Geschäfte: 1. Protokoll der Bürgergemeinde-Versammlung vom 5. Dezember 2011
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- Alexander Baumhauer
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1 EINLADUNG BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Dienstag, 19. Juni 2012, Uhr, im Gemeindehaus, Sitzungszimmer 2. Stock Geschäfte: 1. Protokoll der Bürgergemeinde-Versammlung vom 5. Dezember Jahresrechnung Rückforderung und Richtigstellung Baurechts- und Pachtzinsen 4. Wahlen von: 4 Mitgliedern in die Betriebskommission Kirschbaumanlage für die Amtsdauer vom VertreterIn der Bürgergemeinde in die Aufsichtskommission der ref. Kirche für die Amtsdauer vom Einbürgerungen 6. Diverses 7. Verabschiedung Bürgerratspräsident F. Hartmann sowie Vizepräsidentin H. Stauffer Die Gemeindeversammlungen sind nach 53 des kant. Gemeindegesetzes öffentlich. Bereits mit der Vollendung des 18. Altersjahres sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung berechtigt. Nicht Stimmberechtigte haben sich jedoch an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen nur unter Vorbehalt mitreden. Die Broschüre "Jahresrechnung 2011" kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. 1. Das Protokoll der Bürgergemeinde-Versammlung vom 5. Dezember 2011 kann während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. An der Versammlung werden nur die Beschlüsse verlesen. 2. Jahresrechnung 2011 Bericht (Beträge auf CHF 100 gerundet) Die Rechnung 2011 der Bürgergemeinde Füllinsdorf schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 24'100 ab (Voranschlag 2010: Ertragsüberschuss von CHF 28'000). Die Bürgerrechnung weist per ein Guthaben von CHF 1' gegenüber der Einwohnergemeinde aus. Die Zunahme im Zeitraum vom bis beträgt CHF 23'500. Das Eigenkapital reduziert sich mit dem Aufwandüberschuss von TCHF 24'100 auf CHF 1'769'300. Im 2011 sind brutto CHF 36'800 Kapital- und Zinserträge erwirtschaftet worden. Demgegenüber ist eine Rückstellung von CHF 45'500 betreffend der überhöhten Pachtzinseinnahmen gebildet worden. Der Anteil des Fremdkapitals (Schulden) beträgt nur CHF 68'100 oder 3,71 %.
2 Übersicht Laufende Rechnung Rechnung Voranschlag Differenz Aufwand (in CHF) 205' '800 39'700 Ertrag (in CHF) 181' '800 12'400 Aufwandüberschuss 24'100 Ertragsüberschuss 28'000 Allgemeine Verwaltung Minderaufwendungen gab es für die Kirschbaumanlage zu verzeichnen. Die Zeltanschaffung wurde teurer, da noch ein zweckmässiges Zusatzteil beim Kauf mitbestellt worden ist. Die Einnahmen an Gebühren für Einbürgerungen betrugen CHF 9 700, was gegenüber dem Voranschlag einem Minderertrag von CHF gleichkommt. Bürgerrechnung Rechnung Voranschlag Differenz Aufwand (in CHF) 34'400 41'300-6'900 Ertrag (in CHF) 10'000 18'000 8'000 Aufwandüberschuss 24'400 23'300 Volkswirtschaft Der Bürgerrat hat einen Nachtragskredit für die Sanierung des Poolweges beansprucht. Da dieser beim dringlichen Holzschlag an der Giebenacherstrasse, nebst der ordentlichen Beanspruchung, zusätzlich beeinträchtigt wurde, hat der Kanton auch einen Beitrag an die Reparaturarbeiten geleistet. Beim Holzverkauf betrugen die Erträge CHF 48'400 (Voranschlag: CHF 61'000). Die Mindererträge können mit dem Bezugszeitpunkt des Holzes u. a. begründet werden. Somit sind gewisse Schwankungen der Einnahmen möglich. Von der Bewirtschaftung der Deponie Elbisgraben hat die Bürgergemeinde CHF 57'600 (Voranschlag: CHF 60'000) erhalten. Forstwirtschaft, sonstige Betriebe Rechnung Voranschlag Differenz Aufwand (in CHF) 125' ' Ertrag (in CHF) 134' ' Ertragsüberschuss 9'100 14'700 Finanzen, Finanzvermögen Rechnung Voranschlag Differenz Aufwand (in CHF) 45' Ertrag (in CHF) 36'800 36' Aufwandüberschuss 8'700 Ertragsüberschuss 36'600 Für die Rückzahlung der überhöhten Pachtzinsen auf der Parz ist für die Jahre 2007 bis 2011 eine Rückstellung von CHF gebildet worden. Verwendung des Aufwandüberschusses Gemäss Gemeindefinanzverordnung ist die Verwendung des Aufwandüberschusses offen auszuweisen. Folgende Verwendung wird vorgeschlagen: Aufwandüberschuss vor Abschluss CHF 24' /. keine zusätzliche Verwendung CHF 0.00 = ausgewiesener Aufwandüberschuss/ Entnahme aus dem Eigenkapital CHF 24'081.60
