Ausbildungsordnung. des. Musikvereins Kleinglattbach e. V.
|
|
- Jens Richter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausbildungsordnung des Musikvereins Kleinglattbach e. V. Ausbildungsordnung Seite 1
2 1 Mitgliedschaft Voraussetzung für eine Teilnahme an den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie an den Fördermaßnahmen ist eine aktive Mitgliedschaft im Musikverein Kleinglattbach (Mitgliedschaft von einem Elternteil + Auszubildenden). Die Rahmenbedingungen bezüglich einer Mitgliedschaft sind aus der Vereinssatzung ersichtlich. 2 Aus- und Weiterbildung, Fördermaßnahmen Die musikalische Erstausbildung findet durch sorgfältig, vom Musikverein ausgewählte Ausbilder statt. Die finanziellen Belastungen sind vom Musiker selbst zu tragen. Zum Erlernen des musikalischen Zusammenspiels bietet der Musikverein Kleinglattbach mit der kostenlosen Teilnahme an geeigneten Esembles (Juniororchester und Jugendblasorchester) ein breites Betätigungsfeld. Die musikalische Ausbildung im Musikverein Kleinglattbach beginnt im Rahmen der musikalischen Früherziehung mit dem 4. Lebensjahr. Im weiteren Verlauf wird ab dem 6. Lebensjahr die Blockflöte empfohlen. Über die Blockflöte werden die Schüler optimal auf ein weiterführendes Instrument vorbereitet. Nach weiteren 2 bis 3 Jahren erfolgt unter Berücksichtigung der körperlichen und musikalischen Entwicklung des Schülers der Umstieg auf das entsprechende Instrument. Nach ca. einem halben Jahr Einzelunterricht (im Anschluß an die musikalische Ersterziehung) können die Schüler eine zusätzliche Förderung durch die Teilnahme am Juniororchester erhalten. Unter Berücksichtigung des musikalischen Leistungsstandes sowie eines entsprechenden Alters (Empfehlung Jahre) sowie der Mitwirkung im Juniororchester können Jungmusiker nach Abstimmung zwischen Ausbilder und dem Dirigenten des Jugendblasorchesters Mitglied im Jugendblasorchester werden. Während der Mitwirkung im Juniororchester und Jugendblasorchester erarbeiten die Musiker den Bläserlehrgang D 1 (Abzeichen Bronze) und den Bläserlehrgang D 2 (Abzeichen Silber). Der begleitende Unterricht bei den Ausbildern sollte mindestens 8-10 Jahre in Anspruch genommen werden, da die Realisierung von Literatur der Oberstufe und das Zusammenspiel in der Gemeinschaft eine Mindestleistung entsprechend dem Niveau der Bläserlehrgänge D1/ D2, idealerweise D 3, voraussetzt. Ausbildungsordnung Seite 2
3 Die aktive Mitgliedschaft im Jugendblasorchester besteht in der Regel höchstens bis zum 21. Lebensalter. Zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs kann der musikalische Leiter nach Bedarf Ausbilder oder andere Musiker hinzuziehen. Besonders wenn ein Register unterbesetzt, zum Orchesterdurchschnitt zu schwach ist, sind in Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem Team Jugend Aushilfen einzusetzen. Diese Aushilfen werden nach Möglichkeit aus dem Blasorchester des Musikvereins Kleinglattbach verpflichtet. Für das aktive Mitwirken im Großen Blasorchester ist der Bläserlehrgang D 2 vorgesehen. Die Entscheidung über ein aktives Mitwirken im Großen Blasorchester trifft der Jugenddirigent in Abstimmung mit dem Dirigenten des Blasorchesters. 3 Ausbildungsort Die musikalische Erstausbildung findet in der Regel in Kleinglattbach statt. Änderungen werden im Einzelfall gemeinsam mit dem Auszubildenden sowie ggf. dessen Erziehungsberechtigten sowie mit dem Ausbilder vereinbart. 4 Ausbilder Ausbilder werden ausschließlich von dem Team Jugend sowie vom Dirigenten des Jugendblasorchesters ausgewählt. Das Unterrichtsentgelt ist vom Ausbilder selbst zu versteuern. Der Ausbilder sollte bestrebt sein, seinen Schüler innerhalb eines bestimmten Zeitraumes für die Bläserprüfungen vorzubereiten. Nach Möglichkeit sollte eine Orientierung an folgenden Rahmenbedingungen erfolgen: Bläserprüfung Ab Beginn des Einzelunterrichts (musikalische Ersterziehung findet keine Berücksichtigung) Alter des/r Jungmusikers/in D 1 Innerhalb von 4 Jahren Ab Jahre D 2 Innerhalb von 6 Jahren Ab Jahre D 3 Innerhalb von 8 Jahren Ab 16 Jahre Der Ausbilder bekommt für die Vorbereitung der Bläserprüfungen (D1 / D2 / D3) die entsprechenden Unterlagen. Ausbildungsordnung Seite 3
