Auswertungsbericht 2/2014

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1 Auswertungsbericht 2/2014 Dokumentation der Anerkennungsberatung Berichtszeitraum vom bis (IQ-Anlaufstellen) Berichtszeitraum vom bis (BAMF-Hotline) (Stichtag: ) Vorgelegt durch: Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) Obere Turnstraße Nürnberg Autorinnen: Jana Hoffmann Atanaska Tatarlieva 1

2 Executive Summary Im Berichtszeitraum vom bis fanden bundesweit insgesamt Beratungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen statt. Weitere 943 Personen ließen sich ausschließlich zur Aufnahme oder Fortführung einer Ausbildung oder eines Studiums beraten (schulische bzw. akademische Anerkennung). 37,1 Prozent der Beratungen erfolgten telefonisch oder per . Die übrigen 62,9 Prozent der Beratungen wurden face-to-face durchgeführt. Die Mehrheit der Ratsuchenden (72,6 Prozent) hat selbst bei einer der IQ-Anlaufstellen über die Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen angefragt. Bei 10,6 Prozent erfolgte die Anfrage durch das soziale Umfeld, bei 7,7 Prozent durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Fast 40 Prozent der Anerkennungssuchenden wurden von der Arbeitsverwaltung an die IQ- Anlaufstellen verwiesen (Jobcenter: 23,9 Prozent, Agenturen für Arbeit: 14,0 Prozent). Auch aufgrund persönlicher Empfehlungen (15,7 Prozent) kommen Anerkennungssuchende häufig zur Beratung. 15,9 Prozent der Ratsuchenden erhielten Informationen über IQ-Anlaufstellen im Internet. Vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (75,7 Prozent) und weitaus mehr Frauen (63,8 Prozent) als Männer (36,2 Prozent) suchten Anerkennungsberatungsstellen auf. 13,1 Prozent der Beratenen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben sind Beratene häufig Staatsangehörige Polens (9,9 Prozent), der Russischen Föderation (8,6 Prozent), der Ukraine (5,0 Prozent), Rumäniens (4,7 Prozent)oder der Türkei (4,4 Prozent). 46,4 Prozent haben die Staatsangehörigkeit eines EU28-Landes. Die Mehrheit (94,5 Prozent) der Beratenen lebt in Deutschland. 47,1 Prozent von ihnen erst seit bis zu zwei Jahren. Es wurden Anfragen aus dem Ausland dokumentiert, das entspricht 5,5 Prozent der beratenen Personen. Die Anerkennungssuchenden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, leben vor allem in Polen, Bosnien und Herzegowina und in der Türkei. 89,8 Prozent der Anerkennungssuchenden, die eine Angabe über ihre Deutschkenntnisse machten, sprechen Deutsch als Fremdsprache. Für 3,5 Prozent ist Deutsch die Muttersprache. Lediglich 6,7 Prozent besitzen gar keine Sprachkenntnisse in Deutsch. Fast drei Viertel der Beratenen, über die eine gültige Angabe zum Sprachniveau vorliegt, besitzt ein Sprachzertifikat auf dem B1- bzw. B2-Niveau. 35,6 Prozent der Anerkennungssuchenden haben einen oder mehrere ausländische Ausbildungsabschlüsse und 56,4 Prozent einen oder mehrere ausländische Hochschulabschlüsse. Fast jeder Zehnte gibt an, sowohl über einen oder mehrere Ausbildungs-, als auch über einen oder mehrere Hochschulabschlüsse zu verfügen. Etwa ein Viertel aller Abschlüsse wurde in der Russischen Föderation oder in Polen erworben, gefolgt von den Ländern Ukraine, Rumänien, Türkei und Spanien. Dabei dauerten 36,8 Prozent aller ausländischen Ausbildungen zwei bis drei Jahre, was in etwa der Dauer der meisten deutschen dualen Ausbildungen entspricht. Etwa zwei Drittel (62,1 Prozent) der Hochschulabschlüsse erstrecken sich über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren oder vier bis fünf Jahren. Jeweils etwa ein Drittel der Ausbildungsabschlüsse wurden in den 1990er Jahren (32,1 Prozent) bzw. zwischen 2000 und 2009 (37,2 Prozent) erworben. Akademiker/-innen haben ihre Abschlüsse im Schnitt später erworben. Fast ein Viertel (19,7 Prozent) der Hochschulabschlüsse wurde in 2

3 den 1990er Jahren und knapp die Hälfte (47,3 Prozent) zwischen 2000 und 2009 erworben. Annähernd jeder fünfte Hochschulabschluss (24,2 Prozent) wurde erst 2010 oder später erworben. Insgesamt fanden Beratungen zu 411 verschiedenen Referenzberufen statt. Mit Abstand am häufigsten wurden Personen mit dem möglichen Referenzberuf Lehrer/-in beraten. Dies waren 12,5 Prozent. Weitere Referenzberufe, zu denen viele Anerkennungssuchende beraten wurden, sind Ingenieur/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Erzieher/-in, Betriebswirt/-in, Arzt/Ärztin und Ökonom/-in. Über ein Drittel (35,9 Prozent) der Beratungen fand zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung statt. Fast ein Fünftel (17,5 Prozent) der Beratungen erfolgte zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung. Insgesamt fallen 37,3 Prozent der Berufe, zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes. 28,6 Prozent der Berufe sind landesrechtlich reglementiert, 12,7 Prozent sind nichtreglementierte akademische Berufe und fallen somit nicht unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. Die durchschnittliche Berufserfahrung, die Anerkennungssuchende im Ausland und/oder in Deutschland erworben haben, liegt bei 6,7 Jahren. Es zeigt sich, dass die Beratenen häufiger über Berufserfahrung im Ausland verfügen als über Erfahrung in Deutschland und dass die Dauer der Berufserfahrung im Ausland durchschnittlich höher liegt. Über zwei Drittel (67,7 Prozent) der Anerkennungssuchenden gab an, zum Zeitpunkt der Beratung nicht erwerbstätig zu sein. Über die Hälfte von ihnen (35,6 Prozent) bezieht SGB II-Leistungen, 7,8 Prozent sind im SGB III-Leistungsbezug. Nur etwa jeder Sechste (17,2 Prozent) ging zum Zeitpunkt der Beratung einer sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung nach. Daraus wird ersichtlich, dass der Anteil derjenigen, die derzeit nicht in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind, beträchtlich ist. Insgesamt unterscheiden sich Beratene der Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Beratene der IQ-Anlaufstellen hinsichtlich der erhobenen Merkmale nur wenig voneinander. Unterschiede zwischen den Beratenen der BAMF-Hotline und der IQ-Anlaufstellen bestehen hinsichtlich ihres Aufenthalts in Deutschland: So lebt etwa jeder fünfte Anrufer der BAMF-Hotline im Ausland, während dies nur bei jedem Zwanzigsten der IQ-Anlaufstellen der Fall ist. Ein weiterer Unterschied besteht in Bezug auf das Jahr, in dem der ausländische Hochschul- oder Ausbildungsabschluss erworben wurde. Während durchschnittlich etwa ein Viertel (24,5 Prozent der Ausbildungs- bzw. 33,7 Prozent der Hochschulabschlüsse) der von der BAMF-Hotline Beratenen ihren Abschluss erst 2010 oder später erworben haben, liegt der entsprechende Anteil bei von IQ- Anlaufstellen Beratenen deutlich niedriger (12,5 Prozent der Ausbildungs-, 24,2 Prozent der Hochschulabschlüsse).Unterschiede ergeben sich auch im Hinblick auf die Art der Reglementierung: Während sich Ratsuchende der IQ-Anlaufstellen seltener zu bundesrechtlich reglementierten Berufen beraten ließen, liegt der Anteil der Beratungen zu dualen Berufen deutlich höher als bei Beratenen der BAMF-Hotline. Ein letzter bemerkenswerter Unterschied liegt im Zugangsweg zum Beratungsangebot. Während von der BAMF-Hotline Beratene vor allem durch das Internet und das Anerkennungsportal vom Beratungsangebot der Anerkennungshotline erfuhren, kamen Anerkennungssuchende am häufigsten über Jobcenter sowie aufgrund persönlicher Empfehlungen zu IQ-Anlaufstellen. 3

