Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert*
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- Kora Steinmann
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1 Ablauf*des*Besteuerungsverfahrens* Inhalt* 1* Einleitung* 2* Wichtige*Begriffe* 3* Welche*Pflichten*bestehen?* 4* Steuerfestsetzung* 4.1Bekanntgabe 4.2VerjährungfürdieFestsetzung 5* Änderungsmöglichkeiten*eines*SteuerbeJ scheids* 5.1VorbehaltderNachprüfung 5.2ÄnderungaufgrundneuerTatsachenoderBeC weismittel 5.3BerichtigungwegenoffenbarerUnrichtigkeiten 5.4WeitereÄnderungsgrundlagen Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert* 6* Steuerliche*Außenprüfung* 6.1VerbindlicheZusage 7* Was*ist*beim*Einspruch*zu*beachten?* 7.1Einspruchsfrist 7.2AussetzungderVollziehung 7.3SonstigeszumEinspruch 8* Was*ist*bei*der*Klage*zu*beachten?* 8.1Klagefrist 8.2Klageform 8.3Urteil 9* Zinsen,*SäumnisJ*und*VerspätungsJ zuschläge* 10* Erhebungsverfahren*
2 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert 1* Einleitung* Das deutsche Steuerrecht ist systematisch hochgradig komplex und voller juristischer Raffinessen, daher sindvielebesonderheitenzubeachten. DennochwollenwirIhnenmitdemvorliegendenMerkC blatt eine kleine Orientierungshilfe bieten, damit Sie sichimdschungeldessteuerrechtszurechtfindenkönc nen.selbstverständlichstehenwirihnenalssteuerbec ratergernzurverfügung.damitwirbeiderbeantworc tungihrerfrageneine einheitlichesprachesprechen können,habenwirdiesesmerkblattfürsiezusammenc gestellt, das Ihnen die Grundzüge des BesteuerungsC verfahrenserklärt. DieseDarstellungsollIhnenauchdieArbeitsweiseder Finanzverwaltung verdeutlichen, damit Sie verstehen, was die Finanzbeamten von Ihnen wollen und warum. Hinzuweisen sei aberin diesem Zusammenhang auch darauf,dassdasvorliegendemerkblattnureinenüberc blicküberdiewichtigstenbestimmungengebenkann. 2* Wichtige*Begriffe* Im Zusammenhang mit steuerlichen Regelungen tauc chen bestimmte Begriffe immer wieder auf. Die wichc tigstenbegriffehabenwirhierfürsiekurzerläutert. Wohnsitz/gewöhnlicher*Aufenthalt* Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er oder sie eine Wohnunginnehat,undzwarunterUmständen,diedaC rauf schließen lassen, dass er oder sie die Wohnung beibehaltenundbenutzenwird.dengewöhnlichenaufc enthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verc weilt.inderregellässteineaufenthaltsdauervoninsc gesamt mehr als einem halben Jahr ein nicht nur vorc übergehendesverweilenerkennen. DerWohnsitzbegriffistebensowiederBegriffdesgeC wöhnlichenaufenthaltsentscheidendfürdiefrage,ob Sie in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nicht. Als unbeschränkt SteuC erpflichtiger dürfen Sie Steuererklärungen abgeben, teilweisesindsiehierzusogarverpflichtet. SiekönnenaucheinenWohnsitzoderihrengewöhnliC chenaufenthaltinanderenstaateninnerhalbund/oder außerhalb der EU haben. Dann sind Sie höchstwahrc scheinlich sowohl in Deutschland als auch im FremdC staatunbeschränkteinkommensteuerpflichtigundmüsc seninbeidenstaatensteuererklärungenabgeben. SiewohnenineinemgrenznahenGebietundpendelntägC lichvondeutschlandindieniederlande.umzeitzusparen undweilesgünstigerist,mietensiesicheinkeinesapparc tementamortihrerbeschäftigung.ihrewohnungzuhauc se(indeutschland)behaltensie dortwohnensiemitihc rerfamilie. Das Besteuerungsrecht hinsichtlich Ihrer Einkünfte teic lendiestaatensichnachfestgelegtenregelungen(soc genannten Doppelbesteuerungsabkommen) unterc einanderauf. (UnJ)beschränkte*Steuerpflicht* Hat jemand seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen AufC enthalt im Inland, so ist er unbeschränkt einkommenc steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass er im Inland seine sämtlicheneinkünfteversteuernmuss,auchsolcheaus dem Ausland. Man spricht in diesem Fall davon, dass derunbeschränktsteuerpflichtigemitseinem WelteinC kommen steuerpflichtigist. Derjenige, der nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann mit seinen inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig sein. Dies ist z.b. dann der Fall, wenn jemand, der in den Niederlanden wohnt, zum Arbeiten nachdeutschlandkommt.eristmitseineneinkünften aus nichtselbständiger Arbeit hier in Deutschland bec schränktsteuerpflichtig. Dieses System der unbeschränkten und beschränkten SteuerpflichtistzwischendenStaatenabgestimmt.Die Staatenhabeni.d.R.miteinanderDoppelbesteuerungsC abkommen geschlossen. In diesen wird geregelt, welc chem Staat unter welchen Voraussetzungen das BeC steuerungsrecht betreffend welche Einkünfte zusteht, umeinedoppelbesteuerungzuvermeiden. Angehörige* DasSteuerrechtdefiniertdenBegriffAngehörigeeigenC ständig.alsangehörigewerdeninsbesondereangesec hen: der Verlobte und der Ehegatteg Gleiches gilt für gleichgeschlechtliche Paare nach dem LebenspartC nerschaftsgesetz VerwandteundVerschwägerteingeraderLinie GeschwisterundKindervonGeschwistern Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten GeschwisterderEltern Bitte beachten Sie, dass beispielsweise der Cousin oderdiecousinenichtalsangehörigepersongilt.gleic chesgiltauchfürdiegroßeltern. BeiAngehörigenbestehteingewissesfamiliäresNäheC verhältnis, weshalb sie sich zueinander anders verhalc ten als gegenüber fremden Dritten. Innerhalb dieses PersonenkreisesgelteneinpaarBesonderheiten,wenn manz.b.verträgemiteinanderschließenwill,diesteuc erlichanerkanntwerdensollen. Seite2von14
3 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert Steuerpflichtiger* In vielen Fällen taucht der Begriff des SteuerpflichtiC gen auf.diesist,wer: einesteuerschuldetoderfüreinesteuerhaftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einbehält undabführenmuss(z.b.mehrwertsteuer), eine Steuererklärung (z.b. EinkommensteuererkläC rung)abgebenmuss, SicherheitleistenoderBücherundAufzeichnungen führenmussoder andere durch Steuergesetze auferlegte VerpflichC tungenerfüllenmuss. Identifikationsnummer* InderEinkommensteuererklärungwirdregelmäßigeine Identifikationsnummer abgefragt. Das BundeszentralC amtfürsteuernteiltjedemsteuerpflichtigenseineidenc tifikationsnummer mit. Diese verändert sich nicht im LaufedesLebensunddientdereindeutigenIdentifizieC rung im Besteuerungsverfahren. Neben der Angabe in dersteuererklärungistsieauchbeianträgenodermitc teilungendemfinanzamtmitzuteilen. Neben dieser Identifikationsnummer gibt es noch eine UmsatzsteuerCIdentifikationsnummer, die allerdings wiedernamevermutenlässt ausschließlichimbec reichderumsatzsteuer( Mehrwertsteuer )vonbedeuc tung ist. Sie wird daher ausschließlich von UnternehC mern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes verwendet, z.b.beidererstellungvonrechnungen. NebendiesenIdentifikationsnummerngibtesnochdie sogenannte Steuernummer. Diese hat etwas mit der amtsinternenerfassungihressteuerfallsundnichtsmit IhrerPersonzutun,dahermüssenSiediesenichtunC bedingtwissen. JedenatürlichePersondarfnichtmehralseineIdentifikatiC onsnummer erhalten. Daher sollten Sie, falls das FinanzC amt Ihnen irrtümlicherweise eine falsche IdentifikationsC nummer zuschreibt, unbedingt sofort auf diesen Fehler hinweisen. Betriebsstätte* Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Dieskönnenz.B.dieStättederGeschäftsleitung,FabC rikationscoderwerkstätten,geschäftsstellenoderauch Zweigniederlassungensein. Sie können z.b. ein Lager im Ausland einrichten und