Sitzungsvorlage 16/2012

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1 Kämmereiamt Az.: ; Sitzungsvorlage 16/2012 Neubau Rechbergklinik Bretten - Vorstellung der Ergebnisse aus dem Gutachten Ernst & Young - Grundsatzbeschluss über die zukünftige Ausrichtung an der Rechbergklinik TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 3 Kreistag öffentlich 1. Offener Brief DRK Kreisverband Karlsruhe e. V. 2. Offener Brief der Stadt Bretten 2 Anlagen Hinweis: Die Zusammenstellung der Gutachten wurde am an die Aufsichtsräte der Kliniken ggmbh sowie die Fraktionsvorsitzenden des Kreistags versendet. Beschlussvorschlag Der Kreistag, 1. begrüßt die Überlegungen zum Neubau der Rechbergklinik in Bretten. 2. Grundlage der weiteren Überlegung ist das im Gutachten vom vorgestellte medizinische Konzept, das am Standort Bretten eine Innere Abteilung, eine Chirurgische Abteilung mit Schwerpunkt Visceralchirurgie mit Gefäßchirurgie sowie eine Geburtshilfe/Gynäkologie umfasst. I. Sachverhalt 1. Ausgangslage Mit Kreistagsbeschluss vom gründete der Landkreis Karlsruhe zum die Kliniken des Landkreis Karlsruhe ggmbh (KLK) und überführte seine Krankenhäuser Bretten und Bruchsal aus dem bisherigen Eigenbetrieb in diese Gesellschaft. Mit der Gründung der KLK erfolgte ebenso die Eingliederung der Gesellschaft zu 51 % in den Klinikverbund Regionale Kliniken Holding GmbH (RKH).

2 Beide Kliniken wiesen zum Zeitpunkt der Überführung bereits einen erheblichen Sanierungs- und Investitionsbedarf aus. Dieser Bedarf wurde bei der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal bereits im Rahmen der Unternehmensplanung 2010 in konkreten Maßnahmen zur baulichen Weiterentwicklung veranschlagt. Aktuell beläuft sich das Projektvolumen der Maßnahmen in der Unternehmensplanung 2012 auf ca. 24 Mio.. Mit der in 2011 bereits fertig gestellten Zentralen Notaufnahme, mit einem Volumen von ca. 5 Mio., ergibt sich ein Sanierungsvolumen in Bruchsal von knapp 30 Mio.. Bei der Rechbergklinik in Bretten wurde hingegen aufgrund des baulichen Zustands zunächst die Situation im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe erörtert. Diese entwickelte ein Medizinisches Konzept um daraus einen baulichen Sanierungsplan zu erarbeiten und die Frage einer Generalsanierung oder eines Neubaus der Rechbergklinik abzuwiegen. Wie bereits im Sachstandsbericht vom (Vorlage Nr. 1/2012 an den VA) dargestellt, handelt es sich bei der Rechbergklinik Bretten um ein akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg mit 240 Planbetten, von denen derzeit 160 bewirtschaftet werden. Das Krankenhaus steht in der Krankenhausbedarfsplanung des Landes Baden-Württemberg. Am Standort Bretten, einem Haus der Grund- und Regelversorgung, werden in vier Fachabteilungen und einem Institut jährlich rund stationäre und etwa ambulante Patienten auf hohem medizinischem Niveau versorgt. Sämtliche Gebäude der Rechbergklinik haben noch die Grundstruktur der Inbetriebnahme von Mit Ausnahme des im Jahr 2003 in Betrieb gegangenen Neubaus ist der gesamte Gebäudebestand baulich-technisch abgängig. Auch ist dieser Gebäudekomplex vollständig abgeschrieben. Nach eingehenden Untersuchungen wird unter Berücksichtigung der Faktoren Kosten, Bauzeiten, Belastungen für die Patientenversorgung während der Bauphase und der Schaffung optimaler wirtschaftlicher und ablauftechnischer Strukturen (u. a. Wegeführung, Stationsgrößen, Energiekonzepte) ein Neubau der Rechbergklinik, als einzige Möglichkeit gesehen, den Standort Bretten als Klinikstandort dauerhaft zu erhalten. Dies wurde bereits im Rahmen der ggmbh Gründung für beide Standorte Bruchsal und Bretten von der HWP Planungsgesellschaft dargelegt, die damals zum Schluss kam, am Standort Bruchsal zu sanieren und Bretten neu zu bauen. Diesem Vorschlag schloss sich sowohl der Aufsichtsrat als auch der Kreistag 2009 an. Auf Grundlage eines möglichen Neubaus wurden anschließend die Möglichkeiten einer zukunftsfähigen Ausgestaltung der Rechbergklinik u. a. anhand von mehreren in Auftrag gegebenen Gutachten ausgewertet. 2. Raum- und Funktionsprogramm Zunächst wurde auf Basis des Medizinischen Konzepts ein mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg abgestimmtes Raum- und Funktionsprogramm (siehe Gutachtenzusammenstellung, Anlage 2) erstellt, welches vom Erhalt des im Jahr 2003 fertig gestellten Neubaus und vom Erhalt des S-Baus (Schülerwohnheim, Schule) ausgeht. Seite 2

