TRANSNETBW GMBH Hockenheim, 14. April Seite 1
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1 Abschnitt B Wallstadt - Philippsburg ANTRAGSKONFERENZ ZUR BUNDESFACHPLANUNG GLEICHSTROMVERBINDUNG OSTERATH PHILIPPSBURG (VORHABEN NR. 2 BBPLG) Seite 1 TRANSNETBW GMBH Hockenheim, 14. April 2015
2 01 TransnetBW GmbH
3 TRANSNETBW GMBH Kurzportrait / zertifizierter unabhängiger Transportnetzbetreiber (ITO Modell) / ca. 450 Mitarbeiter / km² versorgtes Gebiet / km Leitungslänge (220 kv und 380 kv) / 47 Umspannwerke Verantwortung Gesetzliche Aufgabe für 11 Energiewirtschaftsgesetz / einen transparenten und diskriminierungsfreien Netzzugang aller Marktteilnehmer / eine jederzeit sichere Stromversorgung / eine bedarfsgerechte Anpassung des Stromnetzes durch Optimierung, Verstärkung und Ausbau Seite 3
4 02 Das Projekt
5 ECKDATEN DES VORHABENS / Gemeinschaftsprojekt TransnetBW/Amprion / Streckenverlauf: von Osterath nach Philippsburg / Länge: rund 340 km, davon ca. 40 km in TransnetBW-Verantwortung / Übertragungskapazität: 2 GW / Spannungsebene: ±380 kv DC / Leitungsverlauf auf bestehenden Trassen: Realisierung als Hybridleitung 380kV-AC-/380kV-DC-Stromkreise auf einer Trasse: Pilotprojekt / Errichtung von zwei Konvertern in Osterath und Philippsburg Seite 5
6 PLATZHALTER FILM Seite 6
7 DER WEG INS GESETZ Szenariorahmen Netzentwicklungsplan Bundesbedarfsplan Entwurf durch Netzbetreiber Genehmigung durch BNetzA Entwurf durch Netzbetreiber Bestätigung durch BNetzA Entwurf durch BNetzA Gesetz von Bundestag und Bundesrat / Basis der Netzplanung / Randbedingungen zukünftiger Netzsituationen in 10 bzw. 20 Jahren / Prüfung BNetzA / öffentl. Konsultation / jährlich / Prüfung BNetzA mit Umweltbericht / öffentl. Konsultation / erster Entwurf enthält alle Netzausbau- und Optimierungsvorhaben / jährlich / Erlass BBPlG Juli 2013 / energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes / alle drei Jahre Seite 7
8 DER WEG INS GESETZ BEI / Das Projekt wurde erstmals im Netzentwicklungsplan 2012 von den Übertragungsnetzbetreibern als sog. Korridor A Süd vorgeschlagen und von der Bundesnetzagentur bisher jedes Jahr als notwendiges Projekt bestätigt. / Im Juli 2013 wurde es im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nr. 2 vom deutschen Bundestag beschlossen. / Der Bedarfsplan stellt damit den Bedarf gesetzlich fest. Seite 10
9 BEDARF / Erweiterung der Stromübertragungsmöglichkeiten, um der Verlagerung der Erzeugungskapazitäten von Süd nach Nord gerecht zu werden / künftig den im Norden zunehmend produzierten Windstrom (offshore und onshore) nach Süden dorthin transportieren, wo er gebraucht wird / stark fluktuierende Einspeisung von Wind- und Sonnenenergie beherrschen / Entlastung des bestehenden Stromnetzes / Vermeidung von großem Ausbau im Wechselstromnetz / Verminderung der Notwendigkeit netzbedingter Eingriffe / Erhalt der Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg nach der vollständigen Abschaltung des Kernkraftwerks Philippsburg (2019) und der restlichen Kernkraftwerke bis 2022 / In Zeiten geringer Erzeugung aus erneuerbaren Energien kann es vorkommen, dass je nach marktbedingten Kraftwerkseinsatz Leistung aus konventionellen Kraftwerken übertragen wird. Mit Voranschreiten der Energiewende wird dieser Anteil jedoch stetig geringer. Seite 11
10 ABSCHNITTE DER BUNDESFACHPLANUNG A: Riedstadt Wallstadt (Amprion) (Antrag 02. Dezember 2014) B: Wallstadt Philippsburg (Antrag 29. Dezember 2014) C: Osterath Rommerskirchen (Amprion) (Antrag Frühjahr 2015) D: Weißenthurm Riedstadt (Amprion) (Antrag Mitte 2015) E: Rommerskirchen Weißenthurm (Amprion) (Antrag Ende 2015) Seite 12
11 03 Leitungskategorien in Abschnitt B
12 ÜBERSICHT ABSCHNITT B / BLAU (Leitungskategorie 4): Ersatzneubau: Eine bestehende Leitung wird abgebaut und in dieselbe Trasse wird Ultranet gebaut. / GRÜN (Leitungskategorie 5): Parallelneubau: Neben eine bestehende Leitung/Autobahn wird eine neue Leitung (Ultranet) gebaut. / SCHWARZ (Leitungskategorie 2): Bestehende Masten können mit kleineren Anpassungen verwendet werden (z.b. Tausch von Isolatoren). Seite 14
13 LEITUNGSKATEGORIEN IM ABSCHNITT B LK 2 Seite 15
