Anlage 1 zeigt die örtlichen Gegebenheiten in einem Übersichtsplan.
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- Etta Baum
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1 AKUS GmbH Jöllenbecker Straße Bielefeld Nolte Parkettmanufaktur GmbH Nagelsholz Bielefeld Dipl.-Met. York v. Bachmann Telefon-Nummer: ( ) Fax-Nummer: ( ) über: Hempel+Tacke GmbH, z.h. HerrnTacke, Am Stadtholz 24-26, Bielefeld Datum: 30. August 2013 Aktenzeichen: UWA (Digitale Version PDF) Kd.-Nr Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. II/J 36 Wohnen am Nagelsholz der Stadt Bielefeld, hervorgerufen durch eine Biogasanlage und einen Schweinemastbetrieb Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Tacke, die Stadt Bielefeld betreibt derzeit das Bauleitplanverfahren zur Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/J 36 Wohnen am Nagelsholz mit dem Ziel, ein allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen. Anlage 1 zeigt die örtlichen Gegebenheiten in einem Übersichtsplan. Westlich des Plangebietes befinden sich an der Bargholzstraße 67 in ca. 260 bis 360 m Entfernung ein landwirtschaftlicher Betrieb (Schweinemast) sowie eine Biogasanlage. Die durch den landwirtschaftlichen Betrieb und die Biogasanlage verursachten und auf das Plangebiet einwirkenden Geruchsimmissionen sind im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bewerten.... AKUS GmbH Jöllenbecker Straße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB Bankverbindung: Sparkasse Herford, BLZ Kto
2 (Digitale Version PDF) Seite 2 von 6 Hierzu ist das Folgende anzumerken: Allgemeines Die Grundlage für die Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen bildet die Geruchsimmissions- Richtlinie GIRL (Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL) in der Fassung vom 29. Februar 2008 und einer Ergänzung vom 10. September 2008 mit Begründung und Auslegungshinweisen in der Fassung vom 29. Februar 2008). Die Geruchsimmissions-Richtlinie ist im November 2009 per Erlass in Nordrhein-Westfalen eingeführt worden (RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz V v ). Die Bewertung der Geruchsimmissionen erfolgt demnach anhand von Immissionswerten. In Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Gerüchen werden in der GIRL folgende Immissionswerte genannt: Wohn-/ Mischgebiete: 0,1 Dorfgebiete: 0,15 Gewerbe-/Industriegebiete: 0,15 Die Immissionswerte, die von der Gesamtbelastung einzuhalten sind, stellen relative Häufigkeiten der Geruchsstunden dar. Der Immissionswert 0,15 kennzeichnet bspw. eine Geruchshäufigkeit von 15% der Jahresstunden. Von den Immissionswerten kann gemäß GIRL im Einzelfall abgewichen werden. So werden beim Übergang vom Außenbereich zur geschlossenen Wohnbebauung Immissionswerte bis hin zu 15%, d.h. bis hin zu dem Immissionswert für Dorfgebiete, für zumutbar erachtet.
3 (Digitale Version PDF) Seite 3 von 6 Bei der derzeit gegebenen gewerblichen Nutzung des Plangebietes müsste am westlichen Rand des Plangebietes durch den in Rede stehenden landwirtschaftlichen Betrieb ein Immissionswert von 15% der Jahresstunden eingehalten werden. Im Osten schließt sich ein Wohngebiet an das Plangebiet an. Dort müsste ein Immissionswert von 10% der Jahresstunden eingehalten werden. Somit ergäbe sich bei einer reinen Immissionswert-Betrachtung - für das Plangebiet eine Geruchsbelastung zwischen 15% im Westen und 10% im Osten. Abschätzung der tatsächlichen Geruchsimmissionssituation Nach den uns vorliegenden Unterlagen sind an dem landwirtschaftlichen Betrieb Bargholzstraße Schweinemastplätze und 600 Ferkelaufzuchtplätze vorhanden. Durch diesen landwirtschaftlichen Betrieb werden hauptsächlich durch die über Abluftschächte in die Atmosphäre abgeleitete Stallabluft Geruchsimmissionen verursacht. Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Biogasanlage werden im Wesentlichen durch die Anschnittsflächen der Silage Geruchsimmissionen verursacht. Mittels der VDI-Richtlinie 3894 (Blatt 2) Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen Methode zur Abstandsbestimmung lassen sich die Geruchsimmissionen ermitteln. Das in dieser VDI-Richtlinie beschriebene Berechnungsverfahren stellt zwar eine vereinfachte Methode für die Beurteilung von Geruchsimmissionen im Umfeld von Tierhaltungsanlagen dar. Anhand der dort beschriebenen Berechnungsmethode können aber die Geruchsstundenhäufigkeiten konservativ ermittelt werden, d.h. dass die gemäß dieser VDI- Richtlinie ermittelten Geruchsstundenhäufigkeiten die tatsächlichen Geruchsstundenhäufigkeiten überschätzen.