4 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ziel und Hintergrund der Dokumentation Methodik Interpretationshilfe zu einfachen Häufigkeitsauswertungen (Personen) Interpretationshilfe zu Mehrfachantworten (Abschlüsse) Ergebnisse der Beratungen durch die IQ-Anlaufstellen Allgemeine Angaben Anzahl der beratenen Personen Anzahl der Folgekontakte Beratungsform Anfragende Personen bzw. Institutionen Weg zur Beratungsstelle Persönliche Daten Alter und Geschlecht Geburtsland und Staatsangehörigkeit Wohnsitz und Aufenthaltsdauer Sprachkenntnisse und Beratungssprache Ausbildungs- und Hochschulabschluss Art und Anzahl der Abschlüsse Erwerbsländer Dauer der ausländischen Ausbildung Abschlussjahr der ausländischen Ausbildung Deutscher Referenzberuf Die häufigsten deutschen Referenzberufe Berufsbereich des deutschen Referenzberufs Reglementierung des deutschen Referenzberufes Häufige Berufe aus häufigen Ländern Berufserfahrung Aktuelle berufliche Situation Frühere Anträge auf Gleichwertigkeit Ergebnisse der Beratungen durch die BAMF-Hotline Allgemeine Angaben Anzahl der beratenen Personen Beratungsform Anfragende Personen bzw. Institutionen Weg zur Hotline

5 3.2 Persönliche Daten Alter und Geschlecht Geburtsland und Staatsangehörigkeit Wohnsitz und Aufenthaltsdauer Sprachkenntnisse und Beratungssprache Ausbildungs- und Hochschulabschluss Art des Abschlusses Erwerbsländer Ausbildungsdauer Abschlussjahr Deutscher Referenzberuf Die häufigsten deutschen Referenzberufe Berufsbereich des deutschen Referenzberufes Reglementierung des deutschen Referenzberufs Häufige Berufe aus häufigen Ländern Zusammenfassender Vergleich zwischen den Beratungsergebnissen von IQ-Anlaufstellen und BAMF-Hotline

6 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Anzahl beratener Personen pro Monat (Erstkontakt) Abb. 2: Anzahl der Folgekontakte Abb. 3: Angewendete Beratungsformen Abb. 4: Anfragende Personen bzw. Institutionen Abb. 5: Weg zur Beratungsstelle Abb. 6: Alter der Beratenen Abb. 7: Geschlecht der Beratenen Abb. 8: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden nach Regionen Abb. 9: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung Abb. 10: Sprachniveau der zertifizierten Deutschkenntnisse Abb. 11: Art der ausländischen Berufsqualifikation Abb. 12: Erwerbsländer der Qualifikationen nach Regionen Abb. 13: Dauer der ausländischen Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich Abb. 14: Abschlussjahr der ausländischen Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich Abb. 15: Die häufigsten deutschen Referenzberufe Abb. 16: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs Abb. 17: Reglementierung des deutschen Referenzberufs Abb. 18: Dauer der Berufserfahrung im Ausland und in Deutschland Abb. 19: Anzahl beratener Personen pro Monat (BAMF) Abb. 20: Angewendete Beratungsformen (BAMF) Abb. 21: Anfragende Personen bzw. Institutionen (BAMF) Abb. 22: Weg zur Hotline (BAMF) Abb. 23: Alter der Beratenen (BAMF) Abb. 24: Geschlecht der Beratenen (BAMF) Abb. 25: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden nach Regionen (BAMF) Abb. 26: Wohnsitz der Beratenen (BAMF) Abb. 27: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung (BAMF) Abb. 28: Aufenthaltsdauer der Anerkennungssuchenden mit Wohnsitz in den verschiedenen Bundesländern (BAMF) Abb. 29: Sprachniveau der zertifizierten Deutschkenntnisse (BAMF) Abb. 30: Art der ausländischen Berufsqualifikation (BAMF) Abb. 31: Erwerbsländer der Qualifikationen nach Regionen (BAMF) Abb. 32: Dauer der ausländischen Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich (BAMF) Abb. 33: Abschlussjahr der ausländischen Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich (BAMF) Abb. 34: Die häufigsten deutschen Referenzberufe (BAMF) Abb. 35: Berufsbereich des deutschen Referenzberufs (BAMF) Abb. 36: Reglementierung des deutschen Referenzberufs (BAMF)

7 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden Tab. 2: Erwerbsländer der Qualifikationen (häufigste Staaten) Tab. 3: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Tab. 4: Nicht reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Tab. 5: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Tab. 6: Nicht-reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Tab. 7: Die häufigsten Berufe aus den häufigsten Ländern Tab. 8: Aktuelle berufliche Situation der Beratenen Tab. 9: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden (BAMF) Tab. 10: Erwerbsland der Qualifikationen (häufigste Staaten) (BAMF) Tab. 11: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) Tab. 12: Nichtreglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) Tab. 13: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) Tab. 14: Nicht reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) (BAMF) Tab. 15: Die häufigsten Berufe aus den häufigsten Ländern (BAMF)

