Fachbauleitung Brandschutz

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1 Fachbauleitung Brandschutz Vortragender: Michael Lischewski Fachbauleitung Brandschutz Seite 1 Brandschutzkonzept Das Brandschutzkonzept stellt die Grundlage aller erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen des Brandschutzes zusammen Nach 69 Abs. 1 BauO NRW ist mit den Bauvorlagen für Sonderbauten ein Brandschutzkonzept einzureichen. Die frühzeitige Einbindung des Brandschutzes in die Planung führt zur Kostenminimierung. Typisches Beispiel: Erfordernis von Brandabschottungen in Wänden. Fachbauleitung Brandschutz Seite 2

2 Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Die Praxis zeigt, dass mit der Erlangung einer Baugenehmigung das Engagement vieler Bauherren zur konsequenten enten und wirksamen Umsetzung des Brandschutzes in der Praxis deutlich erlahmt. Fachbauleitung Brandschutz Seite 3 Umsetzung des Brandschutzkonzeptes baulicher Brandschutz Brandabschnittsbildung Wandstellung Wand- und Deckenqualität Baustoffe Dämmung/Fugen Türen/Schottungen/Klappen technischer Brandschutz Brandmeldeanlage/Überwachungsbereiche Löschanlagen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Sicherheitsbeleuchtung Brandschutzkonzept Flucht- und Rettungswege Rettungsweglängen Durchgangsbreiten/Höhen Beschilderung Beleuchtung abwehrender Brandschutz Feuerwehrflächen Zugänge/Aufstellflächen Löschwasserversorgung Leistungstest Hydranten organisatorischer Brandschutz Feuerwehrpläne Brandschutzordnung Flucht- und Rettungspläne Regelungen für feuergefährliche Arbeiten Fachbauleitung Brandschutz Seite 4

3 Rechtliche Verankerung der Fachbauleitung Brandschutz 56 Abs. 1 und 2 MBO bzw. NRW 59a (1) Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird und die dafür erforderlichen Weisungen zu erteilen. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten. (2) Der Bauleiter muss über die für seine Aufgabe erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. Verfügt er auf einzelnen Teilgebieten nicht über die erforderliche Sachkunde, so sind geeignete Fachbauleiter heranzuziehen. Der Bauleiter hat die Tätigkeit der Fachbauleiter und seine Tätigkeit aufeinander abzustimmen. Fachbauleitung Brandschutz Seite 5 generelle Aufgaben der Fachbauleitung Brandschutz VV BauO NRW Abschnitt Bei Sonderbauten nach 68 Abs. 1 Satz 3 sollen Fachbauleiterinnen und Fachbauleiter für den Brandschutz benannt oder von der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden. Sie haben darüber zu wachen, dass das genehmigte Brandschutzkonzept während der Errichtung des Sonderbaus beachtet und umgesetzt sowie Änderungen oder Ergänzungen des Konzeptes einer Genehmigung zugeführt werden. Als für die Fachbauleitung geeignet sind vor allem die Personen anzusehen, die als Fachplanerinnen oder Fachplaner nach Nr das Brandschutzkonzept aufstellen können. Fachbauleitung Brandschutz Seite 6

4 Aufgabenumfang und Tiefe der Fachbauleitung Brandschutz Ein Katalog mit den erforderlichen Überwachungsaufgaben fehlt. Eine Konkretisierung der Tiefe der Überwachungsaufgaben fehlt. Eine Konkretisierung der Schnittstelle zum verantwortlichen Bauleiter sowie ggf. anderen Fachbauleitungen fehlt. Bei großen Bauvorhaben ist die Aufteilung der Bauleitung in einzelne Fachbauleitungen mittlerweile unumgänglich. Im Vergleich zu den anderen Funktionen hat die Fachbauleitung Brandschutz eher den Charakter einer Linienfunktion. Fachbauleitung Brandschutz Seite 7 Rechtliche Stellung der Fachbauleitung Brandschutz - BGH-Urteil Unterstützende Funktion: der Fachbauleiter unterstützt den (rechtlich verantwortlichen) - die Bauaufsicht führenden - Architekten. Die Verantwortlichkeit des Architekten bleibt Anwesenheitspflicht auf der Baustelle: Der Verantwortliche (Architekt) ist nicht verpflichtet, sich ständig auf der Baustelle aufzuhalten, muss aber die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise überwachen und sich durch häufige Kontrollen vergewissern, dass seine Anweisungen sachgerecht erledigt werden. Detailtiefe: Die Höhe der Aufmerksamkeit richtet sich nach dem Mängelpotential der auszuführenden Arbeiten. Fachbauleitung Brandschutz Seite 8