4 5 Unterrichtsregelung Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunde verpflichtet. Versäumnisse minderjähriger Schüler sind dem Ausbilder von dem Erziehungsberechtigten unverzüglich zu melden. Bei mehrmaligen, unentschuldigten Fehlen, werden die Eltern vom Ausbilder benachrichtigt. Im Rahmen der musikalischen Ausbildung ist die Teilnahme am Juniororchester bzw. im Jugendblasorchester Pflicht. Ferner sind die vom Musikverein Kleinglattbach angesetzten Veranstaltungen einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitung Bestandteil des Unterrichts. Die Schüler sind zur Teilnahme ebenfalls verpflichtet. Eine Anmeldung zur Teilnahme am Unterricht ist in der Regel zu einem vom Verein vorgegebenen Starttermin möglich. Mit der Anmeldung nehmen die Erziehungsberechtigten die Ausbildungsordnung zur Kenntnis. Die Anmeldung muss schriftlich erteilt werden und ist an den Teamleiter Jugend auf dem entsprechenden Vordruck zu richten. Die an der Ausbildung des Musikvereins Kleinglattbach teilnehmenden Schüler, bei minderjährigen die Erziehungsberechtigten, sind für die sorgsame, pflegende Behandlung und pünktlicher Rückgabe von Eigentum des Musikvereins (Instrument, Uniform etc.) verantwortlich. Sie haften für die Beschädigung und Entwendung nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtszeit. 6 Austritt und Ausschluss Erfolgt keine regelmäßige Teilnahme an dem Juniororchester bzw. Jugendorchester, so kann der Schüler nach mündlicher und schriftlicher Aufforderung (bei Minderjährigen gegenüber dem Erziehungsberechtigten) vom Verein ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang erfolgt ferner eine entsprechende Abmeldung vom Einzelunterricht. 7 Lehrgänge C1 (Registerführer), C2 (Jugendausbilder), C3 (Dirigent auf Verbandebene). Diese Kurse finden beim Blasmusikverband Baden-Württemberg e.v. statt. Dies gilt auch für die Bläserlehrgänge D1 (Bronze), D2 (Silber) und D3 (Gold). Ausbildungsordnung Seite 4
5 8 Allgemeine Unterrichtsbedingungen Die musikalische Erstausbildung (Früherziehung / Blockflötenunterricht) findet ausschließlich in Kleinglattbach statt (Ausnahmen siehe 2 Ausbildungsort). Während der Ferien sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Versäumt der Schüler den Unterricht, hat er keinerlei Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung bzw. Wiederholung des Unterrichts. Kann der Unterricht von Seiten des Lehrers nicht durchgeführt werden, so wird dieser nach Vereinbarung nachgeholt. Die musikalische Ausbildung beginnt nach erfolgter schriftlicher Anmeldung mit der ersten Unterrichtseinheit. Mit dem Beginn der musikalischen Ausbildung wird die monatliche Ausbildungsvergütung fällig. Die Teilnahme an der musikalischen Ausbildung kann beiderseitig, schriftlich zum , zum , zum und zum eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss vier Wochen vor Ablauf des Kündigungstermins beim Teamleiter Jugend eingegangen sein. Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde wird von dieser Vereinbarung nicht berührt. Ausbilder können keine Abmeldung entgegennehmen. 9 Instrumente Grundsätzlich sollte der Schüler das für den jeweiligen Unterricht erforderliche Instrument besitzen; es empfiehlt sich, vor der Anschaffung den Rat des Ausbilders einzuholen. Der Musikverein Kleinglattbach stellt zu Beginn der musikalischen Ausbildung (mit Ausnahme der musikalischen Früherziehung/Blockflöte) das Instrument gegen eine monatliche Mietzahlung zur Verfügung. Nach 12 Monaten sollte das entsprechende Instrument angeschafft oder alternativ ein Mietkauf getätigt werden. Die Einzelheiten werden den Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten gesondert mitgeteilt. Ergänzende Hinweise Eintrittstermine Musikalische Früherziehung, Blockflötenunterricht, Instrumentalunterricht Eine Teilnahme an der musikalischen Früherziehung ist i. d. R. ab dem 4. Lebensjahr möglich und startet im Oktober eines jeden Jahres. Die Teilnahme am Blockflötenunterricht findet in der Regel ab dem 6. Lebensjahr statt. Als Starttermin für den Unterricht ist der 1. Februar sowie der 1. Oktober vorgesehen. Ausbildungsordnung Seite 5
Mitglieds- und Beitragsordnung
Gültig ab März 2019. - Seite 1/5 - Mitglieds- und Beitragsordnung 1. Jährliche Mitgliedsbeiträge Gemäß des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 04. Februar 2000 muss jedes aktive und passive Mitglied
MehrMitglieds- und Beitragsordnung
Gültig ab März 2016. - Seite 1/5 - Mitglieds- und Beitragsordnung 1. Jährliche Mitgliedsbeiträge Gemäß des Beschlusses der Jahreshauptversammlung vom 04. Februar 2000 muss jedes aktive und passive Mitglied
MehrAusbildungsordnung. Ausschnitt aus der Satzung des Musikvereins Zöschingen e.v.:
Ausbildungsordnung Ausschnitt aus der Satzung des Musikvereins Zöschingen e.v.: 2 Zweck und Aufgabe des Vereins 1. Der Verein ist Mitglied im Allgäu-Schwäbischen Musikbund und dient ausschließlich und
MehrDas Unterrichtsjahr richtet sich nach dem jeweiligen Schuljahr der allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg.
