Konzernrechnungslegung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Konzernrechnungslegung"

Transkript

1 A. Grundlagen des Konzernabschlusses 1. Begriff und Bedeutung des Konzerns 2. Aufgaben und Bestandteile des Konzernabschlusses 3. Einheits- und Interessentheorie 4. Grundsätze ordnungsmäßiger B. Aufstellungspflichten 1. Grundsatz der Aufstellungspflicht 1.1 Konzept der einheitlichen Leitung 1.2 Control-Konzept 1.3 Aufstellung nach dem PublG 2. Befreiungen von den Aufstellungspflichten 2.1 Befreiender Konzernabschluß 2.2 Größenabhängige Befreiung C. Abgrenzung des Konsolidierungskreises 1. Stufenkonzeption des HGB 2. Vollkonsolidierungskreis 3. Quotenkonsolidierungskreis 4. Nach der Equity-Methode zu bilanzierende Unternehmen 5. Beteiligungen D. Grundsatz der Einheitlichkeit 1. Einheitlichkeit der Stichtage 2. Einheitlichkeit der Abschlußinhalte 3. Währungsumrechnung E. Vollkonsolidierung 1. Kapitalkonsolidierung 1.1 Überblick 1.2 Erwerbsmethode 1.21 Einzubeziehende Bilanzposten und Verrechnungszeitpunkt 1.22 Erstkonsolidierung 1.23 Folgekonsolidierung 1.3 Interessenzusammenführungsmethode 2. Schuldenkonsolidierung 3. Zwischenergebniseliminierung 4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung F. Quotenkonsolidierung G. Assoziierte Unternehmen H. Latente Steuern I. Gliederung von Konzernbilanz und Konzern-GuV J. Konzernanhang und Konzernlagebericht K. Prüfung und Offenlegung

2 Begriffliche Grundlagen Konzernbegriff Verbindung mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit Begriffsdefinition nur in 18 AktG Konzern nach 18 AktG Einheitliche Leitung eines Unterordnungs- oder eines Gleichordnungskonzerns Unterordnungskonzern Gleichordnungskonzern spflicht Abhängigkeit von Unternehmen muß bestehen faktisch vertraglich durch Eingliederung keine Abhängigkeit; einheitliche Leitung von mehreren gleichgeordneten Unternehmen auf freiwilliger Basis vergemeinschaftet, z.b. durch Vertrag; Leitungsorgan i.d.r. GbR nicht für den Gleichordnungskonzern

3 Aufgaben des Konzernabschlusses Information und Fundierung von Entscheidungen für Externe (Rechenschaftslegung über VFE-Lage) für Interne (wichtig für Konzernpolitik insbesondere für Ausschüttungspolitik einzelner Konzernmitglieder) Nicht Grundlage für Besteuerungen rechtlich durchsetzbare Ausschüttungsansprüche Bestandteile des Konzernabschlusses Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Der Konzernlagebericht ergänzt den Konzern-abschluß.

4 Einheits- und Interessentheorie Einheitstheorie Interessentheorie Homogene Interessenlage aller Gesellschafter, auch der außenstehenden Minderheitsgesellschafter; Konsequenz vollständige Einbeziehung von TU Ältere Interpretation: Keine homogene Interessenlage aller Gesellschafter; Konsequenz partielle Einbeziehung von TU Neuere Interpretation: Konzernabschluß richtet sich an die Gesellschafter, die den Konzern jedoch als wirtschaftliche Einheit ansehen und umfasende Verfügungsmacht haben; Konsequenz vollständige Einbeziehung von TU Hinweis 297 Abs. 3 HGB wird teilweise als Beleg für die Verwirklichung der Einheitstheorie angesehen. Diese Vorschrift bezweckt jedoch nur, konzerninterne wirtschaftliche Verflechtungen zu eliminieren.

5 Grundsätze ordnungsmäßiger Grundsätzlich Geltung der GoB für den Einzelabschluß Zusätzlich: GoB betr. die Abgrenzung des Konsolidierungskreises GoB betr. HB II Einheitlichkeit von Stichtag, Ansatz, Bewertung, Ausweis und Währungsumrechnung GoB betr. den Summenabschluß Vollständigkeit des Konzernabschlußinhalts GoB betr. Konsolidierung Eliminierung konzerninterner Beziehungen Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden Wesentlichkeit

6 Konzept der einheitlichen Leitung Voraussetzungen: MU ist Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland Beteiligung nach 271 Abs. 1 HGB an TU Einheitliche Leitung von MU und TU Beteiligung nach 271 Abs. 1 HGB: Bei dauernder Verbindung, die über Dividenden- Spekulationsinteresse hinausgeht Vermutung bei mehr als 20% Beteiligung und Einheitliche Leitung erfordert: Koordination der Konzernaktivitäten, Ausübung der Leitungsfunktion notwendig Einfluß muß (auch) aufgrund von Gesellschaftsrechten erfolgen; Kreditverträge oder Lieferverträge allein reichen z.b. nicht aus

7 Voraussetzungen Control - Konzept MU ist Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland Beherrschung aufgrund von Stimmrechtsmehrheit oder Organbeherrschungsrecht oder Unternehmensvertrag bzw. Satzungsbestimmung Keine Notwendigkeit der faktischen Ausübung der Rechte Zurechnung und Abzug von Rechten Zurechnung Rechte, die einem anderen TU zustehen Rechte, die einer Person zustehen, die für Rechnung des MU oder eines anderen TU handelt Rechte, die dem MU oder einem anderen TU aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Gesellschaftern des betreff. Unternehmens zustehen Abzug Rechte, die mit Anteilen verbunden sind, die vom MU oder einem anderen TU für Rechnung einer anderen Person gehalten werden Rechte, die mit als Sicherheit gehaltenen Anteilen verbunden sind (des öfteren bei Banken)

8 Aufstellung nach dem PublG Voraussetzungen MU mit Sitz im Inland ist nicht Kapitalgesellschaft, Kreditinstitut, Versicherungsunternehmen oder PHG/EU, die sich auf Vermögensverwaltung beschränken Bestimmte Größenmerkmale werden überschritten Größenmerkmale Konzernbilanzsumme > 125 Mio DM Konzernumsatzerlöse > 250 Mio DM Zahl der Arbeitnehmer > 5000 Mindestens 2 Merkmalschwellen müssen an 3 aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten sein Rechtsfolgen Aufstellung des Konzernabschlusses nach dem HGB Prüfung und Offenlegung

9 Befreiender Konzernabschluß nach dem Tannenbaumprinzip Dies besagt: Wenn MU = TU eines anderen MU Aufstellungspflicht für MU = TU (Teilkonzernrechnungslegung). In diesem Fall Befreiungsmöglichkeiten nach 291/292 HGB i.v.m KonBefrV Voraussetzungen für Befreiung: Größe und Rechtsform des ümu unwichtig; es genügt Aufstellungspflicht für den Fall, daß ümu Kapitalgesellschaft wäre Anforderungen an den Konzernabschluß Entspricht 7. EG-Richtlinie bzw. dem maßgebenden nationalen Recht Einbeziehung in den befreienden Konzernabschluß Erstellung in deutscher Sprache Prüfung durch einen hinreichend qualifizierten Abschlußprüfer Offenlegung in Deutschland Anhangangaben über Name und Sitz des ümu Befreiung von der Aufstellungspflicht Minderheitenschutz Keine Befreiung, wenn Antrag von Minderheitsgesellschaftern (mindestens 10% bei AG/KGaA, mindestens 20% bei GmbH) liegt rechtzeitig vor ümu hält mindestens 90% der Anteile und andere Gesellschafter stimmen nicht der Befreiung zu

10 Größenabhängige Befreiungen Nicht bei Börsenhandel der Anteile des MU oder eines TU Befreiung nach 293 Abs. 1 HGB, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlußstichtagen mindestens zwei der folgenden drei Merkmalsschwellen nicht überschritten werden: Bruttometh. Nettometh. Bilanzsumme (Mio DM) 63,72 53,1 Umsatzerlöse (Mio DM) 127,44 106,2 Arbeitnehmeranzahl Bruttomethode: Summenabschluß ohne Konsolidierung Nettomethode: Summenabschluß mit Konsolidierung Wahlrecht zwischen Brutto- und Nettomethode Zusätzliche Befreiung nach 293 Abs. 4 HGB bei einmaligem Überschreiten der Merkmalsschwellen

11 Stufenkonzeption der Einbeziehung (nach Baetge) Unt.beziehung Untergeord.Unt. Konzernabschluß Einh.Leitung o. Control-Konzept TU Vollkonsolidierung gemeins.führung Quotenkonmit a. Unt. GU solidierung Maßgeblicher Einfluß AU EM Dauernde Beteili- Geschäftsverb. gung AK Für die Vollkonsolidierung und die Anwendung der EM bestehen Ausnahmen. Die Quotenkonsolidierung erfolgt aufgrund eines Wahlrechts.

