Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 1 von 17 VakifBank International AG

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1 Offenlegung für die gemäß 26 BWG sowie der Offenlegungsverordnung der FMA zur Durchführung des Bankwesengesetzes betreffend die Veröffentlichungspflichten von Kreditinstituten Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 1 von 17

2 Offenlegung für die gemäß 26 BWG sowie der Offenlegungsverordnung der FMA zur Durchführung des Bankwesengesetzes betreffend die Veröffentlichungspflichten von Kreditinstituten Allgemeine Informationen zur Gesellschaft Die (VakifBank), ein Institut mit einer österreichischen Banklizenz, wurde im Jahr 1999 gegründet. Neben dem Hauptsitz und zwei Filialen in Wien ist die VakifBank mit je einer Filiale im Finanzzentrum Deutschlands in Frankfurt und in Köln vertreten. Die Bank befindet sich zu 90% im Besitz der Türkiye Vakiflar Bankasi T.A.O., Amkara und zu 10% im Besitz des Pensionsfonds der Türkiye Vakiflar Bankasi T.A.O., Ankara Die angeführten Paragrafen beziehen sich auf die Offenlegungsverordnung: 2 Risikomanagement für einzelne Risikokategorien 1. Risikopolitik 2 Z 1 OffV Der Vorstand der VakifBank ist gemäß Bankwesengesetz für die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Basis für die integrierte Risikosteuerung stellt die vom Vorstand beschlossene Risikopolitik mit deren begleitenden Strategien dar. Gemäß 39 BWG besteht ein Risikomanagementsystem welches alle bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken durch die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der VakifBank umfasst. Teil der Risikopolitik ist auch die Genehmigung der Grundsätze des Risikomanagements. Für die Begrenzung der einzelnen Adressenausfallsrisiken ist ein Limitsystem auf Einzelkunden- und Länderbasis implementiert. Die Steuerung der Risiken ist in angemessener Weise in das übergreifende Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingegliedert, in dem die unterschiedlichen Risikoarten (Adressenausfalls-, Markt-, operationelles Risiko) berücksichtigt werden. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein ausreichender Ertrag eine weitere Prämisse für die Geschäftstätigkeit, um die Risikotragfähigkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern. 2. Struktur und Organisation der relevanten Risikomanagementfunktionen 2 Z 2 OffV Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 2 von 17

3 Bei der Aufbauorganisation ist berücksichtigt, dass in der Abwicklung der einzelnen Geschäfte miteinander unvermeidbare Tätigkeiten durch unterschiedliche Personen und Bereiche durchgeführt werden, und eine Trennung von risikonehmender und risikokontrollierender Organisationseinheit sowie eine Trennung von Markt und Marktfolge gewährleistet sind. Die Verantwortung für das gesamte Kreditrisiko (sowohl auf Einzelkreditebene als auch hinsichtlich des Gesamtkreditportfolios) der VakifBank liegt bei dem für die Kreditabteilung verantwortlichen Vorstand. Die durch eine Person besetzte Abteilung Risik-Management, die direkt dem Vorstandsvorsitzenden diziplinär unterstellt ist, ist für Analyse und die Abgabe einer vom Markt unabhängigen Meinung bezüglich des Kreditrisikos und Risikokontrolle zuständig. Die Verantwortung für das gesamte Marktrisiko der VakifBank liegt beim verantwortlichen Vorstand für die Abteilung Treasury, wobei Treasury dem Marktbereich zuzuordnen ist, aber die entsprechende Risikokontrolle der Abteilung Risk - Management obliegt. Die Verantwortung für das operationelle Risiko der VakifBank wird prinzipiell von jedem Bereich selbst wahrgenommen. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 3 von 17

