Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr Von-der-Heydt-Straße, in Bad Godesberg, Bundesstadt Bonn - Reflexionen

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr Von-der-Heydt-Straße, in Bad Godesberg, Bundesstadt Bonn - Reflexionen Projekt-Nr.: /03 vom Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D Sankt Augustin Telefon Fax info@kramer-schalltechnik.de Geschäftsführer: Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE Steuernummer 222/5710/0913 Messstelle für Geräusche nach 29b BImSchG Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Software-Entwicklung Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC für den Prüfbereich Geräusche (Gruppe V)

2 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 2 von 18 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr Von-der-Heydt-Straße in Bad Godesberg, Bundesstadt Bonn - Reflexionen Auftraggeber Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft Thomas- Mann- Straße Bonn Auftrag vom Bestell-Nr. - Projektleiter Anschrift Dipl.-Ing. Silke Schmitz s.schmitz@kramer-schalltechnik.de Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D Sankt Augustin Projekt-Nr /03 Bericht vom Seitenzahl 18 2 davon Anhang

3 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 3 von 18 Inhalt 1 Aufgabenstellung Vorgehensweise Ergänzende Beschreibung der Planung Immissionsorte Berechnung der möglichen Reflexion/Pegelerhöhung außerhalb des Plangebiets Berechnungsgrundlagen Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Tabellarische Darstellung und Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse zur Bestimmung der möglichen Reflexion/Pegelerhöhung Beurteilung der Reflexion/Pegelerhöhung Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen... 17

4 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 4 von 18 1 Aufgabenstellung Im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplans Nr Von-der-Heydt-Straße in Bad Godesberg, Bundesstadt Bonn, soll die Verkehrsgeräuschsituation an vier benachbarten Wohnhäusern bzw. Nachbargrundstücken außerhalb des vorgenannten Bebauungsplans einerseits ohne Planbauten und andererseits mit Planbauten innerhalb des Bebauungsplans zur Darstellung einer möglichen Pegelerhöhung aufgrund möglicher Reflexionen an den Planbauten bei Realisierung des Vorhabens errechnet werden. Das Plangebiet befindet sich u. a. im Einwirkungsbereich von Schienen- und Straßenverkehrsgeräuschquellen. Als repräsentative Immissionsorte bzw. benachbarte Wohnhäuser sollen die Von-der- Heydt-Straße 5, die Friedrich-Ebert-Straße 23, die Yalovastraße 10 sowie die Theodor- Heuss-Straße 10 entsprechend berücksichtigt werden. 2 Vorgehensweise In der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr Von-der- Heydt-Straße in Bad Godesberg, Bundesstadt Bonn, Gutachten Nr /02 vom 29. Juni 2015 [16], wurde die einwirkende Verkehrsgeräuschsituation für die dort geplante Errichtung von Wohnbebauung schalltechnisch untersucht. Die vorgenannte schalltechnische Untersuchung [16] (im Folgenden vereinfachend Basisgutachten genannt) soll der hier vorliegenden schalltechnischen Untersuchung inhaltlich zugrunde liegen. Dies beinhaltet, dass alle erfolgten Beschreibungen und Angaben (inklusive Verkehrsdaten) / Planungen im Zuge des o. g. Bebauungsplans und des Untersuchungsbereichs nahezu grundlegend dort entnommen werden können. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die zugrunde zu legende Planung mit den anzunehmenden Gebäudekörpern, welche im Rahmen der Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation mit Planbauten ergänzend zu berücksichtigen ist. (vgl. Kap. 2) 3 Ergänzende Beschreibung der Planung Im Rahmen der hier vorliegenden, schalltechnischen Untersuchung ist für die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation mit Planbauten neben den berücksichtigten Grundlagen aus dem Basisgutachten [16] eine angenommene Baustruktur auf dem

