Eigentümerstrategien: Eigentümerziele mit Indikatoren sowie Stossrichtungen mit Meilensteinen (Stand 19. August 2015)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Eigentümerstrategien: Eigentümerziele mit Indikatoren sowie Stossrichtungen mit Meilensteinen (Stand 19. August 2015)"

Transkript

1 Eigentümerstrategien: Eigentümerziele mit Indikatoren sowie Stossrichtungen mit en (Stand 19. August 2015) Aargauische Pensionskasse (Trägerstrategie vom 24. August 2011) A Trägerziele Indikatoren 1. Erhalten einer autonomen Vorsorgeeinrichtung zur beruflichen Vorsorge für die Mitarbeitenden des Staates, der selbständigen Staatsanstalten, der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird und weiterer Arbeitgebender 2. Ausrichtung des Rendite/Risikoverhältnis der Anlagestrategie auf die Erreichung der Vorsorgeziele B Stossrichtungen 1. Beibehalten der Trägerschaft der APK anhand des Jahresberichts der APK anhand des Jahresberichts BDWM Transport AG (Eigentümerstrategie vom 27. Februar 2013) 1. Umsetzung der Leistungsvereinbarungen mit Bund und Kantonen 2. Weiterentwicklung der Betriebsstandorte und Publikumsanlagen gemäss langfristigen Bedürfnissen des öffentlichen Verkehrs 3. Vereinheitlichung technischer Standards mit den Infrastrukturen und Betriebsmitteln anderer Transportunternehmen 4. Senkung der Abgeltungen und Erzielung der vereinbarten Qualität insbesondere durch kontinuierliche Produktivitätssteigerungen und Nutzung von Synergien mit anderen Transportunternehmen, insbesondere bezüglich durchschn. Bruttokosten pro Zugskilometer in Franken und Entwicklung zum Vorjahr 5. Nicht konzessionierte Geschäftsbereiche werden zu Marktbedingungen geführt 6. Konkurrenzfähigkeit bei Offerten im Rahmen von Ausschreibungen 7. Einhaltung der Richtlinien zur Public Corporate B Stossrichtungen e 1. Prüfung der sinnvollen Strukturierung der BDWM Transport AG in eine Infrastruktur, Immobilien, Konzessions und Verkehrsbetriebsgesellschaft 2. Prüfung verschiedener Zusammenarbeitsformen mit anderen Transportunternehmen zur Erzielung von Synergiegewinnen auf allen operativen und strategischen Unternehmensstufen REGIERUNGSRAT 1 von 11

2 Fachhochschule Nordwestschweiz (Eigentümerstrategie vom 25. August 2010) 1. Erfüllung der Leistungsvereinbarung mit den Trägerkantonen gemäss ordentlicher Berichterstattung zum Leistungsauftrag an die Parlamente 2. Erfüllung der Vertragspflichten aus dem Vertrag zwischen den Kantonen Aargau, BaselLandschaft, BaselStadt und Solothurn über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) vom 9./10. November 2004 inklusive Anpassungen dieses Vertrags und allfälligen Nachfolgeverträgen gemäss ordentlicher Berichterstattung zum Leistungsauftrag an die Parlamente 3 Einhaltung der Richtlinien zur Public Corporate Anzahl unbegründete Abweichungen B Stossrichtungen 1. Beibehaltung der Beteiligung Abschluss Leistungsauftrag Finanzierungsgesellschaft Immobilien Fachhochschule Nordwestschweiz AG (Eigentümerstrategie vom 25. August 2010) 1. Abwicklung der Finanzierung und Bereitstellung von Immobilien für die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW am Standort Brugg/Windisch 2. Übernahme der Finanzierung von zusätzlichen Gebäuden und Erweiterungsbauten für die FHNW gemäss den Beschlüssen des Grossen Rats 3. NichtGewinnorientierte Buchführung mit linearer Abschreibung der Immobilien über 25 Jahre Jahresgewinn/verlust Abschreibung des über 25 Jahre seit Übernahme kumulierten Übernahmewertes der Immobilien 4. Kontinuierliche Überwachung der Risiken 5. Einhaltung der Richtlinien zur Public Corporate B Stossrichtungen 1. Beibehaltung der Beteiligung Hightech Zentrum Aargau AG (Eigentümerstrategie vom 20. November 2013) 1. Umsetzung der Rahmenvereinbarung und der jährlichen Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton Aargau 2. Etablierung des Zentrums als anerkanntes Wissens und Technologietransferzentrum im Aargau 3. Positiver und hoher Bekanntheitsgrad des Zentrums bei den Aargauer Unternehmen und ihren Verbänden als bevorzugte Technologieanlaufstelle 4. Nationale Bekanntheit und Ausstrahlung im Bereich Nanotechnologie 5. Beitrag zur Entwicklung des Images des Kantons Aargau als Hightech Kanton 6. Finanzielle Stabilität im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel 7. Einhaltung der Richtlinien zur Public Corporate REGIERUNGSRAT 2 von 11

