RISIKO HINWEIS BÖRSEN-TERMINGESCHÄFT

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1 RISIKO HINWEIS BÖRSEN-TERMINGESCHÄFT Gemäss dem deutschen Börsengesetz muss jeder Kunde über die Risiken bei Börsengeschäften informiert werden. Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften (einschliesslich Warentermingeschäfte) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bei Börsentermingeschäften stehen den Gewinnchancen hohe Verlustrisiken gegenüber. Jeder Anleger, der ein Börsentermingeschäft eingehen will, muss zuvor über die hohen Risiken bei Börsentermingeschäften informiert sein. A. Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften Das Wertpapierhandelsgesetz ( 37d) sieht vor, dass wir Sie über die nachfolgenden Risiken informieren: Verfall oder Wertminderung Die Rechte, die Sie aus Börsentermingeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur befristete Rechte verschaffen, Je kürzer die Frist ist, desto grösser kann Ihr Risiko sein. Unkalkulierbare Verluste Bei Verbindlichkeiten aus Börsentermingeschäften kann Ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen. Fehlende Absicherungsmöglichkeiten Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Börsentermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden. Zusätzliches Verlustpotential bei Kreditaufnahme oder aus Wechselkursschwankungen Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für Ihr Börsentermingeschäft einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe ist bei einem Termingeschäft der Fall, bei dem Ihr Verpflichtung oder Ansprüche auf ausländische Währungen oder eine Rechnungseinheit (z.b. EUR) lauten. B. Die Risiken bei einzelnen Geschäftsarten I. Kauf von Optionen 1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle Das Geschäft: Wenn Sie Optionen auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis. Ihr Risiko: Eine Kursveränderung des Basiswertes, also z.b. der Aktie, die Ihrer Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann den Wert Ihrer Option erheblich mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes. Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zur völligen Wertlosigkeit Ihrer Option. Eine Wertminderung Ihrer Option kann aber auch dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, weil der Wert Ihrer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren (z.b. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswertes) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf Ihrer Laufzeit als vollständig wertlos. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der Ihnen entstandenen Kosten. 2. Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte Das Geschäft: Beim Kauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im vorhinein festgelegten Bedingungen einen Vertrag abzuschliessen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.b. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten. Seite 1 von 9

2 Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt zunächst den unter 1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein: Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz - das ist der für die Option gezahlte Preis - liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Börsentermingeschäften mit Erfüllung per Termin. II. Kauf einer Option auf Warenterminkontrakte Das Geschäft: Beim Kauf einer Option auf Warenterminkontrakte erwerben Sie das Recht, zu im vorhinein festgelegten Bedingungen einen Vertrag abzuschliessen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von Warenterminkontrakten, z.b. Kaffee- oder Weizenkontrakte, verpflichten. Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt den unter B. I. 1. und 2. genannten Risiken. Zusätzlich können noch erhebliche Risiken aus den nachfolgend unter D. beschriebenen Warentermingeschäften bei Lieferungsverpflichtung oder Andienung des der Option zugrundeliegenden Warenterminkontraktes hinzukommen, die weit über Ihren ursprünglichen Einsatz hinaus gehen können. III. Verkauf von Optionen und Börsentermingeschäfte mit Erfüllung per Termin 1. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle Das Geschäft: Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird. Ihr Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar, d.h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Lieferungsgegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist. Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefen haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Börsentermingeschäftes (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden. 2. Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle Das Geschäft: Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen, Waren, Warenterminkontrakte oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Ihr Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen keinen oder nur schwer einen Käufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein. 3. Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte Das Geschäft: Beim Verkauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschliessen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.b. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten. Ihr Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie in das erhebliche Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter III. 1. und 2. beschrieben ist. 4. Verkauf einer Option auf Warenterminkontrakte Das Geschäft: Beim Verkauf einer Option auf einen Warenterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im vorhinein festgelegten Bedingungen einen Vertrag abzuschliessen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von Warenterminkontrakten, z.b. Kaffeefutures verpflichten. Ihr Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie in das erhebliche Risiko eines Verkäufers per Termin, wie es unter B. III. 1., 2. und D. beschrieben ist. Seite 2 von 9

3 IV. Options- und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich Das Geschäft: Bei manchen Börsentermingeschäften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: - Options- oder Finanzterminkontrakte auf einen Index, also auf eine veränderliche Zahlengrösse, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand von Wertpapieren errechnet wird und deren Veränderung die Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln. - Options- oder Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit. Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Fälligkeit des Geschäfts besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe Ihres Verlustes lässt sich im vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. C. Weitere Risiken aus Börsentermingeschäften I. Börsentermingeschäfte mit Währungsrisiko Das Geschäft: Wenn Sie ein Börsentermingeschäft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung (z.b. U$) oder eine Rechnungseinheit (z.b. ECU) lautet oder sich der Wert des Vertagsgegenstandes hiernach bestimmt (z.b. bei Gold), sind Sie einem zusätzlichen erheblichen Risiko ausgesetzt. Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein. Wechselschwankungen können: - den Wert der erworbenen Option verringern. - den Vertragsgegenstand verteuern; den Sie zur Erfüllung des Börsentermingeschäfts liefern müssen, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Dasselbe gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Börsentermingeschäft, die Sie in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit erfüllen müssen. - den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Börsentermingeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der zu erhaltenen Zahlung vermindern. II. Risikoausschliessende oder -einschränkende Geschäfte Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschliessen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Börsentermingeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Börsentermingeschäftes ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen, so dass Ihnen ein Verlust entsteht. III. Inanspruchnahme von Kredit Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie insbesondere den Erwerb von Optionen oder die Erfüllung Ihrer Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen aus Börsentermingeschäften oder den Abschluss von Warentermingeschäften über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus den Gewinnen des Börsentermingeschäftes verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten. Diese Risiko erhöht sich drastisch, wenn Sie neben der Kreditaufnahme auch noch Börsentermingeschäfte mit Währungsrisiko abschliessen. IV. Nachschussverpflichtungen Beim Abschluss von Termingeschäften und beim Verkauf von Optionen müssen Sie eine Sicherheit stellen, welche Einschuss oder Margin genannt wird. Reicht dieses Margin bei Kursverlusten zur Sicherheit nicht aus, so müssen Sie entweder auf Aufforderung unverzüglich nachgiessen, also weitere Sicherheiten stellen, oder Ihre Position im Markt wird liquidiert. Nachschussverpflichtungen können weit über gestellte Sicherheiten hinausgehen und Ihr gesamtes sonstiges Vermögen umfassen. Zwangsliquidationen mangels Nachschub können zu erheblichen Verlusten führen, die über gestellte Sicherheiten weit hinausgehen können. Seite 3 von 9

