DEGUM-Wissenschaftsförderung

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1 DEGUM-Wissenschaftsförderung Gremien, Formen und Verfahren der Förderung Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) intensiviert ihre Wissenschaftsförderung auf dem Gebiet des medizinischen Ultraschalls. Eine zentrale Funktion nimmt der 2011 gegründete Wissenschaftsbeirat ein. Er berät den Vorstand in Wissenschaftsfragen, leitet den Begutachtungsprozess von Förderanträgen und Förderpreisen und begleitet geförderte Forschungsprojekte. Die Implementierung des Wissenschaftsbeirats ging mit einer Neustrukturierung der Wissenschaftsförderung und der Interaktion der daran beteiligten Gremien einher. Gremien Wissenschaftsbeirat Die Mitglieder des Wissenschaftsbeirats und dessen Leiter/stellvertretender Leiter werden vom DEGUM-Vorstand für die Dauer von 2 Jahren ernannt. Der Wissenschaftsbeirat verfasst zu den an die DEGUM gerichteten Anträgen auf Forschungsförderung eine schriftliche Stellungnahme zur Entscheidungsvorlage für den Vorstand. Der Wissenschaftsbeirat entscheidet auf der Grundlage des Begutachtungsverfahrens (s. u.) über die Vergabe des Wissenschaftspreises und des Promotionspreises der DEGUM. Der Leiter des Wissenschaftsbeirats betraut ein Mitglied des Beirats mit der Durchführung des Begutachtungsverfahrens im Rahmen eines Förderantrags oder eines Förderpreises (Berichterstatter).

2 DEGUM-WiFö_Verfahren_ Seite 2 von 6 Berichterstatter Ein Mitglied des Wissenschaftsbeirats bearbeitet als Berichterstatter federführend einen Antrag auf finanzielle Forschungsförderung. Der Berichterstatter komplettiert das vom Antragsteller erstellte standardisierte Exzerpt des Antrags und der beantragten Studie. Er leitet das Exzerpt an die Mitglieder des Wissenschaftsbeirats mit der Bitte um Übernahme eines Gutachtens bzw. Vorschlag von Gutachtern weiter. Er holt mindestens zwei Gutachten ein, auf deren Grundlage er einen schriftlichen Bericht erstellt. Exzerpt und Bericht werden an die Mitglieder des Wissenschaftsbeirats weitergeleitet. Die vom Kollegium des Wissenschaftsbeirats verantwortete und konsentierte Stellungnahme zum Förderantrag wird vom Berichterstatter schriftlich formuliert und als Entscheidungsvorlage des Wissenschaftsbeirats an den Vorstand weitergeleitet. Der Berichterstatter berichtet dem Wissenschaftsbeirat während der Laufzeit des geförderten Forschungsprojekts schriftlich über dessen Fortschritt. Zeitpunkt(e) und Zahl der Berichte schlägt der Wissenschaftsbeirat in seiner Entscheidungsvorlage an den Vorstand vor. Die Bearbeitung einer Antragsskizze (inkl. standardisiertes Exzerpt) im Rahmen eines Antrags auf Förderung durch wissenschaftliche Expertise erfolgt analog zu der eines Antrags auf finanzielle Forschungsförderung, an die Stelle des Gutachtens tritt ein Kurzgutachten. Der eine Antragsskizze bearbeitende Berichterstatter stellt im Hauptantragsverfahren dem Antragsteller seine Expertise zur finalen Abfassung des Prüfplans, ggf. unter Hinzuziehung externer Experten, zur Verfügung. Berichterstatter im Hauptantragsverfahren ist der Leiter/stellvertretende Leiter des Wissenschaftsbeirats. Er holt mindestens zwei Gutachten zum Hauptantrag auf Förderung durch wissenschaftliche Expertise ein und erstellt auf der Grundlage der Gutachten einen schriftlichen Bericht. Exzerpt und Bericht werden an alle Mitglieder des Wissenschaftsbeirats weitergeleitet. Die vom Kollegium des Wissenschaftsbeirats verantwortete und konsentierte Stellungnahme zum Förderantrag wird vom Berichterstatter des Hauptantrags schriftlich formuliert und als Entscheidungsvorlage des Wissenschaftsbeirats an den Vorstand weitergeleitet. Das Mitglied des Wissenschaftsbeirats, das die Antragsskizze im Rahmen des Expertise- Fördermodells als Berichterstatter bearbeitet und die finale Abfassung des Prüfplans mit seiner wissenschaftlichen Expertise unterstützt hat, begleitet das Forschungsprojekt. Sie/er stellt dem Projektleiter ihre/seine wissenschaftliche Expertise auch bei der Durchführung des Forschungsvorhabens, der Auswertung der Daten und der Publikation der Ergebnisse, ggf. unter Hinzuziehung externer Experten, zur Verfügung. Sie/er berichtet dem Wissenschaftsbeirat während der Laufzeit des geförderten Forschungsprojekts schriftlich über dessen Fortschritt. Zeitpunkt(e) und Zahl der Berichte schlägt der Wissenschaftsbeirat in seiner Entscheidungsvorlage an den Vorstand vor. Jeweils ein Mitglied des Wissenschaftsbeirats bearbeitet als Berichterstatter federführend die Bewerbungen um den DEGUM-Wissenschaftspreis bzw. den DEGUM-Promotionspreis.

