Sprachen und Konfessionen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sprachen und Konfessionen"

Transkript

1 Eidgenössische Volkszählung 1990 Sprachen und Konfessionen 1990 Eidgenössische Volkszählung Recensement Meierei C..ensinento federale Dumbraziun federala Thematische Tabellen BFS OFS UST Bundesamt für Statistik Office federal de la statistique Ufficio federale di statistica Uffizi federal da statistica Bern, 1993

2 Herausgeber: Auskunft: Bearbeitung: Vertrieb: Bestellnummer: Preis: Reihe: Fachbereich: Originaltext: Copyright: ISBN: Bundesamt für Statistik (BFS) Auskunftsdienst Volkszählung, Tel. 031 / Sektion Bevölkerungs- und Haushaltsstruktur, BFS Bundesamt für Statistik CH-3003 Bern Tel. 031 / Fr. 19. Statistik der 16 Kultur, Lebensbedingungen und Sport Deutsch; auch in französischer Sprache erhältlich BFS, Bern 1993 Abdruck ausser für kommerzielle Nutzung unter Angabe der Quelle gestattet

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort VII Tabellen Einleitung Allgemeine Informationen XI Erläuterungen zum Tabellengrundprogramm XI 1. Numerierung der Tabellen XI 2. Geographische Stufen XI Ergebnisse nach Zählkreisen XII Geokodierte Resultate der Eidgenössischen Volkszählung 1990 IX XII Konzepte und Definitionen XIII 1. Stichtag XIII 2. Gebietsstand XIII 3. Wohnbevölkerung XIII 4. Altersjahr XIII 5. Vollendetes Lebensjahr XIII 6. Heimat und Heimatstaaten XIII 7. Doppelbürger XIII 8. Aufenthaltsstatus von Ausländern XIII 9. Zivilstand XIV 10. Geburtsort XIV 11. Heutiger Wohnsitz XIV 12. Wohnort vor 5 Jahren XIV 13. Zuzüger und Wegzüger XIV 14. Wanderungsbilanz XV 15. Sprache XV 16. Konfession XVI 17. Erwerbskategorien XVI 18. Wöchentliche Arbeitszeit XVII 19. Ausbildung XVII 20. Erlernter Beruf XVIII 21. Berufliche Tätigkeit XVIII 22. Stellung im Beruf XVIII 23. Sozio-professionelle Kategorien XVIII 24. Pendler XIX 25. Pendlerbilanz XIX 26. Verkehrsmittel XX 27. Arbeitsort bzw. Schulort XX 28. Zeitbedarf für den Arbeits- bzw. Schulweg XX 29. Häufigkeit des zurückgelegten Wegs... XX 30. Systematik der Wirtschaftszweige XX 31. Privater und öffentlicher Sektor XXI 32. Haushalte und Familien XXI 32.1 Stellung im Haushalt XXI 32.2 Haushaltstypen XXII 32.3 Referenzperson XXII Übersichtstabelle des Tabellengrundprogrammes: Allgemeine Übersicht, Sprachen, Konfessionen XXIII Wohnbevölkerung nach ausgewählten Merkmalen und Heimat sowie Geschlecht Wohnbevölkerung nach ausgewählten Merkmalen und Kantonen Wohnbevölkerung nach ausgewählten Merkmalen der Erwerbssituation bzw. höchster abgeschlossener Ausbildung und Heimat sowie Geschlecht Total 8 Wohnbevölkerung nach Geschlecht sowie ausgewählten Merkmalen der Erwerbssituation bzw. höchster abgeschlossener Ausbildung und Kantonen Total 10 Wohnbevölkerung nach Konfession sowie Heimat und Kantonen Wohnbevölkerung nach Altersjahr und Konfessionsgruppen Total 22 Wohnbevölkerung nach Fünfjahresaltersklassen und Konfessionsgruppen Total Männer Frauen 26 (Ehe-)Paare nach Konfessionsgruppen der Frau und des Mannes Ausländer nach Heimatstaat und Konfessionsgruppen Total Männer Frauen 30 Wohnbevölkerung nach Hauptsprache sowie Geschlecht und Kantonen (Ehe-)Paare nach Hauptsprache der Frau und Hauptsprache des Mannes Ausländer nach Heimatstaat und Hauptsprache Total Männer Frauen 40 Bundesamt für Statistik III Office füdüral de la statistique Officio Federale di statistica 13FS OFS UST

4 Wohnbevölkerung nach Umgangssprache(n) Wohnbevölkerung nach Volkszählungsjahr seit zuhause (Ein-, Zwei-, Vielsprachigkeit) und 1900 sowie Konfessionsgruppen und Kantonen in Sprachgebieten sowie Kantonen Promillen Total Deutschsprachige Wohnbevölkerung nach Geschlecht bzw. Fünfjahresaltersklassen und Umgangssprache(n) zuhause bzw. im Erwerbsleben resp. in der Schule Total 48 Wohnbevölkerung nach Volkszählungsjahr seit 1900 sowie Heimat sowie Geschlecht und Hauptsprache in absoluten Zahlen und Promillen Französischsprachige Wohnbevölkerung nach Geschlecht bzw. Fünfjahresaltersklassen und Umgangssprache(n) zuhause bzw. im Erwerbsleben resp. in der Schule Total 50 Italienischsprachige Wohnbevölkerung nach Geschlecht bzw. Fünfjahresaltersklassen und Umgangssprache(n) zuhause bzw. im Erwerbsleben resp. in der Schule Total 52 Rätoromanischsprachige Wohnbevölkerung nach Geschlecht bzw. Fünfjahresaltersklassen und Umgangssprache(n) zuhause bzw. im Erwerbsleben resp. in der Schule Total Zusammenlebende gemischtsprachige (Ehe-)Paare nach Hauptsprache der Frau sowie des Mannes und Umgangssprache(n) zuhause Erwerbstätige nach Sprachgebieten sowie Fünfjahresaltersklassen sowie Geschlecht und Umgangssprache(n) im Erwerbsleben Total er Ausländer 68 Erwerbstätige nach Sprachgebieten sowie sozioprofessionellen Kategorien sowie Geschlecht und Umgangssprache(n) im Erwerbsleben Total er Ausländer 80 Wohnbevölkerung nach Volkszählungsjahr seit 1900 sowie Heimat sowie Geschlecht und Konfessionsgruppen in absoluten Zahlen Wohnbevölkerung nach Volkszählungsjahr seit 1900 sowie Heimat sowie Geschlecht und Konfessionsgruppen in Promillen Wohnbevölkerung nach Volkszählungsjahr seit 1900 sowie Konfessionsgruppen und Kantonen in absoluten Zahlen Wohnbevölkerung nach Volkszählungsjahr seit 1900 sowie Hauptsprache und Kantonen in absoluten Zahlen Wohnbevölkerung nach Volkszählungsjahr seit 1900 sowie Hauptsprache und Kantonen in Promillen Graphiken Wohnbevölkerung nach Alter, Geschlecht und Heimat, 1960 und Wohnbevölkerung Ausländeranteil Wohnbevölkerung nach Konfession Andere Konfessionen, 1980 und Wohnbevölkerung nach Hauptsprache Andere Hauptsprachen Karten Erläuterung zu den Karten 109 Wohnbevölkerung nach Konfessionen und Kantonen Konfessionen: Veränderung nach Kantonen Wohnbevölkerung nach vorherrschender Konfession und Gemeinden Wohnbevölkerung nach vorherrschender Landessprache und Gemeinden Wohnbevölkerung nach Hauptsprachen und Kantonen Hauptsprachen: Veränderung nach 88 Kantonen Bundesamt für Statistik Office federal de la statistique I Ufficio BFS OFS UST federaledistatistica

5 Veränderung der deutschsprechenden Bevölkerung nach Gemeinden Veränderung der französischsprechenden Bevölkerung nach Gemeinden Veränderung der italienischsprechenden 117 Bevölkerung nach Gemeinden Veränderung der anderssprachigen 117 Bevölkerung nach Gemeinden Zeichenerklärung Die in den Tabellen verwendeten Zeichen haben folgende Bedeutung: Ein Strich (-) anstelle einer Zahl bedeutet, dass nichts vorkommt (absolut null). Eine Null (0 oder 0,0 usw.) anstelle einer anderen Zahl bezeichnet eine Grösse, die kleiner ist als die Hälfte der kleinsten verwendeten Einheit. Drei Punkte (...) anstelle einer Zahl bedeuten, dass diese nicht erhältlich oder ohne Bedeutung ist oder aus anderen Gründen weggelassen wurde. Bundesamt für Statistik Office teml de la statistique Officio Federale di statistica EWS OFS UST

6 Vorwort Seit 1850 wird in zehnjährigem Rhythmus eine eidgenössische Volkszählung durchgeführt. Parallel dazu findet seit 1960 eine Vollerhebung der Wohnungen statt. Die letzte eidgenössische Volkszählung, auf die sich die vorliegenden Resultate beziehen, geht auf den 4. Dezember 1990 zurück. Gesetzliche Grundlage bilden das 1988 revidierte Bundesgesetz vom 3. Februar 1860 über die eidgenössische Volkszählung und die Verordnung über die eidgenössische Volkszählung 1990 vom 26. Oktober Die Volkszählung erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben. Einerseits fliessen die erhobenen demographischen, sozioökonomischen und kulturellen Grunddaten in Planung und Entscheidungen der Wirtschaft, der Raumplanung, der Regional-, Wohnungs- und Verkehrspolitik sowie der Bildungs- und Sozialpolitik ein. Andererseits dient sie dem Bund und einer Mehrheit der Kantone zur Festlegung der Parlamentssitze. Schliesslich liefert die Volkszählung Grundlagen für Forschung und Lehre und steht im weitesten Sinne im Dienste der Öffentlichkeit. Im Rahmen der Volkszählung wurden somit eine Reihe von Informationen über Personen, Haushalte, Gebäude und Wohnungen erhoben. Diese Angaben wurden zu statistischen Resultaten verarbeitet und in den Tabellen eines «Tabellengrundprogrammes» zusammengefasst. Ein Teil der Ergebnisse der Volkszählung 1990 wird in Tabellenbänden publiziert. In den einzelnen Bänden ist das Zahlenmaterial zusammengefasst, das den häufigsten Bedürfnissen an statistischen Informationen entspricht. Nicht hier veröffentlichte Tabellen oder weitere Auskünfte sind unter der folgenden Adresse erhältlich: Bundesamt für Statistik Sektion Bevölkerungs- und Haushaltsstruktur Auskunftsdienst Personen- und Haushaltserhebung 3003 Bern Telefon: 031 / Telefax: 031 / Die Durchführung der Volkszählung 1990 war nur dank der Mitwirkung zahlreicher Amtsstellen und einer Vielzahl von externen und internen Mitarbeitern möglich. Das Bundesamt für Statistik dankt allen Personen herzlich, die zum erfolgreichen Verlauf der Erhebung beigetragen haben. Bundesamt für Statistik III Office füdüral de la statistique Ufficio Lederale di statistica BFS OFS UST