4 D. Besondere Risiken der Warentermingeschäfte Neben den vorgenannten Risiken treten beim Abschluss von Warentermingeschäften, insbesondere beim Abschluss von Futuresgeschäften, durch physische Lieferungs- (short - Position) oder Abnahmeverpflichtungen (long - Position) noch erhebliche weitere Risiken hinzu. I. Andienung und Lieferung Es ist zu beachten, dass der Verkäufer per Termin während der Andienungszeit das Recht hat, die Ware anzudienen. Der Käufer per Termin kann Lieferung nur bei Auslaufen des Kontraktes verlangen. Die Lieferung an den innerhalb der Börse festgelegten Lieferorten erfolgt an dem danach vom Verkäufer bestimmten Lieferort in der vorgeschriebenen Menge und der vorgeschriebenen Qualitätsspanne nach vorheriger Ankündigung. Dabei kann der Verkäufer den genauen Lieferzeitpunkt frei wählen, muss jedoch innerhalb des Liefermonats liefern und diese Lieferung einen Werktag vorher ankündigen (andienen) mit schriftlicher Andienung (note of delivery). Ihr Risiko: Ihr Risiko ohne rechtzeitige Glattstellung besteht als Käufer darin, sich plötzliche einer Andienung und damit einer Abnahmeverpflichtung ausgesetzt zu sehen, Als Verkäufer können Sie sich beim Auslaufen eines Kontraktes plötzlich mit der Verpflichtung zur Lieferung konfrontiert sehen. Ausserdem kann sich der Verkäufer bei einer Glattstellung innerhalb des Liefermonats mit einem Terminkauf konfrontiert sehen, der mit einer Andienungsankündigung belegt ist. Dies zwingt ihn zur Abnahme oder Weitergabe der Lieferung. Die Ware muss dann auf dem jeweiligen Kassamarkt zu den dortigen Bedingungen erworben oder verkauft werden. Hier können noch zusätzlich die Kosten der dortigen Marktteilnehmer anfallen. II. Abnahmeverpflichtung Das Risiko erhöht sich im Falle der Abnahmeverpflichtung dergestalt, dass man bei einem Warentermingeschäft, welches nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschäft glattgestellt wird, die erworbene Ware auch tatsächlich abnehmen und vollständig bezahlen sowie die sich daraus ergebenden erheblichen zusätzlichen Lager- und Transportkosten tragen muss. Das Verlustrisiko ist dabei im vorhinein nicht bestimmbar und geht weit über etwaige geleistete Sicherheiten hinaus. Es kann im Einzelfall das gesamte persönliche Vermögen erfassen. III. Lieferungsverpflichtung Im Falle der Lieferungsverfplichtung bei einem nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschäft glattgestellten Warentermingeschäft müssen Sie die entsprechende Ware in der bestimmten Menge und Qualität kaufen, lagern und anliefern. Diese erheblichen Kosten müssen von Ihnen zusätzlich getragen werden. Dieses Kostenrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und geht weit über etwaige geleistete Sicherheiten hinaus. Es kann im Einzelfall das gesamte persönliche Vermögen erfassen. IV. Prognose der Preisentwicklung Bei Waren ist die zukünftige Preisentwicklung aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren besonders schwer abzuschätzen. Es können insbesondere wegen nicht vorhersehbarer Umstände (z.b. Naturkatastrophen), die aber erhebliche Auswirkungen auf das Preisniveau haben, die Vorhersagen des künftigen Angebotsvolumens sehr erschwert sein. Auch die Nachfrage nach Waren kann starke Schwankungen unterliegen und ist nur schwer vorhersehbar. E. Verbriefung in Wertpapieren Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten ein einem Wertpapier (z.b. Optionsschein) verbrieft sind. Nach 37d WpHG ist dieses Informationsblatt von Ihnen zu unterschreiben, wenn Sie Börsentermingeschäfte abschliessen wollen. Dabei ist eine Durchschrift für Ihre Unterlagen bestimmt. Seite 4 von 9