8 1 Einleitung Die IQ-Fachstelle Anerkennung wertet quartalsweise die Daten aus, die im Rahmen der Beratung von Anerkennungssuchenden mit ausländischen Berufsqualifikationen erfasst werden. Darunter fallen zum einen Daten, die im Rahmen der Beratung durch die IQ-Anlaufstellen der Landesnetzwerke erhoben werden, und zum anderen Daten von Personen, die durch die Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beraten werden (BAMF-Hotline).Über Beratungsarbeit, die außerhalb des Förderprogramms bzw. der BAMF-Hotline stattfindet, können keine Aussagen getroffen werden. 1.1 Ziel und Hintergrund der Dokumentation Der vorliegende Bericht stellt die Anerkennungsberatung des Förderprogramms IQ im gesamten Bundesgebiet für den Zeitraum vom bis zum dar. Im Bundesbericht werden keine bundeslandspezifischen Ergebnisse dargestellt, da es für die einzelnen Bundesländer eigene Berichte gibt. Vor dem Hintergrund, dass die Arbeit der einzelnen Landesnetzwerke sich an den regional unterschiedlichen Bedingungen orientiert und Schwerpunkte in der Struktur und Ausgestaltung der Anerkennungsberatung dadurch variieren, erlauben die reinen Zahlen der Beratungsfälle der einzelnen Landesnetzwerke keine Schlussfolgerung auf die Qualität der Arbeit. Die Daten liefern dennoch ein verlässliches Bild zu Arbeitsergebnissen der IQ-Anlaufstellen. Grobe Vergleiche mit weiteren Daten z.b. zu Antragstellungen bei der IHK FOSA und den Handwerkskammern und zur Beratung durch die BAMF-Hotline (siehe Kapitel 3) belegen die Plausibilität und ähnliche Trends (z.b. bei Herkunftsländern und Altersstruktur der Anerkennungssuchenden). Die Berichterstattung dient den folgenden Zielstellungen: Monitoring des Informations- und Beratungsbedarfs: Die erhobenen Daten ermöglichen ein Monitoring des Beratungsbedarfs der Anerkennungssuchenden und liefern eine Grundlage, um Rückschlüsse für die Beratungspraxis zu ziehen(z.b. gibt die Verteilung der Erwerbsländer Hinweise darauf, woher besonders viele Beratene kommen und somit auch darauf, für welche Länder vorrangig Informationen über deren Ausbildungssysteme benötigt werden). Berichterstattung über die Anerkennungsberatung des Förderprogramms IQ im politischen Umfeld auf regionaler und Bundesebene: Auf Grundlage der statistisch ausgewerteten Daten können den politischen Akteuren Informationen zur Inanspruchnahme der Anerkennungsberatung sowie zur Verteilung zentraler Merkmale der Anerkennungssuchenden (z.b. Art und Erwerbsland der ausländischen Qualifikationen, soziodemografische Angaben) zur Verfügung gestellt werden, die Ansatzpunkt für politische Entscheidungen liefern. Begleitende Evaluation des Förderprogramms IQ: Um den Erfolg des gesamten Förderprogramms messen zu können, wird die Umsetzung des Programms durch die einzelnen Projektträger begleitend evaluiert. Die Ergebnisse der NIQ-Quartalsberichte dienen in diesem Zusammenhang als ergänzende Datengrundlage. 8

9 1.2 Methodik Im Rahmen der Anerkennungsberatung in den IQ-Anlaufstellen wird seit dem der Beratungsprozess bundesweit einheitlich dokumentiert. Zum einen unterstützt diese Dokumentation die Beratenden bei ihrer Beratungstätigkeit vor Ort, zum anderen können die dadurch gewonnenen Daten für statistische Auswertungen genutzt werden. Die Beratenden des Förderprogramms IQ erfassen alle ihre Beratungsfälle in einer Online-Datenbank. Darin enthalten ist ein vordefiniertes Set an Merkmalen. Einige davon dienen ausschließlich der Beratungsarbeit und können von den einzelnen Beratenden bzw. Anlaufstellen individuell genutzt werden ( Zusatzmerkmale ). Diese werden statistisch nicht ausgewertet und sind nur von den jeweiligen Beratenden einsehbar. Die Erfassung der sogenannten Pflichtmerkmale hingegen ist für alle Beraterinnen und Berater des Förderprogramms IQ obligatorisch, da diese Merkmale für die statistischen Auswertungen genutzt werden. Die Angaben zu diesen Pflichtmerkmalen wertet die IQ-Fachstelle Anerkennung quartalsmäßig aus. Seit dem wurde die Anzahl der Pflichtmerkmale bei beiden Beratungsarten (face-to-face- und - bzw. Telefonberatung) vereinheitlicht. 1 Die Auswertungen, die in den folgenden Abschnitten dargestellt werden, beziehen sich auf alle Personen, deren erster Beratungskontakt im Zeitraum vom bis stattgefunden hat. Neben der Datenbank, die von den IQ-Anlaufstellen genutzt wird, dokumentiert auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Beratungsanfragen, die über seine Hotline gestellt werden. Diese Informationen werden ergänzend zu den Daten aus den IQ-Anlaufstellen ausgewertet und im Rahmen dieses Berichts vorgestellt. Die Datenerfassung startete am , so dass die Auswertung der BAMF-Daten einen abweichenden Berichtszeitraum (vom bis ) aufweist. Die Erhebungsmerkmale der BAMF-Hotline wurden an die revidierte NIQ-Datenbank angepasst und entsprechen weitgehend den Pflichtmerkmalen der IQ-Anlaufstellen 2.Die Merkmale, Anfrage durch, Land des Wohnsitzes, Deutschkenntnisse des/der Beratenen und Sprachniveau, werden in der NIQ-Datenbank seit dem neu erfasst. Das BAMF dokumentiert diese bereits seit der Freischaltung der Hotline am Bei den Auswertungen der NIQ-Daten ist die Fallzahl bei diesen neuen Merkmalen deshalb jeweils deutlich geringer als bei den übrigen Merkmalen. Die Darstellung der Daten der IQ-Datenbank und der BAMF-Hotline erfolgt deskriptiv. Für das Jahr 2013 und 2014 sind zusätzlich zur vierteljährlichen Berichterstattung Jahresberichte geplant, in denen auch tiefergehende Analysen gemacht werden. 1 Vor dem wurden die Merkmale Anzahl der Folgekontakte, Berufserfahrung, Aktuelle berufliche Situation und frühere Anträge auf Gleichwertigkeit nur bei der face-to-face Beratung und nicht bei der telefonischen oder - Beratung erfasst. Da bei der Ergebnisinterpretation fehlende Werte (d.h. fehlende Angaben, z.b. nicht ausgefüllte Felder) ausgeschlossen werden, variiert die Fallzahl der gültigen Werte( n ), die für das jeweilige Merkmal als Berechnungsgrundlage dient. Diese Fallzahl n ist bei jeder grafischen oder tabellarischen Darstellung mit angegeben, sodass ersichtlich ist, auf welcher Basis die Berechnung der Prozentangaben erfolgt ist. Zusätzlich wird auch die Anzahl der fehlenden Werte in der Grafik ausgewiesen. Beide Werte addieren sich zu der Gesamtzahl der beratenen Personen im jeweiligen Berichtszeitraum. 2 Ausnahme bilden die Merkmale Anzahl der Folgekontakte, Berufserfahrung, Aktuelle berufliche Situation und frühere Anträge auf Gleichwertigkeit. Diese werden von der BAMF-Hotline nicht erhoben. 9