5 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 5 von 18 Plangebiet einzurechnen. Diese zugrunde zu legende Planbebauung [12] wird im nachfolgenden Bild 3.1 dargestellt, wobei die Gebäudehöhen entsprechend dem derzeitigen Entwurf des Bebauungsplans Nr Von-der-Heydt-Straße in Bad Godesberg, Bundesstadt Bonn, (vgl. Bild 3.2 im Basisgutachten [16]) in der maximal zulässigen Gebäudehöhe angenommen werden. Diese Annahmen stellen eine worst case - Situation ( maximale Baukörper ) im Sinne maximaler, zugrunde gelegter Reflexionskörper - bzw. -flächen dar. Bild 3.1: Berücksichtigte Baustruktur im Rahmen der Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation außerhalb des Plangebiets [12], unmaßstäblich

6 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 6 von 18 4 Immissionsorte Die im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung berücksichtigten relevanten Immissionsorte (IO) sind vier umliegende Nachbargrundstücke bzw. Wohnhäuser, wobei sich orientierend vom Plangebiet aus gesehen in jeder Himmelsrichtung ein betrachtetes Grundstück bzw. Wohnhaus befindet. Gemäß den Angaben des Auftraggebers [12] handelt es sich hierbei um die Von-der-Heydt-Straße 5, die Friedrich-Ebert- Straße 23, die Yalovastraße 10 sowie die Theodor-Heuss-Straße 10. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber [12] wird neben einem IO an den jeweiligen Wohnhäusern selbst zudem ein Immissionsort auf den jeweiligen Grundstücken bzw. im Außenwohnbereich (ca. 3 m von der Grundstücksgrenze dem Plangebiet zugewandt entfernt) untersucht. Dabei werden die IO an den Gebäuden selbst für alle relevanten Geschosshöhen untersucht, wohingegen der jeweilige IO auf den Grundstücken auf Höhe des Erdgeschosses bzw. Außenwohnbereichs ermittelt wird. Hinweis: Im Rahmen von schalltechnischen Voruntersuchungen wurden u. a. mehrere Bereiche entlang der vorgenannten Grundstücksgrenzen untersucht, sodass dort orientierend die schalltechnisch kritischen Bereiche bezüglich einer möglichen Pegelerhöhung festgestellt wurden. Die hier aufgeführten IO spiegeln diese kritischen Bereiche wider. In Tabelle 4.1 sind die Immissionsorte sowie deren Bezugshöhe für die schalltechnische Berechnung zusammenfassend aufgeführt. Die Lage der einzelnen Immissionsorte (IO) kann dem Bild 4.1 entnommen werden.

7 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 7 von 18 Tabelle 4.1: Immissionsorte (genaue Lage s. Bild 4.1) Immissionsorte Bezugshöhe IO 1a Von-der-Heydt-Straße 5 Außenwohnbereich (Höhe EG) IO 1b Von-der-Heydt-Straße 5 EG bis einschließlich DG (2. OG) IO 2a Friedrich-Ebert-Straße 23 Außenwohnbereich (EG) IO 2b Friedrich-Ebert-Straße 23 EG bis einschließlich 2. OG IO 2c Friedrich-Ebert-Straße 23 ( Staffelgeschoss ) Staffel-G. (3. OG) IO 3a Yalovastraße 10 Außenwohnbereich (EG) IO 3b Yalovastraße 10 EG bis einschließlich DG (2. OG) IO 4a Theodor-Heuss-Straße 10 Außenwohnbereich (EG) IO 4b Theodor-Heuss-Straße 10 EG bis einschließlich DG (2. OG)