12 Vollkonsolidierungskreis Grundsatz Einbeziehung des MU und aller TU, soweit nicht Ausnahmen nach 295, 296 HGB bestehen. Es gilt folglich das Weltabschlußprinzip. Vollkonsolidierung In den Konzernabschluß werden einzubeziehende Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven sowie allen Aufwendungen und Erträgen übernommen, soweit sie nicht durch spezielle Konsolidierungsmaßnahmen modifiziert bzw. eliminiert werden. Auskunfts- und Vorlagepflichten bestehen für TU, um Einbeziehung zu ermöglichen. Berichtspflicht bei Änderungen des Vollkonsolidierungskreises

13 Verbot der Einbeziehung ( 295 HGB) Voraussetzung Konzernuntypische Tätigkeit des TU, dessen Einbeziehung mit dem Einblickpostulat in VFE-Lage unvereinbar ist Anwendungsfälle z.z. kaum vorstellbar (strittig) Bei Verbot Einbeziehung nach EM oder Ausweis mit AK Angabe und Begründung der Nichteinbeziehung im Anhang Einreichung des Einzelabschlusses des nicht einbezogenen TU zum Handelsregister gemeinsam mit dem Konzernabschluß

14 Einbeziehungswahlrechte ( 296 HGB) Voraussetzungen Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen der Vermögens- und Geschäftsführungsrechte (z.b. bei Gewinntransferverbot) Einbeziehung ist unverhältnismäßig teuer und/oder ist nicht rechtzeitig möglich (z.b. bei Neuerwerb von TU) Kein dauerhaftes Wahlrecht Ausschließliche Weiterveräußerungsabsicht (z.b. bei Kreditinstituten) Stellt Korrektur des Control-Konzepts dar Untergeordnete Bedeutung Quantifizierung problematisch, Tendenz zur Anwendung der 5%-Grenze (z.b. nicht mehr als 5% der Bilanzsumme) Konsequenzen bei Nichteinbeziehung Einbeziehung nach EM oder Ausweis mit AK Angabe und Begründung der Nichteinbeziehung im Konzernanhang Beachtung des Stetigkeitsgebots

15 Quotenkonsolidierungskreis Voraussetzungen Kein TU nach 290 HGB Ein in den Konzernabschluß einbezogenes Unternehmen führt gemeinsam mit einem oder mehreren Unternehmen ein drittes Unternehmen. Dies ist dann ein Gemeinschaftsunternehmen = joint venture. Die führenden Unternehmen müssen nach dem Control- Konzept beherrschen und die gemeinsame Führung auch tatsächlich ausüben. Wahlrecht betr. Einbeziehung Einbeziehung quotal, d.h. mit einem der Beteiligungsquote entsprechenden Wertansatz Nach der EM zu bilanzierende Unternehmen (= assoziierte Unternehmen) Voraussetzungen Nicht voll- oder quotenkonsolidiertes Unternehmen Beteiligung nach 271 Abs. 1 HGB Maßgeblicher Einfluß auf die Geschäfts- und Finanzpolitik; Assoziierungsvermutung bei Stimmrechtsanteil 20% Problem: Abgrenzung zur einheitlichen Leitung Wahlrecht bei untergeordneter Bedeutung Bilanzierung der Beteiligung entsprechend Eigenkapitalentwicklung des AU

16 Bedeutung der Einheitlichkeit bei der Ableitung des Konzernabschlusses Ablauf Einzelabschluß HB II Einheitlichkeit Stichtage Ansatz, Bewertung, Ausweis Summenabschluß Recheneinheit Konsolidierung Konzernabschluß

17 Einheitlichkeit der Stichtage Mögliche Stichtage Grundsatz: Stichtag des JA des MU oder Stichtag der JA der bedeutendsten einbezogenen TU Stichtag der JA der Mehrzahl der einbezogenen TU Angabe- und Begründungspflicht im Anhang beim Abweichen vom Abschlußstichtag des MU Zweck des Verbesserung des Einblicks in die VFE- Lage einheitl. Vermeidung willkürlicher Vermögens- und Stichtags Gewinnverlagerungen Zwischenabschlüsse Ersatzmaßnahmen Wenn Stichtag eines Unternehmens mehr als 3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses liegt Notwendigkeit bei besonderer Bedeutung für VFE-Lage, wenn bei abweichenden Stichtagen auf Zwischenabschlüsse verzichtet wird Problem der Quantifizierung der besonderen Bedeutung für die VFE-Lage

18 Einheitlichkeit des Ansatzes Vollständigkeitsgebot, soweit nicht nach dem Recht des MU Ansatzwahlrecht oder Ansatzverbot besteht Neuausübung von Ansatzwahlrechten unabhängig von ihrer Ausübung in den JA der einbezogenen Unternehmen Einheitlichkeit der Ausübung von Ansatzwahlrechten bei gleichen Sachverhalten zu einem Zeitpunkt und im Zeitablauf (strittig) Anpassungsmaßnahmen bei Ansatzverboten aus Konzernsicht (z.b. veräußertes Patent aufgrund Selbstentwicklung an anderes einbezogenes Unternehmen) Ausnahmen für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen

19 Einheitlichkeit der Bewertung Grundsatz: Einheitliche Bewertung nach den auf den JA des MU anwendbaren Bewertungsmethoden Einheitlichkeit bei gleichen Sachverhalten Neuausübung von Bewertungswahlrechten unabhängig von ihrer Ausübung in den JA der einbezogenen Unternehmen Bewertungswahlrechte (nicht vollständig) Bemessung der HK Abschreibungsmethode und Abschreibungssätze Abschreibungen auf Finanzanlagen bei voraussichtlich nur vorübergehender Wertminderung Abschreibungen nach 254 HGB Wertschwankungsabschreibungen nach 253 Abs. 3 Satz 3 HGB Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts Abschreibung des Disagios Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen Ausnahmen vom Grundsatz konzerneinheitlicher Bewertung Kreditinstitute und Versicherungen Untergeordnete Bedeutung der Bewertungsanpassung Ausnahmefälle nach 308 Abs. 2 Satz 4 HGB (z.b. neue TU mit ungeeignetem Rechnungswesen) Steuerlich bedingte Wertansätze, die wegen der umgekehrten Maßgeblichkeit im Einzelabschluß angesetzt worden sind (z.b. 6b - Rücklage)

20 Einheitlichkeit des Ausweises Ausweiswahlrechte müssen einheitlich festgelegt werden; resultiert aus dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit Ausweiswahlrechte (nicht vollständig) Postenuntergliederung Zusammenfassung von Posten Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte Vollständige oder teilweise Verwendung des Jahresergebnisses Ausweis von Abschreibungen nach 254 HGB unter Sonderposten mit Rücklageanteil GKV oder UKV in der Gewinn- und Verlustrechnung Bestimmte Angaben entweder in der Bilanz/GuV oder im Anhang Ausnahmen nur, soweit Klarheit und Übersichtlichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt werden

21 Währungsumrechnung Notwendigkeit Aufstellung des KA in einer Währung Probleme Wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen zahlreiche Probleme Wesentliche Probleme Welches Verfahren? Behandlung von Umrechnungsdifferenzen Einzelne Umrechnungsverfahren Stichtagskursverfahren (einfaches - modifiziertes) Zeitbezugsverfahren Fristigkeitsverfahren Nominalwert-/Sachwert-Verfahren

22 Stichtagskursverfahren (einfaches) Kennzeichnung Einheitliche Umrechnung aller Posten des JA und der GuV, folglich keine Umrechnungsdifferenzen Begründung Beteiligung an TU wird als Finanzinvestition angesehen; DM-Wert einer Finanzinvestition auch vom aktuellen Stichtagskurs abhängig Beurteilung Einfache Handhabung Keine Umrechnungsdifferenzen Bei starker Integration des TU in das MU Verzerrung des Einblicks in die VFE-Lage möglich

23 Stichtagskursverfahren (modifiziertes) Kennzeichnung Wie einfaches Stichtagskursverfahren, nur einzelne Posten mit einem anderen Kurs Häufig: Posten der GuV mit Jahresdurchschnittskurs, da insofern keine Finanzinvestition Umrechnungsdifferenz wird erfolgswirksam behandelt Wechselkursbedingte EK-Veränderungen gesondert zeigen Beispiel zur EK-Veränderung: Wechselkursentwicklung FW zu DM: FW 1,0 DM FW 2,0 DM FW-Bilanz DM-Bilanz AV 3000 EK 2000 AV 3000 EK 2000 UV 3000 FK 0 UV 3000 FK AV 1500 EK 2000 AV 3000 EK 2000 UV 1500 UV 3000 WÄ 2000 FK 1000 FK 2000 Beurteilung Ähnlich dem einfachen Stichtagskursverfahren

24 Arbeitsschritte Zeitbezugsverfahren 1. Schritt: Umrechnung nach dem Zeitbezug der Abschlußposten Grundsatz: Umrechnung mit dem historischen Kurs Ausnahmen: Liquide Mittel mit dem Stichtagskurs GuV-Posten mit dem Jahresdurchschnittskurs 2. Schritt: Niederstwerttest für Aktiva Höchstwerttest für Passiva durch Vergleich mit dem Tageswert (= Zeitwert x Stichtagskurs) 3. Schritt: Erfolgswirksame Verrechnung der Umrechnungsdifferenz Begründung TU soll wie eine ausländische Betriebsstätte einbezogen werden, bei der Geschäftsvorfälle unmittelbar in Währung des MU (KA) gebucht worden wären.