vondortauswarenverkaufen.wennsiediestun,sind siemitdengewinnenausdieserbetriebstätteimausc land steuerpflichtig, und zwar auch dann, wenn Sie selbst dort gar keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie sind dann mit diesem Gewinn, soweiteraufdieausländischebetriebstätteentfällt,bec schränktsteuerpflichtig. DasieineinemsolchenFallauchimInlandsteuerpflichtig sind, müssen die Staaten Ihre Einkünfte unter sich aufteic len, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Auch hierfür sind die Doppelbesteuerungsabkommen von Bedeutung. Sitz/Geschäftsleitung* EineKapitalgesellschaft(z.B.GmbHundAG)hatIhren Sitz an dem Ort, der insbesondere durch Gesetz oder Gesellschaftsvertragbestimmtist. Unter Geschäftsleitung wird der Mittelpunkt der gec schäftlichen Oberleitung verstanden. Das ist dort, wo die zentralen Entscheidungen des Unternehmens gec troffenwerden. Sitz und Geschäftsleitung sind das Pendant zum WohnsitzundgewöhnlichenAufenthalt.Währenddiese Begriffe auf natürliche Personen (Menschen) zugec schnitten sind, regeln Sitz und Geschäftsleitung den WohnsitzundgewöhnlichenAufenthaltvonKapitalgeC sellschaften. Diese sind nicht einkommensteuerpflichc tig, sondern unterliegen der Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteueristdaher dieeinkommensteuerder Kapitalgesellschaften. 3* Welche*Pflichten*bestehen?* AlsSteuerpflichtigerwerdenIhnenvomFiskusSteuerC pflichtenauferlegt,derennichtbefolgungunterumstänc denzuzwangsmaßnahmenführenkann.generellgilt: DasFinanzamtermitteltdenSachverhaltvonAmtsweC gen.umdastunzukönnen(undumsienichtübermäc ßig zu belästigen), sind Sie als Steuerpflichtiger zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verc pflichtet. Dabei ist die wichtigste Mitwirkungspflicht die regelmäßige Abgabe der Steuererklärung. Welche Steuererklärungen Sie abgeben müssen, wird in den jeweiligen Steuergesetzen festgelegt. Als Privatperson ist dies in der Regel nur die EinkommensteuererkläC rung. WendenSiesichanuns,damitwiraufgrundIhrerAngaben undunterlagenprüfenkönnen,obundinwelchemumfang SieSteuererklärungenabgebenmüssen. Neben der Pflicht zur Steuererklärung besitzen UnterJ nehmennochweitereverpflichtungen: Anzeige*über*Erwerbstätigkeit* HabenSiealsSteuerpflichtigereinengewerblichenBeC trieb oder eine gewerbliche Betriebstätte (z.b. ZweigC niederlassung)eröffnet,dannmüssensiediesdergec meinde, in welcher der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird, mitteilen. Diese Mitteilung ist grundsätzc Seite3von14
4 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert lichnureine Anzeige.EsgibtaberaucheinzelneTäC tigkeiten,diesienurausübendürfen,wennihnendies erlaubtist.detailshierzufindensieindergewerbeordc nung. Wenn Sie als Freiberufler eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen,müssensiediesihremwohnsitzfinanzamt mitteilen.eineanzeigebeidergemeindebrauchensie nicht vorzunehmen. Freiberufler genießen diesbezügc lich undauchsteuerrechtlich einengewissensonc derstatus. FürdieBetriebsaufgabeoderdieAufgabederfreiberufC lichentätigkeitistebenfallseineentsprechendemitteic lung vorzunehmen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren BeC trieb oder Ihre Betriebstätte in eine andere Gemeinde verlegen. Die Mitteilungen über Aufnahme oder Aufgabe der ErC werbstätigkeit müssen Sie innerhalb eines Monats nach dementsprechendenereignisvornehmen. BuchführungsJ*und*Aufbewahrungspflicht* Ein gewerblicher Unternehmer, der nicht bereits nach Handelsrecht buchführungspflichtig ist, weil er z.b. Kaufmannist,kannunterbestimmtenVoraussetzungen trotzdem zur Buchführung verpflichtet sein. Im SteuerC recht gibt es eine besondere Regelung zur Wahl der Gewinnermittlungsart. Sie sind als Gewerbetreibender nach Steuerrecht buchführungspflichtig, wenn der jec weiligeeinzelnebetrieb: jährlich Umsätze von mehr als erzielt oder wenn der jährliche Gewinn aus Gewerbebetrieb über liegt. Überschreiten Sie diese Grenzen, wird das Finanzamt Sie auffordern, Ihren Gewinn mittels Bilanzierung zu ermitteln.indiesemfallmüssensieihrengewinnaus Gewerbebetrieb durch doppelte Buchführung ermitc teln, also durch Erstellung einer Bilanz und einer GeC winnc und Verlustrechnung, auch Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich genannt, womit eine signific kante Erhöhung des Verwaltungsaufwands einhergec henwird. Der zwingende Übergang zur Bilanzierung nach den VorC schriftendessteuerrechtsgreiftjedochnur,wenn*das*fij nanzamt* Sie* zum* Wechsel* der* Gewinnermittlungsart* auffordert,alsonicht*automatischkraftgesetzesnachc demsiedasfinanzamtaufgeforderthat,müssensieerst im folgenden Wirtschaftsjahr bilanzieren. Unterbleibt eine Aufforderung, obwohl die UmsatzC oder Gewinngrenze überschrittenist,müssensienichtaktivwerden. Der Besteuerung sind die Buchführung und die AufC zeichnungen des Steuerpflichtigen zugrunde zu legen. Dies gilt aber nur, wenn es keinen Anlass gibt, ihre sachlicherichtigkeitzubeanstanden.istihrebuchfühc rung jedoch fehlerhaft, kann das Finanzamt Ihre GeC winnermittlung verwerfen und die BesteuerungsgrundC lagenschätzen,wasinderregelnichtzuihremvorteil ist. DieSchätzungwirdvomFinanzamtinsbesonderedann vorgenommen, wenn ein Steuerpflichtiger über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen geben kann oder eine weitere Auskunft verweigert. Werden z.b. im Rahmen einer Außenprüfung (siehe Punkt 6) ungeklärte Geldzuflüsse festgestellt oder ergibt eine Nachkalkulation,dassSiebeidemerklärtenWareneinC satz deutlich mehr Umsatz und Gewinn hätten erwirtc schaften müssen, kann das Finanzamt Ihre BuchfühC runganzweifelnundunterumständensogarinsgesamt verwerfen. DasFinanzamtistinsbesondereauchdannzurSchätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt, wenn Sie sich weigern,eineerklärungabzugeben,obwohlsiehierzugec setzlichverpflichtetsind.beachtensie,dassauchbeieiner korrekten Schätzung durch das Finanzamt die VerpflichC tungzurabgabedersteuererklärungweiterhinbesteht AlsSelbständigersindSiezudemverpflichtet,alleIhre steuerrelevanten Unterlagen aufzubewahren.diesumc fasst auch die Unterlagen, die bei Ihnen in elektronic scher Form vorliegen die sogenannten steuerrelec vanten Daten. Zu den Bestimmungen deraufbewahj rungspflichtenstellenwirihnengerneeingesondertes MerkblattzurVerfügung. 4* Steuerfestsetzung* Die Steuerfestsetzung ist der Beginn des steuerlichen Verwaltungsverfahrens. Hier werden die Steuern, die Sie zahlen müssen, bestimmt. An die Festsetzung der SteuerschließtsichmitderErhebungderSteuer(siehe Punkt 10) ein zweiter Schritt an, der sich im weiteren SinnemitderZahlungderSteuernbeschäftigt. DieSteuerfestsetzungistanverschiedenePhasengeC koppelt. Die erste Phase die sogenannte VeranlaC gungsphase beginnt für Sie als Steuerpflichtiger in derregeldamit,dasssieeinesteuerklärungbeiihrem Finanzamt abgeben. Diese dient dem Finanzamt zur Ermittlung der einzelnen Besteuerungsgrundlagen. Als PrivatpersonistdiesinderRegelnurdieEinkommenC steuererklärung, während bei Selbständigen noch die Umsatzsteuererklärung und (bei Gewerbetreibenden) diegewerbesteuererklärunghinzukommen. Diese Steuererklärungen münden in den SteuerbeC scheid, den Sie vom Finanzamt erhalten. Mit der BeC kanntgabe(siehepunkt4.1)wirddiesteuerfestsetzung Seite4von14