8 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 8 von 18 IO 3b - Yalovastr. 10 IO 2c - Friedrich-Ebert-Str. 23 IO 2b - Friedrich-Ebert-Str. 23 IO 2a - Friedrich-Ebert-Str. 23 IO 3a - Yalovastr. 10 IO 4a - Theodor-Heuss-Str. 10 IO 4b - Theodor-Heuss-Str. 10 IO 1a - Von-der-Heydt-Str. 5 IO 1b - Von-der-Heydt-Str. 5 Bild 4.1: Lageplan [12], mit Darstellung der Immissionsorte, Maßstab 1:750 5 Berechnung der möglichen Reflexion/Pegelerhöhung außerhalb des Plangebiets Eine mögliche Pegelveränderung bzw. Pegelerhöhung außerhalb des Plangebiets an den zu berücksichtigenden vier Nachbargrundstücken bzw. Wohnhäusern ausgelöst durch Reflexionen an den Planbauten lässt sich beim Vergleich der Verkehrsgeräuschsituation ohne und mit Planbauten ableiten. Zur Berechnung dieser Pegelerhöhung wird der Differenzpegel der Verkehrsgeräuschsituation zwischen der Ist-Situation ohne Berücksichtigung der Planbauten und der Plan-Situation mit Berücksichtigung der Planbauten (vgl. Bild 3.1) ermittelt.

9 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 9 von Berechnungsgrundlagen Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem SAOS-NP, Version Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert auf den Regelwerken DIN Schallschutz im Städtebau [6], DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien [7], der RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen [8] und der Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen [9] (vgl. Basisgutachten, Kap. 2 [16]). Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte: Divergenz des Schallfeldes Bodenabsorption Luftabsorption Reflexion an Hindernissen Beugung über Hindernisse Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner- Programm dienen: ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen. die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN). die Emissionspegel der Geräuschquellen. die Absorptionseigenschaften von Hindernissen. Die geometrischen Daten werden durch Digitalisierung gewonnen. Für das Plangebiet wird hierzu das vorhandene Geländeniveau als Bezugsniveau (NN-Höhen auf Basis der Deutschen Grundkarte) zugrunde gelegt. Die Berechnungsergebnisse der Schallpegel für die Immissionsorte werden tabellarisch dargestellt.

10 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 10 von Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel, die auf einen Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den Straßenverkehr nach den RLS-90 [8] und für den Schienenverkehr nach der Schall 03 [9] ohne Schienenbonus (vgl. Kap. 2 im Basisgutachten [16]). Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Daten zum Straßen- und Schienenverkehr entsprechen den zugrunde gelegten Daten im Basisgutachten (vgl. Kap. 4, Basisgutachten [16]) und werden hier zur besseren Lesbarkeit vereinfachend nochmals aufgeführt. Straßenverkehr: Die erforderlichen Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen gemäß RLS-90 für die eingerechneten Streckenabschnitte wurden von dem Verkehrsgutachter ermittelt. [13] In der nachfolgenden Tabelle 5.1 sind die Ausgangsdaten (Prognosewerte für das Jahr 2025) zugrunde gelegt. Es wird bei den berücksichtigten Straßenoberflächen von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt ausgegangen. Tabelle 5.1: Schallemissionswerte (L m,e ) - Straßenverkehr nach RLS-90 Straße (Prognose 2025) DTV in Kfz/24 h Mittlere stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht in Kfz/h Lkw-Anteil Tag/Nacht in % Zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h L m,e Tag/Nacht in db(a) B 9 1. Abschnitt westlich d. Theodor- Heuss-Str., beide Ri. B 9 2. Abschnitt östlich d. Theodor- Heuss-Str., beide Ri. B 9 3. Abschnitt nördlich der B 9 Tunnelzufahrt, beide Ri / 83 2,5 / 1, ,6 / 51, / 210 5,2 / 3, ,0 / 56, / 210 5,2 / 3, ,0 / 56,4

