- Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Fassungen

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1 Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach ialwissenschaften vom 3. August 202 i.v.m. den Änderungen vom 7. März 204 und 5. September 206 und den Berichtigungen vom 4. November 203 und. April 205 (Studienmodell 20) - Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Fassungen Aufgrund der 2 Abs. 4 und 64 Abs. des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 6. September 204 (GV. NRW. S. 547), geändert durch Gesetz vom 4. Juni 206 (GV. NRW. S. 30) hat die Fakultät für iologie der Universität Bielefeld in Verbindung mit der Prüfungs- und Studienordnung für das Bachelorstudium (BPO - Studienmodell 20) an der Universität Bielefeld vom. September 205 (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - Jg. 44 Nr. 5 S. 388), geändert am 5. August 206 (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - Jg. 45 Nr. 4 S. 29) diese Fächerspezifischen Bestimmungen (Anlage zu Abs. BPO) erlassen:. Überblick über die Bachelorstudiengänge ( 8- BPO) a. Bachelorstudiengang mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung Ziffer 4 b. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen Ziffer 5 entfällt - c. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen Ziffer 6 d. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Ziffer 7 2. Weitere Zugangsvoraussetzungen ( 4 Abs. 2 BPO) - entfällt - 3. Studienbeginn ( 5 Abs. BPO) Das Studium kann zum Wintersemester aufgenommen werden. 4. Bachelorstudiengang mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung, Bachelorgrad ( 3, 8 BPO) Im Rahmen dieses Bachelorstudiengangs werden folgende Studiengangsvarianten angeboten, die ggf. wie folgt kombiniert werden müssen: a. -Fach Bachelor ( ) -entfällt - b. Kernfach ( ) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad eines "Bachelor of Arts" verliehen. Das Kernfach muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung ( 8 BPO) angebotenen Nebenfach (60 ) oder mit zwei anderen Kleinen Nebenfächern (jeweils 30 ) kombiniert werden. c. Nebenfach (60 ) Das Nebenfach muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit fachwissenschaftlicher Ausrichtung ( 8 BPO) angebotenen Kernfach ( ) kombiniert werden. d. Kleines Nebenfach (30 ) - entfällt - a. -Fach Bachelor ( ) - entfällt b. Kernfach ( ) 30-M2 Methoden der empirischen ialforschung (Grundlagen) 0 30-M2 Politikwissenschaft/Politische Theorie 0 30-M9 ialstruktur / Politische Struktur M Grundlagen der iologie M26- Wirtschaftswissenschaften 3 0

2 2 30-M6 Praktikum M20 Fachmodul Integration I: Politik/Wirtschaft 6 0 oder 30-M2 Fachmodul Integration II: Gesellschaft/Wirtschaft 5 0 Weiterer Wahlpflichtbereich 30-M4 iologische Theorie I M5 Vertiefung Methoden I M2 30-M3 Vergleichende Politikwissenschaft/ Public Policy 5 o M4 Internationale Beziehungen 5 o M5 Politische iologie 5 o M22 Fachmodul iologische Theorie/ Geschichte der iologie I M23 Fachmodul Organisation I M24 Fachmodul Arbeit, Wirtschaft, ialpolitik I M25 Fachmodul Transnationalisierung, Migration und Entwicklung M26 Fachmodul Geschlechterforschung und M27,3 Fachmodul Wissenschaft, Technik, Medien M29 Fachmodul Recht und Regulierung M35 Fachmodul Mediensoziologie M7 Bachelorarbeit 6 0 Individueller Ergänzungsbereich ( 8 Abs., Abs. 3, 6 BPO) 2 30 Gesamtsumme 20 Es ist ein Modul zu studieren. In einem Fachmodul kann eines der Seminare durch eine Studiengruppe ersetzt werden. Es darf nur eins der Module 30-M27 und 30-M35 studiert werden. 2 Abweichende Regelung entsprechend 6 Abs. 4 BPO: Neben der Möglichkeit, im Umfang von 0 einzelne Modulelemente (in der Regel Lehrveranstaltungen) in den Individuellen Ergänzungsbereich einzubringen ( 6 Abs. S. 4 BPO) besteht die Option, weitere 0 auf diese Weise einzubringen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer Modul(teil)prüfung, auf deren Grundlage die 0 vergeben werden. 3 Das Modul 30-M27 steht für Studierende, die sich nach dem Wintersemester 203/4 einschreiben, nicht mehr im Wahlpflichtbereich zur Verfügung. Studierende, die das Studium des Moduls bereits begonnen haben, können dieses bis zum Sommersemester 206 abschließen. Mit des Wintersemesters 206/7 können keine Veranstaltungen mehr besucht und auch keine Modulprüfungen und/oder Studienleistungen mehr erbracht werden. c. Nebenfach (60 ) 30-M2 Politikwissenschaft/Politische Theorie 0 3-M26- Wirtschaftswissenschaften 0 30-M Grundlagen der iologie M9 ialstruktur / Politische Struktur M2 Methoden der empirischen ialforschung (Grundlagen) 5 0

3 3 Wahlpflichtbereich 30-M3 Vergleichende Politikwissenschaft/ Public Policy M4 Internationale Beziehungen M5 Politische iologie M22 Fachmodul iologische Theorie/ Geschichte der iologie I M23 Fachmodul Organisation I M24 Fachmodul Arbeit, Wirtschaft, ialpolitik I M25 Fachmodul Transnationalisierung, Migration und Entwicklung M26 Fachmodul Geschlechterforschung und M29 Fachmodul Recht und Regulierung 5 0 Gesamtsumme 60 Es ist ein Modul zu studieren. In einem Fachmodul kann eines der Seminare durch eine Studiengruppe ersetzt werden. d. Kleines Nebenfach (30 ) - entfällt 5. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Grundschulen ( 9 BPO) - entfällt - 6. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen ( 0 BPO) Das Fach (60 ) muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit dem Berufsziel Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen ( 0 BPO) angebotenen - Fach (60 ) sowie mit - Bildungswissenschaften (60 ) kombiniert werden. Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten des weiteren Fachs ergeben sich aus der Lehramtszugangsverordnung. In einem der gewählten Fächer oder in Bildungswissenschaften ist eine Bachelorarbeit im Umfang von 0 anzufertigen. 30-M2 Politikwissenschaft/Politische Theorie 0 3-M26- Wirtschaftswissenschaften 0 30-M Grundlagen der iologie M9 ialstruktur / Politische Struktur 4 0 Zwischensumme 40

4 4 30-M28 Fachmodul Bildung/Weiterbildung M20 Fachmodul Integration I: Politik/Wirtschaft M7 Bachelorarbeit 6 0 Gesamtsumme 60 Es ist entweder das Modul Fachmodul Integration I: Politik/Wirtschaft (30-M20) zu studieren oder die Bachelorarbeit (30-M7) zu schreiben. 7. Bachelorstudiengang mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, Bachelorgrad ( 3, BPO) Im Rahmen dieses Bachelorstudiengangs werden folgende Studiengangsvarianten angeboten, die wie folgt kombiniert werden müssen: a. Kernfach (90 ) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad eines "Bachelor of Arts" (B.A.) verliehen. Das Kernfach muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ( BPO) angebotenen - Nebenfach (60 ) sowie mit - Bildungswissenschaften (30 ) kombiniert werden. Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten des Nebenfachs ergeben sich aus der Lehramtszugangsverordnung. b. Nebenfach (60 ) Das Nebenfach muss mit einem anderen im Rahmen eines Bachelorstudiengangs mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ( BPO) angebotenen - Kernfach (90 ) sowie mit - Bildungswissenschaften (30 ) kombiniert werden. Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten des Nebenfachs ergeben sich aus der Lehramtszugangsverordnung. a. Kernfach (90 ) 30-M2 Methoden der empirischen ialforschung (Grundlagen) 0 30-M2 Politikwissenschaft/Politische Theorie 0 30-M9 ialstruktur / Politische Struktur M Grundlagen der iologie M26- Wirtschaftswissenschaften 3 0