5 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert wirksam. Aus dem Steuerbescheid können Sie entc nehmen, welche Steuer Sie entweder zahlen müssen odererstattetbekommen. MitderBekanntgabedesSteuerbescheidsistdie VerC anlagungsphasevorerstabgeschlossen.istdersteuerc bescheidjedochfehlerhaft(aufgrundeinesfehlersdes FinanzamtsoderweilSieetwasvergessenhaben),beC stehtdiemöglichkeit,densteuerbescheidnochändern zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aberauchdasfinanzamtdensteuerbescheidvonsich auswiederändern(siehepunkt5). Gegen jede Entscheidung der Finanzverwaltung könc nen Sie ein Rechtsmittel einlegen, was die optionalen Phasen von EinspruchsC und/oder Klageverfahren einc leitet.dasklageverfahrenistdieletztemöglichephase dessteuerfestsetzungsverfahrens. Nach Abschluss eic nes EinspruchsC oder Klageverfahrens liegt ein neuer Steuerbescheid vor, der nicht mehr geändert werden kann und die Grundlage für die Erhebung der Steuer ist. 4.1* Bekanntgabe* EinSteuerbescheidmussvomFinanzamtdemSteuerC pflichtigenbekanntgegebenwerden.erstdannentfaltet erseinewirkungen. WenneinSteuerbescheidüberdenPostwegübermittelt wird, gilt er am dritten* Tag* nach* der* Aufgabe* zur* Postalsbekanntgegeben.InderPraxisorientiertman sichamangegebenendatumdessteuerbescheidsund rechnethierzudreitage. EinArbeitnehmerfindetseinenEinkommensteuerbescheid am inseinembriefkastenvor.aufdemsteuerc bescheidistdasdatummit angegeben. Der Steuerbescheid gilt am als bekanntgegec ben. DasDatumderBekanntgabeistfürFristenwichtig,beiC spielsweise beginnt* die* Einspruchsfrist (siehe Punkt7.1) erst* mit* Bekanntgabe* des* SteuerbeJ scheidsundnichtbereitsmitdemdatum,welchesauf demdokumentangegebenist. Die Dreitagefrist gilt jedoch nicht, wenn ein SteuerbeC scheidgarnichtoderzueinemspäterenzeitpunktbei Ihneneingegangenist.ImZweifelmussdasFinanzamt den Zugang des Steuerbescheids und den Zeitpunkt deszugangsnachweisen. BeiderBerechnungvonFristenisthöchsteSorgfaltgeboC ten, insbesondere bei der Einspruchsfrist. Ist diese Frist erst einmal verstrichen, kann ein Steuerbescheid nicht mehr zu Ihren Gunsten geändert werden. Der Teufel liegt auchbeiderberechnungvonfristenimdetail,dahersollc tensiebessereinentagzufrühalseinentagzuspäteinc sprucheinlegen. 4.2* Verjährung*für*die*Festsetzung* 4.2.1* Allgemeines* DasFinanzamtdarfdieFestsetzungvonSteuern,von ErstattungsC oder von Vergütungsansprüchen nur inc nerhalbeinerbestimmtenfristvornehmen.inderregel beträgtdiesefristvierjahre.beifällenvonsteuerhinc terziehungliegtdiesefestsetzungsfristjedochbeizehn Jahren. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist kann eine Steuer nicht mehr festgesetzt werden, weder zu Ihren GunstennochzuIhrenLasten. Die Festsetzungsfrist ist in jedem Fall gewahrt, wenn der Steuerbescheid noch innerhalb der Festsetzungsfrist bec kanntgegeben wird. Problematisch wird dies zum JahresC ende,weilder31.12.denablaufderfestsetzungsfristmarc kiert. Hier reicht es bereits aus, wenn der Steuerbescheid vorablaufderfristzurpostgegebenwird.dassdersteuc erbescheiddannnachdem31.12.beiihnenzugeht,istohc nebedeutung.voraussetzungistaber,dassderbescheid auch tatsächlich den richtigen Empfänger nach dem FristC ablauferreicht.istdiesnichtderfalloderhatdasfinanzc amt den Bescheid falsch adressiert, ist die FestsetzungsC verjährungeingetreten. Auch für Änderungen oder Aufhebungen von SteuerC festsetzungen sowie Berichtigungen des SteuerbeC scheidsgiltdiesefestsetzungsfrist. Wichtig* WirdvomFinanzamterstnachEintrittderFestsetzungsverC jährung dennoch ein Steuerbescheid erlassen, dann ist diesesteuerfestsetzungnichtautomatischgegenstandslos ( nichtig ).Sieistvielmehrnurrechtswidrig,abergleichwohl wirksam. Wollen Sie sich gegen diese Steuerfestsetzung wehren, müssen Sie gegen diese fristgerecht Einspruch einlegen * Beginn*der*Festsetzungsfrist* Grundsätzlich beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf deskalenderjahres,indemdiesteuerentstandenist. DieEinkommensteuer2014entstehtmitAblaufdesKalenC derjahres2014,alsoam ,24:00uhr. WenneineSteuererklärungbeimFinanzamteingereicht werden muss, dann beginnt die Festsetzungsfrist jec doch erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärungeingereichtwurde.DieswirdalssogeC nannte Anlaufhemmung bezeichnet. Seite5von14
6 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert DerledigeVermieterVhatin2014nurEinkünfteausVerC mietung und Verpachtung erzielt. Diese belaufen sich auf Er gibt die Einkommensteuererklärung dieser Einkünftefristgerechtam ab. FürVbeginntdieFestsetzungsfristfür denveranlagungsc zeitraum 2014 zwar grundsätzlich mit Ablauf des Jahres 2014.DaerdieErklärungaberzulässigerweiseundfristgeC recht erst in 2015 abgegeben hat, beginnt die FestsetC zungsfristerstmitablaufdesjahres2015. Wird keine Steuererklärung beim Finanzamt eingec reicht, dann beginnt die Festsetzungsfrist spätestens mitablaufdesdrittenkalenderjahres,dasaufdaskac lenderjahrfolgt,indemdiesteuerentstandenist. DerledigeVermieterVhatin2014nurEinkünfteausVerC mietung und Verpachtung erzielt. Diese belaufen sich auf V reicht seine Steuererklärung nicht beim FiC nanzamtein,obwohlerdazuverpflichtetist. GrundsätzlichbeginntdieFestsetzungsfristmitAblaufdes Jahres Da V seine Einkommensteuererklärung jec doch überhaupt nicht beim Finanzamt eingereicht hat, obc wohlerdazuverpflichtetwar,beginntdiefestsetzungsfrist für2014erstdreijahrenachdemjahr,indemdiesteuer entstanden ist. Dies wäre hier mit Ablauf von Das bedeutet,dassdiefestsetzungfürdiesteuer2014erstmit Ablaufvon2021verjährt. Beachten Sie: Im Fall einer vorsätzlichen SteuerhinterzieC hungbeträgtdiefestsetzungsfristnichtvier,sondernzehn Jahre. In diesem Fall könnte die Finanzverwaltung also noch bis zum , 24:00 Uhr, die Steuern für das Jahr2014festsetzen 4.2.3* Ablaufhemmungen* ImzuvorgenanntenBeispielhatdasFinanzamtalsoim Maximalfall 13 Jahre Zeit, die Steuern festzusetzen. Abereskommtnochschlimmer:InverschiedenenFälC len wird die Festsetzungsfrist gehemmt sogenannte Ablaufhemmungen. Diesistz.B.indenfolgendenFällengegeben: Es wird ein Einspruch oder eine Klage eingelegt. HierläuftdieFestsetzungsfristnichtab,bevorüber denrechtsbehelfunanfechtbarentschiedenist.ein EinspruchsverfahrenkannsichüberzweiJahrehinC ziehen. Ein anschließendes Klageverfahren dauert erfahrungsgemäßmindestensdreijahre.imvorgec nannten Beispiel würde über die Festsetzung der Einkommensteuer des Jahres 2014 damit im ExC tremfallerstimjahr2031entschieden Dasselbe gilt, wenn zwar kein Einspruch eingelegt oder Klage erhoben worden ist, aber ein schlichter Änderungsantraggestelltwordenist.Auchhierläuft diefestsetzungsfristerstab,wennüberdenantrag rechtskräftig entschieden worden ist. Wird die AbC lehnungdiesesantragsmitdemeinspruchoderder Klageangefochten,giltdaszuvorGesagteentspreC chend. Wird vor AblaufderFestsetzungsfristmiteinerAuC ßenprüfung (siehe Punkt6) begonnen, so läuft die Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, nicht ab, bevor die aufc grund der Außenprüfung erlassenen SteuerbeC scheide unanfechtbar geworden sind. Das FinanzC amt kann daher kurz vor Ablauf der FestsetzungsC frist noch eine Außenprüfung beginnen und sich damitmehrzeitverschaffen,steuernfestzusetzen. DerRegelfallistdiesabernicht. 