7 Einleitung In der vorliegenden Publikation werden Resultate der Personen- und Haushaltserhebung zu den Sprachen und Konfessionen der Wohnbevölkerung der ausgewiesen. Der erste Teil enthält allgemeine Informationen über das gesamte Tabellengrundprogramm der Volkszählung und Erläuterungen zu den Konzepten und Definitionen im Bereich Personen- und Haushaltserhebung. In einer Übersichtstabelle sind alle Tabellen, die allgemeine Volkszählungsresultate enthalten, sowie die Tabellen der Bereiche Sprachen und Konfessionen aufgelistet. Bei jeder Tabelle wird angegeben, ob sie publiziert wird oder nicht und für welche geographischen Stufen (, Kantone, Raumplanungsregionen etc.) sie erhältlich ist. Bei den publizierten Tabellen ist ferner die Bestellnummer des Bandes ersichtlich. Der zweite Teil enthält thematische und historische Tabellen mit Angaben zu den Sprachen und Konfessionen der Wohnbevölkerung der. Die Informationen zu den Konfessionen werden mit Merkmalen wie Heimat, Alter und Geschlecht kombiniert. Die Tabellen zu den Sprachen enthalten Angaben zur Haupt- und Umgangssprache. Die Informationen liegen nach Merkmalen wie Geschlecht, Heimat, Alter und Sprachgebiet differenziert vor. Bei der Umgangssprache wird nach Umgangssprache zuhause und im Erwerbsleben unterschieden. Die historischen Tabellen enthalten eine Übersicht über die Entwicklung der Konfessionen und Sprachen seit IX Bundesamt für Statistik III Office Mara' de la statistique Ufficio tederale di statistica BFS OFS UST

8 Allgemeine Informationen Das «Tabellengrundprogramm» der Volkszählung 1990 enthält die veröffentlichten oder beim BFS auf Wunsch erhältlichen Tabellen. Das Programm und die allgemeine Struktur der Tabellen werden in den nachfolgenden Erläuterungen beschrieben. Erläuterungen zum Tabellengrundprogramm Die Tabellen des «Tabellengrundprogrammes» enthalten Ergebnisse über die Personen und die Haushalte, die Gebäude und die Wohnungen. Sie sind in drei Kategorien unterteilt: geographische Tabellen, thematische Tabellen, historische Tabellen. Die nur zum Teil veröffentlichten Tabellen liegen alle in deutscher, französischer und italienischer Sprache vor. Da sie einen weiten Bereich abdecken, dürften sie dem Informationsbedürfnis der Fachleute und anderer interessierter Personen zu einem grossen Teil Genüge tun. Sollte jedoch keine dieser Tabellen den besonderen Erfordernissen einer Untersuchung gerecht werden, so ist es möglich, sich an das Bundesamt für Statistik zu wenden, um spezielle statistische Auswertungen, sogenannte «ad hoc Auswertungen», zu erhalten. Geographische Tabellen: als geographische Tabellen werden die Tabellen bezeichnet, deren Vorspalte geographische Gliederungen wie Kantone, Gemeinden, MS-Regionen usw. enthält. Jede dieser Unterteilungen wird mit den im Tabellenkopf angegebenen Merkmalen (z.b. Alter, Geschlecht, Gebäudeart, Bauperiode) kombiniert. Thematische Tabellen: diese Tabellen kombinieren vertikal und horizontal Merkmale der Personen wie Alter, Zivilstand, Heimatstaat oder der Wohnungen wie Fläche und Bauperiode. Sie stehen für verschiedene geographische Stufen zur Verfügung. Es ist daher möglich, die gleiche Tabelle für die gesamte, einen Kanton, eine Gemeinde oder eine andere geographische Stufe zu erhalten. Historische Tabellen: in diesen Tabellen finden sich Ergebnisse der Volkszählung von 1990 sowie aus früheren Volkszählungen. Bis auf fünf Ausnahmen handelt es sich um historisch-thematische Tabellen, die in der Mehrzahl nur auf gesamtschweizerischer Ebene zur Verfügung stehen. Die Tabellen umfassen die Bereiche Hinzu kommt ein allgemeiner Bereich (Nummer 0), dessen Tabellen Ergebnisse enthalten, die mehrere Bereiche betreffen. Bereiche: 0. Allgemeine Übersicht (Personen, Haushalte, Gebäude und Wohnungen) 1. Bevölkerungsstruktur 2. Sprachen, Konfessionen 3. Mobilität 4. Pendler 5. Erwerbsleben 6. Ausbildung und Beruf 7. Haushalte und Familien 8. Gebäude 9. Wohnungen 10. Wohnverhältnisse 1. Numerierung der Tabellen Die Tabellen werden grundsätzlich nach folgenden Regeln numeriert: XX.YYY-ZZ.VV XX: Diese Nummer steht für den betreffenden Bereich. Zum Beispiel «3» für den Bereich der Mobilität. YYY: fortlaufende Tabellennumerierung innerhalb des gleichen Bereichs, je nach Tabellentyp, das heisst: für die geographischen Tabellen: XX.001-ZZ, XX.002-ZZ usw. für die thematischen Tabellen: XX.101-ZZ, XX.102-ZZ usw. für die historischen Tabellen: XX.201-ZZ, XX.202-ZZ usw. ZZ: Diese Nummer tragen Tabellen mit dem gleichen Aufbau; eine Tabelle mit dem gleichen Aufbau, aber einer anderen Zähleinheit trägt demnach die Nummer -01, -02 usw.; die Nummer -00 bedeutet, dass keine weiteren Tabellen mit der gleichen Struktur existieren. VV: Nummer für soziodemographische Versionen nach Geschlecht, Heimat, Alter, Zivilstand, beginnend mit.01,.02 usw. (Wenn es keine Versionen gibt, entfällt die Nummer.) 2. Geographische Stufen Im «Tabellengrundprogramm» werden die folgenden geographischen Stufen unterschieden: - - Kantone - Städte mit 30'000 Einwohnern und mehr - Agglomerationen, isolierte Städte - Bezirke - Kreise - Gemeinden - Grossregionen - Sprachgebiete - Städtisches und ländliches Gebiet XI Bundesamt für Statistik Office fädäral de la statistique Officio federale di statistica BFS OFS UST

9 - Gemeindegrössenklassen - Gemeindetypen - Raumplanungsregionen - MS-Regionen (mobilit6 spatiale) - Wirtschaftlich bedrohte Regionen - IHG-Regionen - Quartiere Die Stufe «Quartier» wird nur bei einigen Grossstädten bereitgestellt. Ergebnisse nach Zählkreisen Für die Volkszählung unterteilte jede Gemeinde ihr Gebiet in Zählkreise. Ein Zählkreis umfasst im Durchschnitt 60 bis 70 Haushalte, das heisst 100 bis 200 Personen. Informationen über diese (rund 51'000) Zählkreise sind auf Anfrage bei dem im Vorwort aufgeführten Auskunftsdienst erhältlich. Geokodierte Resultate der Eidgenössischen Volkszählung 1990 Für gewisse Verwendungszwecke und Fragestellungen ist es notwendig, die vorliegenden Daten nach flexibleren und feineren Raumeinheiten auswerten und kombinieren zu können, als dies in den Standardtabellen der Volkszählung möglich ist. Damit diesem wachsenden Bedürfnis der Benutzer entsprochen werden kann, wurde die Eidgenössische Volkszählung 1990 gesamtschweizerisch geokodiert. Das bedeutet, dass wichtige Resultate im Geographischen Informationssystem des BFS (GEOSTAT) auf Hektarstufe verfügbar sind. Sie lassen sich dort mit anderen geographischen Datensätzen wie Gemeindegrenzen, Geländedaten, Bauzonen u.dgl. kombinieren. Für solche raumbezogenen Auswertungen von Volkszählungsdaten ist die Servicestelle GEOSTAT zuständig. Die Auswertungen in GEOSTAT erfolgen aufgrund von schriftlichen Anfragen mit Angabe des Verwendungszweckes. Einen vollständigen Überblick über die in GEOSTAT verfügbaren Datensätze und über das Vorgehen zum Bezug dieser Daten gibt das Benutzerhandbuch GEOSTAT. Das Benutzerhandbuch sowie weitere Auskünfte über die Bezugsmöglichkeiten von geokodierten Volkszählungsdaten sind an folgender Adresse erhältlich: Bundesamt für Statistik Servicestelle GEOSTAT 3003 Bern Telefon: 031 / und 031 / Telefax: 031 / Bundesamt für Statistik Office füdüral de la statistique I Ufficio federale di statistica BFS Of S UST