25 Zeitbezugsverfahren Beispiel Wechselkursentwicklung FW zu DM: FW 1,0 DM FW 0,5 DM Jahresdurchschnittskurs: 01 FW 1,1 DM 02 FW 0,6 DM Historischer Kurs: FW 1,25 DM Annahme: Niederstwert-/Höchstwerttest führen nicht zu Änderungen FW - JA DM - JA AV 3000 EK 1500 AV 3750 EK 1875 UV 2000 JÜ 500 UV 2500 JÜ 550 UD LM 1000 FK 0 LM 1000 FK 5000 JÜ aus GuV 500 JÜ aus GuV AV 3000 EK 1500 AV 3750 EK 1875 UV 2000 JÜ 500 UV 2500 JÜ 300 UD LM 1000 FK 0 LM 500 FK 5000 JÜ aus GuV 500 JÜ aus GuV 300

26 Zeitbezugsverfahren Beispiel wie vorstehend mit folgenden Änderungen zum : Niederstwerttest führt zu AV 3600 UV wird in Höhe von 200 in LM verwandelt FW-JA DM-JA AV 3000 EK 1500 AV 3600 EK 1875 UV 1800 JÜ 500 UV 2250 JÜ 300 UD LM 1200 FK 0 LM 600 FK 5000 JÜ aus GuV 500 JÜ aus GuV 300 UD beruht auf: AV./. 150 LM./. 900 JÜ /. 725 Zahlreiche Umrechnung der GuV-Posten wie Posten Modifika- in der Bilanz (z.b. Abschreibungen - SAV) tionen JÜ/Vorräte zum Stichtagskurs Verzicht auf Niederstwerttest Bewertungseinheiten für Forderungen/ Verbindlichkeiten Erfolgsneutrale Verrechnung der Umrechnungsdifferenzen

27 Überblick Kapitalkonsolidierung Zweck Methoden Erwerbsmethode Eliminierung der Kapitalverflechtung zwischen MU und TU; anderenfalls Doppelerfassung im KA, denn der Beteiligungsbuchwert beim MU repräsentiert einen bestimmten Anteil am EK (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Ergebnisvortrag, Jahresergebnis) des TU Erwerbsmethode Buchwertmethode (BWM) Neubewertungsmethode (NBM) Interessenzusammenführungsmethode Ansatz der Bilanzposten mit dem Anschaffungswert (es gilt die Annahme des Einzelerwerbs) im Rahmen eines Gesamtkaufpreises (i.d.r. Zeitwert); hierbei Aufdeckung stiller Reserven (evtl. auch stiller Lasten); ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als GOF erfaßt, der in den Folgeperioden (Folgekonsolidierung) erfolgswirksam aufgelöst wird; ein passivischer Unterschiedsbetrag bleibt grundsätzlich bestehen.

28 Einzubeziehende Bilanzposten Konsolidierungspflichtige Anteile Anteile an verbundenen Unternehmen (AV) Beteiligungen (AV) Wertpapiere des Anlagevermögens (AV) Anteile an verbundenen Unternehmen (UV) Sonstige Wertpapiere (UV) Konsolidierungspflichtiges Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag Ausstehende Einlagen, soweit nicht eingefordert (außer wenn auf Minderheitsgesellschafter entfallend) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Nicht: Sonderposten mit Rücklageanteil

29 Zeitbasis der Verrechnung der Anteile Wahlrecht nach 301 Abs. 2 HGB: Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile Zeitpunkt des erstmaligen Einbezugs des TU Beim sukzessiven Beteiligungserwerb der Zeitpunkt, an dem das Unternehmen zum TU wurde Angabe des gewählten Zeitpunkts im Anhang

30 Erstkonsolidierung Buchwertmethode, 100% Anteile Arbeitsschritte Verrechnung der Anteile Verteilung des Unterschiedsbetrags zwischen Buchwertanteilen des MU und EK des TU auf Posten mit stillen Reserven/stillen Lasten Erfassung des restlichen Unterschiedsbetrags als GOF oder als UB auf der Passivseite MU TU KONSOLID. KB Aktiva S H BET SAV UV VUB GOF Passiva EK FK

31 Erstkonsolidierung Neubewertungsmethode, 100 % Anteile Arbeitsschritte Neubewertung durch Aufdeckung stiller Reserven/Lasten und Erstellung der HB III Verrechnung der Anteile Erfassung des Unterschiedsbetrags als GOF oder als UB auf der Passivseite Beispiel Aktiva BET SAV UV VUB GOF MU TU TU KONSOLID. KB HB II HB III S H Passiva EK FK

32 Erstkonsolidierung Buchwertmethode, 75 % Anteile Arbeitsschritte Anteilige Verrechnung der Anteile Verteilung des Unterschiedsbetrags zwischen Buchwert Anteile des MU und anteiligem EK des TU auf Posten mit stillen Reserven/Lasten Ausweis des auf Außenstehende entfallenden EK mit dem Buchwert Erfassung des restlichen Unterschiedsbetrags als GOF oder als UB auf der Passivseite Beispiel MU TU KONSOLID. KB Aktiva S H BET SAV UV VUB GOF Passiva EK AAF FK

33 Erstkonsolidierung Neubewertungsmethode, 75% Anteile Arbeitsschritte Neubewertung durch Aufdeckung stiller Reserven/Lasten und Erstellung der HB III Anteilige Verrechnung der Anteile Ausweis des auf Außenstehende entfallenden EK mit dem Neuwert Erfassung des Unterschiedsbetrags als GOF oder als UB auf der Passivseite Beispiel Aktiva BET SAV UV VUB GOF Passiva EK AAF FK MU TU TU KONSOLID. KB HB II HB III S H

34 Aufdeckung und Zuordnung stiller Reserven/Lasten Restriktionen Stille Reserven/Lasten dürfen maximal in Höhe des VUB aufgedeckt werden Durch die Aufdeckung stiller Reserven/ Lasten darf ein passivischer UB nicht entstehen oder sich erhöhen Beispiel: BET 500 für EK BWM VUB 100 Maximal aufzudeckende stille Reserven/Lasten: 100 Zuordnung Nach der Liquidierbarkeit Proportionale Zuordnung Nach der Rentabilität Nach der Bedeutung der stillen Reserven/Lasten (Verzicht auf Zuordnung unbedeutender stiller Reserven/Lasten zu einem Bilanzposten)

35 Aktivischer UB Verbleibender Unterschiedsbetrag Interpretation Bei aktivischem UB wurde für die Anteile mehr bezahlt, als anteiliges EK gegenübersteht Mögliche Gründe Stille Reserven in den bilanzierten Vermögensgegenständen wurden abgegolten Nicht bilanzierte Vermögensgegenstände wurden bezahlt Geschäfts- oder Firmenwert wurde abgegolten Passivischer UB Bei passivischem UB wurde für die Anteile weniger bezahlt, als anteiliges EK gegenübersteht Mögliche Gründe Überbewertung von Aktiva bzw. Unterbewertung von Passiva Lucky Buy Negativer Geschäfts- oder Firmenwert wurde berücksichtigt

36 Folgekonsolidierung Grundsatz: Aufgedeckte stille Reserven/Lasten und GOF werden bei Folgekonsolidierung erfolgswirksam behandelt Buchwertmethode, 100 % Anteile Arbeitsschritte Wiederholung der Erstkonsolidierung Wertänderung bei Aktiva und Passiva, soweit auf stillen Reserven/Lasten und GOF entfallend, durch Abschreibungen und erfolgswirksame Auflösung erfassen Beispiel MU TU KONSOLID. KB Aktiva S H BET SAV UV VUB GOF Passiva EK JÜ FK

37 Folgekonsolidierung Neubewertungsmethode, 100% Anteile Arbeitsschritte Wiederholung der Erstkonsolidierung Wertänderung bei Aktiva und Passiva, soweit auf stille Reserven/Lasten und GOF entfallend, durch Abschreibungen und erfolgswirksame Auflösung erfassen Beispiel Aktiva BET SAV UV VUB GOF Passiva EK JÜ FK MU TU TU KONSOLID. KB HB II HB III S H

38 Folgekonsolidierung Buchwertmethode, 75 % Anteile Arbeitsschritte Wiederholung der Erstkonsolidierung Wertänderung bei Aktiva und Passiva, soweit auf stillen Reserven/Lasten und GOF entfallend, durch Abschreibungen und erfolgswirksame Auflösung erfassen Beispiel MU TU KONSOLID. KB Aktiva S H BET SAV UV VUB GOF Passiva EK JÜ AAF FK

39 Folgekonsolidierung Neubewertungsmethode, 75% Anteile Arbeitsschritte Wiederholung der Erstkonsolidierung Wertänderung bei Aktiva und Passiva, soweit auf stille Reserven/Lasten und GOF entfallend, durch Abschreibungen und erfolgswirksame Auflösung erfassen; da AAF bei Erstkonsolidierung auch stille Reserven/Lasten enthält, wird AAF in Höhe der Veränderung der stillen Reserven/Lasten anteilig fortgeschrieben

40 Beispiel Aktiva BET SAV UV VUB GOF Passiva EK JÜ AAF FK MU TU TU KONSOLID. KB HB II HB III S H

41 Aktivischer UB Verbleibender Unterschiedsbetrag Behandlung Ausweis als GOF Abschreibung mit mindestens 25 % oder nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer Verrechnung mit passivischem UB Angabe der verrechneten Beträge im Anhang Offene Verrechnung mit Kapitalrücklage und anderen Gewinnrücklagen im Jahr der Erstkonsolidierung Passivischer UB Verrechnung mit aktivischem UB Grundsätzlich unveränderlicher Ausweis Erfolgswirksame Auflösung nur, wenn Erwartete Negativentwicklung eingetreten ist Feststeht, daß der UB einem realisierten Gewinn entspricht

42 Schuldenkonsolidierung Zweck: KA soll frei sein von internen Schuldbe- ziehungen Einzubeziehende Aktiva Einzubeziehende Posten Eingeforderte Einlagen Geleistete Anzahlungen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wertpapiere des Anlagevermögens Forderungen aus LuL Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Wertpapiere Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten Einzubeziehende Passiva Sonstige Rückstellungen Alle Verbindlichkeiten gem. 256 Abs. 3 C. HGB ohne Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

43 Schuldenkonsolidierung Einzubeziehende Haftungsverhältnisse: Sämtliche Haftungsverhältnisse nach 251 HGB Aufrechnungsdifferenzen Unechte Aufrechnungsdifferenzen Entstanden durch Fehlbuchungen oder zeitliche Buchungsunterschiede Eliminierung erfolgswirksam, soweit Konzernerfolg beeinflußt, anderenfalls erfolgsneutral Echte Aufrechnungsdifferenzen Enstanden aufgrund zwingender Ansatz- und Bewertungsvorschriften, insbesondere bei Rückstellungen Forderungen (Abschreibung) Währungsumrechnung

