Tarife / Allgemeine Tarifbestimmungen für Bewohnerinnen ab 01. Januar / 5
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- Siegfried Kraus
- vor 8 Jahren
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1 Bewohnerinnen ab 01. Januar / 5 1. Total Tarif Pflegetarif Infrastruktur Betreuung/ Hotellerie Total Tarif Pro Tag in Fr Tarif Pflege Pflegetarif Krankenkasse Kanton Bewohner/in
2 Bewohnerinnen ab 01. Januar / 5 3. Tarif zulasten Bewohner/innen Infrastruktur Betreuung/ Hotellerie Pflege Bewohner/in Total Bewohner = Das Total Bewohner entspricht der EL-Obergrenze Mit diesen Tarifen sind alle Leistungen abgegolten, die in der Übersicht Im Heimtarif enthaltene Leistungen aufgeführt sind. Kann das Total des Tarifanteils nicht mit dem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlt werden, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. 4. Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter Die maximale Aufenthaltsdauer für Kurzaufenthalter beträgt 56 Tage. 5. Ausserkantonale Bewohner/innen AHV-Bereich: Für Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern wird der Kanton zusätzlich verrechnet. Die Finanzierung des Heimaufenthaltes ist mit dem Wohnsitzkanton abzuklären. IV-Bereich: Die vorliegenden Tarifbestimmungen gelten nicht für ausserkantonale Bewohnerinnen und Bewohner. Die Finanzierung des Heimaufenthaltes erfolgt im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE). 6. Rechnungsstellung bei Abwesenheiten AHV-Bereich: Bei Abwesenheit infolge Spitalaufenthalt sowie bei Ferienabwesenheit wird der Tarif für Infrastruktur plus Betreuung/Hotellerie verrechnet. IV-Bereich: Bei Abwesenheit infolge Spitalaufenthalt sowie bei nicht geplanten Ferien und Wochenenden wird der gesamte Tarif abzüglich Fr pro Tag verrechnet. Bei geplanten Ferien (max. 4x5 Tage) und Wochenenden wird der Infrastrukturbeitrag plus Fr in Rechnung gestellt. Ein- und Austrittstage werden vollumfänglich verrechnet.
3 Bewohnerinnen ab 01. Januar / 5 7. Bearbeitungsgebühren bei Ein- und Austritt Eintritt: Beim Eintritt wird auf der ersten Heimrechnung eine Eintrittsgebühr von Fr (Kurzaufenthalter Fr ) als Entschädigung für die Einrichtung des Zimmers und die Installation der technischen Geräte in Rechnung gestellt. Austritt: Beim Austritt wird auf der letzten Heimrechnung eine Austrittsgebühr von Fr (Kurzaufenthalter Fr ) für die Schlussreinigung, die notwendigen Unterhalts- und Reparaturarbeiten sowie die Deinstallation der technischen Geräte in Rechnung gestellt. Die Nachbelastung von ausserordentlichen Instandhaltungskosten bei übermässiger Beanspruchung bleibt vorbehalten. Ist das Zimmer bei Ablauf der Kündigungsfrist nicht geräumt, wird der Tarif für Infrastruktur, Betreuung und Hotellerie weiterverrechnet. 8. Rechnungsstellung im Todesfall Im Todesfall endet der Pensionsvertrag am Todestag. Bis zur Räumung des Zimmers wird der Tarif für Infrastruktur, Betreuung und Hotellerie verrechnet. Mit der Schlussabrechnung wird die Austritts- Bearbeitungsgebühr von Fr in Rechnung gestellt Die Räumung des Zimmers wird auf Wunsch durch Mitarbeitende des Heims durchgeführt. Die Entschädigung für die Räumung wird nach Aufwand mit Fr bis Fr verrechnet. 9. Im Heimtarif enthaltene Leistungen (Vollpauschale) - Vollpension mit altersgerechter Ernährung, inkl. Zwischenverpflegung, Mineralwasser nature, Kaffee und Tee - Zimmer, Pflegebett, Nachttisch, Notrufanlage im Zimmer - Reinigung des Zimmers und der Nassräume - Alltagsgestaltung gemäss Angebot (Jassen, Singen, Spielen, Ausflüge, Kino, Gedächtnistraining, Malen, Handarbeiten, Kochen, Tanzen, themenbezogene Gesprächsgruppen, Unterhaltungsanlässe) - Benützung der Gemeinschaftseinrichtungen (z.b. Gartenanlage, Sinnesgarten) - Grund- und Behandlungspflege während 24 Stunden pro Tag - Betreuung - Sozialberatung - Benützung von einfachen Standardrollstühlen und Gehhilfen - Gespräche mit Angehörigen / Beratung von Angehörigen - Krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer - Heizung, Strom und Wasser, allgemeine Entsorgungskosten - Frottierwäsche und Bettwäsche (Benutzung und Waschen) - Waschen, bügeln und beschriften der persönlichen Wäsche - Medizinisch indizierte Fusspflege bei Diabetiker/innen - Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL) - Im Pflegeheim oder extern ausgeführte ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, medizinischtechnische, diagnostische und therapeutische Leistungen (Physiotherapie, Ergotherapie) sowie alle weiteren gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) kassenpflichtigen Heilanwendungen soweit diese gemäss Vertrag mit santésuisse den Krankenversichern nicht gesondert in Rechnung gestellt werden können. Die ärztliche Betreuung erfolgt durch eine ausgewiesene Geriaterin an 4 Wochentagen. - Die von einer Ärztin/einem Arzt verordneten, kassenpflichtigen Arzneimittel gemäss Spezialitätenliste.