4 (Digitale Version PDF) Seite 4 von 6 Mit den Eingangsdaten Schweinemastplätze und 600 Ferkelaufzuchtplätze sowie einer Anschnittsfläche der Silage von maximal 300 m 2 ergeben sich gemäß der genannten VDI-Richtlinie folgende Geruchsimmissionen: Westlicher Rand des Plangebietes: 13% der Jahresstunden; Östlicher Rand des Plangebietes: 10% der Jahresstunden. Die Geruchsbelastung im Plangebiet liegt nach dieser konservativen Abschätzungen zufolge somit zwischen 10% und 13% der Jahresstunden und liegt somit tatsächlich in der Größenordnung, wie sie sich bei einer reinen Immissionswert-Betrachtung ergibt. Bewertung Wie die obigen Ausführungen zeigen, wird der idealtypische Immissionswert für Wohngebiete in Höhe von 10% der Jahresstunden in dem Plangebiet überschritten werden. Das Plangebiet grenzt im Norden, Westen und Südwesten unmittelbar an den landwirtschaftlich genutzten Außenbereich an. In derartigen Fällen wird gemäß GIRL eine Geruchsbelastung von bis zu 15% der Jahresstunden für zumutbar erachtet. Würde man somit für den westlichen Rand des Plangebietes einen Immissionswert von 15% der Jahresstunden in Ansatz bringen, würde der gleiche Immissionswert wie für das derzeit vorhandene Gewerbe gelten. Der landwirtschaftlichen Betrieb Bargholzstraße 67 würde somit durch das heranrückende Wohnen nicht über das heutige Maß hinausgehend eingeschränkt werden. Es bestünden zudem Erweiterungsmöglichkeiten, da an der obigen konservativen Abschätzung der Geruchsimmissionen der Immissionswert von 15% der Jahresstunden derzeit nicht ausgeschöpft wird. Es sei aber angemerkt, dass der landwirtschaftlichen Betrieb Bargholzstraße 67 eine baurechtlich genehmigte Anlage darstellt.
5 (Digitale Version PDF) Seite 5 von 6 Bei einer Erweiterung würden die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsschwellen überschritten werden und der in Rede stehende landwirtschaftliche Betrieb wäre nach dem Bundes-Immissionsschutz-gesetz zu genehmigen. Bei einer Erhöhung der derzeit Mastplätze auf beispielsweise mehr als Mastplätze dieses entspräche einer heute üblichen Maststallgröße - müsste zumindest der Stallneubau nach dem Erlass Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom mit einer Abluftreinigungsanlage versehen werden. Dieses bedeutet, dass selbst bei einer signifikanten Betriebserweiterung keine zusätzliche Geruchsbelastung im Plangebiet zu erwarten wäre. Fazit Es zeigt sich insgesamt, dass der landwirtschaftliche Betrieb Bargholzstraße 67 durch das heranrückende Wohnen nicht über das heutige Maß hinausgehend eingeschränkt werden wird, sofern für das Wohngebiet in Immissionswert von 15% der Jahresstunden für zumutbar erachtet werden würde. Sollte die Abwägung der Stadt Bielefeld ergeben, dass es zwingende städtebauliche Gründe für eine Wohnnutzung des Plangebietes gäbe, wäre für das Plangebiet die rechtliche Sicherung einer dorfgebietstypischen Geruchsbelastung bei gleichzeitiger Nutzungsfestsetzung allgemeines Wohngebiet (WA) vom Grundsatz her möglich.
6 (Digitale Version PDF) Seite 6 von 6 Bei einer rechtlichen Sicherung der Geruchs-Vorbelastung können die zukünftigen Bewohner des in Rede stehenden Plangebietes den idealtypischen Immissionswert für Wohnen nicht (erfolgreich) einfordern. Der vorhandene landwirtschaftliche Betrieb würde dann keine Einschränkungen durch die heranrückende Wohnbebauung erfahren. Die rechtliche Sicherung der Geruchs-Vorbelastung kann nicht durch Festsetzung, sondern nur über die Begründung zum Bebauungsplan erfolgen; im Plan selber sollte die baugebietsuntypische Geruchsbelastung kenntlich gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Der Sachverständige Dipl.-Met. v. Bachmann (Digitale Version ohne Unterschrift gültig) Anlage 1: Übersicht
7 Anlage 1 UWAL Ferkelaufzucht Schweinemastställe BPlan Nr. II/J 36 Biogasanlage Geobasisdaten Land NRW, Bonn 2013 http.: 100 m Bielefeld-Jöllenbeck / Bauleitplanverfahren Nr. II/J 36 Wohnen am Nagelsholz / Übersichtsplan
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