Brandschutz in der Hotellerie. Leit faden für die Hoteliers und die Sicherheitsbeauf tragten

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1 Brandschutz in der Hotellerie Leit faden für die Hoteliers und die Sicherheitsbeauf tragten

2 Inhaltsverzeichnis Impressum Herausgeber hotelleriesuisse, Bern Redaktion Daniel Beerli, hotelleriesuisse Jean-Paul Favre, FAVRECONSULT Einleitung Einleitung 3 Die Schweizer Brandschutzvorschriften 4 Von der Brandursache bis zum Verhalten im Brandfall 6 Brandverhütungsmassnahmen 13 Die hauseigenen Löscheinrichtungen und Löschmittel 16 Mindestanforderungen der Klassifikation 18 Informationspflicht des Hoteliers 20 Personalschulung durch den Sicherheitsbeauftragten 22 Alarmierung und Evakuation 25 Eigenkontrolle des Hotels zur Aufrechterhaltung der Brandschutzmassnahmen 30 Baulicher und technischer Brandschutz 33 Das Brandschutzzertifikat 35 Weitere Brandschutzkonzepte 36 Die Bedeutung des Brandschutzes in der Hotellerie Die Marktforschungsstudie von hotelleriesuisse hat bestätigt, dass die Gäste der Sicherheit im Hotel grosse Bedeutung beimessen: Unter diesem Gesichtspunkt sind die präventiven Massnahmen zur Vermeidung eines Brandfalles für die Wettbewerbsfähigkeit eines Hotels eine Qualitätsaussage und somit mehr als nur die Erfüllung von gesetzlichen Bestimmungen. Diesem Umstand trägt hotelleriesuisse bei den neuen Klassifikationsnormen Rechnung. Deshalb werden in der Schweiz die Normen im Bereich des Brandschutzes strikt angewendet. Dies ist keine Zusatzhürde, sondern ein Wettbewerbsvorteil und dient der Abdeckung der Verantwortungen des Hoteliers gegenüber seinen Gästen und Mitarbeitenden. Gestaltung Franziska Liechti, Anzeiger Region Bern, Wabern Illustration carreldesign.ch, Iffwil Druck Druckerei Läderach AG, Bern Auflage 5500 Exemplare (deutsch: 3500, französisch: 1500, italienisch: 500) Bern, Mai Die Nutzung dieser Broschüre Der Leitfaden soll den Hoteliers und den Sicherheitsbeauftragten eine Einführung in die Thematik geben, Hilfsmittel zur Verfügung stellen und auf weitere Informations- und Beratungsstellen inner- und ausserhalb des Verbandes verweisen. Damit unterstützt hotelleriesuisse die Verantwortlichen, sich des Themas anzunehmen und die für das Hotel notwendigen Massnahmen im Bereich Brandschutz sicherzustellen. Der Leitfaden vermittelt ebenfalls den einfachen Zugriff auf nützliche Hilfsmittel: Dokumente und Merkblätter, welche zum Beispiel der Schulung und der Information dienen, stehen auch als einzelne PDF-Downloads auf der Internetseite kostenlos zur Verfügung. Es wird auf Schriften oder Hilfsmittel verwiesen, welche von weiteren Institutionen angeboten werden.

3 Die Schweizer Brandschutzvorschrif ten Allgemeine gesetzliche Bestimmungen und Umsetzung Alle nachfolgenden Vorschriften verfolgen den Schutz von Personal und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen. In der Schweiz haben alle Kantone die harmonisierten Vorschriften der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen (VKF) übernommen. Diese wurden im Jahre 2005 in Kraft gesetzt und in deutscher, französischer und italienischer Sprache veröffentlicht und umfassen die Brandschutznorm, die Brandschutzrichtlinien und die Brandschutzerläuterungen. Diese Normen, Richtlinien und Erläuterungen werden von der VKF zugänglich gemacht. Für die Umsetzung sind die Kantone zuständig. Überblick über spezifische Brandschutzbestimmungen für die Beherbergungsbetriebe Den besten Überblick über die spezifisch für Hotels geltenden Brandschutzmassnahmen vermittelt die «Arbeitshilfe für die Beherbergungsbetriebe» der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) sowie die Definition der «Begriffe». Dabei werden insbesondere folgende Themen behandelt: Schutzabstände Verwendung brennbarer Baustoffe Tragwerke Brandabschnittsbildende Bauteile Fluchtwege Technischer Brandschutz Abwehrender Brandschutz Haustechnische Anlagen Dekorationen Gefährliche Stoffe 4 Betrieblicher Brandschutz Spezielle Anforderungen für besondere Räume und Nutzungen Für welche Gebäude gelten die Brandschutzbestimmungen? Die Brandschutzvorschriften gelten für Bauten und Anlagen, in denen dauernd oder vorübergehend 15 oder mehr Personen aufgenommen werden, welche nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dies betrifft deshalb insbesondere Gebäudenutzungen wie zum Beispiel Hotels, Pensionen und Ferienheime. Hotels ist der Sicherheitsbeauftragte meistens auch die Person, welche für den Unterhalt des Hotels zuständig ist. Die Hoteliers sind verpflichtet, den separaten «Kriterienkatalog Statistik/Sicherheit» auszufüllen. Welches sind die Anforderungen der Schweizer Hotelklassifikation? Die Schweizer Hotelklassifikation fordert nichts, was über die bereits erwähnten gesetzlichen Anforderungen hinausgeht, hält diese Bestimmungen jedoch bezüglich Organisationsnachweis strikt ein: Damit bestätigen die Hoteliers, dass die minimal geforderten Brandschutznormen erfüllt sind, die Alarmorganisation für den Betrieb sichergestellt ist und der Sicherheitsbeauftrage sein Pflichtenheft kennt und umsetzt. Für kleinere Betriebe, bei welchen weniger als 15 Personen aufgenommen werden (wie dies zum Beispiel oft in Landgasthöfen der Fall ist), wird eine verhältnismässige und angepasste Umsetzung empfohlen. Minimale Anforderungen sind auch bei kleinen Betriebsgrössen Pflicht. Bei bestehenden Bauten und Anlagen sind die Brandschutzvorschriften insbesondere dann anzupassen, wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden; die Gefahr für Personen besonders gross ist. Wer ist für den Brandschutz in einem Hotel zuständig? Der Hotelier ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen immer schlussverantwortlich. Die Umsetzung der Brandschutzmassnahmen kann jedoch an den Sicherheitsbeauftragten delegiert werden. Die Praxis in der Schweizer Hotellerie zeigt, dass in sehr vielen Fällen der Hotelier auch gleichzeitig der Sicherheitsbeauftragte ist. In grösseren Bezugsquellen Brandschutznorm (Rubrik Brandschutz) Brandschutzrichtlinien (Rubrik Brandschutz) Brandschutzerläuterungen (Rubrik Brandschutz) «Arbeitshilfe für die Beherbergungsbetriebe» (Rubrik Brandschutz) «Begriffe» (Rubrik Brandschutz) «Kriterienkatalog Statistik/Sicherheit» (Rubrik Klassifikation) 5

