Haushaltsplan und Haushaltssatzung. Kreis Segeberg. Band II. Metropolregion Hamburg

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1 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015 Kreis Segeberg Band II Metropolregion Hamburg

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3 Inhaltsverzeichnis Band I Seite Haushaltssatzung... 1 Vorbericht... 3 Ergebnisplan gesamt Finanzplan gesamt Übersicht über Erträge und Aufwendungen nach Produktbereichen Übersicht über Einzahlungen und Auszahlungen nach Produktbereichen Band II I. Teilpläne der Fachbereiche 1. L Landrat Fachbereich I Zentrale Steuerung Fachbereich II Ordnungswesen und Straßenverkehr Fachbereich III Jugend, Familie, Soziales, Kultur Fachbereich IV Gesundheit für Mensch und Tier Fachbereich V Umwelt, Planen, Bauen Stellenplan

4 Band III II. Anlagen zum Haushaltsplan 1. Abschlussbilanz JA 13 Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE) WP 15 Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE) JA 13 KSB Verwaltungsgesellschaft mbh WP 15 KSB Verwaltungsgesellschaft mbh WP 15 Berufsbildungszentrum Norderstedt WP 15 Berufsbildungszentrum Bad Segeberg

5 - Seite L - Landrat - Teilplan Bezeichnung Seite L Übersicht Kreisorgane Aufsicht/Prüfung Personalrat/Gleichstellung Recht Statistik und Wahlen Kombinierte Versorgung Arge Hamburg Randkreise

6 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Budget/Fachbereich: L Landrat Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

7 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Budget/Fachbereich: L Landrat Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

8 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 1111 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 1111 Kreisorgane 1.2 Fachbereich/Fachdienst L / Büro des Landrates L / Beteiligungsmanagement 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr J. P. Schröder 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung Bindungsgrad 1. Steuerung und Koordination der gesamten Außendarstellung des Kreises Freiwillig - ohne Bindung 2. Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Ziffer 1.5 der Strategischen Ziele des Kreises Segeberg vom ) Freiwillig - ohne Bindung 3. Bürgerberatung Freiwillig - ohne Bindung 4. Ziel- und Steuerungssystem, Berichtswesen/Controlling Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 5. Kreistagsarbeit inkl. der Vorschriften Freiwillig - ohne Bindung 6. Bürgerrolle (vgl. Ziffer 6.10 der Strategischen Ziele des Kreises Segeberg vom ) Freiwillig - ohne Bindung 7. Paten- und Partnerschaften Freiwillig - ohne 8. MRH-Projekt zum Thema Demografie und Daseinsvorsorge - Kreis Segeberg 2030 : Schaffung zukunftsfähiger Grundlagen für die Lebenswelt der Menschen im Kreis Segeberg Bindung Freiwillig - ohne Bindung 9. Beteiligungsmanagement Freiwillig - ohne Bindung 1.5 Auftragsgrundlage Kreisordnung, Entschädigungsverordnung, Entschädigungssatzung des Kreises, Kreistagsbeschlüsse, Leitbild der Kreisverwaltung, Hauptsatzung, Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung und sonstige Dienstvereinbarungen und interne Vorschriften (u.a. Regelungen zur Bürgerrolle) 1.6 Zuständiger Fachausschuss Hauptausschuss; Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (Paten- und Partnerschaften) 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bürgerinnen und Bürger Zahl der Pressekonferenzen betreiben Zahl der Pressemitteilungen Zahl der News 2. Anerkennung und Würdigung von mindestens drei Bürgerinnen und Bürgern für besonderes ehrenamtliches Engagement / besondere Verdienste für den Kreis Segeberg Bürgerinnen und Bürger der gewürdigten Bürgerinnen und Bürgern durch Aufnahme in die Bürgerrolle des Kreises Segeberg

9 - Seite Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. Zahl der Pressekonferenzen (mind. 1 pro Monat) 1. Zahl der Pressemitteilungen (mind. 1 pro Woche) 1. Zahl der News (mind. 1 pro Woche) 2. der gewürdigten Bürgerinnen und Bürgern durch Aufnahme in die Bürgerrolle des Kreises Segeberg Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Landrätin/ Landrat 1,0 70 B 6 1,0 70 B 6 1,0 70 B Kreisamtmann 1,0 100 A 11 1,0 100 A 11 1,0 100 A Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Kreisoberinspektor Verwaltungsassistenz 1,0 100 A 10 1,0 100 A 9 1,0 100 A 10 2, , , Fahrer 1, , , Kreisamtmann 1,0 100 A 11 1,0 100 A 11 1,0 100 A Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 1, , , Angestellte/r 0, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 9,2 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Das Jahr 2014 ist geprägt von der Landratswahl und den mit Amtsantritt des Landrates Schröder zum verbundenen Veränderungen. Die Funktionsfähigkeit fortzusetzen und eine effektive Abstimmung untereinander sicherzustellen, erfordert Flexibilität und eine besondere Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Mitarbeiterschaft nimmt die Aufgaben kompetent und engagiert wahr. Im Beteiligungsmanagement ergibt sich erneut eine personelle Veränderung durch Nachbesetzung einer frei gewordenen Stelle. Das Beteiligungsmanagement wird im Organigramm als eigene Stabsstelle geführt. Das Controlling und das Beteiligungsmanagement sollen dazu beitragen, dass den Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung steuerungsrelevante Informationen zur Verfügung gestellt werden. Das Projekt Kreis Segeberg 2030, das einen Bestandteil im Leitprojekt der Metropolregion Hamburg zur Daseinsvorsorge und Demografie darstellt, fand seinen Auftakt in der Veranstaltung am Seitdem haben sich die Arbeitsgruppen Pflege/Senioren, Menschen mit Behinderung, Planen/Wohnen, ÖPNV/Mobilität und Gesundheit mit den jeweiligen Ausgangssituationen, Datenanalysen und möglichen Lösungsansätzen auseinandergesetzt. Die Arbeit hat begonnen und soll für die Arbeitsgruppen im Wesentlichen Anfang 2016 abgeschlossen sein. Die Ergebnisse sollen in einem Bericht zusammengefasst und gleichzeitig als Grundlage für das Leitbild zur Daseinsvorsorge genutzt werden (vgl. Ziffer 5.2 der Strategischen Ziele des Kreises Segeberg vom ). 9,2 9,2

10 - Seite Kunden Finanzen Risiken Die Aufgabenstellungen erfordern schnelle und fachlich qualitative hochwertige Arbeitslei- stungen, um die jeweilige Hilfestellung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, der Kreis- leisten zu können. Der Kreis bekräftigt und pflegt die bestehenden Partnerschaften und Patenschaften durch regelmäßige Kontakte (vgl. Ziffer 6.9 der Strategischen Ziele des Kreises Segeberg vom politik, den Vertreterinnen und Vertretern in den politischen Gremien oder der Verwaltung ). Der Personalaufwand und die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit durch den Sitsich zungsdienst stellen den wesentlichen Anteil auf der d Aufwandsseite. Daraus ergibt zwangsläufig ein ständiger Zuschussbedarf für den Fachdienst. F Trotz der personellen und organisatorischen Veränderungen muss eine kontinuierliche Aufgabenwahrnehmung gesichert sein. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Land 2,7% Private 0,5% Kreiss 96,8%

11 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1111 Kreisorgane Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

12 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1111 Kreisorgane Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 9.370, , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

13 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 1112 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 1112 Aufsicht / Prüfung 1.2 Fachbereich/Fachdienst L / Rechnungsprüfung / Gemeindeprüfung III / Kita, Jugend, Schule, Kultur L / Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht 1.3 Teilplanverantwortliche/r L / Herr Rüge III / Herr Brinker L / Frau Meißner 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung L / Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung 1. Rechnungsprüfung - Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Kreises - Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes des Kreises - Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung des Kreises und des Eigenbetriebes ISE - Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der Berufsbildungszentren - Prüfung und laufende Überwachung der Finanzbuchhaltung des Kreises - Prüfung sonstiger Aufgabenträger, bei denen der Kreis Mitglied ist (z. B. Verein Naherholung im Umland Hamburg e.v., Büchereiverein Schleswig-Holstein e.v., Verein Naturpark Holsteinische Schweiz e.v. ) - Prüfung von Vergaben des Kreises und des Eigenbetriebes ISE - Prüfung von Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei den kreisangehörigen Kommunen - Prüfung von Verwendungsnachweisen 2. Gemeindeprüfung - Durchführung von überörtlichen Prüfungen (Ordnungsprüfungen, Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Kassenprüfungen/Prüfungen der Finanzbuchhaltungen) bei den kommunalen Körperschaften, die der Aufsicht des Kreises unterstehen, sowie deren Eigenbetriebe - Prüfung der Jahresabschlüsse von kommunalen Einrichtungen (Eigenbetriebe, Gesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts pp.) - Prüfung von Anträgen kreisangehöriger Kommunen auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung - Prüfung des von den kreisangehörigen Kommunen an das Statistikamt Nord gemeldeten Gewerbe- und Grundsteueristaufkommens III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 3. Wahrnehmung der Aufgaben nach 125 Abs. 3 Schulgesetz hinsichtlich der Grund-, Regional-, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren im Kreis. Für die Beratung der Lehrkräfte, für die Fachaufsicht über die Erziehung und den Unterricht in den Schulen und die Dienstaufsicht über die Schulen sind die Schulräte allein zuständig. Alleinige Zuständigkeit des Landrats für die Rechtsaufsicht über die Schulträger. L / Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht 4. Wahrnehmung der Kommunalaufsicht - Rechtsaufsicht über Städte bis Einwohner und Kaltenkirchen, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden, Zweckverbände, Eigenbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts mit den Schwerpunkten Gemeindeverfassungsrecht und Gemeindewirtschaftsrecht - Finanzaufsicht über den vorgenannten Bereich (Haushaltsangelegenheiten einschl. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Aufgabe als untere Landesbehörde Aufgabe als untere Landesbehörde Aufgabe als untere Landesbehörde

14 - Seite Haushaltskonsolidierung, Finanzausgleich, Gemeindeanteile nach Gemeindefinanzreformgesetz, Stellungnahmen zu Finanzierungsanträgen, Bürgschaften, Fehlbetragszuweisungen und Konsolidierungshilfen, Erstellung eigener und Auswertung fremder Finanzstatistiken - Beratung aller Kommunen, ihrer Einrichtungen und der Zweckverbänden in allen Angelegenheiten des Kommunalverfassungsrechtes - Prüfung des Ersetzens eines versagten gemeindlichen Einvernehmens nach 36 BauGB 5. Stiftungsaufsicht im kreisangehörigen Bereich a) Rechtsaufsicht über rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechtes (Kooperation gemäß 18 GkZ mit dem Kreis Plön umgesetzt zum , insofern Abstimmungsbedarf und Informationsaustausch) b) Rechtsaufsicht über rechtsfähige und nicht rechtsfähige kommunale Stiftungen 6. Rechtsaufsicht für die kommunalen Straßenbaulastträger - Überwachung der Aufgabenerfüllung durch die Träger der Straßenbaulast für a) Gemeindestraßen ( 49 Abs. 1 StrWG) b) sonstige öffentliche Straßen gem. 3 StrWG ( 50 Abs. 1 StrWG) Zu a): Weisungsaufgabe Zu b): Aufgabe als untere Landesbehörde Zu a): Aufgabe als untere Landesbehörde Zu b): Weisungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage L / Zu 1. Gemeindeordnung, Kreisordnung, Schulgesetz, Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Kreises Zu 2. Kommunalprüfungsgesetz, Finanzausgleichsgesetz III / Kita, Jugend, Schule, Kultur Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz L / Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht Im Wesentlichen: Landesverfassung, Landesverwaltungsgesetz, Kreis-, Gemeinde-, Amtsordnung, Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, Bürgerliches Gesetzbuch, Straßen- und Wegegesetz 1.6 Zuständiger Fachausschuss L / Hauptausschuss III / Kita, Jugend, Schule, Kultur Informativ: Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport L / Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht Hauptausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl L / Die 5-Jahresfrist bei Ordnungsprüfungen nach dem Kommunalprüfungsgesetz wird eingehalten. III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 2. Die Schulträger nehmen ihre Aufgaben rechtmäßig wahr. Kommunale Körperschaften, die der Aufsicht des Kreises unterliegen sowie deren Eigenbetriebe Träger der Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren im Kreis L / Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht 3. Prüfung und Genehmigung von Haushalten und anderen genehmigungspflichtigen Entscheidungen, Einzelentscheidungen und Amtshilfe für Landesdienststellen, Unterstützung bei rechtlich korrektem Handeln und Lieferung von Entscheidungshilfen innerhalb von 4 Wochen Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden und Zweckverbände des Kreises, Parteien, Politiker, Bürgermeister, Amtsvorsteher der zu prüfenden Körperschaften der Prüfungen und Stellungnahmen zu Schulentwicklungsplanungen der örtlichen Schulträger der Angelegenheiten, die innerhalb von 4 Wochen bearbeitet waren, im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Angelegenheiten

15 - Seite Telefonische Beratung innerhalb eines Arbeitstages 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. der zu prüfenden Körperschaften (Eigenbetriebe und Verbände) 2. der Prüfungen und Stellungnahmen zu Schulentwicklungsplanungen der örtlichen Schulträger 3. der Angelegenheiten, die innerhalb von 4 Wochen bearbeitet waren, im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Angelegenheiten 4. der Beratungen innerhalb eines Arbeitstages im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Angelegenheiten Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 der Beratungen innerhalb eines Arbeitstages im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Angelegenheiten Ist 2013 Soll 2012 Ist (14) 6 (9) 6 (5) 3 (1) 5 (4) 2 (0) % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100% 100% Amtsrat/ Beschäftigte 2,0 2, A ,0 2, A ,0 2, A Kreisamtmann/ Kreisamtfrau Technische Beschäftigte Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 2,0 100 A 11 2,0 100 A 11 2,0 100 A 11 1, , , ,1 7,95 8,1 Lfd. Nr. aus dem Stellenplan 4. Personal L / Rechnungsprüfung / Gemeindeprüfung Lfd. Nr. Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 aus dem Bezeichnung % *) Bewertung Anteil zung Anteil tung % *) Beset- % *) Bewer- Stellenplan Anteil Landrätin/ Landrat 1,0 10 B 6 1,0 10 B 6 1,0 10 B Kreisoberverwaltungsrat 1,0 100 A 14 1,0 100 A 13 1,0 100 A 14 III / Kita, Jugend, Schule, Kultur Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 Bezeichnung % *) Bewertung Anteil zung zahl % *) Beset- An- % *) Anteil Anteil Bewertung Amtsrat 1,0 5 A 12 1,0 5 A 12 1,0 5 A Kreisamtfrau 1,0 100 A 11 1,0 100 A 11 1,0 100 A Beschäftigte 0, , , Beschäftigte 0, , , , Beschäftigte 2, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 4,05 4,30 4,30

16 - Seite L / Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht Lfd. Nr. Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 aus dem Bezeichnung % *) Bewertung Anteil zung zahl Anteil tung % *) Beset- An- % *) Bewer- Stellenplan Anteil Landrätin/Landrat 1,0 10 B 6 1,0 10 B 6 1,0 10 B Kreisoberverwaltungsrat/ Beschäftigte/r Jurist/in 1, , , Kreisamtmann 1,0 100 A 11 1,0 100 A 11 1,0 100 A Beschäftigte 1, , , Beschäftigte 0, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 1,99 4. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven L / Rechnungsprüfung / Gemeindeprüfung Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen 1,88 2,03 Aufgrund der in den Jahren 2012 bis 2014 erfolgten personellen Veränderungen (Nachbesetzung von 3 Prüferstellen) sowie der sich ständig verändernden Rechtsvorschriften wird die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter insbesondere im Bereich der Doppik weiterhin einen Schwerpunkt darstellen. Die Eröffnungsbilanz des Kreises Segeberg zum konnte nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung aufgestellt werden. In der Folge konnten auch die Jahresabschlüsse 2008, 2009, 2010 und 2011 nicht fristgerecht erstellt werden. Im Jahr 2012 wurden vom RPA die Jahresabschlüsse des Kreises für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 geprüft. Mit der Beschlussfassung des Kreistages über den Jahresabschluss 2011 am wurde erstmals die Frist zur Beschlussfassung gemäß 95 n Abs. 3 GO eingehalten. Der Jahresabschluss 2013 wurde dem RPA am zur Prüfung vorgelegt. Damit wurde auch erstmals die Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß 95 m Abs. 2 GO eingehalten. Damit sind die zeitlichen Verzögerungen, die sich seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz aufgebaut hatten, ausgeräumt. Es ist davon auszugehen, dass die Aufstellung, Prüfung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse künftig unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen erfolgt. Fast alle kreisangehörigen Kommunen haben zwischenzeitlich ihr Haushalts- und Rechnungswesen ebenfalls auf die Doppik umgestellt. Die Prüfung von Eröffnungsbilanzen und doppischen Jahresabschlüssen wird daher künftig vermehrt Gegenstand von überörtlichen Prüfungen sein. Allerdings gibt es auch bei den Kommunen zum Teil erhebliche Probleme bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen. Hier bestehen teilweise Rückstände von mehreren Jahren, die sich auf die Prüfungsplanung sowie die fristgerechte Durchführung der überörtlichen Prüfungen auswirken. Bei mehreren Kommunen sind jährlich Anträge auf Gewährung von Fehlbetragszuweisungen nach 16 Finanzausgleichsgesetz zu prüfen. Die Stadt Bad Segeberg hat mit dem Land einen Vertrag über die Gewährung von Konsolidierungshilfen geschlossen. Die Umsetzung des Vertrages ist gesondert zu prüfen. Die Darstellung der Prüfergebnisse anlässlich von Ordnungsprüfungen erfolgt seit einigen Jahren im Rahmen von PowerPoint-Präsentationen. Dieses Verfahren findet bei den Verantwortlichen der geprüften Kommunen (Ehrenamt, Verwaltung) Zustimmung. Unabhängig davon besteht der Anspruch, das Verfahren weiter zu optimieren. Der Personalaufwand macht den überwiegenden Anteil auf der Aufwandsseite aus. Das Kommunalprüfungsgesetz sieht eine Refinanzierung der Prüfungstätigkeit bei den örtlichen Kommunen nicht vor. Daraus ergibt sich zwangsläufig ein ständiger Zuschussbedarf für den Fachdienst.

17 - Seite Risiken III / Kita, Jugend, Schule, Kultur Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die MitarbeiterInnen erfüllenn ihre Aufgaben motiviert, kompetent und beanstandungsfrei. MitarbeiterInnen Prozesse Umstrukturierung der Schullandschaft (Regional- undd Gemeinschaftsschulen) ist in 2011 zum Abschluss gekommen, allerdings stehen weiteree Änderungen mit der vom Land geder Bildung von planten Schulgesetznovelle bevor. Insbesondere sind hier Maßnahmen bei gymnasialen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen zu z nennen. Kunden Die Zusammenarbeit mit denn örtlichen Schulträgern verläuft einvernehmlich und kooperativ. Finanzen Risiken Kein Anpassungsbedarf keine Die Prüfung derr Jahresabschlüsse des Kreises und der BBZ wird nach dem risikoorientier- und ten Prüfungsansatz vorgenommen. Danach ist es erforderlich, die Prüfung so zu planen durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Jahresabschlüsse und die Lageberichte frei vonn wesentlichen Fehlaussagen sind. Das Risiko, dass Fehler unentdeckt bleiben, ist dabei so weit w wie möglich einzuschränken. L / Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die MitarbeiterInnen erfüllenn ihre Aufgaben motiviert, kompetent und im Bewusstsein und MitarbeiterInnen unter Beachtung der strategischen Ziele des Kreisess Segeberg. Prozesse Es gibt eine laufende Korrespondenz und Beratung mit m den kreisangehörigenn Kommunen, der Politik und dem Land. Kunden Da die rechtlichen Vorschriften zu beachten sind, kann den Wünschen nicht immer entspro- chen werden. Entscheidungswege und Entscheidung gen werden transparent gemacht. Finanzen Der Personalaufwand stellt den vorherrschenden Anteil auf der Aufwandsseite. Daraus ergibt sich zwangsläufig ein ständiger Zuschussbedarf für den Fachdienst. Risiken Beratungskosten und mögliche Schadenersatzkosten 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kreis; 100%

18 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1112 Aufsicht / Prüfung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

19 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1112 Aufsicht / Prüfung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 0, , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

20 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan 1113 Personalrat/Gleichstellung 1.2 Fachbereich/Fachdienst L / Gleichstellungsbeauftragte L / K Personalrat Kreis L / G Gesamtpersonalrat Kreis und ISE 1.3 Teilplanverantwortliche/r L / Frau Höppner-Reher L / K Herr J. P. Schröder L / G Herr J. P. Schröder 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g L / Gleichstellungsbeauftragte Informations- und Kontrollfunktion: Aufzeigen vorhandener Defizite in der Gleichstellung von Frauen und Männern. Initiativfunktion: Empfehlungen und Initiativen zur Beseitigung von diskriminierenden Strukturen. Sensibilisierung für die Gleichstellungsthematik durch Öffentlichkeitsarbeit Interne Gleichstellungsarbeit - Mitwirkung bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen in der Kreisverwaltung - Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Gleichstellungsfragen - Initiierung und Begleitung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Frauenförderung - Stellungnahmen zu Vorhaben der Verwaltung und Politik Externe Gleichstellungsarbeit - Initiierung, Durchführung und Mitarbeit von bzw. in Arbeitskreisen zur Chancengleichheit in der Arbeitswelt, Gewalt gegen Frauen und Kinder, Frauengesundheit - Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Institutionen, Unternehmen - Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung und Bereitstellung von Informationsmaterial zu gleichstellungsrelevanten Themen, Veröffentlichungen gesetzlicher Regelungen, Pressearbeit) - Durchführung von Informationsveranstaltungen - Beratung und Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern des Kreises, von Gremien, Verbänden, Institutionen und Unternehmen bei gleichstellungsrelevanten Fragen - Förderung der Beteiligung von Frauen an der Kommunalpolitik - Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten auf kommunaler Ebene sowie Landes- und Bundesebene 2. L / K Personalrat Kreis Die Personalratsarbeit dient der Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie umfasst alle personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken und die sonstige Zusammenarbeit mit der Verwaltung. 3. L / G Gesamtpersonalrat Kreis und ISE Die Gesamtpersonalratsarbeit dient der Interessenvertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Dienststellen. Sie umfasst alle personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten insgesamt betreffen oder sich auf sie auswirken und die sonstige Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

21 - Seite Auftragsgrundlage L / Gleichstellungsbeauftragte 4 Hauptsatzung des Kreises, 2 (3) Kreisordnung, Schleswig-Holsteinisches Gleichstellungsgesetz, Gleichstellungsgesetz des Bundes, Art. 3 Grundgesetz L / K Personalrat Kreis Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein, Arbeitsschutzgesetzte und Verordnungen; Tarifverträge und Dienstanweisungen L / G Gesamtpersonalrat Kreis und ISE Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein, Arbeitsschutzgesetzte und Verordnungen; Tarifverträge und Dienstanweisungen 1.6 Zuständiger Fachausschuss Hauptausschuss 2. Zieldefinition L / Gleichstellungsbeauftragte Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Förderung und Verwirklichung der im Grundgesetz geforderten tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen/Mädchen und Männern/Jungen, Beseitigung bestehender und Verhinderung zukünftiger Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen, 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Nr. L / Gleichstellungsbeauftragte Kennzahl Institutionen, MultiplikatorInnen, Unternehmen, PolitikerInnen, Bevölkerung des Kreises, Beschäftigte (angestellte und Beamte) der Kreisverwaltung Soll 2015 Soll 2014 Soll Zahl der Netzwerke / Gremien - Zahl der Veranstaltungen - Anteil der Beratungsanfragen, auf die innerhalb von zwei Arbeitstagen reagiert wird Ist 2013 Soll Zahl der Netzwerke/Gremien Zahl der Veranstaltungen Ist Anteil der Beratungsanfragen, auf die innerhalb von zwei Arbeitstagen reagiert wird 100% 100% 100% 100% 4. Personal L / Gleichstellungsbeauftragte Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 Beset % *) Bewertunzahl Anteil zahl Anteil tung An- % *) An- % *) Bewer- setzung Anteil Gleichstellungsbeauftragte Verwaltungsassistenz Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 1, , , , , , ,5 1,5 1,5

22 - Seite L / K Personalrat Kreis Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Angestellter 1, , , Angestellte 1, , , Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 Beset % *) Bewertunzahl Anteil zahl Anteil tung An- % *) An- % *) Bewer- setzung Anteil Verwaltungsassistenz Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 1, , , ,5 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven L / Gleichstellungsbeauftragte Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen 2,25 Die Beschäftigten arbeiten hochmotiviert und zeigen sich in der Arbeitszeit flexibel entsprechend dem Bedarf. Das Wissen über die Gleichstellungsarbeit wird laufend erweitert und aktualisiert u.a. durch Selbststudium, Austausch mit Netzwerkpartnerinnen, Teilnahme an Fachtagen, Fortbildungen etc. Querschnittsfunktion laut Gesetz und Hauptsatzung, Einbindung in verschiedene Netzwerke, Arbeitskreise und Gremien innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung. Themenschwerpunkte sind u.a.: Die Kreisverwaltung ein familienfreundliches Unternehmen, Frauen in Führung, kommunalpolitische Arbeit von Frauen, sexualisierte Gewalt und Täterarbeit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Gesellschaftliche Aufgabe: Die Bürgerschaft des Kreises, die Politik und die Beschäftigten der Kreisverwaltung haben die Möglichkeit, sich mit unterschiedlichen gleichstellungsrelevanten Anliegen und Problemen an die Gleichstellungsstelle zu wenden und lösungsorientiert unterstützt zu werden. Beratungsanfragen sind nicht planbar, sie haben bei der Bearbeitung oberste Priorität. Die Öffentlichkeit wird für die Gleichstellungsthematik sensibilisiert. Siehe Budget 2,5 Risiken Es gibt keine Vertretungsregelung für die Gleichstellungsbeauftragte. Folgen bei fehelender guter und kontinuierlicher Gleichstellungsarbeit: Unzufriedenheit der Beschäftigten => negative Auswirkung auf die Leistungen der Beschäftigten Abwanderung von Fachkräften, da die Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf fehlt Der wichtige Standortfaktor bei der Gewinnung von Fachkräften wie Frauenförderung und Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird nicht mehr durch gleichstellungspolitische Kompetenz be- und gefördert. Was insbesondere vor dem Hintergrund fehlender strategischer Personalentwicklung unentbehrlich ist. Imageverlust des Kreises, weil er der Gleichstellungsarbeit keine Wertschätzung entgegenbringt.

23 - Seite L / K Personalrat Kreis Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Mitarbeiterin arbeitet hochmotiviert und zeigt sichh in der Arbeitszeit flexibel entspre- MitarbeiterInnen chend dem Bedarf. Das Fachwissen wird laufend erweitert und aktualisiert u..a. durch Selbststudium. Prozesse Keine Angaben Kunden Finanzen Risiken Mitarbeiterinnenn und Mitarbeiter des Kreises Siehe Budget Folgen fehlender und/oder fachlich unzureichend qualifizierter Personalvertretung könnenn u. a. Abwanderung qualifizierter MitarbeiterInnen, innere Kündigung, Burn-Out-Syndrom etc. pp. sein. Kunden Finanzen Risiken L / G Gesamtpersonalrat Kreis Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Mitarbeiterin ( 5 Stundenn pro Woche) arbeitet hochmotiviert und zeigt sich in der Ar- MitarbeiterInnen beitszeit flexibel entsprechend dem Bedarf. Prozesse Keine Angaben Mitarbeiterinnenn und Mitarbeiter des Kreises Siehe Budget Folgen fehlender und/oder fachlich unzureichend qualifizierter Personalvertretung könnenn u. a. Abwanderung qualifizierter MitarbeiterInnen, innere Kündigung, Burn-Out-Syndrom etc. pp. sein. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kreis 100%

24 T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1113 Personalrat / Gleichstellung - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

25 T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1113 Personalrat / Gleichstellung - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

26 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 1115 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 1115 Recht 1.2 Fachbereich/Fachdienst L / Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Meißner 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Wahrnehmung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Vertretung durch einen zum Richteramt zugelassenen Volljuristen vorgeschrieben ist (insbesondere Berufungsangelegenheiten) 2. Rechtsgutachten für die Kreisverwaltung in grundsätzlichen und bedeutsamen Angele- Bindungsgrad Freiwillig - ohne Bindung Freiwillig - ohne Bindung genheiten 3. Rechtliche Beratung der haupt- und ehrenamtlichen Verwaltung Freiwillig - ohne Bindung 4. Rechtsbibliothek / Juris Freiwillig - mit vertraglicher Bindung 1.5 Auftragsgrundlage Sämtliche Bundes- und Landesgesetze, EU-Recht 1.6 Zuständiger Fachausschuss Hauptausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Erbringt seine Dienstleistung zügig (Erstreaktion bei den Leistungen Nr. 2 (Rechtsgutachten) und 3 (Rechtliche Beratung) innerhalb von 2 Wochen) und in einer für alle Empfänger verständlichen, serviceorientierten Form Kreisverwaltung, Kreispolitik der Angelegenheiten mit Erstreaktion von 2 Wochen im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Angelegenheiten 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist der Angelegenheiten mit Erstreaktion von 2 Wochen im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Angelegenheiten 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %

27 - Seite Beschäftigte 0,5 62 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % Soll % *) Anteil 1,0 69 1, Personal Lfd.Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplan Kreisoberverwaltungsrat/ Beschäftigte/r, Jurist/in Bewertung Ist 2014 zum % *) Beset-zung Anteil 1, , ,23 1,0 0,7 Soll 2015 % *) Anteil ,23 Bewer- tung Resümee zu aktuellem Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Eine Stellenbemessung in 2012 hat einen höheren StundenbedaS arf für die Assistenz nach- MitarbeiterInnen gewiesen, dabei blieb der Bedarf für die Betreuung der d Rechtsbibliothek noch unberücksich- tigt. Der Stellenmehrbedarf von 0,2 Stellenanteil konnte in 2014 durch eine Umschichtung im Hause gedeckt werden. Prozesse Der Beratungsbedarf in Rechtsangelegenheiten der Fachbereiche und der Verwaltungslei- tung ist gestiegen. In Berufungssachen vor den Verwaltungsgerichten ist zudem die Vertre- tung durch einenn zum Richteramt zugelassenen Volljuristen zwingend vorgeschrieben. Kunden Die Beratung erfolgt zur Klärung der Rechtsfragen. Da D die rechtlichen Vorschriften zu be- achten sind, kann den Wünschen nicht immer entsprochen werden. Es wird jedoch gewähr- nis transparent und nachvollziehbar wird. Finanzen Der Personalaufwand stellt den vorherrschenden Anteil auf der Aufwandsseite. Daraus leistet, dass durch zeitnahe und umfassende Information an die Kunden das Arbeitsergeb- ergibt sich zwangsläufig ein ständiger Zuschussbedarf für den Fachdienst. Risiken Das Risiko besteht in Beratungskosten bei komplizierten Rechtsfällen und im Wege eines hohen Arbeitsaufkommens, in dessen Rahmen eine fundierte, nachhaltige Abarbeitung von Fällen nicht möglich ist. Ein weiteres Risiko besteht in möglichenn Schadensersatzkosten. Die Kosten sind nicht weiter r bezifferbar, insofern man nicht im Vorhinein zu sagen vermag, welche Fallkonstellationen auf das Rechtsamt zukommen. Bei einer Rückschau sei den- auf- grund wachsender und umständlicher Regelwerke - zugenommen haben. noch vermerkt, dass Fälle inn Intensität und Qualität - schwieriger r in ihrer Bearbeitung 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kreis 100%

28 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1115 Recht Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

29 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1115 Recht Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 699, , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

30 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan 121 Statistik und Wahlen T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Fachbereich/Fachdienst L / Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Meißner 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Vorbereitung und Durchführung der Wahlen - Wahrnehmung sämtlicher Aufgaben der Kreiswahlleitung bei Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kreiswahlen - Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben der Kommunalaufsicht und der Kreiswahlleitung bei Wahlen in den Gemeinden - Beratung von Parteien, Wählergruppen, Gemeindewahlbehörden, Wahlberechtigten Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Im Wesentlichen: Bundes- und Landeswahlgesetze sowie dazugehörige Wahlordnungen 1.6 Zuständiger Fachausschuss Hauptausschuss (für Wahlen auf Kreisebene); sonst Wahlausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Einhaltung von Fristen gemäß den gesetzlichen Vorschriften Parteien, Bewerberinnen und Bewerber, Wahlberechtigte Anteil eingehaltener Fristen 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist Anteil eingehaltener Fristen In 2015 findet keine Wahl statt. In 2014 fand die Europawahl statt. 100 % Kreisoberver waltungsrat/beschäftigte/r, Jurist/in In 2013 fanden zwei Großwahlen statt. 100% In 2012 fand eine Landtagswahl statt. Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Anteil % *) Anteil % *) Anteil 4. Personal Lfd.Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Bewertung Besetzung Bewertung 1, , , Beschäftigte 1, , , Beschäftigte 0, , ,7 3 6