3 Weitere Eckpunkte sind zwei stationäre OP-Säle und ein ambulanter OP-Bereich, ein Entbindungsbereich mit Kreißsaal sowie die angesprochenen 125 Betten (119 Betten sowie 6 Notfallbetten). In dieser Zeit wurde auch der zukünftige Standort diskutiert. Hierbei wurde deutlich, dass dieser am bisherigen Standort aus wirtschaftlichen Gründen verbleiben soll. Dies wurde am im Aufsichtsrat beschlossen. 3. Architektenwettbewerb Im Rahmen eines europaweiten VOF-Verfahren (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) fand am und ein Architektenwettbewerb statt. Als Sieger des Auswahlverfahrens wurde der Entwurf des Stuttgarter Architekturbüro Arcass ausgewählt (siehe Gutachtenzusammenstellung, Anlage 3). 4. Strukturgutachten Als weiterer Schritt erfolgte die Beauftragung eines Strukturgutachtens (siehe Gutachtenzusammenstellung, Anlage 4). Unter Zugrundelegung bestimmter Prämissen, wie beispielsweise dem vorhandenen Einzugsgebiet, dem Patientenpotential sowie den medizinischen und demografischen Entwicklungen, wurde bei einem Kundenpotential von Fällen pro Jahr ein zu erwartendes Betriebsdefizit mit einem Mittelwert von 2,75 Mio. ermittelt. Die von der Unternehmensberatung Ernst & Young durchgeführte Regionalanalyse (siehe Gutachtenzusammenstellung, Anlage 4, S. 36 ff.) ermittelte u. a. bei Fällen und einer Auslastung von 85 % eine Bettenzahl von 125 Betten für den stationären Bereich und zeigte auf, dass das Einzugsgebiet hauptsächlich aus der Raumschaft Bretten kommt. Das Gutachten zeigt deutlich die Chancen und Risiken eines Klinikbetriebs in Bretten auf. Bei optimalen Betriebsabläufen, die bei dem ausgewählten Entwurf angenommen werden kann, effektiver Personalausstattung und einer guten bis sehr guten Erlösstruktur - auch bedingt durch die zukunftsorientierte Besetzung der Chefarztstellen und den an der Nachfrage orientiertem Angebot in Bretten - kann das Defizit durchaus gedrückt werden. Auch ist das zukünftige Betriebsergebnis von den Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung abhängig, die sich sowohl positiv als auch negativ verändern können. Aufgabe der Geschäftführung wird es daher in der weiteren Ausgestaltung sein, alle Möglichkeiten für eine maximale Erlösstruktur auszuschöpfen und dabei zumindest nur auf eine mittlere Personalkostenstruktur, wie es im Gutachten dargestellt ist, zurückgreifen zu müssen. Seite 3

