RUNDSCHREIBEN INHALT. 6. Genehmigungsverzicht bei Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen

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1 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 8 vom 25. August PZR-Zuschuss - Informationen für die Zahnarztpraxis 2. Kein Honorar aufgrund fehlender oder unklarer Mitgliedschaften 3. Auswahl der Krankenkasse - EU-versicherter Patienten 4. Aktuelles aus der Abrechnung -> GOÄ-Nr Datum der Zuschussfestsetzung bei Wiederherstellungsmaßnahmen 6. Genehmigungsverzicht bei Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen Ersatzkassen - Hinweis der KKH 7. Einreichungstermine für die Monats- und Quartalsabrechnung 8. Kassenänderung 9. Punktwertübersicht III. Quartal Vertreterversammlung am Fortbildungsveranstaltungen der KZV Berlin 12. Fortbildungsveranstaltungen des Philipp-Pfaff-Instituts Rundschreiben Nr. 8/2015 1

2 1. PZR-Zuschuss - Informationen für die Zahnarztpraxis Die KZBV hat die Angebotsvielfalt bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) zum Anlass genommen, eine Umfrage bei den gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen. Gefragt wurde, wie sich die konkrete Leistung der jeweiligen Kasse im Zusammenhang mit einer PZR gestaltet, ob es Absprachen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) gibt und ob der Zahnarzt frei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann. Hinweis: Ein Teil der Angebote basiert auf sogenannten Selektivverträgen und hat damit eine Einschränkung der freien Zahnarztwahl zur Folge. Die Umfrage-Ergebnisse und ein Plakat für die Verwendung in Ihrer Praxis finden Sie online unter 2. Kein Honorar aufgrund fehlender oder unklarer Mitgliedschaften Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass vermehrt Patienten zu Kassenlasten behandelt werden, welche Ihnen weder eine egk noch einen anderen gültigen Anspruchsnachweis vorlegen. Bei diesen Patienten müssen Sie laut der Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte für die Behandlung eine Privatvergütung verlangen. Reicht der Patient/die Patientin innerhalb von 10 Tagen eine gültige egk oder einen anderen gültigen Anspruchsnachweis nach, zahlen Sie die entrichtete Vergütung zurück und können den Behandlungsfall in Ihrer Quartalsabrechnung über die KZV Berlin zu Kassenlasten abrechnen. Ausnahme: Im Falle der Notfallbehandlung eines in der Zahnarztpraxis bislang unbekannten Versicherten ist die Abrechnung aufgrund der Angaben des Versicherten oder der Angaben anderer Auskunftspersonen durchzuführen. Die egk ist innerhalb von 10 Tagen nachzureichen. Wird sie nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, können Sie eine Privatvergütung verlangen. Für eine weiterführende Behandlung muss eine gültige egk eingelesen werden oder der Patient/die Patientin erhält eine Behandlung nach Privatvergütung. Die Patienten sind verpflichtet, die egk bei jeder Inanspruchnahme eines Zahnarztes mit sich zu führen. Hat der Patient/die Patientin aufgrund eines Kassenwechsels noch keine egk, erhält er/sie einen Anspruchsnachweis von der Krankenkasse. Sie fertigen an dem ersten Behandlungstag des Quartals von dem Nachweis eine Kopie an, welche Sie sich vom Patienten unterschreiben lassen und bewahren diese für 4 Jahre in der Praxis auf. Anspruchsnachweise, die nicht aus demselben Behandlungsquartal sind, können wir aus den genannten Gründen nicht akzeptieren. Für alle Fälle, die Sie ohne gültigen Versicherungsnachweis (wie oben genannt den Nachweis für 4 Jahre in der Praxis aufbewahren) online übermitteln, erhalten Sie keine Honorierung. Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse, unsere erneuten Hinweise zu beachten. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Homepage Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline kch@kzv-berlin.de Rundschreiben Nr. 8/2015 2