3 Antrag Der Bürgerrat beantragt der Bürgergemeinde-Versammlung, die Jahresrechnung 2011 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 24' zu genehmigen. Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Bürgergemeindeversammlung Füllinsdorf über die Prüfung der Rechnung 2011 Die Rechnungsprüfungskommission hat veranlasst, dass die Rechnung der Bürgergemeinde 2011 von der BDO geprüft wurde. Der Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Die Prüfung wurde von der BDO in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfstandards vorgenommen und so geplant und durchgeführt, dass wesentliche falsche Angaben mit angemessener Sicherheit erkannt wurden. Dabei wurden analytische Prüfungshandlungen und Detailprüfungen durchgeführt sowie die mit der Erstellung der Rechnung betrauten Personen befragt. Die BDO bestätigt, dass die Buchführung und die Jahresrechung den gesetzlichen Grundlagen und den reglementarischen Vorschriften entsprechen. Wir sind der Auffassung, dass diese Prüfung eine einwandfreie Grundlage für unser Urteil bildet. Gemäss unserer Beurteilung entspricht die Rechnung 2011 den gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen, die vorliegende Rechnung zu genehmigen. Füllinsdorf, 1. Juni 2012 Der Präsident Peter Jänchen Ein Mitglied Peter Kresta 3. Rückforderung und Richtigstellung Baurechts- und Pachtzinsen Bericht Ausgangslage An der Bürgergemeinde-Versammlung vom 5. Dezember 2011 hatte Andreas Eschbach mittels einer PowerPoint-Präsentation über seinen Baurechtsvertrag auf Parzelle 1091 sowie einem Pachtvertrag mit der Bürgergemeinde orientiert. Aus den Unterlagen war ersichtlich, dass die Familie Eschbach in der Vergangenheit deutlich überhöhte Baurechts- und Pachtzinsen bezahlt hatte. Für den zuviel bezahlten Betrag stellte A. Eschbach mit Brief vom 9. Dezember 2011 eine Rückforderung gemäss OR Art. 127 bzw. für 5 Jahre. Der Bürgerrat hat entschieden, dass die Bürgergemeinde-Versammlung über eine allfällige Rückzahlung entscheiden soll. Abklärungen Die Verwaltung hat mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain (LZE), Abteilung Boden- und Pachtrecht, die rechtliche Situation der Baurechts- und Pachtverträge der Bürgergemeinde in der Landwirtschaftszone abgeklärt. Gemäss Bundesgesetz über die Landwirtschaftliche Pacht (LPG) vom 4. Oktober 1985 (OR Art. 276a) und dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991 bzw. deren Verordnung vom 4. Oktober 1993 dürfen Pacht- und Baurechtszinsen nicht höher sein, als der gemäss Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes ortsübliche Wert des landwirtschaftlichen Bodens. Für besondere Nutzungsmöglichkeiten, wie z. B. in einer Spezialzone, können Zuschläge von 60 bis 80 % gemacht werden. Gemäss Mitteilung des LZE vom 3. Januar 2012 sowie gestützt auf das Schreiben vom 28. April 2010 betreffend Richtpreisanfrage liegt der ordentliche Pachtzins bzw. Baurechtszins bei CHF 5.00 pro Are. Bei der Spezialzone Glashaus kann ein Zuschlag von % aufgerechnet werden. Somit ergibt sich ein maximaler Pacht- bzw. Baurechtszins von CHF 8.00 bis CHF 9.00 pro Are für die Spezialzone.