4 5. Ergänzungsgutachten In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom wurde daraufhin ein entsprechendes Ergänzungsgutachten (siehe Gutachtenzusammenstellung, Anlage 5) in Auftrag gegeben um Optimierungsmöglichkeiten im Hinblick auf das medizinische Konzept sowie des jährlich zu erwartenden Defizits weiter zu untersuchen. Hierbei wurden folgenden Varianten der medizinischen Ausrichtung untersucht. 1. Innere Gyn/Geb Visceralchirurgie/ Gefäßchirurgie Ambulantes Operieren Kassenärztliche Notfallpraxis 2. Innere Gyn/Geb Ambulantes Operieren Kassenärztliche Notfallpraxis 3. Innere Gyn/Geb Kurzzeitchirurgie Ambulantes Operieren Kassenärztliche Notfallpraxis In dieser Darstellung entspricht die erste Variante dem Strukturgutachten von Ernst & Young. Im Ergänzungsgutachten wurden beide weiteren Varianten (Internistisches Fachkrankenhaus und Innere mit Kurzzeitchirugie) - jeweils unterteilt mit/ohne Gynäkologie/Geburtshilfe untersucht. Ebenfalls untersucht wurde die Variante eines rein internistischen Fachkrankenhauses. Auch sollte auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit dem Ergänzungsgutachten geklärt werden, wie sich die medizinische Versorgung ohne ein Krankenhaus in Bretten bzw. nur mit einem medizinischen Versorgungszentrum mit einer Notfallstation auswirken würde. 5. a. Alternative medizinische Konzepte Das Ergänzungsgutachten prognostizierte auch bei einem veränderten medizinischen Angebot keine entscheidende Verbesserung der finanziellen Situation eines Klinikbetriebes in Bretten. Bei den untersuchten Varianten eines Krankenhausbetriebes mit Kurzzeitchirurgie bzw. Ambulantem Operieren (vgl. hierzu Gutachten Seite 14) würde sich das Betriebsdefizit sogar noch deutlich erhöhen. Lediglich bei einem rein internistischen Fachkrankenhaus würde sich das Defizit - bei gleichzeitiger deutlicher Verringerung des Leistungsangebotes - geringfügig um ca im Jahr reduzieren. 5. b. Medizinische Versorgung ohne den Standort Bretten Das Ergänzungsgutachten macht deutlich, dass im Umkreis des Standortes Bretten von 25 km die Krankenhäuser in Bruchsal, Mühlacker, Pforzheim und Karlsruhe die medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Raumschaft um Bretten ergänzen. Eine Schließung des Standortes Bretten hätte jedoch zur Folge, dass der vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung angelegte Maßstab, das nächstgelegene Krankenhaus innerhalb von 20 Minuten mit dem PKW zu erreichen, für einen Großteil der Einwohner in der Raumschaft Bretten zum Teil deutlich überschritten würde. Seite 4