5 RISIKOHINWEIS OPTIONSGESCHÄFT A. Merkmale und Risiken von Optionsgeschäften 1. Merkmale 1.1 Definitionen Rechte und Pflichten Der Käufer einer Option erwirbt gegen Bezahlung des Optionspreises (der Prämie) das Recht, aber nicht die Pflicht, bis zu oder an einem bestimmten Zeitpunkt (dem Verfalltag) eine bestimmte Menge (die Kontraktgrösse) eines bestimmten Gutes (des Basiswertes) zu einem bestimmten Preis (dem Ausübungspreis) vom Schreiber der Option zu kaufen (Kauf- bzw. Call-Optionen) oder dem Schreiber zu verkaufen (Verkauf- bzw. Put-Option). Der Schreiber einer Option geht gegen Erhalt der Prämie die Verpflichtung ein, dem Käufer der Option den Basiswert zum Ausübungspreis zu liefern (Call-Option) oder den Basiswert zum Ausübungspreis vom Käufer der Option zu übernehmen. Bei Optionsscheinen (nachstehend Ziff ) bleibt stets der Emittent derselben gegenüber dem jeweiligen Optionsscheininhaber verpflichtet. Die Einzelheiten der Option sind entweder standardisiert oder werden zwischen Käufer und Schreiber individuell vereinbart Basiswerte Als mögliche Basiswerte einer Option kommen in Betracht: - Vermögenswerte wie Aktien, Obligationen, Rohstoffe, Edelmetalle - Referenzsätze wie Währungen, Zinsen, Indizes oder - beliebige Kombinationen der Derivate (z.b. Futures) Optionen in-the-money, out-of-the-money, at-the-money Eine Call-Option hat Inneren Wert, d.h. sie ist in-the-money, wenn der aktuelle Marktwert des Basiswertes höher ist als der Ausübungspreis. Eine Put-Option ist in-the-money, wenn der aktuelle Marktwert des Basiswertes tiefer ist als der Ausübungspreis. Eine Call-Option ist out-of-the-money, wenn der aktuelle Marktwert des Basiswertes tiefer ist als der Ausübungspreis. Eine Put-Option ist out-of-the-money, wenn der aktuelle Marktwert des Basiswertes höher ist als der Ausübungspreis. Sind der aktuelle Marktwert des Basiswertes und der Ausübungspreis gleich gross, so ist die Option at-the-money Amerikanische, europäische Optionen Als amerikanisch werden Optionen bezeichnet, die bis zu ihrem Verfalltag ausgeübt werden können. Als europäisch werden Optionen bezeichnet, die nur an ihrem Verfalltag ausgeübt werden können Optionen mit physischer Lieferung bzw. Barausgleich Bei Ausübung einer Option mit physischer Lieferung hat der Käufer einer Call-Option Anspruch auf Lieferung des Basiswertes gegen Bezahlung des Ausübungspreises. Der Käufer einer Put-Option hat entsprechend Anspruch darauf, dass der Schreiber den Basiswert gegen Bezahlung des Ausübungspreises entgegennimmt. Bei Optionen mit Barausgleich (auch Barabgeltung genannt) ist die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Marktwert des Basiswertes geschuldet, sofern die Option in-the-money ist Wert- bzw. Preisbestimmung einer Option Der Preis einer Option hängt einerseits vom inneren Wert und andererseits vom sogenannten Zeitwert ab. Letzterer wird von verschiedenen Faktoren, v.a. von der Restlaufzeit der Option und der Volatilität (Schwankungsbreite) des Basiswerts bestimmt. Der Zeitwert widerspiegelt die Chance einer Option, in-the-money zu kommen. Er ist daher grösser bei Optionen mit langer Laufzeit und hohen Volatilitäten des Basiswerts sowie bei Optionen, die at-the-money sind. 1.2 Formen Seite 5 von 9

6 1.2.1 Optionsscheine (Warrants, Listend Options) Die Rechte und Pflichten aus der Option sind durch ihren Emittenten wertpapiermässig verbrieft und i.d.r. zum Handel an Börsen zugelassen (kotiert) Traded Options Traded Options sind standardisierte Optionen, deren Rechte und Pflichten nicht wertpapiermässig verbrieft und die an speziellen Börsen gemäss den dort massgebenden Vorschriften und Usanzen gehandelt werden (z.b. an der SOFFEX Swiss Options and Financial Futures Exchange) Over-the-Counter (OTC) Options OTC Options werden insbesondere auf Edelmetalle und Währungen gemäss Marktusanzen standardisiert und öffentlich angeboten. Demgegenüber sind tailor-made OTC Options für einzelne Anleger besonders geschaffen. OTC Options werden unmittelbar zwischen einem Käufer und einem Schreiber ausserbörslich eingegangen. Sie sind nicht kotiert und nur ausnahmsweise verbrieft. Eine Position aus dem Kauf oder Schreiben einer OTC Option kann daher nur mit der gleichen Gegenpartei durch ein entsprechendes Gegengeschäft aufgehoben (glattgestellt) werden. 1.3 Margenerfordernis Der Schreiber einer Option muss während deren Laufzeit entweder die entsprechende Anzahl Basiswerte hinterlegen oder andere Sicherheiten leisten (Margendeckung). Die Marge wird vom Effektenhändler festgelegt. Für Traded Options schreibt die Börse eine Mindestmarge vor. Erweist sich die Margendeckung als ungenügend, kann der Effektenhändler den Schreiber zur Leistung zusätzlicher Sicherheiten auffordern (Nachschussmarge). 