Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Stand:

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1 Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Stand: A. Generelle Informationen 1. Anwendungsbereich Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die ein Kunde der DenizBank AG, welcher als Privatkunde oder professioneller Kunde im Sinne des WAG 2007 klassifiziert ist, zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Finanzinstrumenten erteilt. Das Ziel dieser Grundsätze ist die Ausführung von Aufträgen im bestmöglichen Interesse des Kunden unter Berücksichtigung des Kurses, der Kosten, der Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung des Umfangs, der Auftragsart und aller sonstigen ausführungsrelevanten Aspekte. Ausführung in diesem Sinne bedeutet, dass die DenizBank AG auf Grundlage des Kundenauftrages für Rechnung des Kunden versucht, mit einer anderen Partei auf einem dafür geeigneten Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäft abzuschließen (Kommissionsgeschäft). Schließen die DenizBank AG und der Kunde unmittelbar einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente (Festpreisgeschäft), gilt Nr. 7. Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse, eine Marktstörung oder sonstige äußere Einflüsse eine abweichende Ausführung erforderlich machen, führt die DenizBank AG den Auftrag bestmöglich im Interesse des Kunden aus. 2. Begriffsbestimmungen Finanzinstrument : Börsennotiertes Instrument : Forderungswertpapier : Geregelter Markt : MTF : OTC : Preis : ein Instrument gemäß Definition des 1 Abs. 1 Z 6 WAG 2007, in welchem die DenizBank AG ihren Kunden den Handel anbietet, inklusive emittierte Schuldtitel, Aktien, Fondsanteilen Zertifikaten sowie derivativen Finanzinstrumenten. ein Finanzinstrument, das an einem geregelten Markt gehandelt wird. Ein Wertpapier, in dem der Kunde als Gläubiger gegenüber dem Emittenten auftritt, zb. Anleihen, Nullkuponanleihen, Kassenobligationen und sonstige verbriefte Schuldverschreibungen. ein geregelter Markt gemäß 1 Abs. 2 Börsegesetz, zb. die Wiener Börse, Xetra, die Frankfurter Parkettbörse, Nasdaq usw. Multilateral Trading Facility ein multilaterales Handelssystem ist eine börsenähnliche Handelsplattform (meist internetbasiert) mit im Vergleich zu geregelten Märkten weitgehend übereinstimmenden Anforderungen. Der Unterschied zum geregelten Markt besteht dadurch, dass keinerlei Anforderungen bei der Handelseinbeziehung an Finanzinstrumente und Emittenten und außerdem keine Zulsassungsfolgepflichten bestehen. Dies bedeutet, dass die Finanzinstitute die Möglichkeit erhalten, gemeinsam ein Handelssystem einzurichten, an der Wertpapiere gehandelt werden. Finanzinstitute können Wertpapieraufträge von Kunden somit auch intern abhandeln. (englisch: clearen), was dem Anbieter im geregelten Markt verwehrt bleibt. Der Betrieb eines multilateralen Handelssystems wird in 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG geregelt. Der außerbörsliche Handel, auch OTC-Handel, bezeichnet finanzielle Transaktionen zwischen Finanzmarkt-Teilnehmern, die nicht über die Börse abgewickelt werden. Der OTC-Handel heißt auf Deutsch Telefonhandel, obwohl er heute überwiegend auf elektronischem Wege abläuft. die Gesamtkosten eines Geschäfts mit einem Finanzinstrument, einschließlich aller Vergütungen und Kosten. Detaillierte Informationen zu den im Weiteren beschriebenen Produktarten können dem Risikohinweis entnommen werden. Der genannte Risikohinweis ist kostenfrei in allen DenizBank AG Filialen erhältlich. 3. Allgemeine Bestimmungen zur Abwicklung von Aufträgen

