Studienordnung für den Aufbaustudiengang Psychologische Psychotherapie* an der Technischen Universität Dresden. ( Juli 2000 )
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- Björn Färber
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1 Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Aufbaustudiengang Psychologische Psychotherapie* an der Technischen Universität Dresden ( Juli 2000 ) Auf Grund von 21 i.v.m. 22 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (Sächs.GVBl., S. 293) sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Gesundheit (PsychTh-APrV) vom erlässt die Technische Universität Dresden die nachstehende Studienordnung als Satzung. (Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Studienbeginn und Studiendauer 5 Aufbau und Gliederung des Studiums 6 Inhalt und Umfang des Studiums 7 Vermittlungsformen/Typen von Lehrveranstaltungen 8 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen 9 Prüfung und Prüfungszulassung 10 Studienberatung 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anlagen: Studienablaufplan (Muster)
2 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes und der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Psychologische Psychotherapie* an der Technischen Universität Dresden in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums. 2 Ziele des Studiums (1) Ziel des Aufbaustudienganges Psychologische Psychotherapie (nachfolgend abgekürzt: Psychotherapie) ist die zusätzliche wissenschaftliche und berufliche Qualifikation von Diplom- Psychologen für eine psychotherapeutische und klinisch-psychologische Tätigkeit, insbesondere im Rahmen der Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation bei psychischen und körperlichen Leiden, Störungen, Behinderungen und Krankheiten mit psychologischen Mitteln. Damit wird die Befähigung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit in Gesundheitsversorgung und Krankenhilfe vermittelt. (2) Die Orientierung am Tätigkeitsfeld wird vor allem dadurch erreicht, dass die Universität (Fachrichtung Psychologie) und Praxiseinrichtungen der Region, in denen Psychologische Psychotherapeuten tätig sind (Psychiatrische Kliniken und Stationen, Kinderpsychiatrische Kliniken und Stationen, ambulante psychologisch-psychotherapeutische Einrichtungen) diesen Aufbaustudiengang gemeinsam in einem Weiterbildungsverbund tragen. Der theoretisch-methodische Unterricht wird von Seiten der Universität bereitgestellt, die Anleitung zur klinischpsychologischen/psychotherapeutischen Tätigkeit (Supervision) erfolgt zum Teil in den Einrichtungen der Universität und zum Teil in den regionalen Praxiseinrichtungen. 3 Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Aufbaustudiengang Psychologische Psychotherapie ist eine in Deutschland an einer staatlichen Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder c des Psychotherapeutengesetzes. 4 Studienbeginn und Studiendauer (1) Das Studium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. Besondere Gründe können die Fachrichtung Psychologie veranlassen, einen Studienbeginn auch zum Sommersemester zu genehmigen. (2) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.
3 5 Aufbau und Gliederung des Studiums Das Aufbaustudium gliedert sich in zwei Abschnitte: ein Basisstudium und ein Vertiefungsstudium. Basis- und Vertiefungsstudium umfassen jeweils in der Regel drei Semester. In diese Zeit sind 1800 Stunden praktischer Tätigkeit eingeschlossen. Der Übergang vom Basis- zum Vertiefungsstudium erfolgt nach 3 Semestern. Voraussetzung ist die Vorlage der notwendigen Bescheinigungen über bisher erbrachte Leistungen und das Ablegen einer Zwischenprüfung bis zu Beginn des vierten Semesters, die in Form eines Zwischenzeugnisses bestätigt werden. Eine nicht bestandene Zwischenprüfung kann nur innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als endgültig nicht bestanden. Wer die Prüfung nicht innerhalb dieser Frist besteht, muss im fünften Semester an einer Studienberatung teilnehmen. Mindestens ein Jahr der praktischen Tätigkeit ist an einer psychiatrischen Einrichtung abzuleisten, die Mitglied des Weiterbildungsverbundes Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Dresden ist oder an einer anderen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie zugelassen ist. Eine mindestens sechsmonatige Zeit ist an der Poliklinik für Psychotherapie der Fachrichtung Psychologie (Klinische Psychologie und Psychotherapie) der TU Dresden oder einer anderen von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung oder Einzelpraxis der psychotherapeutischen Versorgung durchzuführen. 