31 - Seite Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 0,55 K 0,544 0,54 5. Resümee zu aktuellem Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Es ist eine Wahlanfechtungsklage zur Kreiswahl 2013 zu bearbeiten wird keine Wahl MitarbeiterInnen stattfinden. Die frei f werdenden personellen Ressourcen werden in TP 1112 eingesetzt. Prozesse Sind Wahlen vorzubereiten und durchzuführen, erfolgt eine Korrespondenz mit der Bundes-, Landeswahlleitung, Parteien, Einzelkandidaten, Wahlausschüssen und kreisangehörigenn Kommunen. Kunden Da die rechtlichen Vorschriften zu beachten sind, kann den Wünschen nicht immer entspro- chen werden. Entsprechende Entscheidungen werden bei Bedarf aber aus Dienstleistung gs- gesichtspunktenn umfassend und zeitnah nachvollziehbar erörtert. Finanzen In Wahljahren müssen Kreismittel in Abhängigkeit der anstehenden Wahl und unter Berück- sichtigung einerr möglichen Kostenerstattung (Wahlen auf Bundesebene) bereitgestellt wer- der Wahl. den. Risiken Es besteht das finanzielle f Risiko einer Wahlanfechtu ungsklage und ggf. einer Wiederholung 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Bund 0 Kreis 100%

32 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 121 Statistik und Wahlen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

33 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 121 Statistik und Wahlen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 0, , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

34 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 535 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 535 Kombinierte Versorgung 1.2 Fachbereich/Fachdienst L / Büro des Landrates 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr J. P. Schröder 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. In diesem Teilplan wird ausschließlich der direkte Dividendenbezugg des Kreisess zu E.ON Dividenden abgebildet. Der Kreis hat 2004 alle eigenen Aktien ann der E.ON Hanse AG an die KSB Beteiligungsm management GmbH & Co. KG übertragen und sich durch eine ergänzende Vereinbarung das alleinigee Nießbrauchrecht an allen Aktien gesichert. Im Jahr 2011 hat der Kreis dannn gegenüber der KSB Verwaltungsgesell- GmbH schaft mbh, die nach der Verschmelzung mit der KSB Beteiligungsmanagement & Co. KG das Anteilseigentum besitzt, ohne Ausgleichzahlung auf den künftigen Nieß- Ver- brauch zu Aktien verzichtet. Seit 2012 erhält der Kreis daher auf Basis der einbarung mit der KSB aus 2004 nur noch Dividendenbezüge zu Aktienn abzgl. 15% Kapitalertragssteuer. Bindungsgra ad Freiwillig mit vertraglicher Bindung 1.5 Auftragsgrundlage Verträge im Zusammenhang mit Nießbrauchsverträge den E.ONN Hanse Aktien, ehemals Schleswag; Kreistagsbeschlüsse; 1.6 Zuständiger Fachausschuss Hauptausschuss 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Auf Seiten des Kreises wird kein Personal zur Verfügung gestelltt (KSB). MitarbeiterInnen Prozesse Die Prozesssteuerung liegt bei der KSB. Kunden Es gibt keine Kunden im eigentlichen Sinne. Finanzen Siehe oben Ziffer 1.4 Risiken Für die Jahre erfolgten Sonderausschüttungen durch die E.ON Hanse AG; d.h. die geflossene Dividende liegt deutlich über dem Durchschnitt der Jahre vor Ab 2016 besteht das Risiko, dass sich die Höhe der Dividendenausschüttung reduziert. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Sonstige 100%

35 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 535 Kombinierte Versorgung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

36 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 535 Kombinierte Versorgung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

37 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Teilplan 5711 Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Dithmarschen und Steinburg sowie der assoziierten Mitglieder Hansestadt Lübeck, Stadt Neumünster und Kreis Ostholstein 1.2 Fachbereich/Fachdienst L / Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Rainer Schwark 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Für 7 Kreise und Hansestadt Lübeck (Planungsraum III): Koordinierung und Vertretung der gemeinsamen Belange gegenüber dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg, Abstimmung gemeinsamer Positionen und Erarbeitung von Konzepten zur räumlichen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung des Planungsraumes, insbes.: - Landesplanung Schleswig-Holstein allgemein, - Regionalplanung im Planungsraum III, - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE, Operat. Progr ), - ÖPNV-Planung im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und in Schleswig-Holstein, - sonstige grenzübergreifende Fachplanungen Hamburg/Umland 2. Für 7 Kreise, Hansestadt Lübeck u. Stadt Neumünster (s.-h. Metropolregion Hamburg): Koordinierung und Vertretung der Kreis- und Stadtbelange in der Regionalkooperation Metropolregion Hamburg (MRH), insbesondere: - Koordinierung der Meinungsbildungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse auf Seiten der Kreise und Städte (dezentrales Regionalmanagement), - Abstimmung und Vertretung der gemeinsamen Positionen in den Gremien der MRH sowie gegenüber dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg, - Mitwirkung bei regionalen Entwicklungskonzepten und in themen- und projektbezogenen Arbeitsgruppen und Netzwerken der MRH, - Beratung bei Antragstellungen an den Förderfonds HH/SH, - Ausübung der Dienstherrenfunktion für die von der ARGE Hamburg-Rand in die Geschäftsstelle der MRH abgeordnete Referentenstelle 3. Für 7 Kreise, Hansestadt Lübeck, Stadt Neumünster und 2 m.-v. Landkreise: Koordinierung der Kreise/Städte in der Hamburg Marketing GmbH (HMG) 4. Für Hamburg und 8 Kreise in SH, NI und MV: Geschäftsführung des Vereins Naherholung im Umland Hamburg e.v. 5. Für Kreise Pinneberg und Segeberg: Aufsichtsratsvorsitz der SVG Südholstein Verkehrsservice Gesellschaft mbh Bindungsgrad Freiwillig mit vertraglicher Bindung Freiwillig mit vertraglicher Bindung Freiwillig mit vertraglicher Bindung Freiwillig mit vertraglicher Bindung Freiwillig 1.5 Auftragsgrundlage Zu 1. Verwaltungsabkommen über die Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise Hzt. Lauenburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Dithmarschen und Steinburg sowie Vereinbarung über die Assoziierung der Städte Lübeck, Neumünster und des Kreises Ostholstein in der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise vom Zu 2. Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg vom Zu 3. Verwaltungsabkommen über die Beteiligung der Kreise Dithmarschen, Hzt. Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn, der Hansestadt Lübeck und Stadt Neumünster sowie der Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg an der Hamburg Marketing GmbH vom Zu 4. Satzung und Geschäftsordnung des Vereins Naherholung im Umland Hamburg e.v. vom Zu 5. Satzung der SVG Südholstein Verkehrsservice Gesellschaft mbh vom

38 - Seite Zuständiger Fachausschuss WRI (Berichterstattung durch 61.00). Für zuständige Gremien sind: zu Landrätesitzung und Vollsitzung der ARGE Hamburg-Rand zu 4. Vorstand und Mitgliederversammlung des Vereins Naherholung zu 5. Gesellschafterversammlung der SVG mbh 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung durch Abstimmung von Politik und Verwaltungshandeln in der Metropolregion Hamburg, Stärkung der Gesamtregion im Standortwettbewerb, Steigerung ihrer Attraktivität und Sicherung ihres Wohlstandsniveaus mitsamt der sozialen und kulturellen Infrastruktur. Die genannten Ziele korrespondieren mit den strategischen Zielen des Kreises, insbesondere in: Wirtschaft, Regionales und Infrastruktur Natur und Umwelt 2. Die Interessen der Kreise und Städte sollen gebündelt und wirksam gegenüber den Landesregierungen Schleswig-Holstein, Hamburg und den übrigen Partnern in der Regionalkooperation Metropolregion Hamburg zur Geltung gebracht werden. Im Einzelnen: Organisation der Koordinatorensitzungen, Landrätesitzungen und Vollsitzung der ARGE Organisation der Gespräche der Landräte und (O-)Bürgermeister mit der Landesregierung SH und dem Senat HH Mitwirkung in Arbeitsgruppe Fortschreibung Regionalplan III Mitwirkung im Begleitausschuss des EFRE-OP Vertretung/Mitwirkung in Facharbeitsgruppen, im Lenkungsausschuss, im Regionsrat und in der Regionalkonferenz der MRH Mitwirkung bei Marketingplanung der HMG mbh Mitwirkung im Aufsichtsrat der HVV GmbH (Gaststatus) Koordinatoren der Kreise und Städte, Landräte u. (O-)Bürgermeister, Delegierte der Kreistage und Stadtvertretungen Landräte und (O-)Bürgermeister, Ministerpräsident und Minister SH, Erster Bürgermeister und Senatoren HH Landesplanungsbehörde SH, Kreis- und Stadtplanungen Wirtschaftsministerium SH Regionale Kooperationspartner (Landesregierungen, Landkreise, Kommunen, Kammern, Fachorganisationen) Geschäftsführung der HMG mbh Geschäftsführung der HVV GmbH Aufsichtsratsvorsitz der SVG mbh Geschäftsführung und Gesellschafter der SVG mbh Geschäftsführung des Vereins Vorstand und Mitgliederversammlung des Vereins, Naherholung im Umland Hamburg Kommunen Präsenz der Arbeitsgemeinschaft: Regulär zu Abstimmungs-, Koordinierungs- und Vertretungszwecken zu absolvierende Sitzungen p.a. 6 x Koordinatoren 4 x Landräte/(O-)Bürgermeister 1 x Vollsitzung 1 x Ministerpräsident SH/CdS 1 x Erster Bürgermeister FHH 2 x Arbeitsgruppe Fortschreibung Regionalplan III 2 x Begleitausschuss EFRE-OP 24 x Facharbeitsgruppen MRH 6 x Lenkungsausschuss MRH 1 x Regionsrat MRH 1 x Regionalkonferenz MRH 4 x Koordinatoren u. Touristiker 2 x Marketing Board 4 x Aufsichtsrat HVV 4 x Aufsichtsrat SVG 2 x Vorstand 1 x Mitgliederversammlung

39 - Seite Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. Präsenz der Arbeitsgemeinschaft: Regulär zu Abstimmungs-, Koordinierungs- und Vertretungszwecken zu absolvierende Sitzungen p.a.: Koordinatoren Landräte Vollsitzung Soll Soll Soll Ist Soll 2012 Gespräch MP/CdS Gespräch 1. BGM HH Arbeitsgruppe Regionalplan III EFRE-Begleitausschuss Ist 2012 Facharbeitsgruppen MRH zusätzl. Unter- u. Projektarbeitsgr.: Lenkungsausschuss MRH Regionsrat MRH Regionalkonferenz MRH HMG-Koordinatoren und Touristiker AG Aufgabenträger HVV Aufsichtsrat HVV Aufsichtsrat SVG Vorstand Verein Naherholung Mitgliederversammlung Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Landrätin / Landrat Geschäftsführer 1,0 10 B 6 1,0 10 B 6 1,0 10 B 6 1, Ü 1, Ü 1, Ü Angestellte 1, , , Referent (in MRH-Gst.) 1, , , Angestellte 0, , , Planerin 1, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % Personalkostenerstattung 2015 Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Personalkostenerstattung von Kommunen (1.-3.) von Privat (4.) Kreis 4,8 Anteil der Erstattungen von Dritten an gesamten (Leistungsbereich) (1.-3.) Gesamt Personalkosten in % in % in % SE in % % ,0% 0,0 0,0 100,0 100, ,2% 82,6 5,6 11,8 100, ,0% 63,3 27,7 9,0 100, ,5% 87,5 0,0 12,5 100, ,7% 78,9 9,9 11,3 100, ,5% 87,5 0,0 12,5 100,0 Gesamt ,1% 75,9 8,2 15,9 100,0 4,8 Anteil Erstattungen durch Kommunen Anteil Erstattungen durch Private 4,8 Anteil Kreis Gesamt in

40 - Seite Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Stelle 002 umfasst alle Leistungsbereiche und beinhaltet die Teilnahme an regulär 42 MitarbeiterInnen Sitzungen p.a.. Neben Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben sind ihrr speziell die Koordinierungsaufgaben ÖPNV (Leistungsbereich 1/ / Planungsraum III) sowie Wirtschaft und Verkehr (Leistungsbereich 2/ MRH) zugeordnet. Der Leistungsbereich 5/ / SVG wird hier erstmals gesondert ausgewiesen, weil der mit dem AufsichtsratsvA vorsitz verbundene Ar- 4 beitsaufwand 2014 signifikant gestiegen ist. Der Stelle 001 sind die Verwaltungsaufgaben der Geschäftsstelle, der Leistungsbereich (Verein Naherholung), der Leistungsbereich 3 (HMG) und aus dem Leistungsbereich 2 (MRH) die Koordinierungsaufgabe Tourismus zugeordnet (19 reguläre Sitzungen p.a.). Die Stelle 003 ist seit zu 100% in die Geschäftsstelle der MRH nach Hamburg abgeordnet (Leistungsbereich 2/ MRH). Die Stelle 004 (Teilzeit) beinhaltet Sekretariatsaufgaben (alle Leistungsbereiche) und die Redaktion der Internetseite (Leistungsbereich 4/ Verein Naherholung). Der Stelle 005 sind aus demm Leistungsbereich 1 (Planungsraum III) die Koordinierungsauf- gaben Landes- und Regionalplanung und aus dem LeistungsbereL reich 2 (MRH) die Koordinie- s- rungsaufgaben Siedlungsentwicklung, Naturhaushalt t und Klima/Energie zugeordnet (20 reguläre Sitzungen p.a.). Prozesse ARGE Hamburg-Rand und Metropolregion Hamburgg (MRH) sindd informelle Kooperations formen auf Basis von Konsens und Freiwilligkeit. Zentrales Funktionselement ist die Koordi- nation der Zusammenarbeit.. Durch die 2012 vollzogene Erweiterung der MRH und der ARGE ist der Koordinierungsaufwand gewachsen. Inn der ARGE läuft die Abstimmung routi- genstand schwieriger und langwieriger. Die regionalpolitischen Ziele der ARGE und der niert, in der sehrr viel komplexeren Regionalkooperation MRH gestaltet sie sich je nach Ge- Landesregierung SH sind 2013/14 gemeinsam definiert worden und sollen 2014/15 mit den übrigen Partnernn in der MRHH abgestimmt werden (Perspektive MRH 2020 ).. Die hausinterne Koordination der Angelegenheiten der d ARGE, der MRH, der HMG und des Vereins Naherholung sowie die Berichterstattung an die Fachausschüsse liegt in der Eigen- stelle und Informationsknotenpunkt für die Kreise und Städte derr ARGE, für Landesbehör r- verantwortung der Kreise und Städte. Kunden In der regionalen Zusammenarbeit fungiert die Geschäftsstelle der ARGE als Bündelungs- den, Fachorganisationen und die Kooperationspartner in Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Finanzen Die Geschäftsstelle wird anteilig nach Jahresabrechnung (inkl. Abschlagszahlungen) von den 7 Kreisen und 2 Städtenn sowie durch eine Kostenerstattungspauschale des Vereins Naherholung finanziert. Der dem Teilplan zugerechnete Personalkostenanteil von L sowie ein Teil der (kalkulatorischen) Miete und Betriebskosten werden dabei nicht berücksichtig gt. Planüberschreitungen kommen i.d.r. nicht vor. Risiken Keine finanziellen. In politischer Hinsicht besteht immanent das Risiko, dass die gemeinsa- Landesregierungen und Partnern in der Regionalkooperation MRH durchgesetzt werden men Positionen und Zielvorstellungen der Kreise undd Städte nicht in Gänze gegenüber den können und die Ergebnisse folglich nicht immer die ErwartungenE n erfüllen. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kreis 16 % Private 8 % Kommunen 76 %

41 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 5711 Arge der Hamburger Randkreise Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

42 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 5711 Arge der Hamburger Randkreise Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

43 - Seite 149 -

44 - Seite 150 -

45 - Seite Fachbereich I - Zentrale Steuerung - Teilplan Bezeichnung Seite I Übersicht Innere Verwaltungsdienste Wohnbauförderung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

46 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Budget/Fachbereich: I Zentrale Steuerung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

47 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Budget/Fachbereich: I Zentrale Steuerung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

48 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan 1114 Innere Verwaltungsdienste T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Fachbereich/Fachdienst I / Fachbereichsbüro B, (Personal und Organisation), (Kämmerei), (Finanzbuchhaltung), (Informations- und Kommunikationsmanagement), (Datenschutzbeauftragter - DSB) 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Grandt, Herr Hilmer, Frau McGregor, Herr Luckow, Herr Kuhlbrodt 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. FBL I: Unterstützung L in der Managementfunktion; Entwicklung und/oder Steuerung der Umsetzung von strategischen und/oder zentralen Zielen; Zentrale Steuerung verwaltungsinternen Handelns/interner Prozesse (Konzepten, Rahmenrichtlinien, Grundsätzen, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen); Leitung und/oder Steuerung von fachbereichsübergreifenden Projekten; Leitung des AK Zins- und Schuldenmanagement 2. FB-Büro B: Geschäftsstelle für die Fachbereiche I, das RPA und für den Betriebsärztlichen Dienst; Internet- und Intranetpflege; Sachbearbeitung für das Personalmanagement (Erstellung von Statistiken, Abrechnung von Reisekosten etc.) 3. FD 11.00: a) Allgemeine Dienste: Arbeitsschutzmanagement; Betriebliches Notfallmanagement; Sicherheitsmanagement; Gesundheitsmanagement; hausverwaltende Stelle; organisatorisches Bindeglied der Kreisverwaltung zur ISE (Mieter und Auftraggeber); Erarbeitung und Weiterentwicklung von hausinternen Richtlinien und Dienstanweisungen (IKS), Pflege des externen Kreisrechts b) Personalmanagement: Personalverwaltung für die Kreisverwaltung und für die ISE; Personalerhaltung und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM); aktive Personalgewinnung und Werbung für den Kreis als Arbeitgeber und Ausbilder (Fachkräftemangel, demografischer Wandel); Personalförderung inkl. Personalentwicklung, Fortbildung, Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen, Coaching und Ausbildung; Kreis als familienfreundlicher Arbeitgeber, Vermittlung/Begleitung von schwierigen Konfliktlagen einschl. Mobbing, Disziplinarangelegenheiten etc.; Wahrnehmung von Dienststellenaufgaben i. S. d. Mitbestimmungsgesetzes für den Personalrat des Kreises und für den Gesamtpersonalrat c) Organisation: Aufgabenerfassung, -analyse und -kritik; Stellenbemessung, -bewertung und -bildung; Organisationsuntersuchung, -beratung und -entwicklung; Initiierung und Begleitung von Organisationsveränderungen, Prozessanalysen, Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen (straffere Prozesse, Bereinigung von Schnittstellenproblematiken etc.); Vorbereitung und Verhandeln von Verwaltungskooperationen; Initiierung, Mitwirkung und/oder Leitung von fachbereichsübergreifenden Projekten; E-Government; Beschwerdemanagement; Beratung und Unterstützung der ISE in allen Fragen der Organisation Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

49 - Seite FD 20.00: Haushaltswirtschaft einschl. Haushaltsplanung und -sicherung; Erstellung des Jahresabschlusses; Vorbereitung des konsolidierten Gesamtabschlusses; Finanzausgleich; Geschäftsbuchhaltung; Anlagenbuchhaltung; Finanzberichtswesen; Aufbau eines Risikomanagements und eines internen Kontrollsystems; Betreuung des Kreisfonds; Erstellung der Verwaltungsgebührensatzung; Führen der Kassenaufsicht, Umsatzsteuermeldungen inkl. Steuererklärung bzgl. BgA Koordinierung Benchmarking Kosten- und Leistungsrechnung Dienstleistungen für die ISE: Unterstützung bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes; Geschäftsbuchhaltung; Kreditverwaltung 5. FD 21.00: Finanzbuchhaltung inkl. Vollstreckung Finanzbuchhaltung für die ISE Finanzbuchhaltung für die BBZ SE und NO 6 FD 10.50: Anschaffung, Betrieb, Betreuung und Wartung der notwendigen Hard- und Software, insbesondere der IuK-Infrastruktur, Fachverfahren und Telekommunikation; Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes; Definition von Ausstattungsstandards; Benutzerservice inkl. Unterhaltung der IuK-Hotline; Ausbau des Geodatenmanagements und der Geodateninfrastruktur des Kreises; Entwicklung und Umsetzung von IT-Konzepten einschl. des e-government, Steuerung/Leitung von fachbereichsübergreifenden IT-Projekten, Mitwirkung in interkommunalen IT- und egovernmentprojekten auf Landkreistagsebene. Ausbau und Betreuung der Basisdienste und des Kreisnetzes Gewährleistung der IT-Sicherheit Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Freiwillig mit vertraglicher Bindung Freiwillig ohne Bindung Freiwillig mit vertraglicher Bindung Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Freiwillig mit vertraglicher Bindung Freiwillig mit vertraglicher Bindung Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Freiwillig mit vertraglicher Bindung Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe IT-Schulung der Beschäftigten der Kreisverwaltung Betreuung des Internets und des Intranets IT-Dienstleistungen im oben beschriebenen Umfang für die ISE 7. DSB: Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in den Bereichen allgemeiner Datenschutz, herkömmliche und IT-gestützte Datenverarbeitung durch Beratung, Schulung, Überwachung, Unterstützung und Beratung in datenschutzrechtlichen Fragestellungen Freiwillig ohne Bindung Freiwillig mit vertraglicher Bindung Freiwillig mit vertraglicher Bindung Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

50 - Seite Auftragsgrundlage Rechtsvorschriften, Beschlüsse der politischen Gremien, Vorgaben der Verwaltungsleitung, Anforderungen aus den Fachbereichen, den Fachdiensten und der ISE, hausinterne Richtlinien und Vereinbarungen, auch mit der ISE 1.6 Zuständiger Fachausschuss Hauptausschuss, Werkausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl FBL I: 1.1 Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels (Ziff. 1.1, 1.6, 5.1 Strat. Ziele) 1.2 Entwicklung eines egovernment- Masterplanes 2020 (Ziff. 1.4 Strat. Ziele) 1.3 Weiterentwicklung der Finanzbuchhaltung 2. FB-Büro B: Zeitnahe Bearbeitung der Reisekostenabrechnungen a 3. a 1 FD 11.00: Allgemeine Dienste: Gewährleistung von Sicherheit für die Mitarbeiter/innen Verwaltungsleitung, Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung und der ISE Bürger/innen und externe Kunden/innen, Verwaltungsleitung, Fachbereiche, ISE Mitarbeiter/innen der Kreis- verwaltung und der ISE Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung und der ISE 3. a 2 Gewährleistung von Arbeitsschutz Mitarbeiter/innen der Kreis- verwaltung und der ISE 3. a 3 Erhaltung der Gesundheit Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung und der ISE 3 a 4 Gewährleistung eines geordneten und wirtschaftlichen Dienstbetriebes 3. b. 3. b 1 Personalmanagement: Sicherstellung der Leistungsfähigkeit durch aktive Personalgewinnung, Personalförderung und Personalerhaltung (Ziff. 1.1, 1.3,1.6 Strat. Ziele) 3. b 2 Flexibler Personaleinsatz durch Rotation (Ziff. 1.6 Strat. Ziele) 3. c 3. c 1 Organisation: Zügige Durchführung von Orga-Untersuchungen (Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation) 3. c 2 Zügige Durchführung von Stellenbewertungen (außerhalb von Orga- Untersuchungen) Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung und der ISE Mitarbeiter/innen und Führungskräfte der Kreisverwaltung Mitarbeiter/innen und Führungskräfte der Kreisverwaltung Führungskräfte der Kreisverwaltung und der ISE Mitarbeiter/innen und Führungskräfte der Kreisverwaltung und der ISE Einhaltung der Planung Einhaltung der Planung Einhaltung der Planung und Umsetzung Abschluss der Bearbeitung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages der Schulungen der Gefährdungsanalysen der Präventionsmaßnahmen i. R. d. Gesundheitskalenders der Störungen, Reduzierung der Raumkosten Anteil der tatsächlich besetzten Stellen lt. Stellenplan Zahl der Krankheitstage je Mitarbeiter/in der Fortbildungen/ Qualifizierungsmaßnahmen pro Mitarbeiter/in Fluktuationsrate (interne Stellenwechsel) Durchführung innerhalb von 6 Monaten Zeitraum zwischen Vorlage vollständiger Arbeitsplatzbeschreibungen und Einladung der Bewertungskommission < 1 Monat

51 - Seite c 3 Durchführung von fachbereichsübergreifenden Projekten zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und Stärkung als Dienstleister (z. B. betriebliche Kinderbetreuung, EGovernm., Audit) (Ziff. 1.1 Strat. Ziele) 3. c 4 Beschwerdemanagement (Ziff. 1.2 Strat. Ziele) FD 20.00: Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel des Haushaltsausgleichs und eines langfristigen Schuldenabbaus (Ziff. 2.1 und 2.2 Strat. Ziele) 4.2 Implementierung eines Risikomanagements und eines internen Kontrollsystems 5. FD 21.00: Stärkung der kommunalen Leistungsfähigkeit und Reduzierung von Ausgaben durch Neuaufstellung des Forderungsmanagements (Ziff. 2.2 Strat. Ziele) FD 10.50: Umsetzung Aufbau eines Ausfallrechenzentrums für die Kreisverwaltung. Level in Abhängigkeit der Risikobewertung der einzelnen Fachdienste. Fachbereiche und Fachdienste der Kreisverwaltung, ISE Externe Kundinnen und Kunden Fachbereiche der Kreisverwaltung, politische Gremien Verwaltungsleitung und Führungskräfte Bürgerinnen und Bürger Fachbereiche und -dienste der Kreisverwaltung Einhaltung der Projektplanung Bearbeitung in < 1 Monat Jahresergebnis Eigenkapitalquote Schuldenstand 2 Berichte p. a. Erfolgreich abgeschlossene Mahn- und Vollstreckungsfälle, Höhe offener Forderungen zum Bilanzstichtag, Höhe offener Mahnungen zum Bilanzstichtag Umsetzung, Ausbaustufe in Prozent 6.2 Schulungsoffensive FD intern FD besuchter Kurse 6.3 Schnittstellenoffensive zur FD 20.00, Schnittstellen Doppiksoftware 6.4 Fortführung Einsatz Thin- Clints (Windows Terminals) in Außenstellen und den Hauptgebäuden Fachbereiche und -dienste der Kreisverwaltung Thin-Clients 6.5 Weiterentwicklung und Umsetzung des IuK-Gesamtkonzeptes insbesondere der im egovernment-masterplan aufgeführten Einzelmaßnahmen wie z.b. ikfz, D , Fortentwicklung eines DMS zur eakte usw. (Ziff. 1.1, 1.2, 1.4, 1.5, 1.9 Strat. Ziele) 6.6 Neugestaltung der Bürgerclients im Rahmen des Geodatenmanagements (egov, Ziff. 1.5 Strat. Ziele) 6.7 Aufbau einer Kollaborationsplattform mit MS Sharepoint DSB: Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben; Stärkung des Vertrauens der Bürger/innen in die ordnungsgemäße Datenverarbeitung. Fachbereiche und -dienste der Kreisverwaltung, Kunden und BürgerInnen des Kreises Segeberg Kunden / BürgerInnen des Kreises Segeberg Fachbereiche und -dienste der Kreisverwaltung Bürger/innen Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung und der ISE Umsetzungsgrad Umsetzungsgrad Umsetzungsgrad der Verstöße

52 - Seite Mitwirkung bei Einführung neuer Verfahren 7.3 Schulungen von Mitarbeiter/innen 7.4 Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen Führungskräfte der Kreisverwaltung und der ISE Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung und der ISE Bürger/innen Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung und der ISE der Verfahren der Schulungen der Anfragen 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 FBL I: Einhaltung der Planung Einhaltung der Planung Einhaltung der Planung und Umsetzung 2. FB-Büro B: a 3. a 1 Ist FD 11.00: Allgemeine Dienste: der Schulungen a 2 der Gefährdungsanalysen a 3 der Präventionsmaßnahmen i. R. d. Gesundheitskalenders 3. a 4 der Störungen Reduzierung der Raumkosten 3. b Personalmanagement: 3. b 1 Anteil der tatsächlich besetzten Stellen lt. Stellenplan % 98 % 100 % Zahl der Krankheitstage je Mitarbeiter/in (Fehlzeitenquote) (3,8 % im Bundesdurchschnitt 4,5 % 4,5 % 4,8 % der Fortbildungen/ Qualifizierungsmaßnahmen pro Mitarbeiter/in, mind b 2 Fluktuationsrate 5 % 5 % 5 % 3. c 3. c 1 Organisation: Durchführung innerhalb von 6 Monaten 100 % 100 % 100 % 3. c 2 Zeitraum zwischen Vorlage vollständiger 100 % 100 % 100 % Arbeitsplatzbeschreibungen und Einladung der Bewertungskommission < 1 Monat 3. c 3 Einhaltung der Projektplanung 100 % 100 % 100 % 3. c 4 Bearbeitungszeit < 1 Monat 100 % 100 % 100 % FD 20.00: Jahresergebnis in TEUR Eigenkapitalquote Schuldenstand am (Investitionskredite) in TEUR 0 7,35 % ,33 % ,79 % ,80 % ,78 % Berichte p. a. 100 % ,88 %

53 - Seite FD 21.00: der erfolgreich abgeschlossenen Mahnfälle der erfolgreich abgeschlossenen Vollstreckungsfälle Höhe offene Posten (Forderungen) zum Bilanzstichtag in TEUR Höhe offene Mahnungen zum Bilanzstichtag in TEUR FD 10.50: Umsetzung, Ausbaustufe in Prozent besuchter Kurse Schnittstellen Thin-Clients Umsetzungsgrad Umsetzungsgrad Umsetzungsgrad DSB: der Verstöße der Verfahren der Schulungen der Beratungen Personal FD 11.00: Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung 1, , , , , , , , , Jurist 1,00 80 A 14 1,00 80 A Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Fachbereichsleitung Verwaltungsassistenz Verwaltungsassistenz Oberamtsrat/FDL 1, A 13 1, A 13 1, A Amtsrat 1, A 12 1, A 12 1, A Kreisamtmann 1, A 11 1, A 11 1, A Kreisamtmann 0, A 11 0, A 11 0, A Betriebswirt 1, , , Verw.-Angest. 1, , , Kreisoberinspektor 0, A 10 0, A 10 0, A Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 0, , , Verw.-Angest. 1, , , Kreisoberinspektor 1, A 10 1, A 10 1, A 10

54 - Seite Kreisoberinspektor 0, A 10 0, A 10 0, A Kreisamtmann 1, A 11 1, A 11 1, A FD 20.00: Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Summe Bezeichnung , A , A , A , A 10 14,15 13,8 17,1 1, , , Jurist 1,00 5 A 14 1,00 5 A Kreisoberinspektor 1,00 90 A 11 1,00 90 A 11 1,00 90 A Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest./ FDL 1, , , Verw.-Angest. 0, , , Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 1, , , Kreisoberinspektor 0,50 95 A 10 0,50 95 A 10 0,50 95 A Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 0, , A Verw.-Angest. 0, , Verw.-Angest , Verw.-Angest , FD 21.00: Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Summe Bezeichnung 7,87 7,17 9,17 1, , , Jurist 1,00 5 A 14 1,00 5 A Kreisoberinspektor Kreisoberinspektor Kreisoberinspektor Kreisoberinspektor Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Fachbereichsleitung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Fachbereichsleitung Kreishauptsekretär Verw.- Angest./FDL 1, A 8 1, A 8 1, A 8 1, , , Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 1, , ,

55 - Seite Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 0, , , Verw.-Angest. 0, , , , A Verw.-Angest , Summe 7,60 7,30 9,34 FD 10.50: Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung 1, , , Kreisamtmann 0, A11 0, A10 0, A Verw.-Angest. 0, , , Verw.-Angest./ FDL 1, , , Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 2, , , Verw.-Angest. 2, , , Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 2, , , Verw.-Angest , DSB: Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Summe Bezeichnung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Fachbereichsleitung 11,10 11,55 12,05 Kreisamtmann/FDL Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Fachbereichsleitung 1, , , Kreisamtmann 0, A 11 0,5 100 A 10 0,5 100 A 11 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 0,55 0,55 0,51

56 - Seite Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen 3. FD a Allgemeine Dienste: Potentiale/ Mitarbeiter/innen Prozesse Kunden Finanzen Risiken 3. b Personalmanagement: Potentiale/ Mitarbeiter/innen Prozesse Kunden Finanzen Risiken Die Organisationseinheit wird weiter aufgebaut. Die Mitarbeiter/innen sind motiviert und identifizieren sich mit ihren Aufgaben. Aufbauprozess; teilweise schnellste Reaktionen zur Gewährleistung von Arbeitsschutz, Sicherheit und Verhinderung von Notfällen; Aktualisierung des Inneren Rechts; permanente Schulung der Mitarbeiter/innen in Fragen der Sicherheit; Organisation des Gesundheitsmanagements. Der Fachdienst erbringt Dienstleistungen für die anderen Fachbereiche der Kreisverwaltung, die ISE neu sowie für ausgegliederte Einheiten. Erhöhte Aufwendungen für die Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und für Fortbildungen der Mitarbeiter/innen. Bei nicht adäquater Handhabung des Arbeitsschutzes, des betrieblichen Notfallmanagements und des Sicherheitsmanagements drohen Unfälle von Bürgern/innen und Mitarbeitern/innen, konkrete Gefährdungen jedweder Art (z. B. Brand) und arbeitsbedingte Erkrankungen (physisch und psychisch). Die vorhandenen Mitarbeiter/innen sind motiviert und identifizieren sich mit ihren Aufgaben. Laufende Fortbildungen z. B. zum Arbeitsrecht sind notwendig. Kurzfristige Reaktionen auf nicht bekannte Änderungen der rechtlichen Grundlagen für die Aufgabenerledigung führen zu quantitativem und qualitativem Mehraufwand. Dieser kann entweder über die Einwerbung von qualifiziertem externem Personal und/oder die Qualifikation des vorhandenen Personals gedeckt werden. Der Fachdienst erbringt Dienstleistungen für die anderen Fachbereiche der Kreisverwaltung, die ISE sowie für ausgegliederte Einheiten. Es besteht besonderer Finanzbedarf für Qualifikationsmaßnahmen und das Coaching der Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung. Der demographische Wandel und die spezifischen Arbeitsmarktsituationen einzelner Berufsbilder erschweren die Gewinnung von qualifiziertem Personal und die Personalerhaltung in erheblichem Ausmaß. Die Zahl der Personalauswahlverfahren ist seit 2010 deutlich angestiegen. In den kommenden 5 Jahren werden voraussichtlich 82 Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung altersbedingt ausscheiden, so dass von einer weiteren Steigerung der Personalauswahlverfahren auszugehen ist. Der Kreis muss eine aktive und umfassende Personalgewinnung (Präsenz auf Messen, Aufbau eines Jobportals, interkulturelle Öffnung u. a. m.) betreiben. Neue Mitarbeiter/innen müssen in besonderer Weise, gerade in der Probezeit, mit den neuen Aufgaben und Abläufen vertraut gemacht werden, was von den Führungskräften und dem Fachdienst mehr Aufmerksamkeit verlangt. Die Personalgewinnung kann mit der vorhandenen Zahl der Mitarbeiter/innen im FD nicht oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden. Das vorhandene Personalentwicklungskonzept muss dringend überarbeitet werden, und zwar auch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels. Die hieraus abzuleitenden notwendigen Maßnahmen müssen schnellstmöglich in Angriff genommen werden. Es fehlt ein Qualifizierungskonzept nicht nur für eine bestimmte Zielgruppe wie z. B. die Nachwuchskräfte, sondern für alle Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung, um diese für neue Aufgaben intern zu gewinnen. Die PE-Stelle wurde nach der Entsperrung durch den Hauptausschuss im Dezember 2014 bewertet und wird im Februar 2015 ausgeschrieben.