2 Die DenizBank AG bearbeitet alle Kundenaufträge und internen Geschäftsentscheidungen unverzüglich und entsprechend der Reihe des Einlangens in der jeweiligen Abteilung ( First in First out ). Die DenizBank AG ist berechtigt, Kundenaufträge mit eigenen Aufträgen oder anderen Kundenaufträgen zusammenzulegen, wenn dies aufgrund der Art des Auftrags notwendig oder für den Kunden sinnvoll ist. Werden solche zusammengelegten Aufträge nur teilweise ausgeführt, so erfolgt die Zuteilung anteilig nach dem georderten Volumen. Bei der Teilausführung von Neuemissionen wendet die DenizBank AG die Zuteilungsmethode des Hauptabwicklers der Emission ( Lead-Manager ) an, welche von diesen Grundsätzen abweichen kann. 4. Weiterleitung von Aufträgen In bestimmten Fällen wird die DenizBank AG den Auftrag des Kunden nicht selbst ausführen, sondern ihn unter Wahrung dieser Grundsätze an ein anderes Finanzdienstleistungsunternehmen zur Ausführung weiterleiten. Die Weiterleitung von Aufträgen erfolgt insbesondere immer dann, wenn Wertpapiere an einer Börse ausgeführt werden. 5. Aspekte der Auftragsausführung und Arten von Ausführungsplätzen Kundenaufträge können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden, z.b. an geregelten Märkten oder OTC, im Inland oder im Ausland oder im Präsenzhandel einerseits, im elektronischen Handel andererseits. In den nachfolgenden Abschnitten werden die Ausführungswege und möglichen Ausführungsplätze in den maßgeblichen Arten von Finanzinstrumenten beschrieben, die im Schnitt den bestmöglichen Gesamtpreis im Interesse des Kunden erwarten lassen und über welche die DenizBank AG daher die Aufträge des Kunden ausführen wird. Dabei unterscheidet die DenizBank AG zwei Arten von Ausführungsplätzen: 5.1 Ausführung an einem geregelten Markt: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Aktien, deren Hauptnotierung an der Istanbul Stock Exchange ist, immer dort ausgeführt werden. Um bei sonstigen Papieren eine bestmögliche Ausführung für den Kunden sicherzustellen, bedient sich die DenizBank AG eines externen Partners (Broker). Folgende Kriterien liegen bei der Auswahl der Ausführungsplätze zu Grunde (die Reihenfolge entspricht der Gewichtung der Kriterien): 1. Preis und Kosten 2. Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung 3. Geschwindigkeit der Ausführung und Abwicklung Die Kriterien sind gültig für alle Finanzinstrumente und Kundengruppen. Andere Kriterien, wie Ausführungsumfang und Auftragsart, werden auf diese Weise implizit erfüllt. Die Order wird in der Regel direkt an einem geregelten Markt oder über ein MTF durchgeführt. Die Ausführungspolitik beinhaltet jedoch die Möglichkeit, dass ein Kundenauftrag durch den Broker außerhalb eines geregelten Marktes oder eines MTF durchgeführten werden kann, wenn damit das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt wird. Beim Verkauf von Wertpapieren ist die Lagerstelle ausschlaggebend, welche vom Ausführungsplatz des Kaufs abhängt. 5.2 Außerbörsliche Ausführung (OTC): Bei Aufträgen, die OTC auszuführen sind, wendet die DenizBank AG, unabhängig von der Art des betroffenen Finanzinstruments, das Kriterium der Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung des Auftrags an. Nachdem wir Ihren Auftrag erhalten haben, setzen wir uns für die höchste Wahrscheinlichkeit bei der Ausführung und Abrechnung Ihres Auftrags ein, und dies innerhalb der bestmöglichen Frist. 6. Vorrang von Kundenanweisungen Grundsätzlich gelten die in diesem Dokument angeführten Ausführungsrichtlinien. Dem Kunden steht es jedoch frei, der DenizBank AG bei der Auftragserteilung Anweisungen zu geben, z.b. an welchen Ausführungsplätzen sein Auftrag ausgeführt werden soll. Eine solche ausdrückliche Anweisungen geht diesen Ausführungsgrundsätzen vor. Generelle Weisungen, die sich nicht nur auf die Ausführung eines konkreten Auftrages sondern auch auf alle zukünftigen Aufträge beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Die DenizBank AG haftet nicht für Folgen, die sich aus den in Ihrem Auftrag enthaltenen Weisungen ergeben und wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch seine Weisung das bestmögliche Ergebnis entsprechend dieser Ausführungsrichtlinien dadurch nicht gewährleistet werden kann.