3 3. Auswahl der Krankenkasse - EU-versicherter Patienten Bei der Bearbeitung der Quartalsabrechnung II/15 ist aufgefallen, dass Patienten, welche in der EU krankenversichert sind und Ihnen eine Europäische Krankenversicherungskarte vorlegen, leider nicht immer über Berliner Krankenkassen abgerechnet werden. Ausschlaggebend für die Auswahl der Kasse ist der derzeitige Aufenthaltsort des Patienten, welcher in der Regel Berlin ist. Achten Sie bitte auf das Wohnortkennzeichen (Berlin = 00072) bzw. die korrekte Berliner Postleitzahl bei Aufnahme der Kasse in den Patientenstammdaten Ihrer Praxissoftware. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Homepage Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Hotline kch@kzv-berlin.de 4. Aktuelles aus der Abrechnung -> GOÄ-Nr. 70 Da uns immer wieder Anfragen hinsichtlich der Abrechnung der GOÄ-Nr. 70 erreichen, möchten wir nachfolgend das Wesentliche darstellen: Die GOÄ-Nr. 70, welche unter der Nr abgerechnet wird, ist für eine schriftliche Ausstellung einer kurzen Bescheinigung, eines kurzen Zeugnisses oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrechnungsfähig. Jedoch muss diese zur Durchführung von gesetzlichen Aufgaben der Krankenkassen oder des Medizinischen Dienstes nötig sein. Oft wird angenommen, dass diese auch für die Ausstellung von einem Rezept, Bonusheft, Röntgenpass, einer Überweisung oder einem Formular im Rahmen der GKV-Gutachten abgerechnet werden kann. Des Weiteren ist das Ausstellen einer Anwesenheitsbescheinigung für den Arbeitgeber/ Schule, zur Dokumentation des Praxisbesuches oder für eine Bescheinigung für die Zahnzusatzversicherungen nicht über die GOÄ-Nr. 70 abrechenbar. Dies ist keine vertragszahnärztliche Leistung und kann dem Patienten ausschließlich privat - nach 612 BGB bzw. 670 BGB in Rechnung gestellt werden. Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline kch@kzv-berlin.de 5. Datum der Zuschussfestsetzung bei Wiederherstellungsmaßnahmen Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals daran erinnern: Bei Wiederherstellungs- und Erweiterungsmaßnahmen nach den Befund-Nummern 6.0 bis 6.9 und 7.3, 7.4 und 7.7 sind keine vorherigen Genehmigungen durch die Krankenkassen erforderlich. Somit muss hier kein Genehmigungsdatum übermittelt werden. Immer wieder werden uns Fälle mit einem fiktiven Datum der Zuschussfestsetzung übermittelt, was zu Berichtigungsanträgen der Krankenkassen führt. Rundschreiben Nr. 8/2015 3

4 Ein Datum in dem Feld V. Zuschussfestsetzung darf nur übermittelt werden, wenn der Heilund Kostenplan (HKP) von der Krankenkasse genehmigt wurde. Dies gilt bei Fällen mit Wiederherstellungsmaßnahmen, die weiterhin der Genehmigungspflicht unterliegen. Dazu gehören: die sogenannten Härtefälle Versicherte mit Statusergänzung 4 (Personenkreis gem. 264 Abs. 2 SGB V Sozialhilfe), Versicherte mit Statusergänzung 5 (Personenkreis gem. 16 Abs. 3a SGB V - Ruhen eines Leistungsanspruches), Versicherte mit Statusergänzung 6 (Anspruchsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz), Versicherte mit Statusergänzung 7 oder 8 (EU-/Zwischenstaatliches Abkommen). Wir weisen daher nochmal darauf hin: Bitte achten Sie auf die gespeicherte Statusergänzung der egk. Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline ze@kzv-berlin.de 6. Genehmigungsverzicht bei Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen Ersatzkassen - Hinweis der KKH Die Kaufmännische Krankenkasse hat uns um nochmaligen Hinweis an die Berliner Zahnärzteschaft gebeten, dass für die vdek Versicherten keine Kostenübernahme für Kiefergelenkserkrankungen eingeholt werden muss. Es kommt immer wieder vor, dass doch noch Behandlungspläne bei der KKH eingehen. Wir bitten nochmals um Beachtung. Welche Krankenkassen benötigen eine Kostenübernahme und welche nicht? (siehe KZV-Internetseite: Genehmigungsverfahren für KB nicht notwendig: AOKen / BKKen / Knappschaft / SVLFG / IKKen*(Sonderregelung IKK Brandenburg und Berlin) mit Patientenwohnsitz innerhalb Berlins bzw. mit der Wohnortkennzeichnung von Berlin (00072) AOK Nordost (Kassennummern: , , ) BKK mhplus (siehe Hinweis im Rundschreiben Nr. 3/2014) IKK* Brandenburg und Berlin mit der Kassennummer: vdek Rundschreiben Nr. 8/2015 4