57 - Seite c Organisation: Potentiale/ Mitarbeiter/innen Prozesse Kunden Finanzen Risiken Die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motiviert und identifizieren sich mit ihren Aufgaben. Lfd. Veränderungsprozesse wie z. B. die ISE-Reorganisation und SRO erfordern zeitnahe Reaktionen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. EGovernment wird langfristig erhebliche Ressourcen binden. Der Fachdienst erbringt Dienstleistungen für die anderen Fachbereiche der Kreisverwaltung, die ISE sowie für ausgegliederte Einheiten. Kein gesonderter Finanzbedarf. Fehleinschätzungen, die zu unwirtschaftlichen Prozessen bzw. Arbeitsabläufen führen. Darüber hinaus ist bei fehlenden personellen Ressourcen eine adäquate Personalausstattung und Optimierung von Arbeitsabläufen und Prozessen gefährdet. Fachbereichsübergreifende Maßnahmen, insbesondere zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Der Kreis als familienfreundlicher Arbeitgeber) oder im Bereich des egovernments müssen mit mehr Personaleinsatz betrieben werden. Das zum verabschiedete egovernment-gesetz legt den Kommunen einen knappen Zeitplan auf, weshalb in den FD und mehr Personal erforderlich ist. Im Zuge der geplanten Teilung des FD zum wird der Stelleneinsatz überprüft. 4. FD 20.00: Potentiale/ Mitarbeiter/innen Prozesse Kunden Finanzen Risiken Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motiviert und identifizieren sich mit ihren Aufgaben. Zur Vertiefung des vorhandenen Wissens sind Fortbildungen erforderlich. Die Stelle für die Erstellung des Gesamtabschlusses soll zunächst vorrangig für den Aufbau eines Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems genutzt werden, da das Land die gesetzliche Frist für die Erstellung des Gesamtabschlusses bis 2018 verlängert hat. Bzgl. RMS und IKS sind bereits wesentliche Vorarbeiten geleistet worden. Die Zentralisierung der Geschäftsbuchhaltung soll weiter ausgedehnt werden. Aufgrund der neuen Dienstleistungsvereinbarung mit dem Eigenbetrieb wird dieser ab 2015 einige Tätigkeiten in eigener Zuständigkeit wahrnehmen. Zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung im FD ist ab 2015 eine weitere Personalverstärkung (u. a. für Kosten- und Leistungsrechnung, zentrales Forderungsmanagement, Schuld- und Zinsmanagement, Steuerangelegenheiten) erforderlich. Bürgerinnen und Bürger des Kreises, politische Gremien des Kreises, Fachbereiche und Fachdienste im Hause sowie ausgegliederte Einheiten ( z.b. ISE, BBZ) Außer den höheren Personalaufwendungen durch eine zusätzliche Stelle gibt es keine gravierenden Änderungen im Fachdienstbudget gegenüber dem Vorjahr. Die KGSt, kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, definiert den Begriff Risiken wie folgt: Risiken sind alle Ereignisse innerhalb und außerhalb kommunaler Verwaltungen, die sich ungünstig auf die kommunale Zielerreichung auswirken können. In diesem Risikobegriff sind sowohl Ressourcenrisiken als auch Risiken zu Wirkungen, Produkte und Prozesse eingeschlossen. Risiken, die die Leistungsfähigkeit des Kreises mittelbis langfristig gefährden könnten, müssen erfasst und, sofern möglich, Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden.

58 - Seite FD 21.00: Potentiale/ Mitarbeiter/innen Prozesse Kunden Finanzen Risiken 6. FD 10.50: Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen Risiken Die in den Fortbildungen zur Neuaufstellung des Forderungsmanagements erhaltenen zusätzlichen Erkenntnisse müssen umgesetzt sowie weitere Maßnahmen ergriffen werden. Ebenso sind die im Prüfbericht des Landesrechnungshofes von 2013 geforderten Maßnahmen zwingend umzusetzen. Hierfür sind zusätzliche Personalressourcen erforderlich. Weitere Fortbildungen sind erforderlich. Onlinebanking und SEPA-Umstellung sind in 2013/2014 erfolgreich eingeführt bzw. umgesetzt worden. Die Einführung des automatischen Zahlungsabgleichs soll möglichst noch in 2014 erfolgen. Aufgrund der Querschnittsuntersuchung des Landesrechnungshofes 2013 zum Forderungsmanagement der schleswig-holsteinischen Kommunen und einer Organisationsuntersuchung seit Anfang 2014 sind im FD zahlreiche, zum Teil umfassende Maßnahmen zu ergreifen. Diese betreffen auch die gesamte Kreisverwaltung. In 2013 wurde bereits mit der Optimierung der Schnittstellen zwischen der Finanzsoftware und diversen Fachverfahren im Hause begonnen. Hinzu kommen die aus dem egovernment-gesetz resultierenden, verpflichtenden Maßnahmen wie z. B. die Einführung der erechnung. Bürgerinnen und Bürger, Fachbereiche und Fachdienste im Hause sowie ausgegliederte Einheiten (ISE und BBZ). Es gibt keine gravierenden Änderungen. Die Leistungsfähigkeit der Finanzbuchhaltung ist dauerhaft sicherzustellen, da tägliche zentrale Aufgaben für die gesamte Verwaltung und einige Beteiligungen wahrgenommen werden. Die Neuausrichtung der Finanzbuchhaltung einschl. des Forderungsmanagements ist unbedingt vorzunehmen, um sicherzustellen, dass sämtliche Forderungen erfasst und in der Bilanz dargestellt sowie notfalls zeitnah beigetrieben werden können. Die Neuausrichtung wird mehrere Jahre beanspruchen. Die vorhandenen Mitarbeiter sind motiviert und identifizieren sich mit ihren Aufgaben. Für die verantwortungsvollen Aufgaben und die Schnelllebigkeit im IT-Bereich sind Fortbildungen notwendig. Lfd. Veränderungsprozess. Teilweise schnellste Reaktionen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Der Fachdienst erbringt Dienstleistungen für die anderen Fachbereiche der Kreisverwaltung, der ISE sowie für ausgegliederte Einheiten (z.b. BBZ) und kreisangehörige Kommunen (z.b. Kreisnetz, GIS, Mailserver, Homepage). Auf Grund des egovernment-gesetzes des Bundes kann es zukünftig zu notwendigen Investitionen für IT- bzw. egovernment-infrastrukturen u.ä. kommen. Kurzfristige Reaktionen auf nicht bekannte Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ziehen unkalkulierbare Aufwände nach sich. Da das Land gleichfalls durch den Bund aufgefordert ist, sein egovernment-gesetz anzupassen, sind weitere Auswirkungen und ggf. neue Aufgaben für den Kreis zu erwarten. Hierfür müssen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden. Die strategischen Ziele des Kreises als moderner Dienstleister sind gefährdet, wenn die diversen Projekte und Maßnahmen im Bereich egovernment nicht realisiert werden können.

59 - Seite FD DSB: Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen Risiken Der vorhandenee Mitarbeiter ist motiviert und identifiziert sich mit seinen Aufgaben. Für die verantwortungsvollen Aufgaben und die Schnelllebigkeit im Datenschutz und IT-Bereich sind Fortbildungen notwendig. Initialisierung des Fachdienstes. Bürger/innen Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung und der ISE Kein gesonderter Finanzbedarf. Wenn es nicht gelingt, Akzeptanz und Verständnis für Datenschutzthemen in ausreichen- dem Maße herzustellen, können sich hieraus datenschutzrechtliche Verstößee ergeben. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kommunen Land 3% 3% Kreis 82% Private 1% Sonstige 11%

60 T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1114 Innere Verwaltungsdienste - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

61 T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1114 Innere Verwaltungsdienste - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

62 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 522 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 522 Wohnbauförderung 1.2 Fachbereich/Fachdienst I / Finanzen 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau McGregor 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Abwicklung von gewährten Darlehen im Wohnungsbau (Feierabendwohnheime und sozialer Wohnungsbau) und zur Wohnungsfürsorge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Seit 1993 werden keine Mitarbeiterdarlehen, seit 1997 keine Wohnungsbaudarlehen mehr gewährt. Bindungsgrad Freiwillig mit vertraglicher Bindung 2. Beteiligung an Wohnungsbauunternehmen Freiwillig mit vertraglicher Bindung 1.5 Auftragsgrundlage Darlehensverträge, Wohnungsfürsorgerichtlinien, Finanzierungsrichtlinien des Landes für den sozialen Wohnungsbau 1.6 Zuständiger Fachausschuss Hauptausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Die Darlehensverträge werden ordnungsgemäß abgewickelt. 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. DarlehensnehmerInnen Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 a) Gesamtresthöhe der derzeitigen Darlehensverträge zum b) Jährliche Tilgungsleistungen Ist 2013 Soll 2012 Ist a) Gesamtresthöhe der derzeitigen Darlehensverträge zum in TEUR 1.b) Jährliche Tilgungsleistungen in TEUR Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Verw.-Angest. 0, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 0,1 0,1 0,1

63 - Seite Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Umsetzung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes erfordert MitarbeiterInnen mehr Personalkapazität, diee derzeit nicht zur Verfügung steht. Prozesse Aufgrund der seit dem wirksamen Überleitungsvorschriften des Wohnraumför r- derungsgesetzes wird es u.u. zu erhöhten Zins- und Tilgungsleistungen kommen. Mit der Gesetzesänderung soll ein Subventionsabbau erreicht werden. Kunden Langjährige gute Kundenbeziehungen zu den Darlehensnehmern. Finanzen Risiken Die Restdarlehenssumme wird sich u.u. aufgrund erhöhter Tilgungsleistungen künftig stär- Derartige Fälle sind in der Vergangenheit nicht aufgetreten. Die Maßnahmen, die das Wohnraumfördergesetz vorgibt, können ohne zusätzliche Perso- nalreserven nicht oder nicht im erforderlichen Umfang bearbeitet t ker reduzieren. Dies ist vomm Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Das Risiko einer nicht planmäßigen Rückzahlung der Darlehen wird als gering eingeschätzt. werden. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kommunen 1% Private 99%

64 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 522 Wohnbauförderung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

65 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 522 Wohnbauförderung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 50, , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

66 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 1.2 Fachbereich/Fachdienst I / Finanzen 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau McGregor 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Planung und Einziehung der allgemeinen Finanzierungsmittel des Kreises: Schlüsselzuweisungen, Fehlbetragszuweisung, allgemeine Kreisumlage, zusätzliche Kreisumlage, Kreisanteil an der Finanzausgleichsumlage Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 2. Planung und Einziehung der Jagdsteuer Freiwillig mit Bindung durch Satzung 1.5 Auftragsgrundlage Jagdsteuersatzung, Haushaltssatzung, Festsetzungen des Landes (Haushaltserlass), Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein 1.6 Zuständiger Fachausschuss Hauptausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Die Haushaltskonsolidierung des Kreises Segeberg hat das Ziel, die dauerhafte Leistungsfähigkeit und stetige Aufgabenerfüllung sicherzustellen (Ziff. 2.1 Strat. Ziele). Dies ist u. a. nur bei einer ausreichenden Bemessung des Hebesatzes zur Kreisumlage möglich. Bürgerinnen und Bürger im Kreis Segeberg, Kommunen im Kreis Segeberg a) Verhältnis der Erträge aus den allgemeinen Finanzierungsmitteln (TP 611) zu den Aufwendungen des Ergebnishaushaltes b) Hebesätze und Schwellenwert für die Kreisumlage c) Abschlussergebnis im jeweiligen Jahr 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1.a) Verhältnis der Erträge aus den allgemeinen Finanzierungsmitteln (TP 611) in TEUR zu den Aufwendungen des Ergebnishaushaltes in TEUR 1.b) Hebesatz allgem. Kreisumlage Hebesatz zusätzl. Kreisumlage Schwellenwert 1.c) Abschlussergebnis im jeweiligen Jahr in TEUR Soll / = 49% 36,25 entfällt entfällt Soll / = 48% 36, Soll / = 48 % 37, Ist / = 47% 27, Soll / = 47 % 37, Ist / = 46 % 37,

67 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplann Verw.-Angest. 1,00 10 Verw.-Angest. 0,80 15 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % Kreisober- inspektor Soll 2014 % *)) Bewertung Anteil 0,50 5 K 0,25 13 A 10 9 Ist 2014 zum z % *) Beset- Anteil zung 1, ,50 5 A 10 0, ,,25 Soll 2015 % *) Bewer- Anteil tung 1,00 0,50 0, A ,25 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Der Personalanteil schwankt in den Jahren mit Hebesatzveränderungen, Satzungsänderun- der Jagdsteuerbescheide istt abhängig davon, dass die d Jagdbehörde die erforderlichen Grunddaten zeitgerecht liefert. Kunden Überwiegend problemlose Beziehungen zu Land Schleswig-Holstein, Gemeinden und MitarbeiterInnen gen oder Neubewertung derr Eigenjagdbezirke. Prozesse Die umgehendee Versendungg der Kreisumlagebescheide ist sichergestellt. Die Versendung Jagdsteuerpflichtigen. Finanzen Die Erträge dieses Teilplanss bilden die allgemeinen DeckungsmiD ittel zur Finanzierung der Aufwendungen und Auszahlungen des Kreises. Zinserträge und -aufwendungen gehören nicht zu diesem Teilplan (TPP 612). Risiken Bei der Hebesatzfestsetzungg für die Kreisumlage ist das Erfordernis der Haushaltskonsoli- dierung beim Kreis Segeberg mit dem Ziel ausgeglichener Ergebnishaushalte und einer angemessenen Eigenkapitalausstattung ein entscheidendes Kriterium. Hierbei darf jedoch die Berücksichtigungg einer finanziellen Mindestausstattung der Kommu- nenn im Kreis Segeberg nichtt aus den Augen verlorenn werden. Die Tatsache, dass Kreis und Kommunen unterschiedliche Rechnungssysteme (Doperheblich. Gegen das vom Landtag im November 2014 beschlossene neuee Finanzausgleichsgesetz werden drei Schleswig-Holsteinische Kreise den Klageweg vor dem Landesverfassungsge- richt beschreiten. Der Ausgang ist auch für den Kreiss Segeberg von großer Bedeutung, da pik/ Kameralistik) einsetzen, erschwert in einigen Teilen die Vergleichbarkeit dem Kreis durch das neue FAG rd. 4,8 Mio EUR weniger Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen als dies nach dem alten FAG für das Jahr 2015 der Fall gewesen wäre. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Landd 27% Kommunenn 73%

68 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Produktgruppe: 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

69 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Produktgruppe: 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

70 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 1.2 Fachbereich/Fachdienst I / Finanzen 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau McGregor 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g 2015 Bindungsgrad 1. Abwicklung der Kreditwirtschaft Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 2. Zins- und Schuldenmanagement Freiwillig mit vertraglicher Bindung 1.5 Auftragsgrundlage Haushaltssatzung, Darlehensverträge, Gemeindeordnung/Kreisordnung Schleswig-Holstein, Erlasse des Innenministers Schleswig-Holstein, Arbeitskreis Zins- und Schuldenmanagement 1.6 Zuständiger Fachausschuss Hauptausschuss mit Zuarbeit durch den Arbeitskreis Zins- und Schuldenmanagement 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Schuldenabbau und Reduzierung von Ausgaben durch nachhaltige Sicherung und Optimierung der Zinsbelastung des Kreises Segeberg unter Berücksichtigung etwaiger Marktveränderungen (Ziff.2.2 strateg. Ziele) 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. - Öffentlichkeit - Haupt- und Ehrenamt Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Zinsaufwand pro Einwohner a) ohne Kassenkreditzinsen b) einschl. Kassenkreditzinsen Ist 2013 Soll 2012 Ist a) Zinsaufwand in EUR pro Einwohner ohne Kassenkreditzinsen 2,81 3,14 5,54 3,47 6,20 3,91 1.b) einschl. Kassenkreditzinsen 3,08 4,90 7,08 3,60 8,86 4,16

71 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplann Verw.-Angest. 1,,00 10 Verw.-Angest. 0,,80 20 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 1,,00 10 K 0,36 13 A 11 9 Ist 2014 zum z % *) Beset- Anteil zung 1, , A 11 0, ,,36 1,00 1,00 0, A ,36 Kreisober- inspektor Soll 2014 % *)) Bewertung Anteil Soll 2015 % *) Bewer- Anteil tung 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Für die verantwortungsvolle Wahrnehmung dieser Aufgabe ist eine intensive Fortbildung der MitarbeiterInnen betroffenen MitarbeiterInnenn erforderlich, da die notwendigen Kenntnisse für ein aktives Zins- und Schuldenmanagement nicht Inhalt der klassischen Ausbildung von Verwaltungs- mitarbeiterinnenn sind. Ausreichende Fachkenntnissee sind jedochh Voraussetzung, um sich unabhängig von den Beratungsdienstleistungen Dritter eine Meinung bilden und die Emp- fehlungen der Berater beurteilen zu können. Prozesse Zur Unterstützung des Fachdienstes sowie des Arbeitskreises Zins- und Schuldenmanage- ments werden Beratungsdie enstleistungen Dritter in Anspruch A genommen. Kunden Kontakte zu Sparkassen- und Bankinstituten sind allgemein gut und vertrauensvoll. Der FD erledigt für den Eigenbetrieb Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg die Ab- wicklung von Krediten. Finanzen Die Höhe des Zinsaufwandes ist abhängig von der weiteren w Verschuldung des Kreises so- wie von der marktabhängigen Entwicklung der Zinsstruktur. Risiken Es bleibt abzuwarten, wie lange die derzeitige Niedrigzinsphase anhält. Bei ansteigenden n Zinsen werden Zinssicherun ngsmaßnahmen zu ergreifen sein. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Private 20% Sonstige 2% Kreis 78%

72 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Produktgruppe: 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

73 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Produktgruppe: 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 1.281, , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

74 - Seite 180 -

75 - Seite Fachbereich II - Ordnungswesen und Straßenverkehr - Teilplan Bezeichnung Seite II Übersicht Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Verkehr (Zulassung, Fahrerlaubnisse, Verkehrsaufsicht) Brandschutz Rettungsdienst Katastrophenschutz

76 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Budget/Fachbereich: II Ordnungswesen und Straßenverkehr Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

77 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Budget/Fachbereich: II Ordnungswesen und Straßenverkehr Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

78 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan 1221 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten 1.2 Fachbereich/Fachdienst II / Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten II / Ausländer- und Asylangelegenheiten 1.3 Teilplanverantwortliche/r II / Frau Schröder II / Herr Meenen 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g 2015 II / Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten Bindungsgrad II / Ausländer- und Asylangelegenheiten 5. Steuerung des Zuzugs von Ausländern nach Deutschland, Regelung des Aufenthalts von Ausländern in Deutschland und ggf. Beendigung des Aufenthalts von Ausländern. Regelung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Asylverfahrens sowie des Verbleibs oder der Ausreise nach Abschluss des Asylverfahrens. Einbürgerungen, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten. 1. Heimaufsicht Weisungsaufgabe 2. Verfolgung und Ahndung von Besonderen Ordnungswidrigkeiten ohne Bauordnungswidrigkeiten, Bekämpfung der Schwarzarbeit Weisungsaufgabe 3. Jagd- und Waffenangelegenheiten Weisungsaufgabe 4. Allg. Ordnungsangelegenheiten (Allgemeine Gefahrenabwehr, Fachaufsicht über örtliche Ordnungsbehörden, Aufsicht über Schornsteinfeger, Demonstrationsrecht, Versicherungsamt) Weisungsaufgabe Weisungsaufgabe 6. Standesamtsaufsicht Aufgabe als untere Landesbehörde 1.5 Auftragsgrundlage II / Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten Landesverwaltungsgesetz, Gewerbeordnung und Nebengesetze sowie Verordnungen, Allgemeine ordnungsrechtliche Bestimmungen, wie z.b. Gefahrhundegesetz, Tierschutzgesetz; Waffengesetz und Nebengesetze sowie Verordnungen, Bundes- und Landesjagdgesetz, Sprengstoffgesetz, Selbstbestimmungsstärkungsgesetz/ Pflegegesetzbuch S.-H. II und dazugehörige Verordnungen, Ordnungswidrigkeitengesetz, Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz/Handwerksordnung, Schornsteinfegerrecht, Demonstrationsgesetz. II / Ausländer- und Asylangelegenheiten Gesetzliche Grundlagen bilden insbesondere das Grundgesetz, das Zuwanderungsgesetz mit dem Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU einschließlich Nebengesetze und dazu ergangene Verordnungen, das Asylverfahrensgesetz einschließlich Nebengesetze, das Staatsangehörigkeitsgesetz, das Personenstandsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Ehegesetz, internationales Kindschaftsrecht, EU-Richtlinien sowie weitere Verordnungen und Erlasse (BMI bzw. IM S.H., jetzt MJGI S.H.) 1.6 Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit

79 - Seite Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl II / Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten 1. Durchführung jährlicher Kontrollen in den Heimen HeimbetreiberInnen und BewohnerInnen von Heimen im Kreis Segeberg 2. Abstellung von festgestellten Mängeln in den Heimen 3. Ahndung von festgestellten bußgeldrelevanten Verstößen 4. Jährlicher Service vor Ort auf den Hegeringversammlungen Bürger/innen im Kreis Segeberg Jagdausübungsberechtigte im Kreis Segeberg - Anteil der jährlich kontrollierten Heime ( der zu kontrollierenden Heime) - Zahl der Kontrollen (Regel-/ Nachprüfungen) im Heimbereich gesamt Zahl notwendiger Anordnungsbescheide - Gesamtzahl der bearbeiteten Vorgänge - der geahndeten und eingestellten Verfahren gesamt - der abgegebenen Einspruchsverfahren Anteil der auf den Hegeringversammlungen vor Ort ausgestellten Jagdscheine/-verlängerungen im Verhältnis zu den insgesamt erteilten Jagdscheinen/-verlängerungen 5. Waffen werden vorschriftsgemäß Waffenbesitzer im Kreis Segeberg der Überprüfungen aufbewahrt. II / Ausländer- und Asylangelegenheiten 6. Zügige Kundenbedienung im Bereich der Ausländerbehörde (Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärungen, etc.) Kundinnen und Kunden der Ausländerbehörde Anteil der Arbeitstage pro Jahr, an denen die durchschnittliche Wartezeit in der Ausländerbehörde unter 60 Minuten pro Kundin/ Kunde beträgt 7. Zügige Bearbeitung der Einbürgerungsanträge Antragstellerinnen und Antragsteller in der Einbürgerungsbehörde Anteil der Einbürgerungsanträge, die innerhalb von 3 Monaten nach Eingang bearbeitet wurden 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Soll Soll Soll Soll Kennzahl Ist 2013 Nr Ist Anteil der jährlich kontrollierten Heime ( der zu kontrollierenden Heime) - Zahl der Regelprüfungen - Zahl der Nachprüfungen 100 % (85) % (87) % (89) ,2 % (38/86) % (89) ,6 % (49/85) Zahl notwendiger Anordnungsbescheide Gesamtzahl der bearbeiteten Vorgänge - der geahndeten und eingestellten Verfahren gesamt - der abgegebenen Einspruchsverfahren 4. Anteil der auf den Hegeringversammlungen vor Ort ausgestellten Jagdscheine/- verlängerungen im Verhältnis zu den insgesamt erteilten Jagdscheinen/ % (216/ 540) % (216/ 540) % (216/ 540) ,1 % (323/ 767) verlängerungen 5. der Überprüfungen erl. 780 angeschr. 6. Anteil der Arbeitstage pro Jahr, an denen die durchschnittliche Wartezeit in der Ausländerbehörde unter 60 Minuten pro Kundin/ Kunde beträgt 90 % (227/ 252) 90 % (227/ 252) 90 % (225/ 250) 90 % (225/ 250) % (216/ 540) ,2 % (229/ 599) % (226/ 251) 90 % (226/ 251)

80 - Seite Anteil der Einbürgerungsanträge, die innerhalb von 3 Monaten nach Eingang bearbeitet wurden 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % , , , Amtsrat 1,0 100 A 12 1,0 100 A 12 1,0 100 A , , , , Personal II / Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten Lfd. Nr. Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 aus dem Bezeichnung Anteil tung zahl Anteil zung zahl % *) Bewer- An- % *) Beset- An- % *) Stellenplan Anteil Bewertung Verwaltungsangestellte/r Kreisoberinspektor Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r Summe 4,25¹) 100 A 10 3,0¹) 1,00 0, A 10 A 9 9 4,25¹) 100 A 10 2, , , , , , , , , ,5 2 ) 100 A 8 0,5 2 ) ,5 2 ) 100 A 8 2,0 2 ) ,0 2 ) ,0 2 ) ,20 11,15 11,20 *) dem Teilplan zugeordnet in % 1 ) In der Heimaufsicht wird darüber hinaus dauerhaft eine von der DRK-Schwesternschaft Ostpreußen e.v. gegen Personalkostenerstattung an die DRK-Schwesternschaft abgestellte Pflegekraft mit einem Stellenanteil von 1,0 eingesetzt. Diese Stelle ist im Stellenplan des Kreises nicht enthalten. 2 ) Die Stellen waren befristet bis zum Die Befristung muss bis zum verlängert werden. Grund für die Befristung ist die mit der Änderung des Waffenrechts einhergehende Verpflichtung der Waffenbehörden zur Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen. Diese hat sich als zeitintensiver als zunächst angenommen erwiesen. Darüber hinaus entwickeln sich aus der Überprüfung der sicheren Aufbewahrung in vielen Fällen andere klärungsbedürftige Tatbestände, die zusätzliche Arbeit verursachen. Außerdem hat sich die von zeitintensiven Überprüfungen hinsichtlich der Erteilung von Waffenbesitzverboten bzw. Entzugsverfahren gesteigert. Darüber hinaus sind bis zum alle notwendigen Arbeiten zur Aufbereitung der Daten für das Nationale Waffenregister abzuschließen. Lfd. Nr. aus dem Stellenplan , NN , , , Amtsrat 2,0 100 A 12 2,0 100 A 12 2,0 100 A 12 II / Ausländer- und Asylangelegenheiten Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 Bezeichnung Beset % *) Bewertung Anteil Anteil % *) % *) setzung Anteil Bewertung Verwaltungsangestellte/r Kreisamtmann Kreishauptsekretär Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r 2,5 100 A 11 2,5 100 A 11 2,5 100 A 11 1, A 8 1, A 8 1, A 8 3, , , , , , , , ,0¹) , , ,

81 - Seite Summe 13,15 13,15 14,15 *) dem Teilplan zugeordnet in % ¹)Aufgrund der erheblich gestiegenen Arbeitsbelastung im Bereich Asylangelegenheiten soll der Arbeitsplatz mit der Stellenplan-Nr durch Einstellung einer zusätzlich Kraft mit einem Stellenanteil von 50% einer Vollzeitkraft entlastet werden. Die Stelle wird auf 3 Jahre befristet. 5. Resümee zu aktuellem Stand und Perspektiven II / Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen Risiken Die vorhandenen Mitarbeiter/innen sind motiviert und identifizieren sich mit ihren Aufgaben. Im Bereich der Jagd- und Waffenbehörde sowie in der Heimaufsicht durchgeführte Organisationsuntersuchungen haben jeweils einen Personalmehrbedarf ergeben. Diverse Rechtsänderungen in allen zu bearbeitenden Angelegenheiten erfordern auch in Zukunft regelmäßige fachbezogene Fortbildung. Aufgrund der Vielzahl von Aufgaben bestehen Kontakte zu den unterschiedlichsten internen und externen Stellen (z.b. Jagdbehörde: Kreisjägerschaft, LANU, FD 39.20; Heimaufsicht: FD 53.10, 53.30, 50.00, 50.11, 63.40, Pflegekasse, MDK; Fachaufsicht: örtliche Ordnungsbehörden, Polizei). Die Zusammenarbeit ist in der Regel als unproblematisch zu bezeichnen. Aufgrund der Vielzahl verschiedener Rechtsbereiche unterscheiden sich die Anliegen und Wünsche der Kunden vielfach. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten werden die Wünsche berücksichtigt. Aufgrund der jeweils zu berücksichtigenden gesetzlichen Grundlagen und den einzuhaltenden Gemeinwohlinteressen ist dies allerdings nicht immer möglich. Das Budget kann bei unveränderten Grundvoraussetzungen im laufenden Jahr voraussichtlich eingehalten werden. Die Einführung des Nationalen Waffenregisters stellt die Mitarbeiter/innen der Waffenbehörde weiter vor neue Herausforderungen, insbesondere die Datenaufbereitung für das Nationale Waffenregister erfordert noch über mehrere Jahre den personellen Mehrbedarf. Im Rahmen der Heimaufsicht ist der zeitliche Aufwand hinsichtlich der durchzuführenden Regelprüfungen anhand der Prüfrichtlinie erheblich gestiegen, so dass das Ziel von jährlichen Prüfungen nicht erreicht wird. Die Dienst- und Fachaufsicht über die Schornsteinfeger hat sich aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlagen sowie einer aufwändigen Kehrbuchrichtlinie so entwickelt, dass ein zusätzlicher Aufwand besteht. Die weitere Entwicklung in Bezug auf den personellen Mehraufwand bleibt abzuwarten. II / Ausländer- und Asylangelegenheiten Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen Das vorhandene Personal ist fachlich gut qualifiziert und erfüllt die gestellten Aufgaben kompetent und hoch motiviert. Die Teilnahme an fachbezogenen Fortbildungsmaßnahmen ist aufgrund häufiger Rechtsänderungen auch in Zukunft weiterhin erforderlich. Die bestehenden Arbeitsprozesse haben sich bewährt. Die Arbeitsabläufe gestalten sich weitgehend störungsfrei. Optimierungsmöglichkeiten werden genutzt. Die Zusammenarbeit mit internen und externen Dienststellen ist überwiegend als konstruktiv zu bezeichnen. Anliegen und Wünsche von Kundinnen und Kunden werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erfüllt. Dies ist aufgrund staatlicher Vorgaben und damit der Interessen des Allgemeinwohls nicht immer möglich. Das gilt auch für die Zukunft. Das Auftreten von vereinzelten Härtefällen ist unvermeidlich. Das gilt insbesondere bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht von rechtskräftig abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Ausreisehindernisse wie mangelnde Mitwirkungsbereitschaft der Ausreisepflichtigen, ungeklärte Personenidentität, Passlosigkeit, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Passersatzpapieren, Reiseunfähigkeit wegen vorgetragenen Erkrankungen, erschweren das ausländerbehördliche Vorgehen mit dem Ziel der Aufenthaltsbeendigung. Die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise besteht trotz entsprechender Fördermöglichkeiten aufgrund von Rückkehrunterstützungsprogrammen seit geraumer Zeit nur noch in wenigen Ausnahmefällen Es besteht ein Zuschussbedarf. Nur ein Teil der Aufwendungen kann durch Erträge, insbesondere durch Gebühreneinnahmen ausgeglichen werden. Die durch die Aufenthaltsverordnung (AufenthV) und die Staatsangehörigkeits- Gebührenverordnung (StAGebV) vorgegebenen Gebührensätze werden eingehalten.

