Jahrgang 2018 Herausgegeben am 5. Dezember Stück. 3. Verordnung: Formulare (Abschussplan, Abschussmeldung, Abschussliste, Wildnachweisung)
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1 Kärntner Jägerschaft Kundmachungsblatt Jahrgang 2018 Herausgegeben am 5. Dezember Stück 3. Verordnung: Formulare (Abschussplan, Abschussmeldung, Abschussliste, Wildnachweisung) 3. Verordnung des Landesvorstandes der Kärntner Jägerschaft vom 19. September 2018, Zahl: LGS- FORM/23536/1/2018, mit der die Formulare für den Abschussplan, die Abschussmeldung, die Abschussliste und die Wildnachweisung erlassen werden Auf Grund der 57 Abs. 11, 58 Abs. 2, 59 Abs. 2 und 59 Abs. 5 des Kärntner Jagdgesetzes 2000, LGBl. Nr. 21, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 49/2018, wird verordnet: 1 Abschussplan (zu 57 Abs. 11) (1) Auf die im Abschussplan festgelegte Anzahl des zu erlegenden oder zu fangenden Schalenwildes darf nicht angerechnet werden. (2) Der Abschussplan ist unter Verwendung des Musters der Anlage 1 zu beantragen. 2 Abschussmeldung (zu 58 Abs. 2) Die Abschussmeldung ist unter Verwendung des Musters der Anlage 2 zu erstellen. 3 Abschussliste (zu 59 Abs. 2) Die Abschussliste ist unter Verwendung des Musters der Anlagen 3 und 3a zu erstellen. 4 Wildnachweisung (zu 59 Abs. 5) Die Wildnachweisung ist unter Verwendung des Musters der Anlage 4 zu erstellen. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft. 5 nkrafttreten 1
2 (2) Mit nkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landesvorstandes der Kärntner Jägerschaft vom 10. Dezember 2014, Zahl: LGS-FORM/16069/1/2014, außer Kraft. Der Landesjägermeister: D Dr. Gorton 2
3 Abschussplan - Antrag gem. 57 Abs. 1 K-JG für die Planperiode: Hegering: HR-Nr.: WReg-Nr.: Jagdgebiet(e): Festgestellte Jagdgebietsfläche (ha): Jagdausübungsberechtigte(r): Anschrift: Telefon: Fax: REHWLD Klassen: A B Su.Bö. Geiß Kitz Su.G/K Ges.Su. ROTWLD Klassen: -einj. Su.Hi. Tier Kalb Su.T/K Ges.Su. GAMSWLD Klassen: Su.Bö. Geiß Geiß Geiß Su.Ge. Kitz Su.G/K Ges.Su. MUFFELWLD Klassen: Su.Wi. Schaf Lamm Su.S/L Ges.Su. Auerhahnen: XXXXX Birkhahnen: XXXXX Datum und Unterschrift des (der) Jagdausübungsberechtigten: Wichtige Hinweise: Der Jagdausübungsberechtigte hat bis spätestens 1. März des Jagdjahres, mit dem die Geltungsdauer des Abschussplanes beginnt, den beantragten vollständigen Abschussplan ( 57 Abs. 4 K-JG) dem Hegeringleiter bekannt zu geben (Abschussplanbesprechung). Bei verpachteten Eigenjagden hat der Jagdausübungsberechtigte 57 Abs. 5 K-JG dem Antrag eine Stellungnahme des Verpächters anzuschließen oder mitzuteilen, dass der Verpächter auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet hat. Werden unter Rotwild der Klasse -einjährig keine Angaben gemacht, so ist diese Wildklasse in der Klasse eingeschlossen. Zu beachten ist: n Freizonen für Rotwild (WÖRP-VO) ist jedes Stück Rotwild unter Beachtung der Schonzeiten zu erlegen. Bei Schalenwild kann 57 Abs. 8 K-JG für mehrere Jagdgebiete ein gemeinsamer Abschussplan erlassen werden (Gemeinsamer Abschuss = G.A.). Die Planung erfolgt durch die Jagdausübungsberechtigten der beteiligten Jagdgebiete und den zuständigen Hegeringleiter oder den Bezirksjägermeister bei der Abschussplanbesprechung. Wird ein Wildstück, das zum gemeinsamen Abschuss freigegeben wurde, in einem der beteiligten Jagdgebiete, so gilt der Gemeinsame Abschuss hinsichtlich dieses Stückes als erfüllt. Der Jagdausübungsberechtigte hat das e Wildstück unverzüglich dem zuständigen Hegeringleiter zu melden. Die Abschussmeldung hat in dem Jagdgebiet zu erfolgen, in dem das Wildstück wurde. Wird 57 Abs. 8 K-JG