4 3. Umfang und Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme 2 Z 3 OffV Zwecks Ermittlung und Beurteilung der Kapitaladäquanz und -allokation werden in der VakifBank im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial (Ertrag, Eigenkapital und stille Reserven aus Wertpapieren) der Bank alle maßgeblichen Risiken, die nach gängigen Methoden und unter Einsatz entsprechender Systeme ermittelt werden, gegenübergestellt. Die Risiken der Bank werden dabei in zwei Szenarien (Normalfall und Problemfall) dargestellt. Die Deckungsmassen sind in drei Szenarien aufgeteilt, wobei Deckungsmassen eins bis zwei zur Abdeckung der eingegangenen Risiken in den zwei Risiko-Szenarien bestimmt sind. Die Risikotragfähigkeit stellt dabei die Begrenzung für das aggregierte Gesamtbankrisiko dar. Durch die Risikotragfähigkeitsanalyse werden mögliche Kapitalengpässe, Wachstumsspielräume oder die Möglichkeit, den Risikoappetit zu erhöhen, transparent. 3.1 Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist die Gefahr für den Kreditgeber, vom Schuldner nicht rechtzeitig Zins- und/ oder Tilgungszahlungen zu erhalten. Dabei kann es sich auch um den totalen oder partiellen Verlust des Kreditkapitals sowie der vereinbarten Zinsen handeln. Kreditrisiken entstehen in der VakifBank einerseits durch die Vergabe von Krediten und anderseits durch Veranlagung in Wertpapieren auf das Bankdepot. Als Steuerungs- und Messinstrumente stehen folgende Werkzeuge zur Verfügung: Die für das Adressenausfallsrisiko eines Kreditgeschäfts bedeutsamen qualitativen und quantitativen Aspekte werden in der VakifBank einer angemessenen Risikoanalyse unterzogen, wobei die Intensität dieser Tätigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt des Engagements abhängt. Dazu ist ein strukturiertes Kreditantragswesen eingerichtet. Jede Kreditgewährung an einen Geschäftspartner und jegliche Änderung des Kreditfalls bedarf der Bewilligung durch den jeweiligen Kompetenzträger. Krediteinräumungen an Mitglieder einer Kreditnehmergruppe nach der Definition des Bankwesengesetzes werden als ein zusammengehöriges Engagement gesehen und gemeinsam betrachtet. Kreditentscheidungen basieren auf ausreichenden Informationen (Bilanzen, externen Sicherheitenbewertungen, usw.) welche speziell bei der Finanzierung von Krediten in der Türkei gemeinsam über die Abteilungen der Muttergesellschaft eingeholt werden. Das Basel-II-konforme Rating ist neben der unbedingten wirtschaftlichen Fähigkeit, persönlichen Kreditwürdigkeit und angemessenen Sicherheiten Voraussetzung für eine Kreditgewährung. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 4 von 17

5 3.1.1 Kreditrisikoeinstufung Das Kundenrating bildet die Grundlage für die Risikoeinstufung gemäß bankintern festgelegter Mapping. Sicherheiten werden bei der Kreditrisikoeinstufung nicht berücksichtigt. Bei der Definition des Ratings je Kunde wird - bei Verfügbarkeit - das durch die Gesellschaften Standard & Poor, Moody`s und Fitch ermittelte Rating unter Berücksichtigung des Länderrating des Sitzstaates des Geschäftspartners herangezogen. Liegen keine externen Ratings durch oben genannte Gesellschaften vor, erfolgt die Vergabe des Ratings auf Basis von Bilanzanalyseergebnissen durch extern beauftragte Analyseabteilungen. Im Privatkundenbereich ist ein bankinternes Scoringmodell im Einsatz. Jeder Kreditkunde wird einer Bonitätsbeurteilung unterzogen. Die Besicherungsgestaltung wird formellen und materiellen Prüfungen unterzogen. Die für die Risikoquantifizierung verwendeten Daten und Systeme werden laufend validiert Kreditlimite Bankintern definierte Kreditlimite auf Einzelkundenebene legen zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die Obergrenze für Kreditengagements fest Risikomesssysteme und -berichtswesen Die Kreditengagements der VakifBank werden mit Hilfe der monatlich erstellten Risikotragfähigkeitsanalyse ständig überwacht Risikomesssysteme Ausfallswahrscheinlichkeiten: Die Basis für die in der VakifBank definierten Ausfallswahrscheinlichkeiten bilden die von Standard & Poor s jährlich veröffentlichten 1-Jahres Ausfallswahrscheinlichkeiten für Corporates in Amerika. Erwarteter Verlust: Der erwartete Verlust misst den Verlust des Kreditportfolios der innerhalb eines Jahres auf der Grundlage der oben definierten Ausfallswahrscheinlichkeiten zu erwarten ist. Bei der Berechnung des erwarteten Verlustes werden die Risikopositionen je Bonität nach Abzug der ansetzbaren Sicherheiten mit den dazugehörigen Ausfallswahrscheinlichkeiten multipliziert. Zusätzlich wird der erwartete Verlust der einzelnen Bonitätsklassen mit dem LGD (Loss Given Default) Wert multipliziert, wobei für den Normalfall - in Anlehnung an den IRB Basisansatz - der Multiplikator mit 0,45 festgelegt wurde. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 5 von 17