3 B Stossrichtungen e 1. Prüfung der Beteiligung weiterer Träger nach der Aufbauphase 2. Überprüfung der Beteiligung im vierten Betriebsjahr hinsichtlich Fortführung respektive Struktur (Beteiligte) und Ausrichtung (Aufgaben) nach 2017 und entsprechender Antrag an den Grossen Rat bis Mitte Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (Eigentümerstrategie vom 25. August 2010) 1. Erfüllung der mit dem Hochschulrat ausgehandelten Leistungsvereinbarung (Budgetvorgabe) 2. Einhaltung der Richtlinien zur Public Corporate B Stossrichtungen 1. Überprüfung der Trägerschaft, sobald bildungspolitische Veränderungen dies erfordern oder andere Lösungen bessere Leistungen erwarten lassen ordentliche Berichterstattung Anzahl unbegründete Abweichungen Interkantonale Polizeischule Hitzkirch (Eigentümerstrategie vom 26. Februar 2014) 1. Praxisorientierte Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten in ausreichender Anzahl für die Kantonspolizei Aargau Anzahl jährliche Absolventen mit eidg. Fachausweis und Grad der Zufriedenheit bei Absolventen und direkten Vorgesetzten 2. Effiziente und wirtschaftliche Ausbildung Beitrag des Kantons pro Studierender und Jahr 3. Hoher Auslastungsgrad durch interne sowie externe Kunden 4. Einhalten der Richtlinien zur Public Corporate B Stossrichtungen 1. Beibehalten der Beteiligung REGIERUNGSRAT 3 von 11

4 Kantonsspital Aarau AG (Eigentümerstrategie vom 5. März 2014) 1. Sicherstellung des Versorgungsauftrags gemäss Spitalliste sowie der vereinbarten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. 2. Kontinuierliche Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit. 3. Zusammenarbeit mit Dritten zur Koordination, Konzentration und Synergienutzung bei den Angeboten und Infrastrukturen im Sinne der strategischen Ausrichtung des Eigentümers, welche sich v.a. aus den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der gesundheitspolitischen Gesamtplanung ergibt. 4. Ausrichtung der Investitionstätigkeit auf zukunftsfähige Strukturen. 5. Der Stand der Investitionsplanung im Rahmen der Darlehensgewährung durch den Kanton wird jährlich rapportiert. anhand von branchenüblichen Benchmarks, auch Status bzgl. Optimierung der Prozessabläufe mit konkreten Realisierungsschritten, auch bzgl. Status der Konzentration der Fachbereiche mit kleinen Fallzahlen vor allem mit dem KSB, Status Koordination bei den Infrastrukturen und der Zentralisierung der Spezialversorgung, insbesondere: Priorisierung der gesamten Investitionsplanung (Zeit und Mittelplanung in Etappen auf 5, 10 und 15 Jahre), sowie Planung des Kaufs und Verkaufs von Immobilien und Gesellschaften mit einem Preis von über 2 Millionen Franken 6. Dauerhaft positives Jahresergebnis zur Stärkung der Kreditfähigkeit und Senkung des Risikos des Eigentümers. 7. Ausschüttung: 20 Prozent des Bilanzgewinns des Konzerns oder Verzinsung des Aktienkapitals mit dem durchschnittlichen Zinssatz auf achtjährige Kantonsanleihen (gemäss Zinsstatistik der SNB); auszuschütten ist der tiefere Betrag, jedoch maximal 3,5 % des Aktienkapitals des Stammhauses. 8. Über Prozessführungen zu Leistungsaufträgen und Tarifen sowie gegen Unternehmen desselben Eigentümers ist der Eigentümer zu informieren. Dabei ist immer der Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung des Eigentümers darzustellen. Konzernergebnis (CHF 1'000) EBITMarge Konzern (in %) EBITDAMarge Konzern (in %) zu Kreditfähigkeit und Risiko Werte und verbale Berichterstattung 9. Einhaltung der Richtlinien zur Public Corporate der. Abweichungen B Stossrichtungen e 1. Beibehalten der Beteiligung. 2. Prüfen von sinnvollen Beteiligungen an Dritten sowie von Dritten im Sinne von 11 Spitalgesetz. 3. Definition des Inhalts des Vergütungsberichts zuhanden der Generalversammlung in Übereinstimmung mit dem Eigentümer. REGIERUNGSRAT 4 von 11

5 Kantonsspital Baden AG (Eigentümerstrategie vom 5. März 2014) 1. Sicherstellung des Versorgungsauftrags gemäss Spitalliste sowie der vereinbarten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. 2. Kontinuierliche Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit. 3. Zusammenarbeit mit Dritten zur Koordination, Konzentration und Synergienutzung bei den Angeboten und Infrastrukturen im Sinne der strategischen Ausrichtung des Eigentümers, welche sich v.a. aus den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der gesundheitspolitischen Gesamtplanung ergibt. 4. Ausrichtung der Investitionstätigkeit auf zukunftsfähige Strukturen. 5. Der Stand der Investitionsplanung im Rahmen der Darlehensgewährung durch den Kanton wird jährlich rapportiert. anhand von branchenüblichen Benchmarks, auch Status bzgl. Optimierung der Prozessabläufe mit konkreten Realisierungsschritten, auch bzgl. Status der Konzentration der Fachbereiche mit kleinen Fallzahlen vor allem mit dem KSA, Status Koordination bei den Infrastrukturen und der Zentralisierung der Spezialversorgung, insbesondere: Priorisierung der gesamten Investitionsplanung (Zeit und Mittelplanung in Etappen auf 5, 10 und 15 Jahre), sowie Planung des Kaufs und Verkaufs von Immobilien und Gesellschaften mit einem Preis von über 2 Millionen Franken 6. Dauerhaft positives Jahresergebnis zur Stärkung der Kreditfähigkeit und Senkung des Risikos des Eigentümers. 7. Ausschüttung: 20 Prozent des Bilanzgewinns des Konzerns oder Verzinsung des Aktienkapitals mit dem durchschnittlichen Zinssatz auf achtjährige Kantonsanleihen (gemäss Zinsstatistik der SNB); auszuschütten ist der tiefere Betrag, jedoch maximal 3,5 % des Aktienkapitals des Stammhauses. 8. Über Prozessführungen zu Leistungsaufträgen und Tarifen sowie gegen Unternehmen desselben Eigentümers ist der Eigentümer zu informieren. Dabei ist immer der Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung des Eigentümers darzustellen. Konzernergebnis (CHF 1'000) EBITMarge Konzern (in %) EBITDAMarge Konzern (in %) zu Kreditfähigkeit und Risiko Werte und verbale Berichterstattung 9. Einhaltung der Richtlinien zur Public Corporate der. Abweichungen B Stossrichtungen e 1. Beibehalten der Beteiligung. 2. Prüfen von sinnvollen Beteiligungen an Dritten sowie von Dritten im Sinne von 11 Spitalgesetz. 3. Definition des Inhalts des Vergütungsberichts zuhanden der Generalversammlung in Übereinstimmung mit dem Eigentümer. REGIERUNGSRAT 5 von 11

