Pflege heute für die Zukunft gestalten. Positionspapier zum gemeinsamen Pflegekongress am 28. Mai 2011 in Nürnberg
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- Alwin Lichtenberg
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1 Pflege heute für die Zukunft gestalten Positionspapier zum gemeinsamen Pflegekongress am 28. Mai 2011 in Nürnberg
2 Einführung Die Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich derzeit in einer Vertrauenskrise befindet. Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel, der sich nicht nur an der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe auf der Einnahmenseite orientiert, sondern sich schwerpunktmäßig auf eine nachvollziehbare Transparenz der Kosten auf der Ausgabenseite konzentriert. Ohne die Sozialsysteme in Anspruch zu nehmen, wird der größte Teil der Pflegekosten durch die zu Pflegenden oder deren Angehörige selbst getragen. Der Bürger erwartet einen Nachweis über die Verwendung der Gelder. Der demographische Wandel in Deutschland stellt die Sozialsysteme in Bereichen wie der Pflege vor neue, große Herausforderungen. Während die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2009 bei 2,9 Millionen lag, wird in den nächsten 10 Jahren mit einer Steigerung des Personenkreises auf 3,4 Millionen gerechnet. Eine Reform der Pflege ist unabdingbar, will man die Qualität der Pflege erhalten bzw. steigern. Schätzungen zufolge fehlen bis dahin ca Pflegerinnen und Pfleger für die Alten- und Behindertenpflege. Der Bereich der Pflege besitzt in der Familien-, Gesellschafts-, Sozial- und Seniorenpolitik einen herausragenden Stellenwert. Ein tragfähiges Pflegekonzept für die Zukunft muss der Würde des Menschen eine zentrale Stellung einräumen, die heutigen Pflegestrukturen dem künftigen Bedarf anpassen und zugleich die Finanzierungsgrundlage sichern. Ziel muss eine langfristige Stabilisierung des Pflegesystems sein. 1. Prävention und Reha vor Pflege Während die Rechtslage in Deutschland der Rehabilitation und Prävention Vorrang einräumt, sind die vorliegenden Angebote und Ergebnisse in diesem Bereich mehr als unzureichend. Dies gilt auch in finanzieller Hinsicht. Auch aufgrund der drei Pflegestufen der gesetzlichen Krankenversicherung werden Einrichtungen, die der Rehabilitation und einer niedrigen Pflegestufe durch gute Pflege Priorität einräumen, nur geringe finanzielle Anreize gegeben. Auch aufgrund einer steigenden Lebenserwartung haben Maßnahmen zur Vermeidung von Pflege und zum Erhalt der Selbstständigkeit eine hohe Priorität. Dabei ist jeder auch selbst gefordert, sich gesund und bewusst zu ernähren und zu bewegen, um dem Prinzip der Prävention Rechnung zu tragen. Jeder will möglichst lange selbstständig und eigenverantwortlich in den eigenen vier Wänden leben, daher müssen die Grundsätze "Prävention vor Reha" und "Reha vor Pflege" gestärkt werden. Zudem können unnötige Pflegekosten vermieden werden. Die Entwicklung von Maßstäben, die die Umsetzung des
3 Grundsatzes an der Wirksamkeit und nicht an der Menge der Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen messen, ist voranzutreiben. Der Rehabilitationsbedarf sollte bereits bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft werden und bei Bedarf muss die Rehamaßnahme gewährt werden. Ein Anreizsystem zur aktivierenden Pflege in den Pflegeeinrichtungen sollte weiter ausgebaut werden. Um Mobilität sicherzustellen, sind Fahrtdienste zu den Pflegestationen einzurichten. Verschiebebahnhöfe zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung müssen beseitigt werden. Die bisherige Trennung zwischen Kostenträger (GKV) und Nutznießer (SPV) soll beseitigt werden. Dies bedeutet, daß beispielsweise die Pflegekasse künftig die Rehabilitationskosten übernimmt und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege von den Krankenkassen übernommen werden. 