5 Genehmigungsverfahren für KB notwendig: AOKen / BKKen / Knappschaft / SVLFG / IKKen* mit Patientenwohnsitz außerhalb Berlins bzw. mit fremder Wohnortkennzeichnung (z. B Brandenburg). Ausnahme: IKK* Brandenburg und Berlin mit der Kassennummer: Alle Krankenkassen (Statusergänzung 6/7/8) mit nicht eingelesener egk Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline kb@kzv-berlin.de 7. Einreichungstermine für die Monats- und Quartalsabrechnung Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf die Einreichungstermine für die Monatsund Quartalsabrechnungen hin: Einreichungstermine für die Monatsabrechnung (ZE, PAR und KBR) für Online- und Papierabrechnungen: Die Einreichung muss bis zum letzten Tag eines jeden Monats erfolgen! Fällt der letzte Tag eines Monats auf ein Wochenende/Feiertag, ist der darauf folgende Werktag der offizielle Abgabetermin. Einreichungstermine für die Quartalsabrechnung (KFO und KCH) für Online- und Papierabrechnungen: Die Einreichung muss bis zum fünften Tag des ersten Monats im Quartal erfolgen! (Bsp.: 5.Januar / 5.April / 5.Juli / 5.Oktober) Fällt der 5. des ersten Monats im Quartal auf ein Wochenende/Feiertag, ist der darauf folgende Werktag der offizielle Abgabetermin. 80 %ige Vorauszahlung für die Zahnersatzabrechnung Die Teilnahme an einer 80 %igen Vorauszahlung können wir nur gewährleisten, wenn Ihre ZE- Abrechnung fristgemäß bis zum letzten Tag eines jeden Monats bei der KZV Berlin eingereicht wird. Bei einer späteren Einreichung können wir eine Vorauszahlung nicht mehr garantieren! Formulare zur 80 %igen Vorauszahlung: Es gibt jeweils ein Formular für die Online-Abrechnung und eines für die Disketten-/Papierabrechnung. Formular für Onlineabrechnung - Antrag auf ZE-Vorauszahlung bei Online-Abrechnung Vorteil bei der Onlineabrechnung ist, dass Sie das Formular nur einmalig ausfüllen und an die KZV Berlin senden müssen. Dieses Formular gilt dann bis auf Widerruf! (Sollten Sie Ihre Daten ausnahmsweise nicht elektronisch übermitteln können und Sie reichen dafür eine Papierabrechnung ein, dann müssen Sie dieser Abrechnung das unten genannte Formular für die Papierabrechnung Antrag auf ZE-Vorauszahlung - Anlage zur ZE-Abrechnung beifügen) Rundschreiben Nr. 8/2015 5

6 Formular für Disketten-/Papierabrechnung - Antrag auf ZE-Vorauszahlung - Anlage zur ZE-Abrechnung Für die Disketten-/Papierabrechnung verwenden Sie bitte ausschließlich das Formular Antrag auf ZE-Vorauszahlung - Anlage zur ZE-Abrechnung. Zur besseren Unterscheidung ist oben auf dem Formular ein Balken mit entsprechendem Hinweis auf die Disketten-/Papierabrechnung. Wenn Sie den Weg der Disketten- oder Papierabrechnung wählen, müssen Sie das Formular zu jeder monatlichen Abrechnung erneut ausfüllen/unterschreiben und mit der Abrechnung bei der KZV Berlin einreichen. Bitte beachten Sie, dass diese Formulare ausschließlich von der/dem Vertragszahnärztin/ Vertragszahnarzt unterschrieben werden dürfen und verwenden Sie bitte nur die aktuellen Vorauszahlungsformulare! Wir legen beide Formulare diesem Rundschreiben bei. Außerdem stehen sie Ihnen als Download auf unserer Homepage unter zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner/innen erreichen Sie unter den Hotlines par@kzv-berlin.de kb@kzv-berlin.de ze@kzv-berlin.de kch@kzv-berlin.de kfo@kzv-berlin.de 8. Kassenänderung Adressenänderung BKK family Kassennummer neue Adresse ab sofort: BKK family Bahnstraße Wiesbaden Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline bkv@kzv-berlin.de 9. Punktwertübersicht III. Quartal 2015 In der Anlage erhalten Sie die aktuelle Punktwertübersicht der fremden Wohnortkassen für das III. Quartal Die Punktwertlisten können Sie auch auf unserer KZV-Internetseite einsehen Ihre Ansprechpartnerinnen erreichen Sie unter der Hotline bkv@kzv-berlin.de Rundschreiben Nr. 8/2015 6