5 Konkretisierung der Aufgaben der Fachbauleitung Brandschutz Empfehlungen zu Umfang und die Detailtiefe der brandschutztechnischen Überwachung des Fachbauleiters. Der Überwachungsumfang der Fachbauleitung orientiert sich an der Struktur der des Brandschutzkonzeptes Fachbauleitung Brandschutz Seite 9 Leistungsstufen nach Leistungskatalog Stufe 1: Prüfung auf prinzipielle Übereinstimmung Stufe 2: systematische stichprobenartige Kontrolle Stufe 3: baubegleitende Qualitätssicherung Fachbauleitung Brandschutz Seite 10

6 Leistungskatalog Stufe 1: Prüfung auf prinzipielle Übereinstimmung Plausibilitätskontrolle der Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept mit der baulichen Ausführung durch Inaugenscheinnahme der baulichen Ausführung (Bauzustandsbesichtigung). Feststellung und Bewertung von Planungsänderungen zum Brandschutzkonzept. Prüfung des Vorliegens der erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise (AbZ, AbP). Prüfung des Vorliegens der erforderlichen Prüfberichte nach TPrüfV. Tätigkeiten Einsichtnahme in das Brandschutzkonzept. Im Regelfall ein bis mehrmalige Objektbegehungen. Einsichtnahme in die Dokumentation von Bauprodukten und Abnahmeprüfungen. Dokumentation der Tätigkeit Keine Vorgaben. Fachbauleitung Brandschutz Seite 11 Leistungskatalog Stufe 2: systematische stichprobenartige Kontrolle stichprobenartige Kontrolle der baulichen Ausführung der umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen durch Stichprobenartige Kontrolle der Ausführung des Einbaues brandschutztechnisch. relevanter Bauprodukte entsprechend Verwendbarkeitsnachweis. Prüfung und Kontrolle von Sonderlösungen während der Bauphase. Kontrolle der Mängelpunkte aus den Prüfberichten nach TPrüfVO. Tätigkeiten Regelmäßige Objektbegehung mit Inaugenscheinnahme der ausgewählten. brandschutztechnisch relevanten Bereiche, insbesondere der Sonderlösungen Beurteilung der Ausführung von Sonderlösungen. Feststellung des Status der Mängelbeseitigung. Dokumentation der Tätigkeit Keine Vorgaben. Fachbauleitung Brandschutz Seite 12

7 Leistungskatalog Stufe 3: baubegleitende Qualitätssicherung vollständige Überwachung durch Vollständige Prüfung aller Bauprodukte und Ausführungen auf Übereinstimmung mit den Verwendbarkeitsnachweisen. Teilnahme an Prüfungen nach TPrüfV. Kontinuierliche Kontrolle der Bauausführung. Tätigkeiten Vollzeitige Anwesenheit auf der Baustelle. Regelmäßige (tägliche) Kontrolle und Dokumentation der Bauausführung. Durchführung von zerstörenden Prüfungen i. S. d. Qualitätssicherung. Dokumentation der Tätigkeit Keine Vorgaben. Fachbauleitung Brandschutz Seite 13 Leistungskatalog was ist nicht geregelt Es gibt keine rechtlichen Vorgaben aus der Landesbauordnung, welche Leistungsstufe durch den Fachbauleiter abgedeckt werden soll: eine werkvertragliche Vereinbarung über den Umfang und Tiefe der Leistung ist mit dem Bauherrn zu treffen, der v. g. Leistungskatalog dient lediglich als Orientierungshilfe, die Fachbauleitung enthält ausschließlich überwachende und prüfende Leistung, die Fachbauleitung enthält keine koordinierende Tätigkeit, insbesondere ist eine Vereinbarung über die Vorgehensweise bei der Mängelverfolgung zu treffen. Fachbauleitung Brandschutz Seite 14

