Im Visier: Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV)

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1 Im Visier: Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) 2 1

2 Der Umsatzsteuer unterliegen: Die Lieferungen oder sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem belastet nicht den Unternehmer, denn der Unternehmer kann aus seinen Betriebsausgaben den Vorsteuerabzug geltend machen. 3 Zum Leistungsaustausch gehören Zwei! Leistender und Leistungsempfänger Ausnahmen: Verwendet z.b. der Unternehmer einen Gegenstand für private Zwecke - wie die private Nutzung des betrieblichen PKW s ist das eine unentgeltliche Wertabgabe. 4 2

3 Voraussetzung für einen Unternehmer Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit Nachhaltigkeit und der Absicht, Einnahmen zu erzielen. 5 Ab wann bin ich Unternehmer? Mit dem ersten nach außen erkennbaren auf eine Unternehmertätigkeit gerichtetes Tätigwerden. Die Ausführung entgeltlicher Leistungen muss beabsichtigt sein. Die Ernsthaftigkeit dieser Absicht muss durch objektive Merkmale nach außen nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden. 6 3

4 Warum so kompliziert? Das Gesetz unterscheidet zwischen steuerbaren Umsätzen nichtsteuerbaren Umsätzen üumsatzsteuersteuerpflichtig und üumsatzsteuerfrei 7 Grundsatz: Umsätze Eine Lieferung oder auch die Erbringung einer Dienstleistung im Inland sind steuerbar und meistens auch steuerpflichtig! 8 4

5 Ausnahmen vom Grundsatz (kein steuerbarer Umsatz ) die Geschäftsveräußerung im Ganzen echte Schadensersatzleistungen, Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (im Ausland) werden dort erbracht, wo das Grundstück liegt (z.b. die Leistungen eines Notars, Architekten oder die Ingenieurleistungen) Ist der Empfänger der Leistung Unternehmer und im Ausland ansässig, wird der Leistungsort in das Ausland verlagert (Ausnahmen beachten!) 9 Steuerbar, aber auch Steuerpflichtig? Wird die Steuerbarkeit bejaht, stellt sich die Frage ob eine Steuerbefreiungsvorschrift Anwendung findet. Die steuerfreien Umsätze sind abschließend im Umsatzsteuergesetz geregelt. Hierunter fallen insbesondere die Ausfuhrlieferungen an Nicht EG Länder (z.b. Schweiz) oder innergemeinschaftlichen Lieferungen (Lieferungen innerhalb der EG ) 10 5

6 Steuerbefreiung, u.a. die Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter / Versicherungsmakler die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken; hierunter fällt also grundsätzlich die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen => Aber: Nicht befreit ist die kurzfristige Vermietung von Wohnund Schlafräumen (Hotel- und Pensionsgewerbe) die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut etc. ( Heilberufe) => Aber: Nicht unter diese Befreiungsvorschrift fällt der Tierarzt Bildquelle: jpg 11 Steuerpflichtig, aber welcher Umsatzsteuersatz? Der Regelsteuersatz beträgt z.zt. 19 % Gewisse Lieferungen und sonstige Leistungen sind umsatzsteuerlich begünstigt (Interesse des Allgemeinwohls) und unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wie z.b. ü Lebensmittel ü Bücher, Zeitungen ü Blumen ü Kunstgegenstände ü Hilfsmittel im medizinischen Bereich (z.b. Rollstühle etc.) 12 6

7 Ermäßigter Steuersatz 7% Eine abschließende Aufzählung der begünstigten Waren finden Sie in der Anlage 2 zum UStG. Mit dem ermäßigten Steuersatz werden z.b. die folgenden Umsätze versteuert: Tätigkeit als Zahntechniker Theatervorführungen / Konzerte Einräumung und Übertragung von Urheberrechten Tätigkeit der gemeinnützigen Vereine im Rahmen Ihrer Zweckbetriebe Schwimmbäder / Verabreichung von Heilbädern (Stichwort: Sauna) 13 Beförderungsleistungen 14 7