5* Änderungsmöglichkeiten*eines* Steuerbescheids* Ein Steuerbescheid wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekanntgegeben wird. Wenn Sie als SteuerC pflichtigereineänderungdessteuerbescheidesherbeic führen (z.b. weil Sie vergessen haben, WerbungskosC ten geltend zu machen), dann müssen Sie gegen den SteuerbescheidinnerhalbeinesMonatsEinsprucheinC legen.istjedochdiefristdafürabgelaufen,dannistein Einspruchnichtmehrmöglich(siehePunkt7.1). Das Gesetz sieht aber noch verschiedene MöglichkeiC tenvor,densteuerbescheidohneeinspruchsverfahren zuändernoderaufzuheben.diesgiltsowohlfürdasfic nanzamt als auch für den Steuerpflichtigen. Ob ein Steuerbescheid jedoch noch geändert werden kann, hängtabervonspezifischenvoraussetzungenab. Wichtigist:fürjedeÄnderung(sowohlzuIhrenGunsten als auch zu Ihren Lasten) ist eine gesetzliche AnordC nung erforderlich, eine sogenannte ErmächtigungsC grundlage.nurdasgesetzkanndiefinanzverwaltung zueinemtunermächtigen auchdann,wennesinihc remsinneist. Sollten Sie einen Steuerbescheid erhalten, der möglicherc weise geändert wurde, so kann die Änderung verfahrensc rechtlich unzulässig sein, obwohl das Ergebnis inhaltlich (also materiellcrechtlich, z.b. nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes) eigentlich richtig ist. Sprechen SiemitunsüberIhreHandlungsmöglichkeiten 5.1* Vorbehalt*der*Nachprüfung* Haben Sie einen Steuerbescheid erhalten, der folgenc den Zusatz enthält: Der Bescheid ergeht nach 164 Abs.1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung., dann kann dieser Bescheid (innerhalb der FestsetC zungsfrist)jederzeitundsooftwienötiggeändertwerc Seite6von14
7 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert den.diesesänderungsrechtstehtsowohldemfinanzc amtalsauchihnenoffen unddieänderungenkönnen sowohlzuihrengunstenalsauchzuihrenlastenerc folgen. Dies bedeutet, dass Sie die Änderung des Steuerbescheidsselbstdannnochbeantragenkönnen, wenndieeinmonatige*einspruchsfristabgelaufenist. Die*Steuerfestsetzung*des*Jahres,welchesuntereiC nemvorbehaltdernachprüfungfestgesetztwordenist, ist daher so lange noch* vollständig* offen, solange* der* Vorbehalt* der* Nachprüfung* wirksam ist und die Festsetzungsfristnochnichtabgelaufenist. DerSteuerpflichtigeShateinenEinkommensteuerbescheid für2014erhalten.dieserwurdevomfinanzamtunterdem VorbehaltderNachprüfungerlassen.ShatdieEinspruchsC frist verstreichen lassen. Er erkennt einige Zeit danach, dasserbeierstellungdereinkommensteuererklärungverc gessenhat,werbungskostengeltendzumachen. ShatdieMöglichkeit trotzablaufdereinspruchsfrist eic ne Änderung der Steuerfestsetzung zu beantragen, in der diewerbungskostennochberücksichtigtwerden. Der Vorbehalt der Nachprüfung ist eine sogenannte NeC benbestimmung zum Verwaltungsakt Steuerfestsetzung. EsstehtimErmessendesFinanzamts,obeseinesolche Nebenbestimmungaufnimmtodernicht.Voraussetzungist, dass der Steuerfall noch nicht abschließend geprüft ist. DiesistsehrvageunderöffnetdemFinanzamteinengroC ßenErmessensspielraum. EsgibtkeinenAnspruchdarauf,eineSteuerfestsetzungunC ter dem Vorbehalt der Nachprüfung (oder eben gerade nichtunterdemvorbehaltdernachprüfung)zuerhalten. Wird vom Finanzamt der Vorbehalt nicht ausdrücklich aufgehoben,soentfälltdervorbehaltdernachprüfung mitdemablaufderallgemeinenfestsetzungsfrist.das Finanzamt kann den Vorbehalt der Nachprüfung aber auch ausdrücklich aufheben. Dann entfällt dieser mit Ablauf der Einspruchsfrist gegen diesen AufhebungsC bescheid.eineinspruchinnerhalbdiesermonatsfristist dann die letzte Möglichkeit für Änderungen im SteuerC bescheid. 5.2* Änderung*aufgrund*neuer*Tatsachen* oder*beweismittel* EineinderPraxissehrbedeutsameMöglichkeit,SteuC erbescheide zu ändern, ist aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel. Anders als beim Vorbehalt der NachprüfungisthierderSteuerfallnichtvollständigofC fen, sondern nur insoweit zu berichtigen, als neue Tatsachen oder Beweismittel zu Tage treten. Diese Einschränkung dient auch dem Schutz des SteuerC pflichtigen: Er muss nicht jederzeit eine Änderung des Steuerbescheids durch die Finanzverwaltung befürchc ten. Bei einer Änderung aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittelistjedochzuunterscheiden,obdieÄndeC rungenzugunstenoderzuungunstendessteuerpflichtic gen sind. Leider liegt hier die Messlatte sehr hoch, wennsiedieänderungeinessteuerbescheidszuihren Gunstenerreichenwollen * Was*sind* neue*tatsachen,*was* BeweisJ mittel?* UnterTatsachenverstehtmanalles,wasMerkmaloder Teilstück eines steuergesetzlichen Tatbestands sein kann.hierzuzählenzustände,vorgänge,beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. AuchinnereTatsachen(z.B.dieAbsicht,Einkünfteoder Gewinnezuerzielen),dienuranhandäußererMerkmaC le (sogenannter Hilfstatsachen ) festgestellt werden können,gehörenhierzu. WollenSieVerlusteauseinerprivatenVermietunggeltend machen, müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie die AbC sichthaben,langfristigpositiveeinkünftezuerzielen.dies istimmerdannkritisch,wenndiezuvermietendewohnung längere Zeit leer steht. Wenn Sie regelmäßig Anzeigen schaltenundmitpotentielleninteressentenbesichtigungen vornehmen, zeigt dies Ihre Vermietungsabsicht. Daraus kann auf die Absicht, positive Einkünfte zu erzielen, gec schlossenwerden.dasschaltenvonanzeigenistdamiteic nehilfstatsache. Keine Tatsachen sind hier dagegen Gesetze oder Schlussfolgerungen aller Art (Rechtsfolgen), zu denen auchsteuerrechtlichewertermittlungenzählen. EinBeweismittelistjedesErkenntnismittel,daszurAufC klärungeinessteuerlicherheblichensachverhaltsdient. Dies bedeutet, dass alles, was dazu geeignet ist, das VorliegenoderNichtvorliegenvonTatsachenzubeweiC sen,einbeweismittelindiesemsinneist.hierzuzählen insbesondere Urkunden (z.b. Verträge, GeschäftspaC piere)undauskünfte. NeueTatsachenoderBeweismittelführennurdannzu einer Änderung des Steuerbescheids, wenn sie erst nachträglich bekannt werden, also erst nach* abgej schlossener*willensbildung*über*die*steuerfestsetj zungdenzuständigenpersonenimfinanzamtbekannt gewordensind.erfolgtz.b.einesteuerfestsetzungaus dem Innendienst derfinanzverwaltungundstellteine Betriebsprüfung bei Ihnen neue Tatsachen fest, so kann die Steuerfestsetzung zu Ihren Lasten aufgrund dieserermächtigungsgrundlagegeändertwerden. Seite7von14
8 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert 5.2.2* Neue*Tatsachen*oder*Beweismittel,*die*zu*eiJ ner*höheren*steuer*führen* WenndemFinanzamtneueTatsachenoderBeweismitC telbekanntwerden,diezueinerhöherensteuerführen, müssendiesedenentsprechendensteuerbescheidänc dernbzw.sogarganzaufheben. DieSteuerpflichtigeEvahatinihrerSteuererklärungirrtümC licherweisevergessen,einenteilihrermieteinnahmenanc zugeben. Acht Monate später erhält Eva den SteuerbeC scheid.anschließenderfährtderzuständigefinanzbeamte vonevasnichtaufgeführtenmieteinnahmen. AuchwennderSteuerbescheidbereitsbestandskräftigist, muss das Finanzamt diesen noch ändern. In diesem Fall gehtdieszuevaslasten,dadiehöherenmieteinnahmen auchzueinerhöherensteuerführen * Neue*Tatsachen,*die*zu*einer*niedrigeren* Steuer*führen* WerdendemFinanzamtneueTatsachenoderBeweisC mittel bekannt, die zu einer niedrigeren Steuer führen, so ist der entsprechende Steuerbescheid ebenfalls zu ändern bzw. aufzuheben. Dem Steuerpflichtigen darf aber laut Gesetz kein* grobes* Verschulden für das nachträgliche Bekanntwerden der Tatsachen oder BeC weismitteltreffen indiesemfallbliebedersteuerbec scheidzuseinenungunstengültig. Grobes Verschulden bedeutet, dass ein SteuerpflichtiC ger die Tatsachen entweder mit Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit in seiner Erklärung nicht angegec benhatte.dasfinanzamtnimmthäufigschnelleingroc besverschuldenan.daherexistierthierzueineumfasc sende Rechtsprechung, bei der z.b. folgende Punkte alsgrobschuldhafthervorgehobenwurden: Fehlende Abgabe einer Steuererklärung trotz AufC forderungdurchdasfinanzamt NichtbeantworteneinerimSteuererklärungsformular ausdrücklich gestellten, auf einen bestimmten VorC gangbezogenenfrage 5.2.4* Änderungssperre*nach*Außenprüfung* WenneinSteuerbescheidaufgrundeinerAußenprüfung entstanden ist, darf das Finanzamt diesen nicht mehr durch neue Tatsachen bzw. Beweismittel ändern (wec der zugunsten noch zuungunsten des SteuerpflichtiC gen).hierbeiwirddavonausgegangen,dassdiemitder Außenprüfung betrauten Beamten alle relevanten TatC sachenvollständigermittelthaben. WenneinSteuerpflichtigerjedocheineleichtfertige*SteuJ erverkürzung oder sogar eine Steuerhinterziehung bec gangenhat,gilt*diese*änderungssperrenicht. 