10 Konzepte und Definitionen Folgende Konzepte und Definitionen liegen allen Bänden des «Tabellengrundprogramms» zugrunde: 1. Stichtag Stichtag für die Volkszählung 1990 ist der 4. Dezember. Die Angaben beziehen sich auf diesen Zeitpunkt. 2. Gebietsstand Massgeblich ist der Gebietsstand der Gemeinden, Kantone und Staaten vom 4. Dezember Die Numerierung der Gemeinden in den Tabellen folgt dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der (Amtliches Gemeindeverzeichnis der, Materialien zur Statistik, Bern, Bundesamt für Statistik, Nr. 049, 1986). 3. Wohnbevölkerung Zur Wohnbevölkerung gemäss eidgenössischer Volkszählung werden alle Personen gerechnet, die sich am 4. Dezember 1990, dem Stichtag für die Volkszählung, in der aufhielten oder ihre Schriften hier deponiert hatten. Auch Saisonarbeiter, Kurzaufenthalter und Asylbewerber gehören zur Wohnbevölkerung, nicht aber Grenzgänger, die täglich in der arbeiten, Touristen, Besucher oder Geschäftsreisende. Da eine Person über mehrere Wohnsitze verfügen kann, wird bei der Volkszählung 1990 erstmals dem Unterschied zwischen wirtschaftlichem und zivilrechtlichem Wohnsitz Rechnung getragen: Als wirtschaftlicher Wohnsitz einer Person gilt die Gemeinde, in der sie während des grössten Teils der Woche wohnt, deren Infrastruktur sie beansprucht und von der aus sie den Weg zur täglichen Arbeit oder Schule aufnimmt. Als zivilrechtlicher Wohnsitz einer Person gilt die Gemeinde, in der sie mit dem Heimatschein angemeldet ist, die Steuern bezahlt und die politischen Rechte ausübt bzw. für die ihr, wenn sie über eine ausländische Staatsbürgerschaft verfügt, die entsprechende Bewilligung ausgestellt worden ist. Für die Hauptergebnisse der Volkszählung ist gemäss Verordnung über die eidgenössische Volkszählung 1990 vom 26. Oktober 1988 die Wohnbevölkerung gemäss wirtschaftlichem Wohnsitz massgeblich. Allen Tabellen, bei denen nichts anderes vermerkt ist, liegt der wirtschaftliche Wohnsitz zugrunde. 4. Altersjahr Die Altersjahre werden aufgrund des Jahrgangs errechnet: Jahrgänge usw. Altersjahr Personen, die nach dem 4. Dezember eines Jahres geboren wurden, werden dem gleichen Kalenderjahr zugeteilt wie die vorher geborenen Personen. Bei den Fünfjahresaltersklassen und den Altersgruppen gilt der gleiche Grundsatz sinngemäss. 5. Vollendetes Lebensjahr Bei der Merkmalsausprägung «vollendetes Lebensjahr» ist das genaue Geburtsdatum massgeblich: Geburtsdatum Vollendetes Lebensjahr jährig jährig usw. 6. Heimat und Heimatstaaten In den Tabellen wird bei «Heimat» zwischen ern und Ausländern unterschieden. Die Heimatstaaten der Ausländer wurden nach dem Staaten- und Gebietsschlüssel des Bundesamtes für Statistik kodiert (Staaten- und Gebietsschlüssel für personenbezogene Statistiken des Bundes, Bern, Bundesamt für Statistik, 1991). In den Tabellen werden die Heimatstaaten zum Teil nach Makroregionen der UNO zusammengefasst (Demographic Yearbook 1989, New York, United Nations, Department of International Economic and Social Affairs, Statistical Office, Forty-first issue, 1991). 7. Doppelbürger Personen, die zusätzlich zur schweizerischen Staatsbürgerschaft noch über das Bürgerrecht eines anderen Staates verfügen, werden als er gezählt. 8. Aufenthaltsstatus von Ausländern Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) Niedergelassene (Ausweis C) sind Ausländer, denen nach einem längeren Aufenthalt eine unbefristete Niederlassungsbewilligung erteilt wurde. Bundesamt für Statistik III Office fadaral de la statistique Ufficio Federale di statistica I3FS OFS UST

11 Jahresaufenthaltsbewilligung (Ausweis B) Jahresaufenthalter (Ausweis B) sind Ausländer, deren Bewilligung in der Regel auf ein Jahr beschränkt ist und die nach Ablauf eines Jahres verlängert werden kann. Saisonbewilligung (Ausweis A) Saisonarbeiter (Ausweis A) sind Ausländer, die in einem Erwerbszweig oder Betrieb mit saisonalem Charakter für die Dauer der Saison, jedoch während höchstens neun Monaten, erwerbstätig sind. Asylbewerber/in Asylbewerber sind Ausländer, die in der ein Gesuch um Asyl eingereicht haben und auf den Entscheid der Bundesbehörden warten. Bewilligung des EDA Zu den Personen mit einer Bewilligung des EDA gehören die technischen und administrativen Angestellten bei Botschaften, Konsulaten und internationalen Organisationen sowie die Dienstboten und anderweitigen privaten Angestellten von ausländischen Diplomaten. Diplomaten und ihre Angehörigen, soweit diesen diplomatische Immunität zukommt, werden in der Volkszählung nicht gezählt. Kurzaufenthaltsbewilligung Als Kurzaufenthalter gelten Ausländer, die für eine bestimmte Tätigkeit von befristeter Dauer (maximal 18 Monate) in die eingereist sind. Anderer Status Hierzu zählen Ausländer, deren Aufenthaltsstatus unbekannt ist bzw. nicht ermittelt werden konnte. 9. Zivilstand Es wird nach den vier Merkmalsausprägungen ledig, verheiratet, geschieden und verwitwet unterschieden. Gerichtlich getrennte Personen gelten als verheiratet. 10. Geburtsort Als Geburtsort gilt die Wohngemeinde zum Zeitpunkt der Geburt oder, für Ausländer, der Heimatstaat. Im Falle der Geburt in einem Spital musste die Wohngemeinde der Mutter zum Zeitpunkt der Entbindung angegeben werden. In einem Teil der Tabellen werden die Angaben zum Geburtsort in 5 Kategorien eingeteilt: - gleiche Wohngemeinde (Geburtsort und gegenwärtiger Wohnsitz sind identisch) - andere Gemeinde im Wohnkanton - anderer Kanton - Ausland - ohne Angabe Andere Tabellen enthalten detailliertere Auflistungen nach Geburtskanton oder Geburtsland. Die ausländischen Staaten werden nach Makroregionen der UNO gegliedert (vgl. Punkt 6). Beim Auskunftsdienst der Volkszählung sind darüber hinaus vollständige Matrizen erhältlich, die jede Geburtsgemeinde oder jedes Geburtsland mit dem gegenwärtigen Wohnsitz kombinieren. 11.Heutiger Wohnsitz Als gegenwärtiger Wohnsitz gilt der wirtschaftliche Wohnsitz der Personen am 4. Dezember 1990, dem Stichtag für die Volkszählung. 12. Wohnort vor 5 Jahren Anzugeben war der Wohnort am 4. Dezember Diese Frage betrifft also nur Personen, die vor diesem Datum geboren wurden. Wie bei den früheren Volkszählungen sind jedoch in den Tabellen auch alle vor 1986 geborenen Personen eingeschlossen. In einem Teil der Tabellen werden die Antworten in 6 Kategorien unterteilt: gleiche Adresse (wie 1990) andere Adresse in der gleichen Gemeinde andere Gemeinde im Wohnkanton - anderer Kanton - Ausland - ohne Angabe Eine zweite Reihe von Tabellen enthält die detaillierten Angaben, gegliedert nach dem Kanton oder dem Land, in dem der Wohnsitz fünf Jahre vor der Volkszählung lag. Die ausländischen Staaten werden nach Makroregionen der UNO gegliedert (vgl. Punkt 6). Beim Auskunftsdienst der Volkszählung sind überdies vollständige Matrizen erhältlich, die den Wohnort vor 5 Jahren in einer schweizerischen Gemeinde oder einem ausländischen Staat mit dem gegenwärtigen Wohnort kombinieren. 13. Zuzüger und Wegzüger Als Zuzüger in einer Gemeinde gelten alle Personen, deren Wohnort 5 Jahre vor der Volkszählung ausserhalb der betreffenden Gemeinde lag. Als Wegzüger Bundesamt für Statistik Office tdddral de la statistique I Officio federale distatistica BFS OFS UST

