ANTRAG Betriebsbewilligung nach 10 StrSchG
|
|
- Alke Otto
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 (Stempel des Antragstellers) ANTRAG Betriebsbewilligung nach 10 StrSchG An das Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten Eduard-Wallnöfer-Platz Innsbruck (Name des Antragstellers) (Anschrift des Antragstellers) (Tel.-Nr.) beantragt die Betriebsbewilligung nach 10 des Strahlenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 227/1969, i.d.g.f. - einer ortsveränderlichen Röntgeneinrichtung *) - einer zahnmedizinischen Röntgeneinrichtung *) - einer Röntgen-Vollschutzeinrichtung *) der Type: Mit dem Betrieb der Röntgeneinrichtung soll am 20 begonnen werden. Aus den in dreifacher Ausfertigung beigeschlossenen Unterlagen sind Umfang und Beschaffenheit der Röntgeneinrichtung sowie die beabsichtigte Tätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Strahlenschutzmaßnahmen ersichtlich., am (Ort) (Datum) (Unterschrift des Antragstellers) *) Nicht-Zutreffendes bitte streichen! <Antrag_Betriebsbewilligung_ 10_Röntgen.docx>, Version:
2 1) RÖNTGENEINRICHTUNG: Beilage zum Antrag, Seite 1 A) BEZEICHNUNG (TYPE DER RÖNTGENEINRICHTUNG): B) TEILE (DER RÖNTGENEINRICHTUNG): Type Nennspannung Hersteller Generator: Röntgenröhre: - Röhrenbelastung: Maximal beabsichtigt ma.min / Woche oder: maximale Zahl der Aufnahmen pro Woche und durchschnittliche Belichtungsdaten: kv, ma, s. bzw. bei Durchleuchtung: maximale Einschaltzeit der Strahlung Stunden / Woche bei durchschnittlich kv, ma. - Verwendungszweck (Angabe der beabsichtigten Untersuchungen): 2) ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE: A) STANDORT DER RÖNTGENEINRICHTUNG: (Postleitzahl) (Ort) (Straße, Haus-Nr.) (Bauteil oder Abteilung) (Stockwerk) (Raumbezeichnung/ en) Pläne sind beizulegen. Für speziell abgeschirmte Räume ist auch die Vorlage von Strahlenschutzbauzeichnungen gem. ÖNORM S 5212 erforderlich (siehe Erläuterungen).
3 Beilage zum Antrag, Seite 2 Im gleichen Raum befindet sich keine andere Röntgeneinrichtung*) oder noch eine Röntgeneinrichtung der Type *) (Nur ausfüllen, wenn die Röntgeneinrichtung, für die der Antrag gilt, fahrbar ist): Die Röntgeneinrichtung wird - nur in diesem Raum*) - auch in anderen Räumen*) - eingesetzt werden. B) BEMERKUNGEN: C) KONTAKTPERSON(EN) FÜR ALLFÄLLIGE RÜCKFRAGEN: Tel.: Tel.: Tel.: 3) VORGESEHENE STRAHLENSCHUTZMAßNAHMEN: Die gegenständliche Röntgeneinrichtung ist eine Vollschutzeinrichtung gemäß 83 AllgStrSchV. Anmerkung: Falls dies zutrifft, entfallen die nachfolgenden Punkte A) bis D). A) STRAHLENSCHUTZMITTEL: (Anzahl, Art und Bleigleichwert) - Strahlenschutzschürzen: - Halbschürzen: - Strahlenschutzhandschuhe: - Ovarienschutz: - Gonadenschutz: - Schilddrüsenschutz: - Schutzschild für Patienten: - Sonstiges: B) STRAHLENSCHUTZZUBEHÖR: (Anzahl, Art und Bleigleichwert) Abdeckung: Schutzwände: Schutzvorhänge: Sonstiges:
4 Beilage zum Antrag, Seite 3 C) BESONDERE ABSCHIRMUNGEN UND SICHERUNGSMAßNAHMEN: (z.b. von Fußböden, Wänden, Türen, Fenstern, Schaltkontakte, Warnleuchten): D) QUALITÄTSSICHERUNG (nur für Humanmedizin): Abnahmeprüfungen durchgeführt für (Prüfprotokolle liegen vor): nach (NORM) am (Datum) von (Firma) Röntgeneinrichtung ÖN/ ÖVE EN in Verbindung mit ÖN S ÖN/ ÖVE EN in Verbindung mit ÖN S Filmverarbeitung (nur bei Filmen mit Verstärkerfolie) Bildbetrachtungsgeräte (nicht bei zahnmedizinischen Geräten) Bildwiedergabegeräte (nur bei digitaler Bildverarbeitung) Bilddokumentationssysteme (z.b. Laserprinter, PACS) ÖNORM S DIN DIN bzw. ONR DIN bzw. ÖNORM S Anmerkung: Die Abnahmeprüfungen sind vor Aufnahme des Patientenbetriebes durchführen zu lassen. Die Festlegung der Bezugswerte für die nachfolgenden Konstanzprüfungen sind Teil der Abnahmeprüfungen. E) WEITERE STRAHLENSCHUTZMAßNAHMEN: Die Röntgeneinrichtung ist folgendermaßen vor dem Zugriff Unbefugter gesichert: Eventuelle weitere Maßnahmen im Sinne der gem. 10 (5) StrSchG geforderten Sicherheitsanalyse, Störfallanalyse und Notfallplanung:
5 Beilage zum Antrag, Seite 4 4) STRAHLENSCHUTZBEAUFTRAGTER: geboren am: (Titel und Name) Geburtsort: Gemäß 6 Abs. 2 StrSchG und AllgStrSchV werden folgende Unterlagen vorgelegt: 1) Der erfolgreiche Abschluss einer der unten angeführten Ausbildungen a) c) ist durch eine Kopie des entsprechenden Diploms / Dokuments nachzuweisen. beigefügten Nachweis ankreuzen: a) Universitätsausbildung einer human-, zahn- oder veterinärmedizinischen Richtung b) Ausbildung einer einschlägigen naturwissenschaftlichen oder technischen Richtung an einer Universität, Fachhochschule oder berufsbildenden höheren Schule c) Ausbildung im radiologisch-technischen Dienst gemäß dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) 2) Für die Strahlenschutzausbildung (gem. Anlage 8 AllgStrSchV): a) Zeugnis über: Grundkurs im Strahlenschutz Spezialkurs Strahlenschutz / Diagnostische Anwendung von Röntgenstrahlen oder b) Zeugnis über die Berufsausbildung nach Z.1 aus dem hervorgeht, dass ein Unterricht auf den in Anlage 8 AllgStrSchV angeführten Gebieten mit Erfolg besucht wurde. oder (als Ersatz für diese Ausbildung) c) Nachweis darüber, dass die angeführte Person bereits am als Strahlenschutzbeauftragte(r) bzw. als weitere mit dem Strahlenschutz beauftragte Person bestellt war. 3) Strahlenschutzfortbildung (gem. 41 (4) AllgStrSchV): Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist in Abständen von 5 Jahren nachzuweisen: Fortbildung im Strahlenschutz 4) Beauftragung des Strahlenschutzbeauftragten (gem. 15 AllgStrSchV): Der Bewilligungswerber muss alle mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betrauten Personen schriftlich mit den Aufgaben gemäß gem. 15 AllgStrSchV beauftragen, sofern er diese Funktion nicht selber wahrnimmt, Beauftragung liegt bei: Ort, Datum Unterschrift des Strahlenschutzbeauftragten
6 Beilage zum Antrag, Seite 5 Weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes zu betrauende Person: geboren am: (Titel und Name) Geburtsort: Gemäß 6 Abs. 2 StrSchG und AllgStrSchV werden folgende Unterlagen vorgelegt: 1) Der erfolgreiche Abschluss einer der unten angeführten Ausbildungen a) c) ist durch eine Kopie des entsprechenden Diploms / Dokuments nachzuweisen. beigefügten Nachweis ankreuzen: a) Universitätsausbildung einer human-, zahn- oder veterinärmedizinischen Richtung b) Ausbildung einer einschlägigen