Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
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- Moritz Goldschmidt
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung 1 Jahr Pkw-Label aus Sicht der Anwender Berlin, den Rechtsanwalt Ulrich Dilchert
2 Änderung der PkW-EnVKV trat am 01. Dezember 2011 in Kraft. Es wurden die CO2-Effizienzklassen A+ bis G eingeführt und die Fahrzeuge nach einer Formel, die den CO2-Ausstoß in Relation zum Fahrzeuggewicht abbildet, klassifiziert. Die CO2-Effizienzklasse muss auf dem neuen Label am Fahrzeug angegeben werden, auf der Tafel im Autohaus und im DAT-Leitfaden. In der Internetwerbung (nur im virtuellen Verkaufsraum!!! h.m.) muss CO2-Effizienzklasse angegeben werden.
3 Kenzeichnungspflichtig: Neue Kraftfahrzeuge i.s.d. Pkw-EnVKV - neue Ausstellungsfahrzeuge - Tageszulassungen - Vorführwagen (lange streitig; jetzt BGH: bis km Laufleistung) Voraussetzung für Kennzeichnungspflicht: Angaben zur Motorisierung (entfiel zum !) - Angaben zu Motorleistung, Hubraum, Beschleunigung etc. - wenn sich Angaben zur Motorisierung aus der Modellbezeichnung ergeben oder nur eine Motorisierung erhältlich Sobald für ein Modell geworben wird (z.b. Ford Focus, VW Golf, Peugeot 508 etc.), wird die Kennzeichnungspflicht ausgelöst. Keine Kennzeichnungspflicht nur dann, wenn ausschließlich für Marke geworben wird (z.b. Ford, VW, Peugeot etc.)
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5 Anmerkungen: Feld andere Energieträger hier ist insbesondere Strom oder Gas einzutragen Feld Kraftstoff bei Fahrzeugen mit mehr als einem flüssigen oder gasförmigen Energieträger sind sämtliche Kraftstoffe getrennt durch einen Schrägstrich aufzuführen, wobei derjenige Kraftstoff kursiv hervorzuheben ist, auf den sich die (späteren) Angaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emmissionen beziehen (z.b. Super/Super Plus/E 85)
6 Anmerkungen: Ist die Verwendung mehrerer Kraftstoffarten möglich, sind als Werte für den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO2-Emissionen die Werte desjenigen Kraftstoffes mit den geringsten Werten anzugeben, wobei diese Werte dann kursiv zu drucken sind. Bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist der Wert der offiziellen CO2- Emissionen mit 0 anzugeben. Bei extern aufladbaren Hybridfahrzeugen sind nur die Werte des jeweils offiziellen Kraftstoffverbrauchs, der CO2-Emissioen und des Stromverbrauchs im kombinierten Testzyklus anzugeben. Alle kombinierten Werte müssen sich durch einen größeren Schriftgrad aus dem gesamten Text herausheben.
7 Anmerkungen: Feld Jahressteuer - hier ist der jeweilige Betrag in Euro anzugeben Feld Energieträgerkosten hier ist hinter dem Feld Kraftstoffkosten in Klammern derjenige Kraftstoff anzugeben, auf den sich die Angaben zu jeweils offiziellem Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen beziehen. Sofern es sich um ein Fahrzeug mit mehr als einem flüssigen oder gasförmigen Energieträger handelt, ist der in Klammern anzugebende Kraftstoff kursiv hervorzuheben Der Kraftstoffpreis wird (fiktiv) jedes Jahr vom Bundeswirtschaftsministerium festgesetzt und zum eines jeden Kalenderjahres im Bundesanzeiger veröffentlich (Preisliste) und sind dann anzuwenden aber nur bei dann neu ausgestellten Fahrzeugen; spätesten zum eines Jahres sind auch alte Fahrzeuge, die ein Label vor dem erhalten haben, umzuetkettieren Am Ende ist das Erstellungsdatum einzutragen
8 . Zentralverband (ZDK) Probleme im Handel bei Einführung der Effizienzklassen durch Umetikettierung Manuelles Erstellen der neuen Label bei Bestandsfahrzeugen Auffinden aller notwendigen Daten Optische Darstellung der Daten (Schriftgrößen und Arten) Händisches Berechnen der Energieträgerkosten etc. Hilfestellung durch DENA-Tool Umstellungsschwierigkeiten aktuell überwunden
9 Akzeptanz beim Verbraucher aus Händlersicht! Im Kundengespräch wird seitens des Kunden überwiegend der Verbrauch thematisiert. Das (vollständige) Label wird bestenfalls zur Kenntnis genommen. Der DAT-Leitfaden wird gar nicht nachgefragt. Am Ende entscheidet der Preis!
10 Neufassung ab Virtueller Verkaufsraum Kernproblem: Was ist ein virtueller Verkaufsraum? Zählen insbesondere Internetbörsen zu den virtuellen Verkaufsräumen? Relevanz: Im virtuellen Verkaufsraum muss bei der Bewerbung eines Neufahrzeugs die CO2-Effizienzklasse nebst grafischer Darstellung vorhanden sein
11 Neufassung ab Virtueller Verkaufsraum Verordnungstext: Wer als Hersteller oder Händler Fahrzeugmodelle im Internet ausstellt oder zum Kauf oder Leasing anbietet (virtueller Verkaufsraum), hat die Angaben nach Abschnitt II Nummer 2 Satz 1 sowie zusätzlich die CO 2 -Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung gemäß Anlage 1 zu 3 Absatz 1 Nummer 1 bei der Beschreibung des Fahrzeugmodells anzugeben.