12 gelten alle Personen, die ihren Wohnort am 4. Dezember 1985 in der betreffenden Gemeinde innehatten und sie danach verliessen. 14. Wanderungsbilanz In der Wanderungsbilanz sind die ins Ausland gezogenen Personen nicht berücksichtigt, da die entsprechenden Daten nicht in der Volkszählung erhoben werden. Wanderungsbilanz: «Andere Gemeinde im Wohnkanton» Diese Bilanz wird ermittelt, indem die Differenz zwischen der Zahl der aus einer anderen Gemeinde des gleichen Kantons zugezogenen Personen und der Zahl der in eine andere Gemeinde des gleichen Kantons weggezogenen Personen errechnet wird. Ein positives Resultat bedeutet, dass die Zahl der Zugezogenen grösser ist als die der Weggezogenen, ein negatives Resultat heisst, dass der Wegzug grösser war als der Zuzug. Wanderungsbilanz: «Anderer Kanton» Das gleiche Verfahren wird für die Berechnung der Wanderungsbilanz der aus einem anderen Kanton zugezogenen Personen angewandt: Von der Zahl der aus einem anderen Kanton zugezogenen Personen wird die Zahl der in einen anderen Kanton gezogenen Personen in Abzug gebracht. Interkantonale Wanderungsbilanz Diese Bilanz ergibt sich aufgrund der Differenz zwischen den aus einem anderen Kanton oder dem Ausland zugezogenen Personen und den in einen anderen Kanton weggezogenen Personen. Ein positives Resultat bedeutet, dass die Zahl der Zugezogenen grösser war als die Zahl der Weggezogenen. 15. Sprache Hauptsprache Seit 1860 wird in den Volkszählungen nach der Sprache gefragt. Als Hauptsprache gilt die Sprache, in der die betreffende Person denkt und die sie am besten beherrscht. Diese Definition entspricht den früheren Volkszählungen, wobei früher die Hauptsprache als «Muttersprache» bezeichnet wurde. Zweisprachige Personen mussten sich bei der Angabe der Hauptsprache für eine einzige Sprache entscheiden. Bei Mehrfachangaben wurde die Priorität von der Umgangssprache in der betreffenden Region oder von der Hauptsprache der Referenzperson im Haushalt abgeleitet. Für Kinder, die noch nicht sprechen konnten, war die Sprache der Mutter anzugeben. Umgangssprache Der Fragebogen enthielt zwei Fragen nach den im Alltag gesprochenen Sprachen. Es wurde zwischen der zu Hause und der im Beruf bzw. in der Schule gesprochenen Sprache unterschieden. Bei der Frage nach der Umgangssprache waren neben den vier Landessprachen, dem Englischen und «anderen» Sprachen auch je die Dialektform des Deutschen, des Französischen und des Italienischen als Antworten vorgegeben. Dialekt Die gesprochene(n) Mundart(en) des Deutschen, Französischen und Italienischen werden als Dialekt bezeichnet. Beim Rätoromanischen werden keine Dialekte unterschieden. Dieses umfasst alle im Kanton Graubünden gesprochenen Idiome: Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Puter und Vallader. Es umfasst auch das Friaulische und Ladinische der italienischen Einwanderer. Regionalsprache - Sprachgebiet Unter Regionalsprache werden die gesprochenen hochsprachlichen und dialektalen Varianten der in einem Gebiet dominierenden Sprache verstanden. Für die Zuteilung einer Gemeinde zu einem Sprachgebiet wurde auf die absolute oder relative Sprachmehrheit abgestellt. Ein-, Zwei- und Vielsprachigkeit Personen, die eine einzige Umgangssprache angegeben haben, gelten als einsprachig. Dabei wird im «Tabellengrundprogramm» nicht nach Hochsprache und Dialekt unterschieden. Bei zwei angegebenen Umgangssprachen wird von Zweisprachigkeit gesprochen und bei drei und mehr Angaben von Vielsprachigkeit. Der Ausdruck «Mehrsprachigkeit» fasst Zwei- und Vielsprachigkeit zusammen. Einsprachigkeit bzw. Mehrsprachigkeit (bezogen auf die 4 Landessprachen) Einsprachigkeit (bezogen auf die 4 Landessprachen) trifft für Personen zu, die eine der vier Landessprachen als Umgangssprache angegeben haben. Die Beherrschung anderer Sprachen wird dabei nicht berücksichtigt. Analog dazu trifft Mehrsprachigkeit (bezogen auf die 4 Landessprachen) für jene Personen zu, die mindestens zwei Landessprachen als Umgangssprache angegeben haben, ungeachtet der Kenntnis anderer Sprachen. Landessprache Die vier Landessprachen sind das Deutsche, das Französische, das Italienische und das Rätoromanische. Die «anderen Landessprachen» bezeichnen die jeweili- Bundesamt für Statistik I Office füddral de la statistique Ufficio federale di statistica RFS OFS UST

13 XVI gen drei Landessprachen, die im betreffenden Sprachgebiet nicht Regionalsprache sind. 16. Konfession Die Konfession ist seit 1860 in den Volkszählungen erfasst worden. Bis 1980 wurde nach der Glaubenszugehörigkeit gefragt wurde die Frage leicht verändert, indem nach der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft gefragt wird. Im «Tabellengrundprogramm» werden die Kirchen und Religionsgemeinschaften zu folgenden Gruppen zusammengefasst: 1. Christliche Kirchen und Religionsgemeinschaften 1.1. Protestantische Kirchen und Religionsgemein schaften - Evangelisch-reformierte Kirche - Evangelisch-methodistische Kirche - Übrige protestantische Kirchen 1.2. Römisch-katholische Kirche 1.3. Christkatholische Kirche 1.4. Ostkirchlich-orthodoxe und orientalisch-christliche Kirchen 1.5. Andere christliche Religionsgemeinschaften - Neuapostolische Kirchen - Zeugen Jehovas - Übrige christliche Religionsgemeinschaften 2. Israelitische Religionsgemeinschaften 3. Mohammedanische Religionsgemeinschaften 4. Andere Religionsgemeinschaften und Philosophien - Östliche Religionsgemeinschaften - Übrige Religionsgemeinschaften und Philosophien 5. Keine Zugehörigkeit 6. Ohne Angabe 17. Erwerbskategorien Nach dem Kriterium der wirtschaftlichen Aktivität wird die Bevölkerung in Erwerbspersonen und in Nichterwerbspersonen aufgegliedert. Erwerbspersonen Erwerbspersonen sind alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren (Jahrgang 1975 und älter), die entweder erwerbstätig oder erwerbslos sind. Zu den Erwerbspersonen werden auch die Lehrlinge und Lehrtöchter gerechnet. Erwerbstätig sind Personen, die während mindestens 1 Stunde pro Woche einer im Sinne der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung produktiven Arbeit nachgehen. Gegenüber der Volkszählung 1980 wurde der Schwellenwert für die Erwerbstätigkeit im Einklang mit den internationalen Normen von 6 Stunden auf 1 Stunde herabgesetzt. Diese Definitionsänderung ist bei Vergleichen mit früheren Volkszählungen zu berücksichtigen. Eine Ausnahme gilt im Bereich 4 (Pendler), wo aus Rücksicht auf die Vergleichbarkeit mit den Zahlen der Volkszählung 1980 das Minimum von 6 Arbeitsstunden pro Woche beibehalten wurde. Bei den Erwerbstätigen wird zwischen Vollerwerbstätigen und Teilerwerbstätigen unterschieden. Bei den Teilerwerbstätigen wird zwischen Personen mit einer Stelle und Personen mit mehreren Stellen differenziert. Bei der Auswertung der Angaben zur Voll- bzw. Teilerwerbstätigkeit wurde ausschliesslich von der Selbsteinstufung ausgegangen. Eine minimale Anzahl Wochenstunden für Vollerwerbstätigkeit oder eine maximale Anzahl Wochenstunden für Teilerwerbstätigkeit wurde für die Auswertung nicht festgelegt. Erwerbslose sind Personen, die zum Zeitpunkt der Erhebung nicht erwerbstätig sind, aber gemäss ihrer Selbstdeklaration aktiv eine Stelle suchen oder eine Stelle zugesichert bekommen haben. Die Erwerbslosen können nicht mit den in der Arbeitslosenstatistik des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) erfassten eingeschriebenen Arbeitslosen verglichen werden, welche nur eine Untergruppe der Erwerbslosen darstellen. Die BIGA-Statistik geht von einem massnahmeorientierten Konzept der Arbeitslosigkeit aus und akzeptiert nur das «Eingeschriebensein» als aktive Arbeitssuche. Nichterwerbspersonen Nichterwerbspersonen sind Personen, die nicht erwerbstätig und nicht erwerbslos sind. Es werden folgende Kategorien unterschieden: Personen, die eine voll- oder teilzeitliche Ausbildung (Schule, Studium) absolvieren und nicht erwerbstätig sind, Pensionierte Männer ab 65 Jahren und pensionierte Frauen ab 62 Jahren und sonstige Rentner/innen (inkl. IV-Rentner), Männer von 15 bis 64 Jahren und Frauen von 15 bis 61 Jahren, die ausschliesslich Hausarbeit im eigenen Haushalt leisten, Kinder im vorschulpflichtigen Alter, In der Kategorie «übrige Nichterwerbspersonen» sind Personen im erwerbsfähigen Alter (Männer: 15-64jährig; Frauen: 15-61jährig) erfasst, die sich als «nicht erwerbstätig und nicht auf Stellensuche» deklariert haben. Erwerbsquote Der Anteil der Erwerbspersonen an der Gesamtbevölkerung oder einer bestimmten Altersklasse heisst Erwerbsquote. Der Anteil der Erwerbspersonen an der gesamten Bevölkerung wird auch als Bruttoerwerbs- Bundesamt für Statistik Office fedäral de la statistique I Ufficio federale di statistica BFS OFS UST

14 quote bezeichnet, der Anteil der Erwerbspersonen an den Personen im erwerbsfähigen Alter als Nettoerwerbsquote. 18. Wöchentliche Arbeitszeit Für die Tabellen sind folgende Arbeitszeitklassen gebildet worden: - unter 6 Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden - 46 Stunden und mehr In einzelnen Tabellen werden mehrere Arbeitszeitklassen zusammengefasst. Die wöchentliche Arbeitszeit ist immer auf ganze Stunden gerundet. Im Unterschied zur Volkszählung 1980 wurden fehlende Angaben zur Arbeitszeit nicht ergänzt. 19. Ausbildung (Schulbildung, erlernter Beruf) Zu den Personen in Ausbildung werden die Schüler und Studenten sowie die übrigen Personen gezählt, die angegeben haben, dass sie in Ausbildung stehen. Daher werden auch berufsbegleitende Ausbildungen in dieser Kategorie erfasst. Als Ausbildungen akzeptiert wurden nicht nur die vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) oder von einer Standesorganisation anerkannten Ausbildungen, sondern auch Bezeichnungen für eine berufliche Tätigkeit, bei denen ein Rückschluss auf eine Berufsausbildung gezogen werden konnte. In den Tabellen wird die jeweils höchste abgeschlossene Ausbildung angegeben. Zu den einzelnen Ausbildungsstufen In der Volkszählung 1990 werden bei den abgeschlossenen Ausbildungen und bei den Ausbildungen, die zum Zeitpunkt der Erhebung absolviert wurden, folgende Ausbildungsstufen unterschieden: Stufe 1: Keine Personen ohne jede abgeschlossene Schulbildung. Zu ihnen gehören insbesondere alle Kinder im vorschulpflichtigen Alter (inkl. Kinder im Kindergarten). Stufe 2: Obligatorische Schule (Primarstufe, Sekundarstufe I) Alle Ausbildungen, die zur obligatorischen Schule gehören, also Primarschule, Sekundarschule, Bezirksschule, Realschule, Sonderschule, Untergymnasium, Progymnasium sowie vergleichbare Ausbildungen. Auch das 10. Schuljahr wurde dieser Stufe zugeteilt. Stufe 3: Berufsausbildung (Sekundarstufe II) Berufslehren, Anlehren, Handelsschule, Kaufmännische Lehre (KV), Berufsschulen sowie weitere Ausbildungen von vergleichbarem Niveau, so z. B. Krankenschwesternschule, Berufsschule für Landwirte, Ausbildung für Hauswirtschaftliche Angestellte etc. Der Stufe 3 zugeordnet werden sowohl die anerkannten Berufslehren (reglementiert durch Berufsbildungsgesetz, Landwirtschaftsgesetz, Forstpolizeigesetz, erisches Rotes Kreuz, PTT, SBB, Zollverwaltung) als auch Berufsausbildungen, die zwar nicht offiziell anerkannt sind, bei denen aber ein gewisser Ausbildungsstandard gewährleistet ist. (So bekommen z. B. die Arztgehilfinnen nach bestandener Abschlussprüfung das Diplomzeugnis der Schule sowie den Fähigkeitsausweis der Verbindung der er Ärzte ausgehändigt.) Stufe 4: Maturitätsschule (Sekundarstufe II) Schulen und Ausbildungen, die zum Maturitätsabschluss, zum Primarlehrerpatent oder zu einem andern Lehr- oder Abschlusspatent auf vergleichbarer Stufe führen, also Gymnasium, Lehrerseminar, Kindergartenseminar etc. Stufe 5: Höhere Berufsausbildung (Tertiärstufe) Ausbildungen, die mit dem Meisterdiplom, mit einer Höheren Fachprüfung oder mit der Prüfung für den Eidgenössischen Fähigkeitsausweis abgeschlossen werden, sowie Weiterbildungen bzw. Zweitausbildungen, die nur nach erfolgreichem Abschluss einer Erstausbildung möglich sind (z. B. Techniker TS, Pilot, Buchhalter, Manager- oder Kaderausbildung, Hotelier, Höhere Berufsschule für Landwirte, Journalist, Bühnenbildner). Stufe 6: Höhere Fachschule (Tertiärstufe) Höhere Technische Lehranstalt (HTL), Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV), Höhere Kaufmännische Gesamtschule (HKG), Schule für Sozialarbeit, Heilpädagogisches Seminar, Institut für angewandte Psychologie (IAP), erisches Institut für Berufspädagogik (SIBP), Höhere Hauswirtschaftliche Fachschule, Höhere Fachschule für Gestaltung. Bundesamt für Statistik 1111 Office füdöral de la statistique Ufficio Lederale di statistica BFS OFS UST

