Konsolidierungspfad der Freien Hansestadt Bremen und Föderalismusreform

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1 Vortrag Die Senatorin für Finanzen Konsolidierungspfad der Freien Hansestadt Bremen und Föderalismusreform 15. Januar 2013

2 Gliederung A. Einführung Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen B. Schuldenbremse 1. Regelung im Grundgesetz 2. Umsetzung der Schuldenbremse im Landesrecht 3. Konsequenzen für die Bremer Finanzplanung C. Konsolidierungspfad 1. Stabilitätsrat 2. Verwaltungsvereinbarung 3. Stabilitätsprogramm D. Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen 1. Ausgangslage 2. Ziele der Freien Hansestadt Bremen 1

3 A. Einführung Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen 2

4 A. Einführung Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen - Gliederung der Haushaltslage (Anschlag 2012 des Landes und der Stadtgemeinde Bremen ohne Bremerhaven) 3

5 B. Schuldenbremse 4

6 B. Schuldenbremse 1. Regelung im Grundgesetz 5

7 B. Schuldenbremse 1. Regelung im Grundgesetz Neue Schuldenregel (Art. 109 III GG) Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen Bund: 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) Länder: Keine Nettokreditaufnahme Eine in Auf- und Abschwung symmetrisch Berücksichtigung der Abweichungen von der konjunkturellen Normallage Ausnahmen für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen 6

8 B. Schuldenbremse 1. Regelung im Grundgesetz Übergangsregelungen Bund muss Ziel bis 2016 stufenweise realisieren Alle Länder müssen ausgeglichene Haushalte bis 2020 erreichen 7

9 B. Schuldenbremse 1. Regelung im Grundgesetz Bremische Beweggründe zur Zustimmung zur Schuldengrenze Wirkung als Steuersenkungsbremse Zustimmung unter der Bedingung, dass Einhaltung für alle Länder durch Hilfen möglich wird besonderer Anreiz: Neue Schuldengrenze ist Voraussetzung für die Gewährung von Konsolidierungshilfen 8

10 B. Schuldenbremse 2. Umsetzung der Schuldenbremse im Landesrecht 9

11 B. Schuldenbremse - 2. Umsetzung der Schuldenbremse im Landesrecht Das Grundgesetz verbietet den Ländern ab 2020 die Aufnahme neuer Schulden Eine Schuldenregel, die diesem Prinzip widerspricht, gilt nicht mehr Ausnahmen vom Kreditverbot bei außergewöhnlichen Notsituationen oder Abweichungen von der konjunkturellen Normallage bedürfen einer landesrechtlichen Regelung Die Bremische Bürgerschaft berät zurzeit in einem nichtständigen Ausschuss eine Änderung der Landesverfassung 10

12 B. Schuldenbremse 3. Konsequenzen für die Bremer Finanzplanung 11

13 B. Schuldenbremse - 3. Konsequenzen für die Bremer Finanzplanung Konsolidierungshilfen (Art. 143d II und III KonsHilfG) Bremen hat sich verpflichtet, sein strukturelles Finanzierungsdefizit ab 2011 in 10 gleichen Anteilen zurückzuführen. Gelingt dies nicht, entfällt für das betreffende Jahr die Hilfe Der Stabilitätsrat überwacht die Einhaltung dieser Konsolidierungsverpflichtungen Weitere Details werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und dem jeweils betroffenen Land geregelt 12

14 C. Konsolidierungspfad 13

15 C. Konsolidierungspfad 1. Stabilitätsrat 14

16 C. Konsolidierungspfad - 1. Stabilitätsrat Mitglieder Bundesfinanzminister, Bundeswirtschaftsminister 16 Länderfinanzminister und Länderfinanzministerinnen Aufgaben: Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder Überwachung der Sanierungsprogramme und Überwachung der Konsolidierungsverpflichtungen 15

17 C. Konsolidierungspfad 2. Verwaltungsvereinbarung 16

18 C. Konsolidierungspfad - 2. Verwaltungsvereinbarung Der Erfolg des Konsolidierungskurses wird an der Entwicklung des strukturellen Defizits gemessen Konsequente Saldobetrachtung Berücksichtigung konjunktureller Einflüsse Bereinigung um finanzieller Transaktionen Einbeziehung der Sondervermögen Der Stadtstaat zählt 17

19 C. Konsolidierungspfad 3. Stabilitätsprogramm 18

20 C. Konsolidierungspfad - 3. Stabilitätsprogramm Überwachung der Haushalte Vorlage der Stabilitätsberichte bis Mitte September mit festgelegten Kennziffern Beschlussfassung des Stabilitätsrats im Oktober über Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage Prüfung durch einen Evaluationsausschuss Beschlussfassung des Stabilitätsrats über eine drohende Haushaltsnotlage Vorlage eines Sanierungsberichts bis Mitte Oktober Das Verfahren ist vollständig getrennt von dem Verfahren zum Erhalt der Konsolidierungshilfen! 19

21 C. Konsolidierungspfad - 3. Stabilitätsprogramm Sanierungsprogramm Abbaupfad für die Nettokreditaufnahme in Übereinstimmung mit der Konsolidierungsverpflichtung Hinterlegung mit konkreten Maßnahmen (Einnahmeerhöhungen, Personalabbau, Steuerung der Sozialleistungen) Halbjährliche Berichte 20

22 D. Neuverhandlung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen 21

23 D. Neuverhandlung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen 1. Ausgangslage 22

24 D. Neuverhandlung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen 1. Ausgangslage - Verfallsdatum Notwendige Neuverhandlungen Die Befristung des Finanzausgleiches macht eine Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen notwendig Die Ministerpräsidenten haben einen Zeitplan für die Verhandlungen erstellt Ziel ist ein Abschluss der Verhandlungen bis 2016 Als ersten Schritt hat die Finanzministerkonferenz im April eine umfangreiche Bestandsaufnahme beschlossen Problem: Parallele Klage der Länder Bayern und Hessen 23

25 D. Neuverhandlung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen 2. Ziele der Freien Hansestadt Bremen 24

26 D. Neuverhandlung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen - 2. Ziele der Freien Hansestadt Bremen - Standpunkt - Bremische Interessen Bekenntnis zum kooperativen Föderalismus Bremen hält die vorgetragen Zweifel am Finanzausgleich für nicht zutreffend Besonderheiten der Stadtstaaten besser berücksichtigen Lösung der Finanzprobleme deutscher Großstädte und vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in der LFA Alle Finanzströme zwischen Bund und Ländern berücksichtigen Hafenlasten berücksichtigen Benachteiligung Bremens bei der Steuerverteilung und Zerlegung beseitigen, aber keine Zuschlagsrechte auf Steuern einführen Lösung für die Altschulden finden 25

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Ansprechpartner: Jan Fries Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Referat 01 Rudolf-Hilferding-Platz Bremen Telefon: Fax: Jan.Fries@finanzen.bremen.de Internet: 26

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