Stellungnahme zur Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung

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1 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Leistungsbereich Internationale Beziehungen Ressort Europäische Zusammenarbeit Laura Antonelli Müdespacher Effingerstrasse Bern Zürich, 8. Mai 2012 Stellungnahme zur Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung Sehr geehrte Frau Antonelli Müdespacher Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für das Schreiben vom 15. Februar 2012 und die Möglichkeit, uns im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-CH) für Abschlüsse der Berufsbildung zu äussern. Die Konferenz der Berufs- und höheren Fachprüfungen (dualstark) vertritt Trägerorganisationen von zahlreichen Prüfungsordnungen 1. Zusammen prüfen wir jährlich mehr als Prüfungskandidatinnen und -kandidaten und damit einen wesentlichen Anteil aller Abschlüsse der höheren Berufsbildung. dualstark hat sich u.a. folgenden Hauptzielen verschrieben: - Breite Förderung der generellen Akzeptanz von Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen gegenüber der Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung. - Gleichwertigkeitsprüfung, Förderung der gegenseitigen Anrechenbarkeit, Durchlässigkeit zum Tertiär A Bereich und gegenüber Höheren Fachschulen. - Förderung von internationaler Anerkennung und Positionierung der Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen. - Transparenz für Marktteilnehmer und Stakeholder. Generelle Würdigung Die Schweizer Berufsbildung leistet aufgrund ihrer hohen Qualität und ihrer engen Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis einen massgeblichen Beitrag bei der Bereitstellung von Fach- und Führungskräften für Wirtschaft und Gesellschaft. Trotzdem werden der Wert und die Bedeutung von Berufsbildungsabschlüssen national und international oft verkannt und die Titel erfahren nicht die gleiche Wertschätzung wie akademische Abschlüsse. Dies erleben insbesondere die Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung (HBB) bei ihren Bewerbungen auf Stellen im In- wie Ausland ganz direkt. Aufgrund der zunehmenden Mobilität auf dem Arbeitsmarkt und der globalisierten Wirtschaft verschärft sich diese Tendenz weiter zuungunsten der Berufsbildungsabsolventen. Die Schaffung von mehr Transparenz, besserer Vergleichbarkeit und Verständlichkeit unserer Berufsbildungsabschlüsse im Inland wie gegenüber Europa sind daher zwingend notwendig. Wir unterstützen aus diesem Grund seit 1 Vergleiche Anhang: unsere eidg. Berufs- und höheren Fachprüfungen. 1/5

2 langem die Bestrebungen zur Einführung eines NQR-CH und entsprechendem Diploma Supplement als Instrumente im Rahmen des europäischen Kopenhagenprozesses. dualstark unterstreicht die hohe Relevanz einer möglichst raschen Einführung des NQR-CH und begrüsst die Zielsetzung, die hierzu notwendige Verordnung per Januar 2013 in Kraft setzen zu wollen. Im Detail haben wir einige konstruktiv-kritische Anmerkungen und sehen bei gewissen Punkten einen dringenden Anpassungsbedarf. Zum Verordnungsvorentwurf 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Der Verordnungsvorentwurf stützt sich auf das Berufsbildungsgesetz und legt damit die Grundlage für einen NQR-CH, welcher ausschliesslich die Berufsbildungsabschlüsse verordnen soll. Nach Jahren der Diskussion rund um eine mögliche Einführung eines NQR-CH erachten wir den vorgeschlagenen Lösungsansatz als pragmatischen Weg, um innert nützlicher Frist für die Berufsbildung und speziell für die höhere Berufsbildung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung weiter zu gelangen. Wir bedauern hingegen, dass es damit vorderhand zwei unterschiedliche Qualifikationsrahmen in der Schweiz geben wird, den bestehenden nqf.ch- HS für die Hochschulbildung