10 1.3 Interpretationshilfe zu einfachen Häufigkeitsauswertungen (Personen) Zur besseren Verständlichkeit der dargestellten Ergebnisse wird im Folgenden eine Interpretationshilfe zu einfachen Häufigkeitsauswertungen gegeben und erklärt, wie die dargestellten Diagramme zu verstehen sind. Einfache Häufigkeitsauswertungen werden verwendet, wenn es sich bei der Berechnungsgrundlage der Prozentwerte um Personen handelt. 100% 80% 60% 40% 20% 0% 0,7% (142) unter 20 Jahre 7,2% (1.416) 20 bis 24 Jahre 43,4% (8.498) 25 bis 34 Jahre 1 32,4% (6.352) 35 bis 44 Jahre 13,5% (2.637) 2,7% (523) 45 bis 54 Jahre 55 bis 64 Jahre 0,1% (27) 65 Jahre oder älter 2 n (Personen) = [fehlend: Personen] 3 1. In den Diagrammen werden Prozentwerte und in Klammern absolute Häufigkeiten angegeben. Erstere geben Auskunft darüber, wie viel Prozent der beratenen Personen die jeweilige Ausprägung des dokumentierten Merkmals aufweisen. So waren zum Beispiel 43,4 Prozent der Anerkennungssuchenden zwischen 25 und 34 Jahre alt das entspricht Personen. Die Prozentangaben sind sog. gültige Prozentwerte (vgl. Tabellenband). Das heißt, dass als Berechnungsgrundlage jeweils das angegebene n verwendet wird. 2. Dieses n (Personen) kann von der Gesamtzahl der beratenen Personen N (im vorliegenden Beispiel ist N = ) abweichen. Das n (Personen) gibt an, bei wie vielen Personen gültige Angaben zu dem jeweiligen Merkmal gemacht wurden. Das heißt in diesem Fall, dass bei Beratungssuchenden die Angabe zum Alter dokumentiert wurde. Die Fallzahl n (Personen) variiert je nach Merkmal. 3. Zusätzlich wird angegeben, wie viele fehlende Werte 3 es pro Merkmal gibt. Die Anzahl der gültigen Angaben (Fallzahl n (Personen) = ) addiert sich zusammen mit den fehlenden Werten (= 3.607) auf die Gesamtzahl der Ratsuchenden im jeweiligen Quartal (N = ). 3 Gründe für fehlende Werte können sein, dass ein Merkmal nicht ausgefüllt wurde bzw. explizit die Kategorie keine Angabe ausgewählt wurde, dass das entsprechende Merkmal (bis ) nur bei face-to-face-beratungen erhoben wurde oder dass ein Merkmal aufgrund der Filterführung in der Datenbank nicht ausgefüllt werden kann. 10

11 1.4 Interpretationshilfe zu Mehrfachantworten (Abschlüsse) Zur besseren Verständlichkeit der dargestellten Ergebnisse wird im Folgenden eine Interpretationshilfe zu Mehrfachantworten gegeben und erklärt, wie die dargestellten Diagramme zu verstehen sind. Mehrfachantworten werden verwendet, wenn es sich bei der Berechnungsgrundlage der Prozentwerte um Abschlüsse handelt. Dies ist der Fall bei allen Angaben, die mit der ausländischen Berufsqualifikation zusammenhängen, da pro Person mehrere Abschlüsse vorliegen können. Im Einzelnen sind dies: Erwerbsland, Ausbildungsdauer, Abschlussjahr, deutscher Referenzberuf, Berufsbereich und Art der Reglementierung. Afrika 6,4% (1.647) Südamerika 3,9% (987) Nord- und Mittelamerika 2,7% (679) Australien 0,3% (64) Sonstiges 0,1% (34) 1 Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 9,9% (2.529) Europa (EU28) 36,6% (9.342) Asien (ohne GUS) 14,5% (3.698) GUS-Staaten 25,7% (6.562) 3 2 n (Abschlüsse) = [von Personen, 871 Personen fehlend] 1. In den Diagrammen werden Prozentwerte und in Klammern absolute Häufigkeiten angegeben. Erstere geben Auskunft darüber, wie viel Prozent der dokumentierten Abschlüsse die jeweilige Ausprägung des Merkmals aufweisen. So stammen zum Beispiel 36,6 Prozent der ausländischen Berufsqualifikationen aus einem Staat der Europäischen Union (EU28) das entspricht Abschlüssen. Berechnungsgrundlage für die Prozentangaben ist das jeweils angegebene n. 2. Dieses n (Abschlüsse) weicht von der Gesamtzahl der beratenen Personen N (im vorliegenden Beispiel ist N = ) ab. Dies liegt zum einen daran, dass pro Person mehrere Abschlüsse dokumentiert werden können und zum anderen daran, dass nicht alle Personen eine Angabe zu jedem Merkmal machen. Das n (Abschlüsse) gibt an, für wie viele Abschlüsse gültige Angaben zu dem jeweiligen Merkmal gemacht wurden. Das heißt in diesem Fall, dass für Abschlüsse die Angabe zum Erwerbsland dokumentiert wurde. 3. Diese Anzahl der Abschlüsse bezieht sich auf Personen, die Angaben zu dem Erwerbsland ihres Abschlusses gemacht haben. Dementsprechend haben 871 Personen keine Angabe gemacht (Summe entspricht N = ). 11

12 2 Ergebnisse der Beratungen durch die IQ-Anlaufstellen Dieses Kapitel gibt die Ergebnisse der Dokumentation der IQ-Anlaufstellen im Berichtszeitraum bis wieder. 2.1 Allgemeine Angaben In diesem Abschnitt wird dargestellt, wie viele Personen im Berichtszeitraum beraten und wie viele Beratungen insgesamt in diesem Zeitraum durchgeführt wurden (Beratungsleistung der Beraterinnen und Berater). Außerdem geht es um folgende Fragen: Wie haben sich die Beratungszahlen im Laufe des Jahres entwickelt und in welcher Form fanden die Beratungen statt? Wie haben die Ratsuchenden von der Möglichkeit der Anerkennungsberatung erfahren und durch wen die Anfrage bei der Beratungsstelle erfolgte? Anzahl der beratenen Personen Im Berichtszeitraum ( bis ) hatten Personen ihren ersten Beratungskontakt mit einer IQ-Anlaufstelle. Die Anzahl der durchgeführten Beratungen (Beratungsleistung) liegt allerdings höher, da nach einem ersten Kontakt i.d.r. weitere Kontakte mit den Ratsuchenden folgen (s ). Neben den Erstberatungen fanden Folgekontakte mit Anerkennungssuchenden statt, so dass seit dem Beginn der Dokumentation in der NIQ-Datenbank insgesamt Beratungskontakte erfolgten. Darüber hinaus fanden 943 Beratungen statt, bei denen das Anliegen ausschließlich die Aufnahme oder Fortführung einer Ausbildung oder eines Hochschulstudiums in Deutschland war (schulische oder akademische Anerkennung). 4 Wie sich die Inanspruchnahme der Anerkennungsberatung über den Berichtszeitraum hinweg verteilt, ist in Abb. 1 ersichtlich. Zwischen August und November 2012 liegen die monatlichen Zahlen zwischen 956 und 941 Personen, die ihren ersten Beratungskontakt mit einer IQ-Anlaufstelle hatten. Im Dezember 2012 sind merklich weniger Ratsuchende in die Beratung gekommen, was mit den weihnachtlichen Ferienzeiten zusammenhängen kann. Seit Anfang des Jahres 2013 kommt es dann zu einer deutlichen Zunahme der Zahl der Beratungen, die mit der Einrichtung weiterer IQ- Anlaufstellen und der dadurch bedingten Steigerung der Beratungskapazitäten in Zusammenhang steht. Besonders hohe Beratungszahlen zeigen sich im April 2013 (1.550). Dies lässt sich vor allem durch die verstärkten öffentlichen Diskussionen und mediale Berichterstattung rund um das einjährige Jubiläum des Gesetzes erklären. Im Dezember 2013 erreicht die Zahl der Beratungen ihren niedrigsten Stand für das Jahr 2013 (830 Erstkontakte). Dies liegt zum einen vermutlich wie auch 2012 an den Weihnachtsfeiertagen, zum anderen daran, dass aufgrund einer dreitägigen Stilllegung der Datenbank unmittelbar vor Weihnachten. Anfang des Jahres 2014 erhöht sich die Zahl der Anerkennungssuchenden wieder. Ähnlich wie im vorangegangenen Jahr, lässt sich die Zunahme der Beratungen zu 4 Die Anzahl der Beratungen zur schulischen bzw. akademischen Anerkennung werden erst seit dem separat erfasst. In solchen Fällen werden keine Merkmale der Personen dokumentiert, so dass in den Auswertungen nur Personen enthalten sind, die sich ausschließlich zur beruflichen Anerkennung beraten ließen. 12