15 Stufe 7: Hochschule, Universität (Tertiärstufe) Ausbildungen an Universitäten und anderen Hochschulen (inkl. Nachdiplomstudien) Stufe 8: Andere Ausbildung Ausbildungen, die nicht in den gängigen Raster der Ausbildungsgänge passen, also z. B. Militärinstruktor, Versicherungsinspektor, Funkerschule, Privatdetektiv, Sprachschulen ohne nähere Angaben, Goetheanum etc. Dieser Stufe wurden auch unklare Angaben wie z. B. Abendschule zugeordnet. Nicht erfasst wurden kurzfristige Kurse. Die beruflichen Tätigkeiten sind in einer für die Volkszählung 1990 neu geschaffenen Berufsklassifikation gruppiert (vgl. Punkt 20). Diese Klassifikation umfasst auch die Klassifikation für die Ausbildungen, doch fehlt in ihr die Berufsgruppe 511, in der reine Ausbildungen enthalten sind. Die Klassifikation für die Volkszählung 1990 entspricht nicht der Klassifikation für Den historischen Tabellen liegt eine Liste von Umschlüsselungscodes zugrunde, die das Bundesamt für Statistik zur Überführung der dreistelligen Gruppen der Volkszählung 1980 (Nr ) auf die Berufsarten der Volkszählung 1990 angefertigt hat (vgl. Punkt 20). XVIII 20.Erlernter Beruf Die abgeschlossenen Ausbildungen sind in einer für die Volkszählung 1990 neu geschaffenen Berufsklassifikation gruppiert. Diese Klassifikation ist folgendermassen gegliedert: Berufsabteilungen einstelliger Code Berufsklassen zweistelliger Code Berufsgruppen dreistelliger Code Berufsarten fünfstelliger Code Beispiel: Code Zimmerleute 2 Berufsabteilung: Berufe der Industrie und des Gewerbes 23 Berufsklasse: Berufe des Baugewerbes 231 Berufsgruppe: Berufe des Bauhauptgewerbes Berufsart: Zimmerleute Über die Zuordnung der einzelnen Ausbildungsbezeichnungen zu den Berufsarten gibt das vom Bundesamt für Statistik erstellte Verzeichnis der persönlichen Berufe Auskunft (Berufsnomenklatur der, Bern, Bundesamt für Statistik, Nr , 1994). Die Klassifikation für die Volkszählung 1990 entspricht nicht der Klassifikation für Den historischen Tabellen liegt eine Liste von Umschlüsselungscodes zugrunde, die das Bundesamt für Statistik zur Überführung der dreistelligen Gruppen der Volkszählung 1980 (Nr ) auf die Berufsarten der Volkszählung 1990 angefertigt hat. Ebenfalls verfügbar sind beim Bundesamt für Statistik die Umschlüsselungscodes auf die Internationale Klassifikation der Berufe (ISCO 88 (COM)) des Internationalen Arbeitsamtes. 21.Berufliche Tätigkeit Als «persönlicher Beruf» wird die berufliche Tätigkeit bezeichnet, die eine Person zum Zeitpunkt der Erhebung ausübt. Bei Erwerbslosen oder Nichterwerbspersonen gilt die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als persönlicher Beruf. 22. Stellung im Beruf Die Frage nach der Stellung im Beruf richtete sich an Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen. Bei Erwerbslosen und Nichterwerbspersonen, die früher erwerbstätig waren, wurde die Stellung in der zuletzt ausgeübten Erwerbstätigkeit verlangt. Selbständige sind Personen, die allein oder als Arbeitgeber auf eigene Rechnung erwerbstätig sind. Mitarbeitende Familienmitglieder sind Personen, die sich als im Betrieb eines Angehörigen mitarbeitendes Familienmitglied deklariert haben. Sie gelten als Arbeitnehmer. Zu den Direktoren und leitenden Angestellten zählen Personen mit einer höheren Kaderfunktion, so z. B. Prokuristen, Geschäftsleiter, Chefärzte, Chefbeamte, Hochschullehrer, Bundesräte, Regierungsräte, Stadtpräsidenten, Oberrichter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte etc. Zum mittleren und unteren Kader zählen u.a. Berufe wie Ärzte, Ingenieure, Primarlehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, Bahnhofvorstände, Werkmeister, Vorarbeiter, Dienstchefs, Bürochefs, Gruppenchefs, Meister etc. Die Angestellten und Arbeiter sind im Gegensatz zu früheren Volkszählungen in einer einzigen Kategorie zusammengefasst. Bereits in der Volkszählung 1980 war die Unterscheidung aufgrund der Selbstdeklaration nicht mehr aussagekräftig, weil eine zunehmende Zahl von Arbeitern sich als Angestellte betrachtete. Lehrlinge sind Absolventen einer anerkannten Berufslehre oder Anlehre, für die ein Lehr- oder Anlehrvertrag abgeschlossen worden ist. 23. Sozio-professionelle Kategorien Die gesamte Bevölkerung der wurde sozioprofessionellen Kategorien zugeteilt. Für die Volkszählung 1990 wurde eine neue, den modernen Bedürfnissen Bundesamt für Statistik Office füdüral de la statistique^(iiufficiolederaledistatistica BFS OFS UST

16 entsprechende Systematik geschaffen, die anstelle der in früheren Volkszählungen ausgewiesenen sozioökonomischen Gruppen verwendet wurde (Joye, D.: Klassifikation der sozio-professionellen Gruppen, Bern, Bundesamt für Statistik, Bestellnummer , 1993). Für die Bildung der Kategorien wurden die Angaben zur Erwerbstätigkeit, zur Stellung im Beruf, zur beruflichen Tätigkeit, zur höchsten abgeschlossenen Ausbildung und zum erlernten Beruf herangezogen. Die Bevölkerung wurde folgenden Kategorien zugeteilt: Erwerbstätige: Oberstes Management Freie Berufe Andere Selbständige Landwirte Handwerker Selbständige im Dienstleistungsbereich Akademische Berufe und oberes Kader Ingenieure und technisches Kader Kader der Unternehmens- und Kommunikationsdienstleistungen Kader im sozialen und persönlichen Dienstleistungsbereich Intermediäre Berufe Intermediäre Techniker Intermediäre Berufe der Unternehmens- und Kommunikationsdienstleistungen Intermediäre Berufe im sozialen und persönlichen Dienstleistungsbereich Qualifizierte nicht-manuelle Berufe Technische Angestellte Angestellte der Unternehmens- und Kommunikationsdienstleistungen Angestellte im sozialen und persönlichen Dienstleistungsbereich Qualifizierte manuelle Berufe Gelernte Arbeiter in der Landwirtschaft Gelernte Arbeiter in der Produktion und im Baugewerbe Gelernte Angestellte im Dienstleistungsbereich Ungelernte Angestellte und Arbeiter Ungelernte Arbeiter in der Landwirtschaft Ungelernte Arbeiter in der Produktion und im Baugewerbe Ungelernte Angestellte im Dienstleistungsbereich Nicht zuteilbare Erwerbstätige Erwerbslose Nichterwerbspersonen: In Ausbildung stehende Personen ab 15 Jahren Rentner Im eigenen Haushalt arbeitend Kinder unter 15 Jahren Übrige Nichterwerbspersonen 24. Pendler Die Statistiken über die Pendler und die benutzten Verkehrsmittel betreffen die Erwerbstätigen, die Schüler und die Studenten. Als Pendler gelten Personen, die ihren Wohnsitz verlassen, um sich an ihren Arbeitsplatz oder in die Schule zu begeben. Personen, deren Arbeits- oder Studienort nicht festgestellt werden konnte, werden unter der Kategorie «Arbeitsort unbekannt» oder «Schulort unbekannt» erfasst. Als interkommunale Pendler gelten Personen, die ihre Wohngemeinde verlassen, um in einer anderen Gemeinde zu arbeiten oder zu studieren. Intrakommunale Pendler sind Personen, die sich innerhalb der Gemeinde bewegen. Die interkantonalen Pendler verlassen ihren Kanton. Um die Ergebnisse von 1990 mit denjenigen der früheren Volkszählungen vergleichen zu können, wurden nur die Erwerbstätigen berücksichtigt, die mindestens 6 Stunden wöchentlich arbeiten. Auch Studenten, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, mussten das von ihnen benutzte Verkehrsmittel und die Dauer ihrer Anfahrt zum Arbeitsplatz angeben. Werkstudenten erscheinen daher unter der Kategorie «Erwerbstätige», sofern sie während mindestens 6 Stunden pro Woche einer Arbeit nachgehen; bei einer kleineren Wochenarbeitszeit als 6 Stunden werden sie in der Pendlerstatistik nicht erfasst. Personen, die mehreren beruflichen Tätigkeiten nachgehen oder für mehrere Arbeitgeber arbeiten, mussten sich für eine Antwort entscheiden. Die Pendlerstatistiken beziehen sich also auf die Haupttätigkeit. Unter den Wochenpendlern hingegen sind alle Erwerbstätigen eingeschlossen, die während mindestens 1 Stunde pro Woche einer Arbeit nachgehen. Als Wochenpendler gelten Personen, die zwei Wohnsitze innehaben. Als Hauptwohnsitz gilt der wirtschaftliche Wohnsitz. Der zivilrechtliche Wohnsitz kann sich in einer Gemeinde der oder im Ausland befinden. Der ausländischen Wohnbevölkerung wurde jedoch immer ein «statistischer» zivilrechtlicher Wohnsitz in der zugewiesen (vgl. Punkt 3). 25. Pendlerbilanz Zwei Bilanzen wurden ausgearbeitet; die erste betrifft die Wegpendler (Personen, die ausserhalb ihrer Wohngemeinde arbeiten oder zur Schule gehen), die zweite die Zupendler (Personen, die in der betreffenden Gemeinde erwerbstätig sind oder zur Schule gehen, aber in einer anderen Gemeinde wohnen). X Bundesamt für Statistik I Office federal de la statistique Uff icio federale di statistica SFS OFS UST