2. Risiken 2.1 Risiken beim Kauf von Optionen Call- und Put-Optionen Der Wert einer Option vermindert sich, wenn bei der Call-Option der Marktwert des Basiswertes sinkt oder bei der Put-Option steigt. Die Wertverminderung ist umso grösser, je weniger tief die Option in-the-money ist, beschleunigt sich i.d.r. mit abnehmender Restlaufzeit und fällt in ihrem Ausmass höher als beim Basiswert aus. Der Optionswert kann aber auch abnehmen, wenn der Marktwert des Basiswertes unverändert bleibt oder sich sogar zugunsten des Käufers entwickelt, weil beispielsweise der Zeitwert der Option abnimmt oder sich Angebot und Nachfrage nachteilig entwickeln. Der Käufer muss deshalb damit rechnen, dass der Wert der Option abnimmt und sie sogar mit Ablauf der Laufzeit wertlos verfallen und er einen Verlust im Umfang der anfänglich bezahlten Prämie erleiden kann Call- und Put-Optionen auf Futures Call-Optionen, die zum Eintritt in Futures als Käufer berechtigen, und Put-Optionen, die den Abschluss von Futures als Verkäufer ermöglichen, unterliegen den unter Ziff beschriebenen Risiken analog. Nach Ausübung gelten die Hinweise in Ziff. 3 des Merkblatts Merkmale und Risiken von Termingeschäften Risiken beim Schreiben von Optionen Der Schreiber muss mit der Ausübung des Rechtes durch den Käufer auch dann rechnen, wenn die Option bloss at-themoney oder out-of-the-money ist, bei amerikanischen Optionen sogar jederzeit vor Verfall Gedeckte Call-Optionen Der Schreiber einer gedeckten Call-Option ist im Besitz von Basiswerten im Umfang der Kontraktgrösse. Übersteigt deren Marktwert den Ausübungspreis, so entsteht dem Schreiber die entsprechende Gewinnmöglichkeit. Das Risiko drohender Verluste infolge sinkender Marktwerte des Basiswerte trägt er hingegen voll. Sind die Basiswerte während der Laufzeit der Option zur Sicherstellung der Verpflichtung ganz oder teilweise gesperrt, können sie nicht verkauft werden, um drohende künftige Verluste zu vermeiden Ungedeckte Call-Optionen Der Schreiber einer ungedeckten Call-Option ist nicht im Besitz der erforderlichen Basiswerte. Das drohende Verlustrisiko ist in diesem Fall bei Optionen mit physischer Lieferung die Differenz zwischen dem Ausübungspreis, zu dem die Basiswerte bei Ausübung zu liefern sind, und dem Preis, der dann vom Schreiber für die Beschaffung der Basiswerte bezahlt werden muss, Seite 6 von 9

7 bzw. bei Optionen mit Barabgeltung die Preisdifferenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Marktwert des Basiswertes. Da dieser bei Ausübung den Ausübungspreis erheblich übersteigen kann, ist das Risiko eines Verlustes unbestimmbar und theoretisch unbegrenzt. Insbesondere der Schreiber von amerikanischen Optionen muss damit rechnen, dass die Ausübung in sehr ungünstigen, verlustreichen Marktsituationen erfolgen kann und es bei physischer Lieferverpflichtung schwierig und daher sehr teuer oder sogar unmöglich sein kann, die geforderten Basiswerte zu beschaffen. Der Schreiber muss sich bewusst sein, dass ein möglicher Verlust seine ebenfalls hinterlegten Sicherheiten (Margendeckung) bei weitem überschreiben kann Put-Optionen Dem Schreiber einer Put-Option drohen erhebliche Verluste, falls der Marktwert des Basiswertes unter den Ausübungspreis sinkt, nämlich in der Höhe der Differenz dieser zwei Werte. Insbesondere der Schreiber einer amerikanischen Option mit physischer Lieferung muss mit der Abnahme der Basiswerte in Marktsituationen rechnen, bei denen es schwierig und nur unter grossen Verlusten möglich oder sogar unmöglich sein kann, die Basiswerte weiterzuveräussern, wenn sie der Schreiber nicht übernehmen will. Dem Schreiber drohen Verluste, die seine allenfalls hinterlegten Sicherheiten (die Margendeckung) bei weitem überschreiten können Call- und Put-Optionen auf Futures Schreiber von Call- bzw. Put-Optionen verpflichten sich, bei Ausübung Futures zu kaufen bzw. zu verkaufen, und unterliegen somit den unter Ziff beschriebenen Risiken sinngemäss. Nach Ausübung gelten die Hinweise in Ziff. 3 des Merkblatts Merkmale und Risiken von Termingeschäften. 