82 - Seite Risiken Die deutlich steigende Zahl Asyl suchender Personen führt zu immer stärkeren Problemen bei der Aufnahme und Unterbringung der Personen in i den Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Kreises Segeberg. Die Zahl der demm Kreis Segeberg zugewiesenen Perso- nen, die in der Bundesrepub blik Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, entwickelte sich in den letzten fünf Jahren wie folgt: 2009 = 92, = 104, 2011 = 142, 2012 = 185, 2013 = 327. Bis zum wurden dem Kreis bereits 226 Personen zugewiesen. Bis zum Ende des Jahres 2014 wird mit 630 Personen gerechnet. g Angesichts der aktuellen Situation ist auch in Zukunft mit weiter steigenden Asylbewerberzahlen zu rechnen. Das wird zu einer Verschärfung der Unterbringungssituation führen, insbesonderee ab dem Zeit- mehr genutzt werden punkt, ab dem die Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf wegenn Sanierungsarbeiten nicht kann. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel II / Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten Private 26% Kreis 74% II / Ausländer- und Asylangelegenheiten Private 22% Kreis 78%

83 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 1221 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Erträge wurde der Ansatz für die Bußgelder im Bereich der sonstigen Ordnungswidrigkeiten von Euro auf Euro gesenkt. Im Bereich der Ausländerbehörde erfolgte bereits im Budget 2014 eine Anhebung der Erträge aus sonstigen Verwaltungsgebühren von Euro auf Euro. Da die Erhöhung der Beträge nicht in die mittelfristige Finanzplanung eingeflossen war muss eine erneute Anpassung im Budget 2015 erfolgen. Dies trifft ebenso für die Erträge aus sonstigen Verwaltungsgebühren im Jagd- und Waffenwesen mit einer Erhöhung von Euro auf Euro zu. Sowie für den Aufwand für die Produktionskosten des elektronischen Aufenthaltstitels der aufgrund der tatsächlichen Entwicklung bereits in 2014 um Euro angehoben wurde. Auch bereits im Budget für 2014 wurde der Aufwand für fachbezogene Fortbildungen aufgrund steigenden Fortbildungsbedarfes und der Einstellung neuer Mitarbeiter/innen um insgesamt Euro angehoben. Der Aufwand für Post- und Fernmeldegebühren wurde gesenkt. Wegen stark gestiegener Beförderungskosten für Asylbewerber, bedingt durch den erheblichen Anstieg der Asylbewerberzahlen muss die Anhebung des Ansatzes von Euro auf Euro erfolgen. Neu aufgenommen wurde ein Ansatz von Euro zum Zwecke der Beschaffung/Leasing von EC-Terminals zur Ermöglichung der bargeldlosen Gebührenentrichtung im Bereich der Ausländerbehörde. Seite 1

84 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 1221 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Erträge wurde der Ansatz für die Bußgelder im Bereich der sonstigen Ordnungswidrigkeiten von Euro auf Euro gesenkt. Im Bereich der Ausländerbehörde erfolgte bereits im Budget 2014 eine Anhebung der Erträge aus sonstigen Verwaltungsgebühren von Euro auf Euro. Da die Erhöhung der Beträge nicht in die mittelfristige Finanzplanung eingeflossen war muss eine erneute Anpassung im Budget 2015 erfolgen. Dies trifft ebenso für die Erträge aus sonstigen Verwaltungsgebühren im Jagd- und Waffenwesen mit einer Erhöhung von Euro auf Euro zu. Sowie für den Aufwand für die Produktionskosten des elektronischen Aufenthaltstitels der aufgrund der tatsächlichen Entwicklung bereits in 2014 um Euro angehoben wurde. Auch bereits im Budget für 2014 wurde der Aufwand für fachbezogene Fortbildungen aufgrund steigenden Fortbildungsbedarfes und der Einstellung neuer Mitarbeiter/innen um insgesamt Euro angehoben. Der Aufwand für Post- und Fernmeldegebühren wurde gesenkt. Wegen stark gestiegener Beförderungskosten für Asylbewerber, bedingt durch den erheblichen Anstieg der Asylbewerberzahlen muss die Anhebung des Ansatzes von Euro auf Euro erfolgen. Neu aufgenommen wurde ein Ansatz von Euro zum Zwecke der Beschaffung/Leasing von EC-Terminals zur Ermöglichung der bargeldlosen Gebührenentrichtung im Bereich der Ausländerbehörde. Seite 1

85 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Verkehr (Zulassung, Fahrerlaubnisse, Verkehrsaufsicht) 1.2 Fachbereich/Fachdienst II / Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse II / KFZ-Zulassung 1.3 Teilplanverantwortliche/r II / Herr Krüger II / Herr Gaden 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung Bindungsgrad II / Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse 1. Alle Leistungen der Straßenverkehrsbehörde zur Schaffung einer optimalen Verkehrssicherheit unter Gewährung eines reibungslosen Verkehrsflusses auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, die Regelung des Großraum- und Schwerverkehrs sowie des Güter-, Taxen- und Mietwagenverkehrs. Weiter sind Ausnahmen- und Sonderregelungen nach der Straßenverkehrsordnung abzuwickeln. 2. Ahndung der von der Polizei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Festsetzung von Verwarnungsgeld, Bußgeld und Fahrverbot 3. Pilotprojekt (Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Geschwindigkeitsmessungen in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Segeberg) 4. Überwachung und Kontrolle aller im Kreis Segeberg ansässigen Fahrschulen sowie alle Leistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung und Entziehung von Führer- und Personenbeförderungsscheinen; Erlaubnisse für Erste-Hilfe- und Sofortmaßnahmenausbildungsstätten, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnisse; Elektronische Fahrerkarte (anstelle Tachoscheibe), Widersprüche II / KFZ-Zulassung 5. Alle Leistungen im Zusammenhang mit der Zulassung, Außerbetriebsetzung und Umschreibung von Fahrzeugen sowie Überwachung und Durchsetzung von Halterpflichten und Bestandspflege des Fahrzeugregisters; Erteilung von Ausnahmen von den Bauund Betriebsvorschriften der Fahrzeuge einschließlich der Befreiung von der Zulassungspflicht und Entscheidung über Widersprüche gegen getroffene Maßnahmen Weisungsaufgabe Weisungsaufgabe Freiwillig mit vertraglicher Bindung Weisungsaufgabe Weisungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage II / Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse Verkehrsordnung / Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten: Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrsgesetz, Güterkraftverkehrsgesetz, Personenbeförderungsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Kreistagsbeschlüsse Fahrschulen / Fahrerlaubnisse: Fahrlehrergesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung, Straßenverkehrsgesetz, Personenbeförderungsgesetz, Zuständigkeitsverordnung Land S-H II / KFZ-Zulassung Straßenverkehrsgesetz, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Pflichtversicherungsgesetz, Gesetz zur Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei Gebührenrückständen, Kraftfahrzeug-Steuer-Gesetz zur Mitwirkung bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer 1.6 Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit

86 - Seite Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahlen II / Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse 1. Beachtung der bestehenden Verkehrsregeln durch die VerkehrsteilnehmerInnen Alle VerkehrsteilnehmerInnen im Bereich des Kreises Segeberg II / KFZ-Zulassung 2. Kurzfristige Erfüllung der Bürgerwünsche bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens entsprechend den Strategischen Zielen des Kreises Kundinnen und Kunden der Zulassungsbehörde Verhältnis der der Fahrzeuge mit festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen zu der Gesamtzahl der gemessenen Fahrzeuge Anteil der Arbeitstage pro Jahr, an denen die durchschnittliche Wartezeit in der Zulassungsstelle unter 45 Minuten lag 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. Verhältnis der der Fahrzeuge mit festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen zu der Gesamtzahl der gemessenen Fahrzeuge 2. Anteil der Arbeitstage pro Jahr, an denen die durchschnittliche Wartezeit in der Zulassungsstelle unter 45 Minuten lag Soll ,5 % ( / ) 80 % (200/250) Soll ,5 % ( / ) 90 % (225/250) Soll ,5 % ( / )) 90 % (225/251)) Ist ,4% ( / ) 90 % (226/251) Soll ,5 % ( / ) 90 % (226/251) Ist ,5 % ( / )) 90 % (226/251) , , , Amtsrat 1,0 100 A 12 1,0 100 A 12 1,0 100 A ,5 100 A 10 1,5 100 A 10 1,5 100 A 10 Amtsinspektor 2,0 100 A 9 + Z 2,0 100 A 9 + Z 2,0 100 A 9 + Z Amtsinspektor 1,5 100 A 9 1,0 0, A 9 A 8 1,5 100 A , Amtsinspektor 1,0 100 A 9 1,0 100 A 9 1,0 100 A , , Personal II / Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse Lfd. Nr. aus Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 dem Stellenplazahl Anteil tung zahl Anteil zung zahl Bezeichnung An- % *) Bewer- An- % *) Beset- An- % *) Anteil Bewertung Verwaltungsangestellte/r Kreisoberinspektor Kreishauptsekretär Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r Summe 2,0 100 A 8 1,0 100 A 8 2,0 100 A 8 1, , , , , , , , ,60 11,5 0,75 2,8 1, ,25 6 A , , ,60

87 - Seite *) dem Teilplan zugeordnet in % Im Rahmen des Pilotprojektes Verkehrsüberwachung erfolgt ein Ausgleich von Personalkostenanteilen in Höhe von Euro. Eine Organisationsuntersuchung zur Personalbemessung im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten hatte auf Grundlage der aktuellen Arbeitsprozesse und der Fallzahlentwicklung einen Mehrbedarf von einer Stelle ergeben. Durch die Fallzahlsteigerungen im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten entstehen Mehreinnahmen von Euro, die in das Budget ab 2013 eingeplant wurden. Die Stelle wurde in den Stellenplan 2013 mit einem Sperrvermerk versehen. Die Besetzung bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses. Aufgrund aktueller Entwicklungen wurde eine Besetzung der Stelle bisher nicht vorangetrieben. Auch bei einer evtl. Besetzung erst im Jahr 2015 gilt, dass die Besetzung der Zustimmung des Hauptausschusses bedarf. Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % II / KFZ-Zulassung Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r , Verwaltungsangestellte/r Verwaltungsangestellte/r , Verwaltungsangestellte/r Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertunzahl An- % *) Beset- An- % *) Bewertung Anteil Anteil zung zahl Anteil 1, , , , , , , , , , , , , , , ,35 21,05 21,35 5. Resümee zu aktuellem Stand und Perspektiven II / Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Umsetzung der Ergebnisse der abgeschlossenen Organisationsuntersuchung im Bereich MitarbeiterInnen Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Prozesse Im Bereich Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten Schaffung einer elektronischen Kommunikationsverbindung mit der für den Kreis Segeberg zuständigen Staatsanwaltschaft durch Einrichtung eines Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches (EGVP) um die elektronisch geführten Akten auch in elektronischer Form vom Kreis Segeberg an die Staatsanwaltschaft weiterleiten zu können. Ausweitung der Verkehrsüberwachung durch Rotlichtüberwachung und Abstandsmessung. Gewährleistung einer einheitlichen Verkehrsüberwachung im Kreisgebiet. Kunden Anträge von Kundinnen und Kunden werden zügig bearbeitet. Ansonsten handelt es sich überwiegend um Eingriffsverwaltung Finanzen Das Budget ist zur Zeit auskömmlich. Risiken Durch die teilweise nicht vorhandene Akzeptanz der digitalen Akte bei den Gerichten tritt eine Mehrbelastung auf. Evtl. Änderung der Zuständigkeitsverordnung für die Überwachung des fließenden Verkehrs. Bei einer vollständigen Übertragung der Aufgabe auf die Stadt Norderstedt wäre mit Mindererträgen aus Bußgeldern von ca Euro zu rechnen. Die Strukturen des gemeinsam mit der Polizei durchgeführten Pilotprojektes Verkehrsüberwachung müssten u.a. hinsichtlich personeller Auswirkungen geprüft werden.

88 - Seite II / KFZ-Zulassung Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Hoher Fortbildungsbedarf wegen weiterer Änderungen im Zulassungsverfahren (fachlich MitarbeiterInnen und in der Anwendung des Fachverfahrens) Prozesse Optimierung des Zulassungsverfahrens durch die weitere Qualifizierung der Mitarbeiterin - nenn und Mitarbeiter Kunden Beratung und Auskünfte wegen Neuerungen im Zulassungsverfahren Finanzen Risiken Auskömmlich Durch die Weiterentwicklungg von Online-Zulassungen können sich die herkömmlichen Ar- beitsprozesse grundlegend ändern. Einführung der 1. 1 Stufe durch internetbasierte Außerbe- triebsetzung. Es werden grundlegende organisatoris che Änderungen notwendig 6. Deckung der ordentlichen und Finanzaufwendungenn Private 100%

89 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1222 Verkehr Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Die Erträge aus Bußgeldern im Bereich des Pilotprojektes Verkehrsüberwachung wurden aufgrund der laufenden Entwicklung der Erträge und der anstehenden Einführung neuer Verkehrsüberwachungstechnik in Norderstedt von Euro auf Euro angehoben. Mit Einführung der internetbasierten Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen werden neue Plaketten und Formulare benötigt, die wesentlich teurer sind als die Bisherigen. Der Ansatz für Bürobedarf im Bereich der KFZ-Zulassung steigert sich daher von Euro auf Euro. Seite 1

90 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 1222 Verkehr Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Die Erträge aus Bußgeldern im Bereich des Pilotprojektes Verkehrsüberwachung wurden aufgrund der laufenden Entwicklung der Erträge und der anstehenden Einführung neuer Verkehrsüberwachungstechnik in Norderstedt von Euro auf Euro angehoben. Mit Einführung der internetbasierten Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen werden neue Plaketten und Formulare benötigt, die wesentlich teurer sind als die Bisherigen. Der Ansatz für Bürobedarf im Bereich der KFZ-Zulassung steigert sich daher von Euro auf Euro. Seite 1

91 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan 126 Brandschutz T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Fachbereich/Fachdienst II / Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Lorenzen 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung planes des Kreisfeuerwehrverbandes) 5. Kontrolle über die ordnungsgemäße Durchführung der übertragenen Aufgabe Rettungsleitstelle an die Stadt Norderstedt. 6. Aufbau, Erhaltung und ggf. Erweiterung des analogen Funknetzes sowie des digitalen Alarmierungsnetzes. Bindungsgrad 1. Bearbeitung von Anträgen der Städte, Ämter und Gemeinden auf Erstattungen von Kosten für die Teilnahme von Mitgliedern der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr an Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule aus der Feuerschutzsteuer (Lehrgangsabrechnung). 2. Betreuung des Vertrages mit der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein über die gemeinsame Nutzung der Zufahrt und von Parkplätzen sowie Leitungsrechte. 3. Überörtliche Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe (z.b. Aufstellung und Ausstattung des ABC-Zuges, Bearbeitung von Anträgen aus Bezuschussung von investiven Maßnahmen aus der Feuerschutzsteuer, Erarbeitung von Einsatzkonzepten in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband) 4. Betreuung des Kreisfeuerwehrverbandes und der zentrale (z.b. Ausstattung, Entschädigung und Kleidergeld Kreiswehrführer, Prüfung und Genehmigung des Wirtschafts- Weisungsaufgabe Freiwillig mit vertr. Bindung Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Brandschutzgesetz, Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens 1.6 Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der vom Kreis verwalteten 36 Fahrzeuge aus dem Bereich des Brandschutzes (grundsätzlich Überprüfung im 4- Jahresrhythmus) Ehrenamtliche Helfer der überprüften Fahrzeuge 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist 2012 Nr. 1. der überprüften Fahrzeuge

92 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplan Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Verw.-Angest. 1, , , Kreisamtmann 1,0 11 A 11 1,0 11 A 10 1,0 11 A Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 0, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 0,88 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen 0,88 0,88 Durch das vorhandene Personal werden die gestellten Aufgaben des Fachdienstes erreicht. Fortbildungen werden bei Angebot und Bedarf wahrgenommen. Die Aufbau- und Ablauforganisation hat sich bewährt und sollte in dieser Form beibehalten werden. Besonders die enge Verbindung zu den Bereichen Katastrophenschutz und Rettungsdienst hat sich als äußerst vorteilhaft erwiesen. Aktuelle Prozesse sind momentan die kommende Umstellung des Funknetzes von analog auf Digitalfunk sowie die Umstellung der Finanzierung des Kreisfeuerwehrverbandes aufgrund der Prüfungsfeststellungen des RPA. Die Aufgabenerledigung erfolgt im Interesse des Gemeinwohls und wird durch eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt erreicht. Das Budget ist momentan auskömmlich. Risiken Die Aufrechterhaltung des analogen Funk- und digitalen Alarmierungsnetzes kann im Reparaturfall jederzeit zu einer Überschreitung des Budgets im niedrigen fünfstelligen Bereich führen. Das Ergebnis der RPA-Prüfung wird zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand führen. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Land 30% Kreis 69% Sonstige 1%

93 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 126 Brandschutz Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Bisher wurden die Messgeräte des ABC-Zuges durch die Kreisfeuerwehrzentrale gewartet. Dies erfolgt jetzt nicht mehr. Die Kosten für eine Firma belaufen sich auf ca ,00 Euro. Der Ansatz für die sonst. Betriebsaufwendungen ist daher von Euro auf Euro zu erhöhen. Für die Bekanntmachung einer Gebührensatzung durch den Kreis entstehen jährliche Kosten von 200 Euro. Da davon auszugehen ist, dass die Betriebskosten für den Digitalfunk nicht vor dem III. Quartal 2015 anfallen werden, wurde der Ansatz für 2015 halbiert. Investive mittelfristige Planung 2017: Gem. 3 Abs. 1 Nr. 4 haben die Kreise und kreisfreien Städte eine Kreisfeuerwehrzentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten und Material einzurichten, zu unterhalten und auf dem neuesten Stand zu halten. Zu den Aufgaben der Kreisfeuerwehrzentrale gehört auch der Nachschub und Tausch ver- oder gebrauchter Ausrüstung (auch während eines laufenden Einsatzes einer Freiwilligen Feuerwehr). Hierfür werden entsprechende Fahrzeuge benötigt. Das vorhandene Mehrzweckfahrzeug ist im Jahr 2017 bereits 20 Jahre alt und ist daher zu ersetzen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ,00 Euro. Der Ansatz wurde entsprechend erhöht. Investive mittelfristige Planung 2018: Gem. 3 Abs. 1 Nr. 4 haben die Kreise und kreisfreien Städte eine Kreisfeuerwehrzentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten und Material einzurichten, zu unterhalten und auf dem neuesten Stand zu halten. Zu den Aufgaben der Kreisfeuerwehrzentrale gehört auch der Nachschub und Tausch ver- oder gebrauchter Ausrüstung (auch während eines laufenden Einsatzes einer Frei-willigen Feuerwehr). Hierfür werden entsprechende Fahrzeuge benötigt. Das vorhandene Wechselladerfahrzeug ist im Jahr 2018 bereits 21 Jahre alt und ist daher zu ersetzen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ,00 Euro. Das Fahrzeug soll mit ca ,00 Euro aus der Feuerschutzsteuer gefördert werden. Die Ansätze für 2018 wurden entsprechend geplant. Seite 1

94 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 126 Brandschutz Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Bisher wurden die Messgeräte des ABC-Zuges durch die Kreisfeuerwehrzentrale gewartet. Dies erfolgt jetzt nicht mehr. Die Kosten für eine Firma belaufen sich auf ca ,00 Euro. Der Ansatz für die sonst. Betriebsaufwendungen ist daher von Euro auf Euro zu erhöhen. Für die Bekanntmachung einer Gebührensatzung durch den Kreis entstehen jährliche Kosten von 200 Euro. Da davon auszugehen ist, dass die Betriebskosten für den Digitalfunk nicht vor dem III. Quartal 2015 anfallen werden, wurde der Ansatz für 2015 halbiert. Investive mittelfristige Planung 2017: Gem. 3 Abs. 1 Nr. 4 haben die Kreise und kreisfreien Städte eine Kreisfeuerwehrzentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten und Material einzurichten, zu unterhalten und auf dem neuesten Stand zu halten. Zu den Aufgaben der Kreisfeuerwehrzentrale gehört auch der Nachschub und Tausch ver- oder gebrauchter Ausrüstung (auch während eines laufenden Einsatzes einer Freiwilligen Feuerwehr). Hierfür werden entsprechende Fahrzeuge benötigt. Das vorhandene Mehrzweckfahrzeug ist im Jahr 2017 bereits 20 Jahre alt und ist daher zu ersetzen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ,00 Euro. Der Ansatz wurde entsprechend erhöht. Investive mittelfristige Planung 2018: Gem. 3 Abs. 1 Nr. 4 haben die Kreise und kreisfreien Städte eine Kreisfeuerwehrzentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten und Material einzurichten, zu unterhalten und auf dem neuesten Stand zu halten. Zu den Aufgaben der Kreisfeuerwehrzentrale gehört auch der Nachschub und Tausch ver- oder gebrauchter Ausrüstung (auch während eines laufenden Einsatzes einer Frei-willigen Feuerwehr). Hierfür werden entsprechende Fahrzeuge benötigt. Das vorhandene Wechselladerfahrzeug ist im Jahr 2018 bereits 21 Jahre alt und ist daher zu ersetzen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ,00 Euro. Das Fahrzeug soll mit ca ,00 Euro aus der Feuerschutzsteuer gefördert werden. Die Ansätze für 2018 wurden entsprechend geplant. Seite 1

95 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan 127 Rettungsdienst T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Fachbereich/Fachdienst II / Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Lorenzen 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Erteilung und Überwachung von Genehmigungen außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes (wie z.b. ASG). 2. Sicherstellung von Notfallrettung und Krankentransport, Unterhaltung eines bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Rettungsdienstes, soweit die Durchführung dieser Aufgaben nicht dem DRK, KBA oder der Stadt Norderstedt übertragen worden ist. Unterhaltung der Funk- und Alarmierungseinrichtungen für den Rettungsdienst. Erarbeitung von Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern über Leistungen und Kosten im Rettungsdienst. Zusammenarbeit mit der Rettungsleitstelle Norderstedt. Bindungsgrad Weisungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Rettungsdienstgesetz, Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes 1.6 Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Qualitätssicherung im Rettungsdienst des Kreises Kreis, DRK, KBA, ASG, Stadt Norderstedt der Besprechungen 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist 2012 Nr. 1. der Besprechungen

96 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplan Verw.-Angest. ) 1, , , Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) % *) Bewertunzahzunzahl Anteil tung An- Beset- An- % *) Bewer- Anteil Anteil Kreisamtmann ) 1,0 73 A 11 1,0 73 A 10 1,0 73 A Kreisoberinsp. 1,0 5 A 10 1,0 5 A 9 1,0 5 A Arzt (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst) ) Summe 1, , , ,23 *) dem Teilplan zugeordnet in % ) Von Krankenkassen für rettungsdienstliche Verwaltungstätigkeiten gezahlt: /p.a. (Erstattung von 100 %) 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen Risiken / 1,23 1,23 Durch das vorhandene Personal werden die gestellten Aufgaben des Fachdienstes grundsätzlich erfüllt. Die Aufbau- und Ablauforganisation hat sich bewährt und sollte in dieser Form beibehalten werden. Besonders die enge Verbindung zu den Bereichen Katastrophenschutz und Brandschutz hat sich als äußerst vorteilhaft erwiesen. Aktueller Prozess ist momentan (in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen) die Vorbereitung eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens durch einen externen Gutachter. Durch die Landesregierung wurde der Entwurf eines neuen Rettungsdienstgesetzes (zum ) vorgelegt. Die Aufgabenerledigung erfolgt im Interesse des Gemeinwohls und wird durch eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit externen Stellen erreicht und trägt so zu einem leistungsfähigen Rettungsdienst bei. Das Budget ist momentan auskömmlich. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Private 27% Kreis 73%

97 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 127 Rettungsdienst Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Der von den Krankenkassen im Bereich des Rettungsdienstes zu übernehmende Anteil der Betriebskosten Digitalfunk wird erst im Folgejahr erstattet. Die Erträge reduzieren sich daher von Euro auf Euro. Da davon auszugehen ist, dass die Betriebskosten für den Digitalfunk nicht vor dem III. Quartal 2015 anfallen werden, wurde der Ansatz für 2015 halbiert. Seite 1

98 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 127 Rettungsdienst Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 209, , , , , , , , , , , Erläuterungen: Der von den Krankenkassen im Bereich des Rettungsdienstes zu übernehmende Anteil der Betriebskosten Digitalfunk wird erst im Folgejahr erstattet. Die Erträge reduzieren sich daher von Euro auf Euro. Da davon auszugehen ist, dass die Betriebskosten für den Digitalfunk nicht vor dem III. Quartal 2015 anfallen werden, wurde der Ansatz für 2015 halbiert. Seite 1

99 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan 128 Katastrophenschutz T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Fachbereich/Fachdienst II / Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Lorenzen 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Abwehr und vorbereitende Maßnahmen zur Bekämpfung von schweren Gefahren und Katastrophen sowie Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung oder bedeutender Sachgüter sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit bei schweren Gefahrenlagen oder Katastrophen. 2. Überwachung und Sicherstellung der Ausstattung, Unterbringung und Einsatzfähigkeit der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes einschließlich der Füh- Bindungsgrad Weisungsaufgabe Weisungsaufgabe rungsorganisation. 3. Ausbildung der Katastrophenschutzeinheiten Weisungsaufgabe 4. Organisation des allgemeinen Bereitschaftsdienstes der Kreisverwaltung Segeberg Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Landeskatastrophenschutzgesetz, Zivilschutzgesetz, Führungsorganisation und Dienstvorschrift 100 (SH) 1.6 Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Fortbildung des Führungsstabes des Kreises Segeberg Führungsstab, Technische Einsatzleitung Dauer der Schulungs- bzw. Übungsmaßnahmen in Tagen 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist 2012 Nr. 1. Dauer der Schulungs- bzw. Übungsmaßnahmen in Tagen

100 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplan Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Verw.-Angest. 1, , , Kreisamtmann 1,0 13 A 11 1,0 16 A 10 1,0 16 A Kreisoberinsp. 1,0 95 A 10 1,0 95 A 9 1,0 95 A Verw.-Angest. 1, , , Verw.-Angest. 0, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 1,98 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen 1,94 1,94 Das vorhandene Personal ist für die Erledigung der Aufgabenstellung des Fachdienstes ausreichend. Durch die speziellen Anforderungen in diesem Bereich ist die regelmäßige Teilnahme an Übungen bzw. Fortbildungen unerlässlich. Die Aufbau- und Ablauforganisation hat sich bewährt und sollte in dieser Form beibehalten werden. Besonders die enge Verbindung zu den Bereichen Brandschutz und Rettungsdienst hat sich als äußerst vorteilhaft erwiesen. Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat damit begonnen, eine Neuausrichtung / Neukonzeption im Katastrophenschutz zu erarbeiten. Zu den verschiedenen Themen sind entsprechende Arbeitsgruppen unter Mitwirkung der Kreise und kreisfreien Städte eingerichtet worden. Die Aufgabenerledigung erfolgt im Interesse des Gemeinwohls und wird sowohl durch eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt sowie externen Stellen erreicht. Im Zuge des demographischen Wandels ist zu befürchten, dass immer weniger ehrenamtliche Helfer zur Verfügung stehen. Das Budget ist momentan auskömmlich. Risiken Aufgrund des Klimawandels steigt die Gefahr von Extremwetterereignissen. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Land 19% Kreis 81%

101 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 128 Katastrophenschutz Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seitens des Kreises werden regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt. Für die hierdurch verursachten Aufwand ist zukünftig ein Jährlicher Ansatz von Euro zu berücksichtigen. Im Jahr 2015 ist der Kreis in eine Großübung des Landes im Rahmen des Katastrophenschutzes eingebunden. Daher ist im Jahr 2015 mit einem Aufwand von insgesamt Euro zu rechnen. Investive mittelfristige Planung 2018 Der vorhandene Einsatzleitwagen (ELW) bei der Technischen Einsatzleitung (TEL) ist im Jahr 2018 bereits 20 Jahre alt und ist altersbedingt zu ersetzen. Zurzeit wird auf Landesebene ein Konzept erarbeitet, in dem ein Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) zum Einsatz kommen soll. Dieses Konzept ist noch nicht abschließend beraten worden, so dass die Möglichkeit einer Veränderung aktuell noch besteht. Bei dem Ansatz für das Jahr 2018 ( ,00 Euro) handelt es sich um eine Schätzgröße, da der genaue Kostenrahmen derzeit nicht absehbar ist. Für den Erwerb eines ELW 2 im Jahr 2018 ist die Höhe der Bezuschussung seitens des Landes Schleswig-Holstein bisher nicht absehbar. Bei der angenommenen Fördersumme ( ,00 Euro) handelt es sich um eine Schätzgröße i.h.v. 1/3 des geplantem Investitionsvolumens. Seite 1

102 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 128 Katastrophenschutz Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seitens des Kreises werden regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt. Für die hierdurch verursachten Aufwand ist zukünftig ein Jährlicher Ansatz von Euro zu berücksichtigen. Im Jahr 2015 ist der Kreis in eine Großübung des Landes im Rahmen des Katastrophenschutzes eingebunden. Daher ist im Jahr 2015 mit einem Aufwand von insgesamt Euro zu rechnen. Investive mittelfristige Planung 2018 Der vorhandene Einsatzleitwagen (ELW) bei der Technischen Einsatzleitung (TEL) ist im Jahr 2018 bereits 20 Jahre alt und ist altersbedingt zu ersetzen. Zurzeit wird auf Landesebene ein Konzept erarbeitet, in dem ein Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) zum Einsatz kommen soll. Dieses Konzept ist noch nicht abschließend beraten worden, so dass die Möglichkeit einer Veränderung aktuell noch besteht. Bei dem Ansatz für das Jahr 2018 ( ,00 Euro) handelt es sich um eine Schätzgröße, da der genaue Kostenrahmen derzeit nicht absehbar ist. Für den Erwerb eines ELW 2 im Jahr 2018 ist die Höhe der Bezuschussung seitens des Landes Schleswig-Holstein bisher nicht absehbar. Bei der angenommenen Fördersumme ( ,00 Euro) handelt es sich um eine Schätzgröße i.h.v. 1/3 des geplantem Investitionsvolumens. Seite 1

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105 - Seite Fachbereich III - Soziales, Jugend, Bildung - Teilplan Bezeichnung Seite III Übersicht Kombinierte Grund- und Hauptschulen Realschulen Gymnasien Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung Berufsschulen und Berufsaufbauschulen Schülerbeförderung Fördermaßnahmen für Schüler Sonstige schulische Aufgaben Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen Musikschulen Volkshochschulen Büchereien Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Erstattung nach 5 AG-SGB XII

106 - Seite Verwaltung der Sozialhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen gem. 16 Abs. 2 und 23 Abs. 3 SGB II Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Hilfen für Asylbewerber nach dem AsylbLG Soziale Einrichtungen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kriegsopferfürsorge und ähnliche Maßnahmen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kriegsopferfürsorge und ähnliche Maßnahmen, überörtl. Träger Unterhaltsvorschussleistung Betreuungsleistung Hilfen für Heimkehrer, politische Häftlinge, Vertriebene und Spätaussiedler Leistungen nach 6b Bundeskindergeldgesetz Maßnahmen zu sonstigen Hilfen und Leistungen Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Jugendarbeit Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Förderung der Erziehung in der Familie Hilfe zur Erziehung Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfen Adoptionsvermittlung, Beistandschaften, Gerichtshilfen Übrige Hilfen

107 - Seite Verwaltung der Jugendhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug Tageseinrichtungen für Kinder Einrichtungen der Jugendarbeit Sonstige Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Förderung des Sports

108 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Budget/Fachbereich: III Jugend, Familie, Soziales, Kultur Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

109 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Budget/Fachbereich: III Jugend, Familie, Soziales, Kultur Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

110 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 213 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 213 Kombinierte Grund- und Hauptschulen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Brinker 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Abwicklung von genehmigten Schulbaufördermaßnahmen Restabwicklung zugewiesener Landes- und Kreismittel, Festsetzung der förderfähigen Kosten Bindungsgrad pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 78, 79 Schulgesetz alt; Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Schulbaumaßnahmen an öffentlichen Schulen vom , Förderrichtlinien des Kreises vom (KT-Beschluss vom ), Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Schulbau (Landesschulbauprogramm) vom Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Zuweisung der anerkannten Kreisfördermittel erfolgt zeitnah nach Eingang des Zuwendungsbescheides der Investitionsbank Schleswig-Holstein mit Zuteilung der Landesmittel 2. Förderfähige Gesamtbaukosten werden als Grundlage für den Zuwendungsbescheid der Investitionsbank festgesetzt 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. Kommunale Schulträger Kommunale Schulträger Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 der geförderten Maßnahmen der Festsetzungen der förderfähigen Gesamtbaukosten Ist 2013 Soll der geförderten Maßnahmen Ist der Festsetzungen der förderfähigen Gesamtbaukosten

111 - Seite Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Es sind keine Stellenanteile vorgesehen MitarbeiterInnen Prozesse Die Fördermaßnahmen sindd ausgelaufen, letzte Kreiszuweisung erfolgte Kunden Finanzen Risiken Für die örtlichen Schulträgerr fand eine verlässliche Abwicklung A der Kreisförderung statt. Kein Anpassungsbedarf keine 6. Aufteilung Kreis- und Fremdmittel

112 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Produktgruppe: 213 Kombinierte Grund- und Hauptschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

113 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Produktgruppe: 213 Kombinierte Grund- und Hauptschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG -533, , , , Erläuterungen: Seite 1

114 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 215 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 215 Realschule / Gemeinschaftsschule 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Brinker 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Abwicklung von genehmigten Schulbaufördermaßnahmen Restabwicklung zugewiesener Landes- und Kreismittel, Festsetzung der förderfähigen Kosten Bindungsgrad pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 78, 79 Schulgesetz alt; Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Schulbaumaßnahmen an öffentlichen Schulen vom , Förderrichtlinien des Kreises vom (KT-Beschluss vom ), Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Schulbau (Landesschulbauprogramm) vom Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Zuweisung der anerkannten Kreisfördermittel erfolgt zeitnah nach Eingang des Zuwendungsbescheides der Investitionsbank Schleswig-Holstein mit Zuteilung der Landesmittel 2. Förderfähige Gesamtbaukosten werden als Grundlage für den Zuwendungsbescheid der Investitionsbank festgesetzt Kommunale Schulträger Kommunale Schulträger der geförderten Maßnahmen der Festsetzungen der förderfähigen Gesamtbaukosten 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Ist Soll Ist Kennzahl Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Nr der geförderten Maßnahmen der Festsetzung der förderfähigen Gesamtbaukosten

115 - Seite Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Es sind keine Stellenanteile vorgesehen MitarbeiterInnen Prozesse Die Fördermaßnahmen sindd ausgelaufen, letzte Kreiszuweisung erfolgte 2011 erfolgt. Kunden Finanzen Risiken Für die örtlichen Schulträgerr fand eine verlässliche Abwicklung A der Kreisförderung statt. Kein Anpassungsbedarf keine 6. Aufteilung Kreis- und Fremdmittel

116 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 215 Realschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

117 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 215 Realschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG -533, , , , Erläuterungen: Seite 1

118 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 217 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 217 Gymnasien 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Brinker 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Abwicklung von genehmigten Schulbaufördermaßnahmen Restabwicklung zugewiesener Landes- und Kreismittel, Festsetzung der förderfähigen Kosten. Bindungsgrad pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 78, 79 Schulgesetz alt; Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Schulbaumaßnahmen an öffentlichen Schulen vom , Förderrichtlinien des Kreises vom (KT-Beschluss vom ), Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Schulbau (Landesschulbauprogramm) vom Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Zuweisung der anerkannten Kreisfördermittel erfolgt zeitnah nach Eingang des Zuwendungsbescheides der Investitionsbank Schleswig-Holstein mit Zuteilung der Landesmittel 2. Förderfähige Gesamtbaukosten werden als Grundlage für den Zuwendungsbescheid der Investitionsbank festgesetzt Kommunale Schulträger Kommunale Schulträger der geförderten Maßnahmen der Festsetzungen der förderfähigen Gesamtbaukosten 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll der geförderten Maßnahmen Ist der Festsetzungen der förderfähigen Gesamtbaukosten

119 - Seite Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Es sind keine Stellenanteile vorgesehen. MitarbeiterInnen Prozesse Die Fördermaßnahmen sindd ausgelaufen. Kunden Finanzen Risiken Für die örtlichen Schulträgerr fand eine verlässliche Abwicklung der Kreisförderung statt. Kein Anpassungsbedarf keine 6. Aufteilung Kreis- und Fremdmittel

120 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 217 Gymnasien Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

121 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 217 Gymnasien Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , Erläuterungen: Seite 1

122 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 221 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 221 Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Brinker 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Trägerschaft für die Förderzentren Janusz-Korczak-Schule Kaltenkirchen, Moorbek- Schule Norderstedt und Trave-Schule Bad Segeberg: Bedarfs- und zeitgerechte Planung von notwendigem Schulraum und Ausstattung in pädagogisch sachgerechter und ökonomisch vertretbarer Betriebsgröße Bereitstellung notwendigen und qualifizierten Verwaltungs- und Hilfspersonals, Ausstattung der kreiseigenen Schulen zeit- und bedarfsgerecht mit Lehr-, Lernmitteln und dem sonstigen Schulsachbedarf, Bereitstellung audiovisueller und technischer Ausstattung nach neuestem Stand Termingerechte Abwicklung des Schullastenausgleichs Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 47 ff. und 111 Schulgesetz vom Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Schüler und Schülerinnen der Förderzentren werden in bedarfsund pädagogisch sachgerecht sowie zukunftsorientiert ausgestatteten Unterrichtsräumen beschult und dem Assistenzbedarf entsprechend gepflegt, betreut und begleitet. 2. Schüler und Schülerinnen der Förderzentren werden inklusiv in allgemein bildende Schulen beschult Schüler und Schülerinnen der Förderzentren in der Trägerschaft des Kreises Schüler und Schülerinnen der Förderzentren in der Trägerschaft des Kreises a) Klassen / Klassenfrequenz b) der Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Assistenzbedarf an der Gesamtschülerzahl in den Förderzentren c) Personalschlüssel im Assistenzbereich im Vergleich mit Förderzentren landesweit Schülerinnen und Schüler in allgemein bildenden Schulen / Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf geistige Entwicklung

123 - Seite Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Nr. 1. Janusz-Korczak-Schule a) Klassen und Klassenfrequenz b) der Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Assistenzbedarf in Relation zur Gesamtschülerzahl c) Personalschlüssel im Assistenzbereich im Vergleich mit Förderzentren landesweit 1. Moorbek-Schule a) Klassen und Klassenfrequenz b) der Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Assistenzbedarf in Relation zur Gesamtschülerzahl c) Personalschlüssel im Assistenzbereich im Vergleich mit Förderzentren landesweit 1. Trave-Schule a) Klassen und Klassenfrequenz b) der Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Assistenzbedarf in Relation zur Gesamtschülerzahl c) Personalschlüssel im Assistenzbereich im Vergleich mit Förderzentren landesweit 2. Janusz-Korczak-Schule Schülerinnen und Schüler in allgemein bildenden Schulen / Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf geistige Entwicklung 2. Moorbek-Schule Schülerinnen und Schüler in allgemein bildenden Schulen / Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf geistige Entwicklung 2. Trave-Schule Schülerinnen und Schüler in allgemein bildenden Schulen / Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf geistige Entwicklung 9 / 8,78 28 / 79 5,50 / 6,16 7 / 9,71 11 / 68 3,46 / 6,16 10 /10,04 20 / 104 6,92 / 6,16 10 / 95 (10,53%) 40 / 115 (34,78%) 50 / 150 (33,33%) 9 / 8,56 24 / 82 5,50 / 6,16 7 / 9,71 10 / 68 3,46 / 6,16 10 / 9,70 29 / 97 6,92 / 6,16 9 / 91 (9,89 %) 39 / 115 (33,91%) 46 / 148 (31,08%) 9 / 7,56 24 / 68 5,50 / 6,16 7 / 7,22 10 / 65 3,46 / 6,16 10 / 7,00 29 / 70 6,92 / 6,16 9 / 87 (10,34 %) 34 / 102 (33,33%) 42 / 140 (30,00%) Ist / 8,56 24 / 77 5,50 /6,16 7 / 10,57 10 / 74 3,46 / 6,16 10 / 9,70 29 / 97 6,92 / 6,16 9 / 87 (10,34%) 34/ 102 (33,33%) 42 / 140 (30,00%) Soll / 9,11 26 / 82 5,50 / 6,16 9 / 6,22 10 / 56 3,46 / 6,16 10 / 7,10 29 / 71 6,15 / 6,16 Nicht erfasst Nicht erfasst Nicht erfasst Ist / 9,11 26 / 82 5,50 / 6,16 7 / 9,29 10 / 65 3,46 / 6,16 10 / 9,70 29 / 97 6,15 / 6,16 Nicht erfasst Nicht erfasst Nicht erfasst 4. Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Beamtin/er 1,0 25 A 12 1,0 25 A 12 1,0 25 A 12 Verwaltungsangestellte , , ,0 50 5

124 - Seite Schulsekretärin sowie Sozialpädago- gische Assistenten Fahrdienstleiter Küchenhilfe Fahrer Nachrichtlich: Freiwilliges Soziales Jahr/ BFD Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 2, , , , /30 K 25,255 5/ /2Ü - 2, /6 17, , , /2Ü - 21/25-25,25-2,3 17,3 3,0 1,9 3,60 26/ / / /2Ü ,85 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Nach Wegfall des Zivildienstes kann im pflegerischen Bereich und im Fahrdienst nicht mehr MitarbeiterInnen auf Zivildienstleistende zurückgegriffen werden. Die ersatzweisenn Bemühungen um den Einsatz von jungen Leuten des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Bundesfreiwilligen- ist dienstes gestalten sich nichtt vollständig erfolgreich. Prozesse Alle drei Förderzentren werden als Offene Ganztagsschule geführt. Kooperationspartner jeweils die Lebenshilfe. Kunden Die Zusammenarbeit mit denn Schulleitungen ist einvernehmlich und kooperativ. Finanzen Risiken Im Zusammenhang mit der Offenen Ganztagsschulee ergibt sich finanzieller Mehrbedarf für Aufgabenwahrnehmung durch die Kooperationen (Nachmittagsangebote durch die Lebens- hilfe), der Kreis hat entstehendes Defizit zu tragen. Andererseits A wird ein deutliches Einhohe Kosten für die bisher von der Eingliederungshilfee kostenmäßig zu tragende Nachmittagsbetreuung entfallen. Es besteht das Risiko, dass nicht alle Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundes- freiwilligendienst besetzt werden können. Dies kann sich auch auf den Teilplan 241 (Schü- lerbeförderung) auswirken. sparpotential im Bereich derr Eingliederungshilfe dadurch erzielt, dass relativ Sollte der Kreistag die Erhebung von Schulkostenbeiträgen bei den Wohnortgemeinden beschließen, würde sich die Einnahmesituation der Finanzen F verändern. Hier wären dannn Widersprüche und Klagen zuu erwarten. 6. Aufteilung Kreis- und Fremdmittel Bund 3% Kommu nen 1% Privat e 3% Kreis 93%

125 T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 221 Sonderschulen (Förderschulen) - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Die Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagschule werden an allen drei Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung ausgeweitet. Die Aufwendungen hierfür erhöhen sich um gegenüber dem Vorjahr. Seite 1

126 T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 221 Sonderschulen (Förderschulen) - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 0, , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Die Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagschule werden an allen drei Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung ausgeweitet. Die Aufwendungen hierfür erhöhen sich um gegenüber dem Vorjahr. Seite 1

127 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 233 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 233 Berufsschulen und Berufsaufbauschulen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Brinker 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Trägerschaft für das Berufsbildungszentrum einschl. Landwirtschaftsschule Bad Segeberg und das Berufsbildungszentrum Norderstedt: Bedarfsgerechte Ausstattung mit Budgetmitteln entsprechend der Satzungen Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Termingerechte Abwicklung des Schullastenausgleichs 1.5 Auftragsgrundlage 47 ff. und 112 Schulgesetz vom Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Zielvereinbarungen sind zwischen Träger und BBZ abzuschließen. Die BBZ werden zukunftsorientiert weiterentwickelt und entsprechend ausgestattet. 3. Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Geschäftsführer und Verwaltungsräte der BBZ Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Beamtin/er 1,0 5 A 12 1,0 2 A 12 1,0 5 A Beschäftigte/er 1, , ,0 5 5 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 0,10 0,07-0,10

128 - Seite Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Die Bearbeitung der Angelegenheiten der BBZ macht in der Kernverwaltung nur einen kleinen Stellenanteil aus. Prozesse Die weitere Entwicklung der Selbstständigkeit der BBZ wird eine laufende Überprüfung der Prozesse erforderlich machen. Kunden - Finanzen Risiken Die BBZ setzen das jeweilige Budget, das von ihren Verwaltungsräten in Form der Wirtschaftspläne und durch den Kreistag beschlossen wurde, um. Derzeit sind zwar keine Risiken erkennbar, aber der künftige Finanzbedarf der BBZ ist über die Verwaltungsräte hinaus von BKS und KT zu beobachten. 5. Deckung der ordentlichen und Finanzaufwendungen Land 1% Kommunen 4% Kreis 95%

129 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Produktgruppe: 233 Berufsschulen und Berufsaufbauschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

130 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Produktgruppe: 233 Berufsschulen und Berufsaufbauschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

131 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 241 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 241 Schülerbeförderung 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Brinker 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Organisation und Durchführung der Schülerbeförderung: für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und Schulen außerhalb des Kreises besuchen, zu den kreiseigenen Schulen und Kostenträgerschaft (2/3) an den Schülerbeförderungskosten im Kreis Segeberg Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 114 Schulgesetz vom und Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung i. d. F. v Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Schülerbeförderung findet kostengünstig unter Beachtung der Beförderungszeit von max. 1 h/tour statt. 2. Schülerbeförderung zu Schulen außerhalb des Kreises findet kostengünstig unter Beachtung der Beförderungszeit von max. 1 h/tour statt. Schülerinnen und Schüler der Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis Segeberg Schülerinnen und Schüler in Schulen außerhalb des Kreises Segeberg Kosten der Schülerbeförderung pro Schüler/in zu den Förderzentren im Kreis Kosten der Schülerbeförderung pro Schüler/in zu Schulen außerhalb des Kreises 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. Kosten der Schülerbeförderung pro Schüler/in zur Janusz-Korczak- Schule Kaltenkirchen 1. Kosten der Schülerbeförderung pro Schüler/in zur Moorbek-Schule Norderstedt 1. Kosten der Schülerbeförderung pro Schüler/in zur Trave-Schule Bad Segeberg 2. Kosten der Schülerbeförderung pro Schüler/in zu Schulen außerhalb des Kreises Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist , , , , , , , , , , , , , , , , , ,81 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00 550,00

132 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplan Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Beamtin/er 1,0 5 A 12 1,0 5 A 12 1,0 10 A Beschäftigte/er 0, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 0,80 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Alle von der Kreisverwaltung wahrzunehmenden Aufgaben der Schülerbeförderung wurden MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen Risiken 0,80 0,85 in 2013 auf einer Sachbearbeiter-Stelle zusammengeführt. Dies hat sich bereits bewährt. Nach dem Koalitionsvertrag 2012 bis 2017 ist durch Änderung des Schulgesetzes vorgesehen, die Kreise nicht mehr zur Erhebung von Elternbeiträgen zu den Kosten der Schülerbeförderung zu verpflichten. Es bleibt den Kreisen dann zukünftig vorbehalten, eine politische Entscheidung über eine Elternbeteiligung zu treffen. Schülerbeförderung läuft beanstandungsfrei, negative Rückmeldungen an den Beförderungsträger liegen nicht vor. Kostenreduzierung im Bereich der Schülerbeförderung zu den Förderzentren ist durch Umstellung des Fuhrparks auf Leasingbasis eingetreten. Mit deutlichen Mehrkosten wäre bei Umstellung der Beförderungsart zu rechnen. Das Ausschreibungsergebnis der neuen Leasingverträge für 4 Jahre ergibt keine Kostensteigerung. Die Sicherstellung der Schülerbeförderung an den Förderzentren ist von Jahr zu Jahr eine Herausforderung, da die notwendige an Fahrerinnen und Fahrern nicht in vollem Umfang durch Freiwillige des freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes abgedeckt werden können. Es müssen daher laufend Aushilfskräfte gewonnen und eingesetzt werden. Die Aufgabe ÖPNV-Schülerbeförderung ist per Treuhandvertrag der SVG übertragen. Die gesetzliche Verpflichtung der Aufgabenerfüllung hat jedoch der Kreis gegenüber Dritten. 6. Deckung der ordentlichen und Finanzaufwendungen Kommunen 6% Kreis 94%

133 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 241 Schülerbeförderung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Durch zusätzliche Leasingfahrzeuge (also Ablösung kreiseigener Altfahrzeuge) für die Schülerbeförderung an den Förderzentren erhöhen sich die Kosten für Fahrzeughaltung um Seite 1

134 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 241 Schülerbeförderung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Durch zusätzliche Leasingfahrzeuge (also Ablösung kreiseigener Altfahrzeuge) für die Schülerbeförderung an den Förderzentren erhöhen sich die Kosten für Fahrzeughaltung um Seite 1

135 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 242 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 242 Fördermaßnahmen für Schüler 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, wenn der /dem Auszubildenden die für ihren/seinen Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des /der Auszubildenden, der Eltern oder des Ehegatten scheitern. Bindungsgrad Weisungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Einführung der Fachanwendung BAföG 21 Bafög-Ämter Die Fachanwendung BAföG 21 ist eingeführt und wird angewendet. 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl neu - Nr. 1 Die Fachanwendung BAföG 21 ist eingeführt und wird angewendet Soll 2015 BAföG 21 ist eingeführt Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist

136 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplann Beschäftigte 1, Soll 2014 % *)) Bewertung Anteil Ist 2014 zum z % *) Anteil Beset- zung 1, , Beamtin 1,0 85 A 9 1,0 85 A 9 1,0 85 A Beschäftigte 1,0 100 K Summe 1,95 9 1, ,95 9 1, ,95 Soll 2015 % *) Bewer- Anteil tung *) dem Teilplan zugeordnet in % 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Potentiale/ Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Die Mitarbeiterinnen sind fachlich qualifiziert und laufend fortgebildet. MitarbeiterInnen Prozesse Die Zahl der Anträge ist (5677 im Jahr 2008, 651 im Jahre 2009, 673 im Jahre 2010, 678 im Jahre 2011, 6222 im Jahre 2012 und 662 im Jahre 2013) konstant. Kunden Da zwischen Dateneingabe und Auszahlung der BAföG-Leistungen in der Regel mehrere Wochen liegen, besteht bei den Kunden Unzufriedenheit und für die Sachbearbeiterinnenn ein erhöhter Arbeitsdruck. Seit Anfang 2012 erfolgt zweimal z im Monat eine Bescheiderte eilung. Die vorgesehene Einführung einer neuen Fachanwendung landesweit im Jahre 2014 konnte, insbesondere aufgrund von Bedenken der Datenschutzbeauftragten, nicht umge- setzt werden. Finanzen Die Mittel (Ausnahme Personalkosten) werden vom Bund/Land bereitgestelltt und wirken sich somit auf den Kreishaushalt nicht aus. Entwicklung der bewilligten Leistungen: Aufwendungen 2007: ,56 Aufwendungen 2008: ,611 Aufwendungen 2009: ,733 Aufwendungen ,27 Aufwendungen ,411 Aufwendungen ,87 Aufwendungen ,966 Risiken Da die Administration durch den Bund erfolgt, keine Risiken des Kreises. 6. Deckung der Aufwendungen (nur Personal- und Sachkosten) durch Kreis-/ /Fremdmittel Kreis 100%

137 T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 242 Fördermaßnahmen für Schüler - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

138 T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 242 Fördermaßnahmen für Schüler - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 391, , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

139 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan 243 Sonstige schulische Aufgaben 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Brinker 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Schülerversicherung (Schülerunfallversicherung für Schüler/innen in kreiseigenen Schulen) 2.. Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche (für Vervielfältigungen von Unterrichtsmaterialien) 3. Schulentwicklungsplanung (einschließlich der erforderlichen Bildungsplanung des Kreises sowie der Vernetzung mit anderen Teilfachplanungen und sozialen Angeboten des Kreises) Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 4. Schulpsychologischer Dienst (Sachkostenträgerschaft) Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 48, 51 und 133 Schulgesetz vom Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Der Schulentwicklungsplan des Kreises ist fortzuschreiben. 2. Die kommunalen Schulträger werden bezüglich der Grundschulen und deren weiteren Entwicklung beraten. Kommunale Schulträger im Kreis Segeberg Kommunale Schulträger im Kreis Segeberg der Stellungnahmen zu Anträgen der örtlichen Schulträger auf Einrichtung bzw. Verbindung von Grundschulen und Gemeinschaftsschulen der Beratungen

140 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Ist Ist Kennzahl Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Soll 2012 Nr der Stellungnahmen zu Anträgen der örtlichen Schulträger auf Ein- richtung bzw. Verbindungen von Grundschulen oder Gemeinschaftsschulen 2. der Beratungen Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Beamtin/er 1,0 10 A 12 1,0 10 A 12 1,0 10 A Beschäftigte/er 1, , , Assistenzkraft Schulpsychologischer Dienst 1, , , Bildungsplaner 0,5 50 S 17 0,5 50 S 17 0,5 100 S 17 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 1,25 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen 1,00 1,25 Die Mitarbeiterschaft nimmt in neuer interner Organisationsform engagiert und kompetent die Aufgaben wahr. Eine besondere Herausforderung der nächsten Jahre wird die Verzahnung der unterschiedlichen Teilfachplanungen des FB III sein, denn hierzu sollen Schulentwicklungsplanung (SEP), Kita-Planung, Planung beruflicher Bildung und Ausbildung möglichst zu einem Datenbestand und Prognoseinstrument im Rahmen einer kreisweiten Bildungsplanung werden. Jährliche Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der örtlichen Träger. Beratung der kommunalen Schulträger zum möglichen Fortbestand von Grundschulen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung mit empfehlendem Charakter. Es wird versucht das flächendeckende Schulangebot zu wahren. Örtliche Schulträger bedienen sich der gleichen SEP-Software wie der Kreis. Insofern gibt es in den gewonnenen Erkenntnissen keine Abweichungen. Der Assistenzbedarf für den Schulpsychologischen Dienst steigt. Risiken Keine 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kreis 100%

141 T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 243 Sonstige schulische Aufgaben - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

142 T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 243 Sonstige schulische Aufgaben - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 5.048, , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

143 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen, Kreisarchiv, Kultur 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Brinker 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung Bindungsgrad 1. Ausstattung und Durchführung des Wettbewerbs zur Vergabe des Kunst- und Kulturpreises und des Jugend- Kunst- und Kulturpreises des Kreises Segeberg 2. Pflege von Archivgut sowie Bereitstellung von Archivgut an Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte 3. Sicherstellung eines kulturellen Ausstellungs- und Veranstaltungsbetriebs Freiwillig ohne Bindung Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Freiwillig mit vertraglicher Bindung durch den Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.v. VJKA 4. Durchführung der Segeberger Kulturtage durch den VJKA Freiwillig mit vertraglicher Bindung 1.5 Auftragsgrundlage - Nach Artikel 9 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist die Förderung von Kunst und Kultur generell eine Aufgabe der Gemeinden, der Kreise und des Landes. Die Bestimmung von Art und Umfang ihrer Förderung obliegt den Kommunen selbst. - Richtlinie über die Durchführung des Kunst- und Kulturpreises und des Jugend- Kunst- und Kulturpreises - Landesarchivgesetz sowie Beschluss des Kreistages vom über die Bildung einer Archivgemeinschaft mit der Stadt Bad Segeberg ab dem Vertrag über die Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg vom Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahlen 1. Vom Kreis Segeberg wird im dreijährigen Rhythmus ein Wettbewerb zur Vergabe des Kunst- und Kulturpreises und des Jugend- Kunst- und Kulturpreises ausgelobt und durchgeführt. 2. Der VJKA steigert die Zahl der kulturellen Veranstaltungstage und der Besucher/innen. 3. Die Fachdienste der Kreisverwaltung führen dem Kreisarchiv ihre archivwürdigen Altbestände zu. Die politische Vergangenheit im Kreis wird aufbereitet und die Erinnerungsarbeit fortgesetzt. Künstlerinnen und Künstler aus dem Kreis Segeberg Kunst- und kulturinteressierte Bevölkerung des Kreises Verwaltung, Kreisarchiv, Archivnutzer Der KuK-Wettbewerb wird durchgeführt. Zahl der Bewerbungen für beide Preise Zahl der Veranstaltungstage / Zahl der Besucher/innen Zahl der Fachdienste, die Zuführungen an das Archiv vornehmen/ Zahl aller Fachdienste der Kreisverwaltung

144 - Seite Die Segeberger Kulturtage werden vom VJKA erfolgreich durchge- führt Bevölkerung des Kreises der Veranstaltungen / Besucher 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Nr. Kennzahl Soll 2015 Soll Der KuK-Wettbewerb wird durchge- führt. Zahl der Bewerbungen für beide Preise Ja 30 / 20 Nein 0 / 0 2. Zahl der Veranstaltungstage / Zahl der Besucher/innen 30/ / Zahl der Fachdienste, die Zuführun- Zahl gen an das Archiv vornehmen/ aller Fachdienste der Kreisverwaltung 10/31 (32 %) 10/31 (32 %) Soll 2013 Nein N 0 / 0 120/ /31 (32 %) Ist 2013 Soll 2012 Ist 2012 Nein 0 / 0 Nein 0 / 0 Nein 0 / 0 29/ 115/ /700 7/31 6/32 1/32 (233 %) (18 %) (3 %) 4. Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplann Beamtin/ /er 1,0 5 A 12 Ist 2014 zum z % *) Beset- Anteil zung 1,0 5 A 12 1,0 5 A Beamtin/ /er 0,7 10 A 11 0,7 101 A 11 0,7 10 A Beschäftigte/er 1, , , Beschäftigte/er Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % - - K 0, ,,42 0, ,92 Soll 2014 % *)) Bewertung Anteil Soll 2015 % *) Bewer- Anteil tung 5. Resümee zu aktuellem Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Für Leitung und Sachbearbeitung Kunst und Kultur ist personell lediglich ein geringen MitarbeiterInnen Zeitanteil vorgesehen. Die Unterstützung des Kreisarchivs konnte dagegen personell aus- gebaut werden. Prozesse Die Aktivitäten des Kreises auf den Gebieten der Kunst und Kultur sowie des Archivwesens befinden sich, im Vergleich zur Zurückhaltung der Vorjahre, in einer Aufbauphase. Die Ein- richtung eines Kreisarchivs und die Beauftragung des VJKA zur Durchführung der Segeber- des Kreisarchivss im Kreis Segeberg. Finanzen Für das Archiv ist zum einenn aufbaubedingt und zumm anderen wegen verstärkter Öffentlich- keitsarbeit ein vermehrter Finanzbedarf vorhanden. In I den anderen Bereichen ist das ger Kulturtage sind Beispielee dafür. Der Kreis fördert das vielfältige Kultur- und kulturelles Bildungsangebot. Der VJKA verlegt Ausstellungen in die Villa Flath. Kunden Die landesweitee Fachwelt und einzelne Archivnutzer betrachten mit Interessee den Aufbauu Budget auskömmlich und einhaltbar. Risiken Vernachlässigung eines gesellschaftlich bedeutenden Handlungsfelds 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kreis 100%

145 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Produktgruppe: 252 Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Die 2011 ins Leben gerufene Archivgemeinschaft mit der Stadt Bad Segeberg wird planmäßig fortgesetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit, Datensicherung und Durchführung von Ausstellungen sowie durch Anschaffung von Archivsoftware werden im Vergleich zum Vorjahr höhere Aufwendungen anfallen. Seite 1

146 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Produktgruppe: 252 Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 0, , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Die 2011 ins Leben gerufene Archivgemeinschaft mit der Stadt Bad Segeberg wird planmäßig fortgesetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit, Datensicherung und Durchführung von Ausstellungen sowie durch Anschaffung von Archivsoftware werden im Vergleich zum Vorjahr höhere Aufwendungen anfallen. Seite 1

147 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 263 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 263 Musikschulen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Brinker 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung Bindungsgrad 1. Förderung der Kreismusikschule in Trägerschaft des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit des Kreises Segeberg e. V. (VJKA) Freiwillig mit vertraglicher Bindung 2. Förderung der Musikschule Norderstedt in Trägerschaft der Stadt Freiwillig ohne Bindung 1.5 Auftragsgrundlage 1. Vertrag über die Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.v. (VJKA) vom mit Wirkung zum ; erstmals abgeschlossen mit Wirkung zum Dieser Vertrag beinhaltet u. a. den Betrieb der ehemals kreiseigenen Musikschule durch den VJKA. 2. Kreisförderung der Musikschule Norderstedt aufgrund Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom Der Beschluss basiert im Kern auf einer Entscheidung des Kreisausschusses vom , wonach entsprechend dem Zuschussbedarf der Kreismusikschule auch die Musikschule Norderstedt zu fördern ist. 1.6 Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahlen 1. Das Angebot der Kreismusikschule wird erhalten. Kinder und Jugendliche Zahl der Unterrichtsstunden Zahl der Teilnehmer/innen 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Soll Soll Soll Soll Kennzahl Ist 2013 Ist 2012 Nr Zahl der Unterrichtsstunden Zahl der Teilnehmer/innen

148 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplann Beamtin/ /er 0,7 1 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % Soll 2014 % *)) Bewertung Anteil K 0,01 A 11 Ist 2014 zum z % *) Beset- Anteil zung 0,7 1 0,,01 A 11 Soll 2015 % *) Bewer- Anteil tung 0,7 2 A 11 0,01 5. Resümee zu aktuellem Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Bearbeitung der Musikschul-Angelegenheiten macht in der Verwaltung lediglich einenn MitarbeiterInnen kleinen Stellenanteil aus undd befasst sich mit dem Vollzug der gültigen Beschlusslagen bzw. Verträge. Die pädagogischee und musikalische Arbeitt der Musikschullehrer/innen, die zum überwiegenden Teil (nach Betriebsübergang der Kreismusikschule zum VJKA im Jahr 1998) auch heute noch abgeordnete Beschäftigte des Kreises sind, ist nach fachlichen Maßstäben als sehr hoch einzuschätzen. Prozesse Die gesamten Vertrags- undd Förderungsangelegenheiten des VJKA wurden zum Jahresübergang 2012 / 2013 durch eine vom Kreistag gebildete interfraktionelle Arbeitsgruppe überarbeitet. Ergebnisse derr Arbeitsgruppe waren die Neufassung von Vertrag und Förde- rung der Kreismusikschule ab dem Jahr 2013 sowie eine in der Höhe bzw. Relation ver- Kunden Die Inanspruchnahme des Musikschulangebots durch Familien, Kinder und Jugendliche macht die ungebrochene Nachfrage und den Bedarf für eine außerschulischee sowie öffent- lich geförderte und organisierte Musikerziehung im Kreis K Segeberg deutlich. gleichbare Kreisförderung von Kreismusikschule VJKA und Musikschule Norderstedt. Finanzen Das Budget ist auskömmlich h und einhaltbar. Die Forderung (u.a. Haushaltserlasse des Lan- des, Landesrechnungshof) nach einer zumindest diee Personalkosten der Musikschulen deckenden Gebührenhöhe lässt sich gegenwärtig nicht umsetzen, da es sich bei rund 80 % der Musikschulkosten um Personalkosten handelt und ein Großteil der festangestellten Mu- sikschullehrer tarifrechtlichen Bestandschutz genießt. Risiken Der Ertrags- bzw. Wirtschaftlichkeitsdruck auf die Kreismusikschule führt zwangsläufig zu einer Erhöhung der Beiträgee unter Gefährdung der niedrigschwen elligen Zugänge und Ziel- gruppengerechtigkeit der Angebote. 6. Deckung der ordentlichen und Finanzaufwendungenn Kreis 100%

149 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 263 Musikschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

150 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 263 Musikschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 0, , , , , Erläuterungen: Seite 1

151 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 271 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 271 Volkshochschulen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Brinker 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung Bindungsgrad 1. Förderung von Projekten der Volkshochschulen zu den Bereichen Älter werden und Migration sowie von Angeboten im Rahmen Offener Ganztagsschulen; darüber hinaus Aufbau eines regionalen Netzwerkes der Volkshochschulen Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Artikel 9 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein; Beschluss des Kreistags vom über den Abschluss von Einzelverträgen mit den Volkshochschulen mit Wirkung ab dem bis zum Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahlen 1. Die Volkshochschulen erbringen im Kreisauftrag insgesamt Unterrichtseinheiten. Darin sind auch Sprachkurse für Asylbewerber/innen auf der Grundlage des Handlungskonzeptes zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund enthalten. Bevölkerung des Kreises Zahl der im Kreisauftrag erbrachten Unterrichtseinheiten 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. Zahl der im Kreisauftrag erbrachten Unterrichtseinheiten Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Beamtin/er 0,7 2 A 11 0,7 2 A 10 0,7 2 A 11 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 0,01 0,01 0,01

152 - Seite Resümee zu aktuellem Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Bearbeitung der Volkshochschul-Angelegenheiten macht in der Verwaltung lediglich MitarbeiterInnen einen kleinen Stellenanteil aus und befasst sich mit dem d Vollzug der gültigen Beschlussla- gen bzw. Verträge. Die Arbeit der haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter/innen der geför- derten Volkshochschulen istt nach fachlichen Maßstäben als gut, zeitgemäß und nachfrage- jekte hinaus. gerecht einzuschätzen. Art und Umfang der Volkshochschulangebote im gesamten Kreis gehen im Rahmen der örtlichen VHS-Programme weit über die vom Kreis geförderten Pro- Prozesse Die Kooperation des Fachbereichs III mit den Volkshochschulen ist konstruktiv und zielmacht die unge- brochene Nachfrage und den Bedarf für eine außerschulische Erwachsenenbildung im Kreis Segeberg deutlich. Dies gilt auch für die Angebote kleiner Volkshochschulen im ländlichen Raum. Finanzen Das Budget ist auskömmlich h und einhaltbar, da es sich auf vertraglich mit dem Kreis abge- stimmte Einzelleistungen der Volkshochschulen richtet; die entsprechende Kreisförderun g gruppengerecht. Kunden Die Inanspruchnahme der Volkshochschulangebote durch die Bevölkerung beträgt nur etwa 1-3 % der Umsätze der Volkshochschulen. Im Übrigen findet die Finanzie- die rung von Volkshochschul-Angeboten im Wesentlichen durch deren Nutzer/innen, durch Kommunen sowie durch dritte Auftraggeber aus den Bereichen der Qualifizierung, Weiter- bildung oder Arbeitsmarktförderung statt. Risiken Zurzeit keine 6. Deckung der ordentlichen und Finanzaufwendungenn Kreis 100%

153 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 271 Volkshochschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

154 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 271 Volkshochschulen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , Erläuterungen: Seite 1

155 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 272 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 272 Büchereien 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Kita, Jugend, Schule, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r Herr Brinker 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Förderung von hauptamtlich betriebenen, öffentlichen Büchereien in den Städten Norderstedt, Kaltenkirchen, Bad Segeberg, Wahlstedt und Bad Bramstedt sowie in den Gemeinden Henstedt-Ulzburg, Ellerau und Trappenkamp in Höhe von 20 % der Personalkosten und der Medienetats 2. Förderung von neben- oder ehrenamtlich betriebenen öffentlichen Büchereien der Gemeinden Boostedt, Nahe/Itzstedt und Sülfeld in Höhe von 20 % der Medienetats 3. Förderung der Fahrbüchereien Norderstedt (Standort Norderstedt) und Segeberg (Standort Wahlstedt) in Höhe von 21,25 % des Defizits. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Artikel 9 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein; Beschlüsse des Kreistags (zuletzt vom ) zum Abschluss von Einzelverträgen zwischen der Büchereizentrale Schleswig-Holstein e. V., den Standortkommunen und dem Kreis über den Betrieb und die Finanzierung von Standortbüchereien bzw. Fahrbüchereien. 1.6 Zuständiger Fachausschuss Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahlen 1. Attraktivität des Büchereiangebots im Kreisgebiet verbessern 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Nr. Kreisbevölkerung Zahl der Medien-Ausleihen im Verhältnis zur Gesamtpopulation des Kreises Kennzahl Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist Zahl der Medien-Ausleihen im Verhältnis zur Gesamtpopulation des Kreises / (7,60 x pro Einw.) / (7,60 x pro Einw.) / (7,60 x pro Einw.) / (6,10 x pro Einw.) / (7,60 x pro Einw.) / (7,45 x pro Einw.)

