Brandschutz in öffentlichen Gebäuden
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- Katarina Baumgartner
- vor 8 Jahren
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1 Brandschutz in öffentlichen Gebäuden Brandrisiken verhindern um im Ernstfall den Schaden gering zu halten Gerade in Gebäuden mit viel Publikumsverkehr kann das Thema Brandschutz nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Zumal in öffentlichen Gebäuden wie Museen, Kaufhäusern, Schulen, Behörden, Krankenhäusern und Pflegeheimen weiterreichende Anforderungen an den Brandschutz gestellt werden, beispielsweise weil Fremde, Besucher oder Kunden, die nicht ortskundig sind, im Ernstfall in Minutenschnelle geordnet evakuiert werden müssen. Daher bestehen in diesen Gebäuden vor allem für die Rettungswege eine Reihe von Vorgaben. Darüber hinaus ist der Betreiber bzw. der Arbeitgeber verpflichtet, den Brandschutz, die Evakuierungen und die Erste Hilfe so zu organisieren, dass auch den anwesenden Ortsfremden gegenüber Rechnung getragen werden muss. Unser Seminar unterrichtet Sie in nur einem Tag umfassend über alle für öffentliche Gebäude geltenden besonderen Anforderungen im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. Dazu veranschaulicht unser Brandschutzexperte unter anderem die Pflichten der Verantwortlichen, erläutert die Besonderheiten verschiedener Sonderbauverordnungen und stellt Ihnen Evakuierungskonzepte vor. Mit dieser Schulung sind Sie auf der sicheren Seite und, mit topaktuellem Knowhow versorgt. - Brandschutzbeauftragte - Personen, die für den Brandschutz verantwortlich sind - Sicherheitsbeauftragte - Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Planer/- innen von öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr - Mitarbeiter/-innen von Behörden, die Brandschutznachweise prüfen Inhalte: -Pflichten für Betreiber und Arbeitgeber -Verantwortung, Verantwortlichkeit im Brandschutz -Brandschutzplanung -Der bauliche, technische und organisatorische Brandschutz in 1. Krankenhäusern und Heimen 2. Schulen und Universitäten 3. Verkaufsstätten und sonstige Gebäuden mit Publikumsverkehr 4. Umbauten und Nutzungsänderungen: Was ist genehmigungspflichtig? 5. Brandgefahren, Brandursachen 6. Räumungsordnung, Brandschutzordnung 7. Notfallplanung 8. Löscheinrichtung, Löschmittel Teilnahmegebühr: je 290,00 zzgl. MwSt 9. Feuerwehrzufahrtswege 10. Flucht- und Rettungswege, Evakuierungskonzepte. Fachseminar 1 Tag Herzogsägmühle bei Schongau
2 Befähigte Person für Brandschutztüren und Brandschutztore sowie für die wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen Feuerschutzabschlüsse, Brand- und Rauchschutztüren und- Tore sowie Feststellanlagen sind sicherheitstechnische Einrichtungen und müssen als solche nach dem Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch befähigte Personen geprüft werden. Was viele nicht wissen: Die Prüfung besteht für alle Feuerschutzabschlüsse, ob mit oder ohne Feststellanlage. Oftmals sind es kleine Mängel, durch die es im Ernstfall zur Brand- und Rauchausbreitung kommt. Die daraus entstehenden Folgen können enorme Personenschäden und Sachschäden sein. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand der Feuerschutzabschlüsse sind der Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber. Nur durch entsprechende Prüfungen, die durch fachlich geeignetes und ausgebildetes Personal durchgeführt werden müssen. Erst und Wiederholungsprüfungen an Feuerschutzabschlüssen und wiederkehrende Prüfungen an Feststellanlagen sind auch notwendig, um im Schadensfall nicht den Versicherungsanspruch gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verwirken. Das Seminar vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen, um die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Feuerschutzabschlüsse, Feststellanlagen und der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore beurteilen zu können. Voraussetzung Sie erfüllen die in der BetrSichV genannten Anforderungen an befähigte Personen (technische Ausbildung, Kenntnis der Anlagen). Mitarbeiter/innen aus Unternehmen, die für den sicherheitsgemäßen Zustand von Brandschutztüren und -toren verantwortlich sind. Personen, die jährliche Sachkundigenprüfungen dieser Einrichtungen durchführen sollen Inhalte:-Einführung in Bauprodukte und Bauteile -Normung der Feuerschutzabschlüsse -Übersicht über das geltende Regelwerk -Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse gemäß der Musterbauordnung -Die Prüfanforderungen der BGFR 232 Teilnahmegebühr: je 280,00 zzgl MwSt Fachseminar 1 Tag Herzogsägmühle bei Schongau