6 Unerwarteter Verlust: Die Faktoren für den Unerwarteten Verlust werden mittels Faktoren ermittelt welche aus der EM-Unterlegungsformel für den auf internem Rating basierenden Ansatz (IRB-Ansatz) gemäß Solvabilitäts-Verordnung errechnet werden. Das Ergebnis sagt aus, wie viel Kapital das Institut benötigt, um den unerwarteten Verlust abzudecken. Stresstests: Stresstests dienen dazu, zu zeigen, ob das Institut in der Lage ist auch unwahrscheinliche und große Krisen zu überstehen Berichtswesen: Für die Kreditüberwachung werden monatlich Risikoanalysen in Form der Risikotragfähigkeitsanalyse erstellt, die direkt dem Vorstand übermittelt werden. Neben Auswertungen aus den obigen Risikomesssystemen werden vierteljährlich aus dem Bereich Marktfolge-Kredit Berichte über die Entwicklung der Großkredite erstellt und dem Vorstand zur Verfügung gestellt. Das Berichtswesen und die entsprechende Kontrolle und Ableitung von Maßnahmen bei Erreichen von kritischen Punkten gewährleistet eine entsprechende Risikoabsicherung bzw. minderung. Die Kontrolle der Wirksamkeit von getroffenen Maßnahmen erfolgt wiederum durch Analyse der erstellten Berichte. 3.2 Marktrisiko Unter Marktrisiken wird der potenzielle Verlust aufgrund von nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Faktoren verstanden. Das Marktrisiko unterscheidet sich in der VakifBank grundsätzlich in zwei verschiedene Risiken: Zinsrisiko Währungsrisiko Aktienkursrisiko Marktrisiken ergeben sich sowohl bei Handels- als auch bei Nichthandelsgeschäften. In der VakifBank entstehen Marktrisiken vorwiegend durch Eingehen von Positionen in Anleihen und Fremdwährungen. Zinsrisiko Das Treasury betreibt ein aktives Marktrisikomanagement auf Basis umfassender und laufender Analysen des Zinsrisikos unter Verwendung derivativer Instrumente. Das Ziel ist ein angemessenes Risiko im Verhältnis zu den Eigenmitteln zu erzeugen. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 6 von 17