17 26. Verkehrsmittel Im Fragebogen wurden 11 mögliche Verkehrsmittel aufgeführt, wobei mehrere Verkehrsmittel angegeben werden konnten. Für die Tabellen wurde bei Mehrfachangaben das Hauptverkehrsmittel nach der folgenden Prioritätenliste bestimmt: 1. Eisenbahn 2. Postauto, Überlandbus 3. Tram, städtischer Bus 4. anderes Verkehrsmittel (z. B. Schiff, Seilbahn) 5. Werkbus, Schulbus 6. Personenwagen als Lenker/in 7. Personenwagen als Mitfahrer/in 8. Motorrad, Roller 9. Mofa 10. Velo 11. zu Fuss Andere Tabellen führen das üblicherweise benützte (oder die üblicherweise benützten) Verkehrsmittel auf, ohne dass ein Hauptverkehrsmittel bestimmt wurde. Um den unterschiedlichen Antworten Rechnung tragen zu können, wurden durch Kombination mehrerer Verkehrsmittel neue Kategorien geschaffen. Unterschieden werden vor allem die Personen, die ausschliesslich private Verkehrsmittel benützen, diejenigen, die private und öffentliche Verkehrsmittel benützen, und diejenigen, die ausschliesslich öffentliche Verkehrsmittel benützen. Die Kategorie «ohne Arbeits- bzw. Schulweg» bezieht sich auf die Personen, die dort wohnen, wo sie zur Arbeit bzw. zur Schule gehen. Beim Auskunftsdienst der Volkszählung stehen auf Anfrage ausführlichere Tabellen, die alle möglichen Kombinationen von Verkehrsmitteln berücksichtigen, zur Verfügung. angegebene Gesamtzahl der in der Gemeinde arbeitenden Personen umfasst die in dieser Gemeinde wohnenden und erwerbstätigen Personen sowie die aus anderen Gemeinden zur Arbeit kommenden Personen. Vor allem in den Grenzregionen entspricht diese Anzahl jedoch nicht dem Gesamtbestand der in einer Gemeinde arbeitenden Bevölkerung, da die Grenzgänger in der Volkszählung nicht enthalten sind. Das gleiche Verfahren wird in den Tabellen angewandt, die die gesamte Anzahl der in einer Gemeinde studierenden Schüler und Studenten enthalten. Beim Auskunftsdienst der Volkszählung stehen auf Anfrage auch vollständige Matrizen zur Verfügung, die jede Wohngemeinde mit der Gemeinde oder dem Land der Arbeitsstätte und umgekehrt kombinieren. Auch für Schüler und Studenten sind entsprechende Matrizen erhältlich. 28. Zeitbedarf für den Arbeits- bzw. Schulweg Der Zeitbedarf für den Arbeits- oder Schulweg betrifft den einfachen Hinweg. Die diesbezüglichen Angaben werden in fünf Kategorien unterschieden: - bis 1/4 Stunde - über 1/4 bis 1/2 Stunde - über 1/2 bis 3/4 Stunde - über 3/4 bis 1 Stunde - über eine Stunde 29. Häufigkeit des zurückgelegten Wegs Hier wird zwischen den Personen, die den Hin- und Rückweg vom Wohnort zur Arbeit oder Schule einmal täglich, und denjenigen, die ihn mehrmals täglich zurücklegen, unterschieden. 27. Arbeitsort bzw. Schulort Die Zahl der Personen, die in einem Kanton oder einer Gemeinde arbeiten bzw. zur Schule gehen, entspricht nicht der Zahl der Personen, die dort ihren wirtschaftlichen Wohnsitz innehaben. Ein Teil der Tabellen gibt Aufschluss über die Verhältnisse hinsichtlich Wohnkanton und Arbeits- bzw. Studienkanton oder -land. Da der wirtschaftliche Wohnsitz massgeblich ist, fallen, wenn sich der Arbeits- oder Studienort im Ausland befindet, nur die Nachbarstaaten der (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Liechtenstein) in Betracht. In einer zweiten Reihe von Tabellen werden die Personen, die in der Gemeinde ihres Wohnsitzes arbeiten oder zur Schule gehen bzw. studieren, von den Personen unterschieden, die sich zu diesem Zweck in eine andere Gemeinde begeben. Die in diesen Tabellen 30. Systematik der Wirtschaftszweige Die Wirtschaftszweige, in denen die Erwerbstätigen arbeiten, wurden aufgrund der Angabe zur Arbeitsstätte bestimmt. Wenn möglich wurde der Wirtschaftszweig aus dem Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) übernommen. Die Wirtschaftszweige (Betriebe und Unternehmen aller Art, Organisationen ohne Erwerbszweck, öffentliche Verwaltung, ausländische Vertretungen etc.) sind folgendermassen systematisiert (Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige, Bern, Bundesamt für Statistik, 1985). Wirtschaftsabteilungen: einstelliger Code Wirtschaftsklassen: zweistelliger Code Wirtschaftsgruppen: dreistelliger Code Wirtschaftsarten: vierstelliger Code Bundesamt für Statistik Office fnaral de la statistique II BFS OFSIUST Ufficio Lederale di statistica

18 Beispiel: 5 Wirtschaftsabteilung: Handel, Gastgewerbe, Reparaturgewerbe 57 Wirtschaftsklasse: Gastgewerbe 571 Wirtschaftsgruppe: Beherbergungsgewerbe 5711 Wirtschaftsart: Hotel, Gasthaus, Motel Die Wirtschaftsabteilungen sind wie folgt gegliedert: 0 Land- und Forstwirtschaft 1 Energie- und Wasserversorgung, Bergbau 2/3 Verarbeitende Produktion 4 Baugewerbe 5 Handel, Gastgewerbe, Reparaturgewerbe 6 Verkehr, Nachrichtenübermittlung 7 Banken, Versicherungen, Beratung 8 Sonstige Dienstleistungen 9 Öffentliche Verwaltung, ausländische Vertretungen Die klassische Gliederung in die drei Sektoren Landwirtschaft, Produktion und Dienstleistungen ergibt sich durch folgende Zusammenfassung der Wirtschaftsabteilungen: Sektor 1: Landwirtschaft Abteilung 0 Sektor 2: Produktion Abteilungen 1, 2/3, 4 Sektor 3: Dienstleistungen Abteilungen 5, 6, 7, 8, 9 In der Kategorie «Unbekannt» sind die Personen erfasst, die sich als erwerbstätig deklariert haben, die Frage zum Arbeitsort aber nicht oder unklar beantwortet haben. 31. Privater und öffentlicher Sektor Die Rechtsformen der Betriebe, in denen die Erwerbstätigen arbeiten, wurden aufgrund der Angabe zur Arbeitsstätte bestimmt. Die Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Sektor wurde mit Hilfe der Rechtsformen vorgenommen: Betriebe des privaten Sektors: - Einzelperson - Einfache Gesellschaft - Kollektivgesellschaft - Kommanditgesellschaft - Aktiengesellschaft und Kommandit-AG - GmbH - Genossenschaft - Verein - Stiftung - Ausländische AG-Filiale - Ausländische Genossenschafts- und GmbH-Filiale Verwaltungen und Betriebe des öffentlichen Sektors: - Bund - Kanton und Bezirk - Gemeinde - Ausländische Staaten und Botschaften und Konsulate - Internationale Organisationen - Übrige: - Andere öffentlich-rechtliche Körperschaften - Staatlich anerkannte Landeskirchen 32. Haushalte und Familien Die Haushalts- und Familienstatistik im Rahmen der Volkszählung wird seit 1920 erstellt (ohne Zählungen von 1941 und 1950). Alle publizierten Haushaltstabellen stützen sich auf den wirtschaftlichen Wohnsitz der Personen ab. Analoge Haushaltstabellen, welche die Personen mit doppeltem Wohnsitz (z. B. Wochenaufenthalter) nicht am wirtschaftlichen, sondern am zivilrechtlichen Wohnsitz einbeziehen, sind beim Bundesamt für Statistik erhältlich Stellung im Haushalt Die Personen in den Haushalten werden nach der Angabe der Stellung im Haushalt unterschieden. Die Volkszählung 1990 hat dabei das traditionelle Konzept des einzigen, in der Regel männlichen Haushaltsvorstands aufgegeben. In Paarhaushalten wurde unabhängig von den Angaben auf den Fragebögen ein «Paarvorstand» eingesetzt. Ausserdem haben seit der Volkszählung 1980 die Fragestellung und einige Definitionen von Personenkategorien geändert: So werden zum Beispiel Schwiegermutter, -vater, -tochter und -sohn 1990 wie Mutter, Vater, Tochter oder Sohn behandelt, während sie früher zum Teil als «andere Stellung» in den Haushalt einbezogen wurden. In den Tabellen werden folgende Stellungen im Privathaushalt unterschieden: - Haushaltsvorstand - Ehepaarvorstand - Konsensualpaarvorstand - Anderer Haushaltsvorstand Verwandte/r eines Haushaltsvorstands - (Schwieger-)Sohn, (Schwieger-)Tochter - (Schwieger-)Vater, (Schwieger-)Mutter - Bruder, Schwester - Andere/r Verwandte/r - Andere Stellung im Haushalt Bundesamt für Statistik I Office WWaide la statistique Ufficio Federale di statistica BFS OFS UST