5.3* Berichtigung*wegen*offenbarer* Unrichtigkeiten* SinddemFinanzamtbeimErlassdesSteuerbescheids Schreibfehler,RechenfehlerundähnlicheoffenbareUnC richtigkeitenunterlaufen,dannkanndasfinanzamtdiec se berichtigen. Dies ist ein Grundsatz, der sich durch dasgesamteverwaltungsrechtzieht.offenbareunrichc tigkeiten in Steuerbescheiden können innerhalb der Festsetzungsfrist grundsätzlich berichtigt werden, soc wohl zugunsten als auch zu Lasten des SteuerpflichtiC gen. Diesklingtzunächsteinfacher,alsesinderPraxistatC sächlich ist. Fehler passieren ständig, aber es handelt sichnichtimmerumoffenbareunrichtigkeiten.solche liegen nur dann vor, wenn eine rechtliche Würdigung ausgeschlossenist.geändertwerdenkönnenalsonur mechanische Versehen, ein falscher Denkansatz bei dersteuerfestlegungwirddurchdie offenbareunrichc tigkeit nichtabgedeckt. 5.4* Weitere*Änderungsgrundlagen* Neben den bereits genannten häufig anzutreffenden GründeneinerFestsetzungsänderunggibtesnochselC tener auftretende legitime Gründe, die zu einer ÄndeC rung der Steuerfestlegung führen können. Zu diesen zählenunteranderem: SteuerlichrückwirkendesEreignisse:Wennsichdie Bedingungen, die zur festgesetzten Steuer geführt haben,rückwirkendändern,kanninderfolgeauch diesteuerfestsetzunggeändertwerden. Änderung eines Grundlagenbescheids: Wurde ein Grundlagenbescheid, auf dem die SteuerfestsetC zung basierte, im Nachhinein geändert (z.b. der GradeinerBehinderung),kannauchdieSteuerfestC setzungentsprechendverändertwerden. 6* Steuerliche*Außenprüfung* DiesteuerlicheAußenprüfung inderpraxisauch BeC triebsprüfung genannt ermöglicht dem Finanzamt beim Steuerpflichtigen vor Ort (z.b. in dessen GeC schäftsräumenoderbeiseinemsteuerberater),diebec steuerungsgrundlagen selbst zu ermitteln. Neben den allgemeinenbetriebsprüfungengibtesauchnochsonc derprüfungen. Im Unterschied zu der Betriebsprüfung sind diese auf einen bestimmten Teilbereich der SteuC ernzugeschnitten,auchwenndieprüfungshandlungen mitdenenderbetriebsprüfungdurchausidentischsein können. So ist z.b. die UmsatzsteuerCSonderprüfung aufumsatzsteuerlicheschwerpunktekonzentriert,wähc rend die LohnsteuerCAußenprüfung sich ausschließlich damitbefasst,obeinarbeitgeberdielohnsteuerseiner Arbeitnehmer in richtiger Höhe einbehalten und abgec führthat. Seite8von14
9 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert DieLohnsteuerCAußenprüfungwirdhäufigmiteinerSozialC versicherungsprüfungdessozialversicherungsträgerskomc biniert, denn was lohnsteuerpflichtig ist, ist in der Regel auchsozialversicherungspflichtig. DieBetriebsprüferdesFinanzamtswerdenoftvonGewerC besteuercaußenprüfern der Gemeinde begleitet, die sich auf gewerbesteuerliche Fragestellungen spezialisiert hac ben. EsgibtauchinnerhalbderFinanzämterSpezialisten,diefür bestimmte Sachverhalte zuständig sind. So kann z.b. im RahmeneinerBetriebsprüfungeinFachprüferfürbetriebliC chealtersvorsorgeeingebundenwerden. Umfang*der*Betriebsprüfung* Durch die Betriebsprüfung sollen die steuerlichen VerC hältnisse eines Steuerpflichtigen ermittelt werden. DaC bei kann die Betriebsprüfung eine oder mehrere SteuC erarten (z.b. Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer)betrachten,einenodermehrereBesteuC erungszeiträume umfassen oder sich nur auf spezific schesachverhaltebeschränken. Hierbei können auch Besteuerungsmerkmale überprüft werden, die mit den betrieblichen Verhältnissen des SteuC erpflichtigen in keinem Zusammenhang stehen, sondern z.b.dembereichdereinkommensteuerlichenprivatsphäre zuzuordnensind.eswirdalsoderkomplettesteuerfallgec prüft auchvermietungundverpachtungoderprivatekac pitaleinkünfte. Prüfungsanordnung* DerUmfangderBetriebsprüfungwirdineinerschriftliJ chen*prüfungsanordnungbestimmtunddemsteuerc pflichtigen mitgeteilt. Diese ist wie der Steuerbescheid ein Verwaltungsakt, der eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten muss. Auch die Prüfungsanordnung ist dac hermiteinemeinspruchundeinerklageanfechtbar. DiePrüfungsanordnungsowiedervoraussichtlichePrüC fungsbeginn und die Namen der Prüfer müssen vom Finanzamt mit angemessenem zeitlichen Vorlauf dem Steuerpflichtigenbekanntgegebenwerden. Fallsdie Betriebsprüfung zeitlich nicht passt, kann der Steuerpflichtige eine Verlegung des Prüfungsbeginns beantragen.hieristdiefinanzverwaltungi.d.r.kulant, umdasklimaeineraußenprüfungnichtbereitsimvorc feldunnötigzubelasten. WirdbeiIhneneineAußenprüfungangeordnet,könnenwir nurempfehlen,injederkommunikationmitdemfinanzamt und den Prüfern sachlich zu bleiben. Schlussendlich geht esausschließlichumdiefestsetzungderrichtigensteuer. WirstehenIhnenalsBeraterselbstverständlichmitRatund TatzurSeite. Beginn*der*Betriebsprüfung* Die Prüfer sind verpflichtet, sich bei ihrem Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Die erste konkrete ErmittC lungshandlung nach der Prüfungsanordnung, die ein Prüfervornimmt,markiertdenBeginnderBetriebsprüC fung. Diesen Zeitpunkt muss der Prüfer aktenkundig vermerken. Mitwirkungspflichten*des*Steuerpflichtigen* Generell müssen Steuerpflichtige bei der Feststellung vonsachverhalten,diefürdiebesteuerungwichtigsein können,mitwirken.wiebeidersteuererklärunggiltdies auch bei der Betriebsprüfung. Insbesondere muss er dem Prüfer Auskünfte erteilen, Aufzeichnungen, BüC cher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur EinC sichtundprüfungvorlegensowiediezumverständnis der Aufzeichnungen erforderlichen Erläuterungen gec ben. Ist ein Steuerpflichtiger oder der von ihm benannte Stellvertreter nicht in der Lage, Auskünfte zu erteilen, oder sind die Auskünfte zur Klärung des Sachverhalts unzureichendoderversprechenauskünftedessteuerc pflichtigenkeinenerfolg,kannderbetriebsprüferauch andere Personen (z.b. Betriebsangehörige, Nachbarn odersogareltern)befragen,soferndiezuerwartenden AuskünftefürdieBesteuerungerforderlichsind. Die Betriebsprüfung findet während der üblichen GeC schäftsc oder Arbeitszeit statt. Die Prüfer sind hierbei berechtigt,grundstückeundbetriebsräumezubetreten undzubesichtigen. Schlussbesprechung* Das Ergebnis der Betriebsprüfung wird am Ende vom Prüfer mit dem Steuerpflichtigen (oder gemeinsam mit dem Steuerberater) besprochen. Wenn der SteuerC pflichtige verzichtet oder sich durch die Prüfung keine ÄnderungenderBesteuerungsgrundlagenergebenhaC ben,mussdiebesprechungnichterfolgen. BeiderSchlussbesprechungwerdeninsbesonderestritC tige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen AuswirC kungenerörtert.hierkannsichdersteuerpflichtigeumc fassendäußern,daihmeineumfassendegelegenheit zurstellungnahmegegebenwird.allerdingshatdasfic nanzamthierindersteuerfestsetzungdasletztewort: Es entscheidet, ob und in welchem Umfang es die Feststellungen der Betriebsprüfung der SteuerfestsetC zungzugrundelegenwill. Ende*der*Betriebsprüfung* DieBetriebsprüfungisterstdannabgeschlossen,wenn die prüfende Behörde den Abschluss ausdrücklich erc klärt. In der Regel wird jedoch die Betriebsprüfung als Seite9von14