3 7. Festpreisgeschäfte Diese Ausführungsgrundsätze gelten nur eingeschränkt, wenn die DenizBank AG und der Kunde miteinander ein Geschäft über Finanzinstrumente zu einem festen oder bestimmbaren Preis schließen (Festpreisgeschäft). In diesem Fall entfällt eine Ausführung im oben genannten Sinne; vielmehr sind DenizBank AG und Kunde entsprechend der vertraglichen Vereinbarung unmittelbar verpflichtet, die geschuldeten Finanzinstrumente zu liefern und den Kaufpreis zu zahlen. In den nachfolgenden Ausführungsgrundsätzen wird angegeben, wann die DenizBank AG den Abschluss solcher Festpreisgeschäfte regelmäßig anbietet. Dies gilt entsprechend, wenn die DenizBank AG im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Wertpapiere zur Zeichnung anbietet oder wenn sie mit Kunden Verträge über Finanzinstrumente abschließen, die nicht an einer Börse handelbar sind. 8. Überwachung und Änderung der Grundsätze Die Kriterien, die die DenizBank AG im Rahmen ihrer Geschäftspolitik und deren Durchführung anwendet, werden überwacht. Mindestens einmal jährlich unterzieht die DenizBank AG die Geschäftspolitik einer genauen Beurteilung und passt sich je nach Bedarf an. Die jeweils gültige Version der Grundsätze sind im Internet unter sowie in unseren Filialen erhältlich. Falls diese Grundsätze eine Änderung erfahren sollten, die sich erheblich auf die Erfüllung von Aufträgen auswirkt, wird der Kunde diesbezüglich informiert. Diese Mitteilung erfolgt durch ein Schreiben, mit Hilfe von Kontoauszügen oder mittels eines anderen geeigneten Kommunikationsmittels, das die DenizBank AG zum gegebenen Zeitpunkt anwendet. Jede Änderung gilt als angenommen, sobald der Kunde nach Erhalt der Änderungen einen Auftrag zur Wertpapierdienstleistung erteilt, die ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit signalisiert, spätestens jedoch nach Ablauf einer sechswöchigen Einspruchsfrist ab Erhalt der Änderungen. B. Ausführungsgrundsätze gemäß Arten von Finanzinstrumenten 9. Aufträge 9.1. Auftragsarten / Preislimit Bestens/Billigst-Orders (Market Order) / Aufträge ohne Angabe eines Preislimits: Mit dem Orderzusatz bestens bzw., billigst akzeptiert der Kunde jeden möglichen Kurs; dadurch bleibt ein erforderlicher Kapitaleinsatz / Verkaufserlös ungewiss. Limit-Order / Auftrag mit Angabe eines Preislimits: Mit einem Kauflimit kann der Kunde den Kaufpreis einer Börsenorder und damit den Kapitaleinsatz begrenzen; Käufe über dem Preislimit werden nicht durchgeführt. Mit einem Verkaufslimit legt der Kunde den geringsten für sich akzeptablen Verkaufspreis fest; Verkäufe unter dem Preislimit werden nicht durchgeführt. Stop-Market-Order: wird erst aktiviert, sobald der an der Börse gebildete Kurs dem gewählten Stop-Limit entspricht: Die Order ist ab ihrer Aktivierung als Bestens Order, also ohne Limit, gültig. Der tatsächlich erzielte Preis kann daher erheblich vom gewählten Stop-Limit abweichen, insbesondere bei marktengen Titeln. Stop-Limit-Order: ist dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei Preislimits aufweist: das Stop Limit und das eigentliche Preislimit. Sie nimmt solange nicht am Handel teil, bis das vorgegebene Stop Limit über - (im Falle eines Kaufauftrages) oder unterschritten (im Falle eines Verkaufauftrages) wurde. Erst dann wird der Auftrag automatisch als normaler limitierter Auftrag in das allgemeine Auftragsbuch gestellt Gültigkeitszusätze / Zeitlimit Tagesgültig: Der Auftrag bleibt nur für den aktuellen Handelstag gültig. Datum: Der Auftrag bleibt bis zum angegebenen Datum gültig. GTC (Good Till Cancelled): Die Order liegt solange an der Börse vor, bis sie gestrichen oder ausgeführt wird. Spätestens wird sie nach einem Jahr (Datum der Eingabe der Order) von der Clearingstelle gestrichen.