11 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 11 von 18 Straße DTV in Kfz/24 h Mittlere stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht in Kfz/h Lkw-Anteil Tag/Nacht in % Zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h L m,e Tag/Nacht in db(a) Theodor-Heuss-Straße 1. Abschnitt v. Süden; südlich d. Von-der- Heydt-Str., beide Ri. Theodor-Heuss-Straße 2. Abschnitt v. Süden; zw. Von-der-Heydt-Str. u. B 9, beide Ri. Friedrichallee 1. Abschnitt nördlich d. B 9 in Ri. B 9, beide Ri. Friedrichallee 2. Abschnitt nördlich d. B 9, Tunnelzufahrt (B 9) aus Ri. Norden Friedrich-Ebert-Straße 1. Abschnitt von Süden südlich d. Von-der- Heydt-Str., beide Ri. Friedrich-Ebert-Straße 12. Abschnitt v. Süden; zw. Von-der-Heydt-Str. u. B 9, beide Ri. Von-der-Heydt-Straße zw. Friedrich-Ebert-Str. u. Theodor-Heuss-Str., beide Ri. Zeppelinstraße östlich Theodor-Heuss- Straße, beide Ri. Zanderstraße östlich Theodor-Heuss- Straße, beide Ri / 91 2,6 / 1, ,0 / 51, / 91 2,6 / 1, ,0 / 51, / 8 14,3 / 9, ,5 / 44, / 21 3,1 / 2, ,0 / 45, / 5 0,8 / 0, ,3 / 38, / 4 3,8 / 2, ,3 / 38, / 3 4,4 / 3, ,7 / 37, / 13 3,0 / 2, ,5 / 41, / 8 0 / ,4 / 37,6 Yalovastraße 60 4 / 0 3,3 / 3, ,1 / --

12 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 12 von 18 Schienenverkehr: Das Verkehrsaufkommen für den dortigen Untersuchungsbereich, der Bahnstrecke 2630 (Bonn Hbf - Bonn Mehlem), wurde von der Deutschen Bahn AG [14] für den Tag- und Nachtzeitraum als Prognose (Jahr 2025) ermittelt. Der Einfluss von Betonschwellen und der Fahrzeugart werden gemäß Schall 03 [9] mit den entsprechenden Zuschlägen berücksichtigt. Dies gilt auch für den Einfluss von Brücken und Bahnübergängen, wobei diese jedoch nicht in der nachstehenden Tabelle 5.2 enthalten sind, welche die Emissionswerte für die angesetzten Strecken der Deutschen Bahn AG widerspiegelt. (Hinweis: Der sogenannte Schienenbonus (Korrekturwert S = -5 db) wird im Rahmen dieser Untersuchung nicht angesetzt, auch wenn hier nach alter Schall 03 [9] gerechnet wird. Vgl. Kap. 2 im Basisgutachten [16]) Tabelle 5.2: Schallemissionswerte (L m,e ) - Deutsche Bahn AG Schienenverkehr nach Schall 03 [9] (Prognose 2025) Zugart/ Strecke: Scheibenbremsanteil in % Tag/ Nacht in m Zugzahl Zuglänge Geschwindigkeit in km/h Einfluss der Fahrzeugart in db Einfluss der Fahrbahnart in db L m,e Tag/Nacht in db(a) Strecke 2630: RB-E / ,9 / 47,5 RE-E / ,6 / 46,4 RB-VT / ,8 / 43,6 RB-VT / ,9 / 55,2 D/AZ-E 95 1 / ,6 / 51,6 NZ-E 95 1 / ,1 / 53,1 IC-E / ,2 / 50,2 IC-E / ,5 / 53,1 ICE / ,0 / 45,6 GZ-E / ,4 / 63,4 GZ-E / ,3 / 72,0 Gesamt 70,3 / 72,9

13 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 13 von Tabellarische Darstellung und Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse zur Bestimmung der möglichen Reflexion/Pegelerhöhung Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt für die in Kapitel 4 beschriebenen Immissionsorte. Die Lage dieser Immissionsorte kann orientierend dem Bild 4.1 (vgl. Kap. 4) entnommen werden. In der nachfolgenden Tabelle 5.3 erfolgt die Darstellung der Ergebnisse die Beurteilungspegel (aufgrund der besseren Darstellung ungerundet ) für alle am jeweiligen Immissionsort relevanten Geschosshöhen. Des Weiteren erfolgt in dieser Tabelle eine Gegenüberstellung der Ergebnisse, welche durch Differenzbildung die zu erwartende Pegelerhöhung durch Reflexionen (an den berücksichtigten Planbauten, vgl. Bild 3.1) an den untersuchten Immissionsorten bestimmt.