6 Kraftwerk RyburgSchwörstadt AG (Eigentümerstrategie vom 22. September 2010) 1. Steigerung des Unternehmenswerts B Stossrichtungen 1. Verkauf der Beteiligung in optimalem Zeitpunkt zwecks Ausfinanzierung der Spezialfinanzierung Sonderlasten Überprüfung der Beteiligung und Entscheid über das weitere Vorgehen spätestens 2014 Limmattalbahn AG (Eigentümerstrategie vom 11. Juni 2014) 1. Erfüllung der Leistungsaufträge je Phase 2. Projektierung und Realisierung der Limmattalbahn von Zürich Altstetten bis Killwangen 3. Positives Jahresergebnis Jahresergebnis in Franken 4. Anstreben der Steuerbefreiung 5. Es wird keine Gewinnausschüttung angestrebt Gewinnausschüttung in Franken B Stossrichtungen 1. Beibehalten der Beteiligung NSNW AG (Eigentümerstrategie vom 19. August 2015) 1. Abschliessen von existenzsichernden Leistungsaufträgen mit dem Bund 2. Erfüllung der Leistungsaufträge von Bund und Kantonen 3. Effizienter, innovativer und mit der Leistungsfähigkeit des gesamten Strassennetzes abgestimmter Unterhalt des Nationalstrassennetzes in der Gebietseinheit als Beitrag zur Optimierung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit auf allen Netzkategorien 4. Weiterentwicklung im Kerngeschäft sowie in verwandten Geschäftsbereichen 5. Kooperationen mit kantonalen Organisationseinheiten werden genutzt 6. Kontinuierliche Produktivitätssteigerung 7. Ausschüttung von mindestens 65% des Bilanzgewinns solange das Eigenkapital mindestens 50% der Bilanzsumme beträgt, ab einem Eigenfinanzierungsgrad von 70% ist eine Kapitalrückzahlung an die Eigentümer zu prüfen 8. Einhalten der allgemein anerkannten Richtlinien zur Public Corporate B Stossrichtungen 1. Beibehalten der Beteiligung vorbehältlich wesentlicher Veränderungen 2. Prüfung sinnvoller zusätzlicher Kooperationen ausserhalb der Nordwestschweiz 3. Aufbau eines integrierten Ereignismanagements auf dem Hochleistungsstrassennetz e REGIERUNGSRAT 6 von 11

7 Psychiatrische Dienste Aargau AG (Eigentümerstrategie vom 5. März 2014) 1. Sicherstellung des Versorgungsauftrags gemäss Spitalliste sowie der vereinbarten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. 2. Kontinuierliche Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit. 3. Zusammenarbeit mit Dritten zur Koordination, Konzentration und Synergienutzung bei den Angeboten und Infrastrukturen im Sinne der strategischen Ausrichtung des Eigentümers, welche sich v.a. aus den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der gesundheitspolitischen Gesamtplanung ergibt. 4. Ausrichtung der Investitionstätigkeit auf zukunftsfähige Strukturen. 5. Der Stand der Investitionsplanung im Rahmen der Darlehensgewährung durch den Kanton wird jährlich rapportiert. anhand von branchenüblichen Benchmarks, auch Status bzgl. Optimierung der Prozessabläufe mit konkreten Realisierungsschritten, insbesondere: Priorisierung der gesamten Investitionsplanung (Zeit und Mittelplanung in Etappen auf 5, 10 und 15 Jahre), sowie Planung des Kaufs und Verkaufs von Immobilien und Gesellschaften mit einem Preis von über 2 Millionen Franken 6. Dauerhaft positives Jahresergebnis zur Stärkung der Kreditfähigkeit und Senkung des Risikos des Eigentümers. 7. Ausschüttung: 20 Prozent des Bilanzgewinns des Konzerns oder Verzinsung des Aktienkapitals mit dem durchschnittlichen Zinssatz auf achtjährige Kantonsanleihen (gemäss Zinsstatistik der SNB); auszuschütten ist der tiefere Betrag, jedoch maximal 3,5 % des Aktienkapitals des Stammhauses. 8. Über Prozessführungen zu Leistungsaufträgen und Tarifen sowie gegen Unternehmen desselben Eigentümers ist der Eigentümer zu informieren. Dabei ist immer der Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung des Eigentümers darzustellen. Konzernergebnis (Fr. 1'000. ) EBITMarge Konzern (in %) EBITDAMarge Konzern (in %) zu Kreditfähigkeit und Risiko Werte und verbale Berichterstattung 9. Einhaltung der Richtlinien zur Public Corporate der. Abweichungen B Stossrichtungen e 1. Beibehalten der Beteiligung. 2. Prüfen von sinnvollen Beteiligungen an Dritten sowie von Dritten im Sinne von 11 Spitalgesetz. 3. Definition des Inhalts des Vergütungsberichts zuhanden der Generalversammlung in Übereinstimmung mit dem Eigentümer. REGIERUNGSRAT 7 von 11