3. Kombinationsgeschäfte 3.1 Definition Unter einem Kombinationsgeschäft versteht man den Abschluss zweier oder mehrer Optionen auf den gleichen Basiswert, die sich voneinander in mindestens der Optionsart (Call-, Put-Option), der Menge, dem Ausübungspreis, dem Verfalltag oder der eingegangenen Position (Kauf, Verkauf) unterscheiden Besondere Risiken Wegen der Vielzahl möglicher Kombinationen können die sich im Einzelfall ergebenden Risiken im Rahmen dieses Merkblatts nicht detailliert beschrieben werden. Daher sollte sich ein Anleger eingehend über die spezifischen Risiken von Kombinationsgeschäften orientieren, bevor er solche abschliesst. Da Kombinationen aus verschiedenen Optionen bestehen, können sich die Risiken durch Glattstellung einzelner dieser Optionen wesentlich verändern. 4. Exotische Optionen 4.1 Definition Exotische Optionen enthalten gegenüber den in Ziff. 1.1 beschriebenen, gewöhnlichen Call- und Put-Optionen ( Plain-Vanilla Options) zusätzliche Bedingungen oder Vereinbarungen. Dadurch weisen sie Auszahlungsstrukturen auf, die durch beliebige Kombinationen von Plain-Vanilla Options allein oder zusammen mit Basiswerten nicht herbeigeführt werden können. Exotische Optionen kommen sowohl als tailor-made Options als auch in Form von Optionsscheinen vor. 4.2 Besondere Risiken Wegen den praktisch unbegrenzten Gestaltungsmöglichkeiten bei exotischen Optionen können die sich im Einzelfall ergebenden Risiken im Rahmen dieses Merkblattes nicht detailliert beschrieben werden. Der Anleger muss sich daher eingehend über die Risiken von exotischen Optionen orientieren, bevor er solche kauft oder schreibt Beispiele Die folgende Übersicht beschreibt einige typische exotische Optionen, die zusätzlich zu den in Ziff. 2 beschriebenen Risiken besondere Risiken aufweisen. Im übrigen gelten die in Ziff. 2 beschriebenen Risiken sinngemäss Pfadabhängige Optionen Bei pfadabhängigen Optionen ist der Marktwert des Basiswertes nicht nur im Zeitpunkt des Verfalls oder der Ausübung, sondern während der Laufzeit der Option von Bedeutung. Es ist daher insbesondere bei diesen Produkten wichtig, dass der Anleger auch mögliche Schwankungen des Basiswertes während der Laufzeit der Option in seine Überlegungen einbezieht. Seite 7 von 9

8 Barrier Options Die Rechte aus Barrier Options entstehen ( Knock-in Barrier Option) oder erlöschen ( Knock-Out Barrier Option), wenn der Marktwert des Basiswertes in einem bestimmten Zeitraum eine festgelegte Grenze ( Barrier, auch In- bzw. Outstrike ) mindestens erreicht. Liegt diese Barrier zwischen dem Wert des Basiswertes zum Zeitpunkt des Eingehens der Option und dem Ausübungspreis, spricht man auch von Kick-in bzw. Kick-out Barrier Options. Double-Barrier Options sind Barrier Options mit zwei Barriers (als obere bzw. untere Grenze) und können als Knock-in oder Knock-out Barrier Options vorkommen. Risikohinweis: Der Käufer einer Barrier Option muss sich bewusst sein, dass seine Optionsrechte mit dem Erreichen der Barrier durch den Marktwert des Basiswertes entweder erst entstehen ( Knock-in bzw. Kick-in Option ) oder unwiederbringlich vollständig erlöschen ( Knock-out bzw. Kick-out Option ). Payout Options Payout Options zahlen einen im voraus fixierten, festen Betrag aus. Die Auszahlung bei einer Digital oder Binary Option erfolgt, wenn der Marktwert des Basiswertes während eines bestimmten Zeitraums einmal ( One-Touch Digital Option ) bzw. am Verfalltag ( All-or-Nothing Digital Option ) einen festgelegten Wert (die Barrier ) mindestens erreicht. Die Auszahlung des fixierten Betrages findet bei der One-Touch Digital Option entweder sofort nach Erreichen der Barrier oder erst am Verfalltag statt. Man bezeichnet die letzte Variante auch als Lock-in Option. Bei einer Lock-out Option wird der fixierte Betrag dagegen am Verfalltag nur dann ausbezahlt, wenn die Barrier vom Marktwert des Basiswertes während eines bestimmten Zeitraums nicht erreicht wird. Risikohinweis: Der Schreiber einer Payout Option schuldet bei Erreichen der Barrier den fixierten Betrag im vollen Umfang, unabhängig davon, ob und wie tief die Option bei Ausübung oder am Verfalltag in-the-money ist. Der Betrag kann deshalb für den Schreiber erheblich grösser bzw. für den Käufer erheblich kleiner sein als der Innere Wert der Option. Asiatische Optionen Bei einer Asiatischen Option wird während eines bestimmten Zeitraums der Marktwert