4 Die verschiedenen Möglichkeiten der Ausführungs- bzw. Gültigkeitszusätze sind vom jeweiligen Produkt, Handelsplatz bzw. Handelspartner abhängig. Informationen über weitere Auftragsarten erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater. 10. Anleihen und vergleichbare Forderungswertpapiere Kauf- und Verkaufsaufträge über Forderungswertpapiere führt die DenizBank AG im Wege der Kommission wie folgt aus: In der Regel, und wenn der Kunde einer OTC-Ausführung zugestimmt hat, werden Anleihen über den Netto- Handel unter Banken, nach Möglichkeit über ein Market Maker Handelssystem abgewickelt. Liegt Die Zustimmung des Kunden nicht vor, oder ist eine Ausführung im Interbankenhandel nicht möglich (z.b. aufgrund eines zu geringen Auftragsvolumens), werden wir den Auftrag, sofern das Wertpapier börsennotiert ist, an einen geregelten Markt zur Ausführung weiterleiten. 11. Aktien und vergleichbare Beteiligungswertpapiere Aktien sind in der Regel börsennotiert. Kauf- und Verkaufsaufträge in dieser Wertpapiergattung führt die DenizBank AG daher als Kommissionär an einem geregelten Markt aus. Dies gewährleistet unter Berücksichtigung der unter Pkt. 5.1 genannten Kriterien die bestmögliche Ausführung. Soweit im Einzelfall die Art oder der Umfang des Auftrags eine abweichende Ausführung erforderlich erscheinen lässt, führt die DenizBank AG den Auftrag im Interesse des Kunden aus. 12. Anteile an Investmentfonds Die Ausgabe von Anteilen an Investmentfonds zum Ausgabepreis sowie deren Rückgabe zum Rücknahmepreis nach Maßgabe des Investmentgesetzes unterliegt nicht den gesetzlichen Regelungen zur bestmöglichen Ausführung gemäß WAG. Der Handel erfolgt hierbei mit jener Depotbank, die den Investmentfonds führt. Wenn eine Ausführung über die Depotbank nicht möglich ist, so werden Aufträge wie folgt ausgeführt: Aufträge in börsennotierten Fondsanteilen werden an einen geregelten Markt zur Ausführung weitergeleitet und analog den in Pkt. 5.1 genannten Grundsätzen ausgeführt. Nicht börsennotierte Fondsanteile werden, sofern Sie der außerbörslichen Ausführung zugestimmt haben, im Interbankenhandel mit einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Wertpapier anbietet (z.b. Market Maker), ausgeführt. 13. Zertifikate, Optionsscheine und vergleichbare Wertpapiere Die DenizBank AG bietet Zertifikate, Optionsscheine und vergleichbare Wertpapiere ausgewählter fremder Emissionen zur Zeichnung an. Die Ausführung erfolgt OTC mit dem Emittenten. Sonstige Kauf- und Verkaufsaufträge für solche Produkte wird die DenizBank AG auf einem der folgenden Wege ausführen: An einer Börse handelbare Titel werden an den geregelten Markt weitergeleitet, an welchem sie notieren. Nicht an einer Börse handelbare Titel werden, sofern der Kunde der außerbörslichen Ausführung zugestimmt haben, mit dem Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Wertpapier anbietet (z.b. Market Maker), ausgeführt. 14. Sonstige Finanzderivate Je nach Finanzinstrument kommen für sonstige Finanzderivate besondere Bedingungen oder spezielle Verträge zum Einsatz. Hierunter fallen unter anderem auch Finanztermingeschäfte, die unter standardisierten Bedingungen an einer Börse gehandelt werden oder die außerbörslich zwischen Kunde und DenizBank AG individuell vereinbart werden. Je nach Auftrag gibt es zwei mögliche Ausführungswege: Börsengehandelte, standardisierte Finanzderivate (Futures, Optionen) werden an dem geregelten Markt ausgeführt, an dem das Finanzderivat gehandelt wird.