2. Ambulante Pflege Ein freiheitlich selbst bestimmtes Leben entspricht dem christlichen Menschenbild. Deshalb sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst lange in ihrem häuslichen und sozialen Umfeld leben können. Die Pflege zu Hause ist allerdings oft gekennzeichnet von einer häufigen Überforderung der Angehörigen, einem Ringen um die Wahrung einer dauerhaften Qualität in der Pflege sowie finanzieller, rechtlicher und organisatorischer Herausforderungen. So stellen die teilweise fehlenden Möglichkeiten der Vereinbarung der Pflege der Angehörigen mit der beruflichen Tätigkeit eine große gesellschaftliche Herausforderung dar, die einen breiten gesellschaftlichen und politischen Dialog erfordert. Da aber die Hauptlast der häuslichen Pflege auch in Zukunft in erster Linie bei den nahen Angehörigen der Pflegepatienten liegen wird, brauchen sie pflegerische Hilfe, Zeit und Flexibilität, um die Anforderungen der Pflege mit den Anforderungen des Berufs zu vereinbaren. Für die pflegenden Angehörigen ist der bürokratische Aufwand deutlich zu reduzieren. Dafür sind die Einführung einer Checkliste und die Vereinheitlichung der dafür vorgesehenen Dokumente denkbar. Das Pflegegeld soll weiter deutlich erhöht werden. Wenn ambulante Pflegedienste benötigt werden, muss dies berücksichtigt werden. Außerdem sollen Familienmitglieder zeitweise von ihren beruflichen Aufgaben für Pflege befreit werden. Der Ansatz der Familienministerin Kristina Schröder ist ein erster Beitrag zur Vergrößerung der Flexibilität. Allerdings könnte der Ansatz einer zweijährigen Pflegezeit zu kurz gegriffen sein, da sich Pflegeleistungen nicht selten über einen wesentlich längeren Zeitraum erstrecken. Hier wäre es wichtig, auch für die Langzeitpflege passende
4 Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Strukturen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege müssen verbessert werden. Pflege daheim hat auch in allen Finanz- und Anreizsystemen Vorrang. Dazu müssen auch Möglichkeiten geschaffen werden hinsichtlich Hilfskräften aus dem Ausland. Man sollte sich hier an den Regelungen in Österreich orientieren. Darüber hinaus müssen bestehende Wohnungsstrukturen in städtischen wie ländlichen Bereichen beim Seniorenwohnen, der ambulanten Pflege und neuen Wohn-/Pflegeformen weiterentwickelt werden und einen neuen Stellenwert bekommen. Die Umrüstung von Wohnungen sowie die Schaffung einer Mindestzahl von geeignetem Wohnraum beim Neubau werden zu einer grundlegenden Reform der Wohnungsbau- und Pflegeförderung führen müssen. Auch etwaige Hindernisse im Bayerischen Wohn- und Pflegequalitätsgesetz, die diese Entwicklung hemmen, sind zu korrigieren. Nachholbedarf besteht auch im Bereich der Vernetzung der unterschiedlichen Angebote. Mehr Informationen und eine bessere Vernetzung der Zuständigkeiten der Einrichtungen und der verschiedenen Betreuungsformen sind dringend erforderlich. 