Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender
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- Gottlob Schubert
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1 GB kurz.doc Az.: Januar 2010 Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender beim Justizministerium Baden-Württemberg Geschäftsbericht für das Jahr 2009 Geschäftsführer: Geschäftsstelle: Herr Zippenfenig Frau Franjic Frau Voise Frau Enginar Hausanschrift: Urbanstraße 32, Stuttgart Telefon: (0711) (Geschäftsstelle: und ) Telefax: (0711) Internet: Bankverbindungen: BW Bank Kto.Nr (BLZ ) Sparkasse Karlsruhe Kto.Nr (BLZ ) Postbank Stuttgart Kto.Nr (BLZ )
2 2 Inhalt Zur Geschäftstätigkeit der Stiftung.. 3 Finanzen der Stiftung 4 Darlehen. 5 Bewilligung.. 5 Übersicht Darlehensbewilligungen 5 Eingestellte Darlehen... 5 Abgeschriebene bzw. erlassene Darlehen. 6 Darlehenstilgung 6 Sanierte Forderungen Sanierungsquoten.. 7 Auflagen. 8 Tätigkeitsbericht im Einzelnen
3 3 Zur Geschäftstätigkeit der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Für Straffällige stellt eine erfolgreiche Schuldensanierung eine deutliche Verbesserung ihrer Situation dar. Dies ist meist die einzige Möglichkeit für einen Neuanfang in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen. Im Laufe der Sanierung lernen sie oft genug erst den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Finanzen. Ihre private und berufliche Lage erhält eine neue Perspektive. Die Sanierung der Schulden ist wenn auch nicht der einzige aber ein sehr entscheidender Beitrag zu einer erfolgreichen Resozialisierung eines Straffälligen. Die Stiftung hilft überschuldeten Straffälligen aus Baden-Württemberg. Zu diesem Zweck strebt die Stiftung einen Interessenausgleich zwischen dem Schuldner und den Gläubigern an. Sie führt mit den Gläubigern Vergleichsverhandlungen und schließt außergerichtliche Vergleiche. In Höhe der Vergleichsbeträge gewährt die Stiftung dem Schuldner ein Darlehen. Die Vergleichsbeträge werden direkt an die Gläubiger ausbezahlt und damit sind die Schulden der Antragsteller abgelöst und die Gläubiger vergleichsweise befriedigt. Der Schuldner zahlt das Darlehen in monatlichen Raten an die Stiftung zurück. Die Arbeit der Stiftung hilft, Rückfallkriminalität aus wirtschaftlicher Not zu vermeiden. Darüber hinaus leistet die Stiftung einen erheblichen Beitrag zum Erhalt des Rechtsfriedens. Ein wichtiges Ziel der Sanierung ist auch die Wiedergutmachung. Schmerzensgeldforderungen werden regelmäßig in voller Höhe beglichen. Die Darlehen der Stiftung kommen somit nicht nur den Straffälligen, sondern auch den Opfern von Straftaten zugute. Damit dient die Arbeit der Stiftung gleichzeitig dem Opferschutz. Es gilt der Satz unseres Justizministers Professor Dr. Goll: Nicht rückfällige Täter sind immer noch der beste Opferschutz
4 4 Finanzen der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2009 Einnahmen (Darlehenstilgungen, Ansparsummen / Sondertilgungen, Geldauflagen, Spenden usw.) ,66 Ausgaben (Darlehensauszahlungen, Darlehensrückzahlungen, Bankspesen, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten, Sonstige Kosten usw.) ,17 ÜBERSCHUSS ,49 Stiftungsvermögen zum Gesamtvermögen ,43 davon Forderungen an Darlehensnehmer ,14 Im Jahr 2009 wurde ein Überschuss von ,49 erzielt. Das Stiftungsvermögen erhöhte sich gegenüber dem um ,66.
