Sehr geehrter Herr Dr. Rapp-Frick, meine sehr geehrten Damen und Herren,
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- Harry Boer
- vor 8 Jahren
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1 Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) Vortrag von Michael Brosch, Leiter Gebäudemanagement beim Märkischen Kreis, zur Veranstaltung in der SIHK zu Hagen am 26. April 2012 Sehr geehrter Herr Dr. Rapp-Frick, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich mich bedanken, dass ich im Rahmen dieser hochkarätigen Veranstaltung zum Thema Tariftreuegesetz Gelegenheit habe, eine kurze Einschätzung aus Sicht eines öffentlichen Auftraggebers abzugeben! Ich darf kurz was zu meiner Person sagen, da ich recht kurzfristig hier für einen anderen Referenten einspringen durfte: Mein Name ist Michael Brosch, ich leite das Gebäudemanagement beim Märkischen Kreis. In meinem Verantwortungsbereich werden jedes Jahr Bau-, Dienstleistungen und allgemeine Beschaffungen sowie freiberufliche Leistungen mit einem Volumen von deutlich über 10 Mio. getätigt, ein stark steigender Prozentsatz davon auch für andere Kommunen, immer häufiger auch in europaweiten Verfahren. Das Tariftreuegesetz betrifft meinen Verantwortungsbereich daher unmittelbar! Von Haus aus bin ich kein Jurist, sondern ich habe Verwaltung und Betriebswirtschaft gelernt. Wir haben soeben im Vortrag von Frau Dr. Heike Rieder gehört, welche Zielsetzungen sich hinter dem Tariftreuegesetz verbergen und ich will daher direkt vorwegschicken: Ich halte diese Zielsetzungen für absolut erstrebenswert, das gilt vor allem für einen auskömmlichen Arbeitslohn im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge. Insbesondere für eine Kreisverwaltung ist es wichtig, dass Menschen, die 40 Stunden die Woche arbeiten, von dem verdienten Geld leben können und nicht aufstocken müssen. Es ist deswegen für eine Kreisverwaltung wichtig, weil alles Andere einerseits menschlich unerträglich wäre, zum Anderen aber auch ökonomisch höchst
2 zweifelhaft wäre denn: Aufstocker belasten den Kreishaushalt über die Kosten der Unterkunft nur an anderer Stelle und das oft dauerhaft! Auch die ökologische Ausrichtung öffentlicher Beschaffungen findet grundsätzlich meine volle Unterstützung. Bei den Zielen sind wir uns also einig, kommen wir zu den Instrumenten. Was wünsche ich mir als öffentlicher Auftraggeber als Grundlage für die Beschaffungen, die abzuwickeln sind? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in meinem Fachdienst täglich intensiv mit Vergabe beschäftigten haben mir folgenden Wunsch mit auf den Weg gegeben: Wir möchten für unsere Vergaben eine klare, transparente, nachprüfbare, gerechte und vor allem unbürokratische gesetzliche Grundlage haben! Die Kommunalen Spitzenverbände haben umfangreich Stellung bezogen zu den Praxisproblemen, die mit den ersten Entwürfen des Tariftreuegesetzes verbunden waren. Leider sind die Anregungen nicht erkennbar in das Gesetz eingeflossen und daher will ich versuchen, Ihnen anhand weniger Beispiele zu beschreiben in welchem Dilemma sich öffentliche Vergabestellen künftig befinden. Punkt 1: Komplexität der Beschaffung/Korruptionsschutz Vergabe ist auch heute schon ein sehr komplexer Akt, in dem angefangen von europäischen Normen bis hinunter zum kreiseigenen Satzungsrecht alle staatlichen Ebenen mit regeln und regulieren. Wenn nun neben den bekannten Vergabegesichtspunkten Tariftreue, Umweltkriterien, ILO-Kernarbeitszeitnormen und Gleichstellungs- bzw. Frauenförderungsgesichtspunkte mit zu berücksichtigen sind, dann wird Vergabe zu einem wissenschaftlichen Prozess, der künftig möglicherweise nur noch von Volljuristen ausgeübt werden kann. Aus der Praxis kann ich Ihnen sagen: Die hab ich nicht. Also übernehmen das Verwaltungsleute, die über lange Zeit für viel Geld fortgebildet werden müssen. Bis sie so weit sind, dass sie sich im Dickicht der Vorschriften halbwegs sicher bewegen vergeht ein langer Zeitraum. Und wenn dieser Punkt erreicht ist, gebietet der Korruptionsschutz in öffentlichen Verwaltungen oftmals, dass die Stelleninhaber wechseln müssen, damit sie nicht empfänglich werden für Zuwendungen schwarzer Schafe bei den Auftragnehmern, die wir ja zu recht aussondern wollen!