sowie den NQR-CH für die Berufsbildung. Ein einheitlicher Qualifikationsrahmen wäre ein wichtiges bildungspolitisches Signal bezüglich der Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungswegen gewesen. Wir fordern Sie auf, dieses bildungspolitische Anliegen zu einem späteren Zeitpunkt - nach der Fusion des Staatssekretariats für Forschung und Bildung (SFB) mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) - unter einem gemeinsamen Blickwinkel wieder aufzunehmen. Mit der Einführung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) wurde unter anderem das Ziel verknüpft, als Referenzinstrument die Qualifikationsniveaus verschiedener Qualifikationssysteme zu vergleichen und damit auch das lebenslange Lernen in der wissensbasierten Gesellschaft zu fördern. Seitens des Europäischen Parlaments / Europäischen Rates wurde für die nationalen Qualifikationsrahmen eine Beschreibung und Definition von Qualifikationen empfohlen, welche auf Lernergebnissen beruhen und dadurch auch die Validierung nicht formalen und informellen Lernens ermöglichen soll. Das lebenslange Lernen bildet die Grundlage für den Erfolg in der beruflichen Laufbahn jedes einzelnen Individuums, wie auch für den Erfolg der Unternehmen im globalisierten Wettbewerb. Der vorliegende NQR-CH erlaubt ausschliesslich die Referenzierung formaler Berufsbildungsabschlüsse. Ausgeklammert bleiben die berufsorientierten Weiterbildungen respektive nicht-formale Bildungsabschlüsse sowie informelles Lernen. Nicht-formale Qualifikationsabschlüsse, welche für die Ausübung von gewissen beruflichen Tätigkeiten von Behörden heute anerkannt und reglementarisch sogar vorausgesetzt sind, werden damit benachteiligt (Beispiel: der Bildungsabschluss Versicherungsvermittler VBV wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht finma für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler vorausgesetzt). Auch die explizite Ausklammerung der Nachdiplomstudienabschlüsse (NDS) HF entspricht nicht dem bildungspolitischen Anliegen nach einer Förderung des lebenslangen Lernens. Der Verordnungsentwurf nimmt damit explizit einen Entscheid vorweg, welcher übergeordnet im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes erst noch zu klären ist. Aus diesem Grund ist auf eine präjudizierende Faktenschaffung über die NQR-Verordnung zu verzichten. Aufgrund einer pragmatischen Bewertung unterstützen wir einen NQR-CH auf der vorgelegten Basis. Insgesamt kommt der Verordnungsentwurf dem Anliegen nach Förderung des lebenslangen Lernens jedoch nur ungenügend nach. Im Nachgang der NQR-CH-Implementierung erwarten wir in einem nächsten Schritt dessen Weiterentwicklung. Ziel soll es sein, dass sämtliche Bildungswege, formale wie auch nicht-formale Abschlüsse, eine Zuordnung im nationalen Qualifikationsrahmen ermöglicht wird. Wir bitten Sie auf uns hierzu das weitere Vorgehen und einen Zeitfahrplan aufzuzeigen. 2/5

3 2. Abschnitt: Qualifikationsrahmen und Diplomzusätze Art. 3 Grundsätze Der vorgesehene NQR-CH ist in acht unterschiedliche Niveaustufen gegliedert, vergleichbar mit dem EQR. Bereits existierende NQR anderer Länder weisen zum Teil eine andere Anzahl Niveaustufen auf. Wir begrüssen die Analogie zum EQR, da dies die Zuordnung des NQR-CH zum EQR und damit den internationalen Vergleich erleichtert. Der EQR beruht auf den drei Kategorien Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Im Vergleich dazu führt der NQR-CH die Transferkompetenzen an Stelle der Kompetenzen ein. Die Transferkompetenzen definieren sich durch die Beruflichen Kompetenzen und den personalen Kompetenzen Selbstkompetenzen sowie Sozialkompetenzen. Wir erkennen das Bemühen hinter diesem Vorschlag, die Praxiserfahrungen anders bzw. besser abbilden zu versuchen als dies der EQR oder etwa der deutsche nationale