5 5 30-M28 Fachmodul Bildung/Weiterbildung 3 0 Wahlpflichtbereich 30-M4 iologische Theorie I M5 Vertiefung Methoden I M2 30-M3 Vergleichende Politikwissenschaft/ Public Policy 5 o M4 Internationale Beziehungen 5 o M5 Politische iologie 5 o M22 Fachmodul iologische Theorie/ Geschichte der iologie I M23 Fachmodul Organisation I M24 Fachmodul Arbeit, Wirtschaft, ialpolitik I M25 Fachmodul Transnationalisierung, Migration und Entwicklung M26 Fachmodul Geschlechterforschung und M27,2 Fachmodul Wissenschaft, Technik, Medien M29 Fachmodul Recht und Regulierung M35 Fachmodul Mediensoziologie M20 Fachmodul Integration I: Politik/Wirtschaft M7 Bachelorarbeit 6 0 Gesamtsumme 90 Es ist ein Modul zu studieren. In einem Fachmodul kann eines der Seminare durch eine Studiengruppe ersetzt werden. Es darf nur eins der Module 30-M27 und 30-M35 studiert werden. 2 Das Modul 30-M27 steht für Studierende, die sich nach dem Wintersemester 203/4 einschreiben, nicht mehr im Wahlpflichtbereich zur Verfügung. Studierende, die das Studium des Moduls bereits begonnen haben, können dieses bis zum Sommersemester 206 abschließen. Mit des Wintersemesters 206/7 können keine Veranstaltungen mehr besucht und auch keine Modulprüfungen und/oder Studienleistungen mehr erbracht werden. b. Nebenfach (60 ) 30-M2 Politikwissenschaft/Politische Theorie 0 3-M26- Wirtschaftswissenschaften 0 30-M Grundlagen der iologie M9 ialstruktur / Politische Struktur M2 Methoden der empirischen ialforschung (Grundlagen) M28 Fachmodul Bildung/Weiterbildung 5 0 Gesamtsumme 60

6 6 8. Modulstrukturtabelle Kürzel Titel Anzahl Studienleistungen Anzahl unbenotete Modul(teil)- prüfungen 30-M Grundlagen der iologie 0 30-M2 Methoden der empirischen ialforschung (Grundlagen) 0 2 : 30-M4 iologische Theorie I M5 Vertiefung Methoden I 0 30-M2 4 3 :: 30-M6 Praktikum 0 30-M7 Bachelorarbeit 0 30-M2 Politikwissenschaft/Politische Theorie 0 2 : 30-M3 Vergleichende Politikwissenschaft/ Public Policy M4 Internationale Beziehungen M5 Politische iologie M9 ialstruktur / Politische Struktur M20 Fachmodul Integration I: Politik/Wirtschaft M2 Fachmodul Integration II: Gesellschaft/Wirtschaft M22 Fachmodul iologische Theorie/ Geschichte der iologie I M23 Fachmodul Organisation I M24 Fachmodul Arbeit, Wirtschaft, ialpolitik I M25 Fachmodul Transnationalisierung, Migration und Entwicklung M26 Fachmodul Geschlechterforschung und M27 Fachmodul Wissenschaft, Technik, Medien M28 Fachmodul Bildung/Weiterbildung 0 3 Anzahl benotete Modul(teil)- prüfungen Gewichtung Modulteilprüfungen 30-M29 Fachmodul Recht und Regulierung M26- Wirtschaftswissenschaften 0 2 : 30-M35 Fachmodul Mediensoziologie 0 2 Das Modul 30-M27 steht für Studierende, die sich nach dem Wintersemester 203/4 einschreiben, nicht mehr im Wahlpflichtbereich zur Verfügung. Studierende, die das Studium des Moduls bereits begonnen haben, können dieses bis zum Sommersemester 206 abschließen. Mit des Wintersemesters 206/7 können keine Veranstaltungen mehr besucht und auch keine Modulprüfungen und/oder Studienleistungen mehr erbracht werden. 9. Weitere Angaben zu den Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und zu Studienleistungen sowie zur Bachelorarbeit ( 4, 5, 7 BPO) () Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen werden in einer der folgenden Formen erbracht: - Hausarbeit im Umfang von 0-22 Seiten; - Klausur im Umfang von Minuten; - Essay im Umfang von 4-6 Seiten; - Mündliche Prüfung im Umfang von Minuten; - Abschlussbericht oder Auswertungsbericht im Umfang von 5-20 Seiten; - Praktikumsbericht im Umfang von ca. 8-0 Seiten; - Kurzexpertise im Umfang von 6-9 Seiten; - Referat (in der Regel 30 Minuten) mit Ausarbeitung im Umfang von 8-0 Seiten; - Portfolio von 2-3 Elementen (Darstellung des Kleinprojekts, Beobachtungsprotokoll, Interviewtranskript, Transkript einer Interaktion, Reflexion, Skizze eines Forschungsprojekts, Sitzungsprotokoll; Zusammenfassung eines wissenschaftlichen Textes; schriftliche Zusammenfassung von Diskussionsbeiträgen, Moderation einer Sitzung, Essay). Die Bewertung erfolgt abschließend aufgrund einer Gesamtbetrachtung der Summe der einzelnen Elemente.

