Aktuelle Überlegungen zur Reform der nationalen Konzernrechnungslegung (DRS 4)
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- Sophie Kneller
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1 Aktuelle Überlegungen zur Reform der nationalen Konzernrechnungslegung (DRS 4) WP/StB Prof. Dr. Bernd Stibi IFRS-Forum 2013 Ruhr-Universität Bochum
2 Agenda Aktuelle Rechtslage und Motive des HGB-FA des DRSC zur Überarbeitung von DRS 4 Vorgehensweise bei der Reform der nationalen Regelungen Bisher erzielte Ergebnisse der AG Konsolidierung des DRSC Ausstehende Themenbereiche Fazit und Ausblick 1
3 Aktuelle Rechtslage und Motive des HGB-FA des DRSC zur Überarbeitung von DRS 4 (I) Überblick über die Änderungen der Konzernrechnungslegungsvorschriften durch das BilMoG: Definition Mutter-/Tochter-Verhältnis - Aufstellungspflicht ( 290 HGB); Befreiungsregelungen ( HGB); Änderungen im Konsolidierungskreis ( 294 HGB); Allgemeine Grundsätze und anzuwendende Vorschriften ( 297 f., 300 HGB); Kapitalkonsolidierung und Geschäfts- oder Firmenwert ( 301, 307, 309 HGB); Latente Steuern ( 306 HGB); Währungsumrechnung ( 308a HGB); Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen ( 310, 312 HGB); Konzernanhang ( 313 f. HGB); Konzernlagebericht ( 315 HGB). 2
4 Aktuelle Rechtslage und Motive des HGB-FA des DRSC zur Überarbeitung von DRS 4 (II) Erste wesentliche materielle Reaktion im Hinblick auf Ansatz und Bewertung im KA: Verabschiedung von DRS 18 Latente Steuern und DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises (2010). DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss im Jahr 2000 verabschiede; seitdem lediglich redaktionell geändert, zuletzt 2010 durch DRÄS 4 zur Anpassung an das BilMoG. Wesentliche Inhalte: Regelungsbereich der 301, 307, 309 HGB: Kapitalkonsolidierung! 3
5 Aktuelle Rechtslage und Motive des HGB-FA des DRSC zur Überarbeitung von DRS 4 (III) DRS 4 von Beginn an sehr umstritten: Struktur und Diktion erinnern stark an die IFRS, vor allem an den (inzwischen überholten) IAS 22; Teilweise werden Widersprüche zu den konkreten handelsrechtlichen Vorschriften gesehen; Zahlreiche praxisrelevante Fragen der HGB- Konzernrechnungslegung nicht adressiert. Das DRSC erkennt die Notwendigkeit einer Überarbeitung an! Bestätigung durch öffentliche Konsultationen des HGB-FA zum Arbeitsprogramm! 4
6 Vorgehensweise bei der Reform der nationalen Regelungen Gründung der Arbeitsgruppe Konsolidierung durch den HGB-FA Anfang Formulierung eines detaillierten Arbeitsauftrages (mit Empfehlungscharakter) an die AG. Offen bleibt (zunächst), ob DRS 4 lediglich überarbeitet wird, oder durch einen neuen Standard abgelöst wird. Keine Anlehnung an die IFRS, aber ggf. Diskussion der Regelungen und Begründung entsprechender Differenzen. Regelmäßige Diskussionen im HGB-FA (ggf. auch unter Einbeziehung des Vorsitzenden der AG). Austausch mit AG Immaterielle Vermögensgegenstände. Ggf. Konsultationen mit dem BMJ. Veröffentlichung eines E-DRS z.zt. für Q geplant. 5
7 Bisher erzielte Ergebnisse der AG Konsolidierung des DRSC (I) Bisher haben sieben AG-Sitzungen stattgefunden. Bisher erarbeiteter Entwurf eines neuen Standards erstmals im September 2013 ausführlich vom HGB-FA diskutiert. Zunächst weitgehend Zustimmung zu den AG-Vorschlägen. Allgemeine Vorschläge der AG: Eindeutige Orientierung an der handelsrechtlichen Systematik (Diktion und Gliederung!); Zunächst Regelung der grundlegenden Vorgehensweise bei der Kapitalkonsolidierung, dann der (komplexeren) Sonderfragen; Themen, die ggf. in den Anwendungsbereich von DRS 18 oder DRS 19 gehören, sollen zunächst im Entwurf aufgenommen werden (ggf. später Umschichtung ). 6