13 Beginn des Jahres 2014 vermutlich damit erklären, dass im Dezember aufgrund der Weihnachtsfeiertage weniger Beratungen stattfinden und diese sich auf das neue Jahr verschieben. Die Zahl der beratenen Personen liegt 2014 sogar etwas über dem Niveau des Jahresverlaufs n (Personen) = Abb. 1: Anzahl beratener Personen pro Monat (Erstkontakt) Anzahl der Folgekontakte 5 Für Personen wurde erfasst, wie häufig sie Kontakt mit einer Beratungsstelle hatten. Die Mehrheit von ihnen (57,5 Prozent) ließ sich nur einmal beraten. Etwa ein Viertel (24,2 Prozent) weist einen Folgekontakt auf, 10,7 Prozent haben zwei Folgekontakte. Drei oder mehr Folgekontakte hatten insgesamt 7,5 Prozent der Beratenen (vgl. Abb. 2). Abb % 80% 60% 57,5% (9.184) 40% 20% 0% kein Folgekontakt 24,2% (3.872) 1 Folgekontakt 10,7% (1.709) 4,1% (653) 2 Folgekontakte 3 Folgekontakte 1,6% (263) 4 Folgekontakte n (Personen) = [fehlend: Personen] 0,8% (134) 5 Folgekontakte 1,0% (156) mehr als 5 Folgekontakte Abb. 2: Anzahl der Folgekontakte 5 Das Merkmal Anzahl der Folgekontakte wird seit dem auch bei telefonischen Beratungen und bei Beratungen per erfasst. 13

14 2.1.3 Beratungsform Die Mehrzahl der Beratungen im Berichtszeitraum (62,9 Prozent) fand im direkten persönlichen Kontakt (face-to-face) statt, die übrigen 37,1 Prozent der Beratungen erfolgten telefonisch oder per E- Mail (vgl. Abb. 3). Telefon-/ - Beratung 37,1% (10.262) face-to-face- Beratung 62,9% (17.374) n (Personen) = Abb. 3: Angewendete Beratungsformen Anfragende Personen bzw. Institutionen 6 Für insgesamt Personen wurde erhoben, durch wen die Anfrage bei der jeweiligen Anlaufstelle erfolgte bzw. wer am Telefon oder face-to-face die Beratung konkret nachgefragt hat. Die Mehrheit der Ratsuchenden (72,6 Prozent) hat sich selbst nach den Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bei einer der IQ-Anlaufstellen erkundigt. Bei 10,6 Prozent erfolgte die Anfrage durch das soziale Umfeld. Außerdem erfolgt bei 7,7 Prozent der Personen eine Anfrage durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit (vgl. Abb. 4). 6 Das Merkmal Anfrage durch wird erst seit dem erfasst. Daher ist die Fallzahl n im Vergleich zu den bereits bestehenden Pflichtmerkmalen geringer, die Zahl der fehlenden Werte liegt dafür deutlich höher. 14

15 Beratene/n selbst soziales Umfeld der/des Beratenen Jobcenter Agentur für Arbeit JMD/MBE Unternehmen Migrantenorganisation Bildungsberatungsstelle/-dienstleister sonstiges 10,6% (1.028) 5,1% (497) 2,6% (255) 2,6% (252) 1,5% (143) 1,0% (98) 0,7% (68) 3,3% (316) 72,6% (7.049) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [fehlend: Personen] Abb. 4: Anfragende Personen bzw. Institutionen Weg zur Beratungsstelle Der größte Anteil Anerkennungssuchender (23,9 Prozent) wurde durch Jobcenter und weitere 14,0 Prozent durch Agenturen für Arbeit auf die jeweilige IQ-Anlaufstelle aufmerksam (vgl. Abb. 5), so dass insgesamt über ein Drittel (37,9 Prozent) der Ratsuchenden von Einrichtungen der Arbeitsverwaltung an eine IQ-Anlaufstelle verwiesen wurde. Auch das Internet (15,9 Prozent) und persönliche Empfehlungen (15,7 Prozent) spielen eine wichtige Rolle dabei, wie Ratsuchende auf die Möglichkeit der Anerkennungsberatung aufmerksam werden. Unter die Kategorie Sonstiges, die für 17,7 Prozent der Ratsuchenden angegeben wurde, fallen (laut Aussage der Beratenden) weitere Institutionen wie zuständige Stellen, Bildungsdienstleister, Bildungsberatungsstellen, aber auch Unternehmen. Jobcenter Internet Persönliche Empfehlung Agentur für Arbeit Migrationsberatung (MBE) Presse Migrantenselbstorganisation Anerkennungsportal BIBB Jugendmigrationsdienst (JMD) Hotline BAMF Sonstiges Abb. 5: Weg zur Beratungsstelle 23,9% (5.999) 15,9% (3.988) 15,7% (3.932) 14,0% (3.505) 7,2% (1.795) 1,5% (381) 1,5% (369) 1,2% (305) 0,7% (176) 0,7% (174) 17,7% (4.432) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [fehlend: Personen] 15

16 2.2 Persönliche Daten Im Rahmen der Dokumentation der Anerkennungsberatung werden verschiedene persönliche Merkmale der Anerkennungssuchenden abgefragt. Hierzu zählen das Geburtsjahr, das Geburtsland, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und falls vorhanden auch eine zweite Staatsangehörigkeit. Auch das Einreisejahr sowie der Wohnsitz der Anerkennungssuchenden zählen zu den persönlichen Merkmalen Alter und Geschlecht Vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (75,7 Prozent) nahmen bisher Anerkennungsberatung in Anspruch. Etwa jeder siebte Anerkennungssuchende war zum Zeitpunkt der Beratung zwischen 45 und 54 Jahre alt. Anerkennungssuchende unter 25 Jahren oder über 55 Jahren ließen sich selten beraten (vgl. Abb. 6). Das Durchschnittsalter der Beratenen betrug 35,3 Jahre. 100% 80% 60% 40% 20% 0% 0,7% (168) unter 20 Jahre 7,6% (1.780) 20 bis 24 Jahre 43,9% (10.273) 25 bis 34 Jahre 31,8% (7.437) 35 bis 44 Jahre 13,3% (3.101) 2,6% (606) 45 bis 54 Jahre 55 bis 64 Jahre 0,1% (31) 65 Jahre oder älter n (Personen) = [fehlend: Personen] Abb. 6: Alter der Beratenen Etwa zwei Drittel (63,8 Prozent) aller Beratenen sind Frauen. Ein Drittel (36,2 Prozent) ist männlich (vgl. Abb. 7). 16