19 XKII 32.2 Haushaltstypen Die Typologie der Privat- und Kollektivhaushalte ist mit den in früheren Volkszählungen verwendeten Typologien in grossen Teilen vergleichbar. Die Verästelung des Typenbaumes wie auch grundlegende Definitionen (vgl. Punkt 32.1) haben sich im Lauf der Zeit jedoch verändert. Die Gesamtheit aller Haushalte unterscheidet sich nach Privat- und Kollektivhaushalten. Privathaushalte Die Privathaushalte sind entweder Einpersonen- oder Mehrpersonenhaushalte. Im Unterschied zu früheren Zählungen gehören die Einpersonenhaushalte 1990 nicht mehr zu den Nichtfamilienhaushalten. Unter den Mehrpersonenhaushalten finden sich die Familien- und die Nichtfamilienhaushalte. Ein Familienhaushalt umfasst nach dem Familienkern-Prinzip mindestens ein Vorstandspaar, einen Vorstand (ohne Partner) mit Kind(ern) oder einen Vorstand mit Eltern(teil). So unterteilen sich die Familienhaushalte in die folgenden Haupttypen: - (Ehe-)Paarhaushalt (ohne Kinder) - Elternpaar mit Kind(ern) - Elternteil mit Kind (ern) - Einzelperson mit Eltern(teil) Bei den Paarhaushalten wird zwischen Ehepaaren und Konsensualpaaren unterschieden. Konsensualpaare sind Paare, die aufgrund der Selbstdeklaration in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und nicht miteinander verheiratet sind. - Die Nichtfamilienhaushalte gliedern sich in solche, die aus verwandten Personen zusammengesetzt sind (z. B. Geschwisterhaushalte), und in jene, die sich nur aus einander nicht verwandten Personen zusammensetzen. Schliesslich kann bei den Familienhaushalten und den aus Verwandten bestehenden Nichtfamilienhaushalten noch danach unterschieden werden, ob weitere Personen zum Haushalt gehören oder nicht. Kollektivhaushalte Als Kollektivhaushalte gelten Personen und Personengruppen, die keinen eigenen Haushalt führen. In der Volkszählung belegt ein Kollektivhaushalt höchstens ein Gebäude. Eine grosse Anstalt setzt sich, je nach baulicher Gestaltung, somit aus mehreren Kollektivhaushalten zusammen. Personen in Kollektivhaushalten gehören entweder zum «Personal», zu den «Insassen» oder zu den «übrigen Personen». Im «Tabellengrundprogramm» wird zwischen Anstalten, anderen Kollektivhaushalten und Sammelhaushalten unterschieden. Anstalten sind: Heime der Wohlfahrtspflege (z. B. Alters- und Pflegeheime, Heime für Behinderte, Waisenhäuser, Erziehungsheime), Strafanstalten (inkl. Untersuchungsgefängnis, Jugendstrafvollzugsanstalt etc.), Internatsschulen, Spitäler und Krankenanstalten, Klöster und Ordenshäuser. Zu den anderen Kollektivhaushalten zählen Hotels und Pensionen oder, als «sonstige» Kollektivhaushalte, Studentenheime, Arbeiterwohnheime, Bauarbeiter-Baracken, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende etc. Beherbergungsbetriebe sind jedoch keine Kollektivhaushalte, wenn das Betriebspersonal einen eigenen Haushalt führt. Beherbergungsbetriebe können auch weitere Privathaushalte enthalten, z. B. jenen des Hoteldirektors. Sammelhaushalte umfassen einerseits Obdachlose und andererseits Personen, die bei der Bestimmung eines vorhandenen zweiten Wohnortes zwar einer Gemeinde, nicht aber einem Haushalt zugeteilt werden konnten Referenzperson Für die Klassierung der Haushalte mit mehr als einem Vorstand wurde eine Referenzperson bestimmt. Diese dient u. a. auch dazu, die sozio-professionelle Kategorie des Haushalts festzulegen. In einigen Tabellen werden für die (Ehe-)Paarhaushalte die sozio-professionellen Kategorien von Mann und Frau einander gegenübergestellt. Bundesamt für Statistik Office federal de la statistique Ufficio Lederale di statistica BFS OFS UST

20 Tabellengrundprogramm: Allgemeine Uebersicht Programme standard de tableaux: Aper9u gönöral Nummer Numero p: publiziert / publiä x: erhältlich / disponible Tabellentitel Titres des tableaux 2 I C v ' ä io- 2-, g c g E 8 egvi 2 2 e 0 2,--..c ; -..3 g 14 g e0i 2 0 E 2- '5) p.2-2 = tii.2 b- re je.0 : A 'c'e.._ = C e - y. 2 2, g in- '03 5 e ri E 2 e, E.2 E ä m '2 =.3Cg. cii) --. E0 2"-- ce m.9 g).= 5 1 e.2 el n;,0 0' gu-2re-' L.2 c.g g g 2 e r= 2 [.,e,:e I.g e - dirj. (1) 0 g._ gliv,ek-,11l-.1,-eqe. C. _. - I -,i g '2r 5 5. g..,..0 i " g> o? e i M2 Wi 2 3 Bestell-Nr. e des 1 i ei -2, i g -2-- E 2 CA r5 e; deutschen (731 Märj (3 ( (2 - M 3 ( Bandes. 3 'E 2g g... 0 I).7 E28 N de commande du recueil en fran9ais XXIII 0. ALLGEMEINE UEBERSICHT I APERCU GENERAL 0.0 Geographische Tabellen / Tableaux geographiques Wohnbevölkerung nach Gemeinden bzw. räumlichen Aggregationen Population räsidante per commune et par division territoriale x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 0.1 Thematische Tabellen I Tableaux thömatiques Wohnbevölkerung nach ausgewählten Merkmalen und Heimat sowie Geschlecht Population r6sidante selon un choix de caractäres, par origine et par sexe Wohnbevölkerung nach ausgewählten Merkmalen und Kantonen Population räsidante selon un choix de caractäres, par canton Wohnbevölkerung nach ausgewählten Merkmalen der Erwerbssituation bzw. höchster abgeschlossener Ausbildung und Heimat sowie Geschlecht Population räsidante selon un choix de caractäres de la situation professionnelle, le niveau le plus älevä de la formation acheväe, l'origine et le sexe pxxxxxxxxxxxxxxxx p xxxxxxxxxxxxxxxx p p Total pxxxxxxxxxxxxxxxx Ledige / C9libataires x x x x x x x x x x x x x x x x x Verheiratete / Maries XX X x x x x x x x x x x XX x X Verwitwete / Veufs x x x XX XXXX XX X x X x x X Geschiedene / Divorc6s XX )(XXX x XXXXXX XXX x Wohnbevölkerung nach Geschlecht sowie ausgewählten Merkmalen der Erwerbssituation bzw. höchster abgeschlossener Ausbildung und Kantonen Population rasidante selon le sexe, un choix de caractares de la situation professionnelle et le niveau le plus älev6 de la formation achev6e, par canton Total p er / Suisses x Ausländer / Etrangers x Ledige / Caibataires x Verheiratete / Maries x Verwitwete / Veufs x Geschiedene / Divorcös x Bundesamt für Statistik IOffice Indeal de la statistiqueufticio Federale di statistica BFS OFS UST

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein

Mehr

Architektur UH/FH. Architektur (universitäre Hochschulen)

Architektur UH/FH. Architektur (universitäre Hochschulen) UH/FH Die Architektinnen und Architekten haben kaum Mühe beim Berufseinstieg, wobei er den Fachhochschulabsolventen noch etwas leichter fällt als den Absolvent/innen universitärer Hochschulen. Darin mag

Mehr

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Erläuterungen siehe S. 3)

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Erläuterungen siehe S. 3) Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Erläuterungen siehe S. 3) Fachhochschule/Hochschule oder Höhere Fachschule: Ausbildungs- bzw. Studiengang: Vollzeit oder Teilzeit: Name:

Mehr

Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund

Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund in Berlin Diese Studie ist im Rahmen des Projektes Netzwerk ethnische Ökonomie entstanden.

