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- Hansl Michael Geier
- vor 4 Jahren
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1 Seite 1 von 5 Umfrage langfristiger Heilmittelbedarf/Praxisbesonderheiten Umfrage zur Umsetzung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf und zu den bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten Die folgenden Fragen beziehen sich in erster Linie auf Ihre Erfahrungen mit der Umsetzung der Regelungen des langfristigen Heilmittelbedarfs (Diagnoseliste gemäß Anlage 2 der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel nach 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs gemäß 32 Abs. 1a SGB V sowie individuelle Anträge gemäß 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie). Im letzten Teil werden darüber hinaus noch zwei Fragen zu den Bundeseinheitlichen Praxisbesonderheiten gestellt (Diagnoseliste gemäß Anlage 1 der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel nach 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs gemäß 32 Abs. 1a SGB V ). Ihre Rückmeldungen und Anregungen werden wir bei der in diesem hr erstmalig anstehenden Überprüfung der Anlagen 1 und 2 der o.g. Vereinbarung über Praxisbesonderheiten unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs einbringen. Die Umfrage wird selbstverständlich anonymisiert durchgeführt und ausgewertet. Ihre persönlichen Angaben bei der Registrierung dienten ausschließlich der Zugangsregulierung. Diese Daten werden von der KBV weder gespeichert noch mit den Ergebnissen der Umfrage in Verbindung gebracht. Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel.: Link zur "Vereinbarung über Praxisbesonderheiten unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs": hier. Fragebogenbeginn A Angaben zu Ihrer KV-Region und Fachgruppe *1 In welcher KV-Region sind Sie tätig? Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Westfalen-Lippe *2 In welchem Fachgebiet sind Sie tätig? Allgemeinmedizin Chirurgie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Haut- und Geschlechtskrankheiten Innere Medizin (fachärztlich) Innere Medizin (hausärztlich) Kinder- und Jugendmedizin Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie Orthopädie und Unfallchirurgie Physikalische und Rehabilitative Medizin Anderes Fachgebiet B Langfristiger Heilmittelbedarf auf Basis der definierten Diagnoseliste (Anlage 2 der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten) Den in Anlage 2 aufgeführten und per ICD-10-Code definierten einzelnen Diagnosen sind die jeweiligen Diagnosegruppen/Indikationsschlüssel der Heilmittel-Richtlinie zugeordnet. Für die gelisteten, "definierten Diagnosen" hat ein Großteil der Krankenkassen einen Genehmigungsverzicht ausgesprochen. Die darauf entfallenden Verordnungskosten entlasten Ihr für die Wirtschaftlichkeitsprüfung relevantes Verordnungsvolumen. Anlage 2 der "Vereinbarung über Praxisbesonderheiten unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs" ist hier abrufbar. Eine Liste der Krankenkassen, die auf ein Genehmigungsverfahren verzichten, ist hier auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands abrufbar.
2 Seite 2 von 5 *3 Für wie viele Patienten verordnen Sie durchschnittlich im Quartal Heilmittel aufgrund von Diagnosen aus der definierten Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs (Anlage 2)? mehr als 50 *4 Wie bewerten Sie den Umfang der definierten Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs (Anlage 2)? 1 = vollumfänglich; 6 = ungenügend; k.a. = keine Angabe k.a. *5 Fehlen Ihrer Ansicht nach in der definierten Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs (Anlage 2) Diagnosen? 5.1 Welche Diagnosen, die mit denen in der definierten Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs (Anlage 2) vergleichbar sind (bzgl. des Schweregrades, etc.), sollten Ihrer Meinung nach noch aufgenommen werden? C Langfristiger Heilmittelbedarf auf Basis individueller Anträge der Patienten ( 32 Abs. 1 a SGB V bzw. 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie) Die Diagnoseliste in der Anlage 2 zum langfristigen Heilmittelbedarf ist nicht abschließend, so dass Patienten mit einer anderen, vergleichbar schwerwiegenden Schädigung, einen individuellen Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs bei ihrer Krankenkasse stellen können. Die auf genehmigte Anträge entfallenden Verordnungskosten entlasten Ihr für die Wirtschaftlichkeitsprüfung relevantes Verordnungsvolumen. *6 Empfehlen Sie Ihren Patienten, einen individuellen Antrag auf Anerkennung eines langfristigen Heilmittelbedarfs bei der Krankenkasse zu stellen? *6.1 Ich empfehle meinen Patienten einen individuellen Antrag zu stellen,...nur wenn die verordnungsrelevante Diagnose nicht in der definierten Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs (Anlage 2) enthalten ist....wenn die verordnungsrelevante Diagnose nicht in der definierten Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs (Anlage 2) enthalten ist und bei allen Patienten mit Diagnosen der definierten Diagnoseliste deren Krankenkasse auf ein individuelles Genehmigungsverfahren bestehen....unabhängig davon, ob die verordnungsrelevante Diagnose in der definierten Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs (Anlage 2) enthalten ist. *7 Haben Ihre Patienten aufgrund von Diagnosen, die nicht in der definierten Diagnoseliste des langfristigen Heilmittelbedarfs (Anlage 2) aufgeführt sind, jedoch hinsichtlich Schwere und struktureller Schädigung vergleichbar sind, individuelle Anträge bei den Krankenkassen gestellt? Nicht bekant 7.1 Für welche Diagnosen haben die Krankenkassen Genehmigungen ausgestellt?