44 Schuldenkonsolidierung Behandlung echter Aufrechnungsdifferenzen Beispiel für 3 Jahre Jahr 1 FVU JÜ VVU MU TU KONSOLID. KB S H Jahr 2 FVU KP VVU Jahr 3 JÜ KP MU TU KONSOLID. KB S H MU TU KONSOLID. KB S H

45 Schuldenkonsolidierung Korrekturposten Charakter wie Gewinnvortrag Erfolgswirksame Behandlung Korrektur auch in GuV erforderlich Drittschuldverhältnis Wahlrecht betr. Konsolidierung Verzicht Wenn unwesentlich für VFE-Lage; Quantifizierung schwierig

46 Herstellungskosten Begriff Aufwendungen für den Verzehr von Gütern/ Dienstleistungen für die Herstellung Erweiterung wesentliche Verbesserung eines VG Bestandteile Einzelkosten (Ansatzpflicht) 1. Material 2. Fertigung 3. Sondereinzelkosten der Fertigung Wertuntergrenze Gemeinkosten (Ansatzwahlrecht) 4. Material 5. Fertigung 6. Werteverzehr Anlagevermögen 7. Allgemeine Verwaltung 8. Soziale Einrichtungen 9. Freiwillige soziale Leistungen 10. Betriebliche Altersversorgung 11. Fremdkapitalzinsen Wertobergrenze

47 1.Zwischenergebniseliminierung Zweck Anwendungsvoraussetzungen Zwischenergebnis KAK Eliminierung von Zwischenergebnissen (in der Bilanz), die nach dem Einheitsgrundsatz nicht berücksichtigt werden dürfen Vermögensgegenstände müssen im KA enthalten sein Vermögensgegenstände sind über oder unter KAK/KHK aufgrund von LuL zwischen einbezogenen Unternehmen (keine Dreiecksgeschäfte) bewertet worden KAK/KHK abzüglich Wert in HB II Abgrenzung nach 255 Abs. 1 HGB aus Konzernsicht KHK Abgrenzung nach 255 Abs. 2 u. 3 HGB aus Konzernsicht Wegen der Bewertungswahlrechte Konzernhöchstwert (KHW) Konzernmindestwert (KMW)

48 Zwischenergebniseliminierung Aktivierungspflichtige HK (Leistender) + Aktivierungpflichtige HK-Mehrungen (Konzernspe- zifische Einzelkosten)./. HK-Minderungen (Keine konzernspezif. Einzelkosten) = KMW + Aktivierungsfähige HK (Leistender) +./. Konzernspezifische Gemeinkosten = KHW

49 Zwischenergebniseliminierung Arbeitsschritte: Identifizierung der betroffenen Vermögensgegenstände Ermittlung des HB II-Wertes Ermittlung der KAK/KHK Ermittlung des Zwischenergebnisses Eliminierung des Zwischenergebnisses Achtung Aufgrund Festlegung der Bewertungsrichtlinien für HB II-Wert wird der Bewertungspielraum betr. KMW/KHW beseitigt Folge: Nur ein Wertansatz für KHK Zwischenergebnis ist stets in vollem Umfang eliminierungspflichtig

50 Verrechnung von Zwischenergebnissen Erstmalige Zwischenergebniseliminierung Erfolgswirksam, und zwar Summe der Jahreserfolge aus HB II der einbezogenen Unternehmen./. Neu entstandene Zwischengewinne + Neu entstandene Zwischenverluste = Konzernjahreserfolg Zwischenerfolgseliminierung in Folgejahren Erfolgswirksam, soweit Zwischenergebnisse realisiert Erfolgsneutral, soweit nicht erfolgswirksam Bildung eines aktivischen (Zwischengewinn) oder passivischen (Zwischenverlust) Korrekturpostens bei erfolgsneutraler Verrechnung (alternative Erfassung unter Ergebnisvortrag oder Gewinnrücklagen strittig)

51 Zwischenergebniseliminierung Beispiel: Waren für 100 von TU an MU geliefert Einzelkosten TU 50 darin Lizenzkosten MU 5 Gemeinkosten TU ohne Vertrieb 12 Vertriebskosten TU 15 darin Transport TU MU 5 Angemessene Abschreibungen Lager MU 2 Ansatz HB II 100 Ansatz KHW 64 Zwischengewinn MU TU KONSOLID. KB S H WA JÜ WA AZ JÜ WA JÜ Im Jahr 03 korrespondierende Erfassung von 36 in GuV

52 Zwischenergebniseliminierung Verzicht auf die Zwischenergebniseliminierung Bei üblichen Marktbedingungen und unverhältnismäßig hohem Ermittlungsaufwand Problem der Bestimmung des unverhältnismäßig hohen Ermittlungsaufwands Angaben bzw. Erläuterungen im Konzernanhang bei Verzicht Bei untergeordneter Bedeutung für VFE-Lage Quantifizierung: < 5% Änderung der VFE-Lage (Literaturvorschlag)

53 Aufwands-/Ertragskonsolidierung Zweck: Eliminierung der Erfolge aus konzerninternen Geschäften in der GuV; Ausweis der Aufwendungen und Erträge, als ob der Konzern ein einziges Unternehmen wäre Erstellung KGuV Einzel-GuV GuV II unter Beachtung des Grundsatzes der Einheitlichkeit Summen-GuV Aufwands-/Ertragskonsolidierung KGuV Konsolidierung, wenn Verkauf eines Vermögensgegenstands oder einer Dienstleistung zu Erlösen führt Innerkonzernliche Ergebnisübernahmen bestehen

54 Konsolidierungsposten der GuV GKV Umsatzerlöse Bestandsveränderung UE/FE Andere aktivierte Eigenleistungen Materialaufwand Sonstige betriebl. Erträge/Aufwendungen UKV Umsatzerlöse Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsätze erbrachten Leistungen Sonstige betriebl. Erträge/Aufwendungen Erträge aus Beteiligungen Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen Erträge und Aufwendungen aus Verlustübernahmen/Gewinnabführungen

55 Aufwands-/Ertragskonsolidierung Beispiele (GKV unterstellt) ❶ MU kauft konzernfremd Ware, verkauft an TU, Ware bei TU noch im Bestand ❷ MU kauft konzernfremd Ware, verkauft an TU, TU verarbeitet und verkauft ❸ MU stellt Maschine her und verkauft an TU; TU hat noch eigene Aufwendungen und nutzt Maschine ❹ MU leistet Marketingberatung an TU ❺ MU stellt FE her und verkauft an TU; FE bei TU im Bestand, Ansatz mit KMW (= 40) Beispiel ❶ MU TU KONSOLID. KGuV S H UE MA JÜ Beispiel ❷ UE MA LG JÜ

56 Prof. Dr. A. Otte / FH Heilbronn Aufwands-/Ertragskonsolidierung Beispiele, Fortsetzung Beispiel ❸ MU TU KONSOLID. KGuV S H UE AE MA LG AB JÜ Beispiel ❹ UE LG SA JÜ Beispiel ❺ UE BE MA LG JÜ

57 Aufwands-/Ertragskonsolidierung Abgrenzung zur Zwischenergebniseliminierung ZE betrifft nur Bilanz, Aufwands-/ Ertragskonsolidierung nur die GuV Verzicht Bei untergeordneter Bedeutung der zu eliminierenden Beträge für VFE- Lage; gilt für alle Konsolidierungen isoliert und im Verbund mit der Zwischenergebniseliminierung (strittig, wenn ZE nach 304 Abs. 2 HGB unterlassen werden darf, Aufwands-/Ertragskonsolidierung jedoch nicht) Problem der Quantifizierung der untergeordneten Bedeutung

58 Quotenkonsolidierung Voraussetzungen siehe Quotenkonsolidierungskreis Anwendung (entsprechend) der Vorschriften zu(r) Inhalt und Form ( HGB) Konsolidierungsgrundsätzen, Vollständigkeitsgebot ( 300 HGB) Kapitalkonsolidierung ( 301 HGB) Schuldenkonsolidierung ( 303 HGB) Zwischenergebniseliminierung ( 304 HGB) Aufwands-/Ertragskonsolidierung ( 305 HGB) Latente Steuern ( 306 HGB) Einheitliche Bewertung ( 308 HGB) Unterschiedsbetrag ( 309 HGB) Ablauf der Konsolidierung Einzelabschluß HB II Summenabschluß mit quotaler Einbeziehung der Posten des KA Konsolidierung Konzernabschluß

59 Quotenkonsolidierung Beispiel Kapitalkonsolidierung BWM Aktiva BET SAV UV VUB GOF MU TU KONSOLID. KB S H Passiva EK FK Beispiel Schuldenkonsolidierung Jahr 1 FVU JÜ VVU Jahr 2 FVU KP 6 6 VVU 30 30

60 Quotenkonsolidierung Beispiel Zwischenergebniseliminierung TU liefert Ware an GU für 120 Ansatz in Summenbilanz 30 % 36 KHK Ware 80 Ansatz Ware in KB 30 % 24 Zwischenerfolg Anteil 12 Eliminierung : 36-24= 12 Beispiel Aufwands-/Ertragskonsolidierung wie ZE UE 36 Bestandsveränderung 24 JÜ 12 Kritik Konglomerat Vollkonsolidierung / Quotenkonsolidierung verschleiert VFE-Lage