7 Währungsrisiko Das Währungsrisiko wird als Differenzbetrag zwischen den Fremdwährungen auf der Aktiv und den Fremdwährungen auf der Passivseite ermittel. Das so errechnete Währungsrisiko wird durch Fremdwährungsswaps gesichert Risikomesssystem und berichtswesen: Risikomesssysteme Die Evaluierung des Marktrisikos erfolgt mittels des Value-at-Risk (VaR) Ansatzes, wobei dem Umlaufvermögen eine Behaltedauer von 15 Tagen und dem Anlagevermögen 240 Tage unterlegt werden Berichtswesen Der Bereich Treasury berichtet täglich in Form von standardisierten Auswertungen an den Vorstand. Diese Berichte umfassen nicht nur obige Risikokategorien, sondern geben auch Auskunft über die aktuellen Positionen. Das Zinsänderungsrisiko wird über die Zinsbindungsbilanz abgebildet. In der Risikotragfähigkeitsanalyse werden sowohl der Einkommenseffekt als auch der Barwerteffekt - entsprechend der Zinsszenarien berücksichtigt. Die Grundlage für die Berechnung des Risikos der gesamten Zinsrisikopositionen der VakifBank bildet die Darstellung der offenen Positionen (Gap) in den einzelnen Laufzeitbändern. Das Berichtswesen und die entsprechende Kontrolle und Ableitung von Maßnahmen bei Erreichen von kritischen Punkten gewährleistet eine entsprechende Risikoabsicherung bzw. minderung. 3.3 Operationelles Risiko Als operationelles Risiko bezeichnet man die Gefahr von Verlusten als Folge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von Mitarbeitern, internen Prozessen oder Systemen (z.b. EDV-Versagen) sowie aufgrund externer Ereignisse (Natur- und sonstige Katastrophen). Zur Gewährleistung der langfristigen Sicherung des Geschäftserfolges wird in der VakifBank neben anderen Geschäftsbereichsrisiken auch das operationelle Risiko berücksichtigt. Ziel in der VakifBank ist die Minimierung von operationalen Risiken durch die ständige fachliche Weiterentwicklung vor allem unter dem Gesichtspunkt der internen Qualitätsverbesserung Risikomesssystem und berichtswesen: Risikomesssysteme Hinsichtlich des operationellen Risikos erfolgt eine laufende Analyse auftretender Schadensfälle. Werden unvermeidbare operationelle Risiken schlagend, werden aus Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 7 von 17

8 dem Schadensfall geeignete Maßnahmen abgeleitet, um eine Wiederholung des Schadens zu verhindern bzw. zu erschweren Berichtswesen Auftretende Schadensfälle werden vom betroffenen Abteilungsleiter direkt an den Vorstand berichtet. In der Risikotragfähigkeitsanalyse wird bei der Berechnung des Operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gemäß Basel II Bestimmungen herangezogen. Die laufende Analyse und die entsprechende Kontrolle und Ableitung von Maßnahmen bei Erreichen von kritischen Punkten gewährleistet eine entsprechende Risikoabsicherung bzw. minderung. Die Kontrolle der Wirksamkeit von getroffenen Maßnahmen erfolgt wiederum durch Analyse der erstellten Berichte. 3.4 Verbriefungsrisiko In der VakifBank wurden bisher keine Verbriefungen vorgenommen, weshalb dieses Risiko nicht besteht. 3.5 Länderrisiko Das Länderrisiko umfasst das Transfer- und Konvertibilitätsrisiko sowie das politische Risiko. Länderrisiken bestehen in der VakifBank vorwiegend durch Geschäftsbeziehungen in der Türkei und zu einzelnen Banken in Oststaaten. Die Geschäftsbeziehungen bestehen dabei primär in Form von Staatsanleihen, Finanzierungen von Unternehmen (besichert durch Bankgarantien) und der Teilnahme an Syndizierten Krediten mit Banken mit sehr guten wirtschaftlichen Voraussetzungen. Leitlinien für die Risikoabsicherung: 2 Zi. 4 OffV Kreditentscheidungen basieren auf ausreichenden Informationen (Bilanzen, externen Sicherheitenbewertungen, usw.) welche speziell bei der Finanzierung von Krediten in der Türkei gemeinsam über die Abteilungen der Muttergesellschaft eingeholt werden. Das Basel-II-konforme Rating ist neben der unbedingten wirtschaftlichen Fähigkeit, persönlichen Kreditwürdigkeit und angemessenen Sicherheiten Voraussetzung für eine Kreditgewährung. Das Treasury betreibt ein aktives Marktrisikomanagement auf Basis umfassender und laufender Analysen des Zinsrisikos unter Verwendung derivativer Instrumente. Das Ziel ist ein angemessenes Risiko im Verhältnis zu den Eigenmitteln zu erzeugen. Zur Gewährleistung der langfristigen Sicherung des Geschäftserfolges wird in der VakifBank neben anderen Geschäftsbereichsrisiken auch das operationelle Risiko berücksichtigt. Ziel in der VakifBank ist die Minimierung von operationalen Risiken durch die ständige fachliche Weiterentwicklung vor allem unter dem Gesichtspunkt der internen Qualitätsverbesserung. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 8 von 17