4 Die Parzelle 1091 im Leimen misst 224 Aren. Seit dem Jahr 1992 werden jährlich CHF 10' in Rechnung gestellt. Dies ergibt einen Jahrespreis pro Are von CHF und ist somit fünfmal so hoch wie erlaubt. Im Weiteren war auch der Pachtzins der Parzelle 3047 mit CHF pro Are bis zu deren Veräusserung an A. Eschbach per 31. August 2010 zu hoch. Obwohl die Parzelle Aren misst, wurden aufgrund einer Ausscheidung einer Fruchtfolgefläche jeweils nur 81 Aren verrechnet. Berechnet auf der Basis von CHF 8.00 pro Are gibt dies einen jährlichen Pachtzins von CHF , anstatt der bezahlten CHF 1' Gemäss OR Art. 147 tritt die Verjährung von Baurechts- und Pachtzinsen nach 5 Jahren seit der Fälligkeit ein. Die Fälligkeit für den Baurechtszins ist jeweils der 15. Dezember und beim Pachtzins 31. Oktober eines Jahres. Somit können für die Jahre die zuviel bezahlten Baurechts- und Pachtzinsen zurückgefordert werden. Berechnungen Baurechts- und Pachtzinse gemäss den gesetzlichen Vorgaben Die Neuberechnung des Baurechtszinses für die Parzelle 1091 sieht wie folgt aus: 62 Aren à CHF 5.00 (Landwirtschaftszone) CHF Aren à CHF 8.00 (Spezialzone mit 60 % Zuschlag) CHF 1' Total CHF 1' Berechnungen Rückforderungsanspruch gemäss OR Art. 127 Berechnung Rückerstattungsanspruch: Fakturierte Baurechts- und Pachtzinsen für die Zeit vom : Baurechtszinsen pro Jahr CHF CHF 50' Pachtzinsen pro Jahr CHF 1' CHF 5' Total CHF 55' Abzüglich korrekte Baurechts- und Pachtzinsen Baurechtszinsen pro Jahr CHF CHF 8' Pachtzinsen pro Jahr CHF CHF 2' Total Rückforderungsanspruch CHF 45' Gemäss Auskunft vom Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain (LZE) sind die in der Vergangenheit für die Parzellen 1091 und 3047 fakturierten Beträge nicht gesetzeskonform und müssen entsprechend angepasst werden. Der Rückforderungsanspruch ist berechtigt und könnte auch auf dem Rechtsweg eingefordert werden. Alle anderen Baurechts- und Pachtverträge der Bürgergemeinde, welche Grundstücke in der Landwirtschaftszone betreffen, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Rückstellung / Wertberichtigung in Rechnung 2011 Aufgrund der klaren Faktenlage wurde in der Rechnung 2011 eine entsprechende Rückstellung über CHF 45' gebildet. Antrag Der Bürgerrat beantragt der Bürgergemeinde-Versammlung als Beschluss: 1. Der Baurechtszins für die Parzelle 1091 wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben und den Richtpreisangaben des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain (LZE) angepasst und beträgt neu CHF 1' (ab ) pro Jahr. 2. Der Rückforderungsanspruch für zuviel fakturierte Baurechts- und Pachtzinse für die Jahre im Gesamtbetrag von CHF 45' wird anerkannt und gutgeheissen.
5 5. Die Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten sind: Aufgrund einer neuen Regelung werden sich die Einbürgerungskandidatinnen und kandidaten an der Bürgergemeinde-Versammlung persönlich vorstellen B l a k a j Ruzhdi, 1961, verheiratet, Mietwagen-Servicemann, mit den Kindern Blakaj Erik, 1997, und Blakaj Elvira, 2000, serbische Staatsangehörige, Erlenstrasse 5 (seit ). G v o z d e n o v i c David, 1997, Schüler, von Bosnien und Herzegowina, Ebenfeldstrasse 17 (seit ). M o l n á r Béla, 1966, verheiratet, Dr. med., mit Ehefrau Zsikla Veronika, 1968, Dr. med., mit den Kindern Molnár Sára Judith, 1999, und Molnár Daniel Péter, 2000, ungarische Staatsangehörige, Lerchenstrasse 16 (seit ). Ö z b e y Emrah, 1983, verheiratet, Taxichauffeur, mit Ehefrau Özbey-Cicek Yasemin, 1981, Büromitarbeiterin, mit der Tochter Özbey Ela, 2009, türkische Staatsangehörige, Unt. Rainweg 5 (seit resp ). V a r a n o Francesca, 1971, geschieden, Kfm. Angestellte, mit Sohn Varano Salvatore, 2006, italienische Staatsangehörige, Mühlemattstrasse 62 ( bis ) Ab : Lächlenweg 1, 4132 Muttenz
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