10 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert abgeschlossen angesehen, wenn der Steuerpflichtige denprüfungsberichterhaltenhat.indiesemsinddiefür die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicherundrechtlicherhinsichtsowiediefestgec stellten Änderungen zu den in einer Steuererklärung dargestelltenbesteuerungsgrundlagendargestellt. Führt die Betriebsprüfung zu keiner Änderung der BeC steuerungsgrundlagen,sowirddiesdemsteuerpflichtic gen schriftlich mitgeteilt. Andernfalls ergeht ein berichc tigter Steuerbescheid, der die Feststellungen der BeC triebsprüfungaufgreift. Sind Sie mit dem Prüfungsbericht nicht einverstanden, können Sie gegen diesen keinen Einspruch einlegen, da derberichtkeinverwaltungsaktist.diefeststellungendes BerichtsfindenaberineinemfolgendenSteuerbescheidihC ren Niederschlag, gegen den Sie Einspruch einlegen könc nen. 6.1* Verbindliche*Zusage* Nach der Betriebsprüfung muss das Finanzamt dem Steuerpflichtigen auf Antrag verbindlich zusagen, wie einfürdievergangenheitgeprüfterundimprüfungsbec richtdargestelltersachverhaltinzukunftsteuerrechtlich behandeltwerdensoll.diesistvorallemdannwichtig, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen BeC handlungfürdiegeschäftlichenmaßnahmendessteuc erpflichtigenwichtigist. Die verbindliche Zusage wird schriftlich erteilt und als verbindlichgekennzeichnet.sieisteinsehrinteressanc tesmittel,umkomplexesachverhalteimeinvernehmen mitderfinanzverwaltungverbindlichabzustimmen. 7* Was*ist*beim*Einspruch*zu* beachten?* Wenn Sie mit dem Ergebnis des VeranlagungsverfahC rens nicht einverstanden sind, können Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Das EinspruchsC verfahren ermöglicht es Steuerpflichtigen, noch ÄndeC rungendessteuerbescheidsherbeizuführen. Ein Einspruch ist hingegen nicht mehr möglich, wenn dieeinmonatigeeinspruchsfristabgelaufenistoderdas Finanzamt bereits auf Ihren Einspruch hin eine sogec nannte Einspruchsentscheidung erlassen hat. In diec sem Fall bleibt Ihnen nur die Möglichkeit zu klagen (siehepunkt8). DasEinspruchsverfahrenansichistnichtkostenpflichC tig, es fallen also keine Verwaltungsgebühren an. JeC dochmüssensowohldersteuerpflichtigealsauchdas Finanzamt die eigenen Aufwendungen, die durch den Einspruch entstehen, tragen. Sollten Sie im EinC spruchsverfahrenobsiegen,erhaltensiekeinerechtsc anwaltscodersteuerberatergebührenvomstaaterstatc tet. 7.1* Einspruchsfrist* DanurinnerhalbderEinspruchsfristeinEinsprucheinC gelegtwerdenkann,istderenbestimmungwichtig.hac ben Sie diese verstreichen lassen, ist ein Einspruch nicht mehr möglich, und damit erlangt der SteuerbeC scheidgültigkeit,d.h.,erwird bestandskräftig. DieEinspruchsfristbeträgteinenMonatundbeginntmit BekanntgabedesSteuerbescheids. Sie haben Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 im März 2015 eingereicht. Am erhalten SiedenEinkommensteuerbescheid.BeiderDurchsichtdes BescheidsAnfangJulistellenSiefest,dassSieWerbungsC kosten bei Ihren Vermietungseinkünften nicht geltend gec macht haben. Daher legen Sie am Einspruch beimfinanzamtein. Ihr Einspruch wird vom Finanzamt nicht mehr berücksichc tigt,daernachablaufdereinspruchsfristbeimfinanzamt eingeht.dasfinanzamtmussdaherzwingend(eshatkein Wahlrecht)denEinspruchalsunzulässigverwerfen,selbst wennsieindersacherechthaben. HabenSiemitunsalsIhremSteuerberatervereinbart,dass nicht wir der Empfangsbevollmächtigte für den SteuerbeC scheid sind, sondern Sie persönlich, dann sollten Sie den SteuerbescheidunskurznachErhaltzurVerfügungstellen. Nur so ist gewährleistet, dass wir genügend Zeit haben, den Steuerbescheid zu prüfen, und gegebenenfalls rechtc zeitigeinsprucheinlegenkönnen. Im Steuerbescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein. Nur dann beginnt die einmonatige EinC spruchsfristauchzulaufen. Fehlt diese Belehrung jedoch oder ist unrichtig erteilt worden,dannkanneineinspruchnochinnerhalbeines ganzenjahresnachbekanntgabedessteuerbescheids erfolgen.diesistabersehrseltenderfall. 7.2* Aussetzung*der*Vollziehung* Haben Sie Einspruch eingelegt, dann bedeutet das nichtautomatisch,dasssiediesteuer,umdieesgeht, nicht zahlen müssen. Denn Sie streiten mit dem FiC nanzamt über die Festsetzung der Steuer, und die Festsetzung(siehePunkt4)hatgrundsätzlichnichtsmit dererhebungdersteuer(siehepunkt10)zutun.dac hermüssensietrotzeinspruchdiefälligesteuerinnerc halbdergesetztenzahlungsfristandasfinanzamtentc richten. Andernfalls entstehen Säumniszuschläge (siec hepunkt9). Seite10von14
11 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert ImRahmeneinesEinspruchsverfahrenshabenSiedie Möglichkeit, eine sogenannte Aussetzung der VollzieC hung zu beantragen (siehe Punkt 7.2). Gibt das FiC nanzamtihremantragaufaussetzungdervollziehung statt,müssensiediesteuervorerstnichtbezahlen. Die Aussetzung der Vollziehung wird jedoch nur gec währt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit desangefochtenensteuerbescheidsbestehen.dasfic nanzamt wird daher den Steuerbescheid noch einmal prüfenundindiesemzusammenhangauchihreeingac beberücksichtigen. ErnstlicheZweifelkönnenz.B.vorliegen,wenn: das Finanzamt bewusst oder unbewusst von einer fürdenantragstellergünstigenrechtsprechungdes Bundesfinanzhofs(BFH)abgewichenistoder einerechtsfragevonzweioberstenbundesgerichc ten oder zwei Senaten des BFH unterschiedlich entschiedenwordenist. ErnstlicheZweifelliegenimmerdannvor,wenndasFiC nanzamtsichihrerrechtsauffassunganschließt.wenn SiealsoimRahmeneinesEinspruchsverfahrensBeleC ge nachreichen, so wird das Finanzamt diese berückc sichtigen und die Steuerfestsetzung entsprechend änc dern. Wenn Ihnen die Aussetzung der Vollziehung auf Antrag gewährtwordenist,dereinspruchindersacheabererfolgc los bleibt, werden Aussetzungszinsen erhoben. Sie mussc tendenfälligenbetragwährenddereinspruchsphasenicht bezahlen, also entstehen auch keine Säumniszuschläge. Aber das Finanzamt hat Ihnen wirtschaftlich betrachtet eic nen Kredit für den Zeitraum bis zur Entscheidung über den Einspruch gewährt. Dessen Zinsen belaufen sich auf 0,5%desausgesetztenBetragsfürjedenvollenMonat. 