156 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplann Beamtin/ /er 0,5 6 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % Soll 2014 % *)) Bewertung Anteil K 0,03 A 11 Ist 2014 zum z % *) Beset- Anteil zung 0,7 2 0,,01 A 11 0,7 6 A 11 0,04 Soll 2015 % *) Bewer- Anteil tung 5. Resümee zu aktuellem Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Bearbeitung der Bücherei-Angelegenheiten macht in der Verwaltung lediglich einen MitarbeiterInnen kleinen Stellenanteil aus undd befasst sich mit dem Vollzug der gültigen Beschlusslagen bzw. Verträge. Die Arbeit der haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter/innen der geförderten Bü- chereien ist nach fachlichen Maßstäben als modern, zeitgemäß und nachfragegerecht ein- zuschätzen. Prozesse Alle Vertrags- und Förderungsangelegenheiten sind auf einem aktuellen Stand. Die Bü- und sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kündbar jeweils zum Jahresende, zuletzt bestätigt durch den Kreistag am Kunden Die weiterhin steigende Inanspruchnahme der Büchereien durchh die Bevölkerung beweisen Nachfrage und Qualität des Büchereiwesens im Kreis Segeberg.. Ohne eine kontinuierlich he chereiverträge wurden zuletzt mit Wirkung zum neu ausgehandelt fachliche Unterstützung der Büchereien durch die Büchereizentrale des Landes wäre dieser Erfolg nicht zustande gekommen. Finanzen Das Budget und dessen Auskömmlichkeit sind abhängig von derr Entwicklung der Personal- kosten für hauptamtliche Kräfte, die in der Regel nach dem TVöDD vergütet werden. Außer- dem wirkt sich jede Personalveränderung in einer Bücherei oder z.b. der Wechsel von Eh- renamtlichkeit zu Hauptamtlichkeit unmittelbar auf die Höhe des Kreiszuschusses aus. Risiken Anstieg der Personalkosten 6. Deckung der ordentlichen und Finanzaufwendungenn Kreis 100%

157 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 272 Büchereien Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

158 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 272 Büchereien Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

159 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan 3111 Hilfe zum Lebensunterhalt 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist im 3. Kapitel SGB XII geregelt. Zielsetzung des gesetzlichen Auftrags ist es, die Existenzsicherung im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen und dabei den Leistungsberechtigten ein Leben in Würde zu ermöglichen, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestritten werden kann. Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können in und außerhalb von Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Für Menschen außerhalb von Einrichtungen wurde die Aufgabe durch Satzung auf die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises übertragen. Der Kreis nimmt die Fachaufsicht wahr, entscheidet in Widerspruchsverfahren und führt die Klagen vor den Sozialgerichten. 1.5 Auftragsgrundlage 27 ff Sozialgesetzbuch XII 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Auf eine rechtmäßige und zeitnahe Hilfegewährung hinwirken Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden des Kreises Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Prüfungen der Fachaufsicht Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Anteil 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. der Prüfungen der Fachaufsicht Bewertung % *) Anteil % *) Anteil Beschäftigte/r 1, , , Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 0, , , Beset setzung Bewertung

160 - Seite Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 0, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 1,50 1,50 1,50 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Mitarbeiterinnen sind qualifiziert und belastbar. MitarbeiterInnen Prozesse Der Kreis trägt die Kosten für Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) außerhalb von Einrichtungen. Die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) werden ab 2014 in voller Höhe vom Bund getragen. Insofern besteht ein erhebliches Interesse an der richtigen Zuordnung der Leistungsempfänger. Im Rahmen der Prüfungen der Fachaufsicht konnte erfolgreich gesteuert werden. Um die Prüfungen und die daraus gezogen Erkenntnisse vergleichbar und transparent zu machen, sollen diese künftig wie folgt durchgeführt werden: alle Kommunen werden innerhalb eines Zeitraumes von max. 18 Monaten geprüft die Prüfung erfolgt stichprobenartig anhand eines für alle Kommunen einheitlichen Fragenkatalogs in jedem Prüfungsdurchlauf werden unterschiedliche Themenschwerpunkte gesetzt Diese Art der Prüfungen ermöglicht der Fachaufsicht die Ergebnisse zielgerichtet auszuwerten und Handlungsschwerpunkte zu erkennen. Ein Prüfungskonzept wurde 2014 entwickelt, die Umsetzung erfolgt 2014 /2015. Kunden Finanzen Bezug zu den strategischen Zielen des Kreises: 2.2 Der Kreis Segeberg strebt einen Haushaltsausgleich durch die Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten bzw. die Reduzierung von Ausgaben durch Personaleinsatz a. Da die Leistungen durch die Kommunen ausgezahlt werden, sind Kunden für die Fachaufsicht die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden. In Einrichtungen werden die Leistungen im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe bzw. der Hilfe zur Pflege ausgezahlt, wenn das Einkommen und das Vermögen der Bewohner nicht ausreichen, die Kosten für den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Fallzahlen Kreis Segeberg: innerhalb von Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen Summe Risiken Zunehmende psychische Erkrankungen können zu steigenden Fallzahlen führen.

161 - Seite Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Privatee 9% Sonstige 2% Kreis 89%

162 T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 3111 Hilfe zum Lebensunterhalt - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

163 T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 3111 Hilfe zum Lebensunterhalt - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

164 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 3112 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 3112 Hilfe zur Pflege 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu leisten. Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege. Die Hilfe zur Pflege kann auf Antrag auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht werden. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 61 ff Sozialgesetzbuch XII 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Im Alter in der eigenen Häuslichkeit zu wohnen ist möglich und bezahlbar. Ambulante / Stationäre Hilfe 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. Soll Ambulante / Stationäre Hilfe 250/870 (28,7%) Soll /860 (27,9%) Soll /860 (27,9 %) Ist /823 (28,1) Soll /870 (26,4 %) Ist /864 (24,4 %) 4. Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertunzahl Anteil zung zahl Anteil An- % *) Beset- An- % *) Bewertung Anteil Beschäftigte/r 1, , , Beamte/r 1, , , Beamte/r 0,5 100 A 9 0, , Beamte/r 0,5 100 A 9 0, , Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 0, , ,9 95 8

165 - Seite Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 1,0 80 S12 1,0 80 S12 1,0 80 S Beschäftigte/r 0, , , Beamte/r 1, , , Beamte/r 1, , , Beschäftigte/r 1, , , Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r , Beschäftigte/r*** , Beschäftigte/r ,0 100 S12 Beschäftigte/r oder Beamte/r**** Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % ***) befristet für 2 Jahre ****) Fachadministration LÄMMkom ,5 100 A 10 8,33 8,33 15,83

166 - Seite Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Bereits im Rahmen der Begründungen zum Stellenplan 2014 wurde für den Arbeitsbereich der stationären Hilfe zur Pflege auf den sehr schlechten Bearbeitungsstand hingewiesen. Die Intensivierung der Kontenprüfungen, Langzeiterkrankungen und das Ausscheiden von erfahrenen Mitarbeitern begründen einen sehr schlechten Bearbeitungsstand. Dies führt laufend zu Beschwerden der Antragsteller/innen, der Pflegeheime, die kein Geld erhalten und der Angehörigen, die sich Sorgen machen. Finanzielle Ansprüche des Kreises, z.b. gegen andere Kostenträger oder die Pflegeheime können nicht zeitnah verfolgt werden. Der ständige Druck auf die Mitarbeiter/innen hat zu Überlastungsanzeigen und wiederum zu Fehlzeiten geführt. Eine Langzeiterkrankung dauert an, so dass innerhalb des Stellenplanes teilweise nur Übergangslösungen zu erreichen sind. Leider hat sich die Arbeitssituation im Laufe des letzten Jahres nicht stabilisiert, sondern deutlich verschlechtert. Alle Unterstützungsleistungen konnten aufgrund der Begrenzungen des Stellenplanes nur vorübergehend angelegt sein. Von den sechs Mitarbeitern/innen sind drei weniger als ein Jahr im Sachgebiet tätig. Sie haben Arbeitsplätze übernommen, die mit Rückständen belastet sind, so dass keine Zeit für eine qualifizierte Einarbeitung zur Verfügung steht. Erfahrene Kräfte haben aus gesundheitlichen Gründen in andere Fachdienste gewechselt. Über drei Jahre wurde versucht, mit Bordmitteln die Situation zu verbessern. Das ist nicht gelungen. Es war und ist notwendig, durch vorübergehend hohen Personaleinsatz wieder einen akzeptablen Bearbeitungsstand und eine vertretbare Belastung der Mitarbeiter/innen zu erreichen. Aus diesen Gründen wurde bereits außerhalb des Stellenplans Personal eingesetzt. Die Sachbearbeitung in der Hilfe zur Pflege erfordert insbesondere sehr gute Kenntnisse der Sozialgesetzbücher I bis XII, eine hohe Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen. Die Zeit bis zur vollständigen Einarbeitung beträgt mindestens 12 Monate und muss durch Fortbildungen begleitet werden. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist es notwendig, für den Zeitraum von drei Jahren eine zusätzliche Kraft in der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege einzusetzen. Weiterhin wird für drei Jahre eine Unterstützung bei den Abrechnungen und den Rentenanpassungen benötigt. Innerhalb dieses Zeitraumes sollte durch die Orga eine Bemessung der Zeitanteile erfolgen. In den vergangenen Jahren wurden alle Möglichkeiten der Aufgabenumschichtung genutzt, weitere Möglichkeiten bestehen nicht. Die Hilfeplanung in der Pflege hat sich bewährt. Sie ist ein anerkanntes Verfahren zur Zugangssteuerung in der Pflege und wird landesweit als beispielhaft bewertet. Die nachgewiesenen Kosteneinsparungen durch bedarfsgerechte Hilfen (z.b. Wechsel in eine andere Pflegeeinrichtung, Auszug in die eigene Häuslichkeit, Pflegestufenwechsel und Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegekasse / des häuslichen Umfeldes) sind mit mindestens ,- im Jahr zu beziffern. Die Personalkosten für die Hilfeplanung werden durch die Reduzierung der Ausgaben finanziert. Bezug zu den strategischen Zielen des Kreises: 2.2 Der Kreis Segeberg strebt einen Haushaltsausgleich durch die Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten bzw. die Reduzierung von Ausgaben durch Personaleinsatz an. 5.2 /5.9 Der Kreis Segeberg verstärkt seine Präventionsarbeit und hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualität der Versorgung, Betreuung und Pflege älterer Menschen sicher zu stellen.

167 - Seite Prozesse Von Bedeutung ist die Steuerung im Einzelfall. Ziel ist eine angemessene und bedarfsgerechte Leistungsgewährung. Voraussetzung dafür ist eine fachlich fundierte Bedarfsermittlung, die sich im Ergebnis an den individuellen Bedarfen der betroffenen Personen ausrichtet. Der Personenkreis mit Leistungen der Hilfe zur Pflege unterscheidet sich insbesondere hinsichtlich der Dauer des Leistungsbezugs, der Entwicklung des individuellen Bedarfs von Menschen mit Behinderungen, für die eine Hilfeplanung implementiert ist. Das im Gesetz verankerte Prinzip ambulant vor stationär gilt seit einigen Jahren als ein wesentliches Ziel, da die Pflege im häuslichen Umfeld der stationären Unterbringung in einem Pflegeheim grundsätzlich vorzuziehen ist. Es soll dem Interesse der leistungsberechtigten Menschen entsprochen werden, möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben und gleichzeitig die Kostenentwicklung für die öffentlichen Haushalte gedämpft werden. Durch das Benchmarking Sozialhilfe der Kreise in Schleswig-Holstein wurde deutlich, dass die Kreise die Zuordnung der Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und weiteren Einschränkungen z.b. nach Unfällen, sehr unterschiedlich handhaben. Zum Teil ist dies von der Anbieterlage abhängig. Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern/innen der Fachdienste Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege unter Einbeziehung der Amtsärztin und des Landesvereins für Innere Mission in Rickling hat ein fachliches und belastbares Verfahren für die Zugangssteuerung entwickelt. Dabei stehen die Ansprüche der Menschen auf eine passgenaue Hilfe im Vordergrund. Insbesondere sollen die Menschen im geschützten Rahmen der Pflege Gelegenheit erhalten, sich für die Anforderungen der Eingliederungshilfe zu stabilisieren. Gleichzeitig soll eine Beheimatung bei jüngeren Menschen in Einrichtungen der Pflege verhindert werden. Die demografische Entwicklung erfordert : Kunden Finanzen Risiken - eine Erweiterung der Hilfeplanung in der Pflege - Hausbesuche zur Feststellung des erforderlichen Bedarfs - Zugangssteuerung - Hilfe-/Pflegeplanung für bedarfsgerechten Hilfemix - Realitätsnahe Bedarfsermittlung - Verpflichtende Erstberatung beim Sozialhilfeträger bzw. Pflegestützpunkt - Regelmäßige Hausbesuche - Rechtzeitige Hilfeplanung - Vermeidung von vorzeitigen/unnötigen stationären Aufenthalten - Einbeziehung konsequenter Nutzung von Fallmanagement der Krankenkassen - Einbeziehung eigener Ressourcen und der Ressourcen aus der Familie/Umfeld - Einbeziehung von ehrenamtlichen Hilfen - Stärkung von niedrigschwelligen Angeboten - die Entlastung pflegender Angehöriger fördern Siehe Prozesse Die Landesregierung hat einen Entwurf zum Ausführungsgesetz SGB XII vorgelegt. Durch das Gesetz wird die finanzielle Beteiligung des Landes bis zum Jahr 2017 festgelegt. Das Land übernimmt landesweit 78 % der Kosten, geht dabei von einer Steigerung der stationären Kosten in Höhe von 2,5% aus. Jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt erhält aber eine individuelle Quote auf Basis des Anteils stationärer Leistungen im Abrechnungsergebnis Für den Kreis Segeberg ergibt sich dabei eine Quote von 73,9%. Bei Überschreiten des Budgets besteht eine Nachfinanzierungspflicht des Landes i.h.v. 78 %. Siehe Finanzen. Aufgrund der Bearbeitungsrückstände in der stationären Hilfe zur Pflege ist mit umfangreichen Nachzahlungen zu rechnen.

168 - Seite Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Private 9% Sonsti ge 3% 3 Kreis 88% Die Erträge aus Erstattungen des Landes werden im Teilplan 3117 dargestellt. Fortsetzung Prozesse Seit dem setzt der Kreis Segeberg in der Hilfe zur Pflege eine Hilfeplanerin ein. Die Aufgaben sind wie folgt definiert: - Bedarfsfeststellung für ambulante Hilfenn und im stationären Bereich - Zugangsteuerung entwickeln und umsetzen - Netzwerkarbeit im Rahmen der Beratungg von Angehörigen, die UnterstützunU g ehrenamtlicher Aktivitä ten und ein kontinuierliches Monitoring der Angebotslage vor Ort. - Beratungsleistungen in Akutfällen Sowohl in der Bedarfsfeststellung als auch in der Zugangssteuerung konnten wesentliche Verbesserungen er- reicht werden, die sich sichtbar auf die Fallzahlen der stationären Unterbringungen, hier insbesondere ohne Pflegestufe, ausgewirkt haben und damit die Kosten der Hilfe zur Pflegee gesenkt haben. Das System der Finanzierung der Pflege ist unübersichtlich. Viele ältere Menschen sind überfordert und wissen nicht, dass sie umfangreiche Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen können. Es gibt auch im ehren- amtlichen Bereich Angebote, die die älteren Menschen nicht kennen undd über die siee sich dann freuen. f Durch Hausbesuche kann durch Beratung die Lebensqualität der Betroffenen verbessert v werden und eine Struktur erreicht werden, die ein längeres Verbleiben im eigenen Umfeld ermöglicht. Durch eine konsequentee Hilfeplanung wird erreicht, dass stationäre Einrichtungen passgenau ausgewählt wer- den. Menschen, die in jungen Jahren aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls inn einem Pflegeheim unter- gebracht werden müssen, bleiben dort nicht bis zum Lebensende. Die Arbeitsweise in der Hilfe zur Pflege hat einen Paradigmenwechsel vollzogen. Das bedeutet: - Ressourcenorientierung (persönliche und Umfeldressourcen. Was kann das Umfeld in die Pflege ein- bringen?)) - Sozialraumorientierung, persönliche - und Umfeldressourcen - Einbeziehung von Ehrenamt/Freiwilligemm sozialen Engagement - Stärkung des Unterstützungsnetzes (Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten: Pflegebedürftiger, Angehö- die riger, Pflegedienst) - Zielvereinbarung und Qualitätskontrollee der Leistungserbringungg - Abläufe, die für alle Akteure transparent t sind z.b. vorrangige Leistungen aus-schöpfen (Pflege), erst ambulanten Möglichkeiten ausschöpfen und dann erst die stationäre Aufnahme - Konsequente Nutzung vorhandener Netzwerke z. B. zum Pflegstützpunkt - strukturelle Entwicklung förderlicher Themen z. B. Liste der freiwilligen sozialen Angebotee für Senioren entwickelt und in den Hilfemix einbeziehen. Die Fallzahlen im stationären Bereich haben sichh wie folgt entwickelt: April 2012 insgesamt 868 Fälle davon ohne Pflegestufe 175 Fälle April 2013 insgesamt 836 Fälle- davon ohne Pflegestufe 159 Fälle April 2014 insgesamt Fälle- davon ohne Pflegestufe 113 Fälle Zu berücksichtigen ist, dass Anfang des Jahres Fälle direkt in die Eingliederungshilfe abgegeben wur- den. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass der Kreis Segeberg im Bereich der Hochaltrigen die höchsten Stei- rechnet sich finanziell für den Kreis gerungsraten bundesweit hat. Die Ausweitung der Hilfeplanung in der Pflege bedeutet ein Gewinn für die d alten Menschen im Kreisgebiet und Segeberg. Ein Teil der Kostenreduzierung ist auf die gravierenden Arbeitsrückstände in der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege zurückzuführen.

169 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 3112 Hilfe zur Pflege Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Die Transferaufwendungen für stationäre Pflege in der Pflegestufe 0 für Personen unter 60 Jahre (Konto ) sind signifikant gesunken. Hintergrund ist die notwendige Umsteuerung von zunächst 20 Fällen zum Jahresbeginn 2014 aus der Hilfe zur Pflege in die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Seite 1

170 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 3112 Hilfe zur Pflege Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , Erläuterungen: Die Transferaufwendungen für stationäre Pflege in der Pflegestufe 0 für Personen unter 60 Jahre (Konto ) sind signifikant gesunken. Hintergrund ist die notwendige Umsteuerung von zunächst 20 Fällen zum Jahresbeginn 2014 aus der Hilfe zur Pflege in die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Seite 1

171 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 3113 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 3113 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Eingliederungshilfe 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Rohwer 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung Bindungsgrad 1. Vollstationäre Hilfen für psychisch, geistig und/oder körperlich behinderte Menschen Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 2. Teilstationäre Hilfen für psychisch, geistig und/oder körperlich behinderte Menschen Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 3. Hilfen zu selbstbestimmten Leben in ambulant betreuten Wohnmöglichkeiten Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 4. Hilfen in Werkstätten und Wohnheimen Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 5. Heilpädagogische Leistungen für behinderte Kinder Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 6. Hilfen zu einer angemessenen Schul- und Ausbildung Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 7. Hilfe in vergleichbaren Beschäftigungsstätten Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 8. Fahrdienste Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 9. Hilfsmittelversorgung Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 10. Persönliches Budget Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 11. Sonstige Leistungen zur Erfüllung des Teilhabeanspruchs Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 12. Förderung von niedrigschwelligen Beratungsleistungen Freiwillig - mit vertraglicher Bindung 13. Projektmanagement für das Projekt Übergang Schule Beruf Freiwillig - mit vertraglicher Bindung (Projektfördermittel)

172 - Seite Auftragsgrundlage Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Sozialgesetzbuch XII - Sozialhilfe und dazu erlassene Verordnungen; Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Erstellung eines Konzeptes Inklusion im Kreis Segeberg 2. Durchführung von Teilhabekonferenzen 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. Menschen mit und ohne Behinderung Menschen mit und ohne Behinderung Soll Erreichen von Prozessschritten Gesamtkonzept ist verabschiedet Soll 2014 Verabschiedung einer Präambel Soll 2013 Erreichen von Prozessschritten Teilhabekonferenz p.a. durchgeführt Ist 2013 Soll 2012 Ist Teilhabekonferenz durchgeführt Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Beamtin/er 1,0 100 A12 Bewertung Beamtin/er¹ 0,75 0, A 12 0,75 0,25 Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 Be- % *) % *) Besetzung Anteil % *) wer- tung Anteil Anteil 100 A12 1,9 100 A11 1,9 100 A11 1,9 100 A11 Beamtin/er 3, A 10 3, A10 3, A10 Beamtin/er³ 2,5 100 A 10 0,1 100 A10 2,5 100 Beschäftigte/r² 5,0 100 S Beschäftigte/r 1, , , Beschäftigte/r 1, , , ,0 1,8 100 S15 S12 3,0 2,0 100 A 9 A 10 S15 S Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 2, , , Beschäftigte/r³ 6,5 100 S12 3,5 100 S12 6,5 100 S12

173 - Seite Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 0,5 100 A 8 0,5 100 E 5 0,5 100 A 8 Beschäftigte/r oder Beamte/r** Summe ,5 100 A 10 26,6 *) dem Teilplan zugeordnet in % ** Fachadministration LÄMMkom 1 ) Für das Projekt Übergang Schule und Beruf werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Energie ,00 p.a. gewährt. Entsprechend wurden diese Stellen aufgestockt. (s. DrS/2010/071, KT-Beschluss vom ) bzw. im Stellenplan eingerichtet und mit einem KW-Vermerk gekennzeichnet (Ende des Projektes). Das Land hat das Projekt bis verlängert. 2) 3) Stellen aufgrund Altersteilzeit und Wechsel mit S12 besetzt 3,25 Stellen mit Sperrvermerk 21,0 27,1 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes sind kompetent und motiviert. Im Laufe des Jahres 2014 wurden im Bereich Hilfeplanung durch Stellenaufstockung und Personalwechsel 3 Stellen und in der Verwaltung 2 Stellen neu besetzt und mussten eingearbeitet werden. Nach Freigabe des Sperrvermerks sollen noch 1,25 Verwaltungsstellen sowie 2 Hilfeplanerstellen besetzt werden. Auch hier muss eine Einarbeitung erfolgen. Als strategisches Ziel hat der Kreistag beschlossen, dass die Verwaltung des Kreises Segeberg die Beteiligung von Jugendlichen, Senioren und Seniorinnen, ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie Menschen mit Behinderung in seine Diskussions- und Entscheidungsprozesse verstärkt (Punkt1.8). Der Kreis Segeberg unterstützt und fördert die Inklusion entsprechend den Forderungen der UN-Behindertenkonvention, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben (Punkt 5.3). Dieses Ziel wird durch Teilhabekonferenzen und die Entwicklung eines Handlungskonzeptes Inklusion gefördert. Im Rahmen der Regionalteams (Norderstedt, Kaltenkirchen, Bad Segeberg) werden nun in allen drei Teams für die erwachsenen Hilfesuchenden regelmäßig Sprechstunden vor Ort für die Erstberatung angeboten, um die Zugangssteuerung zu optimieren. Die Hilfeleistungen sollen u.a. mit wohnortnahen Angeboten vernetzt werden. Die Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe findet 2 mal jährlich kreisweit statt, weiterhin jeweils in den Regionalteams und im Kinderbereich. Der Kreis entwickelt Leitlinien zur Inklusion, arbeitet am Demographieprojekt 2030 mit und ist im Netzwerk Inklusion Segeberg beteiligt. Angeregt wurde der Diskussionsprozess, ob die Leistungen für Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam in einem Fachdienst erfolgen sollen. Die Prüfung und ggf. Umsetzung wird 2015 abgeschlossen sein. Die 0,5 Stelle für die Optimierung der EDV musste in 2014 aus fachlichen Gründen neu besetzt und somit erneut eingearbeitet werden. In 2015 ist geplant für die bessere Auswertbarkeit der Daten die Zuordnung der Haushaltsstellen zu verbessern. Durch die Sprechtage vor Ort haben sich die Wege für die Klienten verkürzt. In 2015 wird eine Teilhabekonferenz in Bad Segeberg stattfinden. Geplant ist, dass im Rahmen des Handlungskonzeptes Inklusion ein groß angelegter Fachtag stattfinden wird. Der Kreis Segeberg ist auch weiterhin Partner im Projekt der Lebenshilfe Segeberg - Netzwerk Inklusion.

174 - Seite Finanzen Risiken Das Ausführungsgesetz zumm AG SGB XII liegt im Entwurf vor und soll in 2014 beschlossen werden. Nach Stand Augustt 2014 wird der ambulante Mehraufwand i.h.v. 17 Millionen Euro nicht weiter vom Land erstattet und die Kostenbeteili gung des Landes von 80 % auf 78 % reduziert. Die Verteilung derr Landesmittel innerhalb der Kreise und kreisfreien Städte erfolgt nach den stationären Kostenn des Jahres Danach liegt der Anteil für den Kreis Sege- berg bei 73,9 %, da im Jahr 2012 die Ambulantisierungsquote hoch war. Im Rahmen des Fiskalpaketes wurde für die nächstee Legislaturperiode des Bundestages einee gesetzlichee Änderung für den Bereich der Eingliederungshilfe angekündigt. Die Abvor (s. auch sichtserklärung sieht eine finanzielle Entlastung der Länder L und Kommunen Erläuterungen zum TP m3117). Der Umstrukturierungsprozess eines Teils des Reha- und Langzeitbereiches des Landes- vereins für Inneren Mission in Rickling von der Pflegee zur Eingliederungshilfee wird seit An- fang 2014 umgesetzt. Hier kann es auch noch 2015 zu Kostenverschiebungen und - erhöhungen innerhalb der Teilpläne kommen. Das im Fachdienst eingesetzte Fachprogramm wird nach Ankündigung des Anbieters 2015 auf eine Web-Version umgestellt. Aus diesem Grundd wird die weitere Anwendung des Pro- grammes geprüft. Sowohl bei einem Wechsel auf einn neues Programm als auch bei einem Wechsel auf die Web basierte Version werden für Lizenzen, Datenmigration, Personalein- satz und Schulungen Kostenn anfallen. Das geplante Bundesteilhabegesetz ist zurzeit in der fachlichen Diskussion. Der zeitliche Rahmen (in dieser Legislaturperiode) sowie der Inhalt und damit Kostenfolgen sindd zurzeit noch nicht abzuschätzen. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Private 3% Sonstige 3% Kreis 94% Die Erträge aus Erstattungen des Landes werden im Teilplan 3117 dargestellt.

175 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3113 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , Erläuterungen: In der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen haben sich die Transferaufwendungen in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Ergebnis Ergebnis ,7 Mio. Ergebnis ,5 Mio. Ergebnis ,2 Mio. Ergebnis ,2 Mio. Prognose ,6 Mio. Durch die notwendige Umsteuerung von zunächst 20 Fällen zum Jahresbeginn 2014 aus der Hilfe zur Pflege in die Eingliederungshilfe werden die Aufwendungen weiter steigen. Auch die laufenden Neufälle, die bisher in der Hilfe zur Pflege betreut wurden sowie sonstige Fallzahlsteigerungen und Vergütungsanpassungen führen dazu, dass die geplanten Transferaufwendungen für 2015 auf ansteigen werden. Seite 1

176 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3113 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , Erläuterungen: In der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen haben sich die Transferaufwendungen in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Ergebnis Ergebnis ,7 Mio. Ergebnis ,5 Mio. Ergebnis ,2 Mio. Ergebnis ,2 Mio. Prognose ,6 Mio. Durch die notwendige Umsteuerung von zunächst 20 Fällen zum Jahresbeginn 2014 aus der Hilfe zur Pflege in die Eingliederungshilfe werden die Aufwendungen weiter steigen. Auch die laufenden Neufälle, die bisher in der Hilfe zur Pflege betreut wurden sowie sonstige Fallzahlsteigerungen und Vergütungsanpassungen führen dazu, dass die geplanten Transferaufwendungen für 2015 auf ansteigen werden. Seite 1

177 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 3114 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 3114 Hilfen zur Gesundheit 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Ziel der Hilfen zur Gesundheit ist die Sicherung der erforderlichen Versorgung bei fehllender Krankenversicherung. Die Leistungen der Sozialhilfe bei Krankheit werden vor allem für nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Leistungsberechtigte gewährt. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung nach Art und Umfang. Dies schließt Leistungen - bei Krankheit, - zur Familienplanung, - bei Schwangerschaft und Mutterschaft, - bei Sterilisation, - sowie vorbeugende Gesundheitshilfe ein. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 47 ff Sozialgesetzbuch XII, Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, Sozialgesetzbuch V 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Versicherungsschutz für die Hilfeempfänger erhalten bzw. wiederherstellen Menschen ohne Krankenversicherungsschutz der nach 264 SGB V gemeldeten Fälle 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. der nach 264 SGB V gemeldeten Betreuungsfälle Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist

178 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplann Bezeichnung Soll 2014 % *)) Anteil Beschäftige/r 1, Bewertung Ist 2014 zum z Beset % *) set-zungg 1,0 100 Anteil 12 1,0 Soll 2015 % *) Bewer- Anteil tung Beschäftige/r 0,5 100 Summe K 0,6 9 1, V 0,6 1, ,6 *) dem Teilplan zugeordnet in % 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Mitarbeiterinnen sind fachlich qualifiziert und laufend fortgebildet. MitarbeiterInnen Prozesse Von der Sozialen Sicherung werden seit 2010 laufend Schulungen zum Thema Senkung von Krankenhilfekosten als Grund- und Vertiefungss eminare angeboten für die Mitarbeigelingt, einenn Versicherungsschutz für die Sozialhilfeempfänger zuu erhalten oder wieder herzustellen. Das ter/innen der Sozialämter des Kreises und der Kreisverwaltung. Für den Sozialhilfeträger können hohe Kosten vermieden werden, wenn es Versicherungsrecht ist in den letzten Jahren immer komplexer k geworden und von Sonder- regelungen bestimmt. Nur mit viel Fachwissen und einer e konsequenten Haltung ist es im Einzelfall möglich, einen Versicherungsschutz wieder herzustellen. Schwankungen in den Ausgaben könnenn durch schwere Krankheitsfälle und durch unter- schiedliche Abrechnungszeiten der Krankenkassen entstehen. e Kunden Auf die Belangee der Antragsteller kann zeitnah und umfassend u eingegangen werden. Finanzen Die Leistungen sind schwer kalkulierbar, da einzelne, sehr teure Behandlungen nicht vor- hersehbar sind. Die Entwicklung der letzten drei Jahre zeigt einee Reduzierung der Kosten um ,-. Entwicklung derr Kosten: , , , ,- Risiken Siehe Finanzen 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Die Erträge aus Erstattungen des Landes werden im Teilplan 3117 dargestellt.

