Modellvergleich und Rahmenbedingungen für die Finanzierung von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. CiS Institut für Mikrosensorik GmbH
|
|
- Gerd Meinhardt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Modellvergleich und Rahmenbedingungen für die Finanzierung von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen 1
2 1. Vorbemerkung Forschung für KMU vor dem Hintergrund fehlender Großindustrie KMU können insbesondere den notwendigen Forschungsvorlauf nur sehr begrenzt realisieren Zur Sicherung des Forschungsvorlaufes sind höhere Förderquoten nötig, da ein hohes Forschungsrisiko besteht Diese Quoten liefert die Gemeinnützigkeit Forschung ist verbunden mit spezifischen Kostenstrukturen Ziel ist die Vermeidung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit mit den bereits genannten Folgen 2
3 2.1. Gemeinnützigkeit 2. Rahmenbedingungen V e rm ö ge n sve rw a ltu n g V o rw e ttb ew erb lic h e r B ere ic h - Zw e ckb e trieb W ettb ew erb lic h er B e re ich s tp fl. W G B R e in e V e rm ie tun gstä tigke it K e in e S ub ve ntio n ierun g de s ste u erpflichtig en W G B E in e ind e utige A b gren zun g zu m s teue rb e gü nstigte n W G B K e ine P erso na lges tellu n g A u ftrag sforsch un g R o u tine m e ssun ge n K e ine w e ite re n L eistu n ge n in Z u sa m m en h an g m it de r V e rm ie tun g A n fe rtigu ng von P rototype n u n d N u llse rie n R o u tine e insatz e in es E rg e bn isses A u ch d ie V erm ietu ng vo n b ew eg lic he r G e gen stän d e z uläs sig K e ine U m stä nd e, d ie d er T ä tig keit als G an ze s d as G e präg e eine r s elbs ts tä nd ig en V o n G e w in nstreb en g etrag e nen B eteilig u ng a m w irtsc haftlich en V e rke hr g eb en G e brau chsü be rlas sung im V o rd ergru nd A n fe rtigu ng von G u tach ten m it F ue -B e zug Tä tig ke iten m it Fo rs chu ng sbe zug P roje ktfö rd e run g F e rtigu ng m arktfäh ig er P ro d ukte A n fertig u ng von G u tach te n ohn e F u E - B e zu g (g esich erte w iss en sch aftlich e E rk en ntn is se ) T ä tig ke ite n o hn e F o rs chun g sb e zug P ro je ktträg ersch afte n 3
4 2.1. Gemeinnützigkeit Vermögensverwaltung Reine Nutzungsüberlassung Zurechnung zu Fördermitteln bei Bestimmung der Förderquote Vermietung Vorwettbewerblicher Bereich - Zweckbetrieb Zuwendungen > 50 % Prinzip der Selbstlosigkeit Mittel nur für gemeinnützige Zwecke Enger Zusammenhang zwischen Gemeinnützigkeit und FuE diskriminierungsfreier Zugang zu Ergebnissen aus Förderung Unschädliche Auslagerung der Auftragsforschung in Tochter-GmbH möglich zum Erhalt der Gemeinnützigkeit Forschung und Entwicklung (Vorsteuerabzug) Wettbewerblicher Bereich stpfl. WGB keine überwiegende Tätigkeit Gewinnerzielungsabsicht zur Erwirtschaftung gemeinnütziger Mittel Produktion 4
5 2.2. Förderung Gesamtförderquote > 50 % effektiv bezogen auf Gesamtkosten Projektförderquote im Durchschnitt 70 % - 10,5 MM - real 12 MM - AG-Anteil - Infrastrukturpersonal - sonstige Kostenstruktur 5
6 2.2. Förderung Kostenbasis - Ausgabenbasis (oder beides?) unterschiedliche Gemeinkosten- /Sachausgabensätze - bzw. Schlüssel Unterschiedliche Kostenarten Vorschüssige Zahlungen verschieben sich in Richtung Nachschüssigkeit - Liquiditätsbedarf 6
7 2.2. Förderung Forderungen aus dem Transparenzrichtlinie-Gesetz...sind im Sinne von 3 Abs. 1 TranspRLG jedenfalls die beiden Sparten öffentlich geförderte Vorhaben sowie Vermögensverwaltung für gemeinnützige Zwecke (gemeinnütziger Geschäftsbereich) und jeder im Wettbewerb mit Dritten stehende Geschäftsbereich, auch wenn er dem Zweckbetrieb zuzuordnen ist (wettbewerblicher Geschäftsbereich) rechnungsmäßig gegeneinander abzugrenzen. 7