8 Schulverlag plus AG (Eigentümerstrategie vom 27. Mai 2009) 1. Ausbau der Position im Schweizer Markt; Steigerung des Umsatzes bei den Werken der zusammengelegten Verlage aufgrund der besseren Marktposition 2. Ausrichtung des Angebots auf den Lehrplan 21 (Deutschschweizer Lehrplan) 3. Unterstützung der Schul und Unterrichtsentwicklung in der Schweiz durch aktive Zusammenarbeit mit den kantonalen Bildungsdepartementen und Konsultation bei neuen Schulbuchprojekten 4. Publikation und/oder Vertrieb von Medien, die den besonderen Bedürfnissen der Eigentümerkantone entsprechen 5. Hohe Lieferbereitschaft bei Titeln aus dem Verlagsprogramm (Versorgungssicherheit) 6. Publikation und/oder Vertrieb von qualitativ hochstehenden Lehrmitteln Umsatz (1000 CHF) bezüglich: Projektorganisationen, Autorenteams, Sounding Boards, Vernehmlassungen 7. Günstige Lehrmittel für Schulen 8. Hohe Servicequalität im Vertrieb 9. Umfassende, kundengerechte Information 10. Risikomanagement mittels internem Kontrollsystem (IKS) 11. Eigenwirtschaftlicher Betrieb mit Gewinnausschüttung im Gewinnausschüttung (in Fr. 1'000. ) Sinne einer finanzwirtschaftlich vertretbaren Nettobetriebsergebnis/Reingewinn Ausschüttungspolitik, Sicherung der Wirtschaftlichkeit und (in Fr. 1'000. ) der langfristig nachhaltigen Entwicklung des Dividendenrendite (auf AK + allg. Res.) Unternehmens Bilanzmässiges Eigenkapital vor Gewinnverwendung (in Fr. 1'000. ) EKRendite (in %) 12. Einhaltung der jeweiligen Aufsichtskonzepte, insbesondere der Public Corporate Richtlinien B Stossrichtungen 1. Beibehalten der Beteiligung 2. Längerfristige Prüfung der Beteiligung weiterer Kantone und/oder Privater EKQuote (in %) e REGIERUNGSRAT 8 von 11

9 Schweizer Salinen AG (Eigentümerstrategie vom 19. August 2009) A Eigentümerziele 1. Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Auftausalz im Kanton Aargau 2. Ausschüttungsquote von 4050 % des Bilanzgewinns, 100 Ausschüttungsquote Bilanzgewinn % der ausserordentlichen Erfolge aus dem Immobiliengeschäft sowie mittelfristig 100 % des nicht betriebsnotwendigen Finanzvermögens 3. Einhaltung der Richtlinien zur Public Corporate B Stossrichtungen 1. Der Kanton hält vorläufig an der herrschenden Salzverkaufsordnung fest. Erachtet er zu einem späteren Zeitpunkt Liberalisierungsschritte als geeignet, verfolgt er diese im Gleichschritt mit anderen Konkordatspartnern. Ausschüttungsquote ausserordentliche Erfolge aus dem Immobiliengeschäft und nicht betriebsnotwendigen Finanzvermögen Sondermülldeponie Kölliken (Eigentümerstrategie vom 26. Februar 2014) 1. Gesamtsanierung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Entlassung aus dem Kataster der belasteten Standorte 2. Abschluss der Sanierung unter Einhaltung der bewilligten Kreditsumme 3. Möglichst effiziente und kostengünstige Durchführung der Sanierung B Stossrichtungen 1. Beibehalten der Beteiligung, bis die Sanierung und Nachsorge abgeschlossen ist. Anschliessend wird das Konsortium SMDK in Absprache mit den Partnern unter Vorbehalt der weiter geltenden Haftung aufgelöst. SVA Aargau (Eigentümerstrategie vom 11. Juni 2014) 1. Qualitativ hochstehende Durchführung der Leistungsaufträge von Bund und Kanton 2. Reduktion der Durchführungskosten und Kostenführerschaft im Vergleich zu Mitbewerbern 3. Effektive Betreuung der Leistungsbezüger 4. Effektive Bekämpfung von Missbrauch 5. Eigenwirtschaftlichkeit 6. Angemessene zweckgebundene Reserven 7. Minimierung der Haftungs und Reputationsrisiken des Kantons 8. Fachliche Unterstützung des Kantons in Fragen des Sozialversicherungsrechts 9. Aktive Mitwirkung bei kantonalen sozialpolitischen Vorhaben, die das Aufgabenfeld der SVA tangieren, insbesondere beim Projekt "Pforte Arbeitsmarkt" 10. Einhalten der Richtlinien zur Public Corporate REGIERUNGSRAT 9 von 11