179 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 3114 Hilfe zur Gesundheit Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

180 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Unterproduktgruppe: 3114 Hilfe zur Gesundheit Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

181 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 3115 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 3115 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Personen mit eigenem Haushalt Leistungen zur Weiterführung des Haushalts gewähren, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung geboten ist. 2. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. 3. Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. 4. In sonstigen Lebenslagen können Leistungen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. 5. Tritt ein Todesfall ein, sind die Angehörigen des Verstorbenen per Gesetz dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Da Bestattungen selbst bei günstiger Ausführung mehrere hundert Euro kosten, gibt es Familien, die mit der Finanzierung einer Bestattung überfordert sind. Können die Angehörigen die Kosten einer Bestattung nicht übernehmen, kann eine Sozialbestattung beantragt werden. In diesem Fall übernimmt das Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung. 6. Für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie hierzu aus eigener Kraft nicht fähig sind. Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder bei vergleichbaren nachteiligen Umständen. Besondere Lebensverhältnisse können ihre Ursachen in äußeren Umständen oder in der Person der Hilfesuchenden haben. Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem Ziel, die Hilfesuchenden zur Selbsthilfe zu befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern. Durch Unterstützung der Hilfesuchenden zur selbständigen Bewältigung ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten sollen sie in die Lage versetzt werden, ihr Leben entsprechend ihren Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten zu organisieren und selbstverantwortlich zu gestalten. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Hilfesuchende verpflichtet sind, nach eigenen Kräften an der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten mitzuwirken. Die Träger der Sozialhilfe sollen mit den sonst beteiligten Stellen zusammenarbeiten und darauf hinwirken, dass eine wirksame Ergänzung erfolgt. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 67 ff. Sozialgesetzbuch XII

182 - Seite Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Entwicklung eines Konzeptes für die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder bei vergleichbaren nachteiligen Umständen Vorlage des Konzeptes 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist Vorlage des Konzeptes Konzept Konzept Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Beschäftigte 1,0 20 S12 1,0 20 S12 1,0 20 S Beamte/r 1,0 5 A 9 1,0 5 A9 1,0 5 A9 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 0,25 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse 0,25 0,25 Die Mitarbeiterinnen sind fachlich qualifiziert und laufend fortgebildet. Seit dem leistet eine Pflegefachkraft Netzwerkarbeit, berät Angehörige, unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten und führt ein kontinuierliches Monitoring der Angebotslage vor Ort durch. Für die Bearbeitung der Anträge auf Blindenhilfe steht ein Stellenanteil von 0,05 zur Verfügung. Für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, ist es notwendig für passgenaue Hilfen ein Konzept der Zugangssteuerung zu entwickeln, dass ggf. teure stationäre Hilfen in der Pflege oder Eingliederungshilfe entbehrlich macht und den Wünschen der Betroffenen Rechnung trägt. Die Entwicklung einer Zugangssteuerung wird 2014 noch nicht abgeschlossen sein und ist 2015 weiter zu verfolgen. Bezug zu den strategischen Zielen des Kreises: 2.2 Der Kreis Segeberg strebt einen Haushaltsausgleich durch die Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten bzw. die Reduzierung von Ausgaben durch Personaleinsatz a. Kunden Auf die Belange der Antragsteller (Blindenhilfe, Bestattungskosten, Haushaltshilfe) kann zeitnah und umfassend eingegangen werden.

183 - Seite Finanzen Das Blindengeldd wurde zumm von 200,- monatlich m auf 300,- monatlich angeho- ben. Fallzahlen: Blindengeld: Stand : 311 Stand : 253 Stand : 240 Stand : 250 Stand : 263 Risiken Blindenhilfe: Stand : 26 Stand : 31 Stand : 38 Stand : 37 Stand : 38 Stand : 38 Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mit steigenden Fallzahlen zu rechnen. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Die Erträge aus Erstattungen des Landes werden im Teilplan 3117 dargestellt.

184 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3115 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslag Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

185 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3115 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslag Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 1.204, , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

186 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 3116 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 3116 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsabhängige Leistung nach dem SGB XII zur materiellen Absicherung des Lebensunterhalts. Sie wird gewährt, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist. Leistungsberechtigte sind daher Personen, die - das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und keine oder nur geringfügige Rentenansprüche haben oder - in 41 Abs. 2 SGB XII genannte Altersgrenze (65 Jahre plus Steigerung) erreicht haben. Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist derjenige, der außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Die Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch den gesetzlichen Träger der Rentenversicherung und bedarf einer sozialmedizinischen Prüfung. Bindungsgrad Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung 1.5 Auftragsgrundlage 41 ff Sozialgesetzbuch XII 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Auf eine rechtmäßige und zeitnahe Hilfegewährung hinwirken Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden des Kreises Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist

187 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Beschäftige/r 1, , , Beschäftige/r 0, , , Beschäftige/r 0, , , Beamte/r 0,4 100 A 11 0,4 100 A 11 0,4 100 A11 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 0,65 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Mitarbeiterinnen sind qualifiziert und belastbar. MitarbeiterInnen Prozesse 0,65 0,65 Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 Beset % *) Bewertung Anteil Anteil % *) % *) setzung Anteil Bewertung Die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) werden ab 2014 in voller Höhe vom Bund getragen. Insofern besteht ein erhebliches Interesse an der richtigen Zuordnung der Leistungsempfänger. Im Rahmen der Prüfungen der Fachaufsicht konnte erfolgreich gesteuert werden. Die Zahl der Hilfeempfänger der Hilfen zum Lebensunterhalt ist gesunken (Kostenträger Kreis), während die Fallzahlen der Grundsicherung außerhalb von Eirichtungen gestiegen sind. Kunden Finanzen Die Aufgaben nach dem 4. Kapitel des SGB XII stellen für die Kommunen seit 2013 eine Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung dar. Daher sind künftig allgemeine Verwaltungsvorschriften durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Weisungen in Form von Auslegungshinweisen wird das Bundesministerium erteilen, welche das Land an die Kommunen weitergeben wird, oder das Land erlässt eigene Weisungen. Das Sozialministerium ist zuständige oberste Fachaufsichtsbehörde und somit für die Fachaufsichtsprüfungen gegenüber den örtlichen Trägern der Sozialhilfe zuständig. Die Aufgabenübertragung auf die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises erfolgt im Wege einer Verordnung. Da die Leistungen durch die Kommunen ausgezahlt werden, sind Kunden die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden. Die Fallzahlen Kreis Segeberg: innerhalb von Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen Summe Risiken Die demografische Entwicklung wird zu deutlichen Fallzahlen- und Kostensteigerungen führen.

188 - Seite Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Sonstige 1% Kreis 1% Private 2% Bund 96%

189 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3116 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Durch den Bundeszuschuss werden die Nettotransferaufwendungen seit 2014 zu 100% durch den Bund finanziert. Die Personalkosten sind weiterhin von Kreis zu tragen. Seite 1

190 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3116 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , Erläuterungen: Durch den Bundeszuschuss werden die Nettotransferaufwendungen seit 2014 zu 100% durch den Bund finanziert. Die Personalkosten sind weiterhin von Kreis zu tragen. Seite 1

191 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Teilplan 3117 Ausgleichsbetrag und Erstattungsbetrag für Kosten der Sozialhilfe nach 5 AG-SGB XII und sonstige Erstattungen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung III / Eingliederungshilfe 1.3 Teilplanverantwortliche/r III / Frau Andrasch III / Frau Rohwer 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Halbjährliche Prüfung der Auskömmlichkeit der dem Kreis durch 8 AG-SGB XII zugewiesenen Landesmittel zusammen mit der nach 10 AG-SGB XII vorgeschrieben Erfassung und Übermittlung von Daten über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und die Zahl der Leistungsberechtigten 2. Prüfung, Feststellung, Geltendmachung und Abwicklung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Sozialhilfe- und Sozialleistungsträgern Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 5 Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuch XII; 14 Sozialgesetzbuch IX; 102 ff. Sozialgesetzbuch X; 106 ff. Sozialgesetzbuch XII 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplan Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Beamtin/er 0,9 20 A 11 0,9 20 A 11 0,9 20 A 11 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 0,18 0,18 0,18

192 - Seite Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Es erfolgt eine kompetente Sachbearbeitung auf hohem Niveau. MitarbeiterInnen Prozesse Die Haushaltsvorbereitung und die Abrechnungen mit m dem Land und den Städten, Ämtern und Gemeindenn des Kreisess wurden personell mit den Aufgabenn Budget und Controlling für den Fachbereichh III zusammengeführt, was sich bewährt hat. Kunden Die Abrechnungen erfolgen zeit- und sachgerecht unter direkter Beteiligung der Verwal- Das tungsstellen. Finanzen Die Landesregierung hat einen Entwurf zum Ausführungsgesetz SGB XII vorgelegt. Land übernimmtt danach nicht mehr wie bisher den umsteuerungu gsbedingten Mehraufwan d in der Eingliederungshilfe bisher landesweit 17 Mioo. Durch das Gesetz wird die finanzi- 78 % der Kosten, geht dabei von einer Steigerung der stationären Kosten in Höhe von 2, 5% elle Beteiligung des Landes bis zum Jahr 2017 festgelegt. Das Land übernimmt landesweit aus. Jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt erhält aber eine individuelle Quote auf Basis des Anteils stationärer Leistungen im Abrechnungsergebnis Für den Kreis Segeberg ergibt sich nach dem Gesetzesentwurf dabei eine Quote von 73,9%. Bei Überschreiten des Budgets bestehtt eine Nachfinanzierungspflicht des Landes L i.h.v.. 78 %. Durch das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen soll die Entlastung der Kommunen in der Eingliederungshilfe durch die befristete b Mittelerhöhung der KdU Bun- steuer erreicht werden. Risiken Siehe Finanzen. Es ist zurzeit davon auszugehen, dass der Kreiss Segeberg bei Anwen- desbeteiligung i.h.v. 3,7 % und über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatz- dung der zur Diskussion stehenden Finanzierungsmodelle schlechter gestelltt wird. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Die im Teilplan enthaltenen Aufwendungen werden in voller Höhe durch Erträge vom Land gedeckt. Darüber hinaus entsteht in diesem Teilplan ein Überschuss durch die Abrechnung bestimmter Nettoaufwendungen auss den Teilplänen 3111 bis Dies wird durch die Verwaltungsvorschriften über den Produktrahmen für die Haushalte der Gemeinden (VV-Produktrahmen) vorgegeben.

193 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3117 Ausgleichsbetrag und Erstattungsbetrag für Kosten der Sozialhilfe nach 5 AG-SGB XII und Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , Erläuterungen: Für das Jahr 2013 wurde das AG SGB XII überarbeitet. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2013 war zu befürchten, dass die bisherigen Beträge aufgrund der schrittweisen Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund und in Anbetracht der Auskömmlichkeit der bisher zugewiesenen Mittel zukünftig sogar sinken könnten. Anfang 2013 ist dann das neue AG SGB XII in Kraft getreten, was zu erheblichen Einnahmeverbesserungen im Vergleich zur Planung geführt hat. Jetzt wird das AG-SGB XII erneut überarbeitet. Die kommunalen Spitzenverbände und das Land konnten sich nicht auf Eckwerte eines neuen Ausführungsgesetztes zum SG XII (AG-SGB XII) einigen. Das Land hat nun einen eigenen Gesetzentwurf zum AG SGB XII eingebracht. Darin übernimmt das Land 78% der landesweiten Gesamtnettoaufwendungen für Hilfen nach dem SGB XII. Jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt erhält aber eine individuelle Quote auf Basis des Anteils stationärer Leistungen im Abrechnungsergebnis Kommunen die bisher erfolgreich in ambulante Hilfen umgesteuert haben, werden dadurch benachteiligt, zumal auch die bisher vom Land seit der Kommunalisierung übernommenen 17 Mio. Euro umsteuerungsbedingten Mehraufwand für die ambulanten Kostenzuwächse ab 2015 ersatzlos gestrichen werden sollen. Der Kreis hat dies in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf gegenüber dem Landkreistag ausdrücklich dargelegt. Das Land soll aufgrund eines Gerichtsurteils ab 2015 Kosten der Schulbegleitung erstatten. Die Landesquote beträgt voraussichtlich 70%. Dadurch entstehen geschätzte zusätzliche Einnahmen in Höhe von Seite 1

194 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3117 Ausgleichsbetrag und Erstattungsbetrag für Kosten der Sozialhilfe nach 5 AG-SGB XII und Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , Erläuterungen: Für das Jahr 2013 wurde das AG SGB XII überarbeitet. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2013 war zu befürchten, dass die bisherigen Beträge aufgrund der schrittweisen Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund und in Anbetracht der Auskömmlichkeit der bisher zugewiesenen Mittel zukünftig sogar sinken könnten. Anfang 2013 ist dann das neue AG SGB XII in Kraft getreten, was zu erheblichen Einnahmeverbesserungen im Vergleich zur Planung geführt hat. Jetzt wird das AG-SGB XII erneut überarbeitet. Die kommunalen Spitzenverbände und das Land konnten sich nicht auf Eckwerte eines neuen Ausführungsgesetztes zum SG XII (AG-SGB XII) einigen. Das Land hat nun einen eigenen Gesetzentwurf zum AG SGB XII eingebracht. Darin übernimmt das Land 78% der landesweiten Gesamtnettoaufwendungen für Hilfen nach dem SGB XII. Jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt erhält aber eine individuelle Quote auf Basis des Anteils stationärer Leistungen im Abrechnungsergebnis Kommunen die bisher erfolgreich in ambulante Hilfen umgesteuert haben, werden dadurch benachteiligt, zumal auch die bisher vom Land seit der Kommunalisierung übernommenen 17 Mio. Euro umsteuerungsbedingten Mehraufwand für die ambulanten Kostenzuwächse ab 2015 ersatzlos gestrichen werden sollen. Der Kreis hat dies in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf gegenüber dem Landkreistag ausdrücklich dargelegt. Das Land soll aufgrund eines Gerichtsurteils ab 2015 Kosten der Schulbegleitung erstatten. Die Landesquote beträgt voraussichtlich 70%. Dadurch entstehen geschätzte zusätzliche Einnahmen in Höhe von Seite 1

195 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Verwaltung der Sozialhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug 1.2 Fachbereich/Fachdienst III Soziales, Jugend, Bildung III / Soziale Sicherung III / Eingliederungshilfe III / Kinder- und Jugendhilfe, Kultur 1.3 Teilplanverantwortliche/r III Herr Dr. Hoffmann III / Frau Andrasch III / Frau Rohwer 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung Bindungsgrad 1. Organisation für Leitungen, Fachplanung, Koordinierung und Qualitätssicherung Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 2. Verwaltung und Abrechnung des Geschäftsbedarfs, der Miete und Fortbildungen, der Aufwandsentschädigung und Mitgliedsbeiträge Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 3. Erstattungen an Dritte/Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 4. Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements Freiwillig ohne vertragliche Bindung 1.5 Auftragsgrundlage 6 Sozialgesetzbuch XII 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Zeitnahe und umfassende Unterstützung/ Dienstleistung für die Fachdienste im Fachbereich III in den Bereichen Planung, Haushalt, Controlling und Vertragsmanagement Fachbereichsleitung und Fachdienstleitungen im FB III Berichte zum Budget, Benchmarking SGB XII, 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. Berichte zum Budget, Benchmarking SGB XII, Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist

196 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplann Beamtin/ /er ** 1,0 50 A 16 Ist 2014 zum z % *) Beset- Anteil zung 1,0 700 A 16 Soll 2014 % *)) Bewertung Anteil Soll 2015 % *) Bewer- Anteil tung 1,0 70 A Beamtin/ /er 0,9 40 A 11 0,9 555 A 11 0,9 55 A Beamtin/ /er 0, , A 10 0, A Beschäftigte/r 1, , Beschäftigte/r 3, , , Summe K 3,71 4,,05 4,05 *) dem Teilplan zugeordnet in % **) einschließlich Zeitanteile des Ltd. Kreisverwaltungsdirektorss für die internee Vertretung des Landratess 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Steuerungsunterstützung erfordert ein umfassendes und fachdienstübergreifendes MitarbeiterInnen Fachwissen. Die Mitarbeiter/ r/innen sind qualifiziert und laufend fortgebildet. Prozesse Das Recht der sozialen Sicherung unterliegt einer ständigen Veränderung, die mit neuen Erwartungen von Gesellschaft und Politik einhergeht. Aufgrund der konjunkturellen Situation und mit Blick auf die Ausdifferenzierung der Hilfesysteme nehmen die zugewiesenen Auf- gaben nicht ab, sondern zu. Dabei sind die Erwartungen an die Qualität und Qualitätsent- wicklung behördlicher Sozialleistungen deutlich gestiegen. Im Rahmen der Budgetverant - wortung, der Steuerung der Hilfesystemee und der Sozialraumorientierung istt eine zeitnahe und umfassendee Begleitung der Fachbereichsleitungg und der Fachdienstleitungen aus den Bereichen Planung, Haushalt, Controlling und Vertragsmanagement erforderlich Kunden Fachbereichsleitung und Fachdienstleitungen 1, Finanzen Risiken Im Teilplan sind die Personal- und Sachkostenkostenn für den Overhead des Fachbereichs III für Soziales hinterlegt, soweit diese nicht in anderen Teilplänen dargestellt werden. Durch nicht ausreichende Personalressourcen werden steuerungsrelevante Entwicklunge en nicht erkannt und positive Entwicklungenn können nicht hinreichend dokumentiert und kom- muniziert werden. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kreis 100%

197 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3119 Verwaltung der Sozialhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

198 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3119 Verwaltung der Sozialhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG -49, , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

199 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Teilplan 3121 Leistungen für Unterkunft und Heizung gem. 22 Sozialgesetzbuch II sowie sonstige Leistungen gem. 16 a und 24 Abs. 3 SGB II 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Der Kreis Segeberg ist Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung und schließt in dieser Zuständigkeit mit der Geschäftsführung jährlich eine Zielvereinbarung ab, deren Einhaltung durch ein Controlling des Kreises begleitet wird. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung, Erstausstattung der Wohnung, für Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt sowie die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes werden vom Jobcenter erbracht. Die Kostenabrechnung, die Richtlinienerstellung sowie die Abrechnung des für die Arbeit des Jobcenters erforderlichen kommunalen Finanzanteils erfolgt beim Kreis. 2. Der Kreis stellt Leistungen sicher, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind ( 16a Sozialgesetzbuch II, kommunale Begleitmaßnahmen - Suchtberatung, Wohnungsnotlagenberatung. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 22, 16a, 24 Abs. 3 und 28 Sozialgesetzbuch II 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Regelmäßiges Controlling der Kosten der Unterkunft im Rechtsgebiet Grundsicherung für Arbeitssuchende Sachbearbeiter/innen im Jobcenter 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist Halbjährliche Berichte für die Politik Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Halbjährliche Berichte für die Politik Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Beamtin/er 1,0 90 A 11 1,0 90 A 11 1,0 90 A 12

200 - Seite Beschäftigte/r 1, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 1,0 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Der Mitarbeiter in der Koordinierungsstelle ist fachlich qualifiziert und laufend fortgebildet. MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen 1,0 1,0 Eine konsequente Koordinierung und klare Absprachen führen zu einer Optimierung der Prozesse. Es sind Reibungsverluste zu minimieren und Schnittstellen zu bedienen. Die kommunalen Ziele werden über die Trägerversammlung eingebracht. Ziele zur Bewertung der Kundenzufriedenheit liegen in der Zuständigkeit der Trägerversammlung des Jobcenters. Im Jahr 2011 haben durchschnittlich Bedarfsgemeinschaften, im Jahr 2012 durchschnittlich Bedarfsgemeinschaften und im Jahr 2013 durchschnittlich Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II bezogen. Für 2014 ist ein weiterer leichter Anstieg zu verzeichnen. Dies spiegelt zum einen die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt wider. Zum anderen wurden zum die Mietobergrenzen erhöht. Diese Mietobergrenzen sind zum per Fortschreibung, die auf dem Lebenshaltungsindex basiert, anzupassen. Es ist daher von einer weiteren Erhöhung auszugehen, so dass die Kosten weiter steigen werden. Die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat sich seit der Einführung 2011 erhöht und nun auf gleichbleibendem Niveau stabilisiert. Die Aufwendungen für die kommunalen Eingliederungsleistungen wurden im Rahmen der Ausschreibung ab 2015 erhöht und zwischenzeitlich bis 2019 vertraglich festgeschrieben. Risiken Die durch Bundesgesetz vorgesehene Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017 erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft - dazu werden die Erstattungsquoten nach 46 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch gleichmäßig erhöht - und hälftig durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer mittels einer Änderung des 1 des Finanzausgleichsgesetzes. Die Bundesbeteiligung steigt gegenüber der Planung um 3,7 Prozentpunkte. Der Anteil für Leistungspaket Bildung und Teilhabe wird nach der BBFestV 2014 auf 3,6 % (-0,2%) festgelegt. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bestimmt die Höhe der Kosten der Unterkunft. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Bund 33% Kreis 67%

201 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3121 Leistungen für Unterkunft und Heizung, Betreuungsleistungen, Schuldner- und Suchtberatun Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

202 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3121 Leistungen für Unterkunft und Heizung, Betreuungsleistungen, Schuldner- und Suchtberatun Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

203 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 3129 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 3129 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Der Kreis Segeberg und die Agenturen für Arbeit Neumünster und Elmshorn haben sich zum zu einer gemeinsamen Einrichtung zur Durchführung der Aufgaben nach dem SGB II zusammengeschlossen. Durch interne Umstrukturierungen bei der Agentur für Arbeit ist seit dem nur noch die Agentur Elmshorn Partner des Kreises. Das Jobcenter selbst hat keine Dienstherreneigenschaft und verfügt daher nicht über eigenes Personal. Aus diesem Grund sind die Träger (Kreis Segeberg und die Agentur für Arbeit) verpflichtet, die zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben erforderliche Personalkapazität zur Verfügung zu stellen. Ziele, die mit der Bildung der gemeinsamen Einrichtung verfolgt wurden, sind die partnerschaftliche Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben nach dem SBG II, wobei die regionalen Besonderheiten der kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden berücksichtigt werden sollen. Geschaffen werden sollte mit der Gründung eine bürgernahe, wirkungsvolle und effiziente Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Sicherung des Lebensunterhaltes und bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Die Einflussnahme des Kreises ist durch das Stimmrecht der drei Mandatsträger in der Trägerversammlung gewährleistet. Diese ist paritätisch, mit insgesamt sechs Mandatsträgern, besetzt. Die Mandate des Kreises werden durch den Landrat sowie die Vorsitzenden des Haupt- und des Sozialausschusses wahrgenommen. Das Abstimmungsverfahren ist gesetzlich geregelt, wobei grundsätzlich die einfache Stimmenmehrheit für eine Entscheidung ausschlaggebend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Derzeit hat den Vorsitz der Landrat inne. Neben der Trägerversammlung existiert ein Beirat, der in erster Linie die Geschäftsführung berät und sich aus Vertretern der beruflichen Schulen, der Politik, der Gewerkschaft und der Kommunen zusammensetzt. 1.5 Auftragsgrundlage 6 Absatz 1 Nr. 2, 44 b Absatz 1, 44 k, 46 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss

204 - Seite Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. der Stellen für kommunale Beschäftigte / Beamte Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist Personal Lfd. Nr. aus dem Bezeichnung Stellenplan 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Eine auskömmliche Personalbemessung, eine hochwertige Personalentwicklung und Personalqualifizierung im Jobcenter Kreis Segeberg gewährleisten. Mitarbeiter/innen und Geschäftsführung im Jobcenter Kreis Segeberg der Stellen für kommunale Beschäftigte / Beamte Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Beamtin/er 1,0 5 A 11 1,0 5 A 11 1,0 5 A 12 Summe 0, ** Jobcenter *) dem Teilplan zugeordnet in % **) Es handelt sich um die Stellen im Jobcenter, die im Stellenplan nachrichtlich ausgewiesen sind. 0,05 0,05 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Personalverantwortung obliegt der Geschäftsführung des Jobcenters. MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen Das Jobcenter muss personell in die Lage sein, sich jedem zu integrierenden Arbeitslosen zu widmen, seine Stärken und Schwächen zu ermitteln und passgenaue Lösungen zu entwickeln. Auch im Leistungsbereich ist eine auskömmliche Personalausstattung vonnöten, um rechtssicher Leistungen gewähren zu können. Die Personalkosten für die dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten werden dem Kreis durch das Jobcenter erstattet. Zudem erhält der Kreis für die Personalverwaltungskosten einen Pauschalbetrag in Höhe von 2 % der Personalkosten ( 17 Verwaltungskostenfeststellungsverordnung). Für 2015 ist eine Änderung der Verordnung geplant, die eine Erhöhung der Pauschale auf 2,2 % vorsieht. Durch den kommunalen Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten trägt der Kreis 15,2 % der Kosten für das gesamte Personal des Jobcenters. Die Aufgaben der Beschäftigten im Jobcenter sind sehr vielfältig und setzen gute Kenntnisse in vielen Rechtsgebieten voraus. Der Kreis fördert daher die Fachlichkeit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese dann später ggf. auch in anderen Bereichen der Kreisverwaltung nutzen können. Ziele zur Bewertung der Kundenzufriedenheit liegen in der Zuständigkeit der Trägerversammlung des Jobcenters. Der kommunale Finanzanteil ist gesetzlich auf 15,2 % festgeschrieben. Risiken Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bestimmt den Personalbedarf des Jobcenters.

205 - Seite Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel

206 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3129 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , Erläuterungen: Der kommunale Finanzanteil des Kreise erhöht sich auf Seite 1

207 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Unterproduktgruppe: 3129 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , Erläuterungen: Der kommunale Finanzanteil des Kreise erhöht sich auf Seite 1

208 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 313 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 313 Hilfen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Leistung 1. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Leistungen in besonderen Fällen. Der Kreis ist für die Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden Fachaufsicht, Widerspruchsbehörde und betreibt die Klageverfahren. Leistungen bei Krankheit und die Grundleistungen für die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf werden vom Kreis erbracht. Die Betreuung und Beratung der Menschen erfolgt durch Mitarbeiterinen des Kreises. 2 Umsetzung und Weiterentwicklung der im Handlungskonzept zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Segeberg beschlossenen Ziele. Bezug zu den strategischen Zielen des Kreises: 5.10 Der Kreis Segeberg fördert und unterstützt in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, Vereinen, Kita-Trägern und Schulen die Integrations- und Migrationsarbeit. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Asylbewerberleistungsgesetz 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel (neu ) Zielgruppe Kennzahl 1. Interkulturelle Öffnung der Kreisverwaltung als Chance begreifen und Verbindlichkeit im Hause der Kreisverwaltung herstellen Fachdienst Personal- und Organisation / Kreistag / Landrätin alle Akteure innerhalb der Kreisverwaltung Integration als Chance einer modernen Personalpolitik begreifen und leben Vielfalt mitdenken Unterzeichner der Charta der Vielfalt werden durch strukturelle Veränderungen im Hause der Kreisverwaltung Vorreiterrolle im Kreisgebiet übernehmen

209 - Seite Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. Integration als Chance einer modernen Personalpolitik begreifen und leben Vielfalt mitdenken Unterzeichner der Charta der Vielfalt werden durch strukturelle Veränderungen im Hause der Kreisverwaltung Vorreiterrolle im Kreisgebiet übernehmen Soll 2015 Innerhalb der Kreis- Kreisverwaltung gibt es eine verbindliche Struktur. Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Beschäftige/r 1, , , ) Beschäftigte/r 0, S 12 0, S 12 0, S Beschäftige(r 1, , , Beschäftigte/r 0, S12 0, S 12 0, S Beschäftigte/r 1, , , Beschäftigte/r** 0,5 100 S12 0,5 100 S12 0,5 100 S Beschäftigte/r ,0 100 S Beschäftigte/r , S12 Bewertung Beschäftigte/r*** Beschääftigte/r**** Beschäftigte/r***** Summe , , Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 Beset % *) Bewertung Anteil Anteil % *) % *) setzung Anteil , ,10 *) dem Teilplan zugeordnet in % ** bis zur Fortführung der Arbeit aus dem XENOS Projekt *** Freiwilligenmanagement bis **** Sachbearbeitung Asyl bis ***** neue Fachdienstleitung ) Die Personalkosten werden aus der Betreuungskostenpauschale des Landes für die sozialpädagogischen Kräfte erstattet. 3,10 7,85 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Mitarbeiterinnen sind fachlich qualifiziert und laufend fortgebildet. MitarbeiterInnen

210 - Seite Prozesse Der Zustrom von Asylsuchenden bundesweit und in den Kreis Segeberg verstärkt sich weiter kontinuierlich. Das Land zahlt als freiwillige Leistung für die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Asylsuchenden, deren Ehegattinnen und Ehegatten und deren minderjährigen Kindern, die dezentral untergebracht sind, eine Personalkostenpauschale in Höhe von 63,91 pro Quartal und Person. Mit Erlass vom hat das Innenministerium geregelt, dass die Kreise die Betreuungskostenpauschale zur Förderung der dezentralen Betreuung in den amtsfreien Gemeinden und Ämtern ganz oder teilweise an diese oder Dritte weitergeben kann. Die Pauschale kann für Personal und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der tatsächlichen Betreuung der Asylsuchenden anfallen, verwendet werden. Dies gilt auch für Kosten, die bei der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern entstehen (z.b. Schulungskosten). Die Betreuungskostenpauschale hat das Ziel, insbesondere die folgenden Betreuungsschwerpunkte zu fördern: - Orientierungshilfen im neuen Wohnumfeld - Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe - Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten und ggf. Begleitung zu den Behörden - Vermittlung von Beratungsangeboten anderer Institutionen und Vereine, insbesondere Vermittlung von migrationsspezifischer Beratung - Begleitung bei Arztbesuchen - Förderung von sozialer Kontakte - Vermittlung von Freizeitangeboten - Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Die Entwicklung der Betreuungskostenpauschale des Landes stellt sich wie folgt dar: 2011 = , = , = ,20 Prognose für ,00 Prognose für ,00 Die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises wünschen mehr Unterstützung durch den Kreis bei der Betreuung der Asylsuchenden. Diese Betreuung ist auch notwendig, um die Situation der Asylsuchenden, insbesondere der Kinder, zu verbessern. Neben der schwierigen Wohnungssuche steigen die Anforderungen an die Betreuung. Im ländlichen Raum ist die fehlende Infrastruktur ein großes Problem. Die sozialpädagogische Betreuung von Menschen im Asylverfahren erfordert im Einzelfall eine hohe Fachlichkeit und ist mit großer Verantwortung verbunden. Die Belange des Kinderschutzes, Suchtberatung, Umgang mit Gewalterfahrungen, psychischen und physischen Erkrankungen fordern die Fachkräfte. Eine Bündelung dieser Fachlichkeit innerhalb der Kreisverwaltung ist wirksamer als eine mögliche Weiterleitung der vom Land für diesen Zweck bereitgestellten Mittel an die einzelnen Kommunen. Die Einbindung von Ehrenamtlichen kann nur als Ergänzung der fachlichen Betreuung und Beratung gesehen werden. Es ist davon auszugehen, dass die für 2014 prognostizierte Zuweisungszahl von 630 Personen erreicht, wenn nicht sogar noch überschritten wird. Auch für 2015 ist mit deutlich steigenden Zuweisungszahlen zu rechnen. Weiter unter Fortsetzung Prozesse Im Jahre 2014 ist das Projekt XENOS zum Abschluss zu bringen. Das Handlungskonzept zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist von der Politik zu verabschieden. Kunden Die lange Verweildauer im Verfahren, Traumata, kriminelle Hintergründe, Suchterkrankungen u. a. bestimmen die schwierigen Lebensumstände der Menschen.

211 - Seite Finanzen Risiken Damit kann eine angemessene Betreuung der Asylsuchenden im Sinne des d Erlassess des Landes im Kreisge- biet nicht erfolgen. Als sehr wirksam hat sich die Unterstützung der sozialpädagogischen Kräfte durch Honorarkräfte mit Sprach- kenntnissenn erwiesen. Dies ist insbesondere sehr hilfreich, wenn die Asylsuchenden direkt in den ländlichen Bereich verteilt werden und keine Möglichkeiten haben, mit Landsleuten Erfahrungenn auszutauschen. Der Kon- tigt: takt zu den Ämtern, Schulen und Ärzten wird ohne die Einbindung von DolmetschernD n ermöglicht. Neben der Pauschale für die Honorarkräfte und für die Sachkosten werden folgende zusätzliche Stellen benö- 1,5 Vollzeitstellen befristet für drei Jahre zusätzlich 10 Stunden für die Teilzeitkraft mit 19,5 Wochenstunden zusätzlich 4 Stunden für die Teilzeitkraft mit 25 Wochenstunden. Insgesamt stehen dann 117 Wochenstunden bzw. 3 Vollzeitstellen zur Verfügung. V Nach KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) sind für eine Vollzeitstelle in der maßgeblichen Entgeltgrup- Die Ergänzung der freiwilligen Leistungen des Landes durch freiwillige Leistungen des Kreises ist aufgrund des akuten Bedarfes in den Städten und Gemeindenn gerechtfertigt. Der Kreiss stellt sich damit an die Seite der pe ,00 Personalkosten pauschal anzusetzen. Die Personalkosten und die Sachkosten sind nicht vollständig über die BetreuungskoB ostenpauschale abgedeckt. Kommunen, die ebenfalls eigene Mittel einsetzen müssen. Durch den Personaleinsatz werden die Ziele auss dem Betreuungskonzept des Kreises für Asylsuchende nach- haltig verfolgt. Die dezentralen Sprechstunden werden erweitert und die Betreuung am Wohnort der Asylsu- im Kreis chenden gestärkt. Es ist nicht davon auszugehen, dasss sich in denn nächsten drei Jahren die Zahl der Asylsuchenden Segeberg deutlich verringert bzw. das Land die Betreuungskostenpauschale streicht. In den Stellenplan des Kreises wird ab eine ganze Stelle für eine Verwaltungskraft für die Einrich- Das Land erstattet dem Kreis 70 % der aufgrund derr Bestimmungen des Asylbewerberlei- trägt für die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Asylsuchenden, deren Ehegattinnen und Ehegatten und deren minderjährigen Kindern, die dezentral unter- gebracht sind, 63,91 pro Quartal und Person. Steigende Zahlen von Asylbewerbern aufgrund neuer Krisenherde weltweit. Es ist geplant, in Boostedt einee Landesunterkunft für Asylsuchende einzurichten. Eine Anrechnung auf die stungsgesetzes erbrachten notwendigenn Leistungen. Die Betreuungskostenpauschale be- Quote des Kreises würde zuu einer Reduzierung der Betreuungskostenpauschale führen. Weiterhin steht eine politische Beschlusslage zur möglichen Weiterleitung der Pauschale an die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises noch aus. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Fortsetzung Prozesse

212 - Seite tung eines Freiwilligenmanagements für die ehrenamtliche Betreuung von Asylsuchenden (Begleitengel) eingestellt und die Mittel bereitgestellt. Die Stelle unterliegt vorerst einer Befristung bis zum Die Verwaltung wird bis über die Ergebnisse der Arbeit im Sozialausschuss berichten. Im Rahmen der Beratungen zum Stellenplan 2016 wird über die Frage einer Entfristung der Stelle entschieden. Folgende Aufgabenbeschreibung ist aufzunehmen: Ansprechpartner/in für die Ehrenamtler sein. Einsatz der Begleitengel in Absprache mit den Sozialämtern und den sozialpädagogischen Kräften. Soweit möglich, wird das Ankommen durch Sprachmittler begleitet, die ebenfalls vom Kreis beworben werden. Die Sprachmittler müssen erfasst und der Einsatz koordiniert werden. Informationsveranstaltungen vor Ort rund um das Thema Asyl unter Einbeziehung des Beratungswesens organisieren. Informationen in verschiedenen Sprachen bereitstellen. Koordination und Einsatz der Honorarkräfte mit Sprachkenntnissen. Erfahrungsaustausche mit fachlicher Begleitung vor Ort abstimmen. Netzwerkarbeit zum Thema Asyl unterstützen. Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden mit dem Ziel, regionale Angebote für Asylsuchende zu fördern. Forum Gemeinschaftsunterkunft (bisher Runder Tisch für Integration) Schackendorf koordinieren. Der Kreis ist Dienstleister für die Kommunen und schafft kein Konkurrenzangebot.