3 DEGUM-WiFö_Verfahren_ Seite 3 von 6 Der jeweilige Berichterstatter holt zu jeder eingereichten wissenschaftlichen Arbeit bzw. zu jeder eingereichten Dissertation mindestens zwei Formulargutachten ein und nimmt auf der Grundlage der Gutachten zu den eingereichten Bewerbungen schriftlich Stellung. Formulargutachten und Stellungnahme werden an alle Mitglieder des Wissenschaftsbeirats weitergeleitet. Die vom Kollegium des Wissenschaftsbeirats verantworteten und konsentierten Entscheidungen zur Vergabe des Wissenschaftspreises und des Promotionspreises werden vom jeweiligen Berichterstatter schriftlich formuliert und an den Vorstand weitergeleitet. Gutachter Der Wissenschaftsbeirat hört interne (Mitglieder des Beirats in ihrer Funktion als Berichterstatter) und/oder externe Gutachter. Die Gutachten werden in Form eines freien Gutachtens (Anträge auf Forschungsförderung nach dem finanziellen und dem Expertise-Model), eines freien Kurzgutachtens (Antragsskizze nach dem Expertise-Modell) bzw. eines Formulargutachtens (Bewerbungen um einen Förderpreis) erbeten. Weitergehende Angaben zur Begutachtung stellt die DEGUM in den Anhaltspunkten und Hinweisen zur Begutachtung bereit. Antragsteller Einen Antrag auf Forschungsförderung kann von jedem DEGUM-Mitglied gestellt werden. Eine Bewerbung um einen Förderpreis ist nicht an eine DEGUM-Mitgliedschaft gebunden. Formen der Förderung Die DEGUM fördert Forschungsvorhaben durch die Bereitstellung wissenschaftlicher Expertise (Expertise-Modell) und durch finanzielle Zuwendung (finanzielles Fördermodell) und vergibt Förderpreise für herausragende wissenschaftliche Arbeiten (Wissenschaftspreis) und herausragende Dissertationen (Promotionspreis). Förderung durch Expertise Mit der Förderung durch wissenschaftliche Expertise sollen Ultraschallanwender erreicht und unterstützt werden, die an nicht primär wissenschaftlich orientierten Institutionen und Kliniken arbeiten. Dadurch soll z.b. ein möglicherweise fehlender Zugang zu methodischem und statistischem Know-how kompensiert werden. Antragsteller von Forschungsvorhaben im Expertise-Fördermodell werden bereits in der Planungsphase beraten, bei der Durchführung des Projekts begleitet und bei der Auswertung und Publikation unterstützt. Die Funktion des Antragstellers als Projektleiter/-durchführender und Publizierender wird dadurch nicht tangiert.