3 Seite 3 von Für welche Diagnosen haben die Krankenkassen keine Genehmigungen ausgestellt? *7.3 War es erforderlich, dass Sie für Ihre Patienten zusätzliche medizinische Begründungen bereitstellen mussten, damit die Krankenkassen die individuellen Anträge bearbeiten konnten? Gemeint sind Angaben, die über die vom G-BA geforderte Begründung auf der dem Antrag beiliegenden Heilmittelverordnung hinausgehen JA, bei jedem Antrag JA, bei der Mehrzahl der Anträge JA, bei einer geringen Zahl der Anträge NEIN, bei keinem Antrag *8 Wie beurteilen Sie den Umgang der Krankenkassen mit individuellen Anträgen? 1 = sehr gut; 6 = mangelhaft k.a. *9 Haben Sie Kritikpunkte zu den Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf? *9.1 Was kritisieren Sie bei dem Verfahren der individuellen Anträge auf langfristigen Heilmittelbedarf? (Mehrfachantworten möglich) hohe Anzahl der Ablehnungen der Anträge hohe Anzahl der Zurückweisungen der Widersprüche mangelnde Schnelligkeit der Entscheidung der Krankenkasse bei Anträgen und Widersprüchen mangelnde Nachvollziehbarkeit der medizinischen Begründung der Entscheidung des MDK (besonders bei Ablehnungen) Notwendigkeit der Unterstützung der Patienten beim Antrag/Widerspruch Bürokratischer Aufwand für Ihre Praxis (z. B. Nachforderung vom medizinischen Unterlagen) Weitere Kritikpunkte: (Freitextfeld folgt) Keine Kritikpunkte 9.2 Weitere Kritikpunkte zum Verfahren der individuellen Anträge auf langfristigen Heilmittelbedarf: (Falls keine weiteren Kritikpunkte bestehen, auf "weiter" klicken) D Allgemeine Fragen zum langfristigen Heilmittelbedarf *10 Für wie geeignet halten Sie die Regelung des langfristigen Heilmittelbedarfs insgesamt im Hinblick auf eine adäquate und kontinuierliche Heilmittelversorgung schwer und/oder chronisch erkrankter Patienten? 1 = sehr geeignet; 6 = gar nicht geeignet
4 Seite 4 von 5 *11 Leistet die Möglichkeit zur Verordnung über langfristigen Heilmittelbedarf Ihrer Meinung nach einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit schweren Beeinträchtigungen? 11.1 Warum leistet die Möglichkeit zur Verordnung über langfristigen Heilmittelbedarf Ihrer Meinung nach keinen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit schweren Beeinträchtigungen? *12 Sehen Sie sich durch die Möglichkeit der Verordnung über langfristigen Heilmittelbedarf ausreichend vor Regress geschützt? 12.1 Warum sehen Sie sich durch die Möglichkeit der Verordnung über langfristigen Heilmittelbedarf nicht ausreichend vor Regress geschützt? 13 Wie könnte Ihrer Meinung nach das Verfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf verbessert werden? (sollten Sie keine Verbesserungsvorschläge haben oder diese nicht für notwendig erachten, klicken Sie auf "weiter") *14 Bei wem oder wo haben Sie sich über das Genehmigungsverfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf informiert? (Mehrfachantworten möglich) Bei meiner Kassenärztlichen Vereinigung. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bei den Krankenkassen. Bei den Heilmittel-Leistungserbringern. Im Internet/ in Zeitungen/Zeitschriften. Beim Gemeinsamen Bundesausschuss (Merkblatt des G-BA). Bei einer andere Quelle: Ich habe mich gar nicht informiert. *15 Wie beurteilen Sie die Nachvollziehbarkeit der Bestimmungen zum langfristigen Genehmigungsverfahren? 1 = nachvollziehbar; 6 = undurchschaubar *16 Wie beurteilen Sie den Aufwand in Ihrer Praxis bei der Umsetzung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf? 1 = gar nicht aufwendig; 6 = zu aufwendig/ zu bürokratisch
5 Seite 5 von 5 E Bundeseinheitliche Praxisbesonderheiten auf Basis der definierten Diagnoseliste (Anlage 1 der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten) Den in Anlage 1 aufgeführten und per ICD-10-Code definierten einzelnen Diagnosen, sind die jeweiligen Diagnosegruppen/Indikationsschlüssel der Heilmittel-Richtlinie zugeordnet. Für manche Diagnosen gelten die Verordnungen nur für eine bestimmte Dauer nach dem Akutereignis oder ab einem bestimmten Schweregrad als Praxisbesonderheit. Die darauf entfallenden Verordnungskosten sind im Zuge der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Ihrem Verordnungsvolumen abzuziehen. Ein Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen ist für Praxisbesonderheiten nach Anlage 1 der Bundesvereinbarung nicht erforderlich! Anlage 1 der "Vereinbarung über Praxisbesonderheiten unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs" ist hier abrufbar. *17 Fehlen in der Diagnoseliste über Praxisbesonderheiten (Anlage 1) Diagnosen? 17.1 Welche Diagnosen fehlen in der Diagnoseliste über Praxisbesonderheiten (Anlage 1)? *18 Sind Ihnen Diagnosen bekannt, die nicht in der Diagnoseliste über Praxisbesonderheiten (Anlage 1) aufgeführt sind, jedoch im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach 106 SGB V, ggf. regelmäßig als individuelle Praxisbesonderheit anerkannt werden? 18.1 Welche Diagnosen sind Ihnen bekannt, die nicht in der Diagnoseliste über Praxisbesonderheiten (Anlage 1) aufgeführt sind, jedoch im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach 106 SGB V, ggf. regelmäßig als individuelle Praxisbesonderheit anerkannt werden?
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