61 Assoziierte Unternehmen Anwendungsbereich Siehe Abgrenzung AU Maßgeblicher Einfluß Mindestens wesentlicher Einfluß auf die Gewinnverwendung des AU Weitere Indizien, z.b. Intensive Leistungsbeziehungen Technologische Abhängigkeit des AU Austausch von Führungspersonal Abgrenzung zur einheitlichen Leitung problematisch Assoziierungs- Bei Stimmrechtsanteil 20% vermutung (bis 50 %); widerlegbar AU Anwendung der EM auf Beteiligungswert Buchwertmethode (BWM) Kapitalsanteilsmethode (KAM) Wahlrechte bei EM Methodenwahlrecht (Anhangangabe) Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung Einheitliche Neubewertung (Anhangangabe) Zwischenergebniseliminierung

62 Equity-Methode Kennzeichnung Der Beteiligungswert wird entsprechend dem EK des AU angesetzt und aufgrund von erfolgswirksamen Vorgängen in Folgeperioden fortgeschrieben. Es werden keine Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge in den Konzernabschluß übernommen. Arbeitsschritte BWM (HB II liegt vor) Erstmalige Anwendung: Ermittlung UB als Differenz AEK./. BET Zuordnung von stillen Reserven/Lasten Restlicher UB als GOF erfassen Ausweis des gesamten UB in KB oder Anhang Folgejahr(e): Fortschreibung des BET, und zwar Beteiligungswert wie bei erstmaliger Anwendung + Anteiliges Jahresergebnis./. Erhaltene Gewinnausschüttungen des MU vom AU + Anteilige realisierte stille Lasten./. Abschreibungen auf den GOF/Stille Reserven = Equity-Wert

63 Beispiel BWM, 50% Anteil Erstmalige Anwendung Aktiva BET SAV UV MU AU AU KB BW ZW (200) Passiva EK FK GOF: 200 Folgejahr Aktiva BET SAV UV Passiva EK JÜ FK

64 Beispiel BWM, Fortsetzung Ableitung Wertansatz Beteiligung Folgejahr Beteiligungsbuchwert Anteiliges Jahresergebnis 40./. Abschreibungen st. Reserven 25./. Abschreibung GOF Arbeitsschritte KAM (HB II liegt vor) Erstmalige Anwendung: Neubewertung des EK Ermittlung des UB als Differenz NEK./. BET Ausweis BET mit neubewertetem EK und GOF Folgejahr(e): Fortschreibung des BET wie bei BWM ohne Abschreibung GOF Fortschreibung GOF separat

65 Beispiel KAM, 50 % Anteil an AU Erstmalige Anwendung Aktiva BET SAV UV GOF MU AU AU KB BW ZW Passiva EK FK Folgejahr Aktiva BET SAV UV GOF Passiva EK JÜ FK

66 Beispiel KAM, Fortsetzung Ableitung Wertansatz Beteiligung Folgejahr Beteiligungsbuchwert Anteiliges Jahresergebnis 40./. Abschreibungen st. Reserven GOF Folgejahr GOF Erstjahr 200./. Abschreibungen GOF Vergleich BWM - KAM Unterschiede beim Beteiligungsansatz und dem UB Gesetzliche Regelung Kritik Zwischenergebniseliminierung AU Eliminierung der Zwischenergebnisse der konsolidierten Unternehmen, nicht des AU; Informationen müssen bekannt oder zugänglich sein; Wahlrecht vollständige oder anteilige Eliminierung Erhebliche Kritik am Gesetz Vorschlag: Untypisch assoziierte Unternehmen ( 295, 296 HGB) vollständige Zwischenergebniseliminierung Typisch assoziierte Unternehmen keine Zwischenergebniseliminierung

67 Latente Steuern Zweck Anpassung des ausgewiesenen Ertragsteueraufwands an das Konzernergebnis Ansatz Pflicht unabhängig von der Bilanzseite Ausweis Aktivseite : unter RAP Passivseite : unter RST Kennzeichnung Latente Steuern (LS) werden zwar für den Einzelabschluß auf temporäre Differenzen zwischen steuer- und handelsrechtlichem Ergebnis berechnet ; im KA sind die Steuerlatenzen jedoch für Ergebnisdifferenzen zwischen Σ HB II - KA zu ermitteln Arbeitsschritte ( LS durch Vergleich HB I - STEUBI LS durch Vergleich HB II - HB I) LS durch Vergleich Σ HB II - KB

68 Latente Steuern Beispiel, Steuersatz 50% Bilanz Ergebnis Ausgew. Steuern STEUBI Σ HB I Σ HB II Σ KB Latente Steuern Nach 306 HGB Erfassung latenter Steuern 'nur' in Höhe von 5 (= 20-15) Wahlrechte Nach 306 HGB Pflicht zum Ausweis latenter Steuern nur für Differenz Σ HB II - KB; Wahlrechte weitergehende Steuerlatenzen auszuweisen bestehen nach 274, 298 HGB im Rahmen der Ableitung der Σ HB II Aktueller oder künftiger Steuersatz Durchschnittssteuersatz für alle einbezogenen Unternehmen oder andere Steuersatzbestimmung

69 Gliederung Konzernbilanz Zusätzliche Posten im Vergleich zu 266 HGB GOF aus Kapitalkonsolidierung oder bei EM Beteiligung an AU (mit UB) Latente Steuern (unter RAP oder RST) Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Korrekturposten zum EK (aus Schuldenkonsolidierung bzw. ZE) UB aus der Kapitalkonsolidierung Vereinfachung Vorräte können zusammengefaßt ausgewiesen werden

70 Gliederung Konzern-GuV Zusätzliche Posten im Vergleich zu 275 HGB Ergebnis aus Beteiligungen an AU (als Posten Nr. 10 beim GKV, als Posten Nr. 9 beim UKV) Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn Auf andere Gesellschafter entfallender Verlust Ausweis der beiden letzten Posten nach dem Jahresergebnis

71 Konzernanhang Zweck Entlastung Erläuterung Ergänzung Informationsausprägungen Angabe Ausweis Aufgliederung Erläuterung Darstellung Begründung Bloße Nennung Quantitative Nennung Qualitative Segmentierung einer Größe Verbale Kommentierung/Interpretation Angabe verbunden mit einer Aufgliederung oder Erläuterung Offenlegung der Überlegungen, die kausal für ein bestimmtes Tun/Unterlassen sind

72 Inhalt des Konzernanhangs Pflichtangaben nach dem HGB Pflichtangaben aufgrund anderer Gesetze (AktG, GmbHG) Wahlpflichtangaben Freiwillige Angaben Erleichterungen betr. Aufstellung des Anteilsbesitzes, keine größenabhängigen Erleichterungen Struktur des Konzernanhangs ❶ Generalnorm ❷ Beteiligungsbesitz und Konsolidierungskreis ❸ Bilanzansatz und Bewertung ❹ Gliederung von KB/KGuV ❺ Einzelangaben KB ❻ Einzelangaben KGuV ❼ Konsolidierungsmethoden ❽ Steuerabgrenzung ❾ Sonstige Pflichtangaben ❿ Ausnahmeregelungen

73 Konzernlagebericht Zweck Verdichtete Informationen über VFE-Lage Sachliche Ergänzung des KA (Erfolgsfaktoren) Zeitliche Ergänzung Inhalt Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns Rahmenbedingungen Betriebliche Situation, z.b. Auftragsbestand, Umsatz, Produktion Sonstige Angaben Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres Voraussichtliche Entwicklung Forschung und Entwicklung Zusammenfassung Konzernlagebericht und Lagebericht des MU möglich

74 Prüfung Gegenstand Konzern-JA, Konzernlagebericht, Konzernbuchführung, JA der einbezogenen Unternehmen (mit Ausnahmen) Abschluß- prüfer Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Prüfungs- ergebnis Prüfungsbericht Erteilung/Versagung Bestätigungsvermerk

75 Offenlegung Bundesanzeiger KA, Bestätigungsvermerk; Verzicht auf Anteilsbesitzliste möglich Handelsregister Wie Bundesanzeiger, zusätzlich Nachweis über Bekanntmachung im Bundesanzeiger; Verzicht auf Anteilsbesitzliste nicht möglich Frist 9 Monate nach Konzernabschlußstichtag; Fristwahrung bei Einreichung zum Bundesanzeiger

76 Anlagen 1. Gliederungsschema Konzernbilanz 2. Gliederungsschema Konzern-GuV (Gesamtkostenverfahren) 3. Pflichtangaben Konzernanhang Quelle: Baetge, Konzernbilanzen, 1995

77 Bilanz: Aktivseite A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital: davon eingefordert B. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs. C. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände: - Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode bei Voll- und Quotenkonsolidierung bzw. nach der Equity-Methode II. Sachanlagen III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen; 3. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen; - davon Unterschiedsbetrag; 4. Beteiligungen 5. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; 6. Wertpapiere des Anlagevermögens 7. sonstige Ausleihungen D. Umlaufvermögen I. Vorräte (Auf eine Aufgliederung kann nach 298 Abs. 2 aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verzichtet werden). II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. III. Wertpapiere: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. eigene Anteile 3. sonstige Wertpapiere IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten. E. Rechnungsabgrenzungsposten: - sowohl primäre als auch sekundäre aktive latente Steuern, F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Bilanz: Passivseite A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital; II. Kapitalrücklage; III. Gewinnrücklage; (ohne Anteile anderer Gesellschafter); IV. Konzernergebnisvortrag; V. Konzernerfolg; VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter. B. Korrekturposten zum Eigenkapital (indirekte Globalkorrektur bei Aufrechnungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung oder der Zwischenergebniseliminierung). C. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung (sofern der Unternehmenskauf als lucky buy anzusehen ist). D. Sonderposten mit Rücklageanteil. E. Rückstellungen: - Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung (sofern der Unterschiedsbetrag als badwill anzusehen ist); - Rückstellungen für primäre sowie sekundäre passive latente Steuern. F. Verbindlichkeiten G. Rechnungsabgrenzungsposten