5 5 Darlehen Bewilligung Im Jahr 2009 wurden von der Stiftung 49 Darlehen mehr als im Jahr 2008 bewilligt. Insgesamt konnten 162 Darlehen, darunter 11 Zusatzdarlehen (= weiteres zusätzliches Darlehen während des Tilgungszeitraums), mit einem Volumen von ,85 gewährt werden. Übersicht Darlehensbewilligungen Jahr Anzahl Darlehen (einschl. ZD) ZD (Zusatzdarlehen) Betrag in , , , , , , , , , , ,85 SUMMEN ,03 Eingestellte Darlehen Ende des Jahres 2009 war in 59 Fällen die Beitreibung von (Rest-)Forderungen in Höhe von ,86 vorübergehend eingestellt. Die Einstellung erfolgt für einen - je nach Fall - bestimmten Zeitraum. Gründe für die Einstellung sind überwiegend vorübergehende Tilgungsunfähigkeit (nach Abgabe der EV) oder zeitweilige Unkenntnis von Wohnsitz oder Arbeitsplatz der Darlehensnehmer. Die Beitreibung der Restforderungen wird in diesen Fällen nach Ablauf der Einstellungszeit fortgesetzt. Nach den bisherigen Erfahrungen muss damit gerechnet werden, dass in einigen Fällen die Beitreibung erfolglos sein wird.
6 6 Abgeschriebene bzw. erlassene Darlehen Bis Ende 2009 mussten seit Bestehen der Stiftung 408 (Rest-) Forderungen mit einem Gesamtbetrag von ,74 abgeschrieben oder erlassen werden. Der Abschreibungsbedarf betrug damit 4,19 % der seit Bestehen der Stiftung insgesamt gewährten Darlehenssumme. Abschreibungsgründe bzw. Erlassgründe sind der Tod eines Darlehensnehmers, der seit langem unbekannte Aufenthalt des Darlehensnehmers oder aber er ist ständig auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialfall) angewiesen. In Einzelfällen kommt es im Rahmen eines Vergleichs zum Verzicht auf die Restforderung. In letzter Zeit mehren sich Forderungsausfälle nach durchgeführtem Insolvenzverfahren. Klein- und Kleinstbeträge werden regelmäßig nicht mehr beigetrieben. Abschreibungsgrund Anzahl der Fälle Abschreibungsbetrag in Tod ,90 Unbekannter Aufenthalt ,12 oder Sozialfall Vergleich ,77 Insolvenzverfahren ,80 Kleinstbeträge ,15 Darlehenstilgung - Bestand an laufenden Darlehen Seit Bestehen der Stiftung wurden Darlehen im Gesamtvolumen von ,03 ausbezahlt. Zurückbezahlt sind davon ,79 (86,6 %) Darlehensnehmer haben ihr Darlehen vollständig getilgt (Darlehenssumme ,35 ). 696 Darlehensnehmer haben ihre Darlehen teilweise getilgt ,42 haben sie auf ihre Darlehen bereits bezahlt.
7 7 Die restliche Forderung an diese Darlehensnehmer beträgt noch ,51 (ohne Kosten und Zinsen, einschließlich der vorübergehend eingestellten Fälle). Sanierte Forderungen Sanierungsquoten Im Jahr 2009 konnten 894 Gläubigerforderungen in Höhe von ,95 mit einer Darlehenssumme von insgesamt ,85 abgelöst werden. Das entspricht einer Sanierungsquote von 21,43 % der Ausgangsforderungen. Bis hat die Stiftung insgesamt Forderungen in Höhe von zusammen ,06 mit einem Darlehensvolumen von ,03 verglichen. Die Gesamt - Sanierungsquote beträgt 23,31 % der Forderungen. Die Höhe der Darlehen je Darlehensnehmer (3467) betrug durchschnittlich 6.207,65 und die durchschnittliche Schuldenlast der Darlehensnehmer vor der Sanierung ,16. Übersicht zu sanierten Forderungen Jahr Anzahl Gläubiger % San.-quote Betrag in , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,95 SUMMEN ,06
8 8 Auflagen Geldbußen Die Einnahmen aus Auflagen sind ein sehr wichtiger und wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Stiftungsausgaben. Ohne diese Einnahmen könnten die Hilfen der Stiftung nicht wie bisher und wie gewünscht gewährt werden. Die Stiftung bedankt sich sehr bei allen Stellen, die mit der Zuweisung von Geldauflagen die Arbeit der Stiftung unterstützen. Einnahmen aus Auflagen Jahr Anzahl Betrag in Plus / Minus zum Vorjahr in , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,27
9 9 Tätigkeitsbericht im Einzelnen Beauftragte für die Stiftung, betreuende Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und betreuende Stellen Der Vorstand der Stiftung konnte im Jahr 2009 allen eingereichten Anträgen mit der Vergabe von Darlehen bzw. Zusatzdarlehen entsprechen. Das dokumentiert die gute Qualität der vorgelegten Anträge. Die Beauftragten für die Stiftung, betreuende Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, Schuldnerberatungsstellen, kommunale und soziale Einrichtungen unterstützen die Stiftung in großem Maße. Ihnen dankt die Stiftung sehr und hofft auf weitere gute Zusammenarbeit. Darlehensnehmer..das zu viel überwiesene Geld ist als Spende an Ihre Organisation gedacht. Ich bin Ihnen zu großem Dank verpflichtet, da ich ohne Ihre Entschuldung keinerlei Zukunftsperspektiven gehabt hätte..ich möchte mich ganz herzlich für das durchgeführte Sanierungsverfahren und den gewährten Kredit bedanken durch vorübergehende Arbeitslosigkeit kam es zu Zahlungsverzögerungen. Dass Sie bereit waren die Raten vorübergehend zu senken, hat mir in dieser Zeit sehr geholfen Diese Aussagen von Darlehensnehmern, nachdem sie das Darlehen komplett getilgt haben zeigen, dass sie die gewährten Hilfen zu schätzen wissen. Und sie zeigen den Erfolg der Stiftungstätigkeit. Die große Mehrzahl der Darlehensnehmer nutzt die ihnen von der Stiftung gebotene Chance zu einem wirtschaftlich geordneten Neuanfang.
10 10 Auch in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit versuchen sie, die Tilgungsraten wie vereinbart zu zahlen. Gibt es Probleme bei der Rückzahlung der Darlehen durch Verlust des Arbeitsplatzes, Familienzuwachs oder bei Wohnsitzwechsel, werden die Raten vorübergehend ermäßigt oder gestundet. So hat die Stiftung im Jahr 2009 in 301 Fällen auf Antrag Zahlungserleichterungen gewährt. Leider wurden einige wenige Darlehensnehmer erneut straffällig und so waren nach unserer Kenntnis 11 Schuldner (von aktuell 696 Darlehensnehmern) Ende 2009 inhaftiert. Doch auch von diesen erneut straffällig gewordenen Darlehensnehmern haben einige ihre Tilgungszahlungen während der Haft, z.b. als Freigänger, fortgesetzt. In 11 Fällen wurde 2009 Mahnbescheid und in 11 Fällen Vollstreckungsbescheid erwirkt. 44 Zwangsvollstreckungsaufträge, bzw. Aufträge zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung mussten erteilt werden. Leider mehren sich die Fälle, in denen sich Darlehensnehmer nach Erhalt des Darlehens neu verschuldet haben und versuchen, über das Insolvenzverfahren ihre finanziellen Probleme zu bereinigen. Damit fällt auch unsere Forderung in das Insolvenzverfahren. In 78 Verfahren ist das bisher geschehen. Unsere Restforderungen betragen in diesen Verfahren insgesamt ,35 (Durchschnitt pro Darlehensnehmer = 3.186,41 ). Nach der im Sicherungs- und Forderungsabtretungsvertrag erklärten Abtretung seitens des Darlehensnehmers, steht uns in einem Insolvenzverfahren ein Absonderungsrecht zu. Soweit die Schuldner in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten wir in den ersten 2 Jahren nach Eröffnung des Verfahrens die abgetretenen Einkommensanteile. In einigen Fällen konnten wir dadurch Rückflüsse verzeichnen.
11 11 Ergebnis der Stiftungsarbeit Wie bereits einleitend dargestellt, leistet die Stiftung mit ihrer Arbeit einen deutlichen Beitrag zur Vermeidung von Rückfallkriminalität. Ohne die Hilfen durch den Resozialisierungsfonds wäre die Wiedergutmachung der durch die Straftat eingetretenen Schäden in vielen Fällen nicht möglich. Die schnelle Befriedigung der Gläubiger würde häufig scheitern. In Fällen, in denen ein gerichtlich festgestellter Schmerzensgeldanspruch besteht, sorgt die Stiftung weiterhin in der Regel für die möglichst ungekürzte Erfüllung dieses Anspruchs. Die Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender hat sich durch ihre beispielhafte und erfolgreiche Sanierungspraxis nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet. Ihre Arbeit wird in Fachkreisen und auch von Gläubigern sehr geschätzt.
Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender
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