14 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 14 von 18 Tabelle 5.3: Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche ohne sowie mit Planbauten inkl. deren Differenzpegelbildung zur Bestimmung der Reflexion bzw. Pegelerhöhung Immissionsorte (IO) Geschossbzw. Bezugshöhe Beurteilungspegel in db(a) ohne Planbauten mit Planbauten Differenzpegel in db Pegelerhöhung durch Reflexionen IO 1a - Von-der-Heydt-Straße 5 Außenwohnbereich / EG Tag / Nacht Tag / Nacht Tag / Nacht 56,2 / 57,6 53,2 / 53,6-3,0 / - 3,0 EG 56,5 / 58,3 53,7 / 55,3-2,8 / - 3,0 IO 1b - Von-der-Heydt-Straße 5 1. OG 58,6 / 60,5 57,6 / 59,4-1,0 / - 1,1 2. OG (DG) 59,2 / 60,9 59,0 / 60,6-0,2 / - 0,3 IO 2a - Friedrich-Ebert-Straße 23 Außenwohnbereich / EG 52,9 / 53,7 52,2 / 53,1-0,7 / - 0,6 EG 54,4 / 55,8 53,8 / 55,3-0,6 / - 0,5 IO 2b - Friedrich-Ebert-Straße OG 56,1 / 57,7 55,8 / 57,5-0,3 / - 0,2 2. OG 57,9 / 59,6 57,8 / 59,6-0,1 / ± 0,0 IO 2c - Friedrich-Ebert-Straße 23 IO 3a - Yalovastraße OG (Staffel-G.) Außenwohnbereich / EG 57,5 / 59,3 57,5 / 59,3 ± 0,0 / ± 0,0 52,7 / 53,6 53,5 / 54,9 + 0,8 / + 1,3 EG 52,1 / 53,0 52,4 / 53,5 + 0,3 / + 0,5 IO 3b - Yalovastraße OG 54,6 / 55,8 54,9 / 56,3 + 0,3 / + 0,5 2. OG (DG) 56,4 / 57,7 56,9 / 58,4 + 0,5 / + 0,7 IO 4a - Theodor-Heuss-Straße 10 Außenwohnbereich / EG 55,7 / 56,4 55,8 / 56,5 + 0,1 / + 0,1 EG 51,7 / 53,3 51,7 / 53,3 ± 0,0 / ± 0,0 IO 4b - Theodor-Heuss-Straße OG 54,3 / 56,0 54,5 / 56,1 + 0,2 / + 0,1 2. OG (DG) 56,3 / 58,1 56,5 / 58,1 + 0,2 / ± 0,0