78 GuV: Gesamtkostenverfahren 1. Umsatzerlöse 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. andere aktivierten Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand: a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b. Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand: a. Löhne und Gehälter b. soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für die Unterstützung, davon für die Altersversorgung 7. Abschreibungen: a. auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs b. auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 8. sonstige betriebliche Aufwendungen 9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen 10. Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen 12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen 13. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen 15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 16. außerordentliche Erträge 17. außerordentliche Aufwendungen 18. außerordentliches Ergebnis 19. Steuern vom Einkommen und Ertrag 20. sonstige Steuern 21. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 22. anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn 23. auf andere Gesellschafter entfallender Verlust

79 (1) Generalnorm Pflichtangaben des Konzernanhangs Bemerkung 297 II S. 3: 313 II Nr. 1: Zusätzliche Angaben im Konzernanhang, falls besondere Umstände dazu führen, dass der Konzernabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE- Lage des Konzerns vermittelt. (2) Beteiligungsbesitz und Konsolidierungskreis: Angaben zu allen Konzernunternehmen: a) Name und Sitz. b) Anteil am Kapital, der dem MU und den einbezogenen TU gehört oder für deren Rechnung gehalten wird. c) Sachverhalt, der zur Einbeziehung verpflichtet, sofern diese nicht aufgrund einer der Kapitalbeteiligung entsprechenden Stimmrechtsmehrheit erfolgt. (-)(*) 295 III S. 1: Angabe und Begründung, wenn ein TU nach 295 I nicht einbezogen wurde. 296 III: Begründung, wenn ein TU nach 296 I und II nicht einbezogen wurde. 294 II S. 1: Angaben, die einen Vergleich mit vorhergehenden Konzernabschlüssen erlauben, wenn sich der Konsolidierungskreis wesentlich geändert hat. 313 II Nr. 2: Angaben zu assoziierten Unternehmen: a) Name und Sitz. b) Anteil am Kapital der assoziierten Unternehmen, der dem MU und den einbezogenen TU gehört oder für deren Rechnung gehalten wird. c) Angabe und Begründung, wenn auf die Einbeziehung nach der Equity-Methode verzichtet wird. 313 II Nr. 3: Angaben zu quotenkonsolidierten Unternehmen: a) Name und Sitz. b) Tatbestand, der die Quotenkonsolidierung ermöglicht. c) Anteil am Kapital dieser Unternehmen, der dem MU und den einbezogenen TU gehört oder für deren Rechnung gehalten wird. 313 II Nr. 4: Angaben zu Unternehmen, an denen das MU, ein TU oder für deren Rechnung ein Dritter mindestens 20 % der Anteile hält. a) Name und Sitz b) Anteil am Kapital. c) Höhe des Eigenkapitals. d) Letztes Abschlussergebnis. (B+G) (-)(*) (-)(*) (-)(*)(--) Legende und Hinweise zur folgenden Tabelle: (-): Angabe braucht nicht gemacht zu werden, soweit durch die Angabe einem der bezeichneten Unternehmen erhebliche Nachteile entstehen können. Die Anwendung dieser Ausnahmeregelung ist im Konzernanhang anzugeben ( 313 Abs. 3). (--): Angabe braucht bei untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht gemacht zu werden ( 313 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2). (*): Angabe kann statt im Konzernanhang auch in einer gesonderten Aufstellung des Anteilsbesitzes gemacht werden. Auf die gesonderte Aufstellung sowie den Ort ihrer Hinterlegung ist im Konzernanhang hinzuweisen ( 313 Abs. 4 Satz 1 und 3). (B): Angabe kann statt im Konzernanhang alternativ in der Konzernbilanz ausgewiesen (G): werden. Angabe kann statt im Konzernanhang alternativ in der Konzern-GuV ausgewiesen werden. (B+G): Angabe kann statt im Konzernanhang alternativ in der Konzernbilanz und zugleich in der Konzern-GuV ausgewiesen werden. Auf Absätze von wird, abweichend von der Übung in den Abschnitten 1 8 aus Gründen der Übersichtlichkeit mit römischen Ziffern, auf Sätze von mit S. hingewiesen.

80 Nr. 3 und 4 fehlen!!!

81 (5) Einzelangaben zur Konzernbilanz Pflichtangaben des Konzernanhangs Bemerkung 268 VI: Angabe eines aktivierten Disagios. (B) 269 S. 1: Erläuterung der aktivierten Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs. 273 i.v.m. 281 I S. 2: Angabe der Rechtsgrundlagen, nach denen der Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet wurde. 268 I S. 2: Angabe des Gewinn- oder Verlustvortrags bei Bilanzerstellung nach teilweiser Gewinnverwendung. 268 II: Darstellung des Anlagegitters. (B) 268 II S. 3: Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres. (B) 268 II S. 2: Erläuterung größerer Beträge in dem Posten Sonstige Vermögens-gegenstände, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen (antizipative RAP). 268 V S. 3: Erläuterung größerer Beträge in dem Posten Verbindlichkeiten, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen (antizipative RAP). (6) Einzelangaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung: (B) (B) 277 II S. 1: Angabe der außerplanmäßigen Abschreibungen nach 253 II S. 3 und nach 253 III S. 3. (G) 277 iv S. 2: Erläuterung außerordentlicher Erträge und außerordentlicher Aufwendungen nach Art und Betrag. 277 IV S. 3: Erläuterung von periodenfremden Erträgen und periodenfremden Aufwendungen nach Art und Betrag. 281 II S. 2:3 Angabe der Erträge aus der Auflösung von und Aufwendungen aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil. 314 I Nr. 3 i.v.m. 314 II: 297 III S. 4 u. S. 5, 313 I Nr. 3: Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten. (7) Konsolidierungsmethoden: Angabe und Begründung der Abweichungen von den auf den vorhergehenden Abschluß angewandten Konsolidierungsmethoden; gesonderte Darstellung ihres Einflusses auf die VFE-Lage des Konzerns. 299 I: Angabe und Begründung, wenn der Abschlußstichtag des Konzerns und des MU auseinanderfallen. 299 III: Weicht der Abschlußstichtag des Konzerns von demjenigen eines einbezogenen Unternehmens ab und wird kein Zwischenabschluß aufgestellt, so sind die dazwischenliegenden Vorgänge anzugeben, soweit sie für die VFE-Lage des Unternehmens von besonderer Bedeutung sind. (--) (--) (G) (-) (B+G)

82 Pflichtangaben des Konzernanhangs Bemerkung 201 I S. 5: 301 II S. 2: 301 III S. 2: 301 III S. 3: Erwerbsmethode a) Angabe der gewählten Kapitalkonsolidierungsmethode b) Angabe des Zeitpunktes, der für die Wertansätze der Kapitalkonsolidierung grundlegend ist. c) Erläuterung des aktivischen oder passivischen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung sowie deren wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr. d) Angabe der gegeneinander verrechneten aktivischen und passivischen Unterschiedsbeträge. 302 III: 302 III: 302 III: 310 II: Interessenzusammenführungsmethode: a) Angabe der Anwendung dieser Methode. b) Angabe der sich aus der Anwendung dieser Methode ergebenden Rücklagenveränderungen. c) Name und Sitz des Unternehmens. Quotenkonsolidierung: Analog den Angabe zur Erwerbsmethode. 312 I S. 2: 312 I S HS: 312 I S. 4: 312 III S. 2, 312 III S. 1: 312 V S. 2: 313 II Nr. 2 S. 2: Equity-Methode: a) Angabe des Unterschiedsbetrags zwischen Beteiligungsbuchwert und anteiligem Eigenkapital des assoziierten Unternehmens bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode mit Buchwertausweis. b) Angabe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert der Beteiligung in der Einzelbilanz und dem auf die Beteiligung entfallenden Teil des Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Kapitalanteilsmethode. c) Angabe der angewandten Variante der Equity-Methode. d) Angabe des gewählten Zeitpunktes, der für den Wertansatz grundlegend ist. e) Angabe, wenn das assoziierte Unternehmen nicht an die konzerneinheitliche Bewertung angepaßt wird. f) Angabe und Begründung, wenn aufgrund untergeordneter Bedeutung des assoziierten Unternehmens weder ein gesonderter Bilanzausweis noch eine Equity-Bewertung stattfand. 304 II S. 2: Angabe, wenn die Zwischenergebniseliminierung wegen untergeordneter Bedeutung unterlassen wurde; Erläuterung des hieraus resultierenden Einflusses auf die VFE-Lage des Konzerns, sofern er wesentlich ist. (B) (B) 306 S. 2: (8) Steuerabgrenzung Gesonderte Angabe des aktiven Abgrenzungspostens bzw. der Rückstellung für latente Steuern. (B) 274 II S. 2: Erläuterung der aus den Einzelabschlüssen übernommenen aktiven latenten Steuern.

Lösung Aufgabe Neubewertungsmethode

Lösung Aufgabe Neubewertungsmethode Folie 1 Lösung Aufgabe Neubewertungsmethode C. III. 1. b. Neubewertungsmethode Folie 2 Beispiel zur vollständigen Neubewertung MU erwirbt am 31.12.04 für GE 100 % der Anteile an einem TU TU bilanzierte

Mehr

Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung Konzernrechnungslegung 1 Notwendigkeit und Funktion des Konzernabschlusses 1.1 Unzulänglichkeit der Einzelabschlüsse zusammengeschlossener Unternehmen 1.2 Funktion des Konzernabschlusses: Information 2

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Inhaltsverzeichnis Vorwort.... V 1 Zweck und Hintergrund des Konzernabschlusses... 1 1.1 Der Konzern.... 2 1.1.1 Unternehmensverbindungen im Aktienrecht.... 5 1.1.1.1 Mehrheitsbesitz... 6 1.1.1.2 Abhängigkeit...