Ausbildungsordnung Aufgabe Aufgabe des Musikunterrichts ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern. Aufbau Die Ausbildung erfolgt
MehrSatzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen. vom in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen
3.6.1 Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen vom 05.06.1990 in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen Änderungen: 1. Änderungssatzung vom 13.05.2004 (In Kraft getreten
MehrS c h u l o r d n u n g der Musikschule der Gemeinde Finnentrop. 1 Rechtsstatus. 2 Aufgabe
S c h u l o r d n u n g der Musikschule der Gemeinde Finnentrop Beschlossen durch den Rat der Gemeinde Finnentrop am 10. Dezember 2013: 1 Rechtsstatus Die Musikschule ist eine rechtlich unselbständige
Mehr- Ausbildungsordnung - Informationen und Regeln für eine Ausbildung beim
- Ausbildungsordnung - Informationen und Regeln für eine Ausbildung beim Stand: 01. September 2017 Vorwort Die vorliegende Ausbildungsordnung soll grundlegende Informationen sowie einen Überblick über
MehrJugend- und Ausbildungsordnung
Jugend- und Ausbildungsordnung Die Jugend- und Ausbildungsordnung ergänzt die Satzung des Vereins. Sie regelt insbesondere die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Ressort Jugend und Ausbildung. Zur Übersichtlichkeit
MehrGebührenordnung. Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. 2.2 Gebührenordnung für die musikalische Ausbildung
Gebührenordnung Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. Inhaltsverzeichnis 1. Mitgliedsbeiträge 1.1 Beiträge 1.2 Fälligkeit und Zahlungsweise 2. Ausbildungsbeiträge der Bläserjugend 2.1 Vorbemerkungen 2.2
MehrSchulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Lohmar vom
IV/8/1 Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Lohmar vom 19.12.1995 I. Änderung vom 18.09.1997 Der Rat der Stadt Lohmar hat aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrFür Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis ca. 8 Jahren wird die Musikalische Früherziehung angeboten. Die wesentlichen Inhalte des Programms sind.
1. Vorsitzender Florian Möckl Theodor-Heuss-Ring 1, 86405 Meitingen Tel.: +49 (0) 82 71 / 425 98 92 Vorstand@jbo-meitingen.de Geschäftsordnung 1. Unterrichtsangebot a) Musikalische Früherziehung Für Kinder
MehrMusikverein Poppenweiler e.v. Ausbildungsordnung
Musikverein Poppenweiler e.v. Ausbildungsordnung 1. Aufgabe 1.1 Die musikalische Ausbildung dient der Nachwuchsförderung des Musikverein Poppenweiler e.v. (Nachfolgend auch Verein oder Musikverein genannt).
MehrLeitfaden für die Jugendausbildung des
Leitfaden für die Jugendausbildung des Fördervereins für die Jugendausbildung des Musikverein Wilhelmskirch e.v. und des Musikverein Wilhelmskirch e.v. 1. Ziele Die Aufgabe der Jugendausbildung ist, das
MehrSchulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen
Seite 01 Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen 1.0 Aufgabe Die Musikschule der Stadt Ehingen dient als öffentliche Bildungseinrichtung einer möglichst früh einsetzenden und umfassenden Musikausbildung.
MehrAusbildungsordnung Musikverein Ötlingen e.v. Jugend 1.) Allgemeines Die Ausbildungsordnung wird durch den Vorstand beschlossen und tritt mit
1 Ausbildungsordnung Musikverein Ötlingen e.v. Jugend 1.) Allgemeines Die Ausbildungsordnung wird durch den Vorstand beschlossen und tritt mit Beschlussdatum sofort in Kraft. Änderungen in der Ausbildungsordnung
MehrSchulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom zuletzt geändert am , ,
Schulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom 16.12.92 zuletzt geändert am 20.05.2008, 07.11.2011, 05.12.2016 Auf Grund 6 Abs. 1 der Satzung über die Einrichtung und den Betrieb einer
MehrSchul- und. Gebührenordnung der. Musischen Akademie. Emden e.v.