17 männlich 36,2% (9.914) weiblich 63,8% (17.509) n (Personen) = [fehlend: 213 Personen] Abb. 7: Geschlecht der Beratenen Geburtsland und Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeiten und Geburtsländer 7 der Anerkennungssuchenden stimmen weitgehend überein. Deshalb werden hier nur die häufigsten Staatsangehörigkeiten dargestellt. Eine Ausnahme ist die deutsche Staatsangehörigkeit: Während die meisten Beratenen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (13,1 Prozent), wurden nur 2,2 Prozent der Beratenen in Deutschland geboren. Dagegen ist Kasachstan nicht unter den häufigsten Staatsangehörigkeiten vertreten (1,5 Prozent der Beratenen haben ihre erste Staatsangehörigkeit aus diesem Staat), liegt aber in der Liste der Geburtsländer an sechster Stelle (3,7 Prozent der Beratenen wurden dort geboren). Erste Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Anteil in Prozent Deutschland ,1 Polen ,9 Russische Föderation ,6 Ukraine ,0 Rumänien ,7 Türkei ,4 Spanien 836 3,2 Iran 794 3,0 Syrien 765 2,9 Griechenland 703 2,7 Übrige Staaten ,5 Gesamt ,0 Fehlende Angaben Tab. 1: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden Personen haben eine gültige Angabe zum Geburtsland gemacht. Fehlend: 843 Personen. 17

18 Nach der deutschen Staatsangehörigkeit besitzen die meisten Anerkennungssuchenden die Staatsangehörigkeit eines osteuropäischen oder GUS-Staates wie Polen (9,9 Prozent), Russische Föderation (8,6 Prozent), Ukraine (5,0 Prozent), Rumänien (4,7 Prozent) und Türkei (4,4 Prozent) (vgl. Tab. 1). Auch Staatsangehörige südeuropäischer Länder wie Spanien (3,2 Prozent) und Griechenland (2,7 Prozent) lassen sich relativ häufig beraten. Insgesamt wurden Staatsangehörigkeiten von 156 verschiedenen Ländern genannt. Fasst man die einzelnen Staaten zu Regionen zusammen, zeigt sich, dass 46,4 Prozent der beratenen Anerkennungssuchenden die Staatsangehörigkeit eines der EU28-Länder besitzen (vgl. Abb. 8). Daneben stellen zudem Angehörige der GUS-Staaten (hier insbesondere der Russischen Föderation und der Ukraine) einen großen Teil der Beratenen (18,1 Prozent). Afrika 6,2% (1.617) Südamerika 3,3% (869) Nord- und Mittelamerika 2,0% (526) Sonstiges 0,2% (51) Australien 0,1% (32) Staatenlos 0,0% (1) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 9,0% (2.357) Europa (EU28) 46,4% (12.153) Asien (ohne GUS) 14,7% (3.847) GUS-Staaten 18,1% (4.740) n (Personen) = [fehlend: Personen] Abb. 8: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden nach Regionen 957 Personen (das entspricht 3,5 Prozent aller Beratenen) gaben außerdem an, eine zweite Staatsangehörigkeit zu besitzen. 8 Etwa ein Drittel von ihnen hat neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit (333 Personen). Darüber hinaus besitzen 80 Personen als zweite Staatsangehörigkeit eine russische, 61 Personen eine polnische, 40 eine italienische und 29 Personen eine spanische zweite Staatsangehörigkeit. Insgesamt wurden 78 verschiedene Staaten als zweite Staatsangehörigkeit dokumentiert. 8 Fehlend: Personen. 18

19 2.2.3 Wohnsitz und Aufenthaltsdauer Beratene machten Angaben zu ihrem Wohnsitz. 10 Die Mehrheit (94,5 Prozent) von ihnen lebt in Deutschland Personen (5,5 Prozent) haben ihren Wohnsitz im Ausland. Für 528 Personen liegt eine gültige Angabe über das Land des Wohnsitzes (außerhalb Deutschlands) vor ,3 Prozent von ihnen leben in Polen (70 Personen), 8,3 Prozent haben ihren Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina (44 Personen), weitere 4,5 Prozent leben in der Türkei (24 Personen) und fast ebenso viele in Kroatien (4,4 Prozent, 23 Personen). Insgesamt leben die Ratsuchenden in 76 verschiedenen Staaten. Anhand der Aufenthaltsdauer kann verglichen werden, ob eher kürzlich Zugewanderte oder eher schon länger in Deutschland lebende Personen, Anerkennungsberatung in Anspruch nehmen. Wie in Abb. 9 dargestellt, leben 47,1 Prozent aller Anerkennungssuchenden zum Beratungszeitpunkt erst seit bis zu zwei Jahren in Deutschland. Im Jahr 2014 sind 691 Ratsuchende eingereist, im Jahr 2013 waren es und Personen. Die Tatsache, dass diese Personen innerhalb kurzer Zeit ein Anerkennungsverfahren anstreben, lässt vermuten, dass die Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen für die Migrantinnen und Migranten von hoher Bedeutung ist und die berufliche Integration somit einen hohen Stellenwert für sie hat. Gleichzeitig kann es auch bedeuten, dass neu Zugewanderte im Vergleich zu bereits länger hier lebenden Migrantinnen und Migranten mehr Unterstützung bei Fragen zur beruflichen Anerkennung benötigen und deshalb Anerkennungsberatung häufiger aufsuchen. Für letztere Gruppe spielt die formale Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses möglicherweise auch keine zentrale Rolle, weil sie sozial und wirtschaftlich schon integriert sind. Die Ausführungen machen deutlich, dass für die Interpretation der vorliegenden Daten zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen, die in der Dokumentation nicht direkt erfasst werden. Bei 34 Personen war die Einreise beim ersten Beratungskontakt noch nicht erfolgt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Beratenen beträgt 5,7 Jahre. 9 Bei der Auswertung der Merkmale zur Aufenthaltsdauer (klassiert und durchschnittliche Dauer) werden nur Personen berücksichtigt, die bei der Einreise mindestens 16 Jahre alt sind. 10 Fehlend: 640 Personen. 11 Bei der Auswertung des Merkmals Land des Wohnsitzes wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Wohnsitz in Deutschland (ja/nein) ein nein eingetragen hatten (1.490 Personen). Das Merkmal Wohnsitz im Ausland wird erst seit dem erfasst. Daher ist die Fallzahl n (=528) im Vergleich zu den bereits vorher bestehenden Pflichtmerkmalen geringer. 19

20 100% 80% 60% 40% 20% 0% 47,1% (10.450) 15,9% (3.534) 15,8% (3.502) 21,1% (4.680) 0,2% (34) bis zu 2 Jahre 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre über 10 Jahre noch keine Einreise erfolgt n (Personen) = [fehlend: 5.436] Abb. 9: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung In der Gesamtbetrachtung der persönlichen Daten der Beratenen wird ersichtlich, dass vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (75,7 Prozent) und weitaus mehr Frauen (63,8 Prozent) als Männer (36,2 Prozent) Anerkennungsberatung aufsuchten. 13,1 Prozent der Beratenen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben sind Beratene häufig Staatsangehörige Polens (9,9 Prozent), der Russischen Föderation (8,6 Prozent) und der Ukraine (5,0 Prozent). 46,4 Prozent haben die Staatsangehörigkeit eines EU28-Landes. Die große Mehrzahl der Beratenen (94,5 Prozent) lebt in Deutschland, fast die Hälfte von ihnen (47,1 Prozent) allerdings erst seit maximal zwei Jahren. 20