6 Inhalt und Umfang des Studiums (1) Der Aufbaustudiengang Psychotherapie umfasst fünf inhaltliche Teile: Theoretischer und methodischer Unterricht (mindestens 600 Stunden) mit folgenden Lehrveranstaltungen in unterschiedlicher Gewichtung: Empirisch-psychologisches Grundlagenseminar Schwerpunktveranstaltungen zu psychischen Störungen und Behandlungstechniken Klinisch-psychologisches Kolloquium Psychiatrisches Kolloquium Praktische Tätigkeit: praktische Erfahrungen in psychiatrisch-klinischen Einrichtungen (1.200 Stunden) sowie in anerkannten Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung (600 Stunden) ab dem zweiten Semester Praktische Ausbildung: psychotherapeutische und klinisch-psychologische Tätigkeit unter Supervision (600 Stunden) an der Institutsambulanz (mindestens 80% der Gesamtstundenzahl pro Ausbildungsjahrgang) oder an -über gesonderte Vereinbarungen eingebundenen B Lehrpraxen, zuzüglich Einzel (100 Stunden)- und Gruppensupervision (50 Stunden) nach 200 Stunden theoretischer Ausbildung entsprechend der Anlage 1 der PsychTh-APrV Selbsterfahrung (mindestens 120 Stunden) Ergänzendes Studium in Kleingruppen, Training und Fallseminare (mindestens 500 Stunden)
4 Diese inhaltlichen Teile sind auf die beiden Studienabschnitte, Basis- und Vertiefungsstudium verteilt. Das Studium umfasst insgesamt etwa Stunden. Die "Freie Spitze" von ca. 400 Stunden (die Differenz zwischen der gesetzlich geforderten Gesamtstundenzahl und den von uns angebotenen Mindeststundenzahlen der einzelnen Studienteile) kann von den Teilnehmern individuell auf die verschiedenen Ausbildungsmodule verteilt werden. (2) Das Basisstudium umfasst nachstehende Veranstaltungen: 1. Theoretischer und methodischer Unterricht (200 Stunden) Empirisch-psychologisches Grundlagenseminar ca. 180 Stunden Schwerpunktveranstaltungen zu psychischen Störungen und Behandlungstechniken: ca. 50 Stunden 2. Praktische Tätigkeit (ab dem zweiten Semester): ca Stunden 4. Selbsterfahrung: ca. 80 Stunden 5. Ergänzendes Studium in Kleingruppen, Training und Fallseminare: zwischen 250 und 400 Std (3) Das Vertiefungsstudium umfasst nachstehende Veranstaltungen: Theoretischer und methodischer Unterricht (400 Stunden) Schwerpunktveranstaltungen zu psychischen Störungen und Behandlungstechniken: ca. 310 Stunden Empirisch-psychologisches Grundlagenseminar ca. 20 Stunden Klinisch-psychologisches Kolloquium: ca. 40 Stunden Psychiatrisches Kolloquium: ca. 50 Stunden 2. Praktische Tätigkeit (ab dem zweiten Semester): ca. 800 Stunden 3. Praktische Ausbildung: ca. 600 Stunden Supervision 150 Stunden 4. Selbsterfahrung: 120 Stunden 5. Ergänzendes Studium in Kleingruppen, Training und Fallseminare: zwischen 250 und 400 Std. 7 Vermittlungsformen/Typen von Lehrveranstaltungen Die einzelnen Veranstaltungen und Formen werden im folgenden erläutert unter Angabe der jeweiligen Lernziele und Inhalte, der Veranstaltungsform und der erforderlichen Leistungsnachweise. 1. Theoretisch-methodischer Unterricht Diese Lehrform dient in erster Linie der Vermittlung und Vertiefung psychotherapeutischen und klinisch-psychologischen Wissens und dem praktischen Üben diagnostischer und therapeutischer Fertigkeiten, zum Teil auch der Anleitung zur praktischen Tätigkeit. Die einzelnen Lehrveranstaltungstypen sind folgendermaßen charakterisiert:
5 1.1. Empirisch-psychologisches Grundlagenseminar Die zentrale Lehrveranstaltung des Basisstudiums ist ein regelmäßig während des ersten bis dritten Semesters stattfindendes Grundseminar. In ihm werden erweiterte Grundkenntnisse der psychologischen Psychotherapie sowie vertiefte Aspekte der psychotherapeutischen, klinischpsychologischen und rehabilitativen Berufspraxis behandelt. Zu den erweiterten Grundkenntnissen gehören entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologischen Grundlagen der Psychotherapie. In diagnostischen Seminaren sollen die Kenntnisse und methodischen Fertigkeiten erworben werden, die für die Diagnose der Störungen oder Krankheiten eines Patienten, ihrer Entstehungs- und Aufrechterhaltungsbedingungen und für die Indikationsentscheidungen und Planung der Therapie sowie deren Kontrolle und Evaluation erforderlich sind. Im therapeutischen Teil des Grundlagenseminars geht es um Rahmenbedingungen der Psychotherapie, die Gestaltung der therapeutischen Beziehung und der Therapiemotivation sowie Entscheidungsprozesse des Therapeuten Schwerpunktveranstaltungen zu Störungsbereichen und Behandlungstechniken. Im Rahmen dieser Veranstaltung (üblicherweise Blockveranstaltungen) werden therapeutische Methoden oder Strategien theoretisch und praktisch vermittelt, die sich für verschiedene Störungsbereiche als besonders effektiv erwiesen haben. Zum Teil (mindestens ein Drittel) werden diese Blockveranstaltungen von auswärtigen Spezialisten für die jeweiligen Störungsbilder bzw. therapeutischen Techniken abgehalten. Im Vertiefungsstudium steht diese Lehrveranstaltungsform im Vordergrund Klinisch-psychologisches Kolloquium Zur Vertiefung spezieller Fragen der Psychotherapie und Klinischen Psychologie sowie zur Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsfragen des Fachs finden klinisch-psychologische Kolloquien statt. Dieses Kolloquium wird u.a. von denjenigen Studenten gestaltet, die eine akademische Graduierung in der Psychologie (Dissertation) planen bzw. durchführen. Das klinischpsychologische Kolloquium dient weiterhin der Diskussion neuer und neuester Entwicklungen der Psychotherapie und Klinischen Psychologie, wobei auch ausländische Referenten einbezogen werden Psychiatrisches Kolloquium Das Psychiatrische Kolloquium wird in Zusammenhang mit der psychiatrischen Praxisausbildung der Studenten durchgeführt. Es dient der Vertiefung psychiatrischer Kenntnisse auf den Gebieten Diagnostik, Therapie (Notfall-, Pharmako-, Soziotherapie und psychiatrische Rehabilitation). Es wird alternierend von den Einrichtungen des Weiterbildungsverbundes ausgerichtet. 2. Praktische Tätigkeit Dieses Ausbildungselement dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert nach 1 Abs. 3 Satz 1 des PsychThG sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist. Dabei erfolgt die Ausbildung in einem Umfang von Stunden in erster Linie an einer der psychiatrisch-klinischen Einrichtungen, die Mitglied des Weiterbildungsverbundes sind. Vorbehaltlich des Einverständnisses der Studiengangleitung kann dieser Ausbildungsabschnitt auch an einer anderen
6 entsprechenden Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie B oder von der zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung - zugelassen ist, erfolgen. Innerhalb dieses Ausbildungselements nimmt der Ausbildungsteilnehmer in der jeweiligen Einrichtung über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten teil. Bei mindestens vier dieser Patienten muss das soziale Umfeld in das Behandlungskonzept einbezogen sein. Weiterhin werden 600 Stunden praktischer Tätigkeit in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten erbracht. Hier sind primär die Lehrpraxen zu berücksichtigen, mit denen entsprechende Vereinbarungen bestehen. Die praktische Tätigkeit ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten. 3. Praktische Ausbildung Die dritte Lehrform des Aufbaustudienganges bildet die eigene klinische Arbeit in der Praxiseinrichtung, in der der Student tätig ist. Dieser Teil des Aufbaustudienganges dient vor allem der "Anleitung zur Praxis", bei der theoretisches und empirisches Wissen, methodische Kenntnisse sowie praktische und persönliche Erfahrungen zur Lösung konkreter therapeutischer Aufgaben integriert werden. Die Anleitung zur Praxis erfolgt durch eine fallbezogene Supervision. Die Supervision wird durchgeführt von erfahrenen Kolleginnen oder Kollegen, die als Supervisoren zugelassen und vom Aufbaustudiengang mit der Supervision beauftragt sind. Dieser Ausbildungsabschnitt findet zu mindestens 80 % Prozent an der dem Aufbaustudiengang zugeordneten Institutsambulanz statt. Ergänzend können Kapazitäten genutzt werden, die durch Vereinbarungen mit Lehrpraxen und Beinrichtungen zur Verfügung stehen. Bei verschiedenen Formen