7 10. Vertreterversammlung am Die nächste Vertreterversammlung der KZV Berlin findet am Montag, , um 19:00 Uhr statt. Wir laden alle interessierten Vertragszahnärzte hierzu herzlich ein. Die Sitzung ist für die Berliner Zahnärzteschaft öffentlich, soweit sie sich nicht mit personellen Angelegenheiten oder Grundstücksgeschäften befasst. 11. Fortbildungsveranstaltungen der KZV Berlin Herbstsymposium Endodontie und was danach kommt Nach großem Zuspruch und dem positiven Echo der vergangenen Jahre findet am 06. und das 4. Herbstsymposium der KZV Berlin gemeinsam mit der Zahnärztekammer Berlin und dem Philipp-Pfaff-Institut statt. Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie in der Anlage. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Bludau Tel.: Frau Vehabovic Tel.: Praktische Übungen: "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis" Bei der Fortbildung der KZV Berlin geht es um Notfälle in der zahnärztlichen Praxis. Es finden zwei Veranstaltungen in der KZV Berlin statt. Die Inhalte sind gleich: Samstag, , in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr Samstag, , in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Formular an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs nach berücksichtigt. Für die Teilnahme werden entsprechend den Richtlinien der BZÄK/KZBV/ DGZMK 5 Fortbildungspunkte vergeben. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Bludau Tel.: Frau Vehabovic Tel.: sekretariate@kzv-berlin.de 12. Fortbildungsveranstaltungen des Philipp-Pfaff-Instituts Zu Ihrer Information übermitteln wir Ihnen in der Anlage aktuelle Kursangebote. Bei Interesse melden Sie sich bitte schriftlich beim Philipp-Pfaff-Institut an: Fax: info@pfaff-berlin.de Telefonisch erreichen Sie das Team des Instituts montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Karsten Geist Rundschreiben Nr. 8/2015 7

8 Bitte verwenden Sie dieses Formular einmalig, wenn die ZE-Abrechnung online bei der KZV Berlin eingereicht wird. An die KZV Berlin Georg-Wilhelm-Str Berlin Antrag auf ZE-Vorauszahlung bei Online-Abrechnung Beantragt wird die regelmäßige 80%ige Vorauszahlung auf den jeweiligen Gesamtkassenzuschuss der ZE-Abrechnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Entscheidung über den Antrag liegt im Ermessen der KZV Berlin. Die Bewilligung der regelmäßigen Vorauszahlung kann jederzeit durch die KZV Berlin widerrufen werden. Der Vorauszahlungsbetrag geht aus den zur Abrechnung eingereichten Daten hervor. Die abgerechneten Leistungen sowie die Material- und Laborkosten entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und der KZV Berlin. Endgültige Korrekturen durch die KZV Berlin können erst in den tatsächlichen ZE- Abrechnungen berücksichtigt werden und eine Vorauszahlung kann nur erfolgen, soweit keine Honorarrückzahlungsansprüche der KZV Berlin bestehen. Der jeweils geltende Zinssatz wird mit der monatlichen ZE-Vorauszahlung verrechnet. Ein Verzicht auf die ZE-Vorauszahlung kann bis zum Ende des Kalendermonats für den Folgemonat erklärt werden Datum Unterschrift der Vertragszahnärztin/ Abrechnungsstempel des Vertragszahnarztes Intern für KZV Berlin.... Datum Bewilligungsvermerk Buchungsvermerk Stand: Januar 15

9 Bitte verwenden Sie dieses Formular jeweils monatlich, wenn die ZE-Abrechnung per Diskette oder per Papier bei der KZV Berlin eingereicht wird. An die KZV Berlin Georg-Wilhelm-Str Berlin Antrag auf ZE-Vorauszahlung - Anlage zur ZE-Abrechnung Abrechnungsmonat:... Gesamtkassenzuschuss Vorauszahlung 80 % Der Vorauszahlungsbetrag geht aus den zur Abrechnung eingereichten Daten hervor. Die abgerechneten Leistungen sowie die Material- und Laborkosten entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und der KZV Berlin. Die Entscheidung über den Antrag liegt im Ermessen der KZV Berlin. Endgültige Korrekturen durch die KZV Berlin können erst in den tatsächlichen ZE-Abrechnungen berücksichtigt werden und eine Vorauszahlung kann nur erfolgen, soweit keine Honorarrückzahlungsansprüche der KZV Berlin bestehen. Der jeweils geltende Zinssatz wird mit der monatlichen ZE-Vorauszahlung verrechnet Datum Unterschrift der Vertragszahnärztin/ Abrechnungsstempel des Vertragszahnarztes Stand: Feb. 2012