4 Vo n d e r B r a n d u r s a c h e b i s z u m Ve r h a l t e n i m B r a n d f a l l Verantwortung für den präventiven Brandschutz Um zweckmässige und vorsorgliche Massnahmen zu bestimmen und umzusetzen sowie die damit verbundene allgemeine Sorgfaltspflicht vorzuleben, müssen dem Hotelier und den Sicherheitsbeauftragten die im Hotel möglichen Brandursachen und Brennstoffe bekannt sein. Der Sicherheitsbeauftragte stellt gemäss dem Standardpflichtenheft des «Kriterienkatalogs Statistik/Sicherheit» die Instruktion der Mitarbeitenden sicher. Instruktion der Mitarbeitenden Durchführen von Übungen, insbesondere in der Handhabung der Handfeuerlöscher und Wasserlöschposten. Orientierung der Mitarbeitenden über das Verhalten im Brandfall (Alarmieren und Einweisen der Wehrdienste), die Rettungsmassnahmen (Personen, Tiere, Waren), die technischen Einrichtungen. (Auszug aus «Kriterienkatalog Statistik/Sicherheit», Pflichtenheft des Sicherheitsbeauftragten, Punkt 2) Mehrere Merkblätter können zu diesem Thema als Information und Instruktion für die Mitarbeitenden verwendet werden. M e r k b l a t t : D i e Vo r a u s s e t z u n g e n f ü r e i n e n B r a n d Allein durch die Kenntnis und die Beachtung der unten aufgeführten schlichten Tatsachen können schon zahllose Brände verhindert oder zumindest wirkungsvoller bekämpft werden: Für einen Brand sind drei Voraussetzungen notwendig 1. Ein brennbarer Stoff 2. Sauerstoff 3. Wärme/Zündenergie Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann kein Brand entstehen. Brandverhütungsgrundregel Keine brennbaren Stoffe bei Feuerstellen und Zündquellen lagern. Drei Brandbekämpfungsgrundregeln 1. Ein Feuer erlischt bei Wärmeentzug 2. Ein Feuer erlischt, wenn der Sauerstoffzutritt unterbunden wird 3. Ein Feuer erlischt, wenn der brennbare Stoff beseitigt und die Nahrung entzogen wird Bezugsquellen Merkblätter als Download (Rubrik Beratung/ Brandschutz) «Kriterienkatalog Statistik/Sicherheit», Pflichtenheft 6 (Rubrik Klassifikation) 7

5 Merkblatt: Die häufigsten Brandorte und Brandursachen Merkblat t: Die brennbaren Stof fe Der Hotelier soll Massnahmen schwergewichtig an denjenigen Orten im Betrieb umsetzen, wo die Brände meistens ausbrechen. Dabei sollen gleichzeitig soweit dies möglich ist die häufigsten Ursachen unterbunden werden. Die brennbaren Stoffe werden in brandschutztechnischer Hinsicht in verschiedene Brandklassen eingeteilt. Diese Brandklassen spielen bei der Wahl der Löschmittel eine wesentliche Rolle. Wo brechen die Brände meistens aus? In rund 40 Prozent der Fälle in den Gästezimmern In rund 30 Prozent der Fälle in allgemein zugänglichen Räumen In rund 18 Prozent der Fälle im Bereich der Küche und der Lager Brandklassen Fast drei Viertel der Brände werden in öffentlich zugänglichen Bereichen (Gästezimmern und allgemein zugänglichen Räumen) ausgelöst. Klasse Symbol Brennstoff Erscheinung Beispiele A Feste Stoffe nicht schmelzend Glut und Flammen Holz, Papier, Textilien, Kohle B Flüssigkeiten schmelzende, feste Stoffe Flammen Lösungsmittel, Öle, Wachse, Kunststoffe Gase Flammen Propan, Butan, Acetylen Metalle Glut Natrium, Magnesium A-, B-, C-, D-Stoffe an unter Spannung stehenden elektrischen Einrichtungen Glut und Flammen Motoren, Schalt- und Verteilanlagen, elektronische Einrichtungen Welches sind die drei häufigsten Brandursachen? 1 2 Rauchen Rund 40 Prozent Defekte an elektronischen Installationen oder elektrischen Geräten C Rund 16 Prozent 3 D Brandstiftung Rund 13 Prozent Über zwei Drittel der Brände sind auf diese drei häufigsten Brandursachen zurückzuführen! Die restlichen Brände sind auf Ursachen wie Küchenbrände, technische Einrichtungen oder diverse Unvorsichtigkeiten zurückzuführen. 8 E 9

6 Merkblatt: Die Grundprinzipien des Löschvorgangs Merkblatt: Die richtige Anwendung der verschiedenen Löschmittel Der Löschvorgang kann durch das Entfernen einer der drei Voraussetzungen für einen Brand, Brennstoff, Sauerstoff, Zündenergie, eingeleitet werden. Weiter kann ein Brand direkt durch einen chemischen oder physikalischen Eingriff gelöscht werden. Daraus ableitend ergeben sich folgende Löschmethoden: Löschmittel sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind, einen Brand zu löschen. Wasser ist nach wie vor das Universallöschmittel. In vielen Fällen kann es jedoch durch zweckmässigere Löschmittel ersetzt werden. Es gilt dabei auch zu beachten, dass der Wasserschaden oft grösser ist als der eigentliche Brandschaden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Eignung der Löschmittel, bezogen auf die verschiedenen Brandklassen (siehe auch Merkblatt Seite 9): 1. Entzug des Brennstoffes Zum Beispiel durch Unterbinden des Zustroms von Gasen und Flüssigkeiten zum Brandherd (Schliessen eines Ventils oder Schiebers, Abdichten einer Leckstelle). Löschmittel Brandklassen A B C D E 2. Entzug des Sauerstoffes (Stickeffekt) Durch Legen einer Schaumdecke, wodurch der zur Verbrennung erforderliche Sauerstoff den Brandherd nicht mehr erreichen kann. Durch das Einblasen unbrennbarer Gase in einen Brandraum, wodurch das Feuer langsam erstickt. Durch den Einsatz einer Löschdecke, um den Sauerstoff zu entziehen. Wasser im Vollstrahl Wassernebel / / Schaum / B-Pulver AB-Pulver / D-Pulver Kohlensäure (CO2) / / 3. Entzug der Wärme (Kühleffekt) Der Brand erlischt durch die Abkühlung des Brennstoffes unter seine Zündtemperatur. Halon Wichtigstes Löschmittel ist Wasser. / 10 besonders geeignet geeignet beschränkt geeignet nicht geeignet 11

