Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr der Bayerischen Breitbandrichtlinie

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1 Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr der Bayerischen Breitbandrichtlinie Erstellt von: Kurmainzer Straße Dammbach Datum:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Zieldefinition Unterversorgungssituation Zieldefinition Anforderungen Besonderheiten im Auswahlverfahren Sonstiges Fristen Ansprechpartner der Bayerischen Breitbandrichtlinie der Seite 2/8

3 1. Zieldefinition a) Die führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch. Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten. b) Zeitgleich führt die ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Ausbau und Betrieb eine leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist der Bayerischen Breitbandrichtlinie der Seite 3/8

4 2. Unterversorgungssituation Die (Einwohner: 2030, Landkreis Aschaffenburg) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d.h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind die Gemeindeteile Neuhammer, Wintersbach, Krausenbach, Unterschnorrhof und Oberschnorrhof mit folgenden Einwohnerzahlen (Werte geschätzt, da keine getrennte Erfassung der Daten vorliegt): Neuhammer: ca. 15 Einwohner Wintersbach: ca Einwohner Krausenbach: ca. 800 Einwohner Unterschnorrhof: ca. 10 Einwohner Oberschnorrhof: ca. 10 Einwohner Die hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten (siehe Ziffer 8) angefordert werden der Bayerischen Breitbandrichtlinie der Seite 4/8

5 3. Zieldefinition Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicherstellt. a) Privathaushalte (Ortsteile Unterschnorrhof, Oberschnorrhof, Krausenbach, Oberkrausenbach, Wintersbach, Oberwintersbach und Neuhammer) Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90% der Zeit muss den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. b) Unternehmen, Freiberufler, Öffentliche Einrichtungen (Ortsteile Unterschnorrhof, Krausenbach und Wintersbach) Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate die den erhöhten Bedarf von mindestens 10 Mbit/s im Download (siehe Expose) und mindestens 0,5 Mbit/s im Upload deckt. In mindestens 90% der Zeit muss den Nutzern mindestens 10 Mbit/s im Download und 0,5 Mbit/s im Upload zur Verfügung stehen. c) Unternehmen, Freiberufler, Öffentliche Einrichtungen (Ortsteile Oberschnorrhof und Neuhammer) Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate die den erhöhten Bedarf von mindestens 6 Mbit/s im Download (siehe Expose) und mindestens 0,5 Mbit/s im Upload deckt. In mindestens 90% der Zeit muss den Nutzern mindestens 6 Mbit/s im Download und 0,5 Mbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen der Bayerischen Breitbandrichtlinie der Seite 5/8

6 4. Anforderungen Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet. Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer der Breitbandrichtlinie. Die Offerte muss folgende Inhalte ausweisen: Vorstellung des Netzbetreibers Referenzen Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit für Privathaushalte von1 Mbit/s im Download und 128 kbit/s im Upload Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit für das Gewerbe von 10 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s im Upload Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren) Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung) Zeitpunkt der Inbetriebnahme Die angestrebte Lösung sollte witterungsbeständig sein und muss die geforderten Mindestgeschwindigkeiten auch bei schlechter Witterung (z.b. Hagel, Schnee, Kälte usw.) zur Verfügung stellen. Um den unterbrechungsfreien Geschäftsbetrieb unserer Gewerbetreibenden zu gewährleisten muss die Lösung außerdem eine jährliche Verfügbarkeit von mindestens 97% aufweisen. Des weiteren liegt es im Verantwortungsbereich des Betreibers den störungsfreien Empfang des Signals bis zum Hausanschluss des Kunden sicherzustellen. Die Zuständigkeit des Betreibers endet erst am Hausanschluss des Kunden der Bayerischen Breitbandrichtlinie der Seite 6/8

7 5. Besonderheiten im Auswahlverfahren a) Bewertungskriterien (inkl. relativer Gewichtung) Zuschussbedarf 30% Höhe der Endkundenpreise 25% Erschliessungsgrad 15% Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.) 24% Zeitpunkt der Inbetriebnahme 6% b) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. c) Netzbetrieb Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten. Für den Fall, dass eine ganz oder teilweise kabelgebundene Lösung zur Herstellung der Breitbandinfrastruktur Gegenstand des Angebots sein sollte, ist die Gemeinde Dammbach bereit, gegebenenfalls Bauarbeiten zur Verlegung von Leerrohren/Kanälen innerhalb der zu übernehmen und dem Netzbetreiber zu überlassen, soweit dies im Ergebnis wirtschaftlicher sein sollte. Der Betreiber/Anbieter hat in diesem Fall der die zu verlegenden Leerrohre kostenfrei bereitzustellen. 6. Sonstiges Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten wurden der Bayerischen Breitbandrichtlinie der Seite 7/8

8 7. Fristen Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 05. Juli 2011 beim Breitbandpaten der eingegangen sein (siehe Ziffer 8). Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 20. Juli 2011 beim Breitbandpaten der eingegangen sein (siehe Ziffer 8). 8. Ansprechpartner Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate: Kurmainzer Straße Dammbach der Bayerischen Breitbandrichtlinie der Seite 8/8

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