7 7 Weitere Formen, insbesondere solche für den Nachweis von fachübergreifenden Kompetenzen einschließlich Medienkompetenz, sind möglich. Der Arbeitsaufwand und die Qualifikationsanforderungen müssen vergleichbar sein. Weitere Konkretisierungen enthalten die (2) Studienleistungen im Fach ialwissenschaften dienen der kommunikativen (schriftlichen und/ oder mündlichen) Einübung und dem Erlernen der zu erwerbenden Kompetenz mit Fokus auf die Interaktionssituation der Veranstaltung. Als Studienleistungen kommen insbesondere in Betracht: Ein Kurzreferat, die Moderation einer Sitzung, die Kommentierung einer Präsentation, ein Sitzungsprotokoll, ein Kurzessay, ein Literaturbericht, die Bearbeitung von Übungsaufgaben, das Anfertigen von Übungspapieren, ein Exzerpt, ein kurzer Literaturbericht, eine Präsentation oder Dokumentation von Zwischenschritten oder Gruppenarbeitsergebnissen, eine Präsentation einer Problemsicht, kurze sowie frei vorgetragene mündliche oder schriftliche Stellungnahmen, Stundenprotokolle oder Vorbereitungen von Diskussionsbeiträgen. Weitere Formen sind möglich. Bei der Wahl weiterer Formen sind das Ziel der Studienleistung und der vorgegebene Umfang zu berücksichtigen. Weitere Konkretisierungen enthalten die (3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 8 Wochen. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb des vorgesehenen Workload von 0 (300 Stunden) möglich ist. Die Bachelorarbeit soll einen Umfang ca. 30 Seiten haben und ist in dreifacher schriftlicher Ausfertigung fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben. 0. Inkrafttreten und Geltungsbereich () Diese Fächerspezifischen Bestimmungen treten zum. Oktober 202 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage zu Abs. 2 BPO: Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach ialwissenschaften vom. März 202 (Verkündungsblatt der Universität Bielefeld Amtliche Bekanntmachungen Jg. 4 Nr. 6 S. 49) außer Kraft. (2) Studierende die das Fachmodul 30-M27 Wissenschaft, Technik, Medien für das Nebenfach zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Fächerspezifischen Bestimmungen - bereits begonnen haben, können dieses noch abschließen und in ihren Studienabschluss einbringen; - bereits abgeschlossen haben, können dieses noch in ihren Studienabschluss einbringen.

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