiben Sie die vereinbarten Ziele. Der Teilnehmende wird Ihnen jeweils zum Monatsende ein Präsenzblatt zur Unterschrift vorlegen. Dieses so genannte AMM-Formular verlangt die Arbeitslosenkasse, damit sie die Taggelder auszahlen kann. Sollten Sie abwesend sein, bestimmen Sie bitte eine Vertretung, die das Formular unterschreiben darf. 5. Projektende Ein BNF-Einsatz ist beendet, wenn die vom RAV bewilligte Zeit abgelaufen ist oder wenn der Teilnehmende eine Anstellung gefunden hat. Unterschreiben Sie nun bitte den Schlussbericht des Zielbogens und erstellen Sie für den Teilnehmenden ein Arbeitszeugnis. 6. Änderungen der Projektbeschreibung Um zu Ihrem und unserem Nutzen eine möglichst präzise Vermittlungsarbeit leisten zu können, sind wir auf aktuelle Daten angewiesen. Sie können die Angaben zu Ihrer Projektbeschreibung jederzeit aktualisieren lassen. 4
6 Wie können Sie die Stellensuchenden unterstützen? Ihre Unterstützung während des Projekteinsatzes ist sehr willkommen. Neben der fachlichen Betreuung sind auch andere Formen der Unterstützung denkbar wie individuelle Beratung, Anregungen zu den Bewerbungsunterlagen, Feedback zum Motivationsbrief oder Hilfe zur Erweiterung des Netzwerks. Sie unterstützen den Stellensuchenden auch, wenn Sie als Referenzperson für potentielle Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Der Zustand der Arbeitslosigkeit kann sich destabilisierend auf die betroffenen Personen auswirken. Deshalb ist Ihre Unterstützung wertvoll, sollte jedoch dem Bedürfnis der stellensuchenden Person angepasst sein. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich bereits die Integration des Stellensuchenden in ein Arbeitsumfeld positiv auswirkt. Bei Problemen können Sie sich jederzeit an Ihre BNF-Kontaktperson wenden. Scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren. Welche Möglichkeiten haben Sie nach dem Ende eines Projekteinsatzes? Wenn ein Stellensuchender aus dem Projekt ausscheidet, haben Sie drei Möglichkeiten: 1. Sie entscheiden sich, Ihr Projekt weiterhin bei BNF anzubieten. Das Projekt ist in unserer Datenbank aktiv geschaltet und für Stellensuchende sichtbar. Wenn Sie Änderungen in der Projektbeschreibung vornehmen möchten, können Sie uns diese per zusenden. 2. Sie können Ihr Projekt auf den Status inaktiv schalten lassen. Somit ist ihr Projekt in unserer Datenbank für Stellensuchende nicht mehr sichtbar. Bitte teilen Sie Ihrer BNF-Kontakperson mit, wie lange wir das Projekt inaktiv in der Datenbank führen sollen. Änderungen sind jederzeit möglich. 3. Sie können Ihre Kooperation mit BNF beenden. Eine kurze Mitteilung an uns ist ausreichend. Wie können Sie BNF unterstützen? «Waren Sie mit uns unzufrieden, so sagen Sie es uns, waren Sie mit uns zufrieden, sagen Sie es weiter.» Informieren Sie uns auch über neue Fachgebiete in ihrer Abteilung. Wir sind sehr daran interessiert, Trends in der Forschung, in den Unternehmungen und auf dem Arbeitsmarkt mitzuverfolgen. Qualitätssicherung bei BNF BNF ist dem Qualitätssicherungssystem des SVOAM (Schweizerischer Verband der Organisatoren Arbeitsmarktlicher Massnahmen) verpflichtet, der ein anspruchsvolles branchenspezifisches Qualitäts-Management-System erarbeitet hat. Die Zertifizierung von BNF fand im Jahr 2005 statt und wird jährlich überprüft. Alle 3 Jahre findet eine Rezertifizierung statt. Das SVOAM-Modell definiert Mindeststandards und legt Rahmenbedingungen fest, die von BNF erfüllt werden müssen. BNF ist somit verpflichtet, die Angebote bedarfsgerecht zu planen, ihre Durchführung sorgfältig zu steuern und die Ergebnisse und Wirkungen so zu evaluieren, dass Verbesserungsmöglichkeiten erkannt und umgesetzt werden können. 5
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8 Hier finden Sie uns Bern Zweigstellenleitung: Dr. Beat Wyler BNF, Zweigstelle Bern Tel Universität Bern Fax Hofweg 11 CH-3013 Bern Zürich Zweigstellenleitung: Dr. Michael Altjohann BNF, Zweigstelle Zürich Tel Streulistrasse 31 Fax CH Zürich Basel Zweigstellenleitung: Dr. Jürg Spring BNF, Zweigstelle Basel Tel Klybeckstrasse 95 Fax CH Basel Lausanne Zweigstellenleitung: Dr Alexandre Noël BNF, Succursale de Lausanne Tel Avenue de Cour 32 Fax CH-1007 Lausanne Geschäftsleitung Dr. Barbara Huse & Fritz Moser BNF, Universität Bern Tel Hofweg 11 Fax CH-3013 Bern
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