10 B Stossrichtungen 1. Weiterentwicklung des Unternehmens zu einem führenden Dienstleister in der Durchführung von Aufgaben im Bereich der Sozialversicherungen 2. Beibehalten der Beteiligung 3. Umsetzung der PCGRichtlinien bei der Wahl der Verwaltungskommission sowie der Direktorin/des Direktors e SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Eigentümerstrategie vom 26. Februar 2014) 1. Sicherstellen eines nachfrageorientierten und innovativen Lotterie und Wettangebots unter Wahrung der gesetzlichen Regelungen 2. Schutz der Bevölkerung vor Spielsucht durch die Realisation eigener und die Finanzierung kantonaler Massnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht 3. Möglichst hohe Gewinnausschüttung an die kantonalen SwisslosFonds, SwisslosSportfonds und den nationalen Sport 4. Einhalten der Richtlinien zur Public Corporate B Stossrichtungen 1. Beibehaltung der Beteiligung VIACAR AG (Eigentümerstrategie vom 30. Juni 2010) 1. Erfüllung der Leistungsaufträge mit den Nutzerkantonen von VIACAR 2. Beschränkung des Geschäftsbereichs auf die Software VIACAR und damit direkt verbundene Aktivitäten 3. Erarbeitung von Varianten und Entscheidungsgrundlagen zur Zukunft von VIACAR nach 2016 zuhanden der zuständigen Instanzen der Aktionäre 4. Einhaltung der Richtlinien zur Public Corporate 5. Ausschüttung von jährlich mindestens 30 Prozent des Bilanzgewinns nach allfälliger Wiederäufnung des Risikofonds und der Zuweisung zur allgemeinen Reserve Von der Software VIACAR losgelöste Aktivitäten der Gesellschaft Verhältnis Gewinnausschüttung / (Bilanzgewinn Äufnung Risikofonds Zuweisung allgemeine Reserven) B Stossrichtungen 1. Überprüfen der Beteiligung bis Mitte 2013 REGIERUNGSRAT 10 von 11

11 Wynental und Suhrentalbahn AG (Eigentümerstrategie vom 26. Februar 2014) 1. Umsetzung der Leistungsvereinbarungen mit Bund und Kantonen 2. Weiterentwicklung der notwendigen Infrastruktur, die eine langfristige Angebotsentwicklung im öv ermöglicht 3. Vereinheitlichung technischer Standards mit den Infrastrukturen und Betriebsmitteln anderer Transportunternehmen sofern aus betrieblicher Sicht und Kostensicht sinnvoll 4. Senkung der Abgeltungen und Erzielung der vereinbarten Qualität unter Berücksichtigung der Leistungsvereinbarungen 5. Nicht konzessionierte Geschäftsbereiche werden zu Marktbedingungen geführt 6. Konkurrenzfähigkeit bei Offerten im Rahmen von Ausschreibungen 7. Einhaltung der Richtlinien zur Public Corporate B Stossrichtungen e 1. Prüfung einer sinnvollen Strukturierung der Wynental und Suhrentalbahn AG zur Sicherung des für die Bedürfnisse der Mobilität mittel und langfristig notwendigen Grundeigentums 2. Prüfung verschiedener Zusammenarbeitsformen mit anderen Transportunternehmen zur Erzielung von Synergiegewinnen auf allen operativen und strategischen Unternehmensstufen REGIERUNGSRAT 11 von 11

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)

1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003) 40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches

Mehr

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2 POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE Kanton Schwyz FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM 17. JUNI 2012 Prämienverbilligung............. 2 Verpflichtungskredit Werkhof.... 4 Heilpädagogisches

Mehr

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat

Mehr

Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten)

Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) 6.500 Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) Vom 6. August 005 (Stand. Januar 06) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 7 Abs. der Kantonsverfassung, beschliesst: Zweck

Mehr

Verwaltungsreglement "Winkelried- Fonds"

Verwaltungsreglement Winkelried- Fonds Verwaltungsreglement "Winkelried- Fonds" 5.9 Vom. April 000 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer.6 des RRB Nr. 86 vom. April 000 über die Neuorganisation der "Winkelried-Fonds"

Mehr

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung. D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010. Vernehmlassungsverfahren. Name /Organisation: Kontaktperson: Kontaktadresse: Telefon / Email:

Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010. Vernehmlassungsverfahren. Name /Organisation: Kontaktperson: Kontaktadresse: Telefon / Email: Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010 Vernehmlassungsverfahren Name /Organisation: Kontaktperson: Kontaktadresse: Telefon / Email: 1 Aarau, 3. Juni 2010 Sehr geehrte Vernehmlassungsteilnehmende Der

Mehr

Total Umlaufvermögen 17 340 227.82 67.6 18 733 106.63 51.1

Total Umlaufvermögen 17 340 227.82 67.6 18 733 106.63 51.1 01 S Bilanz BILANZ Aktiven % % Flüssige Mittel 1 402 440.96 6 298 918.49 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gegenüber Dritten 3 040 942.75 2 629 181.00 Gegenüber Aktionären 11 599 495.40 8 515

Mehr

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe 40.550 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom. Dezember 00 Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Solothurn

