Schalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen "Blumenthal"
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- Richard Beutel
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1 itap GmbH Marie-Curie-Str Oldenburg BGB-Grundstücksgesellschaft Herten BV Bremen, Schwaneweder Straße Hohewardstraße Herten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Akkreditiert durch: Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Telefon, Name Datum d-hi-St Heiko Ihde ihde@itap.de Schalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen "Blumenthal" Sehr geehrter Herr Illmer, am haben Herrn Braun, Herr Wellbrock und ich bzgl. der schalltechnischen Beurteilung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 57 in Bremen-Blumenthal beschlossen, dass die Untersuchung der Geräuschimmissionen aufgrund gewerblicher Nutzung im südlichen Teil des Plangebiets gesondert durchgeführt wird. Diese Stellungnahme dient als Machbarkeitsprüfung, ob diese Fläche (insbesondere der Pkw-Parkplatz) unter Berücksichtigung der Geräuschbelastung durch den nördlich vorgesehenen Markt überhaupt gewerblich genutzt werden kann. Diese Stellungnahme (siehe Anhang) ist nur im Zusammenhang mit dem Gutachten d-hi vom zu verwenden. Ich hoffe Ihnen mit diesen Aussagen gedient zu haben. Telefon (0441) Fax (0441) info@itap.de Postanschrift Marie-Curie-Straße Oldenburg Geschäftsführer Dr. Manfred Schultz-von Glahn Dipl. Phys. Hermann Remmers Sitz Marie-Curie-Straße Oldenburg Amtsgericht Oldenburg HRB: Bankverbindung Raiffeisenbank Oldenburg Kto.-Nr Heiko Ihde, Dipl.-Ing. (FH) BLZ: IBAN:DE BIC: GENODEF1OL2
2 Seite 2 von Aufgabenstellung Gegenstand der Untersuchung ist eine Machbarkeitsanalyse, ob neben dem auf dem Plangebiet des B-Plans Nr. 57 vorgesehenen Discount-Marktes eine gewerbliche Nutzung des Gebäudes an der Schwaneweder Straße 27 in Verbindung mit einem zusätzlichen Pkw- Parkplatz möglich ist. Die Berechnungsergebnisse des Gutachtens d-hi vom haben gezeigt, dass an der westlich angrenzenden Wohnbebauung mit dem Schutzanspruch eines reinen Wohngebiets (WR) die Beurteilungspegel durch den Discount-Markt den Immissionsrichtwert lediglich um 0,6 db(a) unterschreiten. In dieser Stellungnahme wird somit die zusätzliche Geräuschbelastung auf Basis von Angaben durch den zuständigen Planer ermittelt und ggf. das bereits bestehende Schallschutzkonzept angepasst. Das gewerbliche Vorhaben ist gemäß TA Lärm zulässig, wenn die Gesamtgeräuschbelastung aller gewerblichen Anlagen die Immissionsrichtwerte einhalten bzw. unterschreiten. 2. Vorhabenbeschreibung Nach Aussagen des Auftraggebers ist auf dem Grundstück an der Schwaneweder Straße 27 ein Wohn- und Geschäftshaus mit der Gebietseinstufung eines Mischgebiets (MI) geplant. Im Erdgeschoss sollen Einzelhandelsgeschäfte mit einer Gesamt-Netto-Verkaufsfläche von ca. 550 m² entstehen. Das 1. Obergeschoss soll auf einer Fläche von ca. 300 m² für Büronutzung oder Arztpraxen genutzt werden. Das Dachgeschoss soll zur Einrichtung von ca. 2-3 Wohnungen dienen. Westlich des Gebäudes soll ein Pkw-Parkplatz mit bis zu 32 Stellplätzen entstehen. Pro Tag sollen ca. 200 Kunden innerhalb der betrieblichen Öffnungszeiten zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr zu erwarten sein. Im Zuge der Einzelhandelsnutzung werden ebenfalls regelmäßig Warenanlieferungen per Transporter (z. B. Sprinter) stattfinden. Ein entsprechender Anlieferbereich ist an der südwestlichen Gebäudeseite geplant. In Abbildung 1 ist ein Lageplan mit dem Gebäude inkl. Parkplatz, dem nördlich geplanten Discount-Markt und der naheliegenden Umgebung dargestellt.
3 Seite 3 von 11 N Abbildung 1: Lageplan mit dem Wohn-/ Geschäftshaus, dem Discount-markt und der Umgebung in Bremen-Blumenthal.