9 4 Eigenmittelstruktur 4 Z 2 OffV Die anrechenbaren Eigenmittel gemäß 23 Abs. 14 BWG setzen aus folgenden Bestandteilen zusammen: TEUR TEUR Kernkapital: Grundkapital Nicht gebundene Kapitalrücklage Gewinnrücklage Haftrücklage Abzugsposten: Immaterielle Anlagewerte Kernkapital (Tier I-Kapital) Anrechenbare Eigenmittel Seit der Gründung der Bank im Jahr 1999 wurden keine Dividenden ausgeschüttet, 5 Mindesteigenmittelerfordernis 5 Z 1 OffV 1 Allgemeines ICCAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) Der ICAAP ist wie folgt aufgebaut: Das Ziel der Gesamtbankrisikosteuerung ist die Sicherung des Weiterbestands des Institutes. Als zentrales Instrument für diese angestrebte Bestandssicherung ist die monatlich zu erstellende Risikotragfähigkeitsanalyse in Verwendung. Bei dieser werden die einzelnen Risikoarten (Kredit-, Markt- und Operationales Risiko) in einem eigenen Berechnungsverfahren einer Bewertung unterzogen, und die errechneten Verlustpotenziale den zur Verfügung stehenden Deckungsmassen (erwarteter Gewinn, Stille Reserven aus Wertpapieren und Eigenkapital) gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsrechnung stellen für die VakifBank die Begrenzung für alle Risikoaktivitäten dar Quantifizierung des Risikopotentials Um eine Risikotragfähigkeitsrechnung zur erstellen, ist es notwendig alle wesentlichen Risiken zu definieren und zu quantifizieren. In der VakifBank fliesen folgende Risiken ein: Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 9 von 17

10 1.1.1 Kreditrisiko Kontrahenten- bzw. Ausfallsrisiko Die Datenbasis für die Ermittlung des Kontrahentenrisikos ist der gesamte Bestand an Ausleihungen und Wertpapieren der Bank inklusive der Nostro- und Interbankpositionen. Die Ermittlung des Risikos erfolgt über die zwei Risikokomponenten Erwarteter Verlust und Unerwarteter Verlust. Die Basis für die Berechnung im erwarteten und unerwarteten Verlust stellt in beiden Fällen die Risikoposition dar. Diese errechnet sich durch Subtraktion der Sicherheiten und der Wertberichtigungen vom Obligo. Im erwarten Verlust werden die Risikopositionen je Bonität mit den dazugehörigen Ausfallswahrscheinlichkeiten laut Standard & Poor`s multipliziert. Die Summe über alle Bonitätsklassen ergibt den erwarten Verlust im Kontrahentenrisiko. Der unerwartete Verlust wird mittels Faktoren ermittelt. Diese Faktoren werden aus den EM-Unterlegungsformeln für den internen Rating basierenden Ansatz (IRB- Ansatz) gemäß Solvabilitäts-Verordnung errechnet. Im unerwarteten Verlust werden die Risikopositionen mit den jeweiligen Faktoren multipliziert, für die Berechnung des Problemfalls ist noch der erwartete Verlust hinzuzuzählen Das Marktpreisrisiko Hierbei wird das Risiko des Depots A (Eigenveranlagung der Bank) und der Fremdwährungskredite betrachtet. Zinsänderungsrisiko: In der Risikotragfähigkeitsanalyse werden zwei Risikogrößen - sowohl der Einkommenseffekt als auch der Barwerteffekt - entsprechend der Zinsszenarien berücksichtigt. Die Grundlage für die Berechnung des Risikos der gesamten Zinsrisikopositionen bildet die Darstellung der offenen Positionen (Gap) in den einzelnen Laufzeitbändern. Im Normalfall wird die Barwertänderung der offenen Zinsposition bei einer 0,5 %igen parallelen Zinskurvenveränderung ermittelt und angesetzt. Im Problemfall wird die Barwertänderung (internes Risikomanagement der Zinsrisikostatistik) der offenen Zinspositionen in den einzelnen Laufzeitbändern bei einer 1%igen parallelen Zinskurvenverschiebung als Risikogröße betrachtet. Risiko der Änderung der Bemessungsgrundlage bei Fremdwährungskrediten: Das Fremdwährungsrisiko im Kreditrisiko stellt eine Messung des zusätzlichen Ausfallsrisikos für Fremdwährungskredite aufgrund von Volatilitäten der Fremdwährung dar. Für Kreditnehmer ab einer unterdurchschnittlichen Bonität wird mittels der jeweiligen Währungsvolatilität der Anstieg des Obligos für ein Konfidenzniveau von 95 % für den Problemfall ermittelt Operationelles Risiko Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 10 von 17