Mehr

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit

Mehr

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 16. Mai 000 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe 687.0 Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe Vom 7. November 000 (Stand. Januar 00) Zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt,

Mehr

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Bilanz 31.12.2011 31.12.2010 Fr. Fr. Fr. Fr. Aktiven

Bilanz 31.12.2011 31.12.2010 Fr. Fr. Fr. Fr. Aktiven JAHRESRECHNUNG 2011 Bilanz 31.12.2011 31.12.2010 Fr. Fr. Fr. Fr. Aktiven Kasse 2'248 3'032 Postcheck 3'762'509 4'641'205 Bankguthaben 137'019 300'299 Termingelder, Sparkonto 1'091'907 1'081'271 Debitoren

Mehr

Medienkonferenz "Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel" Donnerstag, 29. September 2005, 10 Uhr, Wildt'sches Haus, Basel

Medienkonferenz Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel Donnerstag, 29. September 2005, 10 Uhr, Wildt'sches Haus, Basel Kanton Basel-Stadt I Finanzdepartement I Erziehungsdepartement I Gesundheitsdepartment Kanton Basel-Landschaft I Finanz- und Kirchendirektion I Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Medienkonferenz "Gemeinsame

Mehr

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft

Mehr

Departement Finanzen und Gesundheit. Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG)

Departement Finanzen und Gesundheit. Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) Departement Finanzen und Gesundheit Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden (Informatikgesetz; InfG) Ausgangslage - 2009: Im Hinblick auf die Gemeindestrukturreform entschieden

Mehr

Winterthur, 13. Mai 2015 GGR-Nr. 2015/033

Winterthur, 13. Mai 2015 GGR-Nr. 2015/033 Winterthur, 13. Mai 2015 GGR-Nr. 2015/033 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Aufhebung des jährlich wiederkehrenden Beitrags von Fr. 100 000 an die Stiftung Schweizerische Technische Fachschule

Mehr

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1 Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht

Mehr

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.

Mehr

Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus Nord für die Alters- und Pflegeheime Glarus Nord APGN

Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus Nord für die Alters- und Pflegeheime Glarus Nord APGN Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus Nord für die Alters- und Pflegeheime Glarus Nord APGN gültig ab: 01. Januar 2014 Revidiert: -- Vom Gemeindeparlament erlassen am: 22. Mai 2014 Erste Inkraftsetzung

Mehr

P H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung

P H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung Strategische Planung Strategiekonzept in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Drei Auslöser

Mehr

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Über Projekte mit der HSR an Forschungs-Fördergelder gelangen. Prof. Dr. Hermann Mettler, Rektor HSR

Über Projekte mit der HSR an Forschungs-Fördergelder gelangen. Prof. Dr. Hermann Mettler, Rektor HSR Über Projekte mit der HSR an Forschungs-Fördergelder gelangen Prof. Dr. Hermann Mettler, Rektor HSR Ausprägung der af&e Tätigkeiten in der Schweiz Es gibt sehr viele Daniel Düsentrieb in der Schweiz: pro

Mehr

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.

123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 123 03 860 Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten 132.286,4 a) 132.365,4 132.365,4 und Lotterien 132.286,4 b) 131.865,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Reinerträge

Mehr

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin

Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin Anmerkungen einer Haushaltspolitikerin 1. Bisherige haushaltspolitische Probleme mit der DB AG 2. Risiken eines integrierten Börsengang für den Bundeshaushalt 3. Haushaltspolitische Argumente für das grüne

Mehr

Finanzieller Lagebericht. Die SBB im Jahr 2014.

Finanzieller Lagebericht. Die SBB im Jahr 2014. S 30. Die SBB im Jahr 2014. Gegenüber dem Vorjahr steigerte die SBB das Konzernergebnis um CHF 134,7 Mio. auf CHF 372,9 Mio. Das höhere Ergebnis ist neben einem Wachstum im Betriebsertrag um 2,7 % und

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Interkantonale Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 55.0 Interkantonale Vereinbarung über die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 6. September 005 (Stand. April 007) Die Kantone Glarus, Appenzell Ausserrhoden,

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988 45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Vereinsstrategie Mission, Ziele, Finanzierung

Vereinsstrategie Mission, Ziele, Finanzierung Vereinsstrategie Mission, Ziele, Finanzierung Beschluss der Delegiertenversammlung vom 5. Dezember 014 Inhalt 1. Mission: Den audiovisuellen Service public betreiben und seine Unabhängigkeit und gesellschaftlich

Mehr

Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal

Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal Abstimmungsvorlage Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal vom 16. April 2014 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 31 Absatz

Mehr

Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung

Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung Kinderbetreuungsverordnung 680. Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung vom 5. September 005 Der Grosse Stadtrat, gestützt auf Art. 5 des Gemeindegesetzes vom 7. August

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft:

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft: Die Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3 Kreditabrechnungen Kenntnisnahme; Direktion Präsidiales und Finanzen Bericht des Gemeinderates an das Parlament 1. Zusammenfassung Die Finanzkontrolle

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

MIT NEUEN FACHTHEMEN

MIT NEUEN FACHTHEMEN ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular

Mehr

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.