4 DEGUM-WiFö_Verfahren_ Seite 4 von 6 Finanzielle Förderung Beim finanziellen Fördermodell werden Forschungsvorhaben mittels einer finanziellen Zuwendung unterstützt. Wissenschaftspreis Die DEGUM vergibt einen Förderpreis an Nachwuchswissenschaftler für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des medizinischen Ultraschalls. Einzureichen ist eine deutsch- oder englischsprachige Originalarbeit, die in den beiden Jahren vor oder im Jahr der Preisvergabe publizierte oder zur Publikation angenommen wurde. Arbeiten, in denen ein leitender Arzt oder Wissenschaftler Erstautor ist und Habilitationsschriften sind von der Einreichung ausgenommen. Der aus einer Urkunde und einem Geldbetrag bestehende Preis kann im Falle gleichwertiger Arbeiten geteilt werden. Sind an der prämierten Arbeit mehrere Erstautoren gleichwertig beteiligt, erhält jeder Erstautor eine Urkunde, der Geldbetrag wird geteilt. Jeder Bewerber (auch Mitautor) kann nur eine Arbeit einreichen. Promotionspreis Die DEGUM vergibt einen Förderpreis für hervorragende Dissertationen auf dem Gebiet des medizinischen Ultraschalls. Einzureichen ist eine Dissertation, die in den beiden Jahren vor oder im Jahr der Preisvergabe von einer deutschen Medizinischen Fakultät angenommen wurden. Habilitationsschriften sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag. Antragstellung Anträge auf Forschungsförderung sind in elektronischer Form unter Angabe des Fördermodells, Bewerbungen um einen Förderpreis in elektronischer Form unter Angabe des Förderpreises an die DEGUM-Geschäftsstelle zu richten. Antrag auf Förderung durch Expertise Dem Antrag auf Förderung durch wissenschaftliche Expertise sind ebenfalls in elektronischer Form folgende Unterlagen beizufügen: In der ersten Stufe des Antrags Antragsskizze mit Antragsteller, Thema/Titel, Fragestellung/Zielsetzung und Hintergrund der geplanten Studie (2-3 DIN 4-Seiten) Standardisiertes Exzerpt des Antrags bzw. der beantragten Studie (Formular stellt die DEGUM unter Exzerptformular für Studien bereit)

5 DEGUM-WiFö_Verfahren_ Seite 5 von 6 In der zweiten Stufe des Antrags (nach Prüfung der Antragsskizze und auf Aufforderung durch die DEGUM) Antragsteller mit Lebenslauf Thema/Titel Fragestellung/Zielsetzung Entwurf des Prüfplans mit Hintergrund/Vorarbeiten/Literatur/Statistik Dauer/Zeitraum/Patientenzahl Beteiligte/Mitarbeiter/Zentren Antrag auf finanzielle Förderung Dem Antrag auf finanzielle Förderung sind ebenfalls in elektronischer Form folgende Unterlagen beizufügen: Antragsteller mit Lebenslauf Thema/Titel Fragestellung/Zielsetzung Prüfplan mit Hintergrund/Vorarbeiten/Literatur/Statistik Positives Ethikkommissionsvotum Dauer/Zeitraum/Patientenzahl Beteiligte/Mitarbeiter/Zentren Mittelkalkulation Standardisiertes Exzerpt des Antrags bzw. der beantragten Studie (Formular stellt die DEGUM unter Exzerptformular für Studien bereit) Bewerbung um Wissenschaftspreis Der Bewerbung ist ebenfalls in elektronischer Form ein Sonderdruck oder ein entsprechend vollständiges Manuskriptdokument mit einer die Annahme zur Publikation bestätigenden Stellungnahme des Herausgebers der Zeitschrift beizufügen. Bewerbung um Promotionspreis Der Bewerbung ist ebenfalls in elektronischer Form die Dissertation beizufügen. Verfahrensablauf Forschungsförderung Die Entscheidung über die Förderung eines Forschungsvorhabens trifft der DEGUM-Vorstand in einer regulären Vorstandssitzung, die Stellungnahme des Wissenschaftsbeirats liegt ihm dazu vor. Zwischen Einreichung des Antrags und Entscheidung ist eine Zeit von 3 bis 6 Mona-

6 DEGUM-WiFö_Verfahren_ Seite 6 von 6 ten zu veranschlagen. Geförderte Projekte, deren Laufzeit 1 Jahr überschreitet, werden vom Wissenschaftsbeirat in Form von Zwischenberichten (Expertise- und finanzielles Modell) sowie Beratung und Unterstützung (Expertise-Modell) begleitet. Bei Veröffentlichungen (Präsentationen und Publikationen) zu geförderten Projekten wird die angemessene Nennung der DEGUM-Förderung erwartet. Vergabe der Förderpreise Die Entscheidung über die Vergabe der Förderpreise trifft der Wissenschaftsbeirat. Die Verleihung erfolgt im Rahmen des jährlich stattfindenden Dreiländertreffens.

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