11 Dieses Risikomaß wird für sonstige Betriebsrisiken, unvorhersehbare negative Entwicklungen, Rechtsrisiken, usw. angesetzt. Die Ermittlung bedient sich der Formel zur Eigenmittelunterlegung für Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz in der für ein Konfidenzniveau von 99,9 % auf das in der Risikotragfähigkeitsanlayse verwendete Problemfall-Konfidenzniveau von 95 % umgerechnet wird Länder- und Transferrisiko Diese Risikoart wird in der VakifBank nicht gesondert mit Kapital unterlegt. Kontrahenten im Ausland werden entsprechend geprüft. Die Geschäftsbeziehungen bestehen primär in Form von Staatsanleihen und Finanzierungen von Unternehmen (besichert durch Bankgarantien) in der Türkei sowie der Teilnahme an Syndizierten Krediten mit Banken mit sehr guten wirtschaftlichen Voraussetzungen in einzelnen Oststaaten. Weiters werden entsprechende geographische Limitierungen vorgenommen. Klasse Forderungswert In Mio EUR % Zentralstaaten und Zentralbanken 89,46 15,18% Institute 259,62 44,05% Unternehmen 192,91 32,73% Retail (inkl. KMU) 22,14 3,76% Immobilienbesicherte Forderungen 10,98 1,86% Überfällige Forderungen 3,96 0,67% Sonstige Aktiva 10,60 1,80% Summe 589,40 100,00% Immobilien besichert 2% Retail (inkl. KMU) 4% Forderungswert Überfällige Forderungen 1% Sonstige Aktiva 2% Zentralstaaten und Zentralbanken 15% Unternehmen 33% Institute 43% Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 11 von 17

12 Gewichtete Forderungsbeträge für jede Forderungsklasse gemäß 22a Abs. 4 Basel 2-Ansatz Standardansatz Forderungsklasse Eigenmittelerfordernisse in Mio EUR % Zentralstaaten und Zentralbanken 2,75 8,87% Institute 10,26 33,08% Unternehmen 15,36 49,52% Retail (inkl. KMU) 1,27 4,09% Immobilien besichert 0,43 1,39% Überfällige Forderungen 0,33 1,06% Sonstige Aktiva 0,62 2,00% Summe 31,02 100,00% Eigenmittelerfordernisse Immobilien besicherte Überfällige Forderungen Retail (inkl. KMU) Unternehmen Sonstige Aktiva Institute Zentralstaaten und Zentralbanken Bezüglich des oben beschriebenen operativen Risikos wurde Risiko in Höhe von 726 TEUR per Jahresultimo errechnet. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 12 von 17