213 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Produktgruppe: 313 Hilfen für Asylbewerber nach dem AsylbLG Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Die Fallzahlen haben der Asylbewerber haben sich wie folgt entwickelt: Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fälle 669 Fälle 534 Fälle 511 Fälle 479 Fälle 465 Fälle 422 Fälle 407 Fälle Die Asylbewerber werden dem Kreis zugewiesen. Steuerungsmöglichkeiten bestehen seitens des Fachdienstes nicht. Die Ausländerbehörde erwartet für 2014 insgesamt 630 Neuzuweisungen. Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen wird auch für 2015 mit stark steigenden Transferaufwendungen gerechnet. Seite 1

214 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Produktgruppe: 313 Hilfen für Asylbewerber nach dem AsylbLG Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , Erläuterungen: Die Fallzahlen haben der Asylbewerber haben sich wie folgt entwickelt: Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fallzahl zum Fälle 669 Fälle 534 Fälle 511 Fälle 479 Fälle 465 Fälle 422 Fälle 407 Fälle Die Asylbewerber werden dem Kreis zugewiesen. Steuerungsmöglichkeiten bestehen seitens des Fachdienstes nicht. Die Ausländerbehörde erwartet für 2014 insgesamt 630 Neuzuweisungen. Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen wird auch für 2015 mit stark steigenden Transferaufwendungen gerechnet. Seite 1

215 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 315 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 315 Soziale Einrichtungen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Zur Förderung von bedarfsnotwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgungsstruktur können Zuschüsse an Träger von Pflegeeinrichtungen im Sinne des 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) gewährt werden. 2. Der Kreis stellt den Menschen im Asylverfahren in der vom Land anerkannten Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf Wohnraum zur Verfügung. Dadurch werden die kreisangehörigen Kommunen entlastet. 3. Menschen in einer Überschuldungssituation werden durch die Förderung der Schuldnerberatungsstellen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt unterstützt. Die Beratung betrifft die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage. 4. Der Kreis Segeberg ist zusammen mit der Pflegekasse Träger eines Pflegestützpunktes. 5. Mit den Leistungserbringern und den Pflegekassen werden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen verhandelt und abgeschlossen. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Freiwillig - mit vertraglicher Bindung Freiwillig - mit vertraglicher Bindung Freiwillig - mit vertraglicher Bindung Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Landespflegegesetz, Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz, Landesverordnung zur Durchführung der 5, 6 und 8 des Ausführungsgesetzes zum Pflege-Versicherungsgesetz, Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, Kreistagsbeschluss zu den Vereinbarungen über die Inanspruchnahme der Leistungen der Schuldnerberatungsstellen. 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel (neu) Zielgruppe Kennzahl 1. Das Betreuungskonzept des Kreises für die Menschen im Asylverfahren ist im Rahmen der Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit der Politik weiter zu entwickeln Menschen im Asylverfahren Änderung des Konzeptes liegt vor/liegt nicht vor

216 - Seite Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. 1. Das Betreuungskonzept des Kreises für die Menschen im Asylverfahren ist im Rahmen der Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit der Politik weiter entwickelt. Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 Beset % *) Bewertung Anteil zahl Anteil tung % *) An- % *) Bewer- setzung Anteil Beschäftigte/r 0, , , Beschäftige/r 1, , , Beschäftige/r 0, , , Beschäftige/r 0, , , Beamte/r 1,0 5 A 11 1,0 5 A 11 1,0 5 A Beschäftige/r 1, , , Beschäftigte/r 1, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 2,66 2,66 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Mitarbeiterinnen sind fachlich qualifiziert und laufend fortgebildet. MitarbeiterInnen Prozesse 2,76 Der Kreis ist zusammen mit dem Land Schleswig-Holstein und der Pflegekasse Träger eines Pflegestützpunktes. Die Vereinbarung des Kreises mit dem Verein: Altern und Familie e.v. als Beauftragter zur Durchführung des Betriebs des Pflegestützpunktes gem. 92 c SGB XI läuft bis zum Sie verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Der Sozialausschuss hat am folgenden Beschluss gefasst: Der Pflegestützpunkt des Kreises Segeberg ist ein wichtiger Baustein in der Beratung und Unterstützung rund um die Pflege für alle hilfe- und ratsuchenden Menschen und ihre Angehörigen. Der Bestand soll auch über den gesichert werden. Eine Anpassung des Landesrahmenvertrages ist erfolgt und sieht vor, dass die Ermittlung der Personalkosten der Bericht der KGSt (Kommunale Geschäftsstelle für Verwaltungsmanagement) für2014/2015 für 2015 zu Grunde zu legen ist. Damit erfolgt nur eine geringe Anpassung der laufenden Kosten. Bezug zu den strategischen Zielen des Kreises: 5.2 /5.9 Der Kreis Segeberg verstärkt seine Präventionsarbeit und hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualität der Versorgung, Betreuung und Pflege älterer Menschen sicher zu stellen. Die Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft wird voraussichtlich erst 2015 erfolgen können. Die Verträge mit den Trägern der Schuldnerberatungsstellen wurden 2014 nach einer Ausschreibung abgeschlossen.

217 - Seite Kunden Finanzen Risiken Ambulante Pflegedienste. Asylsuchende, pflegebedürftige Menschen, Trägerr von Pflegeein- vertraglich vereinbart. Entwicklung derr Asylbewerberzahlen, demografischer richtungen, Menschen in Überschuldungssituationenn Die Leistungen für f die Träger der Schuldnerberatungg und des Pflegestützpunktes sind für Wandel 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Land 13% Kreis 87%

218 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 315 Soziale Einrichtungen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Zuschüsse an ambulante Pflegeeinrichtungen Rund 40 Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen beantragen jährlich pauschale Zuschüsse zur Abgeltung ihrer laufenden Aufwendungen im Sinne des 6 (1) Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz (Landespflegegesetz - LPflegeG). Sie erhalten gestaffelte Zuschüsse in Höhe von 3 bis 4% ihres Vorjahresumsatzes. Gegenüber dem Vorjahr ist der Ansatz unverändert. Zuschüsse an teilstationäre Pflegeeinrichtungen Träger von Einrichtungen der teilstationären Pflege erhalten nach 6 (2) LPflegeG für Anspruchsberechtigte nach den 41 oder 42 SGB XI Zuschüsse zur Förderung laufender Aufwendungen in Höhe von maximal 10,23 pro Betreuungstag in der Tageseinrichtung. Die Aufwendungen sind von im Jahr 2009 auf zuletzt angestiegen. Für 2014 sind erneut steigende Zuschüsse zu erwarten. Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um auf angehoben. Zuschüsse an Einrichtungen der Kurzzeitpflege Träger von Einrichtungen der Kurzzeitpflege erhalten nach 6 (2) LPflegeG für Anspruchsberechtigte mit einer Pflegestufe für bis zu 28 Kalendertage Zuschüsse zur Förderung laufender Aufwendungen in Höhe von maximal 15,35 pro Betreuungstag. Die Zahl der Anträge hat sich seit 2005 mit 331 Fällen auf 971 Fälle im Jahr 2012 fast verdreifacht bei weiterhin steigender Tendenz. Für 2014 sind erneut steigende Zuschüsse zu erwarten Der Ansatz wurde um auf angehoben. Zuschüsse an Schuldnerberatungsstellen Die Aufwendungen für Beratungsleistungen der Schuldnerberatungsstellen erhöhen sich durch die Neuvergabe ab dem In dem Ansatz sind nun auch Aufwendungen für die bisher dem Teilplan 3121 zugeordnete soziale Begleitmaßnahme nach dem SGB II enthalten. Seite 1

219 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 315 Soziale Einrichtungen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Zuschüsse an ambulante Pflegeeinrichtungen Rund 40 Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen beantragen jährlich pauschale Zuschüsse zur Abgeltung ihrer laufenden Aufwendungen im Sinne des 6 (1) Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz (Landespflegegesetz - LPflegeG). Sie erhalten gestaffelte Zuschüsse in Höhe von 3 bis 4% ihres Vorjahresumsatzes. Gegenüber dem Vorjahr ist der Ansatz unverändert. Zuschüsse an teilstationäre Pflegeeinrichtungen Träger von Einrichtungen der teilstationären Pflege erhalten nach 6 (2) LPflegeG für Anspruchsberechtigte nach den 41 oder 42 SGB XI Zuschüsse zur Förderung laufender Aufwendungen in Höhe von maximal 10,23 pro Betreuungstag in der Tageseinrichtung. Die Aufwendungen sind von im Jahr 2009 auf zuletzt angestiegen. Für 2014 sind erneut steigende Zuschüsse zu erwarten. Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr um auf angehoben. Zuschüsse an Einrichtungen der Kurzzeitpflege Träger von Einrichtungen der Kurzzeitpflege erhalten nach 6 (2) LPflegeG für Anspruchsberechtigte mit einer Pflegestufe für bis zu 28 Kalendertage Zuschüsse zur Förderung laufender Aufwendungen in Höhe von maximal 15,35 pro Betreuungstag. Die Zahl der Anträge hat sich seit 2005 mit 331 Fällen auf 971 Fälle im Jahr 2012 fast verdreifacht bei weiterhin steigender Tendenz. Für 2014 sind erneut steigende Zuschüsse zu erwarten Der Ansatz wurde um auf angehoben. Zuschüsse an Schuldnerberatungsstellen Die Aufwendungen für Beratungsleistungen der Schuldnerberatungsstellen erhöhen sich durch die Neuvergabe ab dem In dem Ansatz sind nun auch Aufwendungen für die bisher dem Teilplan 3121 zugeordnete soziale Begleitmaßnahme nach dem SGB II enthalten. Seite 1

220 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 321 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g 1. Allgemeines 1.1 Teilplan 321 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kriegsopferfürsorge und ähnliche Maßnahmen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Menschen, die durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnissen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung Versorgung gewähren. 2. Anträge nach dem Impfschutzgesetz, nach den Soldatenversorgungsgesetz, nach den Opferentschädigungsgesetz bearbeiten 3. Anspruch auf Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz hat, wer in der Zeit vom bis zum in den in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebieten zu Unrecht in Haft gesessen hat und zumindest zeitweilig weder seinen bisher ausgeübten, begonnenen, erlernten oder durch den Beginn einer berufsbezogenen Ausbildung nachweisbar angestrebten noch einen sozial gleichwertigen Beruf ausüben konnte. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges, Impfschutzgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Häftlingsentschädigungsgesetz 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Aufgaben werden von den Mitarbeitern/innen der Stadt Kiel wahrgenommen. MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Die Aufgaben wurden der Stadt Kiel im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung übertragen. entfällt Finanzen Risiken Hinsichtlich der Aufwendungen des überörtlichen Trägers hat der TP 322 eine Abrechnungsfunktion. entfällt

221 - Seite Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kreis 100%

222 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Produktgruppe: 321 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kriegsopferfürsorge und ähnliche Maßnahmen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

223 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Produktgruppe: 321 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kriegsopferfürsorge und ähnliche Maßnahmen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , Erläuterungen: Seite 1

224 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Teilplan 322 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kriegsopferfürsorge und ähnliche Maßnahmen - Abrechnung mit dem überörtlichen Träger 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Der Teilplan 322 dient nur der Abrechnung mit dem überörtlichen Träger und der Stadt Kiel und hat somit keine eigenen Ziele oder Personalanteile ausgewiesen. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges, Impfschutzgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Seit 2014 sind keine Aufwendungen geplant. Der Teilplan entfällt zukünftig.

225 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Produktgruppe: 322 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kriegsopferfürsorge und ähnliche Maßnahmen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

226 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Produktgruppe: 322 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kriegsopferfürsorge und ähnliche Maßnahmen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 2.413, , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

227 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 341 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 341 Unterhaltsvorschussleistungen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe 1.3 Teilplanverantwortliche/r III / Herr Heinze 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung Gewährung finanzieller Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für minderjährige Kinder aus Mitteln des Bundes (zu 1/3) und des Landes (zu 2/3) Rückgriff auf erstattungspflichtige Elternteile incl. Abführung sämtlicher Zahlungseingänge an das Land Bindungsgrad Weisungsaufgabe Weisungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) 1.6 Zuständiger Fachausschuss Jugendhilfeausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Rückerstattung der ausgezahlten Leistungen im Umfang von 21 % Unterhaltsverpflichtete Elternteile Rückholquote (prozentuales Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben) 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist Rückholquote 21 % 21 % 21 % 19,43 % 23 % 21,27 % 4. Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 % *) Bewertung Anteil zung Anteil % *) Beset- % *) Bewertung Anteil Amtmann 1,0 14 A 12 1,0 14 A 11 1,0 14 A Beschäftigte 1, , , Beschäftigte 1, , , Beschäftigte 0, , , Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 2,64 2,64 2,64

228 - Seite Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Potentiale/ MitarbeiterInnen Prozesse Kunden Finanzen Risiken Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Nach einer mehrmonatigen Vakanz auf der Stelle konnte erst zum einee Wiederbesetzung erfolgen. Es werden durch diee Herstellungg der regulären Besetzung einee Verkürzung der Bearbeitungszeitenn und eine Verbesserung der Rückholquote erwartet. Es wird wie bisher an der Optimierung der Arbeitsabläufe gearbeitet. Dabei genießt die Si- den Kunden/innen höchste Priorität. Informationsblätter und Merkblätter werden regelmäßig auf Verständlichkeit und Serviceorientierung hin überprüft. Wesentliche Veränderungenn der Fallzahlen erscheinen derzeit unwahrscheinlich. Der Anteil an Kindern, die zeitgleich mit den UVG-Leistungen zusätzlich im Bezug von SGB II-Leistungen stehen, ist seitt Beginn der Auswertung vor 4 Jahrenn mit ca. 50 % festgestellt worden und wird sich perspektivisch auch in 2015 nicht wesentlich ändern. cherstellung einer zügigen und rechtssicheren Erbringung der Dienstleistungen gegenüber Solange das Land - nach wie vor - keinen Gebrauch von der Öffnungsklausel im UVG macht, wird der Kreishaushalt nicht mit einer Teilhabe an Ausgaben und Einnahmen bela- stet; die UVG-Leistungen sind nach wie vor durchlaufende Gelder ohne inhaltlichen Bilanz- keine ersichtlichh bezug. Vom Kreis sind unverändert die Personal- und Verwaltungsgemeinkosten zu tragen. 6. Deckung der Aufwendungen (nur Personal und Verwaltungsgemeinkosten) durch Kreis- und Fremdmittel Kreis 100%

229 T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 341 Unterhaltsvorschussleistungen - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

230 T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 341 Unterhaltsvorschussleistungen - Seite Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

231 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 343 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 343 Betreuungsleistungen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Betreuungsbehörde 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Lohmeier (komm.) 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Betreuungsgerichtshilfe (Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung, Beteiligung im Betreuungsverfahren, Vollzug richterlicher Anordnungen, Auswahl und Vorschlag einer geeigneten Betreuerperson) 2. Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung und Entscheidung für Betreute im Rahmen betreuungsgerichtlich festgelegter Aufgabenkreise 3. Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten 4. Information und Beratung über Vorsorgeregelungen und die Beglaubigung entsprechender Verfügungen 5. Beratung und Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen (Prüfung des Erforderlichkeitsgrundsatzes) 6. Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes (Einrichtung örtlicher Arbeitsgemeinschaften, Mitarbeit in überörtlichen Arbeitsgemeinschaften), Zusammenarbeit mit Sozialleistungsträgern Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 7. Materielle Förderung der Betreuungsvereine Freiwillig ohne Bindung 1.5 Auftragsgrundlage Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Betreuungsbehördengesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Sozialgesetzbücher, Gesetz zur Anpassung des Schleswig-Holsteinischen Landesrechts an das Betreuungsgesetz, Landesrichtlinien über die Förderung von anerkannten und gemeinnützigen Betreuungsvereinen des Landes Schleswig-Holstein 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Gewinnung und Benennung von geeigneten ehrenamtlichen Betreuern in mindestens 55 % aller Fälle. Hierdurch Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement gemäß der Strategischen Ziele des Kreises Segeberg. -Familienangehörige von Betroffenen - am Betreuungswesen interessierte Personen Zahl der ehrenamtlich geführten Betreuungen/Gesamtzahl aller Betreuungsbeziehungen

232 - Seite Aufbau eines bedarfsdeckenden Angebotes von Berufsbetreuern, die mindestens 35 % aller Betreuungen übernehmen können 3. Begrenzung der von der Betreuungsbehörde zu führenden Betreuungen auf maximal 20 Fälle Qualifizierte und interessierte Personen Richter, Betreuer Zahl der beruflich geführten Betreuungen/Gesamtzahl der Betreuungsbeziehungen der Behördenbetreuungen 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Nr. 1. Zahl der ehrenamtlich geführten Betreuungen/Gesamtzahl der Betreuungsbeziehungen 2. Zahl der beruflich geführten Betreuungen/Gesamtzahl der Betreuungsbeziehungen (60%) (42%) 2.500/ (58,1%) 1.800/ (41,8%) (57,5) 1.700/ (42,5%) (57,8%) (42%) Soll (58,9%) 1.600/ (41%) Ist / (58.4%) 1.762/ (41,4%) 3. der Behördenbetreuungen Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Beschäftigte/r/ Fachdienstleitung Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 Bewer % *) % *) Besetzung Anteil % *) wertung Anteil Anteil Bewer wertung 1, S 15 1, S 15 1, S Beschäftigte/r 1, S 14 1, S 17 1, S Beschäftigte/r 1, S 14 1, S 14 1, S Beschäftigte/r 1, S 14 1, S 14 1, S Beschäftigte/r 1, S 14 1, S 15 1, S Beschäftigte/r 1, S 14 1, S 14 1, S 14 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % 6,0 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Mitarbeiter/innen Prozesse Die demographische Entwicklung und die Zunahme psychisch erkrankter Personen führen anhaltend zu vermehrten Betreuungsanregungen. Gesetzliche Veränderungen stellen erweiterte Anforderungen an das Aufgabenspektrum der Betreuungsbehörde. Steigende Fallzahlen und erweiterte Aufgaben werden mit einer hohen Fachlichkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter bewältigt. Eine gründliche Prüfung der Erforderlichkeit und ggf. eine Vermeidung von Betreuungseinrichtungen verfolgt das Ziel des Erhalts der Selbstbestimmung von Betroffenen und deckt sich mit den Strategischen Zielen des Kreises Segeberg. Eine Arbeitsplatzuntersuchung hat einen Stellenmehrbedarf ergeben. Die Sachbearbeitung findet in bezirklicher Zuständigkeit statt und orientiert sich an den Sozialräumen des Kreises. In Norderstedt und Kaltenkirchen finden Sprechstunden statt. Die Sozialberichterstattung erfolgt nach qualifizierten Kriterien. Mögliche Unterschiede in der Arbeitsbelastung werden monatlich festgestellt und im Rahmen der Teamstruktur ggf. ausgeglichen. 6,0 6,0

233 - Seite Kunden Finanzen Risiken Anfragen der Betreuungsgerichte werden zeitnah und qualifiziert t beantwortet. Eine aufsuchende Arbeit wird für den gesamten Kreis sichergestellt. Informationen und Beratungen werden im Einzelfall sowie s durch regionale Veranstaltungen angeboten und nachgefragt.. Die Finanzen sind kalkulierbar, da im Wesentlichen PersonalkostP ten und die damit verbun- denen Sachkosten anfallen. Die Förderung der Betreuungsvereine erfolgt nach den "Richtlinien über die Förderung von anerkanntenn und gemeinnützigen Betreuungsvereinen" des Landes Schleswig-Holstein; 3 des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes vom Darin heißt es unter dem Punkt -Kommunale Zuschüsse-: "Die Kreise und kreisfreien Städte beteiligen sich an der Förderung der Betreuungsvereine mindestens mit einem Zuschuss in derselben Höhe wie w der des Landes". Die Förderrichtlinien werdenn derzeit überarbeitet, es muss mit einer leichten Erhöhung der Fördersumme gerechnet werden, die Orientierung ann der Höhe des Landeszuschusses wird voraussichtlich erhalten bleiben. Die personellen Kapazitätenn müssen erhöht werden um bei steigenden Fallzahlen und er- weiterten gesetzlichen Anforderungen die Qualität zuu sichern undd den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kreis 100%

234 - Seite T E I L - E R G E B N I S - Jahr 2015 Produktgruppe: 343 Betreuungsleistungen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

235 - Seite T E I L - F I N A N Z - Jahr 2015 Produktgruppe: 343 Betreuungsleistungen Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 20, , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

236 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 344 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 344 Hilfen für Heimkehrer, politische Häftlinge, Vertriebene und Spätaussiedler 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Durch Zusammenlegung der Ausgleichsverwaltungen wurde die Aufgabe dem Landesamt in Neumünster übertragen. Der Kreis zahlt einen Anteil an die Vertriebenenberatungsstellen. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage Vereinbarung zwischen der Stadt Kiel, den Kreisen Pinneberg, Plön, Segeberg und der Stadt Neumünster über die Zusammenlegung der Ausgleichsverwaltungen 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition 3. Daten zur Zielerreichung 4. Personal 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Angaben zu Ziffer entfallen aufgrund der Aufgabenübertragung 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Seit 2014 sind keine Aufwendungen geplant. Der Teilplan entfällt zukünftig.

237 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Produktgruppe: 344 Hilfen für Heimkehrer, politische Häftlinge, Vertriebene und Spätaussiedler Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS Erläuterungen: Seite 1

238 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Produktgruppe: 344 Hilfen für Heimkehrer, politische Häftlinge, Vertriebene und Spätaussiedler Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG Erläuterungen: Seite 1

239 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan 345 T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g Allgemeines 1.1 Teilplan 345 Leistungen nach 6 b Bundeskindergeldgesetz 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung 1. Gem. 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind seit dem folgende Ansprüche aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket definiert: - Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, - persönlicher Schulbedarf, - erforderliche Kosten der Schülerbeförderung, - angemessene Lernförderung, - gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas, - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. In 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKKG) in Verbindung mit 28 SGB II wurde ergänzend ein Leistungsanspruch für Kinder und Jugendliche auf Bildung und Teilhabe geregelt, für die neben Kindergeld auch Wohngeld und/oder Kinderzuschlag bezogen wird. Als zuständige Stellen wurden hierfür zunächst die Länder bestimmt. Das Land Schleswig-Holstein hat diese Aufgabe durch Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II auf die Kreise und kreisfreien Städte als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe übertragen. Bindungsgrad Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe 1.5 Auftragsgrundlage 6 b Bundeskindergeldgesetz 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 2. Zieldefinition Nr. Ziel Zielgruppe Kennzahl 1. Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessern. Kinder und Jugendliche mit Ansprüchen auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. der Kinder, die Leistungen nach dem Bildungs-und Teilhabepaket beantragt haben 3. Daten zur Zielerreichung Ziel Kennzahl Nr. der Kinder, die Leistungen 1. nach dem Bildungs-und Teilhabepaket beantragt haben Soll 2015 Soll 2014 Soll 2013 Ist 2013 Soll 2012 Ist

240 - Seite Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplann Bezeichnung Beschäftigte 1) 0,5 100 Summe *) dem Teilplan zugeordnet in % Soll 2014 % *) Anteil K 0,55 9 Ist 2014 zum z % *) Anteil 0, , 5 Beset- zung 9 0,5 Soll 2015 % *) Anteil 100 0,5 Bewertung Bewer- tung 9 1 ) Die Personalkosten werden über den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft finanziert. 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Mitarbeiterin ist fachlich geschult. MitarbeiterInnen Prozesse Der Kreis Segeberg hat zumm erfolgreich kreisweit diee Bildungskarte eingeführt. Durch Pressearbeit wird die Inanspruchnahme der Leistungen gefördert. Kunden Jobcenter, Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises, Schulen, Kindertagestätten, Sport- vereine, Volkshochschulen, Vereine aus den Bereichen Kultur und Geselligkeit Finanzen Die Mittel werden über die Bundesbeteiligung an denn Kosten derr Unterkunft bereitgestellt t. Risiken Die Finanzierung erfolgt über den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und ist lang- fristig nicht gesichert. 6. Deckung der Aufwendungen durch Kreis-/Fremdmittel Kreis 100% Die Erträge aus Erstattungen dess Bundes werden im Teilplan 3121 dargestellt.

241 T E I L - E R G E B N I S - Jahr Seite Produktgruppe: 345 Leistungen nach 6 b Bunderkindergeldgesetz - Bildung und Teilhabe Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Ergebnisplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und Ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentg. 5 Privat-rechtliche Leistungsentg. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge 8 Aktivierte Eigenleistungen 9 Bestandsveränderungen 10 Ordentliche Erträge 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen 15 Transferaufwendungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 davon Verfügungsmittel 18 Ordentliche Aufwendungen 19 ERGEBNIS. D. LFD. VERWALTUNGSTÄTIGK. 20 Finanzerträge 21 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 22 FINANZERGEBNIS 23 ORDENTLICHES ERGEBNIS 24 Außerordentliche Erträge 25 Außerordentliche Aufwendungen 26 AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 27 ERGEBNIS V. BERÜCKS. INT. LEIST-BEZ 28 Ertr. aus internen Leistungsbez. 29 Aufw. aus internen Leistungsbez. 30 ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

242 T E I L - F I N A N Z - Jahr Seite Produktgruppe: 345 Leistungen nach 6 b Bunderkindergeldgesetz - Bildung und Teilhabe Ergebnis Jahresabschluss Haushaltsansatz Mittelfristige Finanzplanung P L A N / - R E C H N U N G 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonst. Finanzeinzahlungen 9 Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Ausz. f. Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonst. Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 SALDO AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT INVESTITIONSTÄTIGKEIT 18 Einz. a. Zuw. u. Zusch. für Invest. 19 Einz. a. d. Veräuß. v. Grundst./Geb. 20 Einz. a. d. Veräuß. v. bew. Anlagev. 21 Einz. a. d. Veräuß. v. Finanzanl. 22 Einz. a. d. Abwicklung v. Baumaßn. 23 Einz. a. Rückfl. (f. Invest. Dritter) 24 Einz. a. Beiträgen u. ä. Entgelten 25 Sonstige Investitionseinzahlungen 26 Summe der investiven Einzahlungen 27 Ausz. v. Zuw. u. Zusch. für Invest. 28 Ausz. f. d. Erwerb v. Grundst./Geb. 29 Ausz. f. d. Erwerb v. bew. Anlagever. 30 Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanl. 31 Ausz. f. Baumaßnahmen 32 Ausz. f. d. Gewähr. v. Ausleih. 33 Sonstige Investitionsauszahlungen 34 Summe der investiven Auszahlungen 35 SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG 9.149, , , , , , , , Erläuterungen: Seite 1

243 - Seite Teilpläne Kreisverwaltung Segeberg Teilplan Allgemeines 1.1 Teilplan 351 Maßnahmen zu sonstigen Hilfen und Leistungen 1.2 Fachbereich/Fachdienst III / Soziale Sicherung 1.3 Teilplanverantwortliche/r Frau Andrasch 1.4 Leistungsbeschreibung Nr. Leistung T e i l p l a n b e s c h r e i b u n g 2015 Bindungsgrad 1. Sicherung des Lebensbedarfes von Wehrpflichtigen und ihren Angehörigen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz Weisungsaufgabe 2. Leistungen nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz Weisungsaufgabe 3. Zivilblinde erhalten Landesblindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Pflichtige Selbstverwal- 4. Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers ( 42 SGB XI, 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor. tungsaufgabe Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Die Tages- oder Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege, bei welcher der Pflegebedürftige nur einen Teil des Tages (während des Tages oder während der Nacht) stationär gepflegt wird, wohingegen er in der übrigen Zeit häusliche Pflege erhält. Die Leistungsdauer der teilstationären Pflege ist nicht begrenzt. 5. Schwerbehinderte Menschen haben im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen einen zusätzlichen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist nur wirksam, wenn eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber vorher die Zustimmung der örtlichen Fürsorgestelle erhalten hat. Schwerbehinderten Menschen können wegen ihrer Behinderung Nachteile auf dem Arbeitsmarkt drohen. Der besondere Kündigungsschutz soll diese Nachteile ausgleichen. Schwerbehinderte Menschen haben diesen Kündigungsschutz zusätzlich zu dem allgemeinen Kündigungsschutz. Der besondere Kündigungsschutz führt nicht dazu, dass schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht gekündigt werden kann. Der besondere Kündigungsschutz wirkt vor allem bei den Kündigungen, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen. 6. Der Kreis ist Fachaufsicht und Widerspruchsbehörde für Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. 7. Krankenhilfe nach 276 Lastenausgleichsgesetz (LAG). Empfänger von Unterhaltshilfen erhalten als zusätzliche Leistung Krankenbehandlung, die nach Art, Form und Maß der Krankenbehandlung entspricht, die den nicht versicherten Empfängern laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gewährt wird. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Weisungsaufgabe Weisungsaufgabe

244 - Seite Auftragsgrundlage Unterhaltssicherungsgesetz, Landesbehindertengleichstellungsgesetz, Landesblindengeldgesetz, Landespflegegesetz, Wohngeldgesetz, Lastenausgleichsgesetz 1.6 Zuständiger Fachausschuss Sozialausschuss 4. Personal Lfd. Nr. aus dem Stellenplan Bezeichnung Beschäftigte/r 1, , , Beschäftigte/r 1,0 10 A 10 1,0 10 A 9 1,0 10 A Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 0, , , Beamte/r 1,0 10 A 9 1,0 10 A 9 1,0 10 A Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 0, , , Beschäftigte/r 1, , , Beschäftigte/r 1, , , Summe 1,61 *) dem Teilplan zugeordnet in % 1 ) Die Personalkosten für die Sachbearbeitung im Bereich USG (0,2 ) werden zu 60% im Rahmen der Kooperation mit anderen Kreisen und Städten erstattet. 1,61 5. Resümee zu dem aktuellen Stand und Perspektiven Zieldimension Einschätzung der/s Teilplanverantwortlichen Potentiale/ Die Mitarbeiterinnen sind fachlich qualifiziert und laufend fortgebildet. MitarbeiterInnen 1,61 Soll 2014 Ist 2014 zum Soll 2015 Beset % *) Bewertung Anteil zahl Anteil % *) An- % *) setzung Anteil Bewertung

245 - Seite Prozesse Investitionskostenzuschuss bei Kurzzeitpflegee - Fallzahlen nicht bewilligt bewilligt Investitionskostenzuschuss bei Kurzzeitpflege - Gesamtausgaben , , , , , ,00 0, Ausgaben In Hinblick auf die demografische Entwicklung sind die d Fallzahlensteigerungen in der Kurz- zeitpflege positiv zu bewerten, da durch diese Hilfe Angehörige entlastet werden und Auf- einen starken Wechsel, da das Angebot sehr individuell ist. Aktuell gibt es fünf Anbieter nahmen in vollstationären Pflegeeinrichtungen vermieden werden können. Die Tagespflege wird laufend von ca. 140 Menschen aus dem Kreisgebiet genutzt. Es gibt dieser Leistung im Kreisgebiet, die Tendenz geht zu einer Ausweitung diesess sinnvollen Angebotes. Die Beteiligung des Kreises in Kündigungsschutzverfahren von schwerbehinderten Menschen nimmt zu. So waren es 2011, 2012, im Durchschnitt 60 Ver-

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