des Basiswertes periodisch festgehalten. Der so ermittelte Durchschnittswert dient bei einer Average-Rate Option zur Ermittlung des Wertes des Basiswertes und bei der Average-Strike Option zur Berechnung des Ausübungspreises. Risikohinweis: Die Durchschnittsberechnung kann bei einer Average-Rate Option zur Folge haben, dass der Wert der Option am Verfalltag für den Käufer wesentlich geringer bzw. für den Schreiber wesentlich höher ist, als die Differenz zwischen Ausübungspreis und Marktwert am Verfalltag allein. Im Vergleich mit dem zu Beginn der Rechenperiode festgestellten, kann der tatsächliche Ausübungspreis bei der Average-Rate Option für den Käufer einer Call-Option bedeutend höher bzw. bei einer Put-Option bedeutend tiefer zu liegen kommen und beim Schreiber einer Call-Option aber wesentlich tiefer bzw. höher als bei einer Put-Option sein. Lookback Options Bei einer Lookback Option wird während eines bestimmten Zeitraums der Marktwert des Basiswertes periodisch festgehalten. Bei der Strike-Lookback Option wird bei einer Call-Option der Tiefstwert zum Ausübungspreis und bei der Put-Option der Höchstwert. Bei der Prize-Lookback Option bleibt der Ausübungspreis unverändert; dafür wird zur Bewertung des Basiswertes im Falle einer Call-Option der Höchstwert und bei einer Put-Option der Tiefstwert festgehalten. Risikohinweis: Bei einer Lookback Option können sowohl der ermittelte Ausübungspreis, als auch der ermittelte Wert des Basiswertes deutlich von den am Verfalltag feststellbaren Werten abweichen. Bei den beschriebenen Optionen muss sich der Schreiber bewusst sein, dass immer zu dem für ihn ungünstigsten Ausübungspreis bzw. Marktwert abgerechnet bzw. ausgeübt wird. Contingent Options Bei Contingent Options wird die Prämie erst dann fällig, wenn der Marktwert des Basiswertes während der Laufzeit der Option (amerikanische Option) bzw. am Verfalltag (europäische Option) den Ausübungspreis erreicht. Risikohinweis: Der Käufer einer europäischen Contingent Option muss damit rechnen, dass am Verfalltag die gesamte Prämie Seite 8 von 9

9 bezahlt werden muss, auch wenn die Option nur gerade at - oder ganz knapp in-the-money ist. Cliquet and Ladder Options Bei der Cliquet (auch Ratchet Option ) wird in bestimmten, meist regelmässigen Zeitabständen der Ausübungspreis für die folgende Periode dem Stand des Marktwertes des Basiswertes angepasst, ein allfälliger Innerer Wert der Option festgehalten ( Lock-in ) und während der Laufzeit der Option akkumuliert. Die Ladder Option funktioniert ähnlich wie die Cliquet Option, die Anpassungen erfolgen jedoch nicht periodisch, sondern bei Erreichen bestimmter Marktwerte des Basiswertes. Festgehalten wird im allgemeinen nur der höchste Innere Wert (das Lockin ); seltener erfolgt eine Aufrechnung aller festgehaltenen Inneren Werte. Risikohinweis: Der Schreiber einer Cliquet Option schuldet zusätzlich zum allfälligen Inneren Wert der Option am Verfalltag den akkumulierten, gesamten Lock-in -Betrag. Der Schreiber einer Ladder Option schuldet zusätzlich zum allfälligen Inneren Wert der Option am Verfalltag den jeweils höchsten Lock-in -Betrag. Der Betrag kann deshalb für den Schreiber erheblich grösser sein als der Innere Wert der Option am Verfalltag allein Optionen auf mehrere Basiswerte --Spread and Outperformance Options Beide Optionsformen beziehen sich auf zwei Basiswerte. Während bei der Spread Option der absolute Unterschied in der Entwicklung der Basiswerte zur Ermittlung des Optionswertes herangezogen wird, ist bei der Outperformance Option der relative Unterschied, d.h. die prozentuale Besserentwicklung des einen über den anderen Basiswert, entscheidend. Risikohinweis: Trotz positiver Entwicklung der Basiswerte kann bei beiden Optionsformen der Unterschied sowohl in relativer als auch in absoluter Betrachtung gleich bleiben oder sogar kleiner werden und sich negativ auf den Wert der Option auswirken Compound Options - Compound Options sind Optionen auf Optionen als Basiswerte, d.h. Call-Optionen auf Call- oder Put-Optionen sowie Put- Optionen auf Call- oder Put-Optionen. Risikohinweis: Compound Options können besonders grosse Hebelwirkung haben. Für den Schreiber bedeutet dies, dass für ihn sehr schnell sehr hohe Verpflichtungen entstehen können. Seite 9 von 9

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