8 Fachbauleitung Brandschutz vs. brandschutztechnische Bauüberwachung Der Umfang der brandschutztechnischen Bauüberwachung umfasst im Wesentlichen Leistungen der Stufe 1. Beispiel Brandmeldeanlage: Bauüberwachung Fachbauleitung Brandschutz Vorhandensein einer BMA. Abstimmung des BMA-Konzeptes mit der Baubehörde und Vorhandensein einer Sachverständigenprüfung nach der Feuerwehr. TPrüfVO. Sichtprüfung der baulichen Ausführung der BMZ. Einsichtnahme in das Prüfergebnis der Sachverständigenprüfung. g Einsichtnahme in die Dokumentation und die Errichter- Sichtprüfung der Installation von Brandmeldern. erklärung. Ggf. Teilnahme an der Sachverständigenprüfung nach TPrüfVO. Einsichtnahme in das Prüfergebnis der Sachverständigenprüfung. Fachbauleitung Brandschutz Seite 15 Praxis der Fachbauleitung Brandschutz - Bausstelleneinrichtung Ausführung und Aufstellung der Tagesunterkünfte (Baustellencontainer) Fachbauleitung Brandschutz Seite 16

9 Praxis der Fachbauleitung Brandschutz - Bausstelleneinrichtung Aufstellung von Flüssiggastanks - Gefahrstofflagerung Fachbauleitung Brandschutz Seite 17 Praxis der Fachbauleitung Brandschutz - Bausstelleneinrichtung Ausführung der Löschwasserversorgung für die Bauphase Fachbauleitung Brandschutz Seite 18

10 Praxis der Fachbauleitung Brandschutz - Interimslösungen Ausführung von Brandschottungen während der Bauphase Fachbauleitung Brandschutz Seite 19 Praxis der Fachbauleitung Brandschutz - Interimslösungen Schutz vor Verrauchung während der Bauphase Fachbauleitung Brandschutz Seite 20

11 Praxis der Fachbauleitung Brandschutz - Vorbereitungen Vorbereitende Maßnahmen zur Ausführung von brandschutztechnisch relevanten Abschottungen Fachbauleitung Brandschutz Seite 21 Praxis der Fachbauleitung Brandschutz Organisatorische Maßnahmen Erstellung von Baustellenanweisungen Fachbauleitung Brandschutz Seite 22

12 Praxis der Fachbauleitung Brandschutz - Organisatorische Maßnahmen Ordnung auf der Baustelle Fachbauleitung Brandschutz Seite 23 Praxis der Fachbauleitung Brandschutz - Behördenmanagement Auflagenverfolgung Gespräche mit Behördenvertretern im Verlauf des Baufortschrittes /08/08/1.1 Fachbauleitung Brandschutz Seite 24

13 Praxis der Fachbauleitung Brandschutz - Dokumentation und Abstimmungen Erstellung von Begehungsprotokollen (Mängelerfassung) Photodokumentation persönliche Gespräche mit den Verantwortlichen Teilnahme an Bauleiterbesprechungen Stellungnahmen an die Bauleitung Fachbauleitung Brandschutz Seite 25 Brandschutzkonzept nach Abschluss der Inbetriebnahme Erstellung eines Brandschutzkonzeptes unter Einarbeitung der Umsetzung aller Anforderungen Dokumentation der Umsetzung der Anforderungen des BSK und der Anforderungen der Nebenbestimmungen der Genehmigungen und weiterer Vereinbarungen (Liste) Fachbauleitung Brandschutz Seite 26

14 Brandschutzkonzept nach Abschluss der Inbetriebnahme Fachbauleitung Brandschutz Seite 27

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