4 Seite 4 von Emissionsdaten des Kundenparkplatzes Die Berechnung der Emissionsdaten der Parkplätze erfolgt über das sogenannte zusammengefasste Verfahren der Bayerischen Parkplatzlärmstudie aus dem Jahr Der flächenbezogene Schallleistungspegel der Parkplatzflächen wird anhand der folgenden Gleichung aus der Studie ermittelt: L WA = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO + 10log(B x N) 10log(S) L WO = 63 db(a): Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R Parkplatz [db(a)] K PA = Zuschlag für die Parkplatzart K I K D = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren = Zuschlag für den Parkplatzsuchverkehr K StrO = Zuschlag für Fahrbahnoberfläche B N = Bezugsgröße = Bewegungshäufigkeit je Einheit der Bezugsgröße und Stunde B x N = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche S = Gesamtfläche des Parkplatzes Geräuschquellenart: Flächenschallquelle nach DIN ISO Als Fahrbahnoberfläche ist eine ungefaste Pflasterung angenommen, für die bei auf Parkplätzen üblichen, geringen Fahrgeschwindigkeiten ein Zuschlag K StrO nicht erforderlich ist. Es sind insgesamt 32 Stellplätze im rückwärtigen Bereich des Grundstücks geplant. Unter der Annahme von 200 Kunden pro Tag ergeben sich somit 400 Bewegungen durch Anund Abfahrten. Zusätzlich werden je drei An- und Abfahrten für Sprinter im Bereich der Anlieferzone berücksichtigt. Damit ergibt sich für eine Einwirkzeit von 12 Stunden eine Bewegungshäufigkeit auf dem neuen Parkplatz von N = 1,057 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde.
5 Seite 5 von 11 Zusammengefasst gehen folgende Daten in die Prognose ein: Geräuschquellenart: Flächenschallquelle nach Parkplatzlärmstudie 2007 (zusammengefasstes Verfahren) Anzahl der Stellplätze: 32 Parkplatzart: P+R Parkplatz gemäß Studie Bewegungshäufigkeiten: 1,057 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde Quellenhöhe: h e = 0,50 m über Geländeoberkante Parkplatzoberfläche: ungefastes Pflaser Korrekturfaktoren: K I = 4 db(a); K PA = 0 db(a) Spitzenschallleistung: L WA, max = 99,5 db(a) (Kofferraumzuschlagen) In Kapitel 4 werden die Ergebnisse der Prognoseberechnungen aufgeführt und bewertet. In Abbildung 2 ist die Lage der Geräuschquelle für den Parkplatz dargestellt.
6 Seite 6 von 11 Abbildung 2: Lageplan mit der Geräuschquelle für den Pkw-Parkplatz im südlichen Teil des Plangebiets.
7 Seite 7 von Ergebnisse der Prognose Die Berechnung der Beurteilungspegel an den umliegenden Immissionsorten in Bezug auf gewerbliche Geräuschimmissionen ist mithilfe der Software IMMI 2014 durchgeführt worden. Die Beurteilung der gewerblichen Geräuschimmissionen erfolgt entsprechend den Maßgaben des BImSchG nach der TA Lärm. Die verwendete Software berechnet die Schallausbreitung entsprechend der DIN ISO Abschnitt 6. Die Prognose erfolgt nach Gleichung 6 der DIN ISO unter Berücksichtigung der Mitwindbedingungen. Der Korrekturwert C met wird vernachlässigt, damit die Prognose ganzjährig auf der sicheren Seite liegt. Im vorliegenden Fall liegen die zur Berechnung und Beurteilung relevanten Emissionsdaten nur als A-bewertete Summenschallpegel vor, sodass die Prognose entsprechend der DIN ISO , Abschnitt 1, durchgeführt wird. In den Tabellen 1 und 2 sind die Beurteilungspegel, die sich durch die Parkplatzbewegungen und die Anlieferung ergeben, und die Pegelspitzen aufgeführt. Die aus der Vorbelastung des Discount-Marktes resultierenden Beurteilungspegel wurden dem Gutachten d-hi vom entnommen.