naturwissenschaftlichen oder technischen Richtung an einer Universität, Fachhochschule oder berufsbildenden höheren Schule c) Ausbildung im radiologisch-technischen Dienst gemäß dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) 2) Für die Strahlenschutzausbildung (gem. Anlage 8 AllgStrSchV): a) Zeugnis über: Grundkurs im Strahlenschutz Spezialkurs Strahlenschutz / Diagnostische Anwendung von Röntgenstrahlen oder b) Zeugnis über die Berufsausbildung nach Z.1 aus dem hervorgeht, dass ein Unterricht auf den in Anlage 8 AllgStrSchV angeführten Gebieten mit Erfolg besucht wurde. oder (als Ersatz für diese Ausbildung) c) Nachweis darüber, dass die angeführte Person bereits am als Strahlenschutzbeauftragte(r) bzw. als weitere mit dem Strahlenschutz beauftragte Person bestellt war. 3) Strahlenschutzfortbildung (gem. 41 (4) AllgStrSchV): Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist in Abständen von 5 Jahren nachzuweisen: Fortbildung im Strahlenschutz 4) Beauftragung des Strahlenschutzbeauftragten (gem. 15 AllgStrSchV): Der Bewilligungswerber muss alle mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betrauten Personen schriftlich mit den Aufgaben gemäß gem. 15 AllgStrSchV beauftragen, sofern er diese Funktion nicht selber wahrnimmt, Beauftragung liegt bei: Ort, Datum Unterschrift der weiteren Person
7 Beilage zum Antrag, Seite 6 5) Beilagen: 1. Beschreibung der Röntgeneinrichtung, der örtlichen Verhältnisse, vorgesehene Strahlenschutzmaßnahmen, Daten zum Strahlenschutzbeauftragten 2. Plan des Aufstellungsraumes / Haupteinsatzraumes 3. Strahlenschutzbauzeichnungen 4. Protokolle der Abnahmeprüfungen 5. schriftliche Beauftragung der mit dem Strahlenschutz betrauten Personen 6. 7.
8 Erläuterungen zum Antrag auf Betriebsbewilligung Verwenden Sie das Antragsformular nur für: - zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen (d.h. Einzelbild- und Panoramaschichtaufnahmegeräte) ohne Bauartschein und - ortsveränderliche Röntgendiagnostikeinrichtungen (also fahrbare oder tragbare Aufnahmegeräte und chirurgische Bildverstärkergeräte, sofern sie nicht fest in einem Raum installiert sind). und - Röntgenvollschutzeinrichtungen (also Röntgeneinrichtungen, bei denen das Schutzgehäuse außer der Röntgenröhre auch den Behandlungs- / Untersuchungsgegenstand vollständig umschließt). ACHTUNG! Das Antragsformular ist einfach, alle Beilagen (auch Pläne) sind dreifach einzubringen. Mangelnde oder ungenaue Angaben sowie fehlende Pläne verzögern die Erledigung Ihres Antrages. Diese und weitere Formulare finden Sie im Internet unter unter downloads. Vergebührung: Die anfallenden Kosten (Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben) werden nach der Erledigung durch die Behörde vorgeschrieben. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen noch folgende Hinweise: Antragsteller bzw. Bewilligungswerber ist der Erwerber und Betreiber der Röntgeneinrichtung, also nicht die Lieferfirma! Ist der Antragsteller eine juristische Person (z.b. Verwaltungsgemeinschaft), so ist auch der Geschäftsführer anzugeben. Bitte geben Sie am Antragsblatt auch alle Beilagen ausdrücklich an. zu 1) Röntgeneinrichtung: Sollten Ihnen die Daten der Röntgeneinrichtung nicht genau bekannt sein, so ersuchen Sie bitte die Lieferfirma um Hilfe beim Ausfüllen. Die Röhrenbelastung ist für Zeiten des Hochbetriebes anzugeben. Sollten aber starke Unterschiede während des Jahres zu erwarten sein, so können Sie dies am Fuß der Seite 1 anmerken. Den Verwendungszweck beschreiben Sie bitte möglichst genau (nicht nur: Röntgenaufnahmen, sondern z.b. Röntgenaufnahmen der Extremitäten, Panoramaschichtaufnahmen, usw.). zu 2) Örtliche Verhältnisse, Pläne, Strahlenschutzbauzeichnungen: Die örtlichen Verhältnisse müssen vollständig angegeben werden. Führen Sie bitte eine Kontaktperson an, die über Ihre Röntgeneinrichtung genau Bescheid weiß, eventuell auch eine Person, die über das Gebäude Auskunft geben kann. Die Vorlage eines Grundrissplanes des Haupteinsatzraumes und einer Strahlenschutzbauzeichnung verkürzen den erforderlichen Zeitaufwand vor Ort. Gemäß ÖNORM S 5212 müssen die Strahlenschutzbauzeichnungen für Räume mit speziellen Abschirmungen folgendes enthalten: (a) Materialien und Bemessung des bautechnischen Strahlenschutzes, also alle zum bautechnischen Strahlenschutz beitragenden Schutzschichten wie (1) Materialien und Dicken von Wänden (nach Möglichkeit unter Angabe der Dichte), (2) Bleidicke von an Wänden und Geschoßdecken angebrachten Bleischichten, (3) Schichtdicken bei Barytputz (nach Möglichkeit unter Angabe der Dichte), (4) Bleidicke in Türen (gemäß ÖNORM S 5210), (5) Bleigleichwert von Bleiglasscheiben (nach Möglichkeit unter Angabe der Bezugs-Strahlenqualität), (6) Aufbau der Geschoßdecken unter und über dem Strahlenanwendungsraum (nach Möglichkeit unter Angabe der Dichten der Materialien),
9 (b) Angaben über die Ausdehnung des bautechnischen Strahlenschutzes (z.b. Höhe des ausgeführten bautechnischen Strahlenschutzes, wenn er nicht bis zur Rohdecke reicht), (c) Ausstellungsdatum, Name und Unterschrift der für die Richtigkeit der Angaben verantwortlichen Person. zu 3) Vorgesehene Strahlenschutzmaßnahmen: Bei den vorgesehenen Strahlenschutzmaßnahmen geben Sie bitte an, welche Schutzmittel vorhanden oder wenigstens bestellt sind und von welcher Auswertungsstelle Sie eventuell die Dosimeter beziehen werden. Die Adressen dieser Auswertungsstellen sind: 1) ARCS, Austrian Research Center Seibersdorf, Dosimeterservice, 2444 Seibersdorf, Tel. 050/550 2) Institut für Strahlenschutz und Dosimetrie am LKH - Univ.-Kliniken - Innsbruck, Innrain 66/I. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 / , Fax: 0512 / ) Physikalisch-Technische Prüfanstalt für Radiologie und Elektromedizin, am AKH Wien, Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien, Tel.: 01 / , Fax: 01 / Qualitätssicherung (nicht für Veterinärmedizin und nicht für Vollschutzeinrichtungen): Die Röntgeneinrichtung und die dazugehörenden Systeme (Filmverarbeitung, Bildbetrachtungsgeräte, Bildwiedergabegeräte und Bilddokumentationssysteme) müssen einer Abnahmeprüfung unterzogen werden. Bitte beachten Sie, dass gemäß 10 MedStrSchV zur Durchführung von Abnahmeprüfungen nur bestimmte Personen berechtigt sind. Geben sie hier an wer, welche Geräte und nach welchen NORMEN die Abnahmeprüfungen durchgeführt