21 2.3 Sprachkenntnisse und Beratungssprache Mit dem Erfragen der Sprachkenntnisse soll zum einen erhoben werden, in welcher/n Sprache/n die Anerkennungsberatung stattfindet. Zum anderen geht es darum festzustellen, ob die Anerkennungssuchenden Deutschkenntnisse haben (als Mutter- oder als Fremdsprache) oder nicht. Falls der/die Ratsuchende Deutsch als Fremdsprache spricht, wird außerdem erhoben, ob die Person ein Zertifikat besitzt und falls ja, auf welchem Sprachniveau Personen haben eine gültige Angabe gemacht, ob Sie über Deutschkenntnisse verfügen oder nicht ,8 Prozent von ihnen (8.056 Personen) sprechen Deutsch als Fremdsprache und für 3,5 Prozent (311 Personen) ist Deutsch die Muttersprache. Lediglich 604 Ratsuchende (6,7 Prozent) gaben an, gar keine Sprachkenntnisse in Deutsch zu besitzen. Für die Ratsuchenden, die Deutsch als Fremdsprache beherrschen, wurde ferner erfasst, ob die Sprachkenntnisse zertifiziert sind oder nicht Personen machen eine gültige Angabe, ob sie über ein Zertifikat verfügen oder nicht. Fast drei Viertel von ihnen (72,5 Prozent) gaben an, ein Sprachzertifikat zu besitzen % 80% 60% 40% 20% 0% 6,9% (310) 10,4% (469) 49,2% (2.219) 20,1% (907) 9,4% (425) 4,0% (180) A1 A2 B1 B2 C1 C2 n (Personen) = [fehlend: 279 Personen] Abb. 10: Sprachniveau der zertifizierten Deutschkenntnisse 12 Das Merkmal Deutschkenntnisse der ratsuchenden Person wird erst seit dem erfasst. Daher ist die Fallzahl n (= 8.971) im Vergleich zu den bereits bestehenden Pflichtmerkmalen geringer, die Zahl der fehlenden Werte liegt dafür deutlich höher (fehlend: Personen). 13 Bei der Auswertung des Sprachzertifikats wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Deutschkenntnisse der ratsuchenden Person die Kategorie ja, als Fremdsprache eingetragen hatten (8.056 Personen). Das Merkmal Zertifikat über Deutschkenntnisse wird erst seit dem erfasst. Daher ist die Fallzahl n (= 6.602) im Vergleich zu den bereits bestehenden Pflichtmerkmalen geringer. 21

22 Fast die Hälfte (49,2 Prozent) von den beratenen Personen, über die eine gültige Angabe zum Sprachniveau vorliegt (n = 4.510), hat einen B1-Nachweis erworben. Ein Fünftel (20,1 Prozent) besitzt Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2. Bei jeweils etwa 10 Prozent liegen die zertifizierten Sprachkenntnisse auf dem A2- oder C1-Niveau. Nur wenige (4,0 Prozent) können ein Sprachzertifikat auf dem C2-Niveau vorweisen (vgl. Abb. 10). 14 Mit 85,9 Prozent aller Beratenen ( Personen), die entsprechende Angaben machten, konnte das Beratungsgespräch auf Deutsch geführt werden. Bei Personen (14,1 Prozent) war dies nicht möglich. 15 In den Fällen, in denen eine Beratung auf Deutsch nicht möglich war, wurde von den Beratenden dokumentiert, in welcher Sprache die Beratung stattdessen erfolgen konnte. 16 Dies waren vor allem die Sprachen Englisch (1.260 Personen) und Russisch (947 Personen). Deutlich seltener waren Beratungen auf Polnisch (395 Personen), Türkisch (291 Personen), Spanisch (262 Personen) sowie auf Arabisch (194 Personen)und Französisch (18 Personen). 2.4 Ausbildungs- und Hochschulabschluss In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, über welche Abschlüsse die Anerkennungssuchenden verfügen, in welchem Jahr diese Abschlüsse erworben wurden und wie lange die jeweilige Berufsausbildung gedauert hat. Die Informationen über die Ausbildungsdauer und das Abschlussjahr werden für Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse getrennt voneinander ausgewertet und dargestellt. Dementsprechend ist die Anzahl der fehlenden Werte hier jeweils höher, da die meisten Personen nur einen Ausbildungs- oder einen Hochschulabschluss haben. Des Weiteren wird das Erwerbsland des ausländischen Abschlusses, der mögliche deutsche Referenzberuf sofern dieser im Rahmen der Anerkennungsberatung bereits festgelegt werden konnte, der Berufsbereich, zu dem dieser gehört, sowie die Reglementierungsform, der er unterliegt, dargestellt. Diese Merkmale werden für Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse gemeinsam ausgewertet und abgebildet. Hat der/die Anerkennungssuchende mehrere Ausbildungs- oder Hochschulabschlüsse, werden die folgenden Merkmale für jeden einzelnen Abschluss erhoben, in den statistischen Auswertungen jedoch in Form von Mehrfachantworten zusammengefasst und gemeinsam ausgewertet. Bei der Interpretation der Ergebnisse zum Ausbildungs- und Hochschulabschluss (Abschnitt 2.4) wird Bezug auf die Anzahl der Abschlüsse und nicht, wie in den übrigen Kapiteln, auf die Anzahl der beratenen Personen genommen Bei der Auswertung des Sprachniveaus wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Sprachzertifikat (ja/nein) ein ja eingetragen hatten (4.789 Personen). Das Merkmal Sprachniveau der zertifizierten Deutschkenntnisse wird erst seit dem erfasst. Daher ist die Fallzahl n (= 4.510) im Vergleich zu den bereits bestehenden Pflichtmerkmalen geringer. 15 Für Personen liegt hier eine gültige Angabe vor, fehlend: Personen. 16 Bei der Auswertung des Merkmals Sprache des Beratungsgesprächs (außer Deutsch) wurden nur Fälle berücksichtigt, die bei dem Merkmal Beratungsgespräch auf Deutsch (ja/nein) ein nein eingetragen hatten (n = 3.747). Für Personen liegen gültige Angaben zu der Sprache des Beratungsgespräches (außer Deutsch) vor, fehlend: 380 Personen. 17 Hat eine Person mehrere Ausbildungs- und/oder Hochschulabschlüsse, kann sie z.b. bei dem Merkmal Erwerbsland des Berufsabschlusses mehrere Länder angegeben haben. Dies hat zur Folge, dass es in den Daten mehr Antworten als Perso- 22