8 15 Max Innovation, AB Str. 70, 10XXX Berlin Frau Beate Mustermann In der XY Str XXX Berlin Wie muss meine Rechnung aussehen? Berlin, 24. Oktober 2013 Rechnungs Nr.: 01 / 2013 Für die Bearbeitung des Layouts ihrer Internet Seite in der Zeit vom 16. bis 20. Oktober 2013 berechne ich Ihnen: 25 Stunden x ,00 Umsatzsteuer 19 % 237,50 Rechnungsbetrag 1.487,50 Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 07. November Mit freundlichen Grüssen Bankverbindung XXXXXXXXXXXXX- Bank BLZ Kto Nr.: Steuer Nummer.: 12 / 123 / 1234 alternativ: Umsatzsteuer - Identifikationsnummer 16 8

9 ?? 17 Kleinunternehmerregelung 19 UStG? Keine Pflicht zur Entrichtung von Umsatzsteuer bei einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr von und im laufenden Kj. voraussichtlich nicht über ÞAber: Damit auch keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug und zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer. => Im Ergebnis wird der Kleinunternehmer wie der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer belastet. 18 9

10 Kleinunternehmerregelung? Keine Pflicht zur Entrichtung von Umsatzsteuer bei einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr von und im laufenden Kj. voraussichtlich nicht über Auf den Rechnungen muss nicht ausdrücklich auf den Kleinunternehmerstatus hingewiesen werden. Es reicht die Angabe: Der Rechnungsbetrag enthält gemäß 19 UStG keine Umsatzsteuer

11 Vorteile Kleinunternehmerregelung? Weniger Bürokratie und Zeitaufwand, denn das monatliche Abführen der Umsatzsteuer an das Finanzamt entfällt. Niedrigere Preise für Privatkunden, denn diese brauchen nur den Netto-Betrag Ihrer Leistungen zu zahlen. 21 Nachteile Kleinunternehmerregelung? Im Gegenzug kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Der Vorsteuerabzug setzt u.a. voraus: Eine Lieferung oder sonstigen Leistung von einem Unternehmer für sein Unternehmen und die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung Image-Schaden: Bei Geschäftskunden hinterlässt die Kleinunternehmerregelung ggfs. einen schlechten Eindruck, weil niedriger Verdienst bzw. Mini-Umsätze offenbart werden. Änderung des Umsatzsteuer-Status für Privatkunden wegen höherer Umsätze: Die neue Situation wird für private Bestandskunden teurer, weil sie nun 19 % mehr für Ihre Leistungen zahlen müssen

12 Optieren ist möglich! Der Unternehmer kann auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten ( Option ). Þ ACHTUNG: Für Gründer kann die Erstattung hoher Vorsteueransprüche als Eigenfinanzierung interessant sein. Bei hohen Erstinvestitionen lohnt sich das Rechnen. Þ Aber: Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bindet den Unternehmer für fünf Jahre. 23 Prüfen: Wann USt anmelden und bezahlen? 1. Wurden umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt? 2. Wurde auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet? 3. Wenn ja, muss der Unternehmer seine Umsatzsteuerzahllast selbst berechnen und zahlen! Ergeben sich Vorsteuerüberschüsse (mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer), wird vom Finanzamt dem Unternehmer das Guthaben ausbezahlt

13 Prüfen: Wo und wie USt anmelden? Nach 18 Abs. 1. S. 1 UStG hat der Unternehmer nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) zu übermitteln; auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Um die Umsatzsteuer-Voranmeldung, den Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung, die Umsatzsteuererklärung elektronisch via Internet an Ihr Finanzamt übermitteln zu können, benötigen Sie eine am Markt verfügbare Software, in die die ELSTER-Schnittstelle implementiert wurde