hat (eventuell legen sie die Protokolle der Abnahmeprüfungen in Kopie bei). Konstanzprüfungen: In regelmäßigen Zeitabständen, die gemäß den geltenden Ö-NORMEN festzulegen sind, muss die Röntgeneinrichtung, die Filmverarbeitung bzw. das Bildwiedergabegerät einer Konstanzprüfung unterzogen werden. zu 4) Strahlenschutzbeauftragter: Es muss unbedingt ein Strahlenschutzbeauftragter nominiert werden. Erst dann kann eine Bewilligung erteilt werden. Bei einer Privatpraxis wird meist der Praxisinhaber selbst als Strahlenschutzbeauftragter in Betracht kommen (keinesfalls Personen, die nicht regelmäßig während des Betriebes der Röntgenanlage anwesend sind!). Soll die Anlage auch bei Abwesenheit des Strahlenschutzbeauftragten betrieben werden, so muss mindestens eine weitere strahlenschutzkundige Person benannt werden, die vertretungsweise den Strahlenschutz wahrnehmen kann. Besteht die Möglichkeit, dass die Anlage rund um die Uhr, also auch nachts und am Wochenende betrieben wird, so sind außer dem Strahlenschutzbeauftragten mindestens vier weitere Personen erforderlich. Laut Allgemeiner Strahlenschutzverordnung kommen nur Personen in Frage, welche eine der unter Punkt 4 genannten Ausbildungen absolviert haben. Melden Sie also keine medizinisch-technischen Fachkräfte oder Krankenpfleger usw. Der Bewilligungsinhaber kann den Strahlenschutzbeauftragten mit Aufgaben gemäß 15 AllgStrSchV beauftragen. Diese Beauftragung muss auf jeden Fall dann geschehen, wenn der Bewilligungsinhaber nicht selbst die gemäß 41 bis 43 erforderliche Ausbildung besitzt. Der Zuständigkeitsbereich des Strahlenschutzbeauftragten und zutreffendenfalls der weiteren mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betrauten Person ist vom Bewilligungsinhaber schriftlich zu regeln. Die Bewilligungsbehörde muss prüfen, ob die vom Antragsteller nominierten Personen alle vom Gesetz geforderten Voraussetzungen erfüllen. Dazu sind die Angaben unter Punkt 4 und die dort aufgezählten Unterlagen nötig. zu 5) Beilagen Bitte geben Sie alle beigeschlossenen Beilagen ausdrücklich an.
ANTRAG Betriebsbewilligung nach 10 StrSchG
(Stempel des Antragstellers) ANTRAG Betriebsbewilligung nach 10 StrSchG An das Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck (Name
MehrANTRAG Betriebsbewilligung nach 7 StrSchG
(Stempel des Antragstellers) ANTRAG Betriebsbewilligung nach 7 StrSchG An das Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck (Name
MehrANTRAG Betriebsbewilligung nach 6 StrSchG*) bzw. Betriebsbewilligung nach 6, 8 StrSchG*)
(Stempel des Antragstellers) ANTRAG Betriebsbewilligung nach 6 StrSchG*) bzw. Betriebsbewilligung nach 6, 8 StrSchG*) An das Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrANTRAG Umgangsbewilligung nach 10 StrSchG für den Umgang mit radioaktiven Stoffen
(Stempel des Antragstellers) ANTRAG Umgangsbewilligung nach 10 StrSchG für den Umgang mit radioaktiven Stoffen An das Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten Eduard-Wallnöfer-Platz
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrANTRAG Umgangsbewilligung nach 10 StrSchG für den Umgang mit radioaktiven Stoffen