von Supervisionen stehen unterschiedliche Aspekte der klinischen Arbeit im Vordergrund: - bei der Supervision in den Einrichtungen die sachgemäße Planung und Durchführung von Methoden und Strategien sowie der Ablauf der Therapie unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen; - bei der kollegialen Supervision zusätzlich Aspekte der persönlichen Involviertheit und der Selbsterfahrung in Therapien; - bei der Besprechung in Fallseminaren spezielle diagnostische Aspekte und vor allem grundlegende therapeutische Verhaltensweisen und Aspekte der Therapeut-Patient-Beziehung. Im Rahmen der praktischen Ausbildung muss der Student in den drei Jahren des Studienganges mindestens 600 Stunden Therapie bei der Behandlung von mindestens 10 Fällen aus mindestens drei Störungsbereichen unter Supervision durchführen. Davon müssen mindestens 200 Stunden Therapie bei der Behandlung von mindestens 4 Patienten während des Basisstudiums (Nachweis durch Bescheinigung des Supervisors spätestens nach dem dritten Semester). Die Supervision muss mindestens 150 Stunden umfassen. Die Supervisionsgespräche können teilweise für mehrere Teilnehmer an der Weiterbildung gemeinsam stattfinden; ein Drittel muss mindestens als Einzelgespräche stattfinden. Als Supervision zählen auch solche Fallkonferenzen der Institution, in denen über Fälle des Teilnehmers gesprochen wurde. Bis zu 20 Stunden
7 Supervision können auf solche Fallkonferenzen entfallen. Die insgesamt mindestens zehn Therapien müssen an Patienten mit unterschiedlichen Störungen aus mindestens drei der folgenden Bereiche durchgeführt werden: - Organische, einschließlich symptomatischer Psychischer Störungen (ICD 10 F0) - Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ICD 10 F1) - Schizophrene, schizotype und wahnhafte Störungen (ICD 10 F2) - Affektive Störungen (ICD 10 F3) - Neurotische und Belastungsstörungen (ICD 10 F40-43) - Dissoziative und somatoforme Störungen (ICD 10 F44-45) - Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (ICD 10 F5) - Persönlichkeitsstörungen (ICD 10 F60-62) - (sonstige) Verhaltensstörungen (ICD 10 F63-66) - Intelligenzminderung (ICD 10 F7) - Entwicklungsstörungen (ICD 10 F8) - Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Jugend (ICD 10 F9) 4. Selbsterfahrung Selbsterfahrung als Teil der Qualifikation zum Psychotherapeuten hat zum Ziel, den Therapeuten für nicht therapiegerechte und falladäquate Einflussnahmen auf den Patienten zu sensibilisieren. Zur Erreichung dieses Ziels sind angemessene Lernstrategien (a) eine Analyse des eigenen therapeutischen Handelns im Hinblick auf personbedingte und situationsabhängige Besonderheiten (fallbezogene Selbsterfahrung), (b) Training der eigenen kommunikativen Basisfertigkeiten wie soziale Wahrnehmung, Bewältigung von psychischen Belastungen, Rollenflexibilität und adäquates Ausdrucksvermögen (gruppendynamische Selbsterfahrung) und (c) eigene Erfahrung der Patientenrolle (Durchführung eines Selbstmodifikationsprogramms). 5. Ergänzendes Studium in Kleingruppen, Training und Fallseminare Das ergänzende Studium dient der Vertiefung und Erweiterung des theoretisch-methodischen Unterrichts, der praktischen Tätigkeit, der praktischen Ausbildung unter Supervision und der Selbsterfahrung. Es umfasst insgesamt mindestens 400 Stunden, davon mindestens 150 Stunden während des Grundstudiums Ergänzendes Studium Die Zeit für die theoretisch-methodischen Lehrveranstaltungen ist begrenzt. In Kleingruppen werden diese Lehrveranstaltungen vor- und nachbereitet. Dabei sollte die von den Referenten angegebene Vorbereitungsliteratur vordiskutiert und methodische Übungen aus den Veranstaltungen fortgesetzt und vertieft werden. In den Kleingruppen steht nicht nur der Aspekt des inhaltlichen Verständnisses und des methodischen Könnens im Vordergrund, sondern auch die jeweils persönlichen Wissens- und Handlungskompetenzen der Teilnehmer, aber auch deren Probleme und offene Fragen bezüglich der therapeutischen Anwendung des Gelernten. Die Kleingruppenveranstaltungen werden von den Teilnehmern protokolliert, wobei im Protokoll die Tagesordnung und der Inhalt der Ausarbeitungen fixiert wird. Zu einem Schwerpunktthema nach Wahl, in der Regel ein Thema aus dem engeren Tätigkeitsbereich des Teilnehmers, soll weiterführende Literatur erarbeitet und in der Gruppe vorgetragen