3. Stationäre Pflege In der stationären Pflege hängt die Beibehaltung der Qualität weitestgehend von der Einhaltung des Pflegeschlüssels ab, das heißt von der Zahl der qualifizierten Pflegekräfte. Diese muss also zu jeder Zeit eingehalten werden, auch wenn Pflegekräfte wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen fehlen. Die Tages- und Nachtpflege sollte von den Pflegeheimen und den Kostenträgern ausgebaut und von den Kostenträgern kostendeckend finanziert werden, weil sie für die pflegenden Familien sehr wichtig ist. Sie soll möglichst flexibel angeboten werden. Auch im Bereich der Tagespflege ist das ehrenamtliche Engagement zu stärken. Denkbar wäre zum Beispiel der Einsatz ehrenamtlicher Betreuungshilfskräfte in den Tageseinrichtungen oder ein ehrenamtlicher Besuchsdienst in stationären Pflegeeinrichtungen und bei Familien mit häuslicher Pflege. MDK und FQA sind aufgefordert, gemeinsame Prüfungen bzw. eine Art Heimnachschau durchzuführen. Im stationären Bereich ist der Schaffung von Hausgemeinschaften und flexiblen Wohnformen dort Vorrang einzuräumen, wo sie dem Einzelnen mehr Hilfe und Sicherheit bieten. Eine bedarfsgerechte Zahl von Einzelzimmern soll zur Verfügung gestellt werden und Zweibettzimmer in der stationären Pflege sollen der Nachfrage entsprechend angeboten werden. Die medizinische Versorgung in stationären Einrichtungen muss weiter optimiert werden. Die Entwicklung von geriatrischen Verbundzentren in Kooperation mit Heimen, aber auch vor allen Dingen die Möglichkeit für Ärzte, sich in Heimen niederzulassen, ist
5 weiterzuentwickeln und von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kassen aktiv zu begleiten. 4. Weiterentwicklung der Pflegeangebote Die heutige Realisierung des Prinzips ambulant vor stationär kommt den Interessen der pflegebedürftigen Menschen in der heutigen Form noch zu wenig entgegen. Der Pflegebedarf bei den betroffenen Personen stellt sich wesentlich differenzierter dar, als er von den drei Pflegestufen der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst wird. Dies macht eine Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs notwendig. Entsprechend sind die Finanzierungsgrundlagen des Pflegeversicherungsgesetzes dazu anzupassen. Als Grundlage hierzu dienen die Ergebnisse des Beirats zur Überprüfung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit beim Bundesgesundheitsministerium: Maßgeblich sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den Bereichen der Mobilität, kognitiven Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung. (Definition des Beirats). Damit kommt die Pflegeversicherung weg von der so genannten Minutenpflege, die lediglich auf Verrichtungen abstellt, zu einem System, das den Bedarf stärker auf den Grad der Selbstständigkeit hin ausrichtet. Prognosen zur Entwicklung der Anzahl an Personen mit Alzheimerkrankheit lassen erwarten, dass die Zahl der Demenzkranken in den nächsten Jahrzehnten deutlich zunehmen wird. Das zeigt, dass Demenz-Erkrankungen nicht nur eine qualitative sondern auch eine quantitative Herausforderung an die Pflege darstellen. Die Verzahnung von ambulant und stationär ist das wichtigste Zukunftsthema für alle gesundheitsrelevanten und pflegerelevanten Bereiche. Alle derzeit guten Angebote bergen eine große Gefahr der Bürokratisierung des nicht ausreichenden Zusammenspiels von Haupt- und Ehrenamt, sowie von ambulant und stationär und damit der Verunsicherung aller Beteiligten. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für Pflege, Palliativ- und Hospizbegleitung für alle staatlichen und ambulanten Bereiche für Menschen jeden Alters. Die gesamtkonzeptionelle Idee muss sich auch in den Ausbildungen aller medizinischen und pflegerischen Berufe widerspiegeln, um die vorhandenen, vielfältigen Mehrfachstrukturen, die eher hindern als fördern, in eine richtige Richtung zu lenken. Wir brauchen eine hohe, kompetente, fachliche, menschliche Pflege, Betreuung und Begleitung, unter der Berücksichtigung finanzieller Ressourcen, zum Wohle einer umfassenden, am jeweiligen Bedürfnis des einzelnen Menschen orientierten Versorgung.