7.3* Sonstiges*zum*Einspruch* Einspruchseinlegung* Der Einspruch muss schriftlich bei dem Finanzamt, dessen Steuerbescheid angefochten wird, eingereicht werden.auchdieeinlegungdurchtelefaxistmöglich, wobeisiedensendeberichtaufbewahrensollten.auch eineinreichenperecmailistmöglich.dieecmailmuss zwar keine elektronische Signatur enthalten, aus Nachweisgründenistdiesaberzuempfehlen.ImZweiC felsfall müssen* Sie* beweisen, dass der Einspruch formj* und* fristgerecht beim Finanzamt zugegangen* ist. Sie müssen den Steuerbescheid, gegen den Sie EinC sprucheinlegen,genaubezeichnen.siesolltenzudem angeben, inwieweit der Steuerbescheid angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die hierfür erforderlic chen Beweismittel sollten Sie anführen. Andernfalls kanndasfinanzamtunterumständen nichterkennen, warumderbescheidfehlerhaftseinsoll,undihreneinc spruchsofortalsunbegründetzurückweisen. Einspruchsrücknahme* SiehabenauchdieMöglichkeit,denEinspruchbiszur BekanntgabederEntscheidungüberdenEinspruchzuC rückzunehmen. Dadurch werden Sie im Ergebnis so gestellt,alshättensiekeineneinsprucheingelegt.dac mit wird der zunächst angefochtene Steuerbescheid bestandskräftig. Entscheidung*über*den*Einspruch* NachEinspruchseinlegungwirddergesamteSteuerfall nochmals aufgerollt, und das Finanzamt prüft den gec samtensteuerbescheiderneut.dabeikanndersteuerc bescheid auch zu Ihrem Nachteil geändert werden, wenn das Finanzamt beim Erlass des Erstbescheids etwas übersehen haben sollte. In einem solchen Fall spricht man von verbösern. Bevor das Finanzamt eic nen verböserten Bescheid erlässt, wird es Ihnen dies ankündigen. Damit haben Sie die Möglichkeit, durch RücknahmedesEinspruchsdieseVerböserungzuverC hindern. Vorsicht* Das Finanzamt hat außerhalb des Einspruchsverfahrens noch diverse andere Möglichkeiten, einen bestandskräftic gensteuerbescheidzuändern(siehepunkt5). NormalerweiseergehteinAbhilfebescheid.DiesistimC merdannderfall,wenndasfinanzamtdemeingelegc ten Einspruch des Steuerpflichtigen nachkommt. Sie erhalteneinenneuensteuerbescheid,indemvermerkt ist,dassdieserneuebescheiddenaltenbescheidänc dert,umihremeinspruchzuentsprechen. Ist das Finanzamt dagegen anderer Auffassung, dann erlässt es eine förmliche Einspruchsentscheidung. Hiergegen besteht nur noch die Möglichkeit der Klage vor den Finanzgerichten, um einen Steuerbescheid nochzuändern. 8* Was*ist*bei*der*Klage*zu* beachten?* Es ist häufig derfall, dass als Antwort auf einen vom SteuerpflichtigeneingelegtenEinspruchvomFinanzamt eineeinspruchsentscheidungergeht.dergrundhierfür liegtinderanderenauffassungdesfinanzamts.dabei einer Einspruchsentscheidung ein nochmaliger EinC spruchnichtmehrmöglichist,bleibtnurnochderweg einerklage. Grundsätzlich können Sie als Steuerbürger ein KlageC verfahren vor dem Finanzgericht selbst führen, es bec stehtkeinanwaltszwang.natürlichkönnensiesichvon einemrechtsanwaltvertretenlassen,aber auchsteuc erberatersindberechtigt,vordenfinanzgerichtenaufc Seite11von14
12 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert zutreten. Steuerberater sind zwar keine Volljuristen g sie haben aber im Steuerrecht eine umfassende AusC bildungerhaltenundsindstaatlichgeprüft. Lassen Sie sich im Vorfeld beraten, ob eine Klage für Sie Sinn hat. Denn anders als der Einspruch führt die KlagezuGerichtskosten.Dieserichtensichnachdem Gegenstandswert, betragen aber mindestens 284. Manchmal hat es aus rein wirtschaftlichen Gründen keinensinn,eingerichtsverfahrenzubetreiben. 8.1* Klagefrist* DieKlagefristbeträgteinenMonatundbeginntmitder BekanntgabederEinspruchsentscheidungdesFinanzC amts. Die Fristberechnung berechnet sich wie bei der Einspruchsfrist, siehe Punkt 8.1. Versäumen Sie die Klagefrist,wirdIhreKlagekostenpflichtigalsunzulässig verworfen. 8.2* Klageform* Die Klage muss beim zuständigen Finanzgericht oder beiderbehörde,diedensteuerbescheiderlassenhat, schriftlich eingereicht werden. Sie können die Klage auch beim zuständigen Finanzgericht zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben. Welches Gericht für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Regelfall aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die auf IhC remsteuerbescheidabgedrucktist.schriftformbedeuc tet im Original und eigenhändig unterschrieben. Eine KlageerhebungperECMailistnurdannzulässig,wenn dieecmailmiteinerqualifiziertensignaturversehenist. Wir raten Ihnen dazu, sich spätestens* im* Vorfeld* einer* KlageerhebungmitunsalsIhremSteuerberaterinVerbinC dungzusetzen. 8.3* Urteil* Die Entscheidung über die Klage erfolgt grundsätzlich durch Urteil. Damit ist das Festsetzungsverfahren grundsätzlichbeendetundderangefochtenebescheid wirdbestandskräftig. Es kann auch sein, dass das Finanzamt auf Hinweis des Gerichts den Bescheid zu Ihren Gunsten und wie von Ihnen gewünscht ändert. In diesem Fall erledigt sichihreklageundesmusskeinurteilmehrergehen. Inhaltlich wird dann nur noch über die Kosten des Rechtsstreitsentschieden. VorGerichtgiltderGrundsatz: DerVerliererzahlt. Wenn SieimgerichtlichenVerfahrengewinnen,trägtdasFinanzC amtalsbeklagterdiekostendesrechtstreits,alsodiegec richtskosten sowie die gesetzlichen Gebühren, die Ihr Steuerberater/Anwaltverlangt. Mit dem Urteil des Finanzgerichts enden 99% aller StreitigkeitenmitdemFinanzamt.InbegründetenAusC nahmefällen kann gegen Urteile des Finanzgerichts nochderbfhangerufenwerden.derbfhführtaber anders als z.b. ein Landgericht in Zivilsachen keine Berufung(d.h.einkomplettesWiederaufrollendesVerC fahrens),sondernlediglicheinerevisionderentscheic dungdesfinanzgerichtsdurch. SolltenSiemitdemGedankenspielen,gegendasUrteil eines Finanzgerichts den BFH anrufen zu wollen, sollc ten Sie sich unbedingt* im* Vorfeld* beraten* lassen. Denn eine Revision oder eine NichtzulassungsbeC schwerde (wenn das Finanzgericht eine Revision vor dem BFH nicht zulässt) sind höchst komplizierte VerC fahren. Vor dem BFH müssen Sie sich in jedem Fall voneinemrechtsanwaltodereinemsteuerberaterverc tretenlassen hierbestehtvertretungszwang. 9* Zinsen,*SäumnisJ*und* Verspätungszuschläge* Neben den Steuern selbst gibt es auch noch weitere Geldleistungen (sogenannte steuerliche NebenleistunC gen ), die das Finanzamt von Ihnen verlangen kann. Voraussetzungistnatürlich,dassdiehierfürimGesetz genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Hierzu zählen z.b. Zinsen, Säumniszuschläge und VerC spätungszuschläge. Zinsen*auf*Nachforderungen*und*Erstattungen* Der Gesetzgeber kennt einen Verzinsungstatbestand fürbestimmtesteuerarten.kommtesz.b.beidereinc kommensteuerentwederzueinersteuernachforderung odersteuererstattung,sowirddiesegrundsätzlichverc zinst. DerZinslaufbeginntdabei15MonatenachAblaufdes Kalenderjahres,indemdieSteuerentstandenist.Dies ist der des übernächsten Jahres nach EntsteC hungdersteuer.derzinslaufendetmitablaufdestac gesderbekanntgabedessteuerbescheids. Dabei betragen die Zinsen für jeden vollen Monat 0,5%. 1* Die Einkommensteuererklärung für 2014 wird in 2015 einc gereicht. Am wird der EinkommensteuerbeC scheid 2014 mit einer Einkommensteuernachzahlung in Höhevon6.000 erlassen. Sie müssen in diesem Beispiel keine Zinsen auf die EinC kommensteuernachzahlung leisten, da die 15CMonatsfrist nachentstehungdersteuer( )nochnichtabgec laufenist.diesebeginnterstabdem dieeinc kommensteuer des Jahres 2014 entsteht mit Ablauf des ,24:00Uhr. Seite12von14