Mehr

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf

Mehr

Luzern. Stadtrat. auf die. Über die Praxis bei der Verteilung der individuellen Lohnerhöhungen

Luzern. Stadtrat. auf die. Über die Praxis bei der Verteilung der individuellen Lohnerhöhungen Wurde anlässlich der 17. Ratssitzung vom 26. Januar 2006 beantwortet. Luzern Stadtrat ABStadt Antwort auf die Interpellation Nr. 60 2004/2008 von Hans Stutz namens der GB/JG-Fraktion vom 3. Mai 2005 Über

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages

Mehr

Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)

Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) Die Mobilität wächst... Wachstum der Mobilität 2000 2030, in % Quelle: ARE/Illustration: LITRA 2 ...und das Bahnnetz ist ausgelastet Personen-

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg

Mehr

Möglichkeiten der strategischen Führung von EVU durch die Eigentümerschaft

Möglichkeiten der strategischen Führung von EVU durch die Eigentümerschaft Schweizerische Energiestiftung, Zürich, 4. September 2014 Möglichkeiten der strategischen Führung von EVU durch die Eigentümerschaft Reto Dettli Mitglied Geschäftsleitung / Partner Inhalt Was ist strategische

Mehr

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität 1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Integrität und Loyalität Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Ingress 4 Art. 1 Zweck, Begriffe und Geltungsbereich 4 Art.

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr

Organhaftpflichtversicherung

Organhaftpflichtversicherung Organhaftpflichtversicherung Fragebogen Dieser Fragebogen soll es uns ermöglichen, Ihnen eine nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtete Versicherungslösung anzubieten. Deshalb bitten wir Sie,

Mehr

Präsentation i.s. Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS) anlässlich der Einladung im Landesvorstand FBP

Präsentation i.s. Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS) anlässlich der Einladung im Landesvorstand FBP Präsentation i.s. Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS) anlässlich der Einladung im Landesvorstand FBP vom 15. Mai 2013 im Rest. Mühle, Vaduz ggg T. Klaus Grundsatz

Mehr

DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN

DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN [Geben Sie Text ein] DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN 18. September 2013 (Stand 1. März 2017) Richtlinien zur Public Corporate Governance; Einsatz der Steuerungsinstrumente; Dreikreismodell; Unterschiede

Mehr

Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee?

Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee? ERP-INNOVATIONSPROGRAMM Sie suchen Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Idee? Die Zukunftsförderer Jedes Projekt beginnt mit einer guten Idee Innovationen sind in der Regel mit einem erheblichen finanziellen

Mehr

Die Förderangebote der L-Bank

Die Förderangebote der L-Bank Für ein leistungsstarkes Baden-Württemberg Die Förderangebote der L-Bank Walter Weik Bereichsleiter Wirtschaftsförderung Innovationsfinanzierung der L-Bank - 13.10.2015 2 Kurzer Rückblick - Entwicklung

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

VöV setzt Trassenpreiserhöhungen des Bundes um: Tarife im öffentlichen Verkehr steigen im Schnitt um 5,6 Prozent

VöV setzt Trassenpreiserhöhungen des Bundes um: Tarife im öffentlichen Verkehr steigen im Schnitt um 5,6 Prozent MEDIENMITTEILUNG Bern, den 3. Februar 2012 VöV setzt Trassenpreiserhöhungen des Bundes um: Tarife im öffentlichen Verkehr steigen im Schnitt um 5,6 Prozent Der Beschluss des Bundesrats vom August 2011,

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb 7.60 Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. November 00 / 6. November 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Stadtrat

Mehr

C2E bringt grossen Nutzen für die Organisationen

C2E bringt grossen Nutzen für die Organisationen bringt grossen Nutzen für die Organisationen Unterstützt die Einführung und einer Verbesserungskultur Praxisnaher und einfacher Einstieg in die Unternehmensentwicklung Systematische Unternehmensentwicklung

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Management Consulting-Vertrag

Management Consulting-Vertrag zwischen Vorname / Name - Auftraggeber - Strasse / Nr. PLZ / Ort Vorname / Name - Beauftragter - Strasse / Nr. PLZ / Ort A. Präambel 1. Der Beauftragte ist vom Auftraggeber für eine Beratung angefragt

Mehr

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2011

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2011 Anlagereglement der SECUNDA Sammelstiftung Gültig ab 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Grundsätze... 3 1.1. Ziele... 3 1.2. Rahmenbedingungen... 3 1.3. Einschränkungen... 3 2. Organisation

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Einwohnergemeinde Worben

Einwohnergemeinde Worben Einwohnergemeinde Worben Reglement zur Übertragung der Aufgabenerfüllung der Kabelfernsehanlage Dezember 2010-1 - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. ORGANISATION Grundsatz Art. 1 3 Aufgabenübertragung

Mehr

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Publikumsgesellschaften, d.h., wenn Beteiligungspapiere kotiert sind wenn Anleihensobligationen ausstehend sind wenn Gesellschaften mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr

Revision des Gesetzes über die Pensionskasse Basel-Stadt

Revision des Gesetzes über die Pensionskasse Basel-Stadt Kanton Basel-Stadt Revision des Gesetzes über die Pensionskasse Basel-Stadt Medienorientierung vom 3. September 2013 Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Agenda Ausgangslage Gesetzliche Rahmenbedingungen Technischer

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden. ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass

Mehr

Information der ZKW 6. Mai 2013. Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG): in Kraft per 1.1.