15 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 15 von 18 Anhand der Tabelle 5.3 wird ersichtlich, dass sich die Pegel durch Abschirmungen und Reflexionen nach Errichtung der hier zugrunde gelegten Planbauten bzw. der Baustruktur (vgl. Bild 3.1) gegenüber der Situation ohne diese Planbauten an den untersuchten Immissionsorten an den Gebäuden einerseits um bis zu 3,0 db verringern sowie andererseits um bis 0,7 db erhöhen. Im Außenwohnbereich können ebenfalls Verringerungen der Pegel um bis zu 3,0 db erwartet werden, wohingegen die Pegel um bis zu 1,3 db erhöht werden können. Hierbei ist allerdings festzuhalten, dass die vorgenannte Pegelerhöhung von 1,3 db im Außenwohnbereich zur Nachtzeit zu erwarten ist, wobei im Rahmen der üblichen Nutzungszeit des Außenwohnbereichs innerhalb des Tageszeitraums an diesem Immissionsort eine Pegelerhöhung um bis 0,8 db erwartet werden kann. 6 Beurteilung der Reflexion/Pegelerhöhung Wie vorstehend festgestellt, erhöhen sich die Pegel durch Reflexionen nach Errichtung der hier zugrunde gelegten Planbauten bzw. der Baustruktur gegenüber der Situation ohne diese Planbauten im Bereich zweier Immissionsorte (IO 3 und IO 4), wohingegen im Bereich der IO 1 und IO 2 Pegelreduzierungen zu erwarten sind. Bei den unterschiedlichen Immissionsorten an den Gebäuden selbst können neben den Pegelreduzierungen um bis 3,0 db, auch Pegelerhöhungen um bis zu 0,7 db erwartet werden. Im Außenwohnbereich sind im Bereich des am stärksten betroffenen IO 3a innerhalb der üblichen Nutzungszeit (Tageszeitraum) Pegelerhöhungen um bis zu 0,8 db ermittelt worden (innerhalb der Nachtzeit kann an diesem IO von einer Pegelerhöhung um bis 1,3 db ausgegangen werden). Allgemein wird für Pegeländerungen von einer Wahrnehmungsschwelle von 1 db ausgegangen. Darüber hinaus sind Pegeländerungen spürbar bis hin zu einer empfundenen Halbierung/Verdopplung des Lärms bei Pegeländerungen von ca. 10 db. Lediglich der IO 3a im Außenwohnbereich innerhalb der Nachtzeit überschreitet diese Schwelle leicht. Da es sich hier allerdings nicht um eine übliche Nutzungszeit handelt, werden entsprechend für die Beurteilung der Außenwohnbereiche die Pegel innerhalb der Tageszeit als relevant eingestuft. Insgesamt ist festzuhalten, dass bei den vorliegenden Pegelerhöhungen (alle beurteilungsrelevanten Pegelerhöhungen befinden sich unterhalb von 1,0 db) eine spürbare

16 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 16 von 18 Verschlechterung der erlebten Lärmbelastung der Anlieger auszuschließen ist. Im Gegensatz dazu können leichte Verbesserungen (bei 2,8 bzw. 3,0 db Pegelreduzierung) der erlebten Lärmbelastung im Bereich des IO 1a sowie des IO 1b (EG) erwartet werden. Kramer Schalltechnik GmbH Dipl.-Ing. Silke Schmitz (Projektleiter) Dipl.-Ing. Jörn Latz (Messstellenleiter)

17 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 17 von 18 Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der derzeit gültigen Fassung [2] Baugesetzbuch (BauGB) vom [3] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, in der derzeit gültigen Fassung [5] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom [6] DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Beiblatt 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städte-bauliche Planung, Mai 1987 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 2: Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 [7] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [8] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau [9] Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03), Ausgabe Information Akustik 03 der Deutschen Bundesbahn. (gültig bis zum )

18 Projekt-Nr.: /03 vom Seite 18 von 18 [10] Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03), Ausgabe 1990, (Anlage 2 der Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom 12. Juni 1990) in der derzeit gültigen Fassung [11] Ortsbesichtigung am 27. April 2015 [12] Abstimmung / Informationserhalt inkl. zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial vom Auftraggeber, Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft, Bonn, (inklusive Abstimmungen zum Basisgutachten, vgl. [16]) in Telefonaten am 24. März 2015, am 9. April 2015, am 6. Mai 2015, am 27. Juli 2015 sowie per am 23. und 30. Januar 2014, am 30. März 2015, am 9., 10. u. 29. April 2015, am 6. Mai 2015, am 24. Juli 2015 [13] Erhalt Straßenverkehrsdaten von der VSU GmbH, Herzogenrath, in Telefonaten am 9. u. 10. April 2015 sowie per am 9. April 2015 [14] Verkehrsaufkommen in der Prognose für das Jahr 2025 der Bahnstrecke 2630 (Bonn Hbf - Bonn Mehlem) vom 8. April 2014 von der Deutschen Bahn AG, Vorstandsresort Technik, Systemverbund Bahn, Umweltschutz Lärm und Erschütterung (TUM1) [15] Informationserhalt: telefonische Rücksprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Pompetzki, am 4. Mai 2015 [16] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr Von-der-Heydt- Straße in Bad Godesberg, Bundesstadt Bonn, Projekt-Nr.: /02 vom , Kramer Schalltechnik GmbH

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