13 6 Kontrahentenausfallsrisiko Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das Kontrahentenausfallsrisiko aus Derivaten nach der Ursprungsrisikomethode ermittelt. Eine Obergrenze für Kredite an Kontrahenten auf Einzelkundenebene ist durch das Limitsystem gewährleistet. Die Einzelgeschäfte werden über den normalen Antragsweg durch den Vorstand genehmigt. Die wesentlichsten Werte stellen sich zum Jahresultimo 2010 wie folgt dar Währungsswaps Nennwerte 51,2 Mio Euro 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko Die Kriterien Überfällig und Ausfallsgefährdet werden durch das Ausfallskennzeichen Verzug > 90 Tage, welches kennzeichnet, dass eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners mehr als 90 Tage überfällig ist, abgebildet. Die Ausgangsbasis zur Bildung einer Wertberichtigung bzw. Rückstellung ist abhängig von nachstehend definierten bzw. dargestellten Ausfallskennzeichen: Wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation Erfolgloses Inkasso durch VakifBank Erfolglose Klage durch VakifBank Ausgleichsverfahren Schuldnerregulierungsverfahren Außergerichtlicher Ausgleich Sonstiges Für die bestehende Unterdeckung wird in entsprechender Höhe eine Wertberichtigung gebildet. Die Einzelwertberichtigungen zeigen folgende Entwicklung: TEUR TEUR Stand Auflösung Verwendung Neubildung Währungsänderungen Stand Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 13 von 17

14 Die gemäsz Offenlegungsverordnung 7 Abs. 1 Z. 6 erforderliche Aufgliederung der Forderungen nach Fristigkeiten entspricht der Fristigkeitengliederung gem 64 Abs. 1 Z 4 BWG und ist im folgenden dargestellt: Fristigkeitengliederung der Forderungen in TEUR gem. 64 Abs. 1 Z 4 BWG Kreditinstitute Nichtbanken Summe bis 3 Monate mehr als 3 Mon. Bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 0, Die Forderungen nach wesentlichen geographischen Gebieten gegliedert in denen auch täglich fällige Forderungen gegenüber Banken enthalten sind stellen sich folgendermaszen dar: Region Forderungen in TEUR EU Sonstige Türkei Die überfälligen Forderungen nach Regionen wie in der Offenlegungsverordnung 7 Abs. 1 ZI 8. gefordert stellen sich per Jahresende 2010 folgendermaszen dar. Überfällige Forderungen nach Regionen in EUR EU ,76 Türkei 53,27 Sonstige 26,46 Summe ,49 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes Bei der Definition des Ratings je Kunde wird falls verfügbar - das Rating durch die Gesellschaften Standard & Poor s, Moody`s und Fitch unter Berücksichtigung des Länderratings des Sitzstaates des Geschäftspartners unter Beachtung der Bestimmungen des 31 Solvabilitätsverordnung für die Bewertung in allen Forderungsklassen herangezogen. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 14 von 17

15 Die Zuordnung der verwendeten externen Ratings zu den im Kreditrisiko- Standardansatz vorgesehenen Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der Standardzuordnung gemäß 21b Abs. 6 BWG: Standard & Poor s Moody`s Fitch Bonitätsstufe Bonitätsstufe Rating Rating Rating VakifBank 21b Abs. 6 BWG AAA Aaa AAA 0,5 1,0 AA+ bis AA- Aa1 bis Aa3 AA+ bis AA- 1,0 1,0 A+ bis A- A1 bis A3 A+ bis A- 1,5 2,0 BBB+ bis BBB- Baa1 bis Baa3 BBB+ bis BBB- 2,0 3,0 BB+ bis BB- Ba1 bis Ba3 BB+ bis BB- 2,5 4,0 B+ bis B- B1 bis B3 B+ bis B- 3,0 5,0 Die Risikopositionen nach den Bonitätsstufen gegliedert stellen sich folgendermaßen dar. Bonitäts- Obligo Risiko- Besicherter Stufe in TEUR position in TEUR Anteil % 0, ,00 1, ,00 1, ,24 2, ,33 2, ,53 3, ,71 3, ,71 4, ,58 4, ,90 Nicht geratet ,90 12 Operationelles Risiko Für die Absicherung des operationellen Risikos gemäß 22 Abs. 1 Z 4 BWG wird das Mindesteigenmittelerfordernis nach dem Basisindikatoransatz berechnet. 17 Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen Die Basis für die in der VakifBank verwendeten kreditrisikomindernden Techniken bilden die bankintern festgelegten Grundsätze sowie internen Richtlinien und Verfahren, welche unter Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Kreditrisikominderung definiert wurden. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 15 von 17

