1. Einführung in die Problematik

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2 1. Einführung in die Problematik 1.1 Die Entwicklung und Reform des neuen chinesischen Unternehmensinsolvenzgesetzes Die Öffnung und die Reformen Chinas im Jahr 1978 führten zum Zusammenbruch der alten Unternehmensstruktur. Vor der Unternehmensreform war der Staat der einzige Eigentümer aller Unternehmen und Finanzinstitute. Unternehmen und Finanzinstitute dienten ausschließlich dem Gemeininteresse. Das bedeutet, dass der Staat damals die Ergebnisse der Unternehmensführung zu tragen hatte 1 ; Unternehmen und Finanzinstitute begriffen sich als Staatsorgane. Die Behörden konnten die Unternehmen verwalten, über das Vermögen der Unternehmen verfügen und Bankkredite für die Unternehmen aufnehmen. Im Verlustfall brauchte das Unternehmen den Kredit nicht zurückzuzahlen, und es konnte auch staatliche Subventionen bekommen. 2 Die Wirtschaft erlitt daher eine kontinuierliche Rezession. Jedes Jahr erfuhren 20% bis 25% der staatseigenen Unternehmen riesige Verluste. 3 Seit 1978 ist das Unternehmen als juristische Person Eigentümer des eigenen Vermögens. Mit der Einführung des Wettbewerbssystems tragen die Unternehmen Gewinn und Verlust nun selbst. Diese Reform warf drei Fragen auf: 1.) Wie ist die große Masse von untilgbaren Krediten zu behandeln? 2.) Wie sind die Haftungen und Rechte zwischen Staat, Unternehmen und Arbeitnehmern festzusetzen? 3.) Wie ist die Arbeitnehmermotivation zu gewährleisten? Vor diesem Hintergrund trat im Jahre 1986 das Unternehmenskonkursgesetz (probeweise Anwendung) in Kraft. Gemäß 1 des chinesischen Unternehmenskonkursgesetzes ist der Zweck der chinesischen Unternehmenskonkursordnung, den Erfordernissen der wirtschaftlichen Entwicklung und Unternehmensreform Rechnung zu tragen. Die Motivation der Gesetzgebung war es, den Wettbewerb zwischen den Unternehmen mit dem Konkursverfahren zu fördern; 4 dabei wurde allerdings die Sicherungen des Schuldnervermögens vom Gesetzgeber übersehen. Der Hauptzweck der Gesetzgebung war die zahlungsunfähigen staatseigenen Unternehmen nach der wirtschaftlichen Reformpolitik fortschreitend durch Konkursverfahren zu 1 Jinglian Wu, S Xilai Ye, Das Forum von Rechtswissenschaft, 1976, S Qianyuan Zhang, Gansu Social Sciences, 1986, Vol Xilai Ye, Das Forum von Rechtswissenschaft, 1986, S

3 liquidieren. Dementsprechend waren viele Eingriffsmaßnahmen von Behörden im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben, ohne Rücksicht auf die Sicherung des Schuldnervermögens. Dieses Phänomen ist in der Literatur als Konkurs nach Politik genannt. 5 In diesem Konkursverfahren nach Plan sollte die lokale Verwaltungsbehörde von staatseigenem Vermögen die Entscheidung treffen, ob ein Konkursantrag angenommen und das Konkursverfahren eröffnet werden sollte. Die Stellungnahme des Volksgerichts spielte deswegen keine Rolle. Die nach der Wirtschaftsreform einsetzende rasante wirtschaftliche Entwicklung führte dazu, dass das chinesische Konkursgesetz nicht in der Lage war, seine Aufgabe zu erfüllen. Nach der Statistik der chinesischen Volksbank betrug, bis Ende 2000 die Anzahl der Unternehmenskonten in allen chinesischen Hauptbanken (ICBC, ABC, CBC etc.) insgesamt 62,656. Die totale Summe der Kredite von solchen Konten belief sich auf 5792 Milliarden RMB. Insgesamt 222,96 staatseigene Unternehmen waren vor der Befriedigung ihrer Kredite durch Konkurs geflohen. Die Summe der unbefriedigten Kredite betrug insgesamt 1273 Milliarden RMB. 6 Die zu einfachen Sicherungsmaßnahmen, die mit starken Eingriffen der Behörden verbunden waren, führten zu dem allgemeinen Phänomen, dass die Unternehmen durch Konkurs die Befriedigung ihrer Kredite vermeiden wollten. Die oben erwähnt 22,296 staatseigenen Unternehmen beeinträchtigten vor der Eröffnung des Konkursverfahrens das Interesse von Konkursgläubigern durch Verstecken, unentgeltliche Verschiebung, Verkauf zu niedrigem Preis und Aufgabe von Forderungen. Anhand dieser in der Praxis zutage getretenen Fälle können drei Typen der Schuldenhinterziehung erfasst werden: 1.) Vor der Eröffnung des Konkursverfahrens das Vermögen vorsätzlich reduzieren. 2.) Nach der Eröffnung des Konkursverfahrens die Lücke der Sicherungsmaßnahmen nutzen, um das Vermögen zu übertragen. 3.) durch Konkurs nach Politik die Schuld befreien. Die Begründung dieses Phänomens liegt darin, dass das Konkursgesetz eine spezielle Schöpfung für die chinesische Unternehmensreform ist. Obwohl der Gesetzgeber sich die Erfahrungen und zugrunde liegenden Theorien der ausländischen Gesetzgebung zum Beispiel genommen hat, war das chinesische Konkursgesetz am Anfang des 21 Jahrhunderts wegen des falsch lokalisierten oder zeitlich begrenzten Gesetzgebungszwecks und einer schlechten 5 Shouheng Liu, Modernisierung des Commerz Markets, 2007, Vol Kanzlei des Staatsrats, Information über die Situation der Kreditentziehung von Unternehmen, 2001, Nr

4 theoretischen Grundlage nicht mehr effektiv, die rechtliche und gesellschaftliche Probleme zu lösen. Überdies hatten die Rechtsinterpretation und politische Strategien des Staates in der Praxis Vorrang vor der Konkursordnung; ein einheitliches Konkursgesetz lag in der Tat nicht vor. Überall entstehen unterschiedliche lokale und verwaltungsrechtliche Regelungen. Alles in allem steht die Konkursordnung auf verlorenem Posten. 7 Ein von mannigfaltigen und untereinander in Widerstreit stehenden Instituten gebildetes Rechtssystem ermöglicht dem Schuldner, die Kredite nicht zu befriedigen: Das chinesische Konkursgesetz stand vor seinem eigenen Konkurs. 8 Um dieses Problem zu bewältigen, musste das Konkursgesetz durch ein vollständig neues und modernes Gesetz ersetzt werden. Das neue Gesetz trat 2007 in Kraft und weist 12 Kapitel und insgesamt 136 Artikel auf (ungefähr doppelt so viele wie das alte Gesetz). Die Gesetzgebung des neuen Insolvenzgesetzes wird vor allem in fünf Bereichen reformiert: 1.) Erweiterung des Insolvenzschuldnerbereichs ( 2). 9 2.) Einführung der Insolvenzverwaltung ( 24). 3.) Einführung des Sanierungsverfahrens ( 73). 4.) Einführung der Insolvenzanfechtung ( 31 und 32). 5.) Besondere Regelung für die Insolvenz der Finanzinstitute ( 134). Im Jahr 2008 hatte die Finanzkrise China fest im Griff. Dieses Jahr war auch das erste Jahr, ab dem das neue Unternehmensinsolvenzgesetz durchgeführt wurde. Deshalb sollte die Anzahl Insolvenzverfahrenseröffnungen eigentlich, im Vergleich zum letzten Jahr, wesentlich ansteigen. Aber nach der Statistik der Insolvenzdatenbank in Peking 10 beträgt die Gesamtzahl der Insolvenzfälle im Jahr 2008, nur 2955; mithin 252 weniger als im Jahr Im Jahr 2008 gab es in China mindestens Unternehmen, die ihre Zahlungsfähigkeit verloren und in eine Überschuldung gerieten, während ein Insolvenzverfahren nur bei 2955 Unternehmen eröffnet wurde. Dieses anormale Phänomen zeigt, dass Massearmut auch nach dem Inkrafttreten des neuen Insolvenzgesetzes immer noch als großes Problem gilt. 7 Xiaomei Hui, Legal & Economy, 2008, Yongjun Li, S Nach 2 des neuen Insolvenzgesetzes sind alle Unternehmen als juristische Person insolvenzfähig (vorher hatte nur das staatseigene Unternehmen die Konkursfähigkeit). 10 Die Datenbank von der Anwaltskanzlei Si Yuan. Abrufbar unter com/news/opinion/jjsp/ / shtml. 3

5 1.2 Gegenstand der Untersuchung Der Reformbedarf bei den Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren Die in China vorhandenen Regelungen für den Gläubigerschutz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind noch unzureichend. Es ist bedenklich, dass dieses Stadium vom Gesetzgeber nicht hinreichend beachtet wurde. Das Sicherungssystem im Eröffnungsverfahren ist zu einfach und ohne Flexibilität. Zweifellos spielt das Eröffnungsverfahren eine sehr wichtige Rolle im ganzen Insolvenzverfahren und hat großen Einfluss auf die spätere Entwicklung des Insolvenzverfahrens. Die Sicherungsmaßnahmen für die spätere Insolvenzmasse bieten eine entscheidende materielle Bedingung für ein erfolgreiches Insolvenzoder Sanierungsverfahren. In der folgenden Arbeit ist darüber nachzudenken, ob und wie das neue chinesische Insolvenzgesetz in diesem wichtigen Bereich noch zu verbessern ist Orientierung an der deutschen Insolvenzordnung Eine mögliche zukünftige Erneuerung des chinesischen Insolvenzgesetzes kann sich am diesbezüglichen deutschen Beispiel orientieren. Zum Ersten hat es in Deutschland in den vergangenen Jahren weitreichende Reformbestrebungen bei Insolvenzverfahren gegeben, aus deren erfolgreichen Erfahrungen geschöpft werden kann. Zum Zweiten hat die China seit 1995 die Theorien und das System von dem Pandectenrecht umfassend gelernt und akzeptiert. 11 Im Jahr 2015 hat der chinesischen Regierung eine Entscheidung getroffen, ein chinesisches Zivilgesetzbuch zu entwerfen. 12 Die Einführung des Zivilrechts von Deutschland impliziert auch eine große Möglichkeit der Einführung der Rechtstheorien und des Rechtssystems von dem deutschen Insolvenzrecht Untersuchungsgegenstand und Verlauf der Abhandlung In Anbetracht der Tatsache, dass im Insolvenzeröffnungsverfahren die Interessen von Schuldnern und Gläubigern in besonderem Maße aufeinandertreffen, stehen folgende Bereiche der Problemdarstellung im Vordergrund: Schutz vor Vermögensverschiebungen des Schuldners im Eröffnungsverfahren, nämlich die 11 Xianzhong Sun, China Legal Science, 2006, 03, 166, Dejiang Zhang, Report on the Work of Standing Committee of the National People s Congress htm. 4

6 Sicherung durch vorläufige Insolvenzverwaltung; Schutz vor dem ungeregelten Zugriff der Gläubiger auf das schuldnerische Vermögen, nämlich die Sicherung durch Vollstreckungsverbot; Sicherung des im Eröffnungsverfahren verschobenen Schuldnervermögens nach der Verfahrenseröffnung, nämlich durch Insolvenzanfechtung und Unwirksamkeit. Im zweiten Teil dieser Arbeit Sicherung des schuldnerischen Vermögens durch Insolvenzverwaltung im Eröffnungsverfahren wird zunächst das Rechtsinstitut der vorläufigen Insolvenzverwaltung in der deutschen Insolvenzordnung untersucht. Dann wird die Gleichsetzung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der endgültigen Insolvenzverwaltung im chinesischen Insolvenzgesetz geprüft. Am Ende wird die Frage beantwortet, ob der vorläufige Insolvenzverwalter in das chinesische Insolvenzverfahren einzuführen ist. Sodann wird im dritten Teil Sicherung des schuldnerischen Vermögens durch die Aufhebung der ungeregelten Zugriffe der Gläubiger die Wirkung und Schutzfrist des Vollstreckungsverbots im deutschen und chinesischen Insolvenzrecht geprüft, um die Schwächen dieses Rechtsinstituts in China aufzudecken und einen Lösungsweg zu suchen. Die Insolvenzanfechtung steht im Mittelpunkt des vierten Teils. Das per Gesetz konstituierte Aufzählungsmodell und die identische Anfechtungsfrist der unterschiedlichen Anfechtungsmöglichkeiten in China werden im Vergleich mit der deutschen Insolvenzordnung kritisiert. Ein Reformvorschlag wird vorgelegt. Nach erfolgter Darstellung der einzelnen Rechtsinstitute im zweiten bis vierten Teil werden in dem fünften Teil die entstandenen Fragen im Hinblick auf die zuvor beschriebenen Untersuchungsgegenstände zusammengefasst und beantwortet. 5

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