14 TRASSENKORRIDORVORSCHLAG BEREICH WALLDORF Auflage Leiterseile bestehende 380 kv Leitung Sandhausen Walldorf Seite 16
15 BESTEHENDE LEITUNGSANLAGE 380 kv Leitung TNG 380 kv Stromkreis Phil-Neurott 380 kv Stromkreis Ultranet Seite 17 Blick nach Norden
16 LEITUNGSKATEGORIEN LK 4 Seite 18
17 TRASSENKORRIDORVORSCHLAG BEI HEIDELBERG Heidelberg Eppelheim Umbau zum 380 kv Gestänge Plankstadt Seite 19
18 BESTEHENDES TRASSENBAND 110 kv Leitung DB Energie 220 kv Leitung TNG 380 kv Leitung Amprion Seite 20 Blick nach Norden
19 PLANUNG TRASSENBAND 110 kv Leitung DB Energie 380 kv Leitung TNG 380 kv Leitung Amprion Seite 21 Blick nach Norden
20 LEITUNGSKATEGORIEN LK 3 Seite 24
21 BESTAND HEIDELBERG/OFTERSHEIM Plankstadt Heidelberg Oftersheim bestehende 220/110 kv Leitung Seite 25
22 PLANUNG HEIDELBERG/OFTERSHEIM Plankstadt Heidelberg Oftersheim Umbau zum 380 kv Gestänge Abbau Neubau DB Energie Seite 26
23 04 Konverter
24 Konverter FUNKTIONSWEISE / Umrichteranlage von Gleichstrom auf Wechselstrom und andersherum / Am Anfang der HGÜ-Leitung nimmt er den Strom aus dem Wechselstromnetz auf und wandelt ihn in Gleichstrom um, damit er auf der HGÜ-Leitung weitergeführt werden kann. / Am Ende der HGÜ-Leitung wandelt der Konverter den Gleichstrom wieder in Wechselstrom um, damit er in das Wechselstrom Höchstspannungsnetz eingespeist werden kann. / Darüber hinaus bietet die vorgesehene Technologie verschiedene Möglichkeiten das Wechselstromnetz zu stabilisieren. Die Konverter leisten somit einen Beitrag zur optimalen Auslastung des vorhandenen Netzes. Seite 28
25 Konverter FLÄCHENSUCHE / Es sind zwei Konverteranlagen notwendig eine im Norden im Raum Osterath und eine im Süden im Raum Philippsburg, nahe den per Gesetz festgelegten Netzverknüpfungspunkten. / Die Vorhabenträger suchen einen geeigneten Konverterstandort in der Nähe des Trassenkorridors und des Netzverknüpfungspunkts, denn dieser muss laut Bundesbedarfsplangesetz angeschlossen werden. / Für das Auffinden einer solchen Fläche wurde ein umfassender Kriterienkatalog aufgestellt und in den Untersuchungen berücksichtigt. Die Entscheidung für einen konkreten Standort fällt im Genehmigungsverfahren. / Kann nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung durch das Landratsamt oder im Planfeststellungsverfahren des Leitungsbauvorhabens als Nebenanlage durch die Bundesnetzagentur genehmigt werden. Seite 29
26 Konverter TECHNIK Die Konverteranlagen für das Projekt bestehen technisch aus vier Funktionsblöcken: Drehstrom-Anschluss, mit dem der Konverter an das 380-kV-Höchstspannungsnetz angeschlossen wird. Dies erfolgt über die sogenannte Stichleitung, die vom Konverter zum Netzverknüpfungspunkt (hier: UW Philippsburg) führt. Transformatoren, die die Netzspannung (380 kv) auf die erforderliche Eingangsspannung des Umrichters anpassen. Umrichter, in dem die Umwandlung zwischen Gleich- und Drehstrom stattfindet Gleichstrom-Schaltanlage, in der der Umrichter mit den Gleichstrom-Leitungen verbunden ist. Seite 30
27 Konverter ENTWURF KONVERTERLAYOUT AC-Seite ENTWURF DC-Seite Flächenbedarf ca. 270 x 370 m, entspricht m² Vergleich: ca. 13 Fußballfelder Konverterhalle ca. 90 x 40 m ca. 20 m hoch
28 05 Kommunikation
29 KOMMUNIKATION UND DIALOG 2014 / Länder-Arbeitsgruppen / Infoveranstaltungen für Bürger / TÖB-Veranstaltung / Gemeinderatstermine / Über 30 Gesprächsrunden mit Bürgermeistern, Gemeinderatsfraktionen, Behörden, Verbänden / Gesprächstermine Landesbehörden und Ministerien / Veranstaltungen Umweltschutzverbände, MdL, MdB Und der direkte Draht für Bürgeranfragen: DIALOG Netzbau Hotline und Postfach Seite 33
30 KOMMUNIKATION 2015 / LEITUNG / Fortführung des Dialogs mit TÖB und Bürgern / Aktive Information zu wesentlichen Projekt- und Verfahrensschritten / Begleitender Dialog zur Bundesfachplanung und formelle Öffentlichkeitsbeteiligung / KONVERTER / Dialog zu Ergebnis der Standortprüfung mit betroffenen Kommunen / Flächenkommunikation zum Ergebnis der Standortprüfung: Infomärkte und Bürgersprechstunden ab 20. April Seite 34
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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