12 Neufassung ab Virtueller Verkaufsraum Text Dena-Leitfaden (frühe Fassung): 12.4 Gelten Automobilbörsen als virtuelle Verkaufsräume? Muss also bei der Bewerbung von neuen Fahrzeugen in Online-Automobilbörsen die Energieeffizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung angegeben werden? Die Angabe der Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung ist erforderlich, wenn der Verbraucher in Online- Automobilbörsen bereits konkrete Vergleiche und Auswahlentscheidungen mit Bestellmöglichkeit hinsichtlich eines neuen Pkw treffen kann. Wenn also beispielsweise ein konkretes Angebot eines Händlers oder Herstellers mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit eingestellt wird oder der Verbraucher mittels interaktiver Elemente die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme eines nach seinen Vorstellungen konfigurierten Pkw-Modells besitzt.
13 Neufassung ab Virtueller Verkaufsraum Stand in der Rechtsprechung (bislang nur einstweiliger Rechtschutz): 1. Verpflichtung zur Nennung der Effizienzklasse nebst grafischer Darstellung besteht LG Ulm vom (AZ 11 O 10/12 KfH) LG Berlin vom (AZ 103 O 17/12) LG Wuppertal vom (AZ 13 O 8/12) OLG Koblenz vom (AZ 9 W 100/12) Wohl auch OLG Köln am i.r.d. mündlichen Verhandlung über Beschwerde gegen LG Köln vom (s.u.) 2. Verpflichtung zur Nennung der Effizienzklasse nebst grafischer Darstellung besteht nicht LG Köln vom (AZ 31 O 44/12)
14 Neufassung ab Verordnungstext: Änderungsvorschlag Virtueller Verkaufsraum Wer als Hersteller oder Händler Fahrzeugmodelle in einem virtuellen Verkaufsraum ausstellt oder dort zum Kauf oder Leasing anbietet, hat die Angaben nach Abschnitt II Nummer 2 Satz 1 sowie zusätzlich die CO 2 - Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung gemäß Anlage 1 zu 3 Absatz 1 Nummer 1 bei der Beschreibung des Fahrzeugmodells anzugeben.
15 Neufassung ab Änderungsvorschlag Virtueller Verkaufsraum Aufnahme einer neuen Definition (zwingende Folge): Im Sinne dieser Verordnung ist ein virtueller Verkaufsraum eine Internetseite oder applikation, auf der ein konkretes Angebot eines Händlers oder Herstellers mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit eingestellt ist oder für den Verbraucher mittels interaktiver Elemente die Möglichkeit der Konfiguration eines bestimmten Pkw-Modells besteht. Die Auswahl eines Pkw-Modells aus einer Datenbank auch durch Vorgabe bestimmter Suchkriterien erfüllt dabei nicht die Kriterien eines virtuellen Verkaufsraums.
16 Grundlage Europarecht Richtlinie 1999/94 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbrauchsinformationen über den Kraftstoffverbrauch und Co 2 - Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. EG 2000 Nr. L 12 S. 16), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1)
17 Auszeichnungen und Unterlagen im Autohaus Label am Fahrzeug Aushang im Verkaufsraum (auch elektronisch möglich) mit Verbrauchsund Emissionswerten aller im Betrieb ausgestellten oder angebotenen neuen Pkw Erneuerungspflicht alle 6 Monate; bei elektronischen Anzeigen via Bildschirm alle 3 Monate! DAT-Leitfaden in ausreichender Anzahl (enthält die notwendigen Daten aller in Deutschland angebotenen Pkw-Modelle) (Druckauflage 2012: Stück entspricht ca. 41 to Papier)
18 Änderungsvorschläge Auszeichnungen und Unterlagen im Autohaus Label am Fahrzeug Aushang im Verkaufsraum > Entfall DAT-Leitfaden > nur noch im Internet
19 Werbung Begriff Neue Personenwagen im Sinne der Verordnung Personenkraftwagen, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden Praxis: das sind Neuwagen und Tageszulassungen! Streitig: Vorführwagen (BGH: bis 1000 KM Laufleistung)
20 Änderungsvorschlag Werbung Begriff Neue Personenwagen im Sinne der Verordnung Personenkraftwagen, die noch nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wurden.
21 Werbung Darstellung der Angaben zu Verbrauch und Emissionen Die Angaben sollten gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben als der Hauptteil der Werbebotschaft sein. Die Angaben sollten bereits bei flüchtigem Lesen leicht verständlich sein. Praxis: nahezu alle Rechtstreitigkeiten fußen auf dieser Vorschrift (!) unter den Stichworten Schriftgröße der Angaben und Platzierung der Angaben in der Werbeanzeige
22 Werbung Änderungsvorschlag Darstellung der Angaben zu Verbrauch und Emissionen Die Angaben müssen gut lesbar sein und sich horizontal am unteren Ende der Werbeschrift befinden, bei mehrseitigen Werbeschriften am unteren Ende jeder Seite, auf der Fahrzeugmodelle beworben werden. Die Schriftgröße darf 6 pt nicht unterschreiten.
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24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ulrich Dilchert
Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.v. informiert:
Nachfolgend einige Beispiele für Werbungen auf Facebook, zuvor der entsprechende Auszug aus der Anlage 4 zu 5 der Pkw-EnVKV: Abschnitt II In elektronischer Form verbreitetes Werbematerial 1. In Werbematerial,
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