23 2.4.1 Art und Anzahl der Abschlüsse Von allen im Berichtszeitraum beratenen Personen machten Anerkennungssuchende Angaben zu ihrem ausländischen Abschluss. Von diesen verfügen 35,6 Prozent über einen (oder mehrere) Ausbildungsabschlüsse und 56,4 Prozent über einen (oder mehrere) Hochschulabschlüsse. 8,0 Prozent besitzen sowohl (mindestens) einen Ausbildungs- als auch (mindestens) einen Hochschulabschluss (vgl. Abb. 11). Person hat sowohl einen oder mehrere Ausbildungs- als auch einen oder mehrere Hochschulabschlüsse 8,0% (2.150) Person hat einen oder mehrere Ausbildungsabschlüsse 35,6% (9.535) Person hat einen oder mehrere Hochschulabschlüsse 56,4% (15.114) n (Personen) = [fehlend: 837 Personen] Abb. 11: Art der ausländischen Berufsqualifikation Die Mehrheit der Beratenen (86,7 Prozent) besitzt ausschließlich einen (Ausbildungs- oder Hochschul-)Abschluss. Insgesamt 12,2 Prozent der Ratsuchenden haben zwei Abschlüsse. Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen: 7,5 Prozent der Beratenen haben sowohl einen Ausbildungs- als auch einen Hochschulabschluss, 3,6 Prozent besitzen zwei Hochschulabschlüsse und 1,2 Prozent haben zwei Ausbildungsabschlüsse erworben. Es kommt auch vor, dass Ratsuchende drei (0,9 Prozent, 248 Personen) oder vier Abschlüsse (0,1 Prozent, 26 Personen) haben, was insgesamt aber eher die Ausnahme darstellt. nen, die geantwortet haben, geben kann. In den statistischen Auswertungen werden diese als sog. Mehrfachantworten zusammengefasst und gemeinsam ausgewertet. In der Ergebnisdarstellung wird Bezug auf die Anzahl der gegebenen Antworten (= Anzahl der angegebenen Länder) und nicht auf die Anzahl der Personen genommen. Für die Interpretation der Ergebnisse bedeutet das, dass sich die dargestellten absoluten und relativen Häufigkeiten nicht auf Personen, sondern auf Abschlüsse beziehen. 23

24 2.4.2 Erwerbsländer Durch die Angabe, in welchem Land der/die Anerkennungssuchende seinen/ihren Abschluss erworben hat, kann festgestellt werden, aus welchen Ländern die ausländischen Qualifikationen am häufigsten stammen. Dies kann ein Hinweis dafür sein, über welche Länder und Ausbildungssysteme vorrangig Informationen gesammelt und in Datenbanken (z.b. BQ-Portal) eingespeist werden sollten. In Tab. 2 sind die Länder aufgelistet, in denen Anerkennungssuchende am häufigsten ihren Ausbildungs- oder Hochschulabschluss erworben haben. Diese decken sich weitgehend mit den Staatsangehörigkeiten der Ratsuchenden (vgl. Abschnitt 2.2.2). Etwa ein Viertel (23,2 Prozent) aller Abschlüsse wurden in Polen oder der Russischen Föderation erworben. Weitere 6,2 Prozent der Berufsabschlüsse stammen aus der Ukraine und jeweils etwa fünf Prozent aus Rumänien und der Türkei. Erwerbsländer der Qualifikationen Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Russische Föderation ,9 Polen ,3 Ukraine ,2 Rumänien ,0 Türkei ,7 Spanien ,6 Kasachstan 972 3,2 Iran 931 3,1 Griechenland 775 2,5 Syrien 773 2,5 Übrige Staaten ,0 Gesamt* * 100,0 *Da pro Ratsuchenden mehrere Abschlüsse dokumentiert werden können, übersteigt die Anzahl der Abschlüsse die Anzahl der Personen. In diesem Fall liegen für Personen gültige Angaben zum Erwerbsland der ausländischen Berufsqualifikation vor. Diese Personen haben insgesamt Abschlüsse erworben. Für Personen liegt keine gültige Angabe vor. Tab. 2: Erwerbsländer der Qualifikationen (häufigste Staaten) Insgesamt wurden 160 verschiedene Länder, in denen ein Ausbildungs- oder Hochschulabschluss erworben wurde, dokumentiert. 24

25 Die Gruppierung der einzelnen Erwerbsländer in Regionen zeigt kein überraschendes Bild (vgl. Abb. 12). Anerkennungssuchende haben entsprechend ihrer Herkunftsländer ihren Berufsabschluss häufig in Ländern der EU28 oder in den GUS-Staaten (wie vor allem der Russischen Föderation, der Ukraine und Kasachstan) erworben. Afrika 6,3% (1.909) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 9,8% (2.966) Südamerika 3,9% (1.175) Nord- und Mittelamerika 2,6% (787) Australien 0,2% (74) Sonstiges 0,1% (38) Europa (EU28) 37,1% (11.274) Asien (ohne GUS) 14,9% (4.538) GUS-Staaten 25,1% (7.634) n (Abschlüsse) = [von Personen, fehlend: Personen] Abb. 12: Erwerbsländer der Qualifikationen nach Regionen 25

26 2.4.3 Dauer der ausländischen Ausbildung 18 Die Dauer der Ausbildung der ausländischen Qualifikationen dient als Orientierungsgröße beim Vergleich zur Ausbildungsdauer deutscher Abschlüsse. Bei der Auswertung wurde zwischen Ausbildungsund Hochschulabschlüssen unterschieden. Ein gutes Drittel (36,8 Prozent) der ausländischen Berufsausbildungen dauert über zwei bis drei Jahre. Das entspricht in etwa auch der Dauer der meisten deutschen dualen Ausbildungsgänge. Bei etwa einem Viertel (24,2 Prozent) der ausländischen Berufsausbildungen beträgt die Dauer über ein bis zwei Jahre und bei einem Fünftel (21,3 Prozent) über drei bis vier Jahre (vgl. Abb. 13). Die durchschnittliche Dauer der ausländischen Berufsausbildungen liegt bei 2,9 Jahren. Bei den Hochschulausbildungen liegt der Durchschnitt bei 4,4 Jahren. Etwa zwei Drittel (62,1 Prozent) der Hochschulausbildungen dauern über drei bis vier Jahre oder über vier bis fünf Jahre. Eine Studiendauer von über fünf Jahren kommt bei 14,9 Prozent der ausländischen Hochschulabschlüsse vor (vgl. Abb. 13). Ausbildungsabschluss Hochschulabschluss 100% 80% 60% 40% 20% 0% 8,7% 1,9% (902) (302) 24,2% (2.514) 7,1% (1.150) bis zu 1 Jahr über 1 bis 2 Jahre 36,8% (3.817) 14,1% (2.291) über 2 bis 3 Jahre 28,4% (4.620) 21,3% (2.210) 7,1% (736) über 3 bis 4 Jahre 33,7% (5.490) über 4 bis 5 Jahre n Ausbildung (Abschlüsse) = ; n Hochschule (Abschlüsse) = [Ausbildungsabschlüsse von Personen, fehlend: Personen; Hochschulabschlüsse von Personen; fehlend: Personen] 14,9% 1,9% (2.427) (197) über 5 Jahre Abb. 13: Dauer der ausländischen Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse im Vergleich 18 Bei der Auswertung der Merkmale zur Ausbildungs- und Hochschuldauer (klassierte und durchschnittliche Dauern) wurden nur Fälle betrachtet, die eine maximale Ausbildungsdauer von 8 Jahren oder eine maximale Hochschuldauer von 10 Jahren aufweisen. 26

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