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding 2007-2008 Kap. 11 by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008 WIFI Schärding Der

Mehr

Grundzüge der Konzernrechnungslegung

Grundzüge der Konzernrechnungslegung Überblick über Studieninhalte der Konzernrechungslegung (Stand: 11.04.2004) Seite 1 von 6 Grundzüge der Konzernrechnungslegung INHALTSVERZEICHNIS 1. Währungsumrechnung ( 298 Abs. 1 ivm 244 HGB; Methodenfreiheit

Mehr

Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012

Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011 EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL II. Sachanlagen I. Gezeichnetes

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 3.3.5 Folgekonsolidierung gemäß der Buchwertmethode 45. 3.3.6 Neubewertungsmethode. 51

Inhaltsverzeichnis. 3.3.5 Folgekonsolidierung gemäß der Buchwertmethode 45. 3.3.6 Neubewertungsmethode. 51 Inhaltsverzeichnis I INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS / LITERATURHINWEISE / BENUTZERHINWEISE 1 GRUNDLAGEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG 1 1.1 Bedeutung und Aufgaben des Konzernabschlusses 1 1.1.1

Mehr

GRUNDLAGEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

GRUNDLAGEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG Schwerpunkt Rechnungswesen 8. Semester Teil der Vorlesung Bilanzierung und Bilanzanalyse Gesetzliche Grundlagen: 271 HGB 290-315 HGB Konzernabschluss Befreiungsverordnung 1 Aufbau der Vorlesung: Entsprechend

Mehr

1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis

1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1/2 1/2 1 Verzeichnisse 1/1 Herausgeber und Autoren 1/2 1/3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles über das BilMoG 2/1 Das Bilanzrecht wird grundlegend modernisiert 2/2 Rückblick 2/3 Ziel der Bundesregierung:

Mehr

Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung Konzernrechnungslegung Vorlesung mit integrierter Übung Dipl. Kfm. WP StB Karl Petersen Dipl. Kfm. StB Dr. Christian Zwirner TU Ilmenau Sommersemester 2010 1 Inhalte der Veranstaltung 1. Grundlagen der

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht

Mehr

Vorwort V Abkürzungsverzeichnis IX A. Konzernrechnungslegung nach HGB und DRS B. Konzernrechnungslegung nach IFRS

Vorwort V Abkürzungsverzeichnis IX A. Konzernrechnungslegung nach HGB und DRS B. Konzernrechnungslegung nach IFRS Inhaltsübersicht Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. Konzernrechnungslegung nach HGB und DRS 1 A.I Kompaktskript 3 A.II Übersichten 61 A.III Aufgaben und Lösungen 129 B. Konzernrechnungslegung nach IFRS 181

Mehr

Übungsbuch Konzernbilanzen

Übungsbuch Konzernbilanzen Übungsbuch Konzernbilanzen Aufgaben und Fallstudien mit Lösungen 4., vollständig aktualisierte und erweiterte Auflage von Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof.

Mehr

Zweck des Konzernabschlusses

Zweck des Konzernabschlusses Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses

Mehr

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00

Mehr

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht

Mehr

Gesamtabschluss. Referent. Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer. Boppard, den 11. September 2012

Gesamtabschluss. Referent. Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer. Boppard, den 11. September 2012 Gesamtabschluss Referent Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer Boppard, den 11. September 2012 Copyright Mittelrheinische Treuhand GmbH 2012 1. Betriebswirtschaftliche

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Verband: RWGV, Münster Land: NRW Regierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Jahresabschluss 31.12.2010 Energie-Bürger-Genossenschaft Delbrück-Hövelhof eg Thülecke 12 33129 Delbrück Bestandteile Jahresabschluss

Mehr

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2012 Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG (Strommetz) A k t i

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR

Mehr

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stuttgart Inhalt 1. Prüfungsauftrag 2. Prüfungsvorgehen 3. Prüfungsergebnis 4. Darstellung

Mehr

- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg

- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - ANSICHTSEXEMPLAR - Ausfertigung von I Anlagen 1 JAHRESABSCHLUSS 1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Mehr

Stand Musterauswertung März 2010. Handelsbilanz. MusterGmbH Schreinerei und Ladenbau Präsentationsdatenbestand Nürnberg. zum. A.

Stand Musterauswertung März 2010. Handelsbilanz. MusterGmbH Schreinerei und Ladenbau Präsentationsdatenbestand Nürnberg. zum. A. Handelsbilanz AKTIVA 31. Dezember 2009 PASSIVA zum A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen

Mehr

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember

Mehr

Muster AG. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Muster AG. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 edirekt Bekanntmachungstext im Elektronischen Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de Muster AG Berlin Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006

Mehr

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden? Vorleistungsklausur im Wahlpflichtfach Rechnungswesen im WS 2005/2006 Seite 1/6 Teilgebiet: Bilanzpolitik Aufgabe 1 (20 Punkte) a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei

Mehr

Bilanzanalyse und -interpretation

Bilanzanalyse und -interpretation Aufbereitung der Bilanz Aktiva / Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 I. Immaterielle Vermögensgegenstände (ohne Geschäfts- oder Firmenwert) II. Sachanlagen III. Finanzanlagen A. Gesamtes Anlagevermögen (I +

Mehr

RS - Balanced Scorecard Version 2.4. Übersicht Planjahr 2008 Statusampel zu den vier einzelnen Sichten Finanzen

RS - Balanced Scorecard Version 2.4. Übersicht Planjahr 2008 Statusampel zu den vier einzelnen Sichten Finanzen RS - Balanced Scorecard Version 2.4 Übersicht Planjahr 2008 Statusampel zu den vier einzelnen Sichten Finanzen Kunden interne Prozesse Lernen und Entwicklung Sichten Eingaben Auswertungen Sonstiges Balanced

Mehr

ZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital

ZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital Blatt 1 ZWISCHENBILANZ Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg zum AKTIVA 30.Juni 2012 PASSIVA Vorjahr Vorjahr A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital 25.000 25.000

Mehr

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür

Mehr

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011 I Bilanz zum 31. Dezember 2011 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.768,71 28.561,22 I. Gezeichnetes Kapital 66.420,00 66.420,00 II. Sachanlagen 154.295,57

Mehr

ABO Invest AG, Wiesbaden. KONZERNBILANZ zum 30. Juni 2011. D. Mezzanine Kapital 13.000.000,00 13.000

ABO Invest AG, Wiesbaden. KONZERNBILANZ zum 30. Juni 2011. D. Mezzanine Kapital 13.000.000,00 13.000 ABO Invest AG, Wiesbaden KONZERNBILANZ zum 30. Juni 2011 A KTIVA 30.06.2011 31.12.2010!! T! A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Geschäfts- oder Firmenwert 12.067.708,64 12.149 II.

Mehr

Bilanzgliederung gem. 266 HGB

Bilanzgliederung gem. 266 HGB Bilanzgliederung gem. 266 HGB Änderungen nach dem BilMoG 2009 in blau bzw. durchgestrichen Aktivseite A. Anlagevermögen l. lmmaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und

Mehr

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

7. Resümee und Ausblick

7. Resümee und Ausblick 132 7.1 Veränderungen der bilanzpolitischen Spielräume 7.1.1 Verlagerung der bilanzpolitischen Stellschrauben Für die Bilanzpolitik gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Als generelle Stufen der Bilanzpolitik

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 2. Musterklausur

Mehr

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung I. Jahresabschluss 1. Bestandteile Bilanz (wertgeprüftes Schlussbilanzkonto, geprüft durch Inventar) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, wertgeprüftes GuV-Konto) Anhang (zusätzliche Angaben, Anlagenspiegel)

Mehr

eine latente Steuerschuld zu bilden ist. d) Wie lauten die Erfolgsrechnungen? erfassenden Veränderungen an latenten Steuerschulden.

eine latente Steuerschuld zu bilden ist. d) Wie lauten die Erfolgsrechnungen? erfassenden Veränderungen an latenten Steuerschulden. 21.01 sowohl Sachanlagen in der Konzern- gemäss Konzernbilanz als auch in der Steuerbilanz in jedem Jahr 100 beträgt. Der Steuersatz./. Sachanlagen ist konstant gemäss Steuerbilanz 30% des Gewinns vor

Mehr

B E R I C H T. über die Prüfung. des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004. der. Gildeverlag GmbH. Hamburg

B E R I C H T. über die Prüfung. des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004. der. Gildeverlag GmbH. Hamburg B E R I C H T über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004 der Gildeverlag GmbH Hamburg INHALTSVERZEICHNIS Textziffer Seite A. Prüfungsauftrag 1-2 1 B. Grundsätzliche Feststellungen 3-5

Mehr

Der Jahresabschluss. Überblick. Jahresabschluss gemäss 242 HGB: Einzelunternehmen: 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Der Jahresabschluss. Überblick. Jahresabschluss gemäss 242 HGB: Einzelunternehmen: 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Der Jahresabschluss Jahresabschluss gemäss 242 HGB: Einzelunternehmen: 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften: (wie Einzelunternehmen) 1.