ein Zusätzlicher Abschuss (= Z.A.) für einen Hegering, eine Wildregion oder einen Jagdbezirk erlassen, so kann von jedem Jagdausübungsberechtigten im bezeichneten Gebiet (Hegering, Wildregion, Jagdbezirk) nach Erfüllung der jeweiligen Wildklasse im Abschussplan des eigenen Jagdgebietes und nach Rücksprache mit dem Hegeringleiter nur folgendes Wild des genehmigten Zusätzlichen Abschusses werden: Rotwildtiere, Rotwildkälber und Hirsche der Klasse -einjährig, Gamsgeißen der Klasse, Gamskitze und Gamsböcke der Klasse, Rehgeißen, Rehkitze und Rehböcke der Klasse B. Hirsche der Klassen, und -mehrjährig dürfen im Rahmen des genehmigten Zusätzlichen Abschusses nur nach Rücksprache mit und nach Freigabe durch den Bezirksjägermeister werden. Die Freigabe durch den Bezirksjägermeister kann erfolgen, und zwar jeweils zeitlich befristet, a) wenn bereits Wildschäden vorliegen oder b) zur Wildstandsreduktion und/oder c) zur Durchführung einer revierübergreifenden Rotwild-Reduktionsjagd oder d) im Fall überproportionaler Erlegung von Kahlwild oder e) wenn im Abschussplan des eigenen Jagdgebietes des Jagdausübungsberechtigten der Abschuss von Rotwild-Tieren zur Gänze erfüllt ist und 4 Stück Kahlwild (Tiere, Kälber) aus dem Zusätzlichen Abschussplan worden sind. Der Bezirksjägermeister kann die Freigabe an die vorherige Erlegung weiterer Stücke Kahlwild binden. Die Abschussmeldung an den Hegeringleiter hat unverzüglich zu erfolgen. Dieser hat die Meldung an jenen Hegeringleiter weiterzuleiten, der durch den Bezirksjägermeister für diese Tätigkeit aus dem Kreis der beteiligten Hegeringe bestimmt wurde (Leiter der Wildregion). Die vollständige Ausschöpfung der zusätzlichen Freigabe des Zusätzlichen Abschusses hat der Leiter der Wildregion den betroffenen Hegeringleitern und dem Bezirksjägermeister unverzüglich mitzuteilen. Eine Abschussverpflichtung bezüglich des Zusätzlichen Abschusses besteht nicht. Die Abschussmeldung erfolgt im Jagdgebiet, in dem das Wildstück wurde. Trägt der Zustellungsnachweis, mit dem der festgesetzte Abschussplan zugestellt werden soll, nicht ein Aufgabedatum bis einschließlich 28. April, so gilt nach dem 1. Mai der vom Jagdausübungsberechtigten beantragte Abschuss als durchzuführender Abschuss ( 57 Abs. 7 K-JG). Anlage 1 (zu 1)
4 Bitte die entsprechenden grauen Felder ausfüllen bzw. die Ziffer eingeben. *) nicht Zutreffendes streichen **) verpflichtende Altersangabe bei Rot- und Gamswild ***) keine Anrechnung auf den Abschussplan Eingang Hegeringleiter: Eingabe Eingang Bezirksjägermeister: 20 PC: Jagdgebiet: ja = 1 ja = 1 Mit Hund gefunden: 57 Abs. 12 K-JG***) (Abschusserhöhung durch Landesregierung) 52 Abs. 2 K-JG***) (Freigabe durch Lreg in Abweichung von den Schonvorschriften) 52 Abs. 4 K-JG***) Name Erleger(in) Finder(in): (Blockschrift) HR-Nr.: Geschlecht (nur f. Schalenwild) männlich = 1, weiblich = 2 Rotwildfreie Zone ja = 1 Bewilligt im Gem. A.plan mit d. Nr: Bewilligt als Zusätzlicher Abschuss in Wildregion*) Hegering*) od. Jagdbezirk*) ja = 1 Datum: Mitglieds-Nummer: Nummer d. Jagdgastkarte / / - Unterschrift/digitale Signatur Jagdausübungsberechtigte(r) lfd.nr. i.d. Abschussliste: Jagdausübungs bzw. gefunden am: berechtigte(r): Rehwild = 1 Rotwild = 2 Gamswild = 3 Muffelwild = 4 Steinwild = 5 Murmeltier = 6 Wildart: Auerwild = 7 Birkwild = 8 Damwild = 9 Schwarzwild = 10 Waldschnepfe = 11 Gewicht (ohne Haupt in kg) Altersklasse: (krankes Wild während Schonzeit od. über A.-plan ; HRL vorzulegen) ja = 1 72 K-JG***) Abschussauftrag BH Abschussmeldung *) meldung *) Alter**) WReg.-Nr.: Jagdgeb.-Nr.: A = A B = B = 1 = 2 = 3 Hirsch einjährig = 8 Tier = 5 Schmaltier = 9 Kitz, Kalb, Lamm = 6 Anmerkung: Verkehr = 1; Riss durch Wildtiere = 2; Hunderiss = 3; Schnee = 4; Durchfall = 5; Rachenbremse = 6; Blindheit = 7; Räude = 8; Mähtod = 9; Blitzschlag = 10; Ursache unbek. = 99 Bestätigung HRL (Unterschrift/digitale Signatur): 72a K-JG***) (Freihaltezone) vorgel. n. 60 Abs. 1 K-JG ja = 1 Anlage 2 (zu 2)