8 Bisher erzielte Ergebnisse der AG Konsolidierung des DRSC (II) Vorgeschlagene (Grob-)Gliederung: A. Gegenstand und Geltungsbereich Definitionen B. Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung C. Erstkonsolidierung D. Folgekonsolidierung E. Übergangs- und Endkonsolidierung F. Sonderfälle G. Anhangangaben Hier nur Konkretisierung der gesetzlichen Angaben geplant, keine zusätzlichen Angabepflichten; ggf. aber Empfehlungen und Formulierungshilfen. 7
9 Bisher erzielte Ergebnisse der AG Konsolidierung des DRSC (III) Diskussionspunkte bzw. vorgeschlagene Regelungsbereiche im Detail (Auswahl): Definitionen (z.b. Vermögensgegenstand ). Sukzessiver Anteilserwerb: Berücksichtigung historischer Erwerbsschritte?? Neubewertung von Altanteilen?? Notwendigkeit zur Aufstellung eines Zwischenabschlusses, falls Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung nicht dem Bilanzstichtag des TU entspricht? Erstkonsolidierungszeitpunkt bei Auseinanderfallen von Signing und Closing. Erwerb unter aufschiebenden Bedingungen oder Genehmigungsvorbehalten. 8
10 Bisher erzielte Ergebnisse der AG Konsolidierung des DRSC (IV) Diskussionspunkte bzw. vorgeschlagene Regelungsbereiche im Detail (Auswahl Forts.): Regelung von Mitternachtsklauseln? Neubewertung bei erstmaliger Aufstellung eines KA auch dann zwingend, wenn historische Daten vorliegen? Konsolidierung von Anteilen an TU im Handelsbestand von Kreditinstituten? Konsolidierung von schuldrechtlichen Ansprüchen des MU mit Eigenkapitalcharakter? Konsolidierung ohne Kapitalbeteiligung (z.b. bei Zweckgesellschaften). Anschaffungskosten von Anteilen bei Tausch- und Umwandlungsvorgängen bzw. Übernahme von Schulden. 9
11 Bisher erzielte Ergebnisse der AG Konsolidierung des DRSC (V) Diskussionspunkte bzw. vorgeschlagene Regelungsbereiche im Detail (Auswahl Forts.): Behandlung sog. negativer Kaufpreise. Behandlung von Wertsicherungsklauseln. Behandlung von Earn-Out-Klauseln. Berücksichtigung vorkonzernlicher Beziehungen? Berücksichtigung wirtschaftlicher Beteiligungsquoten? Aufstellung der Neubewertungsbilanz, insbes.: Immaterielle Vermögensgegenstände; Restrukturierungsrückstellungen; Bewertungsfragen/-maßstäbe. 10
12 Bisher erzielte Ergebnisse der AG Konsolidierung des DRSC (VI) Diskussionspunkte bzw. vorgeschlagene Regelungsbereiche im Detail (Auswahl Forts.): Vorläufige Kapitalkonsolidierung. Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes zu Geschäftsfeldern? Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwertes. Kriterien für die außerplanmäßige Abschreibung des Geschäftsoder Firmenwertes? Auflösung/Behandlung passiver Unterschiedsbeträge (einschl. sog. technischer UB). 11
13 Ausstehende Themenbereiche (Auswahl) Standardprogramm Latente Steuern (ggf.); Anteile anderer Gesellschafter; Rückbeteiligungen am Mutterunternehmen; Anhangangaben. Sonderfragen Auf- und Abstockungen von Anteilen an TU; Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern; Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung. 12
14 Fazit und Ausblick Notwendigkeit einer verlässlichen Konkretisierung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung wohl unbestritten. DRS 4 in der bisherigen Fassung kann diese Aufgabe nicht hinreichend erfüllen. Der neue Standard soll ein eng an der handelsrechtlichen Konzeption angelehntes Regelwerk sein, welches zahlreiche Praxisfragen aufgreift. Auch nach der Verabschiedung werden Ermessensspielräume bleiben. Zur Beseitigung ggf. bestehender Regelungsschwächen im HGB ist der Gesetzgeber aufgerufen. Der neue Standard bietet die Chance zu einer deutlichen Verbesserung der Aussagekraft und Vergleichbarkeit handelsrechtlicher Konzernabschlüsse! 13
1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1/2 1/2 1 Verzeichnisse 1/1 Herausgeber und Autoren 1/2 1/3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles über das BilMoG 2/1 Das Bilanzrecht wird grundlegend modernisiert 2/2 Rückblick 2/3 Ziel der Bundesregierung:
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