4 Bewohnerinnen ab 01. Januar / Im Heimtarif nicht inbegriffene Leistungen Die nachfolgenden Leistungen sind Sache der Bewohner/innen oder können zusätzlich in Rechnung gestellt werden: - Begleitung an private Termine (Zahnarzt, Optiker, Einkäufe usw.) - Krankenkassenprämien sowie Franchise und Selbstbehalt (die Unfalldeckung ist in der Krankenversicherung mitzuversichern) - Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen - Coiffeur - Fusspflege / Pediküre bei Bewohner/-innen, die nicht Diabetiker / -innen sind - Alle Transporte (auch die medizinisch indizierten und durch den Arzt verordneten Transporte). Der Tarif setzt sich aus einem Fahrzeugtarif und zusätzlich einem Tarif für den Chauffeur zusammen: Fahrzeugtarif Tarif Chauffeur Die Transportdienstleistungen können nur angeboten werden, wenn genügend Ressourcen (Fahrzeuge/Chauffeure) zur Verfügung stehen. Falls ein interner Transport nicht möglich ist, kann auf Wunsch ein externer Dienstleister organisiert werden. - Transporte mit Ambulanzfahrzeug in eine andere Institution (Heim oder Spital) oder in eine Arztpraxis. - Externe Veranstaltungen - Telefon Anschluss Gespräche - Internet - Von den Bewohner/-innen persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften - Reparaturen von persönlichem Eigentum (ausser kleinen Flickarbeiten an Kleidern und Wäsche) - Chemische Reinigung - Kleider- und Schuhanschaffungen - Persönliche Versicherungen, Gebühren und Steuern - Kosten für Mahlzeiten und Übernachtungen von Gästen der Bewohner - Nicht krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer - Individuell bestellte Getränke und Esswaren - Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel - Übrige persönliche Auslagen - Kosten für das Räumen des Zimmers bei Austritt / im Todesfall - Einrichten des Zimmers und Installation der techn. Geräte - Schlussreinigung bei Austritt / im Todesfall Fr /Std. Fr Fr. 1.00/km Fr /Std. Fr /Monat Fr / die Organisation / Bezahlung dieser Leistungen sind Sache der Bewohner
5 Bewohnerinnen ab 01. Januar / 5 Folgende Leistungen können von den Bewohner/innen bei den Krankenkassen oder bei der Ausgleichskasse geltend gemacht werden: - Für persönliche, medizinisch indizierte Hilfsmittel und Geräte (Hörapparate, Zahnprothesen, Massschuhe) können Beiträge erwirkt werden, sofern diese nicht gemäss Verträgen mit den Krankenkassen in den Pauschalen an die Heime enthalten sind. - Für Kosten von nicht heimeigenen Spezialrollstühlen und Gehhilfen (Anschaffung, Mieten und grössere Reparaturen) können nach der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) und den Bestimmungen des KVG Beiträge verlangt werden. 11. Bearbeitungsgebühren bei kurzfristigen Absagen Bei kurzfristigen Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr verrechnet. 12. Ergänzungsleistung (EL) Der Antrag auf Ergänzungsleistung erfolgt von den Angehörigen bei der Ausgleichskasse des gesetzlichen Wohnsitzes. Der dazu benötigte Tarifausweis wird ca. fünf Wochen nach Heimeintritt der Zahlstelle und der Ausgleichskasse zugestellt. Es wird empfohlen, sich in jedem Falle bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzes zu erkundigen, ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistung besteht. 13. Hilflosenentschädigung Das Seelandheim stellt ein Jahr nach Heimeintritt bei allen Bewohner/innen einen Antrag auf Hilflosenentschädigung. 14. Steuererlass-Gesuch Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, von Zuschüssen nach Dekret oder von Fürsorgeleistungen können Antrag auf Taxation 0 nach Art. 41 StG stellen. Das Gesuch muss unbedingt mit der Steuererklärung eingereicht werden (das Formular kann auf jedem Steuerbüro bezogen werden). 15. Krankenkassen-Selbstbehalt und Franchisen Die Krankenkassen-Selbstbehalt-Rechnungen können bei der zuständigen Gemeindeausgleichskasse eingereicht werden. Die Auslagen werden bei EL-Bezüger/innen vollumfänglich zurückerstattet. Im Weiteren wird empfohlen, die versicherten Krankenkassenleistungen zu überprüfen. Zusatzversicherungen, die eine Kostendeckung in der halbprivaten oder privaten Abteilung eines Akutspitals abdecken, können gekündigt werden. Zusatzversicherungen für die Langzeitpflege (Heimaufenthalt) sollten unbedingt beibehalten werden. Die Prämien der Zusatzversicherung für Langzeitpflege werden im Rahmen der EL-Berechnung als Ausgabeposten berücksichtigt. 16. Billag-Rechnungen Personen, welche eine AHV- oder IV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehen, müssen keine Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. 17. Abonnemente von Tageszeitungen Praktisch alle Tageszeitungen gewähren gegen Einsendung einer Kopie der Bestätigung über den Bezug von Ergänzungsleistungen 20-50% Rabatt auf den Preisen für Jahresabonnemente.
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