Schul- und Gebührenordnung der Musischen Akademie Emden e.v. Brückstraße 92, 26725 Emden Tel. 04921 588495 Email: info@musiak-emden.de Stand: August 2017 Schulordnung Die Musische Akademie Emden e. V.
MehrSchulordnung der Musikschule Meckenbeuren
Gemeinde Meckenbeuren Bodenseekreis Schulordnung der Musikschule Meckenbeuren Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg
MehrSatzung der städtischen Musikschule. 1 Allgemeines
Satzung der städtischen Musikschule (Ratsbeschluss vom 14.12.2010) 1 Allgemeines Die Musikschule ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Mettmann und trägt den Namen "Städtische Musikschule
MehrSchulordnung der Musikschule Coburg e.v.
Schulordnung der 1. Allgemeine Ziele und Aufgaben Die Musikschule als öffentliche, gemeinnützige Einrichtung mit ausgeprägtem bildungs-, kultur- und sozialpolitischem Auftrag, gewährleistet einen wesentlichen
MehrSchulordnung der Musikschule Meckenbeuren
Gemeinde Meckenbeuren Bodenseekreis Schulordnung der Musikschule Meckenbeuren Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg
Mehr4.11 Seite -1 - Musikschule. Schulordnung für die Musikschule Düren vom , in Kraft getreten am Aufgabe
4.11 Seite -1 - Schulordnung für die Düren vom 11.10.2017, in Kraft getreten am 20.10.2017 1 Aufgabe Die wesentliche Aufgabe der ist die Entwicklung und Förderung musikalischer und tänzerischer Fähigkeiten
MehrEin Unterrichtsjahr dauert in allen Ausbildungsstufen jeweils vom 01.Oktober bis zum 30.September des folgenden Jahres.
Ausbildungsordnung Inhalt: A) Allgemeine Informationen B) Unterrichtsordnung Instrumentalunterricht C) Zusatz (Unterrichtsordnungen Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung und Blockflötenunterricht
MehrSchul- und Entgeltordnung der Jugendmusikschule vom in Kraft getreten am Änderungen
Schul- und Entgeltordnung der Jugendmusikschule vom 06.11.2001 - in Kraft getreten am 01.01.2002 - Änderungen Nr. der Änderungen Datum der Änderung geänderte Paragraphen Art der Änderung in Kraft getreten
MehrSchulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm
3 2 / Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm 1 Aufbau 1. Die Ausbildung an der Musikschule geschieht in folgenden Stufen: - der elementaren Musikerziehung in der Grundstufe, - musikalische
MehrMUSIKVEREINIGUNG SEIT 1749 THANNHAUSEN E.V. TRÄGERIN DER PRO-MUSICA-PLAKETTE UND DER GROSSEN DIAMANTENEN MEDAILLE
MUSIKVEREINIGUNG SEIT 1749 THANNHAUSEN E.V. TRÄGERIN DER PRO-MUSICA-PLAKETTE UND DER GROSSEN DIAMANTENEN MEDAILLE Die Musikvereinigung seit 1749 Thannhausen e.v. erlässt folgende GESCHÄFTSORDNUNG für die
MehrSchulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel
Schulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel 1. AUFGABE Das Konservatorium Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche
MehrSCHULORDNUNG FÜR DIE MUSIKSCHULE KLANGWERKSTATT AMBERG
SCHULORDNUNG FÜR DIE MUSIKSCHULE KLANGWERKSTATT AMBERG Abschnitt I Aufgabengliederung 1 Aufbau Die Musikschule gliedert sich in 1. Musikalische Grundfächer 2. Vokalunterricht 3. Instrumentalunterricht
MehrSchulordnung für die Musikschule Drolshagen. Inhaltsübersicht
- 1 - Schulordnung für die Musikschule Drolshagen Inhaltsübersicht 1. Aufgabe 2. Trägerschaft und Schulleitung 3. Zuständigkeit 4. Aufbau der Musikschule /Ausbildungsschema 5. Unterrichtsart 6. Unterrichtszeiten
MehrSchulordnung der Musikschule Renningen Der Gemeinderat hat am folgende Neufassung der Schulordnung für die Musikschule Renningen
Schulordnung der Musikschule Renningen Der Gemeinderat hat am 22.02.2010 folgende Neufassung der Schulordnung für die Musikschule Renningen beschlossen: 1 Name und Aufgabe Die Musikschule Renningen ist
MehrSCHULORDNUNG der Musikschule des Landkreises Altenkirchen (Beschluß des Kreistages vom )
SCHULORDNUNG der Musikschule des Landkreises Altenkirchen (Beschluß des Kreistages vom 06.02.1995) Inhaltsübersicht 1 Aufgabe 2 Aufbau 3 Unterrichtszeiten 4 Unterrichtsfächer 5 Teilnahmevoraussetzungen
MehrEntgeltordnung für die Musikschule der Stadt Recklinghausen vom
Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Recklinghausen vom 20.03.2018 Aufgrund des 41 Absatz 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrS C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010
S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010 Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat am 7. Dezember 2010 folgende Schulordnung für die Musikschule Pfullingen beschlossen:
MehrSchulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz
Schulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.06.2005 wird nachstehende Schulordnung für die Musikschule Giengen an der Brenz erlassen: 1 Aufgabe
MehrSatzung. zur Regelung der Benutzung der Kunst- und Musikschule der Stadt Donaueschingen (Schulordnung) vom 12. Mai 2010 in der Fassung vom
Satzung zur Regelung der Benutzung der Kunst- und Musikschule der Stadt Donaueschingen (Schulordnung) vom 12. Mai 2010 in der Fassung vom 25.04.2012 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSchulordnung für die Musikschule der Gemeinde Niederzier in der Fassung der Ratsbeschlüsse vom und
Schulordnung für die Musikschule der Gemeinde Niederzier in der Fassung der Ratsbeschlüsse vom 12.12.1996 und 12.12.2002 1 Rechtscharakter und Name Die Gemeinde Niederzier betreibt eine Musikschule als
MehrAnmeldung zum Musikunterricht an der privaten Musikschule `Musik-ImPuls` Inhaberin, Svenja Diehl
Seite 1 von 5 Musik-ImPuls Svenja Diehl Oststr. 44 59227 Ahlen Tel: 0151-64704773 info@musik-impuls.de www.musik-impuls.de Anmeldung zum Musikunterricht an der privaten Musikschule `Musik-ImPuls` Inhaberin,
MehrSchützen-Musikverein Kippenheimweiler e.v.
Ausbildungsbedingungen zur Instrumentalausbildung im Schützen-Musikverein Kippenheimweiler e.v. (Stand November 2014 - Sepa) 1. Gebührenpflicht Für die Ausbildung auf einem Instrument im Schützen-Musikverein
MehrZwischen der Stadtkapelle Hausach, vertreten durch ihren Geschäftsführer
Ausbildungsvertrag Zwischen der Stadtkapelle Hausach, vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Benz und dem/der Auszubildenden: wohnhaft: Telefon: Geburtsdatum: Zu erlernendes Instrument: Vertreten
MehrBenutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach
Benutzungsordnung SSMH - 1 - Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 11.03.1992 19.03.1992
MehrSchulordnung für die Musik- und Kunstschule Böblingen
vom 27. Juni 1995 zuletzt geändert am 26.02.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabe... 2 2. Aufbau der Musikabteilung... 2 3. Aufbau der Kunstschulabteilungen... 2 4. Aufnahme und Unterrichtserteilung...
MehrBesuchen Sie uns im Internet Winfried Luig Jenny Rothschild Straße Nidderau
Postanschrift Blasorchester Nidderau e.v. Jenny Rothschild Straße 17 Telefon 06187 / 900037 e-mail: vorstand@bon-nidderau.de Besuchen Sie uns im Internet www.bon-nidderau.de Kurzinformation Das BLASORCHESTER
MehrEntgeltordnung für die Musikschule der Landeshauptstadt Hannover
Entgeltordnung für die Musikschule der Landeshauptstadt Hannover - gültig ab 01.01.2016-1 Unterricht 1.1 Unterricht an der Musikschule wird in der Regel montags bis freitags während des ganzen Jahres erteilt.
MehrSchulordnung. der Richard-Trunk-Musikschule
Schulordnung der Richard-Trunk-Musikschule vom 29. Mai 1991 zuletzt geändert am 16. Mai 2018 1 (Aufgabe) 1. Die Richard-Trunk-Musikschule der Stadt Tauberbischofsheim ist eine öffentliche Einrichtung für
Mehr1. Musikkobold-Kurse Diese Kurse stehen 3-4jährigen Kindern offen und bieten einen inhaltlichen Übergang zur Musikalischen Früherziehung.
Schulordnung i. Isartal e.v. Präambel Die Sing- und Musikschule ist eine Einrichtung im Sinne der Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule (Sing- und Musikschulverordnung)
MehrEntgeltordnung der Musikschule im Landkreis St. Wendel e.v.
ordnung der Musikschule im Landkreis St. Wendel e.v. - In der Fassung des Beschlusses des Vorstandes vom 28.09.2016-1 pflicht Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule im Landkreis St.
MehrMusikschule der Stadt Uhingen
Musikschule der Stadt Uhingen Die Musikschule Uhingen ist eine Bildungsstätte, die grundsätzlich den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen der Stadt Uhingen dient. Ihre Aufgaben sind die musikalische Grundausbildung,
MehrEntgeltordnung für die Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde
Entgeltordnung für die Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde Auf der Grundlage des 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg vom 18. Dezember 07, (GVBl. I S. 286), zuletzt
MehrGebührensatzung der Musikschule der Stadt Frechen vom Präambel
Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Frechen vom 25.05.2016 Präambel Aufgrund der 7 und 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666)
MehrGebührenordnung der Musikschule Porta Westfalica vom zur Satzung der Musikschule Porta Westfalica vom
Datum der Gebührenordnung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 16.12.2010 --- 01.01.2011 14.12.2011 --- 01.01.2012 15.12.2015 1, 6, 7 01.01.2016 27.11.2017 -- 10.07.2018 1, 3, 4, 7, 8 01.08.2018
MehrKREIS MUSIK SCHULE LANDKREIS GÖTTINGEN
Gebührensatzung der Kreismusikschule des Landkreises Osterode am Harz vom 14. März 1994 (Amtsblatt für den Landkreis Osterode am Harz Nr. 17 vom 31. März 1994, S. 201) in der Fassung der Sechsten Nachtragssatzung
MehrSchulordnung der Musikschule Porta Westfalica
Schulordnung der Musikschule Porta Westfalica 1 Aufgabe Die Musikschule Porta Westfalica will Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu eigener Betätigung in musikalischen und künstlerischen/bildnerischen
MehrLeitfaden. für die Jugendausbildung des Musikverein Liptingen 1834 e.v.
Leitfaden für die Jugendausbildung des Musikverein Liptingen 1834 e.v. Stand März 2018 1. Ziele Die Aufgabe der Jugendausbildung ist, das Interesse der Jugend an der Musik zu wecken und sie an die Musik
Mehr!!! !!! Musikschule! Schul,!und!Entgeltordnung! Inhaltsübersicht:!
Inhaltsübersicht: 1 Präambel 2 Unterrichtsangebot 3 Ensemble,undErgänzungsfächer 4 Übertritte 5 AuftritteundWettbewerbe 6 SchuljahrundUnterrichtsdauer 7 AnmeldungundAbmeldung 8 Verweildauer 9 Unterricht
MehrEntgeltordnung der Jugendkunstschule Frankenberg/Sa. mit Stand vom Entgeltpflicht
Entgeltordnung der Jugendkunstschule Frankenberg/Sa. mit Stand vom 15.06.2016 1 Entgeltpflicht (1) Die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten der Jugendkunstschule ist entgeltpflichtig. (2) Für die Unterrichtsvermittlung,
MehrBesuchen Sie uns im Internet Winfried Luig Jenny Rothschild Straße Nidderau
Postanschrift Blasorchester Nidderau e.v. Jenny Rothschild Straße 17 Telefon 06187 / 900037 e-mail: vorstand@bon-nidderau.de Besuchen Sie uns im Internet www.bon-nidderau.de Kurzinformation Das BLASORCHESTER
MehrSchulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen
Schulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen Inhaltsverzeichnis 1 Trägerschaft 2 2 Aufgaben 2 3 Schuljahr 2 4 Anmeldungen 2 5 Aufnahme 2 6 Abmeldungen 3 7 Entlassungen 3 8 Unterricht 3 9 Studienvorbereitende
Mehre. V.. Die Musikschule Städtische Musikschule Oberhausen
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen vom 22.06.2015 Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 22.06.2015 folgendee Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:
MehrSatzung über die Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl vom
Satzung über die Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl vom 10.12.2001 Aufgrund der 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen vom 17. Juli 1999 (GV NRW S. 666/SGV
MehrGebührensatzung für den Betriebsteil Kreismusikschule Bautzen des Kommunalen Eigenbetriebes Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule Bautzen
Landkreis Bautzen Gebührensatzung für den Betriebsteil Kreismusikschule Bautzen des Kommunalen Eigenbetriebes Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule Bautzen Popłatkowe wustawki za zawodny dźěl hudźbneje
MehrInformationen und Anmeldung. Schuljahr 2017 / 18
Informationen und Anmeldung Schuljahr 2017 / 18 Orientierung zum Schuljahr Angebot Schulgeld und Unterrichtsform Konzertvorschau Orientierung zum Schuljahr 2017 / 18 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen
MehrSatzung. über die Organisation der Musikschule der Stadt Bad Driburg vom
Satzung über die Organisation der Musikschule der Stadt Bad Driburg vom 26.06.2001 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.
MehrG E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal
G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV
MehrSynopse Entgeltregelung für die Kreismusikschule Cochem-Zell
Synopse Entgeltregelung für die Kreismusikschule Cochem-Zell Bisherige Fassung Entgeltregelung für die Kreismusikschule Cochem-Zell vom 01.06.2005, geändert am 20.05.2008, 30.03.2009, 30.08.2010, 07.11.2011
MehrSatzung. der Musikschule Ettlingen. (Musikschulsatzung) Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines II. Aufgaben der Musikschule... 2
Satzung der Musikschule Ettlingen () Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 2 II. Aufgaben der Musikschule... 2 III. Aufbau der Musikschule / Verwaltungsrat... 2 IV. Unterricht, Gebühren und Gebührenmaßstab...
MehrSchulordnung. der Musikschule der Stadt Calw
Schulordnung der Musikschule der Stadt Calw 21. Januar 2000 Schulordnung für die Musikschule der Stadt Calw mit den Abteilungen Instrumentalbereich, Ballett und Tanz, Aurelius-Sängerknaben vom 20. Januar
MehrSchulordnung der Musikschulen des Landkreises Barnim
der Musikschulen des Landkreises Barnim Auf der Grundlage der 4 Pkt. 2, 10 Pkt. 1 der Satzung der Musikschulen des Landkreises Barnim vom 28.11.2001 wird folgende erlassen: 1 Aufbau 1. Die Ausbildung an
MehrSchulordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl
Schulordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl vom 27.11.2015 veröffentlicht am 31.01.2016 Die Stadt Suhl erlässt auf der Grundlage der 2 Abs. 2, 14 Abs. 1 sowie 18 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung
MehrMusikverein Großwelzheim e.v. Ausbildungsrichtlinien
Ausbildungsrichtlinien Fassung vom 04.09.2013 1 Ausbildung Allgemeines 1. Jede/r Interessent/in beginnt seine/ihre Ausbildung bei einem/einer Instrumentallehrer/in. Auf Wunsch kann dieser über den Verein
MehrSatzung der Stadt Guben. Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Städtischen Musikschule Johann Crüger (Gebührensatzung)
Satzung der Stadt Guben Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Städtischen Musikschule Johann Crüger (Gebührensatzung) Aufgrund der 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes
MehrMusikschul-Zweckverband Schleiden
Musikschul-Zweckverband Schleiden Schul- und Gebührenordnung 2 0 1 6 Schulordnung 1. Aufgabe Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgabe ist die musikalische
MehrSchulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach. Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach
Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrAusbildungsplan. Musikschulpass
Ausbildungsplan Das nö. Musikschulwesen hat insbesondere seit der Einführung des neuen Musikschulgesetzes 2000 einen enormen Wandel vollzogen. Eine der letzten Maßnahmen war die Überarbeitung der Rahmenlehrpläne
MehrAllgemeine Satzungen der Musiklehranstalt Spielstatt Fassung vom
Allgemeine Satzungen der Musiklehranstalt Spielstatt Fassung vom 29.08.2012 Vertragsrecht: Unterrichtsbedingungen Diese Unterrichtsbedingungen sind Vertragsgegenstand. Durch die Unterschrift des Aufnahmeantrages
MehrMusikverein Harmonie Mösbach e.v. Richtlinie zur musikalischen Ausbildung
Musikverein Harmonie Mösbach e.v. Richtlinie zur musikalischen Ausbildung Präambel Diese Ausbildungsrichtlinie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die bis dahin geltenden Regelungen werden außer Kraft gesetzt.
MehrB e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g
Anlage 9 Zwischen vertreten durch (Ausbildender) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Auszubildende/Auszubildender 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender wird unter Zustimmung ihrer/seiner gesetzlichen
Mehr-lich Willkommen! Instrumentalunterricht. im Musikzug Wallau Die Ländchesmusikanten in der Taunusblickschule Wallau. beim
-lich Willkommen! beim Instrumentalunterricht im Musikzug Wallau Die Ländchesmusikanten in der Taunusblickschule Wallau Februar 2014 An die Eltern von Kindern und Jugendlichen ab dem 7. Lebensjahr in den
MehrOrtsrecht der Stadt Hürth
Ortsrecht der Stadt Hürth Gebührensatzung für die Josef Metternich Musikschule (1), (2), (3), (4) der Stadt Hürth vom 22.03.2010 Aufgrund der 7 Abs. 1 in Verbindung mit 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung
MehrSatzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008
2.3/44.20 Satzung der vom 19.12.2008 1 Name und Rechtsstellung... 2 2 Aufgaben... 2 3 Leiterin/Leiter und Lehrkräfte... 2 4 Kulturausschuss... 3 5 Beirat... 3 6 Anmeldungen... 3 7 Unterrichtszeiten...