5 Des Weiteren würde, nach einer Einschätzung des Deutschen Roten Kreuzes in einem offenen Brief (Anlage 1), der Wegfall des Standortes Bretten eine Gefährdung der Notarztversorgung im östlichen Landkreis Karlsruhe mit sich bringen. Alleine im zurückliegenden Jahr wurden vom Standort Bretten ca Einsätze gefahren. Durch einen Wegfall oder einer Verlagerung des Standorts Bretten würden sich somit die Behandlung der Notfallpatienten sowie deren Heilungschancen erheblich erschweren. Auch die Einhaltung der gesetzlichen Notarzthilfsfrist mit einer Quote von 95 % wäre gefährdet. Diese lag 2011 bei 97,53 % und würde sehr wahrscheinlich aufgrund der Anzahl der im Raum Bretten erfolgten Einsätze (ca. 11 % aller Einsätze) somit unterschritten werden. Eine Aufgabe des Standortes in Bretten hätte gravierende Einschnitte in die medizinische Versorgung in Bretten zur Folge. Eine Aufgabe hätte vor allem zur Folge, dass für einen Teil der Einwohner in der Raumschaft in Bretten, ein Krankenhaus nicht mehr in einem Zeitraum von 20 Minuten erreichbar wäre. Derzeit ist dieser Versorgungsstandard für die Bevölkerung sowohl im nördlichen als auch im südlichen Landkreis sichergestellt. Auch die Stadt Bretten unterstreicht dies in dem als Anlage 2 beigefügten Brief. Das Gutachten macht auch deutlich, dass sich ein Teil der Patientenströme von Bretten auf die Krankenhäuser in der Holding in Bruchsal und in Mühlacker verteilen würde. So würden gemäß der Prognose von Ernst & Young bei einer Aufgabe des Standortes Bretten bis zu 53 % der Patienten aus Bretten nach Bruchsal abwandern. Das Gutachten beantwortet die Frage aber nicht, ob in der Klinik in Bruchsal ausreichend Kapazitäten für diese Patienten überhaupt zur Verfügung stehen. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht der Fall, so dass am Standort in Bruchsal zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssten. Bei einer zusätzlichen Kapazität von ca. 70 Betten wären nach einer ersten Einschätzung der Klinikgeschäftsführung zunächst Interimsbaumaßnahmen mit einem Kostenvolumen von rd. 8 Mio. notwendig, um die zusätzlichen Patienten aufnehmen zu können. Dieses Provisorium ist vor allem deshalb notwendig, weil die zusätzlichen Kapazitäten nicht einfach von Bretten nach Bruchsal übertragen werden können. Notwendig wäre vielmehr ein aufeinander abgestimmtes Konzept, das auch in die bisherigen Betriebsabläufe in Bruchsal eingreifen würde. Um dennoch einen ordnungsgemäßen Krankenhausbetrieb gewährleisten zu können, müsste zunächst ein Provisorium, das auch die bislang in Bruchsal gebotenen Leistungen (beispielsweise OP-Säle) tangiert, errichtet werden. Dies beeinflusst zudem die derzeit am Standort Bruchsal geplanten Sanierungen und schränkt deren Umsetzung zusätzlich ein. Nach einem Zeitraum von 10 Jahren müsste das Provisorium durch eine endgültige Lösung am Standort Bruchsal abgelöst werden. Die dafür notwendigen Baukosten werden inklusive des Provisoriums nicht unterhalb der entsprechenden Baukosten für einen Neubau in Bretten liegen. Nicht geklärt ist zudem die Frage, ob diese Kapazitäten am derzeitigen Standort der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal überhaupt dauerhaft realisiert werden könnten. Angesichts der mit der Kapazitätserweiterung verbundenen massiven baulichen Verdichtung erscheint dies äußerst fragwürdig, so dass auch eine Verlagerung des Standortes in Bruchsal geprüft werden müsste. Seite 5

6 6. Einschätzung der Landkreisverwaltung und Auffassung der Klinikleitung Festzuhalten bleibt deshalb, dass - sollten sich die Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung nicht verändern - auch bei einem Weiterbetrieb des Klinikstandortes in Bretten in einem Neubau mit einem operativen Defizit gerechnet werden muss. Dieses Defizit kann auch durch ein alternatives Medizinisches Angebot nicht entscheidend verbessert werden. Festzuhalten bleibt auch, dass eine Aufgabe des Standortes in Bretten gravierende Einschnitte in die medizinische Versorgung in Bretten zur Folge hätte. Für einen Teil der Einwohner in der Raumschaft in Bretten wäre - im Gegensatz zur Situation in anderen Gebieten des Landkreises - ein Krankenhaus nicht mehr in einem Zeitraum von 20 Minuten erreichbar. Dies hätte auch entsprechende Auswirkungen auf die Notfallversorgung, (siehe Schreiben des DRK-Kreisverband Karlsruhe e.v. vom , Anlage 1). Das Gutachten geht zwar davon aus, dass die Rechbergklinik versorgungstechnisch nicht unabdingbar notwendig ist. Die Landkreisverwaltung und die Geschäftsleitung sehen jedoch aus qualitativen, medizinischen und versorgungstechnischen Aspekten und der Daseinvorsorge, den Neubau der Rechbergklinik für politisch gerechtfertig. Die im Gutachten dargestellten finanziellen Auswirkungen und Risiken für den Geschäftsbetrieb der Rechbergklinik werden vom Landkreis in Form eines Zuschusses zum operativen Geschäft getragen werden müssen. Mit der frühzeitigen Untersuchung der Bausubstanz (HWP Planungsgesellschaft mbh September 2008) war zudem bereits 2009 klar, dass unter Berücksichtigung der Mehrkosten für Interimsmaßnahmen der Sanierung, eine Gesamtsanierung (Sanierung Bettenhaus/ Neubau Funktionsgebäude) einen wirtschaftlichen Nachteil von rd. 10 Mio. im Vergleich zur Neubaulösung in Bretten mit sich bringen würde. 7. Weiteres Vorgehen Die Landkreisverwaltung ist mit dem Land Baden-Württemberg in die Gespräche über die Investitionsförderung eingetreten. Ein erstes Gespräch hat am stattgefunden, bei dem die Überlegungen über den Neubau der Rechbergklinik vorgestellt wurden. Außerdem thematisierte man dabei die Bedarfsnotwendigkeit und die Förderfähigkeit des Neubaus in Bretten aus Sicht des Landes. Im Anschluss wird es nun darum gehen, mit den neu verabschiedeten Förderkriterien der Krankenhausplanung in Baden-Württemberg, insbesondere die bedarfsplanerische Korrekturen im Sinne der nachhaltigen Gesundheitsstrukturen mit flächendeckenden, wohnortnahen Grundversorgungen und passgenauen Lösungen für die jeweiligen Regionen mit dem Neubauvorhaben in Bretten zu unterstreichen. Seite 6