8 werden. Die Literausarbeitung zu einem Schwerpunktthema nach Wahl ist schriftlich darzustellen, und zwar im Zusammenhang mit einem der Fälle. Die Darstellung kann sich beziehen auf neuere Literatur zu den zu behandelnden Problembereichen, zu den möglicher oder verwendeten diagnostischen Verfahren und/oder zu den möglichen oder verwendeten therapeutischen Methoden. Insgesamt sollte die Ausarbeitung einen Umfang von 5-10 Seiten haben; sie ist zur Abschlussprüfung vorzulegen Training Verschiedene Aspekte des Lernens und Übens werden im kleinen Kreis nochmals aufgegriffen und vertieft werden, je nach Wünschen und Bedürfnissen der Beteiligen. Außerdem sollen in diesem Rahmen Möglichkeiten für die Durchführung von Selbstmodifikationsprogrammen geboten werden. Die Auseinandersetzung mit der praktischen Arbeit der verschiedenen Gruppenmitglieder ermöglicht es auch, unterschiedliche Arbeitsfelder kennenzulernen und mit der eigenen Arbeit zu vergleichen. 8 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Auf Antrag werden den geforderten Studien- und Prüfungsleistungen gleichwertige Leistungen, die an den weiterbildenden Studiengängen anderer Hochschulen erbracht wurden, anerkannt. 9 Prüfung und Prüfungszulassung Das Aufbaustudium wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die durch die Ausbildungsund Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt ist. Die Prüfungen sind beim Prüfungs- und Curricularausschuss anzumelden und sollen nicht früher als zwei Monate vor dem Ende des Studienganges liegen. Als Voraussetzungen zur Prüfungszulassung gelten die Vorlage des Zwischenzeugnisses nach 5 dieser Studienordnung und die allgemeinen Prüfungsbestimmungen nach 7 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV). Die regelhafte Durchführung des Aufbaustudiengangs führt zur Erfüllung dieser Voraussetzungen. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. 10 Studienberatung Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Technischen Universität Dresden und erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Die studienbegleitende fachliche Beratung obliegt den Lehrkräften und Supervisoren innerhalb des Aufbaustudienganges. 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht.
9 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Technischen Universität Dresden vom... und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Dr. rer. nat. habil. A. Mehlhorn Anlage I
10 Studienablaufplan Basisstudium 1. Semester 0. Einführungsveranstaltung 1. Empirisch-psychologisches Grundlagenseminar 2. Schwerpunktveranstaltungen zu psychischen Störungen und Behandlungstechniken 1. und 2. vier- bis achtstündig, mittwochs ab Uhr bzw. als Wochenendveranstaltung Stunden: freitags ab Uhr, samstags und sonntags ab Klinisch-psychologisches Kolloquium nach Wahl zu unterschiedlichen Zeiten 4. Psychiatrisches Kolloquium nach Wahl zu unterschiedlichen Zeiten 5. Treffen der regionalen Kleingruppe, ca. 14tägig, i.d.r. dreistündig, Zeit nach Vereinbarung der Kleingruppe 6. Selbststudium im Umfang von 5 Wochenstunden 2. Semester 1. Empirisch-psychologisches Grundlagenseminar 2. Schwerpunktveranstaltungen zu psychischen Störungen und Behandlungstechniken 1. und 2. vier- bis achtstündig, mittwochs ab Uhr bzw. als Wochenendveranstaltung Stunden: freitags ab Uhr, samstags und sonntags ab Klinisch-psychologisches Kolloquium nach Wahl zu unterschiedlichen Zeiten 4. Psychiatrisches Kolloquium nach Wahl zu unterschiedlichen Zeiten 5. Treffen der regionalen Kleingruppe, ca. 14tägig, i.d.r. dreistündig, Zeit nach Vereinbarung der Kleingruppe 6. Selbststudium im Umfang von 5 Wochenstunden 7. Praktische Tätigkeit 8. eine Selbsterfahrungs-Blockveranstaltung 3. Semester Veranstaltungen wie im 2. Semester 9. Praktische Ausbildung unter Supervision nach dem dritten Semester : Zwischenprüfung
11 Vertiefungsstudium 4. Semester 1-9. wie im 3. Semester 10. Fallseminar 11. Lehrtätigkeit (viertes oder fünftes Semester) 5. Semester Veranstaltungen wie im 4. Semester 6. Semester Veranstaltungen wie im 4. Semester nach dem 6. Semester Abschlussprüfung
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