MehrInformationsfolder zur Jungmusikerausbildung Schuljahr 2015/16
Informationsfolder zur Jungmusikerausbildung Schuljahr 2015/16 www.mkgabersdorf.at Eine Broschüre der Musikkapelle Gabersdorf Inhalt 1. Allgemeines zur Musikkapelle Gabersdorf... 3 2. Jugendausbildung...
MehrB e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g
Anlage zum HMdIS-Schreiben vom 15. August 2017 I 41 P 2100 A 401 Zwischen vertreten durch (Ausbildender) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Auszubildende/Auszubildender 2 ) wird - vorbehaltlich
MehrSchulordnung. Entgeltordnung. Schulgelder ab 1. April 2017
Schulordnung Entgeltordnung Schulgelder ab 1. April 2017 Schulordnung 1. Allgemeines Die Musikschule Wernau (Neckar) ist eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung in privatrechtlicher Trägerschaft.
MehrVerordnung zum Reglement der Musikschule Cham. vom 29. September in Kraft ab 1. August 2016
Einwohnergemeinde Cham 0. Verordnung zum Reglement der Musikschule Cham vom 9. September 0 in Kraft ab. August 0 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf des Reglements der Musikschule Cham vom. Dezember
Mehr... G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal
G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ( GV NW S. 666/SGV
MehrSchulordnung der Musik- und Kunstschule (MKS) der Stadt Wesel
Schulordnung der Musik- und Kunstschule (MKS) der Stadt Wesel 1. Aufgabe Die MKS ist eine Unterrichts- und Bildungseinrichtung der Stadt Wesel und soll die musikalischen Fähigkeiten der Musikinteressierten
MehrAkkordeonunterricht beim Akkordeonverein Steinbach-Oberursel
Akkordeonunterricht beim Akkordeonverein Steinbach-Oberursel Sie spielen mit dem Gedanken oder haben sich entschlossen, Ihrem Kind oder sich selbst eine fundierte musikalische Ausbildung zukommen zu lassen?
MehrGebührensatzung der Stadt Dingolfing zur Musikschulsatzung
Gebührensatzung der Stadt Dingolfing zur Musikschulsatzung Geändert durch 1. Änderungssatzung vom 23.05.1990 Geändert durch 2. Änderungssatzung vom 06.04.1992 Geändert durch 3. Änderungssatzung vom 01.03.1993
MehrGebührensatzung der Musikschule der Stadt Bad Oeynhausen vom Präambel
Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Bad Oeynhausen vom 20.07.2018 Präambel Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
MehrSCHULORDNUNG Sing- und Musikschule Neusäß e.v. 1 Aufbau. 2 Singschule. 3 Musikalische Grundfächer
693 SCHULORDNUNG Sing- und Musikschule Neusäß e.v. geändert durch Beschluss vom 01.12.2011 (in Kraft ab 01.12.2012) 1 Aufbau Die Sing- und Musikschule Neusäß e.v. gliedert sich in a) Singschule b) musikalische
Mehr8 Probezeit. 9 Verhalten in der Schule
8 8 Probezeit Die ersten 3 Monate der musikalischen Ausbildung gelten als Probezeit. Während der Probezeit ist eine Kündigung jeweils zum 10. des laufenden Monats möglich. 9 Verhalten in der Schule Die
Mehr***** Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule Wipperfürth vom 18. Juni 1996
***** Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule Wipperfürth vom 18. Juni 1996 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
MehrSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung -
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Aufgrund des 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrJugendblasorchester (JBO)
5. Jugendblasorchester (JBO) Heute beginnen die Kinder immer früher, ein Instrument zu lernen. Die Zeit bis zum Eintritt in einen Musikverein oder ein Orchester nutzen viele, um ihre ersten Erfahrungen
Mehr2/2 2/2 S T A D T T E T T N A N G. Bodenseekreis. 3 Gliederung und Aufbau der Schule. S t ä d t i s c h e M u s i k s c h u l e
S T A D T T E T T N A N G Bodenseekreis (3) Weiterhin ist es Aufgabe und Ziel der Musikschule, die Schüler in Form von schulischen Veranstaltungen wie Vorspiele, öffentliche Auftritte, Schüler- und Lehrerkonzerte
MehrDer Weg zum Musikverei Rißtissen
Musik ist viel mehr als ein schöner Zeitvertreib. Musik kann Balsam für die Seele sein, aber auch die geistige und soziale Entwicklung von Kindern fördern. Der Weg zum Musikverei in Rißtissen Mit dieser
Mehr