14 Voranmeldezeitraum? 1. Grundsätzlich das Kalendervierteljahr. 2. Ist die Umsatzsteuerzahllast niedriger als kann der Voranmeldezeitraum auch das Jahr umfassen. 3. Ist die Zahllast höher als ist der Voranmeldezeitraum monatlich. => Aber: Existenzgründer sind unabhängig von der Zahllast - verpflichtet ihre Umsatzsteuer Voranmeldungen im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich anzumelden und abzuführen. 27 Beispiel 1 a)nicht im Inland ansässiger Unternehmer ( 14 Abs.7 UStG) Der französische Unternehmer F erbringt an den deutschen Unternehmer D eine Unternehmensberatungsleistung. F hat seinen Unternehmenssitz in Frankreich, von dem aus die Leistung erbracht wird. F erbringt an D eine sonstige Leistung, die nach 3a Abs. 2 Satz 1 UStG im Inland steuerbar ist. Steuerschuldner für die steuerpflichtige Leistung ist D als Leistungsempfänger nach 13b Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 UStG. 1) F erteilt die Rechnung. F hat eine Rechnung nach den in Frankreich geltenden Vorgaben zur Rechnungserteilung auszustellen. 2) F und D vereinbaren, dass D mit Gutschrift abrechnet ( 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). D hat die Gutschrift nach den in Deutschland geltenden Rechnungserteilungspflichten zu erstellen

15 Beispiel 2 Wie Beispiel 1. F weist in der Rechnung gesondert deutsche Umsatzsteuer aus. F hat deutsche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, obwohl er diese nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz nicht schuldet. Solange F den unrichtigen Steuerbetrag gegenüber D nicht berichtigt, schuldet er den gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag nach 14c Abs.1 UStG. Auch ohne Rechnungsberichtigung durch F wird D von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 UStG nicht entbunden. 29 Beispiel 3 b) Im Inland ansässiger Unternehmer ( 14a Abs. 1 Satz 1 UStG) Führt ein im Inland ansässiger Unternehmer einen Umsatz in einem anderen Mitgliedstaat aus, an dem keine Betriebsstätte in diesem Mitgliedstaat beteiligt ist, und wird die Steuer in diesem Mitgliedstaat von dem Leistungsempfänger geschuldet, ist der Unternehmer zur Ausstellung einer Rechnung nach den 14, 14a UStG verpflichtet ( 14a Abs.1 Satz 1 UStG). Vereinbaren die am Leistungsaustausch Beteiligten, dass der Leistungsempfänger über den Umsatz abrechnet (Gutschrift, 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), kommt 14a Abs.1 Satz 1 UStG nicht zur Anwendung

16 Beispiel 4 Zeitpunkt der Rechnungsausstellung ( 14a Abs.1 Satz 2 und Abs.3 Sätze1 und 2 UStG) Nach 14 Abs. 2 UStG ist eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung auszustellen, sofern eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung besteht. In den folgenden Fällen gilt nunmehr eine kürzere Frist: Führt der Unternehmer eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des 6a UStG aus, ist er verpflichtet, spätestens am 15. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist, eine Rechnung auszustellen ( 14a Abs. 3 UStG). Die gleiche Frist gilt, wenn der Unternehmer eine sonstige Leistung im Sinne des 3a Abs. 2 UStG in einem anderen Mitgliedstaat ausführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet ( 14a Abs Satz 2 UStG). Bleibt die Frage, warum hat das Finanzamt die USt so im Visier? 32 16

17 Im Visier des Finanzamtes die USt, weil Bayerischer Oberster Rechnungshof: Durch Umsatzsteuerhinterziehung mit kriminellen Karussell- oder Kettengeschäften gehen in Deutschland jährlich mindestens 2 Mrd. verloren. Diese Machenschaften können im derzeitigen Umsatzsteuersystem von den Steuer- und Strafverfolgungsbehörden nicht wirksam bekämpft werden. 33 Fazit Bei der Umsatzsteuer ist jede Lieferung, jede sonstige Leistung für sich zu betrachten und steuerlich zu beurteilen. Es ist daher für Gründer sinnvoll, sich zu Beginn Ihrer Tätigkeit beraten zu lassen: Ihre Steuerberater Informationen: 34 17

18 Steuerberater-Suchservice unter Download der Vorträge ab Montag unter

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