6 Das derzeit geltende System hat außerdem ein Höchstmaß an Bürokratie zur Folge. Die Kerntätigkeit, also die Pflege und die Betreuung, können nur noch sehr eingeschränkt ausgeführt werden, da das das Personal über Gebühr belastet wird und somit wertvolle Zeit für den pflegebedürftigen Menschen verloren geht. Bei den Pflegekräften ist eine zunehmende Verunsicherung durch unangemessene und bürokratische Anforderungen, welche immer schwerer zu überblicken sind, festzustellen. Eine Entbürokratisierung würde keinesfalls eine Einschränkung der notwendigen Dokumentation im Rahmen der Qualitätssicherung bedeuten. Die staatlichen Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätssicherung und Aufsicht (FQA) und der medizinische Dienst der Kranversicherung (MDK) haben gemeinsam mit Trägern und Berufsverbänden der Pflege grundlegende Vereinfachungen der Bürokratie zu entwickeln. 5. Perspektiven für die Pflegeberufe Um den starken Fachkräftemangel in der Pflege in den Griff zu bekommen, benötigt man ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Qualitätssicherung und Erfüllung des Pflegebedarfs müssen höchste Priorität eingeräumt werden. Dazu gehört zum einen eine Steigerung bei den Ausbildungszahlen. Alle Pflegeeinrichtungen sind gefordert, Ausbildungsplätze in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung der Ausbildung der Pflegeschüler soll über SGB V bzw. SGB XI geregelt werden. Eine generalistische Ausbildung für alle Pflegeberufe ist anzustreben und ein Bildungskonzept für den Pflegeberuf zu entwickeln. Wert ist auch auf die weitere Einrichtung dualer akademischer Ausbildungen der Pflegeberufe in verschiedener Ausführung zu legen. Diese Modelle müssen horizontal und vertikal durchlässig sein. Die derzeit geltenden Berufsfachschulausbildungen mit Lernfeldorientierung sind auf eine modulare Struktur umzustellen. Akademische und nichtakademische Modulangebote zur fachlichen Weiterqualifizierung und Spezialisierung sind zu erweitern. Außerdem ist Weiterbildung in den Pflegeberufen verpflichtend zu machen. Zur Steigerung der Verweildauer im Beruf und zur Reduzierung von Ausfallzeiten müssen gezielte Maßnahmen ergriffen werden. Neben einem gezielten Personalmanagement und der besseren Möglichkeiten der Qualifizierung sind ein Angebot von intelligenten Dienstplänen und individuelle, familienorientierte Arbeitszeitangebote notwendig. Ältere Pflegekräfte, die in der Pflege bleiben wollen, müssen entsprechende Arbeitsbedingungen gestellt bekommen, die ebenso motivieren und Freude bereiten. Die typischen körperlichen und psychischen Belastungen, sowie der hohe Arbeits- und Zeitdruck müssen entsprechend angepasst werden.
7 Die Entwicklung einer Berufsordnung in der Pflege und selbstbestimmten Gestaltung von Aus-, Fort- und Weiterbildung durch die Einführung einer Pflegekammer, die im Bayerischen Heilberufgesetz zu regeln ist, ist anzustreben. Die Umsetzung soll dabei im Einvernehmen mit den Berufsverbänden der Pflege und den Kammern erfolgen. Die Pflegenden brauchen eine gesellschaftliche Anerkennung in ihrem Beruf, verbunden mit einem attraktiven Image. Einer Selbsteinschätzung der Pflegenden zufolge ist das Image der Pflegeberufe in Deutschland überwiegend schlecht (51%). Nur rund 15% der Pflegenden bescheinigen den Pflegeberufen ein gutes Image. Zentrale Ergebnisse einer Studie Imagekampagne des IPP Bremen lassen den Schluss zu, dass Pflege derzeit ein Out- Beruf ist. Hierzu müssen die Pflegeberufe besser bezahlt werden. Des Weiteren ist eine Informationsoffensive über die Pflegeberufe hinsichtlich Aufstiegsmöglichkeiten und Höherqualifikation ins Leben zu rufen. 6. Finanzierung des Pflegesystems Um gute Qualität in der Pflege sichern zu können, ist eine solide Finanzierung des Pflegeversicherungssystems erforderlich. Vor allem vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und dem damit einher gehenden steigenden Bedarf an Pflegepersonal ist der Bereich der Pflege wirtschaftspolitisch und arbeitsmarktpolitisch von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Ein tragfähiges Finanzierungskonzept muss der demographischen Entwicklung Rechnung tragen, ohne dabei gleichzeitig die Generationengerechtigkeit aus den Augen zu verlieren. Auch muss ein solches Konzept auf Solidarität und Sozialverträglichkeit gegründet sein. Um diese Grundsätze zu verwirklichen, sind derzeit verschiedene Varianten in der Diskussion. Lösungsansätze liegen aber noch nicht vor. In der Finanzierungsreform muss sich die Akzeptanz durch die Mehrheit der Bevölkerung für ein Sozialversicherungssystem wieder finden. Die oben genannten bewährten Prinzipien sind dabei als Maßstab für eine zukunftsorientierte Reform zugrunde zu legen.
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