3 Punkt 2: Fehleranfälligkeit öffentlicher Beschaffungen/Rechtsschutz Mit jedem neuen Kriterium, das bei Beschaffungen der öffentlichen Hand zu berücksichtigen ist, steigt die Gefahr, fehlerhafte Vergabeentscheidungen zu treffen! Das ist besonders problematisch im Umfeld einer insgesamt steigenden Klagebereitschaft bei verschiedenen öffentlichen Auftragnehmern. Fraglich ist für mich, ob das Tariftreuegesetz künftig drittschützende Wirkung haben wird. Im Ergebnis würde damit aus meiner Sicht für den Bereich der Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte ein neuer, eigenständiger Rechtsweg eröffnet mit dem Risiko, dass Zuschlags- und Bindefristen nicht eingehalten werden können. Das wäre im Unterschwellenbereich neu! Punkt 3: Fehlender Bezug der Kriterien untereinander Für größere Beschaffungen, bei denen alle neuen und alten Kriterien anwendbar sind, fehlt mir persönlich eine Zielhierarchie. Beispiel: Eine leere Kreiskasse in Verbindung dem verbindlich anzuwendenden gemeindlichen Haushaltsrecht zwingt mich grundsätzlich, den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen und lässt nur bedingt Raum für die Berücksichtigung weniger wirtschaftlicher Angebote von Firmen, die den Auftrag etwas umwelt- oder frauenfreundlicher ausführen möchten. Zielkonflikte sind vorprogrammiert! Punkt 4: Längere Dauer öffentlicher Vergaben: Mit jedem zusätzlichen Vergabekriterium steigt der Zeitaufwand, der mit der Vergabe selbst verbunden ist. Dies gilt sowohl im Vorfeld der Ausschreibung als auch bei der Auswertung der Angebote. Die daraus folgende Verlängerung von Zuschlags- und Bindefristen dürfte für kleine und mittelständische Unternehmen problematisch sein, da Sie Kapazitäten innerhalb des Unternehmens für einen erwarteten Auftrag reservieren müssen, den sie vielleicht gar nicht bekommen. Gerade bei Bauprojekten, wo bekanntlich der VOB-Grundsatz der gewerkeweisen Vergabe gilt, könnten einzelne Klagen (ich hatte es beim Rechtsschutz gerade schon angedeutet) zu einer erheblichen Verlängerung von Projektlaufzeiten in öffentlichen Verwaltungen führen. Punkt 5: Zusatzkosten durch externe Beratungsleistungen: Bereits heute sind bestimmte Vergaben für eine Gebietskörperschaft der Größenklasse Märkischer Kreis ohne externe Hilfestellung nicht mehr
4 rechtssicher umsetzbar. Ich denke beispielsweise an die kürzlich bei uns durchgeführten europaweiten Ausschreibungen im Bereich von Strom, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen oder Sachversicherungen. Der Aufwand für solche externen Beratungen dürfte durch das Tariftreuegesetz noch mal deutlich steigen. Experten aus den Bereichen des Sozialversicherungsrechts oder des Umweltrechts sind üblicherweise in den kommunalen Vergabestellen überhaupt nicht vorhanden! Das macht nicht nur die Vergabe selbst problematisch, sondern auch die Kontrolle der Auftragnehmer, so weit sie den öffentlichen Vergabestellen obliegt. Punkt 6: Kontrolle Mir ist im Moment noch nicht ganz klar, wie das in der Praxis funktionieren soll. Einerseits kann ich als öffentlicher Auftraggeber die umfassenden Kontrollrechte mit einem Auftragnehmer nur bezogen auf den ganz konkret zu vergebenden öffentlichen Auftrag vereinbaren. Andererseits dürfte es eher die Ausnahme sein, dass ein Mitarbeiter des öffentlichen Auftragnehmers nur für diesen einen Auftrag arbeitet. Hat ein Mitarbeiter im Sicherheitsdienst demnächst 8,62 /Stunde auf dem Lohnzettel zu haben, wenn er das Kreishaus zuschließt und den allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestlohn von 8,12 /stunde, wenn er anschließend zur benachbarten Firma weiter fährt? Das wäre meiner Meinung nach lebensfremd und entzieht sich weitgehend einer Kontrollierbarkeit. 7. und letzter Punkt: Sinkende Bieterzahl Ich habe die Sorge, dass in bestimmten Bereichen, in denen öffentliche Vergabestellen heute schon wenig Bieter haben, die Zahl in Zukunft noch sinken wird, da Firmen sich scheuen könnten, weitreichende Kontrollbefugnisse vertraglich zu vereinbaren. Weiterhin befürchte ich, dass noch mehr Bieter wegen Formfehlern ausgeschlossen werden müssen. Ich habe hier bei der SIHK auch zu diesem Problem gelegentlich schon vortragen dürfen. Ergebnis wäre, dass noch mehr Aufträge wegen unwirtschaftlicher Ergebnisse aufzuheben sind, denn Ausschluss von Bietern bedeutet weniger Wettbewerb und weniger Wettbewerb bedeutet tendentiell höhere Preise. Das führt zu Verärgerung bei Firmen, zu Verlängerung von Beschaffungszeiten und zu einer Verteuerung der Beschaffung selbst bei mir.
5 Was wird der Märkische Kreis nun tun? Nun, wir werden zunächst mal Geld in die Hand nehmen und hausintern die Mitarbeiter der unterschiedlichen Vergabestellen sowie des Rechnungsprüfungsamtes durch ein Anwaltsbüro zum Tariftreuegesetz schulen. Ich will es dabei belassen und mit einer Bitte in Richtung von Frau Dr. Rieder schließen: Das ausschließen von Schwarzen Schafen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist gut und richtig, der Märkische Kreis ist dabei! Aber bitte haben Sie den Mut, wenn die Befürchtungen, die ich hier geäußert habe eintreten oder wenn die Wirkungen, die das Gesetz entfalten soll nicht eintreten, innerhalb des Tariftreuegesetzes nachzubessern. Die Heraufsetzung des Schwellenwertes von auf und die Änderung von Umweltschutz- und Frauenfördergesichtspunkten zu einer Kann-Vorschrift würde es den Kommunen erleichtern, im Sinne der richtigen Zielsetzungen das Gesetz anzuwenden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
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