Mehr

Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung Konzernrechnungslegung Vorlesung mit integrierter Übung Dipl.-Kfm. WP StB Karl Petersen Dipl.-Kfm. StB Dr. Christian Zwirner TU Ilmenau, Sommersemester 2009 Inhalte der Veranstaltung (Teil 1) 1. Grundlagen

Mehr

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum S T R A T E C NewGen GmbH 75217 Birkenfeld Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 2-1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Art und Umfang des Auftrags Die Geschäftsführung der Gesellschaft S T R A T E C NewGen

Mehr

Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013

Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013 Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen 403.177,00 424.489,00 A. Eigenkapital

Mehr

w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 1

w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 1 w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 1 B I L A N Z zum 31. Dezember 2011 Wire Card Beteiligungs GmbH 85609 Aschheim AKTIVA 31.12.2011 31.12.2010

Mehr

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff

Mehr

Die Bewertung des Unternehmens erfolgt aus Sicht des Eigentümers. Die Renditeforderung vor Steuern beträgt für den gesamten Planungszeitraum

Die Bewertung des Unternehmens erfolgt aus Sicht des Eigentümers. Die Renditeforderung vor Steuern beträgt für den gesamten Planungszeitraum 1 Probeklausuraufgabe (30 Punkte) Berechnen Sie den Unternehmenswert der Hamburger Test-AG nach dem WACC- Verfahren anhand der nachfolgenden Informationen. Gehen Sie von einer Detailplanungsphase von 3

Mehr

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1

Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 274 HGB ( BilMoG - am 29. Mai 2009 in Kraft getreten) Latente Steuern (1) Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,

Mehr

Überblick Jahresabschluss

Überblick Jahresabschluss Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite Aktivierungsgrundsatz Aktivierungsverbote Aktivseite

Mehr

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser WS 2007/08

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser WS 2007/08 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser WS 2007/08 Literatur 1. Zielsetzungen 2. Jahresabschluß a. Befreiung b. GoB c. Ansatz d. Bewertung e. Ausweis 3. Konzernabschluß

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h w i r e c a r d Beteiligungs g m b h e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 B I L A N Z zum 31. Dezember 2009 Wire Card Beteiligungs GmbH AKTIVA 31.12.2009 31.12.2008 EUR EUR EUR A.

Mehr

Fünfte OekoGeno Solar GmbH & Co. KG Herrenstr. 45, 79098 Freiburg

Fünfte OekoGeno Solar GmbH & Co. KG Herrenstr. 45, 79098 Freiburg Bilanz Aktiva 2013 in A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. technische Anlagen und Maschinen 1.774.322,49 1.883.271 Summe Anlagevermögen 1.774.322,49 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mehr

Bilanz zum 30. September 2013

Bilanz zum 30. September 2013 VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2013 Aktiva Passiva 30.09.2013 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2012 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen eine Gebühr von 50 Cent im Rathaus

Mehr

7.1.1 Erläuterungen zu gewählten Darstellungsformen einzelner Bilanzpositionen

7.1.1 Erläuterungen zu gewählten Darstellungsformen einzelner Bilanzpositionen Kapitel 7 / Seite 1 7 Aufbau und Gliederung der Bilanz und GuV 7.1 Bilanz für Kapitalgesellschaften Für Kapitalgesellschaften sind hinsichtlich des Jahresabschlusses zunächst die Vorschriften des Dritten

Mehr

Vorlesung Rechnungslegung im Sommersemester 2003. Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Vorlesung Rechnungslegung im Sommersemester 2003. Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Vorlesung Rechnungslegung im Sommersemester 2003 Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Vorlesung im Sommersemester 2003 Rückblick 3. Der Jahresabschluss im einzelnen

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.

Mehr

Aktiva Bilanz der Intersport GmbH, Bonn, zum 31. 12. 20X1 Passiva. II. Sachanlagen 840.000,00 I. Gezeichnetes Kapital 600.000,00

Aktiva Bilanz der Intersport GmbH, Bonn, zum 31. 12. 20X1 Passiva. II. Sachanlagen 840.000,00 I. Gezeichnetes Kapital 600.000,00 Lernsituation 60 SB k TAF 12.4 5 Situation Die Jahresabschlussergebnisse der Sportartikelgroßhandlung Intersport GmbH in Bonn liegen vor. Der Leiter der Abteilung Rechnungswesen, Herr Klein, muss diese

Mehr

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang Jahresabschluss für das 2010 (Genossenschaften) 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang der Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eg Von-der-Goltz-Allee 45, 24113 Kiel Bilanz zum 31.12.2010 Aktivseite

Mehr

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG Zielsetzung Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit liquide Mittel zu erwirtschaften Informationen über Bewegungen der liquiden Mittel durch eine Kapitalflussrechnung 2 Anwendungsbereich

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Herzlich Willkommen zum Tutorium

Herzlich Willkommen zum Tutorium Herzlich Willkommen zum Tutorium Bilanzierung & Jahresabschlussanalyse Organisatorisches - Bruene.luedemann@fh-stralsund.de - www.brüne.de/tutorium Die Folien findet ihr vor der Vorlesung auf der Internetseite.

Mehr

Erstmalige Aufstellung von Konzernabschlüssen nach den Vorschriften des RLG ausgewählte Fragen

Erstmalige Aufstellung von Konzernabschlüssen nach den Vorschriften des RLG ausgewählte Fragen Fachgutachten-RL.qxd 23.01.2007 20:36 Seite 1 Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer Erstmalige Aufstellung von Konzernabschlüssen nach den Vorschriften des RLG ausgewählte Fragen

Mehr

Vorbereitung auf den NKF Gesamtabschluss

Vorbereitung auf den NKF Gesamtabschluss Vorbereitung auf den NKF Gesamtabschluss Referent: Dipl.-Kfm. Michael Engels Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Seite 1 Agenda Der Anlass Die gesetzlichen Fristen (NKF) Die Ausgangssituation Die Ziele Der

Mehr

B E R I C H T. über die Prüfung. des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003. der. Gildeverlag GmbH

B E R I C H T. über die Prüfung. des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003. der. Gildeverlag GmbH B E R I C H T über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003 der Gildeverlag GmbH (vormals: Siebenundzwanzigste "Media" Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh) Hamburg INHALTSVERZEICHNIS Textziffer

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Bilanz zum 30. September 2012

Bilanz zum 30. September 2012 VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2012 Aktiva Passiva 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2012 30.09.2011 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital

Mehr

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008 GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M

Mehr

Tag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné

Tag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune Idstein, den 23.09.2010 Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune: Umstellungsprozess 2 Tag der Kommune: Der Rhein-Main-Donau Kanal: Aufwendig zu errichten, sehr teuer und hat wenig

Mehr

Das neue HGB. Vorbereitung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Kurzkommentierung. Von Dr. Thomas Padberg und Prof. Dr.

Das neue HGB. Vorbereitung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Kurzkommentierung. Von Dr. Thomas Padberg und Prof. Dr. Das neue HGB Vorbereitung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Kurzkommentierung Von Dr. Thomas Padberg und Prof. Dr. Thomas Werner ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Einsendearbeit zum Kurs 41900 Konzernrechnungslegung Kurseinheit Die Einsendearbeit bezieht sich inhaltlich auf die Kurseinheiten I und II.

Einsendearbeit zum Kurs 41900 Konzernrechnungslegung Kurseinheit Die Einsendearbeit bezieht sich inhaltlich auf die Kurseinheiten I und II. Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung o. Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Gerrit Brösel Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Einsendearbeit zum Kurs 41900 Konzernrechnungslegung

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Jahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken

Jahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken zum 31.12.2013 Inhalt - Bilanz - Gewinn und Verlustrechnung (GuV) - Finanzrechnung 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 245.839.00

Mehr

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der

Mehr

NKF-Gesamtabschluss für Kommunen

NKF-Gesamtabschluss für Kommunen Modellprojekt* zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) NKF für Kommunen 3. Themenworkshop des NKF-Netzwerks am 19.06.08 in Detmold Gesamtabschluss und Beteiligungsbewertung

Mehr

Der kommunale Gesamtabschluss

Der kommunale Gesamtabschluss 2. BG-KOMM Bundeskongress in otsdam Referenten Christian Müller Christoph Lehmitz am Institut für rozessoptimierung und Informationstechnologien GmbH Boxhagener Straße 119 D-10245 Berlin Tel. 030-3 907

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Jahresabschluss 31.12.2010 Rasteder Bürgergenossenschaft eg 26180 Rastede Rasteder Bürgergenossenschaft eg Bilanz zum 31.12.2010 Aktiva 31.12.2010 Vorjahr A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig

II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig Aufgabe 1.1: Bilanzierungsfähigkeit und pflicht GoB HGB I. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig III. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit I. allgemeiner Bilanzierungsgrundsatz

Mehr

Lösungen zu Kapitel 22 "Gemeinsame Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen" Aufgabe 1:

Lösungen zu Kapitel 22 Gemeinsame Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen Aufgabe 1: Lösungen zu Kapitel 22 "Gemeinsame Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen" Aufgabe 1: a) Nach IFRS 11.4 wird eine gemeinsame Vereinbarung als ein Arrangement definiert, bei dem zwei oder mehrere Parteien

Mehr

Abbildungen zur Vorlesung Konzernrechnungslegung. 1. Grundlagen der Konzernrechnungslegung. Konzernbegriff. Zielsetzungen des Konzernabschlusses

Abbildungen zur Vorlesung Konzernrechnungslegung. 1. Grundlagen der Konzernrechnungslegung. Konzernbegriff. Zielsetzungen des Konzernabschlusses Abbildungen zur Vorlesung Konzernrechnungslegung 1. Grundlagen der Konzernrechnungslegung Konzernbegriff Zielsetzungen des Konzernabschlusses Grundsätze der Konzernrechnungslegung gesetzliche Regelungen

Mehr

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB)

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) Ecolutions Trading GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 31.12.2010 Vorjahr EUR TEUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben

Mehr

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende

Mehr

Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen.

Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen. Konzernrechnungslegung (Eva Deutsch-Goldoni) Beispiel 1 2007-05-04 (20 Punkte) Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen. Aufgabenstellungen: Führen Sie die Konsolidierungsbuchungen

Mehr