16 Die Einhaltung der definierten Grundsätze wird im Rahmen eines vorgegebenen formellen und materiellen Arbeits- und Überwachungsprozesses durch die Abteilung Marktfolge-Kredit überwacht. Vorschriften und Verfahren zu Netting Rechtliche Grundlage: 17 Z 1 OffV Netting als Kreditrisikominderung im Kundengeschäft kommt derzeit in der VakifBank nicht zur Anwendung. Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten Rechtliche Grundlage: 17 Z 2 OffV Als kreditrisikomindernde Sicherheiten gelten in der VakifBank nur bankmäßige Sicherheiten, welche taxativ festgelegt wurden. Die Bewertung der kreditrisikomindernd angesetzten Sicherheiten erfolgt durch festgelegte Belehnsätze. Bei den definierten Höchstgrenzen je Sicherheitenart wird von einem konservativen Sicherheitenbewertungsansatz ausgegangen. Der Wert einer Sicherheit basiert auf dem aktuellen Marktwert oder dem geschätzten Wert, zu dem der betreffende Vermögenswert in angemessener Weise verwertet werden könnte. (d.h. dem Zeitwert des Finanzinstruments oder der Immobilie). Für die Basisbewertung und die Wiederbewertung von Liegenschaften werden nur Schätzungen externer Sachverständiger herangezogen. Arten von Sicherheiten Rechtliche Grundlage: 17 Z 3 OffV Die VakifBank bewertet als risikomindernd nachstehende Arten von Sicherheiten: - Bargeld - Sicherstellungen an unbeweglichen Gütern wie Immobilien (grundbücherliche Sicherstellungen an Liegenschaften und Gebäuden) - Sicherstellungen durch Wertpapiere, Versicherungen - Haftungen und Garantien - Credit Default Swaps Diese Sicherheiten werden durch unsere Überwachungsinstrumente laufend geprüft und unterliegen einem automatisierten Monitoring-Prozess. Arten von Garantiegebern und Kreditderivatkontrahenten Rechtliche Grundlage: 17 Z 4 OffV Die Akzeptanz von Garantiegebern und Kreditderivatkontrahenten ist auf Kreditinstitute mit entsprechender Bonität mit Sitz im In- oder Ausland beschränkt. Credit Default Swaps werden zum Zweck der Kreditrisikominderung angesetzt, sofern sie die Mindestanforderungen gem. 111, 116 SolvaV erfüllen. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 16 von 17

17 Als Kreditderivatkontrahenten kommen nur Institute nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditderivatkontrahenten in Frage. Etwaige Laufzeit- und Währungsinkongruenzen werden automatisiert bei der Anrechnung auf das besicherte Geschäft berücksichtigt. Risikokonzentration innerhalb der Kreditrisikominderung Rechtliche Grundlage: 17 Z 5 OffV Unter Risikokonzentrationen innerhalb der kreditrisikomindernden Techniken werden Risikogleichläufe verstanden, wovon Einzelkunden, Kundengruppen, Branchen, Regionen oder auch Arten von Sicherheiten betroffen sein können. Auf Einzelkundenebene sowie bei Kundengruppen sind Konzentrationen durch die in der VakifBank bestehenden Limitsysteme begrenzt. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Mutterkonzern T. Vakiflar Bankasi TAO. Quantitative Offenlegung Rechtliche Grundlage: 17 lit 6 OffV Bonitäts- Obligo Risiko- Besicherter position in Stufe in TEUR TEUR Anteil % 0, ,00 1, ,00 1, ,24 2, ,33 2, ,53 3, ,71 3, ,71 4, ,58 4, ,90 Nicht geratet ,90 Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 17 von 17

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