7 M e r k b l a t t : D a s r i c h t i g e Ve r h a l t e n i m B r a n d f a l l Brandverhütungsmassnahmen Im Falle eines Brandes gilt es, die richtigen Prioritäten zu setzen. 1 Panik vermeiden Befolgen Sie die Anweisungen der geschulten Mitarbeitenden. Helfen Sie, wo möglich und notwendig. 2 Alarmieren Alarmieren steht VOR jedem Löschversuch. Halten Sie sich dabei an die Übersicht der Notfallnummern Rettungsmassnahmen einleiten Handeln Sie besonnen und schnell im Sinne von: Wem muss geholfen werden, wer muss noch alarmiert werden? Feuer bekämpfen Bis die Feuerwehr kommt, vergehen kostbare Minuten. Nutzen Sie diese Zeit durch einen schnellen und gekonnten Löscheinsatz. Erste Hilfe leisten Leiten Sie bei verletzten Personen rasch erste Hilfe ein. 12 Die Bedeutung der Brandverhütung Die Vermeidung eines Brandes ist in jedem Fall die beste aller Lösungen und ist deshalb auch die oberste Zielsetzung. In der Praxis soll dabei der Hotelier oder der Sicherheitsbeauftragte bei den Brandverhütungsmassnahmen in zwei Phasen vorgehen: Konkrete und teilweise kleinere Brandverhütungsmassnahmen sofort umsetzen. Planung, Budgetierung von weiteren, auf den Betrieb abgestimmten Massnahmen. Die Auswertung des schweizerischen und internationalen Brandgeschehens über die letzten Jahre hat für die Hotellerie zu nachfolgend aufgeführten Erkenntnissen geführt: Die Ausdehnung der Brandmeldeanlage auf alle Räume auch die Nasszellen lohnt sich. Diesen Punkt gilt es vor allem zu berücksichtigen, wenn in alten Gemäuern mit brennbaren Bauteilen und Baustoffen renoviert wurde oder lokale Elektroheizungen und Abluftventilatoren eingebaut worden sind. Um Fehlalarme (beispielsweise infolge Dampfschwaden in einer Dusche) zu vermeiden, sind ausgereifte Technologien zu berücksichtigen. Sicherstellung der Alarmierung aller Hotelgäste in der Nacht ist zwingend. Sofern während der Nacht kein Alarmpikett im Hotel sichergestellt werden kann, sind Sirenen auf allen Stockwerken zur Sicherstellung der Alarmierung aller Hotelgäste zwingend. Wenn ein Hotelbetrieb organisatorisch via Pikettmitarbeitenden in der Lage ist, die im Hotel anwesenden Gäste und Mitarbeitenden zu alarmieren, kann auf Sirenen verzichtet werden. 13 Auch im Wellness- und Spa-Bereich können Brände entstehen. Die Überwachung mit Brandmeldern ist deshalb auch in diesen Räumlichkeiten sicherzustellen. Es gilt zu beachten, dass alte Installationen nicht mit sogenannten Fehlstrom-Schutzschaltern (FI-Schaltern) ausgerüstet sind. Kleine Elektroumluftheizungen mit Kunststoffgehäusen führen häufig zu Anfangsbränden, welche zu einem Grossbrand führen können. Auf die Verwendung solcher Geräte ist zu verzichten oder sie sind nur unter Aufsicht zu verwenden. Bei Neuanschaffungen ist auf Geräte mit brennbarem Gehäuse vollständig zu verzichten. Böswilligkeit und Brandstiftung kommen häufiger vor, als man dies annimmt. Die Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch Instruktion ist zentral und hilft entscheidend mit, Brände zu verhüten. Für den Service, die Reparatur und die Wartung der Heizungs- und Cheminéeanlagen sind nur bewährte und qualifizierte Firmen beizuziehen. Die Mitarbeitendenschulung und -information muss institutionalisiert werden. Überalterte TV-Geräte sind zu ersetzen, da diese mit der Zeit eine potenzielle Brandursache darstellen. Bei TV-Geräten ist generell zu empfehlen, diese mit einem Vorschaltgerät zu versehen, welches automatisch vom Stand-by-Zustand in den stromlosen Zustand umschaltet.

8 Merkblatt: Ausgewählte Brandschutzmassnahmen Richtig aufbewahren, versorgen und Ordnung halten Massnahmen, welche bei TV-Bränden einzuhalten sind: 1. Stecker ausziehen 2. TV-Gerät mit grosser Löschdecke abdecken 3. Feuerwehr alarmieren 4. Brand mit Wasser oder Handfeuerlöschern bekämpfen Die nachfolgenden Investitionsmassnahmen sind aus Sicht des Brandschutzes und aufgrund der guten Umsetzungsmöglichkeit heute als Pflichtmassnahmen zu sehen: 1. FI-Schalter im ganzen Hotel installieren 2. Vorschaltgerät zu Fernseher installieren (automatischer Stand-by-Unterbruch) 3. Ascheneimer in allen Raucherzonen bereitstellen Ölige Putzlappen/Wollknäuel Immer in feuerfesten und verschliessbaren Behältern aufbewahren. Leere Sprühdosen Unter keinen Umständen in Heizungsöfen werfen. Brennbare Abfälle (insbesondere Altpapier) Nie in Heizungen und Garagen lagern. Täglich aus den Arbeitsräumen entfernen. Feuergefährliche Flüssigkeiten In bruchsicheren Gefässen aufbewahren und nur in Tagesmengen abgefüllt bereithalten. Regelmässige Wartungen und Umgang mit elektronischen Geräten und Anschlüssen Elektrokabel und Stecker Bei Beschädigung umgehend auswechseln. Sicherungen Nie überbrücken auch bei kurzfristigem Notstand. Elektrogeräte Generell beim Verlassen des Raumes immer abstellen (Stecker ausziehen). Auf feuerfeste Unterlagen stellen oder ablegen. Heizgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Möbeln und Vorhängen in Betrieb nehmen. Umgang mit Rauchwaren und offenem Feuer 14 Rauchverbot, Aschenbecher und Zigarettenstummel Rauchverbote immer beachten. Falls geraucht wird, zwingend Aschenbecher benutzen. Aschenbecher jedoch in keinem Fall im Papierkorb entleeren. Das Gleiche gilt für Zigarettenstummel. Kerzen und Weihnachtsbäume Dürfen nie unbeaufsichtigt brennen und müssen in Kerzenhaltern befestigt sein. Auf unbrennbare Unterlagen stellen (insbesondere Weihnachtsbäume). Auftauarbeiten Keinesfalls mit offenem Feuer vornehmen. 15

9 Die hauseigenen Löscheinrichtungen und Löschmittel Gemäss Brandschutzverordnung muss jedes Hotel über eine genügende und angepasste Anzahl an vorschriftsmässigen Handfeuerlöschern sowie über Wasserlöschposten verfügen. Die Brandschutzrichtlinien halten dazu grundsätzlich Folgendes fest: Anforderungen an die Löscheinrichtungen Löscheinrichtungen müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und instand gehalten sein, dass sie wirksam und jederzeit betriebsbereit sind. Anzahl und Wartung der Löscheinrichtungen Bauten und Anlagen sind mit ausreichend dimensionierten, geeigneten Löscheinrichtungen zur ersten Brandbekämpfung auszurüsten. Zahl, Art und Anordnung richten sich nach Personenbelegung, Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung von Bauten, Anlagen oder Brandabschnitten. Anlageeigentümer oder -betreiber von Löscheinrichtungen zur ersten Brandbekämpfung sind dafür verantwortlich, dass die Löschgeräte, Gaslöschanlagen, speziellen Kühl- und Löschanlagen usw. bestimmungsgemäss instand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind. Merkblatt: Die richtigen ersten Brandbekämpfungsschritte Eine alte Grundregel des Brandschutzes besagt, dass ein Feuer im Entstehungszustand mit einem Glas Wasser gelöscht werden kann, ein nach Minuten entdecktes Feuer benötigt dafür bereits einen Eimer Wasser und nach einem weiteren Zeitverzug sind oft Tonnen von Wasser zur Löschung des Brandes nicht mehr ausreichend. Das Löschen des Brandes muss deshalb so rasch als möglich erfolgen. Folgende Punkte sind immer sofort einzuleiten: Elektrische Geräte (Heizstrahler, Fernseher usw.) abschalten und Gashähne schliessen. Die in der Schweiz zugelassenen Lieferanten von Feuerlöschern sind dem Schweizerischen Brandschutzregister der VKF zu entnehmen. Fenster und Türen schliessen. Dies verhindert ein Anfachen des Feuers. Türen zu benachbarten Räumen schliessen. Dies verhindert die Verbreitung des Brandes und die Verqualmung weiterer Räume. Grundregel betreffend Anzahl der Löscheinrichtungen: Ein Wasserlöschposten und ein Handfeuerlöschposten pro Übergang eines Korridors zum Treppenhaus. Feuerlöscher und weitere Löschgeräte herbeiholen und betriebsbereit machen. Bezugsquellen Brandschutzrichtlinien (Rubrik Brandschutz) Schweizerisches Brandschutzregister (Rubrik Services) 16 17

10 Mindestanforderungen der Klassifikation Erfahrenen Hoteliers ist bekannt, dass insbesondere Gäste aus dem angelsächsischen Raum dem Thema Sicherheit grosse Bedeutung beimessen. Es wird zunehmend festgestellt, dass auch Schweizer und Gäste aus den Nachbarländern vermehrt auf die Sicherheit und damit den Brandschutz und die Alarmorganisation in der Hotellerie achten. Dies ist nicht zuletzt auf verschiedene international stark beachtete Vorfälle zurückzuführen. Die Schweizer Hotelklassifikation von hotelleriesuisse misst deshalb der Sicherheit der Gäste und der Mitarbeitenden in den Hotels grosse Bedeutung zu. Auf den nachfolgenden Seiten werden die minimal geforderten Punkte der Klassifikation bezüglich Sicherheit und Brandschutz aufgeführt. Mindestanforderungen Die Mindestanforderungen der Schweizer Hotelklassifikation von hotelleriesuisse beziehen sich hauptsächlich auf den sogenannten «Organisatorischen Brandschutz». Das heisst, dass der Hotelier verpflichtet ist, die Planung sowie die Organisation im Falle eines Brandes aufzuzeigen. Diese obligatorischen Tätigkeiten und Massnahmen richten sich nach dem separaten «Kriterienkatalog Statistik/Sicherheit» der Klassifikation, welcher von allen Hotels als Nachweis zwingend ausgefüllt werden muss. Nebst dem statistischen Teil (Angaben über das Hotel bezüglich Anzahl der Zimmer usw.) werden dabei die nachfolgenden Punkte verlangt: Die schriftliche Alarmorganisation für Notfälle (24/24 Std.) ist gewährleistet. Als Hilfsmittel zur Regelung der Alarmorganisation stehen im «Kriterienkatalog Statistik/Sicherheit» die Seite 4 sowie verschiedene Merkblätter zur Verfügung. 18 Zusätzlich können folgende Unterlagen bezogen werden: SOS-Telefonkleber/Merkblatt «Alarmorganisation für den Betrieb» und «Brandschutzmassnahmen in der Hotellerie». In jedem Zimmer ist der Fluchtplan gut sichtbar und korrekt im Bereich der Zimmertüre angebracht. Ein Beispiel eines solchen Fluchtplanes ist auf der Seite 21 in dieser Broschüre aufgeführt. Für die Gestaltung eines Fluchtplans kann der Architekt des Gebäudes kontaktiert werden, welcher in der Regel bereits über Stockwerkpläne verfügt. Der Nachtportier, Mitarbeitende/Hotelier oder Beauftragte (Sicherheitsfirma mit Dienstleistungsvertrag mit Garantie) sind während der ganzen Nacht erreichbar und innert zehn Minuten vor Ort. Der Sicherheitsbeauftragte ist mit entsprechendem Pflichtenheft ausgestattet. Als Hilfsmittel steht eine Standardvorlage im «Kriterienkatalog Statistik/Sicherheit» (Seite 5) zur Verfügung. Die Brandschutzcheckliste (Seite 5 im «Kriterienkatalog Statistik/Sicherheit») muss vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Die Mitarbeitenden des Hotels sind über die Sicherheitsmassnahmen informiert. Bezüglich Hilfsmittel vor allem auch bezüglich der mündlichen Informationen an die Mitarbeitenden stehen sämtliche in dieser Broschüre integrierten Merkblätter zur Verfügung. Für alle Gäste und Mitarbeitenden steht ein Notfalltelefon am Informationsschalter mit SOS-Telefonnummer zur freien Verfügung, falls nicht alle Zimmer mit Telefon ausgestattet sind. Die Zugangsbereiche des Hotels müssen überwacht und nachts geschlossen sein. Bezugsquellen «Kriterienkatalog Statistik/Sicherheit» (Rubrik Klassifikation) Merkblätter (Rubrik Beratung/ Brandschutz) SOS-Telefonkleber 19

11 Informationspflicht des Hoteliers Merkblatt: Muster eines Fluchtplanes «Kriterienkatalog , Statistik und Sicherheit»: Der Fluchtplan ist in jedem Zimmer gut sichtbar im Bereich der Zimmertüre anzuschlagen. Jedes Hotel muss mit seinen Mitarbeitenden auf den Ernstfall vorbereitet sein. Dies beinhaltet auch den stufengerechten Informationsfluss hinsichtlich Verantwortlichkeiten und Notfallnummern. Sicherheitsbeauftragter Der Sicherheitsbeauftragte muss über seine Verantwortung und seine Kompetenzen informiert werden. Als Vorlage steht das Pflichtenheft zur Verfügung. Diese Vorlage gilt als minimales Pflichtenheft und kann, insbesondere bei grösseren Betrieben, ergänzt und erweitert werden. Umgang mit der Sicherheit aufzeigen und bei den Gästen Vertrauen erwecken. Viele Hotels stellen diese Informationen auf individualisierte Art und Weise zur Verfügung. Es kann jedoch auch auf standardisierte Vorlagen zurückgegriffen werden: Formular von hotelleriesuisse oder Informationsflyer der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB. Mitarbeitende Die Mitarbeitenden sind nebst den Schulungen durch den Sicherheitsbeauftragten zusätzlich in verbindlicher Form über ihre Verantwortlichkeiten in einem Brandfall zu informieren. Dies kann zum Beispiel mit einer Beilage zum Arbeitsvertrag gelöst werden. Hotelklassifikation von hotelleriesuisse Die Brandschutzcheckliste des «Kriterienkataloges Statistik/Sicherheit» (Seite 6) ist vom Hotelier auszufüllen und zu unterschreiben. Diese Checkliste beinhaltet folgende Angaben: Baubeschrieb (inklusive Notausgänge/Fluchtwege und Löschvorrichtungen) Brandmeldeanlagen Sicherheitsbeauftragter Interne Alarmierung (der Gäste und Mitarbeitenden) Brandfallplanung Gästeinformation Gäste Die Gäste sind über die Fluchtwege pro Zimmer sowie über das Verhalten beim Brandausbruch zu informieren. Mit der Information über das Verhalten im Brandfall kann der Hotelier einen sorgfältigen Bezugsquellen SOS-Telefonkleber Merkblätter (Rubrik Beratung/ Brandschutz) Flyer «Verhalten im Brandfall» (Rubrik Downloads/Für Hotels) Pflichtenheft «Kriterienkatalog Statistik/ Sicherheit» (Rubrik Klassifikation) 20 Auf jedem Fluchtplan muss ein Sammelplatz festgehalten werden, damit aufgrund der täglich nachgeführten Gästeliste kontrolliert werden kann, ob alle Gäste und Mitarbeitenden evakuiert wurden. Andernfalls verliert die Feuerwehr kostbare Zeit beim Durchsuchen der Hotelzimmer. 21

12 Personalschulung durch den Sicherheitsbeauf tragten Die Mitarbeitenden müssen periodisch durch den Sicherheitsbeauftragten ausgebildet und entsprechend ihren jeweiligen Aufgaben und Verpflichtungen für den Brandfall vorbereitet werden. Dabei müssen die entsprechenden Personalmutationen berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere die Saisonhotellerie. Es empfiehlt sich, die Mitarbeitenden eine Sicherheitsverpflichtung unterschreiben zu lassen. Dies ist insbesondere auch in Hotelbetrieben, in welchen die Mitarbeitenden entweder im Hotel selber oder in einem angrenzenden Personalhaus wohnen, empfehlenswert. Diese Sicherheitsverpflichtung kann zum Beispiel folgende Punkte beinhalten: Mitarbeitende verpflichten sich, im Arbeits- und Wohnbereich zur Brandsicherheit beizutragen und insbesondere die minimalen Grundregeln des Brandschutzes einzuhalten. Mitarbeitende verpflichten sich, die Standorte und den Umgang mit hauseigenen Löschgeräten zu kennen. Mitarbeitende verpflichten sich, die Alarmorganisation des Hotels zu kennen und bei einem Brandausbruch nach deren Regeln zu handeln. Diese Sicherheitsverpflichtung bedingt eine vorhergehende entsprechende Instruktion durch den Sicherheitsbeauftragten und wird von den Mitarbeitenden nach dieser Schulung unterzeichnet. Ausbildung der Mitarbeitenden Die Ausbildung der Mitarbeitenden muss mindestens die folgenden Themenkreise umfassen: Handhabung der hauseigenen Löscheinrichtungen Alarmierung und Einweisung der Feuerwehr Gästealarmierung und -evakuation Eigenkontrolle Merkblatt: Der richtige Einsatz der Feuerlöschgeräte Es gibt verschiedene Feuerlöschmodelle. Die Bedienungsanleitung auf dem Feuerlöscher ist zu befolgen und die Gefahrenhinweise sind zu beachten (zum Beispiel «nicht für elektronische Anlagen verwenden»). Feuerlöscher mit Schlauch Es gilt die folgende Handhabung: Aus der Halterung nehmen. Zum Brandort bringen und entsichern. Schlagknopf oder Handrad betätigen (erst am Brandort). Schlauch fest in die Hand nehmen (die Feuerlöscher verfügen über 15 Bar Betriebsdruck). Durch Druck auf die Löschpistole Löschmittel auslösen (der Löschstrahl wird automatisch abgestellt, wenn kein Druck mehr ausgeübt wird). Feuer in Windrichtung angreifen und löschen. Von unten nach oben löschen. Von vorne nach hinten löschen. Durch kurze Pulverstösse löschen. Bei grösseren Bränden mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen. Nach dem Löschen Brandherd beaufsichtigen

13 Merkblat t: Der richtige Einsatz der Wasserlöschstelle Alarmierung und Evakuation Handrad aufdrehen. Elektronische Alarmierung der Feuerwehr Alle obligatorischen Brandmelde- und Sprinkleranlagen (Pflichtanlagen) müssen gemäss Vorschriften mit einer automatischen, überwachten und gesicherten Alarmübermittlung, welche direkt an die Feuerwehr oder Feuerleitstelle übermittelt, ausgestattet sein. Schlauch vollständig ausziehen bei formbeständigem Schlauch nur die erforderliche Länge. In der ganzen Schweiz findet im Moment ein Technologiewechsel statt. Bei Alarmanlagen, welche für die Übermittlung die Infranet-Technologie nutzen, muss das Übermittlungsgerät ersetzt werden, da der Betrieb des Infranets vom Betreiber Swisscom eingestellt wird. Mit Ausnahme der Kantone Waadt und Freiburg, wo auch eine alternative Übermittlung möglich ist, ist TUS (Telekommunikation und Sicherheit) der einzige Anbieter, welcher die Anforderungen für die Übermittlung von Pflichtalarmen in der Schweiz erfüllt. Bei den erwähnten kantonalen Alternativen ist ein sorgfältiger Vergleich der Leistungen empfehlenswert. Manuelle Alarmierung Neben der automatischen Alarmübermittlung muss die manuelle Alarmierung sichergestellt sein respektive instruiert werden. Dazu stehen dem Sicherheitsbeauftragten die nachfolgenden zwei Merkblätter zur Verfügung. Strahlrohr erst am Brandherd öffnen. Brand löschen. Informationen zur elektronischen Alarmierung Kontakt Telekommunikation und Sicherheit TUS: Strahlrohr schliessen Wasserschaden vermeiden. Internet Telefon / Bezugsquellen Merkblätter für die Schulung/Instruktion 24 (Rubrik Beratung/ Brandschutz) 25

14 Merkblatt: Alarmieren M e r k b l a t t : N o t f a l l b l a t t w i c h t i g e Te l e f o n n u m m e r n u n d H i n w e i s e Die Feuerwehr ist bei einem begründeten Brandverdacht oder in einem Brandfall in jedem Fall zu alarmieren. Meist ist es ungewiss, ob die eigenen Anstrengungen und Löschmittel genügen, um das Feuer zu löschen. Unterschätzen Sie niemals die Gefahr! Glauben Sie nicht, das Feuer allein löschen zu können! Nähere Bezeichnungen Telefonnummer Nähere Bezeichnung Aufbewahrungsort Feuerwehr Polizei Sanität Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr! Bedenken Sie: 10-mal zu früh alarmieren ist besser als 1-mal zu spät. Feuerwehr kann auch über die Polizei alarmiert werden. Die Notnummern Polizei und Feuerwehr sind am Telefon vermerkt. Arzt Spital Sicherheitsbeauftragter Direktion Meldungen genau durchgeben! Wer telefoniert? Wo brennt es? Was brennt? In welchem Umfang brennt es? Sind Menschenleben in Gefahr? Genaue Angabe des Brandortes (Gebäude, Strasse, Stockwerk, Raumnummer). Gäste und Mitarbeitende alarmieren! Beginnen Sie, die Gäste- und Mitarbeitenden zu alarmieren. Nächstes Telefon Nächster Alarmtaster Nächster Feuerlöscher Nächster Haushydrant Die anrückende Feuerwehr einweisen! Die Feuerwehr nochmals gemäss obigen Punkten informieren und dem Einsatzleiter den Passepartout-Schlüssel übergeben. Notieren Sie alle relevanten Notfallnummern und wichtigen Hinweise (insbesondere auch Evakuationsplatz) auf dem Notfallblatt. 26 Gäste-/Mitarbeitendenliste Evakuationsplatz 27

15 Alarmieren der Gäste und der Mitarbeitenden Die Direktion und der Sicherheitsbeauftragte müssen sich die Frage stellen, wie, mit welchen Mitteln und welchen Prioritäten sie die Hotelgäste und die Mitarbeitenden im Brandfall rasch alarmieren können. Die Grösse und die Komplexität der einzelnen Hotels verlangen bei der Alarmierung und Evakuation im Brandfall angepasste Lösungen. Auf was gilt es bei der Planung der Gästealarmierung zu achten? Als vorrangiges Problem im Zusammenhang mit der Gästealarmierung gilt die Orientierungslosigkeit der meist gebäudefremden Personen. Anzustreben ist eine gestaffelte Alarmierung und Evakuation der Gäste: Bei mittleren und grossen Hotels kann eine gleichzeitige Alarmierung und Evakuation der Gäste zu Panik führen. Dies kann durch eine Staffelung vermieden werden. Eine weitere Schwierigkeit ist die Alarmierung während der Nacht mit schlafenden Gästen. Die Gäste sind dabei fast ausschliesslich auf die technischen Einrichtungen im Haus angewiesen. Auf welche Weise soll ein Beherbergungsbetrieb die Gäste im Ereignisfall alarmieren? Zu empfehlen ist der Einbau eines selektiven Notfall-Alarmierungssystems mit hinterlegten Sprachanweisungen über Telefon. Fehlt ein solches Notfall-Alarmierungssystem sind auf jedem Stockwerk Alarmsirenen zu montieren. Bei kleinen Hotels kann anstatt Alarmsirenen ein durch die Mitarbeitenden und die Direktion gewährleistetes Alarmierungssystem in Gebrauch sein, welches vorgängig durch Experten geprüft worden ist. In diesem Falle müssen sich der Hotelier und der Sicherheitsbeauftragte bewusst sein, dass im Falle eines Alarms die volle Verantwortung durch die verantwortlichen Personen getragen wird. Nebst der Information über die Gästealarmierung und -evakuation soll der Sicherheitsbeauftragte bei der Instruktion der Mitarbeitenden darauf hinweisen, dass ein rasches und überlegtes Einleiten von Rettungsmassnahmen Menschenleben retten kann. Dabei soll nach folgenden Fragestellungen vorgegangen werden: Ist die Feuerwehr alarmiert? Sind alle Gäste und Mitarbeitenden in der Gefahrenzone alarmiert? Ist der Rettungsdienst zur Versorgung der Verletzten alarmiert? Wie kann ich helfen, den Brand zu löschen oder Verletzte zu betreuen? Diese Einrichtung kann entscheidend zu einer geordneten Evakuierung des Betriebs beitragen, da sie die frühzeitige Alarmierung der schlafenden Gäste ermöglichen kann. Bei grossen Betrieben mit internationalen Gästen können die Ansagen in mehreren Sprachen erfolgen und situativ im gesamten Gebäude oder in bestimmten Bereichen wiedergegeben werden

16 E i g e n ko n t r o l l e d e s H o t e l s z u r A u f r e c h terhaltung der Brandschutzmassnahmen Die sinnvolle systematische Kontrolle, unter Berücksichtigung der Komplexität des Betriebes, ist für die Aufrechterhaltung des Brandschutzes wesentlich. Jeder Betrieb muss dafür ein für das Hotel umsetzbares Monitoring definieren. Es gibt tägliche, wöchentliche, monatliche, halbjährliche und jährliche Kontrollen. Zu den täglichen Kontrollen gehören zum Beispiel die Kontrollrundgänge in den Bereichen Küche, Lingerie, Heizungsräume und Werkstätten. Beispiel einer Checkliste für monatliche Kontrollen (oder je nach Betriebsgrösse wöchentliche Kontrollen) Brandschutzabschlüsse Sind die Brandschutztüren und andere Abschlüsse (insbesondere nach Betriebsschluss) geschlossen? Brandschutzabschnitte Weisen brandabschnittbildende Wände und Decken keine unzulässigen Öffnungen auf? Insbesondere sind hier zu beachten: Betriebs- und Technikräume Treppengänge Fluchtwege Korridore Wäsche- und Abfallabwürfe Fluchtwege und Notausgänge Sind Fluchtwege und Notausgänge frei zugänglich und nicht verstellt? Lassen sich die Fluchtwege/Notausgänge im Notfall öffnen? Notbeleuchtungen Sind die Notbeleuchtungen funktionstüchtig? Elektronische Anlagen Sicherheitsabstände Sind zwischen brennbaren Materialien und Zündquellen ausreichende Abstände vorhanden? Brennbare Flüssigkeiten und Gase Sind die Behälter mit den brennbaren Flüssigkeiten korrekt beschriftet und gelagert? Werden Rechauds an einem dafür geeigneten Ort nachgefüllt? Sind Gasflaschen sturzgesichert gelagert? Sind die Fritteusen in gutem Zustand? Abfälle und allgemeine Ordnung Werden brennbare Abfälle (Zeitschriften, Öllappen usw.) sicher und separat aufbewahrt? Sind die Deckel der verschiedenen Abfallbehälter und Container geschlossen? Sind die Luft- und Absaugefilter in sauberem Zustand? Ist allgemein eine gute Ordnung eingehalten? Rauchen Werden die Rauchverbote eingehalten? Werden die Rauchzeugabfälle korrekt entsorgt? Feuermeldeeinrichtungen Sind die Einrichtungen (Telefon, Handfeuermelder, Brandmeldeanlage usw.) zugänglich? Sind die Einrichtungen ohne sichtbare Mängel? Funktionieren die Lautsprecheranlagen, Notfallmeldungen usw.? Feuerlöscheinrichtungen Sind die Feuerlöscheinrichtungen zugänglich? Sind diese ohne sichtbare Mängel? Sind sie betriebsbereit? Überwachung Wird nach Betriebsschluss der tägliche Kontrollgang durchgeführt? Sind im Fassadenbereich keine brennbaren Abfälle deponiert? Sind zum Schutz vor Brandstiftungen die Aussentüren geschlossen? Brandfallorganisation Sind die notwendigen Informationen für die Gäste in den Zimmern vorhanden und korrekt (Verhalten im Brandfall usw.)? Ist grundsätzlich die Alarmierung der Gäste und Mitarbeitenden sichergestellt? Sind neue Mitarbeitende bezüglich Brandschutz und Verhalten im Notfall zu instruieren? Sind elektronische Betriebsmittel und Geräte ohne sichtbare Mängel und werden diese nach Möglichkeit (insbesondere nach Betriebsschluss) abgeschaltet? Sind verbotene Geräte in den Personalzimmern entfernt (zum Beispiel Kochplatten, Tauchsieder, Heizgeräte usw.)? 30 31

17 Baulicher und technischer Brandschutz Jährliche Kontrollen (oder je nach Betriebsgrösse halbjährliche Kontrollen) Grundsätzlich sind jährlich die gleichen Punkte zu kontrollieren wie dies bei der monatlichen Kontrolle der Fall ist. Es empfiehlt sich jedoch, die einzelnen Themen umfassender zu überprüfen. Zusätzlich überprüft der Sicherheitsbeauftrage einmal pro Jahr den Brandschutz des Betriebes sowie die Organisation im Notfall anhand folgender Fragestellungen: Kontrollen Werden/sind die vorgeschriebenen Kontrollen (täglich und monatlich) regelmässig durchgeführt? Wartungen Werden/sind die notwendigen Wartungen von den entsprechenden Fachleuten durchgeführt (Blitzschutz und Elektroanlagen)? Schulungen Sind die Schulung und die Instruktion der Mitarbeitenden wirksam, vollständig und decken diese die für die Komplexität des Betriebes notwendigen Bedürfnisse ab? Bezüglich Kontrollen stehen weitere Informationen in der Broschüre «Brandschutz-Eigenkontrolle» des Sicherheitsinstituts zur Verfügung. Das Institut bietet zudem weitere Daten per Download an, welche sich primär an die Spezialisten richten: Brandschutzkonzept Brandschutztüren und -tore Klassierung von Stoffen und Waren Signalisationstafel Betriebseigene Löschorganisation Automatische Brandmeldeanlagen Sind die Löschmittel betriebsbereit, ausreichend und zweckmässig? Brandschutztechnisch gefährliche Arbeiten Werden diese sachgemäss und an dazu definierter Stelle ausgeführt (Nachfüllen von Rechauds, Schweissen usw.) und bestehen dazu (falls notwendig: z.b. für das Schweissen) die notwendigen Bewilligungen? usw. Baulicher Brandschutz Bei neuen Bauten und Anlagen oder bei wesentlichen baulichen Veränderungen von bestehenden Bauten gelten immer die schweizerischen Brandschutznormen. Diese schweizerischen Brandschutzvorschriften umfassen für alle Nutzungen, inklusive Hotellerie, verschiedene Vorschriften zu den folgenden Themenbereichen: Verwendung brennbarer Baustoffe Allgemeine Anforderungen an die Baustoffe Aussenwände Bedachungen Innenwände, Decken und Böden Tragwerke Brandabschnittsbildende Bauteile Fluchtwege Hinweis bezüglich Bettwäsche und Vorhängen In den Zimmern werden keine Anforderungen an die Schwerbrennbarkeit der Bettwäsche und Vorhänge gestellt. Für grosse Versammlungsräume und Sitzungszimmer (Aufenthalt von mehr als 100 Personen) sind jedoch entsprechende Anforderungen definiert. Hinweis bezüglich Bezug und Verwendung von Baustoffen Im Schweizerischen Brandschutzregister sind in einer Übersicht die Baustoffe und deren Lieferanten bezüglich ihrer Brandkennziffer (Brennbarkeit und Rauchbildung) erfasst. Die detaillierten Brandschutzvorschriften, welche sich primär auf den baulichen Brandschutz beziehen, sind bei der VKF zu beziehen. Zudem können auch Beratungsdienstleistungen beansprucht werden. Bezugsquellen Bezugsquellen Broschüre «Brandschutz-Eigenkontrolle» (Rubrik Weitere Publikationen) 32 Brandschutzrichtlinien (Rubrik Brandschutz) Schweizerisches Brandschutzregister (Rubrik Services) 33

18 Das Brandschutzzertifikat Technischer Brandschutz Für den technischen Brandschutz werden in den schweizerischen Brandschutzvorschriften die Anforderungen an Löscheinrichtungen bezüglich Art, Standort, Anzahl sowie an die Sprinkler- und Brandmeldeanlagen geregelt. Bei den baulichen Brandschutzvorschriften kann sich der Hotelier wohl in der Regel auf die Fachkompetenz des beauftragten Architekten stützen. Dies ist beim technischen Brandschutz weniger der Fall, da in den meisten Fällen in bereits bestehenden Gebäuden gearbeitet wird. Die schweizerischen Brandschutzvorschriften umfassen für alle Gebäudenutzungen folgende Themen: Löscheinrichtungen (Handfeuerlöscher, Wasserlöschposten usw.) Notwendigkeit Standort Anzahl Sprinkler- und Brandmeldeanlagen Blitzschutz Pflichtanlagen Ungeachtet der Bauweise müssen folgende Hotels eine Brandmeldeanlage installieren: Hotels mit bis zu zwei Stockwerken und mehr als 50 Betten Hotels mit drei und mehr Stockwerken und mehr als 20 Betten Kleinanlagen Für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe mit bis zu 15 Betten respektive für Hotels, welchen keine Pflichtanlage vorgeschrieben ist, wurde eine Lösung einer Brandmelde-Kleinanlage entwickelt. Die Kosten dafür sind entsprechend reduziert. Zudem fallen keine jährlichen, weiteren Kosten an. Die Anschaffung dieser Anlage ist für die erwähnten Hotelbetriebe freiwillig. hotelleriesuisse empfiehlt jedoch den Kleinbetrieben, sich diesbezüglich an ihre Gebäude- und Mobiliarversicherer zu wenden, da die Installation allenfalls prämienreduzierende Auswirkungen haben kann. Erneuerung der Brandmeldeanlagen Aufgrund der Erfahrungen ist die Brandmeldeanlage (Brandmelder und deren Zentrale) alle 25 bis 30 Jahre zu erneuen. Deshalb wird eine entsprechende Abschreibung der Anlage empfohlen. Hinweis zu Sprinkleranlagen Sprinkleranlagen sind im Gegensatz zu Ländern wie den USA und Kanada in den Schweizer Hotels die grosse Ausnahme. Für neue Hotels oder für Hotels, die dem Denkmalschutz unterstehen und baulich nicht sanierbar sind, können Sprinkleranlagen eine ausgezeichnete und langfristig günstigere Lösung darstellen. Die Liste der zugelassenen Sprinkler- und Brandmeldefirmen ist im Brandschutzregister aufgeführt. Im Hotel tragen verschiedenste Faktoren zur Sicherheit des Betriebes bei einer der wichtigsten ist dabei die Gewährleistung der Personensicherheit von Gästen und Mitarbeitenden. Das Sicherheitsinstitut kann das Hotel im Bereich Brandschutz durch die Zertifizierung seines Hauses unterstützen. Dieses Zertifikat wird von hotelleriesuisse empfohlen. Die Brandschutzzertifizierung richtet sich an Hotels aller Klassen und Grössen, denen die Personensicherheit in ihrem Haus ein besonderes Anliegen ist und die deshalb die Brandschutzmassnahmen von einem Fachmann überprüfen und vom Sicherheitsinstitut zertifizieren lassen möchten. Nutzen für das Hotel Die Brandschutzmassnahmen werden von einem Fachmann inspiziert. Dieses Verfahren hat nicht nur kontrollierenden, sondern auch beratenden Charakter. Allfällige Schwachstellen und Mängel können dadurch festgestellt und vom Hotel angepasst werden. Zertifizierungsverfahren Die Anforderungen sind bewusst hoch angesetzt. Nach einem einheitlichen Qualifikationssystem überprüfen Brandschutzfachleute die baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen im Hotel und verfassen einen schriftlichen Rapport. Das Hotel wird durch das Sicherheitsinstitut und durch hotellerisuisse in die Liste der zertifizierten Beherbergungsbetriebe eingetragen. Zudem erhält der Betrieb ein Zertifikat vom Sicherheitsinstitut. Weiter werden die Hotels auf von hotelleriesuisse mit folgendem Piktogramm gekennzeichnet: Wenn alle relevanten Bedingungen erfüllt sind, stellt die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Sicherheitsinstituts das Zertifikat für die Dauer von drei Jahren aus. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgt eine Nachzertifizierung, damit gewährleistet werden kann, dass das Sicherheitsniveau beibehalten wird. Informationen zum Brandschutzzertifikat Kontakt Schweizerisches Institut zur Förderung der Sicherheit (Sicherheitsinstitut): Internet Telefon (Zürich) (Neuchâtel) (Lugano) 34 35

19 W e i t e r e B r a n d s c h u t z ko n z e p t e Neue Hotelbauten und komplett renovierte Hotels erfüllen heute meist alle aktuellen baulichen Brandschutzvorschriften. Die Praxis in der Schweiz zeigt jedoch, dass nur ein Teil der älteren Hotels die heutigen gültigen baulichen Brandschutzvorschriften komplett erfüllen können. Viele kleinere und ältere Hotels aus dem Ende des 19. Jahrhunderts und den Anfängen des 20. Jahrhunderts sind teilweise oder ganz in brennbarer Bauweise erstellt und verfügen zum Beispiel nicht überall über abgeschlossene, feuerwiderstandsfähige Treppenhäuser und Korridore. Die direkte Umsetzung aller baulichen Brandschutzmassnahmen ist deshalb häufig aus bautechnischen Gründen ohne Gesamtrenovation gar nicht möglich. «Anstelle vorgeschriebener Brandschutzmassnahmen können alternative andere Brandschutzmassnahmen als Einzel- und Konzeptlösungen eingeführt werden, sofern für das Einzelobjekt das Schutzziel gleichwertig erreicht werden kann. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Brandschutzbehörde.» (Siehe auch Kapitel Baulicher und technischer Brandschutz) Die Sicherheit bei den baulichen Massnahmen ist deshalb mit Verhältnismässigkeit zu prüfen. Diese relativ häufigen Spezialfälle sind zugelassen, halten jedoch trotzdem immer zwingend an folgender Aussage fest: In diesen Fällen sind zur Sicherheit immer Spezialisten beizuziehen. Umsetzung eines umfassenden Brandschutzkonzeptes Im Falle der Umsetzung eines umfassenden Brandschutzkonzeptes sind in der Regel entsprechende Spezialisten beizuziehen. Der Fokus des Leitfadens wird dabei auf folgende Punkte gelegt: Management Bausubstanz Systeme Zur Umsetzung eines solchen Brandschutzkonzeptes hat jedoch die HOTREC, Dachorganisation der europäischen Hotelverbände, einen Leitfaden für den Brandschutz in europäischen Hotels veröffentlicht. Dieser sogenannte europäische MBSBrandschutzleitfaden kann für die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes von grosser Hilfe sein, da alle wesentlichen Punkte aufgeführt sind. Der Leitfaden wurde von den deutschsprachigen europäischen Verbänden (Deutschland, Österreich, Schweiz) übersetzt und steht als Download zur Verfügung. hotelleriesuisse verlangt schwergewichtig den Nachweis über die organisatorische Sicherheit, da der Verband nicht über die Hoheit der Brandschutzbehörden verfügen kann. Gleichzeitig empfiehlt hotelleriesuisse, die Brandschutzsicherheit stufenweise zu optimieren: Umsetzung von umfassenden Brandschutzkonzepten Erlangen des Sicherheitszertifikates (siehe Kapitel Brandschutzzertifikat) Einhalten der minimalen Sicherheitsnormen gemäss «Kriteriekatalog Statistik/Sicherheit» 36 Bezugsquellen Europäischer MBS-Brandschutzleitfaden (Rubrik Beratung/ Brandschutz) 37

20 Fachberatungen Sicherheitsexperte hotelleriesuisse (Rubrik Beratung/ Brandschutz) Sicherheitsinsitut (Rubrik Beraten) Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (Rubrik Services) Schulungsangebote hotelleriesuisse (Rubrik Beruf und Bildung/Weiterbildung) Sicherheitsinstitut (Rubrik Weiterbildung) Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (Rubrik Services/Ausbildung) 38

21 hotelleriesuisse Monbijoustrasse 130 Postfach CH-3001 Bern Telefon 41 (0) Fax 41 (0)

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