3 Fortbildung für Brandschutzbeauftragte Als Brandschutzbeauftragter haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, bei der Sie es sich nicht erlauben können, nicht auf dem neusten Stand zu sein, Gemäß der vfdb-richtlinie 12/09-01 in ihrer aktuellen Fassung sind Sie außerdem verpflichtet, innerhalb von drei Jahren Weiterbildungen in einem Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden zu besuchen. Holen Sie sich deshalb ein Update in unserer Fortbildung: In einem Tag erhalten Sie hier aktuellste Informationen über geänderte technische Regeln und Gesetze sowie Informationen über neue Entwicklungen und Trends im Bereich Brandschutz. Daneben bieten wir Ihnen die Gelegenheit, individuelle Probleme im Brandschutz vorzubringen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Brandschutzbeauftragte, die bereits gemäß vfdb Richtlinie 12/09-01 ausgebildet und in dieser tätig sind Voraussetzung: Inhalte: Grundlegende Kenntnisse des organisatorischen und baulichen, Brandschutzes Das aktuelle Vorschriften- und Regelwerk: -Die aktuelle Musterbauordnung (MBO) -Das neue Brandschutzkonzept der MBO unterunter Einbeziehung der europäischen Brandschutzregelungen, DIN EN Muster-Industriebaurichtlinie (MindBauRL) und ihre Einführung in der Praxis -Aktueller Stand des Berufsgenossenschaftlichen Regelwerks bezüglich Brandschutz Brandschutzbeauftragte in der Praxis -Warum Änderungen einzelner Details ein ganzes Brandschutzkonzept beeinflussen können. -Sozialkompetenz des Brandschutzbeauftragten auf dem Prüfstand- Herausforderungen durch Zeit- und Kostendruck, mangelndes Problembewusstsein der Mitarbeiter, Fremdfirmen, Mitarbeiter von Zeitarbeits-unternehmen -Brandschutzordnungen und deren praktische und konsequente Umsetzung Spezielle Problemstellungen - Mitwirkung am Brandschutzkonzept -Auswertung aktueller Brandfälle und deren Konsequenzen -Diskussion von Problemen aus der Praxis Teilnahmegebühr: je 290,00 zzgl. MwSt. Fachseminar 1 Tag Herzogsägmühle bei Schongau
4 Evakuierungsübungen im Unternehmen Nach Arbeitsstättenverordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer und Kunden im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Im Fachseminar werden die Grundlagen und wesentliche Faktoren der Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen dargestellt, sowie die Umsetzung von Evakuierungsübungen praxisnah trainiert. -Firmeninhaber/ Geschäftsführer, Führungskräfte -Leitung Arbeitssicherheit -Technische Leiter -Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte -Brandschutzbeauftragte -Betriebs- und Personalräte -Allgemein Interessierte Inhalte: -Hintergründe, Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen -Rechtliche Grundlagen: Verantwortung des Unternehmers -Alarmpläne und Notfallpläne/ Alarmregeln im Notfall -Flucht und Rettungswege -Richtige Planung und Vorbereitung von Evakuierungsübungen -Planung und Verwendung eines Krisenstabes -Formulierung von Übungslagen, Ablaufplänen -Durchführung einer Übung aus Sicht der Übungsleitung Teilnahmegebühr: je 250,00 zzgl. MwSt. Fachseminar 1 Tag Herzogsägmühle bei Schongau
5 Brandschutzhelfer 10ArbSchG 79 Prozent aller Brände werden erfolgreich mit Feuerlöschern gelöscht, ohne dass die Feuerwehr überhaupt alarmiert wird, bei weiteren 18 Prozent aller Brandfälle werden Feuerwehren zusätzlich zur Brandbekämpfung hinzugezogen. Nur in 3 Prozent aller Brandfälle löscht die Feuerwehr den Brand alleine. Diese Ergebnisse einer Studie des Bundesverbandes Feuerlöschgeräte unterstreichen eindrucksvoll die Bedeutung betrieblicher Brandschutzhelfer, die Erstbrandbekämpfung durchführen können. Unsere Experten zeigen, wie es geht: Vor Ort, in Ihrem Unternehmen Unsere eintägige Veranstaltung Schulung betrieblicher Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte entspricht in ihren Inhalten den Forderungen und Empfehlungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG9 Unfallverhütungsvorschrift BGV A1, der Muster-Verkaufsstätten-Verordnung, sowie der berufsgenossenschaftlichen Information BGI 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz und die Erfahrung aus dem Feuerwehrdienst. Die Schulung vermittelt notwendige Kenntnisse zum vorbeugenden sowie abwehrenden Brandschutz in Theorie und Praxis und findet auf Wunsch gern bei Ihnen im Betriebsgelände statt. Schulungsinhalte Grundlagen des Verbrennungsprozesses und des Löschens von Bränden Vorbeugender baulicher und organisatorischer Brandschutz Abwehrender Brandschutz, Verhalten im Brandfall, Maßnahmen nach einem Brand Praktische Löschübungen Zielgruppe Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer oder Selbsthilfekräfte in Ihrem Unternehmen tätig sind bzw. tätig werden sollen. Teilnahmegebühr: je 250,00 zzgl. MwSt. Fachseminar 1. Tag Herzogsägmühle bei Schongau
6 Feuerlöscher Ausbildung Die richtige Handhabung von Feuerlöschern wird im Arbeitsschutzgesetz 10, BGV A1, BGI 560, für Firmen gefordert, dass eine gewissen Zahl von Mitarbeitern geschult werden muss. Der Inhalt der Löschübung ist ein theoretischer und ein praktischer Teil. Praxisnahe heiße Schulung Ausbildung vor Ort, auf Ihrem Betriebsgelände mit Brandsimulator und Übungslöschern. Die ersten Handgriffe im Brandfall das richtige Reagieren sind entscheidend, denn bei der Brandausbreitung zählt jede Sekunde! Als Übungslöscher kommen Wasser und, Schaumlöscher zum Einsatz. Keine Umweltbeeinträchtigung, kein Sondermüll, intensive, individuelle Übung in den Brandklassen A, B und C. Praktischer Teil: Löschübung an offener Flamme. Die Teilnehmer löschen mit jedem der oben genannten Übungslöscher. Theoretischer Teil: Brandklassen, Löschmittel, Löschtaktik, Verhalten im Brandfall/ Alarmanweisung, Erläuterung objektspezifischer Einrichtung und Anweisungen, Diskussion offener Fragen. Die Durchführung erfolgt in einzelnen Gruppen von ca Teilnehmern. Weiter erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat
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