Information der ZKW 6. Mai 2013. Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG): in Kraft per 1.1. Information der ZKW 6. Mai 2013 Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG): in Kraft per 1.1.2013 Die wichtigsten Neuerungen Der Bundesbeitrag an die Berufsbildung

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung

Verordnung über die Weiterbildung Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Katalog Unterstützungsleistungen zur Umsetzung Kantonales Kinder- und Jugendleitbild

Katalog Unterstützungsleistungen zur Umsetzung Kantonales Kinder- und Jugendleitbild Katalog Unterstützungsleistungen zur Umsetzung Kantonales Kinder- und Jugendleitbild Im Rahmen der Umsetzung des Kantonalen Kinder- und Jugendleitbildes (2014-2020) unterstützt der Kanton Luzern Gemeinden,

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich

Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich (VMilAk) 414.131.1 vom 24. September 2004 (Stand am 19. Dezember 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes

Mehr

Immobilien Basel-Stadt

Immobilien Basel-Stadt Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Immobilien Basel-Stadt PARTNERSCHAFTLICHER BAURECHTSVERTRAG PLUS ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN TRÄGERN DES GEMEINNÜTZIGEN WOHNUNGSBAUS UND DEM KANTON ZIELSETZUNG Wohngenossenschaften

Mehr

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. - 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel

Mehr

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Geschäft 2 Bodenstrasse (Gattikonerstrasse bis Sportanlage Brand) Trottoirneubau inkl. Strassensanierung, Kredit 375'000 Franken 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei

Mehr

Strategie Intelligente Vernetzung Monitoring-Konzept

Strategie Intelligente Vernetzung Monitoring-Konzept Strategie Intelligente Vernetzung Monitoring-Konzept Fachdialog Intelligente Vernetzung Bonn/Berlin, Juli 2014 Inhalt 1 Ausgangssituation und Ziele 2 Konzeptansatz Monitoring 3 Vorgehen zur Umsetzung des

Mehr

Förderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt

Förderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW NRW.BANK Service-Center Telefon 0 211 91741-4800 Telefax 0 211 91741-7832 www.nrwbank.de info@nrwbank.de NRW.BANK.Ergänzungsprogramm. Abwasser Förderung von

Mehr

UNTERNEHMENS-NACHFOLGE PL ANEN. Mit dem St. Galler Nachfolge-Prozess weitsichtig und frühzeitig planen

UNTERNEHMENS-NACHFOLGE PL ANEN. Mit dem St. Galler Nachfolge-Prozess weitsichtig und frühzeitig planen UNTERNEHMENS-NACHFOLGE PL ANEN Mit dem St. Galler Nachfolge-Prozess weitsichtig und frühzeitig planen HEUTE BEGINNEN Erfolgreiche Unternehmer haben ein anderes Verhältnis zu ihrer Firma als Manager im

Mehr

Neue Verkaufsflächen in Fachhochschul-Campus-Areal. FH Markthalle Brugg-Windisch (AG)

Neue Verkaufsflächen in Fachhochschul-Campus-Areal. FH Markthalle Brugg-Windisch (AG) Neue Verkaufsflächen in Fachhochschul-Campus-Areal FH Markthalle Brugg-Windisch (AG) Zwischen Brugg und Windisch entsteht ein neues und lebendiges Quartier Der Regierungsrat konzentriert auf dem Campus

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Stadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006

Stadt» Cottbus. Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Stadt Cottbus. Cottbus, 17. Januar 2006 Stadt» Cottbus Alternativen zur Weiterentwicklung der Informationsverarbeitung der Cottbus, 17. Januar 2006 Diese Unterlage ist nur im Zusammenhang mit dem mündlichen Vortrag vollständig; die isolierte

Mehr

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu

Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu 1 Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu Die Firma Saanenland, gegründet und geleitet von Herrn Stéphane Aebischer und seiner Frau, plant, in der Gemeinde Morro do Chapéu, Bahia, Brasilien auf

Mehr

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik GEFRA Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020 Thüringen Invest und Thüringen Dynamik Kurzfassung Kovalis Dr. Stefan Meyer, Bremen GEFRA Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen,

Mehr

Neues Rechnungslegungsrecht Auswirkungen auf die Revision

Neues Rechnungslegungsrecht Auswirkungen auf die Revision Neues Rechnungslegungsrecht Auswirkungen auf die Revision Thomas Stenz Partner Ernst & Young AG Ziele Sie sind sich der Auswirkungen der Neuerungen des nrlr in Bezug auf eine Revision bewusst Sie sind

Mehr

Finanzanlagen 2'073'187 92.95 4'656'813 89.82 Darlehen 0 2'590'294 Beteiligungen 2'073'187 2'066'519

Finanzanlagen 2'073'187 92.95 4'656'813 89.82 Darlehen 0 2'590'294 Beteiligungen 2'073'187 2'066'519 Bilanz 31.12.12 31.12.11 CHF % CHF % Umlaufvermögen 155'800 6.99 524'766 10.12 Flüssige Mittel 139'811 11'921 Forderungen übrige gegenüber Dritten 5'272 3'134 Aktive Rechnungsabgrenzung gegenüber Dritten

Mehr

Betriebsnahe Umschulung. Umschulung in Partnerschaft mit Unternehmen

Betriebsnahe Umschulung. Umschulung in Partnerschaft mit Unternehmen Betriebsnahe Umschulung Umschulung in Partnerschaft mit Unternehmen Was ist eine betriebsnahe Umschulung? Die betriebsnahe Umschulung findet an zwei Lernorten statt: Im Berufsförderungswerk Köln wird das

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr