Reform der Grundsteuer ohne neue Belastung für Unternehmen Schweriner Steuerforum 2018 IHK zu Schwerin 13. November 2018 Dr. Rainer Kambeck, DIHK
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1 Reform der Grundsteuer ohne neue Belastung für Unternehmen Schweriner Steuerforum 2018 IHK zu Schwerin 13. November 2018 Dr. Rainer Kambeck, DIHK Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
2 Urteil BVerfG zur Grundsteuer vom Erbschaft- und Schenkungsteuer Verlustverrechnung ( 8c KStG) Einheitsbewertung/Grundsteuer Verzinsung Solidaritätszuschlag? Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
3 Urteil BVerfG zur Grundsteuer vom Quelle: Handelsblatt, verschiedene Ausgaben Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
4 Dreistufiges Besteuerungsverfahren Einheitswertbescheid (Finanzamt) Feststellung des Einheitswertes für den Grundbesitz (i. d. R. einmalig) Grundsteuermessbescheid (Finanzamt) Feststellung des Steuermessbetrags (i. d. R. einmalig) = Einheitswert x Steuermesszahl Grundsteuerbescheid (Gemeinde) Feststellung der Grundsteuer (jährlich) = Steuermessbetrag x Hebesatz Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
5 Feststellung des Einheitswertes unbebaute Grundstücke Fläche x Bodenrichtwert aus 1964 (West) aus 1935 (Ost) bebaute Grundstücke Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Jahresrohmiete x Vervielfältiger (1964) Boden- u. Gebäudewert u. Anlagen (1964) x Wertzahl Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
6 Besteuerungsprinzipien Prinzipien der Besteuerung Leistungsfähigkeit Äquivalenz Grundbesitz ist fundiertes Einkommen, aus dem zusätzliche Leistungsfähigkeit abgeleitet wird. GrSt soll über Gebühren und Beiträge hinaus Aufwendungen der Gemeinden kompensieren. Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
7 Bedeutung der Grundsteuer für die Gemeindehaushalte Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
8 Unterschiede bei den Hebesätzen Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
9 Bund und Länder in Verantwortung Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
10 Bund und Länder in Verantwortung Quelle: Handelsblatt, Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
11 Urteil BVerfG zur Grundsteuer vom Kernpunkte des Urteils Bewertung auf Basis der Einheitswerte aus den Jahren 1964 (West) ist verfassungswidrig! [und 1935 (Ost)] Strukturelle Wertverzerrungen bei der steuerlichen Belastung Neuregelung bis Ende 2019, Umsetzung bis Ende 2024 Falls beides nicht gelingt, kann die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden! Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
12 Urteil BVerfG zur Grundsteuer vom Leitsätze Der Gesetzgeber hat bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einer Steuer einen großen Spielraum, solange sie geeignet sind, den Belastungsgrund der Steuer zu erfassen und dabei die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden. Ermöglichen Bewertungsregeln ganz generell keine in ihrer Relation realitätsnahe Bewertung, rechtfertigt selbst die Vermeidung eines noch so großen Verwaltungsaufwands nicht ihre Verwendung. Auch die geringe Höhe einer Steuer rechtfertigt die Verwendung solcher realitätsfernen Bewertungsregeln nicht. Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
13 Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD Grundsteuer "Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern." Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
14 Diskutierte Modelle Marktwerte Kategorisierendes Flächenmodell Reines Flächenmodell KFM + Gebäude Kostenwertmodell Bodenwertmodell Verkehrswertmodell Bürokratie Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
15 Diskutierte Modelle Kostenwertmodell Bodenwertmodell Flächenmodell Bemessung des Grund und Bodens anhand der von Gutachterausschüssen für die einzelnen Regionen ermittelten Bodenrichtwerte Bodenrichtwerte ergeben sich aus dem durchschnittlichen Verkehrswert eines bestimmten Gebiets und bei Gebäuden anhand von typisierten Herstellungskosten Bemessungsgrundlage ist allein der Bodenrichtwert eines Grundstücks Die Gebäudekomponente bleibt unberücksichtigt Bemessungsgrundlage ist die Fläche des Grund und Bodens sowie sind gegebenenfalls die Geschossflächen und höhe der Gebäude Nutzungsabhängige Zuweisung fester Eurocentbeträge je Quadratmeter Keine Wertermittlung Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November 2018
16 Bebaute Grundstücke Gebäude Kostenwertmodell (Vorschlag Bundesrat 2016) Unbebaute Grundstücke Grundstücksfläche x Bodenrichtwert x Messzahl für Grund und Boden Grundsteuerwert x GrSt- Messzahl GrSt- Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde Grund- Steuer Grund und Boden Wohnzwecke Nicht- Wohnzwecke Brutto-Grundfläche Anz. Geschosse x bebaute Fläche x Kostenkennwert ( ) abzüglich Alterswertminderung (max. 70 %) Brutto-Grundfläche (s.o.) x Kostenkennwert ( ) abzüglich Alterswertminderung (max. 70 %) x Messzahl für Gebäude Messzahlen ggf. länderspezifisch/ggf. mit Ober- und Untergrenzen Messzahl für Gebäude, ggf. differenziert nach Wohn- und Nichtwohnzwecken Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
17 Es gibt viele Modelle Wie findet man einen tragfähigen Kompromiss? Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
18 Leitlinien für Reform der Grundsteuer aus Sicht der Unternehmen Vorhandene Daten nutzen! Einfache, bürokratiearme Lösung! Keine Sonderbelastung für Unternehmen! Aufkommensneutralität auf Gemeindeebene! Nutzbarkeit/Werte der Grundstücke berücksichtigen? (ggf. auf kommunaler Ebene Kategorien oder Zonen bilden) Gebäude berücksichtigen/einfache Bewertung! Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
19 Kontaktdaten Dr. Rainer Kambeck, Schweriner Steuerforum, 13. November
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