8 2.2. Förderung Keine direkte Subventionierung der Industrieaufträge durch Förderung bereits im Steuerrecht verankerte Vorschriften zum Rechnungswesen gemeinnütziger Einrichtungen Zweckbetrieb hat dabei steuerlich die vorwettbewerblichen Kriterien zu erfüllen der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die wettbewerblichen Kriterien ein ideeller Bereich ist nicht zwingend notwendig. Abgrenzung der Bereiche über Kontenrahmen Abgrenzung der Projekte über Kostenträger bei zu 100% geförderten Projekten ist o.g. Richtlinie von vorne herein erfüllt 8
9 2.2. Förderung Differenzierung und Ausbau Kostenrechnungssystem u.a. mit dem Ziel eindeutiger Zuordnung der Gemeinkosten zu Projekten - Schlüssel Problem Kostenbasis - Ausgabenbasis Software, die allen Anforderungen (z.b. Budgetkontrolle über Erwartungswerte) entspricht zusätzlicher Aufwand 9
10 2.3. Sonstige Rahmenbedingungen Forschungstätigkeit und wirtschaftliche Tätigkeit annähernd gleich wirtschaftliche Kennzahlen werden wichtiger z. B. für die Produktion Lagerdauer Durchlaufzeiten usw. Vorfinanzierung von Aufträgen usw. Aufbau von Eigenkapital Ratingkennzahlen für Banken zusätzliche Liquiditätsprobleme - Nachschüssige Zahlungen, Vorfinanzierung von Aufträgen 10
11 3.1. Berechnung der Förderquote 3. Erhalt der Förderquote Ausschließlicher Satzungszweck Wissenschaft und Forschung - 68 Nr. 9 AO Überwiegende Finanzierung aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung damit Gesamtförderquote größer 50 % Berechnung dieser unter Einbeziehung der jeweiligen Umsatzsteuer Förderquote = Summe (Förderung, Vermögensverwaltung incl. Ust.) Summe (Förderung, Vermögensverwaltung/Umsätze brutto) Umsätze incl. Umsatzsteuer! 11
12 3.1. Berechnung der Förderquote Beispiel netto MWSt. MWSt. Förde rung 51% Auftragsforschung 30% % 126 Produktion 19% % % 217 Summe 100% ste uerliche Förderquote 49% 48% 12
13 3.2. Möglichkeiten zum Erhalt der Förderquote weiterer Zweckbetrieb mit anderen steuerbegünstigten Zwecken als Wissenschaft und Forschung Zeitaufwand für eigene Forschung Erhöhung der Einzelförderquoten der Projekte bei konstanten Projektfördervolumen Erhöhung Förderquote Flexibilisierung Gemeinkostensatz 13
14 3.2. Möglichkeiten zum Erhalt der Förderquote Einnahmen aus Vermögensverwaltung wird der Förderung hinzugerechnet Auslagerung von Umsätzen aus WGB incl. Kosten ohne Personalgestellung 14
15 4. Verlassen der Gemeinnützigkeit Hohes Risiko, da erhebliche Rechtsunsicherheit Modell Ist Zeitpunkt x Förderung 51 % 50 % Auftragsforschung 30 % 30 % Produktion 19 % 20 % Industrieaufträge werden erhöht ohne gleichzeitige Erhöhung der Förderung tritt Verlust der Gemeinnützigkeit ein 15
16 4. Verlassen der Gemeinnützigkeit mit Verlust der Gemeinnützigkeit sinkt Förderquote nach Richtlinien deutlich radikale und sofortige Änderung der Kostenstrukturen ist nicht möglich mögliche weitere steuerliche Folgen 16
17 4. Verlassen der Gemeinnützigkeit Vermeidung des Verlustes der Gemeinnützigkeit gleichzeitige Erhöhung des Förderanteiles mit dem Anteil der Industrieaufträge Erhöhung der Auftragsforschung scheitert an knappen Fördermitteln Wachstum wird damit durch Förderquote begrenzt 17
18 4. Verlassen der Gemeinnützigkeit Erhalt der Förderquote Auslagerung wirtschaftlicher Umsätze in eine Tochtergesellschaft Vermietung von Überkapazitäten, Verkauf von Lizenzen u.ä. - Einnahmen aus Vermögensverwaltung Erhalt der Förderquote Erhalt der Forschungseinrichtung unternehmerisches Konzept in einem Gesamtverbund 18