10 Anlage zum Rundschreiben Nr. 8/2015 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Wohnortkassen und Fremdkassen Punktwerte III. Quartal 2015 Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn der Patient in dem jeweiligen KZV Bereich wohnhaft ist (WOP Kassen) oder es sich um keine Wohnortkasse handelt. Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn die egk des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. AOK BKK IKK SVLFG (LKK) Knappschaft KZV Nr. KZV Regionalkennzeichen 02 Baden-Württemberg 0,9875 1,0290 0,9875 1,0349 0,9862 1,0321 0,9869 1, , 74, 78, 80 0,9864 1, Niedersachsen 0,9238 1,0241 0,9238 1,0241 0,9238 1,0241 0,9238 1, ,9238 1, Rheinland-Pfalz KCH, PAR 0,9644 KB 0,8358 1,0609 KCH, PAR 0,9644 KB 0,8358 1,0609 KCH, PAR 0,9644 KB 0,8358 1,0609 KCH, PAR 0,9644 KB 0,8358 1, KCH, PAR 0,9644 KB 0,8358 1, Bayern 0,9392 1,0450 0,9959 1,1073 0,9394 1,0450 0,9765 1, ,9959 1, Nordrhein 0,9939 1,1253 0,9678 1,0957 0,9678 1,0957 0,9687 1, ,9678 1, Hessen 0,9985 1,0472 0,9993 1,0472 0,9995 1,0478 1,0004 1, ,9995 1, Bremen 0,9252 0,9770 0,9252 0,9770 0,9252 0,9770 0,9252 0, ,9252 0, Hamburg 0,9945 1,0471 0,9945 1,0502 0,9945 1,0471 0,9945 1, ,9945 1, SOZ Hamburg 1,0144 1, Saarland 0,9820 1,0322 0,9820 1,0522 0,9820 1,0522 0,9820 1, ,9820 1, Schleswig-Holstein 0,9945 1,0359 0,9945 1,0621 0,9945 1,0359 0,9945 1, ,9945 1, SOZ Schleswig-Holstein 0,9945 1, Westfalen-Lippe 0,9915 1,0300 0,9915 1,0300 0,9915 1,0300 0,9915 1, ,9915 1,0300 Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes: AOK 0, BKK 0, IKK 0, LKK 0, Knappschaft 0,8650 Für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert: 0,8358 Seite 1 von 2 Stand:

11 Anlage zum Rundschreiben Nr. 8/2015 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Wohnortkassen und Fremdkassen Punktwerte III. Quartal 2015 Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn der Patient in dem jeweiligen KZV Bereich wohnhaft ist (WOP Kassen) oder es sich um keine Wohnortkasse handelt. Diese Punktwerte sind anzusetzen, wenn die egk des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. KZV Nr. KZV AOK BKK IKK SVLFG (LKK) Regionalkennzeichen 52 Mecklenburg-Vorp. 0,9328 0,9705 0,9698 0,9800 0,9361 0,9767 0,9182 1, ,8620 0, IKK Nord Kassennummern Patient wohnt in M-V Knappschaft ,9361 0, Brandenburg 0,9668 1,0182 0,9407 0,9850 0,9350 1,0000 0,9182 1, ,8829 0, Sachsen-Anhalt 0,9634 1,0544 0,9081 0,9939 0,9353 1,0350 0,9182 1, ,9353 1, IKK gesund plus Kassennummer ,9353 1, Patient wohnt in S-A 55 Thüringen 0,9700 1,0900 0,9700 1,0787 0,9450 1,0480 0,9182 1, ,9800 1, Sachsen 0,9700 1,0900 0,9650 1,0900 0,9718 1,0762 0,9182 1, ,9650 1,0779 Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZVen gemeldeten Punktwerten kann die KZV Berlin wegen ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. Alle Änderungen sind "f e t t" gedruckt Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter der Sammelnummer , Fax , bkv@kzv-berlin.de Seite 2 von 2 Stand:

12 Zahnmedizin Herbstsymposium 2015 Endodontie und was danach kommt Freitag, Samstag, :00 Begrüßung Dr. Jörg-Peter Husemann Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin Dr. Wolfgang Schmiedel Präsident der Zahnärztekammer Berlin 16:15 bis 17:00 Endodontie 2015 was? wie? womit? Vortrag 1. Teil Prof. Dr. Michael Hülsmann, Göttingen Oberarzt der Poliklinik für Präventive Zahnmedizin, Parodontologie und Kariologie, Universitätsmedizin Göttingen Kurze Pause 17:30 bis 18:30 Endodontie 2015 was? wie? womit? Vortrag 2. Teil Prof. Dr. Michael Hülsmann, Göttingen Oberarzt der Poliklinik für Präventive Zahnmedizin, Parodontologie und Kariologie, Universitätsmedizin Göttingen 18:45 Eröffnung des Get-together 10:00 Begrüßung Dr. Jörg Meyer 10:10 bis 11:10 Wurzelstifte wann? was? wie? Prof. Dr. Matthias Kern, Universität Kiel Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik, Propädeutik und Werkstoffkunde, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel Kurze Pause 12:00 bis 13:00 Chirurgie des Zahnerhalts was ist möglich, was ist nötig, was ist wirtschaftlich? Prof. Dr. Dr. Bodo Hoffmeister Ärztlicher Direktor, Charité - Universitätsmedizin Berlin Gemeinsames Mittagessen 14:00 bis 15:00 Mit der GOZ an die Wurzel Dr. Helmut Kesler Mitglied des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin, Referat GOZ Herbstsymposium 2015 Fortbildungspunkte: Freitag 4 Punkte, Samstag 6 Punkte Kursgebühr: 100 Euro Weitere Informationen: Rundschreiben von KZV Berlin 15:15 Verabschiedung Dr. Jörg Meyer Moderation des Herbstsymposiums Dr. Jörg Meyer Referent Öffentlichkeitsarbeit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin 22 MBZ

13 ANMELDUNG Fax an Ich melde mich verbindlich für das Herbstsymposium der KZV Berlin gemeinsam mit der ZÄK Berlin und dem PPI an. Thema: Endodontie und was danach kommt Das Herbstsymposium findet am Freitag, , Freitag, , Samstag, , statt. von 16:00 bis 18:30 Uhr ab ca. 18:45 Uhr Get together von 10:00 bis 15:30 Uhr Referenten: Prof. Dr. Michael Hülsmann, Prof. Dr. Matthias Kern Prof. Dr. Dr. Bodo Hoffmeister, Dr. Helmut Kesler Ich nehme an beiden Tagen teil Ich nehme nur am.... teil Ich nehme zusätzlich am Get-together teil Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr in Höhe von 100,00 (inkl. Get-together) pro Teilnehmer von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Die Teilnahmegebühr von 100,00 wird auch dann erhoben, wenn Sie nur an einem Tag teilnehmen möchten. Sofern eine angemeldete Person nicht am Herbstsymposium teilnimmt, fällt die Teilnahmegebühr dennoch an und wird vom Honorarkonto abgebucht. Der Veranstaltungsort wird Ihnen mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK für den Freitag 4 und für den Samstag 6 Fortbildungspunkte vergeben. Name Zahnärztin/Zahnarzt Praxis bzw. Nummernstempel Datum und Unterschrift des Praxisinhabers

14 Fax Rückantwort ANMELDUNG Zur Teilnahme an den praktischen Übungen, Notfälle in der zahnärztlichen Praxis, melde ich mich an: Samstag, den 10. Oktober :00 bis 12:00 Uhr oder Veranstaltungsort: 13:00 bis 16:00 Uhr KZV Berlin, Georg Wilhelm Str. 16, Berlin. Referenten: Dr. Peter Kircher und Dr. Bernd Möhrke Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50,00 pro Teilnehmer von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Sofern eine angemeldete Person nicht an der Fortbildung teilnimmt, fällt die Teilnahmegebühr dennoch an und wird vom Honorarkonto abgebucht. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 5 Fortbildungspunkte vergeben. Teilnehmerinnen/Teilnehmer Praxis bzw. Nummernstempel Datum und Unterschrift des Praxisinhabers

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