(Stempel des Antragstellers) ANTRAG Umgangsbewilligung nach 10 StrSchG für den Umgang mit radioaktiven Stoffen An die Bezirkshauptmannschaft Strahlenschutzbehörde oder An den Stadtmagistrat Innsbruck Abteilung
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrPflegegeldstufe 3 4 5 6 7
An das Sozialministeriumservice Landesstelle Wien Babenbergerstraße 5 1010 Wien Eingangsstempel Betrifft: Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Wechsel einer selbständigen Betreuungskraft
MehrKaufvertrag. Käufer. Maschinenart: Marke, Modellbezeichnung: Baujahr, Erstzulassung. Kennzeichen: Fahrgestell -/ Seriennummer: Betriebsstunden:
Kaufvertrag Vertragsparteien: Verkäufer Firma/Privat (bitte unterstreichen) Name, Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: Mail: Steuernummer: Personalausweisnummer: Käufer Firma/Privat (bitte unterstreichen)
MehrAntrag auf Zertifizierung eines Weiterbildungslehrganges einer zertifizierten Fort- und Weiterbildungseinrichtung
Antrag auf Zertifizierung eines Weiterbildungslehrganges einer zertifizierten Fort- und Weiterbildungseinrichtung Stand: April 2016 Dieses Formular ist vollständig auszufüllen, Zutreffendes ist anzukreuzen
MehrTESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE!
9 TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! An den SeniorNETclub 50+ Währinger Str. 57/7 1090 Wien Und zwar gleich in doppelter Hinsicht:!"Beantworten Sie die folgenden Fragen und vertiefen Sie damit Ihr
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrNÖ Kindergartentransportkostenzuschuss
NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern zum Kindergarten gültig ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 NÖ Familien und NÖ Gemeinden können einen finanziellen Zuschuss
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrAnlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
MehrAnzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung
BGBl. II - Ausgegeben am 12. April 2012 - Nr. 126 1 von 14 Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung Anhang I An die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA Eingangsstempel
MehrAntrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012
Division des déchets 1, Avenue du Rock n Roll L-4361 ESCH/ALZETTE Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012 Dem Umweltamt
MehrI n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011
I n f o r m a t i o n s b l a t t I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung
MehrWegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen
Stadthaus Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf Telefon +41 (0)44 801 83 91 vereine@duebendorf.ch Kultur und Sport Wegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen In dieser Wegleitung wird erklärt,
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrBARMER GEK - Selbsthilfeförderung
Anlagen 1 bis 3 BARMER GEK - Selbsthilfeförderung nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen - Pauschalförderung / Projektförderung Damit die BARMER GEK über eine
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrAngaben zum anzustellenden Arzt: Titel, Name, Vorname:... Fachgebiet:... Eingetragen im Arztregister der KV:. geb. am:... in...
Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 60 08 61 14408 Potsdam Posteingangsstempel Antrag zur Anstellung eines Arztes in einer
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrHilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014
Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrStempel und Unterschrift der Behörde
Anmeldende Behörde Ansprechpartner Straße Telefon PLZ, Ort Fax E-Mail Thüringer Verwaltungsschule Hinter dem Bahnhof 12 99427 Weimar I. Anmeldung zum spätester Anmeldetermin: 3 Monate vor Lehrgangsbeginn
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrHANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG
it4sport GmbH HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG Stand 10.07.2014 Version 2.0 1. INHALTSVERZEICHNIS 2. Abbildungsverzeichnis... 3 3. Dokumentenumfang... 4 4. Dokumente anzeigen... 5 4.1 Dokumente
MehrBÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie
BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
Mehr(Beiblatt B 3) An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien. Antragsteller: Adresse einer in Österreich gelegenen Niederlassung:
An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien Antragsteller: [Firma oder Name] [Firmenbuchnummer/Handelsregisternummer bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften,
Mehr1. Fortbildung Gruppenpsychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Stand 14.03.2016 Richtlinie zur Förderung der ambulanten Aus-, Fort- und Weiterbildung für psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachärzte für psychosomatische Medizin
MehrErwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels
Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels An der Burg 3, 38378 Warberg Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren... - Kurzinformation für Bewerber -...Förderberechtigt ist, wer folgende Kriterien
MehrBGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrAnzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung
BGBl. II - Ausgegeben am 30. Oktober 2009 - Nr. 351 1 von 13 Anhang I Anzeigeformular gemäß 4 Abs. 1 EKV Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung An die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA Eingangsstempel
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrAnerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009
Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 Antrag der Fraktion der PIRATEN Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" Der Landtag möge beschließen: Dem 31 der Geschäftsordnung
MehrGesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung
Stadtkanzlei Rathaus 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 51 11 Fax 052 724 53 64 www.frauenfeld.ch Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung Gesuchsteller/in Name: Vorname: Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Geburtsdatum:
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrMELDUNG gemäß Reisebürosicherungsverordnung (RSV)
MELDUNG gemäß Reisebürosicherungsverordnung (RSV) (BGBl. II Nr. 316/1999 i.d.g.f.) Meldung bitte an: EMail: rsv@bmwfw.gv.at oder Fax: +43 (0)1 711 00 93 0153 Zutreffendes bitte ankreuzen! Bitte deutlich
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrM e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Sachbearbeiter:
REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Sachbearbeiter: GZ 10.005/72-1.5/00 Mag. Horst PICHLER Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz Tel.-Nr.: 515 95/21 730 über Ausbildung,
MehrGanz sicher oben arbeiten!
www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns
MehrGesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1
MehrAntrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 089 / 57093-4398 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
MehrStiftung Universität Hildesheim Postfach 101363 D-31113 Hildesheim
Sozialfonds Beantragung eines Zuschusses für in Not geratene Studierende der Stiftung Universität Hildesheim Hinweis: Bitte füllen Sie, das Formular am Computer aus und drucken es aus. Eine handschriftliche
Mehrim Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
MehrVeterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden
Amt für Landwirtschaft Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Telefon 032 627 25 02 Telefax 032 627 25 09 Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
Mehrder bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest
der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrInfo zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit
Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrInVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010
Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrSelbstauskunft. Tiroler Bauernstandl GmbH Karin Schützler Eurotec-Ring 15 47445 Moers Deutschland. Foto. Name:
Selbstauskunft Sehr geehrte Tiroler Bauernstandl-Interessentin, sehr geehrter Tiroler Bauernstandl-Interessent, wenn Sie Tiroler Bauernstandl-Franchiseunternehmer werden wollen, dann senden Sie diesen
MehrMORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH
MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrInstallation OMNIKEY 3121 USB
Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,
MehrZwischenablage (Bilder, Texte,...)
Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen
MehrADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30
MehrHow-To-Do. Fernwartung einer VIPA Steuerung via Ethernet
How-To-Do Fernwartung einer VIPA Steuerung via Ethernet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein... 2 1.1 Information... 2 1.2 Hinweis... 2 2 Schematischer Aufbau... 3 2.1 Beispielaufbau... 3 3 Plug n Route... 4
MehrZertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v.
Zertifizierung als Mediatorin/Mediator nach den Standards des DFfM - Deutsches Forum für Mediation e.v. Schärfen Sie Ihr Profil im Markt der Mediation schaffen Sie ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal
MehrProjektskizze für das Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen
, den xx.xx.0 Projektskizze für das Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen Kommune: Ausführende Stelle in der Kommune: Planzeitraum: Projektname: Projektleitung: Für die
MehrVorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle
Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Herstellerkennungen für Telematikprotokolle Verfügung 030/2000 vom 22.03.00 (Reg TP Amtsbl. 6/2000) 1. Nummernart Gegenstand dieser Regeln ist die Zuteilung von
MehrWiderrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014
Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Mehr