8 Seite 8 von 11 Tabelle 1: Prognostizierte Beurteilungspegel L r in Bezug auf gewerbliche Geräuschimmissionen durch den Verbrauchermarkt (Vorbelastung) und den Parkplatz des Wohn-/ Geschäftshauses (Zusatzbelastung) und der resultierenden Gesamtbelastung für werktags und nachts an den Immissionsorten. Beurteilungspegel L r am Immissionsort in db(a) Vorbelastung Zusatzbelastung Gesamtbelastung Werktags Nachts Werktags Nachts Werktags Nachts IP 1a EG 44,9 6,9 18,2-44,9 6,9 Immissionsorte Immissionsrichtwert in db(a) Tag / Nacht 1. OG 47,2 9,3 22,7-47,2 9,3 2. OG 52,2 11,8 29,0-52,2 11,8 55 / 40 IP 1b 1. OG 45,6 9,5 25,3-45,7 9,5 IP 2 EG 44,9-37,2-45,6-1. OG 46,9-38,3-47,5-50 / OG 49,0-39,9-49,5 - IP 3 EG 45,1-45,6-49,0-1. OG 47,0-46,4-50,2-50 / OG 49,4-46,3-51,4 - IP 4 EG 51,9-24,2-51,9-1. OG 53,3-25,3-53,3-60 / OG 53,9-26,3-53,9 - IP 5 1. OG 54,5-28,4-54,6-2. OG 55,3-28,8-55,3 - IP 6 1. OG 55,6-28,9-55,6-2. OG 56,2-29,2-56,2-60 / / 45 IP 7 2. OG 59,0-37,2-59,0 - IP 8 2. OG 56,6-47,9-57,2 - IP 9 2. OG 52,9-49,3-54,5-60 / 45 IP OG 46,8-49,7-51,6 - *Fett markierte Pegel überschreiten die jeweiligen Immissionsrichtwerte.
9 Seite 9 von 11 Tabelle 2: Prognostizierte Spitzenpegel L AF,max in Bezug auf gewerbliche Geräuschimmissionen durch den Parkplatz des Wohn-/ Geschäftshauses für werktags und nachts an den Immissionsorten. Beurteilungspegel L AF,max am Immissionsort in db(a) Werktags Nachts 1 IP 1a EG 37,9-1. OG 41,9-2. OG 46,1 - Immissionsorte Immissionsrichtwert in db(a) Tag / Nacht 85 / 60 IP 1b 1. OG 44,4 - IP 2 EG 56,0-1. OG 57,6-80 / OG 58,9 - IP 3 EG 70,5-1. OG 70,0-80 / OG 69,2 - IP 4 EG 50,2-1. OG 51,3-90 / OG 51,2 - IP 5 1. OG 51,0-2. OG 51,7 - IP 6 1. OG 47,3-2. OG 48,0-90 / / 65 IP 7 2. OG 64,6 - IP 8 2. OG 69,5 - IP 9 2. OG 72,0-90 / 65 IP OG 73,0 - *Fett markierte Pegel überschreiten die jeweiligen Immissionsrichtwerte. Wie aus den Tabellen ersichtlich überschreiten die Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert um bis zu 1,4 db(a) (IP 3, 2. OG. Bezüglich kurzzeitiger Pegelspitzen sind keine Konflikte zu erwarten. 1 Im Nachtzeitraum finden keine Spitzenpegel erzeugenden Geräuschereignisse statt.
10 Seite 10 von Schallschutzmaßnahmen Um die geplante Nutzung umsetzen zu können, ist eine Erweiterung des bestehenden Schallschutzkonzeptes für den B-Plan Nr. 57 erforderlich. Die Schallschutzwand im Bereich des Discount-Markt-Parkplatzes von ca. 56 m Länge muss bis zur südlichen Grenze des Plangebiets (um ca. 37 m) verlängert werden. Im Bereich des südlichen Parkplatzes ist zudem eine Erhöhung auf mindestens 3,85 m erforderlich, da sich die Immissionsaufpunkte hier in sehr geringem Abstand und auf einer Höhe von bis zu 7,6 m befinden. Die folgende Abbildung 3 zeigt den Verlauf der bisher geplanten und der zusätzlich erforderlichen Schallschutzwand. Abbildung 3: Lageplan mit der notwendigen Schallschutzwand westlich des Parkplatzes des Wohn-/ Geschäftshauses.
11 Seite 11 von 11 Abschließende Beurteilung: Unter Berücksichtigung der genannten Schallschutzmaßnahmen ist die zusätzliche, gewerbliche Nutzung im südlichen Teil des Plangebiets immissionsschutzrechtlich vertretbar. 6. Kommentar Die zusätzlich geplante, gewerbliche Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets ist nur mithilfe einer erheblichen Erweiterung der bereits geplanten Schallschutzwand auf der westlichen Grenze des Plangebiets immissionsschutzrechtlich umsetzbar. Unter diesen Umständen sollte auch die Möglichkeit der Umnutzung des bestehenden Gebäudes an der Schwaneweder Straße 27 ausschließlich für Wohnzwecke in Erwägung gezogen werden. Dementsprechend käme es auf dem angrenzenden Parkplatz nur zu (nicht gewerblichen) Fahrzeugbewegungen durch Anwohner, wie es derzeit der Fall ist.
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