ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS
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- Hansi Biermann
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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLUND NETWORKS 1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB ) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (im Folgenden auch Auftraggeber ). Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen und der Überlassung von Software, ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen ( 433, 651 BGB), sowie für die Erbringung von Leistungen. 1.2 Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen und/oder den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Auftraggeber, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen; über Änderungen unserer Lieferbedingungen werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren. 1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung und/oder Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z.b. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. VERTRAGSABSCHLUSS 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 2.2 Die Bestellung durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.3 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch die Erbringung der Leistung und/oder die Lieferung zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach Seite 1 von 6
2 diesen AGB. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von durch unsere Vorlieferanten. 2.4 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass bei der Überlassung von Software zusätzlich zu diesen AGB die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen für die Überlassung von Software (EULA) Anwendung finden. Die EULA regeln die Beziehung zwischen dem Auftraggeber als Lizenznehmer und dem Lizenzgeber, d.h. insbesondere die Rechte und Pflichten zur Nutzung der Software, den Umfang der Nutzungsrechte, die Behebung und Wartung von etwaigen Softwarefehlern. 3. LEISTUNGSERBRINGUNG 3.1 Sind Beratungsleistungen geschuldet, sind wir in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. 3.2 Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die notwendigen Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. 3.3 Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Auftraggebers erstellt oder verändert, so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Auftraggeber stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Auftraggeber verwendete von Dritten gelieferte Hardoder Software zurückzuführen sind. Ziffer 9 bleibt unberührt. 3.4 Werden dem Auftraggeber Rechtstexte (z.b. AGB, Nutzungsbedingungen, etc.) zur Verfügung gestellt ersetzt dies nicht eine adäquate Rechtsberatung, da wir ausschließlich vorgefertigte Muster zur Verfügung stellen. Schon aus dem Grund erfolgt die Benutzung ausschließlich auf eigenes Risiko des Auftraggebers. 4. Leistungs- und Lieferfristen 4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. 4.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer ( 14 BGB) gilt folgendes: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Seite 2 von 6
3 Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 5. GEFAHRENÜBERGANG 5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. 5.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer ( 14 BGB) gilt folgendes: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 6.1 Wir erhalten für unsere Tätigkeit das vereinbarte Honorar und/oder den vereinbarten Festpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 6.2 Unsere Preise gelten als Nettopreis ab Lager, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Versand. 6.3 Wir sind berechtigt, für Teillieferungen, sofern solche vereinbart wurden, Teilrechnungen zu stellen. 6.4 Der Kaufpreis und/oder die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und, sofern eine Lieferung geschuldet ist, ab Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Seite 3 von 6
4 6.5 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins ( 353 HGB) unberührt. 6.6 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 7. EIGENTUMSVORBEHALT 7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. 7.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände ("Vorbehaltsprodukte") zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige Verfügungen zu treffen, die unser Eigentum gefährden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln. 8. GEWÄHRLEISTUNG 8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern dieser Unternehmer i.s. von 14 BGB ist, seiner nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen und etwaige Mängel gemäß 377 HGB unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Seite 4 von 6
5 8.2 Im berechtigten Gewährleistungsfall und soweit es sich nicht um einen unerheblichen Mangel handelt, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung in Form von Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. 8.3 Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt folgendes: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, spätestens jedoch ab Lieferung der Ware oder ab Abnahme, sofern eine solche vereinbart wurde. Bei gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. 8.4 Ist der Auftraggeber Verbraucher i.s. von 13 BGB so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit folgender Ausnahme: Bei gebrauchter Ware ist die Gewährleistung begrenzt auf 12 Monate ab Lieferung der Ware oder ab Abnahme, sofern eine solche vereinbart wurde. 8.5 Sofern nicht anders vereinbart, sind wir für die Wartung und den Support der überlassenen Software nicht verantwortlich. Die Wartung und der Support der Software richten sich ausschließlich nach den EULA. Die vorstehenden Mängelansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS 9.1 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 9.3 Die Einschränkungen der Ziffern 9.1 und 9.2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 9.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Seite 5 von 6
6 10.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts Ist der Auftraggeber Unternehmer ( 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Seite 6 von 6
AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
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