7 Parallel zu den Gesprächen mit dem Sozialministerium sollten die Arbeiten für die Entwurfsplanung und Kostenberechnung abgeschlossen werden. Daran anschließend würde die Abgabe des Förderantrags an das Sozialministerium erfolgen. Der Baubeschluss durch Aufsichtsrat und Kreistag könnte somit auf Mitte 2013 terminiert werden, womit einem Baubeginn im Jahr 2014 bzw. Anfang 2015 nichts entgegenstehen sollte. Der Aufsichtsrat der Kliniken des Landkreises Karlsruhe ggmbh (KLK) begrüßte in seiner außerordentlichen Sitzung am die Überlegungen zum Neubau der Rechbergklinik mehrheitlich bei einer Enthaltung. Der Verwaltungsausschuss schloss sich in der Sitzung am der Beschlussfassung mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung an. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Wie bereits in der Vorlage Nr. 32/2011 an den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am dargestellt, wird für den Neubau der Rechbergklinik ein Finanzierungsmittelbedarf von rd. 50 Mio. erforderlich. Der Eigenanteil des Landkreises an der Klinik ggmbh ist abhängig von der Förderung des Land Baden-Württemberg. Nach aktuellen Planungen ist nach dem Neubau mit einem jährlichen operativen Verlust der Rechbergklinik zu rechnen. Der zu erwartende Verlust liegt bei einem rechnerischen Mittelwert von 2,75 Mio. mit weiteren möglichen Potentialen. Gemäß Konsortialvertrag zwischen dem Landkreis Karlsruhe und der Klinik ggmbh stellt der Landkreis derzeit den Kliniken 2,9 Mio. für die Finanzierung der erforderlichen Investitionen zur Verfügung. Da es den Kliniken infolge der verschlechterten Rahmenbedingungen zunehmend unmöglich wird ihren vorgesehenen Anteil an den Investitionen selbst zu erwirtschaften und die Förderung des Landes Baden-Württemberg weiterhin unzureichend bleibt, muss der Betrag - abhängig von den Investitionen an den Standorten Bruchsal (Sanierung) und Bretten (Neubau) - ab dem Jahr 2013 erhöht werden. In der Finanzplanung 2013 bis 2015 wurde dieser bereits vorsorglich auf 4,25 Mio. angepasst. Sollte sich die Mittelausstattung der Kliniken des Landkreises Karlsruhe von Seiten der Krankenkassen und des Landes sich wesentlich ändern, muss ein darüber hinaus gehender Finanzbedarf ab 2016 erneut festgelegt werden. Auf die Ausführungen zum Finanzierungsmodell sowie die hierfür notwendigen Beschlüsse wird auf den Tagesordnungspunkt Finanzierungsvereinbarung verwiesen. Nach der Anpassung des Finanzierungsmodells würden sich somit die Ausgaben des Landkreis Karlsruhe für die medizinische Versorgung auf voraussichtlich 9,83 pro Einwohner belaufen. Seite 7

8 III. Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus 1 Ziffer 15 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe. Seite 8

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