5 Jagdausübungsberechtigte(r): Abschussliste für das Jagdjahr Jagdgebiet: Jagdgeb.-Nr.: Hegering-Nr.: Anschrift: Blatt: WReg.-Nr.: lfd.nr. $ Datum der Erlegung $ durchzuführender Abschuss " R E H W L D R O T W L D G A M S W L D M U F F E L W L D B ö c k e Kitze H i r s c h e Kälber B ö c k e G e i ß e n Kitze W i d d e r Lämmer A B Geißen mä. wei. 1j Tiere S.t. mä. wei. mä. wei. Schafe mä. wei. Auerhahn Birkhahn W.schnepfe Murmeltier Schwarzwild Damwild Steinwild mä. wei. mä. wei. mä. wei. Gew. ohne Haupt kg Erleger - Finder Anmerkung Summe: Erlegung (Verkehr) (Sonstiges) es folgt Blatt: (Räude) HNWES! Gemäß 59 Abs. 4 K-JG ist die Abschussliste bis zum 15. Jänner des folgenden Jahres dem Hegeringleiter zu übermitteln (siehe auch Rückseite). Anlage 3 (zu 3)
6 Abschuss- und meldung des der Abschussplanung nicht unterliegenden Wildes (Jährliche Meldung 59 Abs. 1 K-JG) Wildregion-Nr.: Jagdjahr: Jagdgebiet: Nr.: Hegering-Nr.: Haarwild gefangen Verkehr Sonstig. gesamte Entnahme Federwild gefangen Verkehr Sonstig. gesamte Entnahme Feldhase Auerhenne Schneehase Birkhenne Wildes Kaninchen Rackelhuhn Biber Haselhuhn Bär Alpenschneehuhn Waschbär Steinhuhn Wolf Rebhuhn Fuchs Fasan Dachs Wachtel Edelmarder Wildtauben Steinmarder Wacholderdrossel Marderhund Wildenten ltis Wildgänse Großes Wiesel Blässhuhn Kleines Wiesel Graureiher Luchs Haubentaucher Wildkatze Bekassine Fischotter Rüde Taggreifvögel Fischotter Fähe Eulen Fischotter Jungotter Kolkrabe Goldschakal Aaskrähe Eichelhäher Elster HNWES! Gemäß 59 Abs. 4 K-JG ist die Abschussliste bis zum 15. Jänner des folgenden Jahres dem Hegeringleiter zu übermitteln. Datum und Unterschrift: Anlage 3a (zu 3)
7 Wildnachweisung für das Jahr: Abschussplanpflichtiges Wild (Planperiode: ) Sonstiges Wild Geschlecht und Klasse Wildart Festgesetzter Abschuss oder gefangen 57 (12) 52 (4) 52 (2) 72 72a Z.A. V S R Gesamtentnahme Haarwild oder gefangen V S Su. REHWLD ROTWLD GAMSWLD Böcke Klasse A Böcke Klasse B Geißen Kitze männlich Kitze weiblich Summe Rehwild Hirsche Klasse Hirsche Klasse Hirsche Klasse Hirsche Klasse 1j Tiere Schmaltiere Kälber männlich Kälber weiblich Summe Rotwild Böcke Klasse Böcke Klasse Böcke Klasse Geißen Klasse Geißen Klasse Geißen Klasse Kitze männlich Kitze weiblich Summe Gamswild Feldhase Schneehase Wildes Kaninchen Biber Bär Waschbär Wolf Fuchs Dachs Edelmarder Steinmarder Marderhund ltis Großes Wiesel Kleines Wiesel Fischotter Luchs Wildkatze Goldschakal MUFFELWLD STENWLD Widder Klasse Widder Klasse Widder Klasse Schafe Lämmer männlich Lämmer weiblich Summe Muffelwild Böcke Klasse Böcke Klasse Böcke Klasse Geißen Kitze männlich Kitze weiblich Summe Steinwild Auerhähne Birkhähne Waldschnepfen Murmeltiere Damwild männlich Damwild weiblich Summe Damwild Schwarzwild männlich Schwarzwild weiblich Summe Schwarzwild Federwild Auerhenne Birkhenne Rackelhuhn Haselhuhn Alpenschneehuhn Steinhuhn Rebhuhn Fasan Wachtel Wildtauben Wacholderdrossel Wildenten Wildgänse Blässhuhn Graureiher Haubentaucher Bekassine Taggreifvögel Eulen Kolkrabe Aaskrähe Eichelhäher Elster oder gefangen Anmerkung: Anlage 4 (zu 4) V = Verkehr, S = Sonstiges, R = Räude oder gefangen = lt. Abschussplan + 57 (12), 52 (4), (2), 72, 72a-Abschüsse V S Su.
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