13 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert 2* Die Einkommensteuererklärung für 2014 wird in 2015 einc gereicht. Am wird der EinkommensteuerbeC scheid 2014 mit einer Einkommensteuernachzahlung in Höhevon6.000 erlassen. IndiesemBeispielmüssenSieZinsenaufdieEinkommenC steuernachzahlung leisten, da die 15CMonatsfrist abgelauc fenist. DieBerechnungsiehtwiefolgtaus: Zeitraum* Monate* Zinsen* bis Monate(Karenzzeit) keinezinsen bis Monate (10x0,5%=)5%Zinsen DieEinkommensteuernachzahlungvon6.000 istmit5% zu verzinsen. Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zu den Nachzahlungennochweitere300 Zinsenandas Finanzamtzahlenmüssen. Die gezahlten Zinsen auf die Einkommensteuer können nicht als Ausgaben geltend gemacht werden. Die Zinsen betreffen die Einkommensteuerschuld, und diese ist eine mitkeinersteuerpflichtigeneinkunftsartinzusammenhang stehendeprivateschuld. Anders sieht es für die erhaltenen Zinsen für die EinkomC mensteuererstattung aus: Diese Zinsen werden als EinC künfteauskapitalvermögenversteuert. Stundungszinsen* WenndieEinziehungenvonfälligenSteuerschuldenfür den Steuerpflichtigen eine erhebliche Härte bedeutet, kann das Finanzamt auf Antrag die Steueransprüche entweder ganz oder teilweise stunden. Der Anspruch an den Steuerschulden darf durch die Stundung nicht gefährdeterscheinen. WenndasFinanzamteineStundunggewährt,müssen jedoch für die Dauer der gewährten Stundung StunC dungszinsenandasfinanzamtgezahltwerden.dabei betragendiezinsenfürjedenvollenmonat0,5%. Sie beantragen eine Stundung der Einkommensteuer für daskalenderjahr2014beimfinanzamt.dievoraussetzunc genfürdiestundungsindgegeben,unddiestundungwurc de vom Finanzamt gewährt. Die gestundete EinkommenC steuer beläuft sich auf in einem StundungszeitC raumvom biseinschließlichzum Das Finanzamt wird für die Zeit der Stundung (zwölfmonate) Stundungszinsen festsetzen. Diese belauc fensichhierauf12x0,5%=6%von10.000,damitauf 600. Säumniszuschlag* WenneinefestgesetzteSteuernichtbiszumAblaufdes Fälligkeitstagesentrichtetwird,fälltfürjeden*angefanJ genen* Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1%desrückständigenSteuerbetragsan,dendersäuC migesteuerpflichtigezusätzlichentrichtenmuss. DieSäumniszuschlägeentstehendabeikraftGesetzes durch Zeitablauf, wobei es unerheblich ist, ob die Säumnis vom Steuerpflichtigen verschuldet wurde. Maßgeblichistallein,dassdiefestgesetzteSteuerzur Zahlungfälligwarundnichtgezahltwurde. AndieserStelleweisenwirbereitsdaraufhin,dassmitden Säumniszuschlägen bereits das Erhebungsverfahren bec troffenist.dieserbereichistvondersteuerfestsetzunggec trenntzusehenundunterliegtteilweiseanderenregelunc gen.detailsfindensieunterpunkt10indiesemmerkblatt. BeieinembisherimmerpünktlichenSteuerzahler,dem offenbareinversehenunterlaufenist,kommtabergec gebenenfalls ein Erlass des Säumniszuschlags in BeC tracht. Mögliche Erlasse der Säumniszuschläge liegen aberimermessenderfinanzverwaltungunddamitim ErgebnisvollkommeninderHanddesFinanzamts.Sie könnenrechtlichnurinäußerstenausnahmefälleneinc gefordertwerden,dademfinanzamtdazuechtefehler bei der Ermessensausübung nachgewiesen werden müssen. Dies ist in der Praxis jedoch nahezu unmögc lich. Verspätungszuschlag* WenneineSteuererklärungnichtodernichtfristgemäß beim Finanzamt eingereicht wird, dann kann das FiC nanzamteinenverspätungszuschlagfestsetzen.dieser darf 10% der festgesetzten Steuer nicht übersteigen undkannhöchstens betragen. DasFinanzamtwirdjedochvonderFestsetzungeines Verspätungszuschlagsabsehen,wenndasVersäumnis entschuldbarerscheint.dasversäumnisistaberinder Regeldannnichtmehrentschuldbar,wenndieSteuerC erklärung wiederholt nicht oder nicht fristgemäß abgec gebenwurde. 10* Erhebungsverfahren* GingesbeiderFestsetzungnochumdieBestimmung der Steuerhöhe, ist im Erhebungsverfahren die Steuer bereits festgesetzt und muss nun von Ihnen gezahlt werden. Seite13von14
14 Mandanteninfo*der*Kanzlei*Neunzig*&*Riegert AuchwennSieEinspruchgegendieSteuerfestsetzung eingelegt haben, müssen Sie die Steuern (vorläufig) zahlen, es sei denn, Ihnen ist auf Antrag die AussetC zung der Vollziehung gewährt worden (siehe Punkt7.2). WennSiedieSteuerntrotzFälligkeitnichtzahlen,kann das Finanzamt gegen Sie vollstrecken. Dabei ist der Steuerbescheid der Vollstreckungstitel. Ein VollstreC ckungsverfahren ist sehr unangenehm, daher sollten Sie es im besten Fall gar nicht dazu kommen lassen. Sollten Sie finanzielle Engpässe haben, ist es besser, wennsieimpersönlichengesprächmitdembearbeiter der Erhebungsstelle versuchen, eine Stundung der Steuerlastzuerreichen. ZahlungenandieFinanzbehördekönnenimFinanzamt in bar oder per Überweisung entrichtet werden. Auch Scheckswerdenakzeptiert.SiekönnendemFinanzamt auch eine Einzugsermächtigung erteilen, dann bucht das Finanzamt die Steuern zum Fälligkeitstag von IhC remkontoab. Das Finanzamt kann auch mit Gegenforderungen aufc rechnen:statteinguthabenansieauszuzahlen,kann das Finanzamt das Guthaben mitihren anderen SteuC erverbindlichkeitenverrechnen.ihreschuldgiltdannim ZeitpunktderAufrechnungalsgetilgt. WennSieGelderandasFinanzamtüberweisen,sollten SieaufIhremÜberweisungsträgereinenexakten*VerJ wendungszweckangeben,damitdasfinanzamtweiß, welcheschuldsietilgenmöchten.grundsätzlichistes empfehlenswert, die Steuerschulden zuerst zu tilgen, da ansonsten Säumniszuschläge oder Zinsen entstec hen.steuerlichenebenleistungen(zinsen,säumniszuc schläge,verspätungszuschlägeetc.)werdennichtverc zinst Haben Sie keine eindeutige Zuordnung getroffen, gibt dasgesetzeinebestimmtetilgungsreihenfolgevor: 1. Geldbußen 2. Zwangsgelder 3. Steuerabzugsbeträge 4. Steuerbeträge 5. Verfahrenskosten(z.B.KostenderVollstreckung) 6. Verspätungszuschläge 7. Zinsen 8. Säumniszuschläge Innerhalb dieser Reihenfolge werden die einzelnen SchuldennachIhrerFälligkeitgeordnet. Wird die Zahlung im Verwaltungsweg durch VollstreC ckung erzwungen und reicht der verfügbare Betrag nicht zur Tilgung aller Schulden aus, derentwegen die Vollstreckungerfolgtist,sobestimmtdieFinanzbehörC de die Reihenfolge der Tilgung. In der Praxis werden dannzunächstdiekostendervollstreckungbeglichen. ImErgebniskannesdadurchdazukommen,dassweiC terhin Steuerschulden verbleiben, die wiederum zu Säumniszuschlägenführen.Dahergilt:DieZwangsvollC streckunginjedemfallvermeiden Sollte mit Ihrem Steuerfall etwas nicht stimmen, liegt der Grund hierfür in der Steuerfestsetzung," nicht der Steuererhebung. Die Festsetzung können Sie beeinc flussen,wieindenpunkten5bis9beschrieben.inder ErhebungsindIhnendagegendieHändegebunden. Die festgesetzten Ansprüche aus Steuerbescheiden könc nen nicht zeitlich unbegrenzt eingefordert werden, auch nichtimwegedervollstreckung.nachfünf*jahrentritteic nezahlungsverjährungein. Diese Zahlungsverjährung kann gehemmt oder unterbroc chenwerden.bereitsjedesschriftlichegeltendmachenvon Seiten der Finanzverwaltung führt zu einer Unterbrechung der Zahlungsverjährung, ebenso gewährte Aussetzungen dervollziehungoderstundungen.dieunterbrechungführt dazu, dass eine neue fünfjährige Zahlungsverjährungsfrist beginnt. Sollte nicht klar sein, ob eine Steuerschuld vollständig abgetragen ist, kann beim Finanzamt ein AbrechC nungsbescheid beantragtwerden.indiesembescheid, der mit dem Einspruch anfechtbar ist, wird geklärt, ob SteueransprüchedurchTilgung,Verrechnung,VollstreC ckungoderdurchverjährungerloschensindodernicht. DurchdiesenBescheiderhaltenSieeinerechtsbehelfsC fähige Entscheidung, die von den zuständigen GerichC teninhaltlichvollüberprüfbarist. Die Kanzlei Neunzig & Riegert steht Ihnen gerne für weitere FragenzurVerfügung. Rechtsstand:November2015 Alle Informationen und Angaben in diesem MandantenC Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. SieerfolgenjedochohneGewähr.DieseInformationkanneiC neindividuelleberatungimeinzelfallnichtersetzen. Seite14von14
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