19 5. Zusammenfassung Gemeinnützigkeit kein Selbstzweck sondern notwendiges Mittel Forschung für KMU nur mit bestimmter Förderquote möglich hoher organisatorischer Aufwand - auch durch Handling unterschiedlicher Förderprogramme Zusammenarbeit zwischen Zuwendungsgebern und -nehmern bzgl. Gestaltungsmöglichkeiten von Richtlinien intensivieren zumindest Erhalt des Fördervolumens bei gleichzeitiger Optimierung der Regelungen eigenes Benchmarking - gute inhaltliche marktorientierte Projekte Rahmenbedinungen sind Grundlagen der Planung und damit der finanziellen Steuerung (Controlling) 19
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings
Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrSteuerliche Behandlung von Förderprojekten vor dem Hintergrund der EU - Regelungen
Steuerliche Behandlung von Förderprojekten vor dem Hintergrund der EU - Regelungen Erfurt, 15. 04. 2008 Annette Sachse, Steuerberaterin Dr. Wolfram Schellhardt Vortragsinhalte Veränderte Ausgangsbedingungen
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrSteuerliche Sphären einer Hochschule. Folie Nr. 1
Steuerliche Sphären einer Hochschule Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrMerkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins
Merkblatt Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins A. Satzungsgemäße Verwendung Nach 55 AO dürfen die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke
MehrErfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden
Fachveranstaltung vom 11.9.2015 der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und direktoren Mehrwertsteuer und Gemeinwesen Erfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden Thomas
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrVorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV
Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrUnternehmens-Check (U.C.)
"Wenn du den Feind und dich selbst kennst, brauchst du den Ausgang von hundert Schlachten nicht zu fürchten. (Sunzi, Die Kunst des Krieges) Unternehmens-Check (U.C.) Ihr Unternehmen hat erfolgreich die
MehrPräzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01
Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrGünter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna
Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrAuswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2
KA11 Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 Kennzahlen zur Bilanzanalyse Die aufbereitete Bilanz kann mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen
MehrInformationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes
Informationsblatt zur Berechnung der Entlastung nach 10 des Stromsteuergesetzes und 55 des Energiesteuergesetzes Im Antrag auf Entlastung von der Stromsteuer nach 10 des Stromsteuergesetzes (StromStG)
MehrRisikomanagement-Studie für Österreich. Status und Trends in Enterprise-Risikomanagement mit Konnex zu IT-Risiken
Risikomanagement-Studie für Österreich Status und Trends in Enterprise-Risikomanagement mit Konnex zu IT-Risiken 1 Umfrage Risikomanagement Im Sommer 2010 wurde in Zusammenarbeit mit Quality Austria eine
Mehr50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte
50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien
MehrImmobilien mieten, kaufen oder bauen 2013
Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013 Vergleich und Auswertung vom 19.6.2013 Durchdacht. Geplant. Erfolgreich. Den Traum vom Eigenheim verwirklichen!
MehrVERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt
MehrFinanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen
1 Überblick: Tätigkeitsbereiche Steuerpflicht Umsatzsteuerliche Beurteilung Vorsteueraufteilung bei Schützenhallen 2 Tätigkeitsbereiche 3 Tätigkeitsbereiche: Verein ideelle Tätigkeit Vermögensverwaltung
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrDeckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner
Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 Deckblatt Steueroptimale Kongressausrichtung eines 2 I. Ideeller Bereich II. Vermögensverwaltung + Spenden + Mitgliedsbeiträge + Zuschüsse
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrKESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011
ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrDer Anspruch an eine ethische Nutzen- und Kostenbewertung
Der Anspruch an eine ethische Nutzen- und Kostenbewertung 20.09.2008 Dr. Katrin Grüber, Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft Berlin Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft wurde 2001 als ggmbh gegründet
MehrSelbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
MehrVNU, FA Nachhaltigkeitsberichterstattung, GUT Certifizierungsgesellschaft, Berlin, 28.01.2008
VNU, FA Nachhaltigkeitsberichterstattung, GUT Certifizierungsgesellschaft, Berlin, 28.01.2008 Das IÖW/future-Ranking der Nachhaltigkeitsberichte 2007 Jana Gebauer (IÖW), Berlin Das IÖW/future-Ranking 1
MehrUmsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin
Umsatzsteuer im Kulturbereich Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin !!Achtung!! Wir sind ja gemeinnützig und steuerbefreit, Wir sind als Theatergruppe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit Ist
MehrAufgabe 1) 100.000 350.000
Aufgabe 1) Ausgangsdaten: Altanlage Ersatzinvestition Anschaffungskosten 500.000 (vor 4 Jahren) 850.000 Nutzungsdauer bisher 4 Jahre 8 Jahre ges. Geschätzte Restnutzungsdauer 5 Jahre erwartete Auslastung:
MehrPflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrBei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,
Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist
MehrӒnderungen der Steuer- und Beitragsgesetze für 2015. 1. Körperschaftssteur
Ӓnderungen der Steuer- und Beitragsgesetze für 2015 Unten geben wir bekannt die wichtigste Punkte der im nächsten Jahr gültigen Steuergesetzen, und unterstreichen die Ӓnderungen. Wo wir nicht angezeigt
MehrUMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung
UMSATZSTEUER SPEZIAL Umsatzsteuerbehandlung bei Umsatzsteuerbehandlung bei zeitlicher Abgrenzung Soll oder Ist Besteuerung? Hier ein Beispiel: Es würde uns schon helfen, wenn der Staat die ungerechten
MehrAlternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen
Alternative Stiftungs- formen im Vergleich Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Stiftung (Grundform) II. III. IV. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten
MehrSelbstständig als Coach interna
Selbstständig als Coach interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 10 Berufsbild... 12 Was benötigt ein Coach?... 28 Software... 30 Startkapital und konkrete
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrGestaltungsbeispiel Holdingstruktur
Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung
MehrVermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz
Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.
MehrPhysik 4, Übung 11, Prof. Förster
Physik 4, Übung 11, Prof. Förster Christoph Hansen Emailkontakt ieser Text ist unter dieser Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Falls
MehrKurs 00091: Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Kurs 00091, KE 3, 4, 5 und 6, SS 2012 1 Kurs 00091: Finanzierungs- und entscheidungstheoretische Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Einsendearbeit 2 (SS 2012)
MehrFallstricke im Gemeinnützigkeitsrecht
Fallstricke im Gemeinnützigkeitsrecht Plenumsvortrag zum Stiftungstag 2011 von Dirk Sombrowski, Dipl. Finanzwirt (FH) 1 Inhalt Einleitung Darstellung von praktischen Problembereichen zur Sensibilisierung
MehrTest: Sind Sie ein Unternehmertyp?
Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die
MehrStudie Autorisierungsverfahren Online-Banking 2014. n = 433, Befragungszeitraum: Februar bis März 2014
Studie Autorisierungsverfahren Online-Banking 2014 n = 433, Befragungszeitraum: Februar bis März 2014 1 Hintergrund Kontext der Studie Autorisierungsverfahren für Online-Banking stehen aktuell im Fokus
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5157 6. Wahlperiode 04.03.2016
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5157 6. Wahlperiode 04.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Erfüllung der Schulpflicht an den allgemein bildenden Schulen
Mehra) Mehrwertsteuer buchungstechnisch
Arbeiten zum Kapitel 24 Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2011 a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch 1. Rechnen Sie den Mehrwertsteuerbetrag aus, den die folgenden Summen enthalten: a) 12'453.75 inkl. 2,5 % MWST
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
MehrBezahlung von Übungsleitern
Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren
MehrBereicherungsrecht Fall 2
G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen
MehrÜbungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrS T I F T U N G S A T Z U N G
S T I F T U N G S A T Z U N G 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Störche Nordrhein-Westfalen () (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige (unselbständige) Stiftung
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrPartnerschaftsentwicklung für KMU
Belziger Industriepartner Partnerschaftsentwicklung für KMU G. Delaunay, Belziger Industriepartner 1 Wer braucht einen Geschäftspartner? - Innovation: Sie wollen etwas Neues entwickeln, aber Sie schaffen
MehrNeuesEldorado für findige Geschäftsleute
NeuesEldorado für findige Geschäftsleute Wieso neues Eldorado? Seit dem Wegfall der Anschlussförderung klafft eine riesige Finanzierungslücke zwischen Kosten- und Sozialmiete! Zusammensetzung der Kostenmiete
MehrInformationsZentrum für die Wirtschaft
InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Steuerärger, wenn Rechnungen des Kommanditisten fehlen I. Geschäftsführung und Haftungsvergütung in der GmbH & Co KG wann
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrStadtwerke in Stuttgart. SPD Kreiskonferenz 21.05.2012 Jürgen Schmid
Stadtwerke in Stuttgart SPD Kreiskonferenz 21.05.2012 Jürgen Schmid Wir wollen Stadtwerke Politisch, weil wir für eine ökologische, preisgünstige und sichere Versorgung der Bürger eintreten Ordnungsrechtlich,
MehrSteuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.
Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrLineare Gleichungssysteme
Lineare Gleichungssysteme Eines der am häufigsten auftretenden Standardprobleme der angewandten Mathematik ist das Lösen linearer Gleichungssysteme, etwa zur Netzwerkberechnung in der Elektrotechnik oder
MehrKfW-Förderreport 2015 Auswertung Kurzfassung
KfW-Förderreport 2015 Auswertung Kurzfassung Stand: 25.02.2016 Inhalt: Energieeffizientes Bauen (Neubau)... 2 Energieeffizientes Sanieren (Effizienzhaus)... 4 Energieeffizientes Sanieren (Einzelmaßnahmen)...
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrVebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende
Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung 9. Dezember 2015 q5644/32579 Ma, Hr forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrAM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013
AM 96/2013 Amtliche Mitteilungen 96/2013 Satzung der HAPUK ( Hochschulambulanz i.s.d. 117 Abs. II SGB V am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Instituts für Psychologie an der Universität
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrLeistungsgesteuerte Terminplanung
Leistungsgesteuerte Terminplanung Leistungssteuerung und Ressourcenarten Leistungsgesteuerte Terminplanung Die leistungsgesteuerte Berechnung gilt erst, nachdem die erste Ressource dem Vorgang zugeordnet
MehrII. Zum Jugendbegleiter-Programm
II. Zum Jugendbegleiter-Programm A. Zu den Jugendbegleiter/inne/n 1. Einsatz von Jugendbegleiter/inne/n Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 setzen die 501 Modellschulen 7.068 Jugendbegleiter/innen ein.
MehrSportverein - Steuerberater
Sportverein - Steuerberater Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen
MehrS A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW)
S A T Z U N G Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) Mit der am 14.12.2007 beschlossenen Änderung. S A T Z U
MehrWas bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch
Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor
MehrDokumentation: ZIBXL - Auswertung der internen Umbuchungen
IT-Dienste Jochen Meiners 14. Mai 2008 Dokumentation: ZIBXL - Auswertung der internen Umbuchungen Stand: 14.05.2008 1. Version Dokumentation: ZIBXL - Auswertung der internen Umbuchungen... 1 1 Aufruf des
MehrSchnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007
Schnelle Antwort, gute klare Beratung. Ich bin wirklich sehr zufrieden. Auswertung der Mandantenbefragung 2007 Juli 2007 DGB Rechtsschutz GmbH Seite 1 Inhaltsangabe Vorbemerkung und allgemeine Hinweise
MehrÜbung 2 Erfolgsrechnung
Controlling in deutschen Unternehmen Übung 2 Erfolgsrechnung Dipl.-Kfm. Florian Böckling, MBA Dipl.-Kfm. Franz Zinser, MBA Lehrstuhl für Controlling Prof. Dr. Louis Velthuis Johannes Gutenberg-Universität
MehrLandkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Verwaltungsstelle KMU-Förderung z.hd. Frau Comte Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen
Zuwendungsempfänger - Name, Vorname / Firma Straße, PLZ, Ort Ansprechpartner: Name, Telefon, email Anschrift Bewilligungsbehörde Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Verwaltungsstelle
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrAngaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme
Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrGeschiedene Ehen nach Ehedauer
Geschiedene Ehen nach Ehedauer Ehedauer 43 in Jahren 0 47 im Jahr 00 insgesamt: 87.07.049.6 davon: ohne minderjähriges Kind * 4.30 5.64 3 5.835 8.550 4 5.785 9. 5 6 5.938 6.74 0.33 0.58 7 5.367 9.946 8
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
Mehr