5 Nicht börsengehandelte Finanzderivate (z.b. Swaps, OTC-Optionen, Forwards, CDS, ) werden als Festpreisgeschäft zwischen DenizBank AG und den Kunden ausgeführt. 15. Schlussbestimmungen Diese Ausführungsrichtlinien erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung des höchstmöglichen Schutzniveaus für Privatkunden. Die DenizBank AG wendet die vorliegenden Ausführungsrichtlinien auch für professionelle Kunden an und verzichtet daher auf die Erstellung einer separaten Richtlinie. Sofern keine eindeutige Zuordnung von einzelnen Finanzinstrumenten zu einer Assetklasse erfolgen kann, ist eine ausdrückliche Kundenweisung hinsichtlich des Ausführungsplatzes erforderlich. Kann die Bank einen Auftrag aufgrund von Feiertagsregelungen, Handelsereignissen oder technischen Beschränkungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht an dem festgelegten Ausführungsplatz ausführen, so kann der Auftrag unter Wahrung der Interessen des Kunden auch an einem anderen Ausführungsplatz ausgeführt werden. Stehen die von der Bank als geeignete Ausweichplätze ausgewählten Ausführungsplätze ebenfalls nicht zur Verfügung, so ist eine ausdrückliche Kundenweisung hinsichtlich des Ausführungsplatzes erforderlich. Geht ein Auftrag außerhalb der Handelszeit des jeweils vorgesehenen Ausführungsplatzes ein, bedarf die Auswahl des Ausführungsplatzes einer ausdrücklichen Kundenweisung, sofern der Kunde nicht die Ausführung am nächsten Handelstag gemäß diesen Grundsätzen der Auftragsdurchführung wünscht. Die Bank wird im Falle einer Order mit ausdrücklicher Kundenweisung keine Verlagerung der Auftragsausführung vornehmen, auch wenn der Auftrag an dem gewählten Ausführungsplatz über einen längeren Zeitraum nicht ausgeführt wird bzw. ausgeführt werden kann. Für nicht sofort oder am ersten Gültigkeitstag ausgeführte Aufträge nimmt die Bank den Auftrag in Evidenz und informiert den Kunden bei etwaigen Kapitalmaßnahmen, die zum Erlöschen eines Auftrags führen. Anhang: Liste der Ausführungsplätze

6 Liste der Ausführungsplätze Belgien: Frankreich: Niederlande: Portugal: Ungarn: Polen: Tschechien: Luxemburg: Deutschland: Österreich: England: Irland: Italien: Spanien: Dänemark: Finnland: Norwegen: Schweden: Griechenland: Schweiz: Rumänien: Vereinigte Staaten: Australien: Neuseeland: Kanada: Hongkong: Japan: Singapur: Südafrika: NYSE Euronext Brussels NYSE Euronext Liffe Brussels NYSE Euronext Paris NYSE Euronext Liffe Paris NYSE Euronext Amsterdam NYSE Euronext Liffe Amsterdam NYSE Euronext Lissabon Budapest Stock Exchange Warsaw Stock Exchange Prague Stock Exchange Bourse de Luxembourg XETRA Börse Berlin Equiduct Frankfurt Stock Exchange Eurex Wiener Börse London Stock Exchange AIM Market Euronext. Liffe Irish Stock Exchange Borsa Italiana Madrid Stock Exchange Copenhagen Stock Exchange Helsinki Stock Exchange Oslo Stock Exchange Stockholm Stock Exchange Athens Stock Exchange SWX Swiss Exchange Bucharest Stock Exchange New York Stock Exchange American Stock Exchange NASDAQ Optionsbörsen von Chicago, Boston und Philadelphia Australian Securities Exchange New Zealand Stock Exchange Toronto Stock Exchange Optiebeurs van Montreal Hong Kong Stock Exchange Tokyo Stock Exchange Stock Exchange of Singapore Johannesburg Stock Exchange

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