Qualifikationsrahmen (DQR) tun. Verschiedenen Mitglieder von dualstark ist jedoch nicht plausibel, weshalb unterschiedliche Kategorien respektive Deskriptoren im EQR und dem NQR-CH Verwendung finden sollen und sehen darin eher ein Erschwernis für die internationale Vergleichbarkeit. Mit Diplomzusätzen kann ein wesentlicher Vorteil für die Inhaberinnen und Inhaber eines Berufsbildungsabschlusses geschaffen werden, um damit auf dem Stellenmarkt im In- wie Ausland künftig ihre Qualifikationen transparent und vergleichbarer darlegen zu können. Unter dem Titel Diplomzusatz wird jedoch im Rahmen der Anhörung ein Dokument vorgelegt, welches gemäss Europass einer Zeugniserläuterung und nicht einem Diploma Supplement/Diplomzusatz entspricht. Das Europass Diploma Supplement wird Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule ausgestellt. Eine Europass Zeugniserläuterung demgegenüber entspricht einer Beschreibung des jeweiligen Ausbildungsberufs-Abschlusses, welche Aussagen bezüglich der beruflichen Handlungsfähigkeit und den beruflichen Tätigkeitsfelder enthalten. Die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung (HBB) stellen eine Eigenheit unseres dualen Berufsbildungssystems dar, wie es nur wenige Länder Europas kennen. Die HBB ist Bestandteil der Tertiären Ausbildungsstufe. Für Inhaberinnen und Inhaber eines HBB-Abschlusses beruht der Vorteil eines Diplomzusatzes darin, dass sie sich einem direkten und transparenten Vergleich mit akademischen Ausbildungsabschlüssen stellen können. Wenn sich unsere schweizerischen HBB-Absolventen auf dem europäischen Stellenmarkt mit einer Zeugniserläuterung bewerben, stehen sie bildungssystembedingt vorwiegend in Konkurrenz zu Absolventen mit einem Diploma Supplement. Eine Mehrheit der dualstark-mitglieder erachtet deshalb die unter der Bezeichnung Diplomzusatz vorgeschlagene Zeugniserläuterung als Nachteil für HBB-Absolventen und fordert deshalb ein Diplomzusatz-Design analog des Europass Diploma Supplements für HBB-Abschlüsse. Demgegenüber ist für Abschlüsse der beruflichen Grundbildung die vorgelegte Zeugniserläuterung das richtige Instrument mit dem richtigen Design. Art. 4 Einstufung der Abschlüsse Im Rahmen der BBT-Round-Tables im August/September 2011 wurde bereits explizit darauf hingewiesen, dass für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung eine Einstufung auf den Niveaus 6, 7 und 8 realistisch ist. Diese entsprechenden Niveaustufen seien auch im Bezug zum EQF nicht ausschliesslich für Hochschul-Abschlüsse reserviert. Insbesondere begrüssen wir, dass jeder einzelne Berufsabschluss einer Niveaustufe zugeordnet werden soll und Abschlüsse gleicher Art nicht zwingend auf dem gleichen Niveau des NQR-CH eingeordnet werden. Eine pauschale Zuteilung, wie dies im deutschen nationalen Qualifikationsrahmen (DQR) z.b. mit sämtlichen Meister auf die Niveaustufe 6 erfolgt, wird zu Recht nicht begangen. Denkbar, dass dadurch z.b. der Abschluss des Dipl. Wirtschaftsprüfers auf der Niveaustufe 8 zugeordnet werden kann. Somit wird dem Anliegen nach Gleichwertigkeit aber Andersartigkeit von beruflichen und akademischen Bildungswegen Rechnung getragen und die höhere Berufsbildung gestärkt. 3/5

4 Art. 5 Verfahren Der Verordnungs-Vorentwurf räumt dem BBT die Rolle zu, jeden einzelnen Berufsbildungsabschluss zu einem NQR-Niveau zuzuordnen und den jeweiligen Vorschlag den zuständigen Verbundpartnern anschliessend zu unterbreiten. Die Verbundpartner werden in einem nächsten Schritt zur vorgeschlagenen Niveauzuteilung Stellung beziehen können, bevor das BBT die definitive Einstufung der Abschlüsse vornimmt. Sämtlichen Verfahren ist gemein, dass die Niveauzuteilung keinen behördlichen Einzelakt darstellt, sondern dass es sich um Rechtsetzung handelt. In der Folge steht Inhaberinnen und Inhabern eines Abschlusses auch kein Rechtsmittel gegen die Niveauzuteilung zur Verfügung. Eine Mehrheit der dualstark-mitglieder vertritt die Auffassung, dass die jeweilig zuständige Organisation der Arbeitswelt / Trägerschaft in die Verantwortung genommen werden kann, um dem BBT einen Erstvorschlag für die Zuordnung zu einem NQR-CH-Niveau zu unterbreiten. Die Vorschlagserarbeitung soll in der Verantwortung der Träger der jeweiligen Prüfungsordnungen, Rahmenlehrpläne und Bildungsverordnungen liegen, welche auch bei der Erarbeitung und Qualitätsüberprüfung der jeweiligen Bildungsgrundlagen in der Pflicht stehen. In einem verbundpartnerschaftlichen Prozess soll anschliessend die definitive Zuordnung durch einen BBT-Entscheid unter Berücksichtigung des gesamten Branchenfelds abgeschlossen werden können. dualstark erachtet eine gut funktionierende Verbundpartnerschaft als wesentlichen Erfolgsfaktor unseres Berufsbildungssystems. Im Falle keiner verbundpartnerschaftlichen Einigung ist den zuständigen OdA s / Trägerschaften ein Beschwerdeweg zu ermöglichen. Gemäss dem erläuternden Bericht sind diejenigen Berufsabschlüsse zuerst im NQR-CH einzuordnen, deren Inhaberinnen und Inhaber sich in einem stark international ausgerichteten Arbeitsmarkt bewegen und für deren berufliche Mobilität eine adäquate Einstufung in den NQR-CH von hoher Bedeutung ist. Zu dieser Gruppe gehören die Abschlüsse unserer Mitglieder. Wir bitten Sie hiermit inständig, die im Anhang erwähnten Berufsabschlüsse prioritär zu behandeln. Zusatzhinweis zur Titelsystematik Die Titelsystematik ist nicht Bestandteil der vorliegenden Verordnung. Trotzdem wollen wir bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass die schweizerischen Titel der höheren Berufsbildung speziell im Ausland nur schwer verständlich sind. Der NQF/EQF sowie entsprechende Diploma Supplements bringen eine wesentliche Entschärfung dieser Problematik. Trotzdem fordert eine Mehrheit der dualstark-mitglieder die Einführung eines Titels Professional Bachelor (für Berufsprüfungen) / Professional Master (für Höhere Fachprüfungen) für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung. Damit soll über den Titel die Zuordnung zu den Tertiär- Ausbildungen klar und verständlich zum Ausdruck gebracht werden. Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen und für die Berücksichtigung unserer Bemerkungen sowie Änderungsvorschläge. Für weitere Ausführungen stehen wir gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Urs Hofmann Präsident Sandra Gerschwiler Geschäftsführerin 4/5

5 Anhang: unsere eidg. Berufs- und höheren Fachprüfungen: Technische Kauffrau / Technischer Kaufmann mit eidg. Fachausweis dipl. Geschäftsführer/in Logistikfachfrau/mann mit eidg. Fachausweis dipl. Logistikleiter/in dipl. Supply Chain Manager/-in dipl. Bauleiter/in für Hoch- sowie Tiefbau Direktionsassistent/in mit eidg. Fachausweis Marketingfachfrau / Marketingfachmann mit eidg. Fachausweis Verkaufsfachfrau / Verkaufsfachmann mit eidg. Fachausweis Kommunikationsplanerin / Kommunikationsplaner mit eidg. Fachausweis PR-Fachfrau / PR-Fachmann mit eidg. Fachausweis dipl. Marketingleiter/in dipl. Verkaufsleiter/in dipl. Kommunikationsleiter/in dipl. PR-Berater/in Spezialist/-in in Unternehmensorganisation mit eidg. Fachausweis dipl. Experte/Expertin in Organisationsmanagement HR-Fachfrau/mann mit eidg. Fachausweis dipl. HR-Leiter/in Sozialversicherungsfachmann/-fachfrau mit eidg. Fachausweis dipl. Sozialversicherungsexperte/in Ausbildner/in mit eidg. Fachausweis dipl. Ausbildungsleiter/in Fachfrau/-mann für Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis dipl. Experte/-in in Rechnungslegung und Controlling Versicherungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis 5/5

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