Mehr

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?... Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4352 5. Wahlperiode 06.06.2011

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4352 5. Wahlperiode 06.06.2011 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4352 5. Wahlperiode 06.06.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Atypische Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

Kontrollfragen Einwohnerwesen

Kontrollfragen Einwohnerwesen Kontrollfragen Einwohnerwesen 1. Über welche Arten von Einwohnern muss die Einwohnerkontrolle Auskunft geben? 2. Welchen weiteren Amtsstellen muss die Einwohnerkontrolle dienen? 3. Was sollte eine Karteikarte

Mehr

Freie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild

Freie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild Freie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild Erwerbstätige und Selbstständige in Freien Berufen in Bayern im Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen im Jahr 2004 Dr. Willi Oberlander Kerstin

Mehr

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein

Mehr

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, 6.09 Stand am 1. Januar 2008 Familienzulagen in der Landwirtschaft Anspruch auf Familienzulagen 1 Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich

Mehr

Kulturelle Vielfalt. Posten 1 Vier Sprachen eine Einheit

Kulturelle Vielfalt. Posten 1 Vier Sprachen eine Einheit Lehrerinformation 1/5 Vier Sprachen eine Einheit Arbeitsauftrag Die einzelnen Posten geben unterschiedliche methodische und didaktische Schwerpunkte und Arbeitsweisen vor. Die genauen Arbeiten sind auf

Mehr

Informatik UH/FH. Informatik (universitäre Hochschulen)

Informatik UH/FH. Informatik (universitäre Hochschulen) Informatik UH/FH Für Informatikerinnen und Informatiker mit einem Masterabschluss (universitäre Hochschule) oder einem Bachelorabschluss (Fachhochschule) gestaltet sich der Berufseinstieg sehr günstig.

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

DIRECTION DE LA SÉCURITÉ ET DE LA JUSTICE. An die Vorsteher der Einwohnerkontrolle der Gemeinden des Kantons Freiburg

DIRECTION DE LA SÉCURITÉ ET DE LA JUSTICE. An die Vorsteher der Einwohnerkontrolle der Gemeinden des Kantons Freiburg DIRECTION DE LA SÉCURITÉ ET DE LA JUSTICE SICHERHEITS- UND JUSTIZDIREKTION Weisungen vom 17. Mai 2010 An die Vorsteher der Einwohnerkontrolle der Gemeinden des Kantons Freiburg Betrifft : Neuregelung der

Mehr

Mobilität in der Schweiz. Wichtigste Ergebnisse des Mikrozensus 2005 zum Verkehrsverhalten

Mobilität in der Schweiz. Wichtigste Ergebnisse des Mikrozensus 2005 zum Verkehrsverhalten Mobilität in der Schweiz Wichtigste Ergebnisse des Mikrozensus 2005 zum Verkehrsverhalten Neuchâtel, 2007 Jahresmobilität: 19 000 Kilometer pro Jahr Eine halbe Erdumrundung pro Person Jahresmobilität 19

Mehr

Life Sciences. Bei den befragten Neuabsolvent/innen Life Sciences handelt es sich ausschliesslich um Bachelorabsolvent/innen FH.

Life Sciences. Bei den befragten Neuabsolvent/innen Life Sciences handelt es sich ausschliesslich um Bachelorabsolvent/innen FH. Life Sciences Über 6 Prozent der Neuabsolvent/innen aus dem Bereich der Life Sciences sind im privaten Dienstleistungssektor oder in der Industrie beschäftigt, meistens in Ingenieur- und Planungsbüros

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten Aktuelle Daten und Indikatoren Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten 21. November 2013 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Entwicklung in Deutschland...2 3. Arbeitslosigkeit nach Qualifikation...2 4.

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften

Mehr

Anleitung. Empowerment-Fragebogen VrijBaan / AEIOU

Anleitung. Empowerment-Fragebogen VrijBaan / AEIOU Anleitung Diese Befragung dient vor allem dazu, Sie bei Ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Anhand der Ergebnisse sollen Sie lernen, Ihre eigene Situation besser einzuschätzen und eventuell

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Auf der linken Seite wählen Sie nun den Punkt Personen bearbeiten.

Auf der linken Seite wählen Sie nun den Punkt Personen bearbeiten. Personenverzeichnis Ab dem Wintersemester 2009/2010 wird das Personenverzeichnis für jeden Mitarbeiter / jede Mitarbeiterin mit einer Kennung zur Nutzung zentraler Dienste über das LSF-Portal druckbar

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/6463 07.08.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Mehr

Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz

Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz 01 Bevölkerung 1278-1601-07 Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz Neuchâtel 2016 Zusammenleben in der Schweiz Die Schweiz ist durch die Anwesenheit verschiedener sozialer, kultureller oder religiöser

Mehr

Familie und Studium 2009: Analysebericht zur sozialen Lage der Studierenden

Familie und Studium 2009: Analysebericht zur sozialen Lage der Studierenden Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 12.07.2012, 9:15 15 Bildung und Wissenschaft Nr. 0350-1206-90 Familie und Studium 2009: Analysebericht

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Kommunikationskompetenz von Schulleiterinnen und Schulleitern

Kommunikationskompetenz von Schulleiterinnen und Schulleitern Kommunikationskompetenz von Schulleiterinnen und Schulleitern Ergebnisrückmeldung zur Onlinebefragung Kontakt: Dipl.-Psych. Helen Hertzsch, Universität Koblenz-Landau, IKMS, Xylanderstraße 1, 76829 Landau

Mehr

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

AUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch.

AUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch. 22. DAS SCHULSYSTEM AUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch. Bild: https://www.google.lt/search 1. Die Kinder gehen mit 6 Jahren zur

Mehr

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen

Mehr

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3696 6. Wahlperiode 03.03.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3696 6. Wahlperiode 03.03.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3696 6. Wahlperiode 03.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Leiharbeit in Mecklenburg-Vorpommern und

Mehr

Wirtschaftsstruktur Allschwil 2003

Wirtschaftsstruktur Allschwil 2003 Wirtschaftsstruktur Allschwil 2003 Von Dr. Rainer Füeg, Wirtschaftsstudie Nordwestschweiz 1. Die Wirtschaftsstruktur der Gemeinde Allschwil Wirtschaftsstrukturen lassen sich anhand der Zahl der Beschäftigten

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914 Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6640 FLEX- in Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

Die Statistiken von SiMedia

Die Statistiken von SiMedia Die Statistiken von SiMedia Unsere Statistiken sind unter folgender Adresse erreichbar: http://stats.simedia.info Kategorie Titel Einfach Erweitert Übersicht Datum und Zeit Inhalt Besucher-Demographie

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben

Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Organisation 15. Januar 2014 Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben Seit Beginn des Schuljahrs 2013/14

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

Erfassen der persönlichen Weiterbildung auf dem Online-Portal von EXPERTsuisse

Erfassen der persönlichen Weiterbildung auf dem Online-Portal von EXPERTsuisse Erfassen der persönlichen Weiterbildung auf dem Online-Portal von EXPERTsuisse Detaillierte Anleitung Einzelmitglieder von EXPERTsuisse müssen ihre persönliche Weiterbildung jährlich jeweils bis 31. März

Mehr

Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009

Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009 Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009 2 Tirol stellt sich vor Tirol hat 1.385 aktive Mitglieder in der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation. Berufsgruppen-Mitglieder

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung International verständliche Titel für die höhere Berufsbildung Abschlüsse der höheren Berufsbildung Die höhere Berufsbildung trägt wesentlich dazu bei, dass die Schweizer Wirtschaft ihre hohe Qualität

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

W&W Einwohnerkontrolle. EKI Version 1.522. mit Objektregister (Datenimport)

W&W Einwohnerkontrolle. EKI Version 1.522. mit Objektregister (Datenimport) W&W Einwohnerkontrolle EKI Version 1.522 mit Objektregister (Datenimport) Antragsformular beantragen: Wählen Sie die Adresse http://www.housing-stat.ch/home_docs/e- AnmeldungGWRdt.doc Für Gemeinden des

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3956 6. Wahlperiode 27.05.2015. Entwicklung der Callcenter-Branche in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3956 6. Wahlperiode 27.05.2015. Entwicklung der Callcenter-Branche in Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3956 6. Wahlperiode 27.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Callcenter-Branche in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen!

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer am Selbststudium, herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich für ein ausgezeichnetes Stenografiesystem entschieden. Sie

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Informationsbroschüre. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern

Informationsbroschüre. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Informationsbroschüre Die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht Dank des Versicherungsobligatoriums

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Befragungsformular im Familienverfahren gemäß 35 (3) des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idf BGBl. I Nr. 87/2012 (FNG)

Befragungsformular im Familienverfahren gemäß 35 (3) des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idf BGBl. I Nr. 87/2012 (FNG) Anlage A Raum für behördliche Vermerke - Bitte nicht ausfüllen! Befragungsformular im Familienverfahren gemäß 35 (3) des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idf BGBl. I Nr. 87/2012 (FNG) Bitte beachten

Mehr

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und STATISTIKAMT NORD N I 5-4j/06 S 11. Dezember 2008 Verdienste der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2006

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Anleitung Scharbefragung

Anleitung Scharbefragung Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2

Mehr

Erläuterungen zum Führerausweis auf Probe

Erläuterungen zum Führerausweis auf Probe Bundesamt für Strassen Office fédéral des routes ASTRA OFROU Ufficio federale delle strade Uffizi federal da vias USTRA UVIAS Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Dép. fédéral de l

Mehr

ASF 2002_028. Verordnung

ASF 2002_028. Verordnung Verordnung vom 18. März 2002 Inkrafttreten: 01.02.2002 über die Aufnahmekapazität der Sektion Medizin und die Einführung des Eignungstests für das Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen

Mehr

etutor Benutzerhandbuch XQuery Benutzerhandbuch Georg Nitsche

etutor Benutzerhandbuch XQuery Benutzerhandbuch Georg Nitsche etutor Benutzerhandbuch Benutzerhandbuch XQuery Georg Nitsche Version 1.0 Stand März 2006 Versionsverlauf: Version Autor Datum Änderungen 1.0 gn 06.03.2006 Fertigstellung der ersten Version Inhaltsverzeichnis:

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5157 6. Wahlperiode 04.03.2016

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5157 6. Wahlperiode 04.03.2016 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5157 6. Wahlperiode 04.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Erfüllung der Schulpflicht an den allgemein bildenden Schulen

Mehr

Kinder: Grafiken und Karten zu den Lebensverhältnissen weltweit. Wo die meisten Kinder leben Anzahl der unter 15-Jährigen in absoluten Zahlen, 2010

Kinder: Grafiken und Karten zu den Lebensverhältnissen weltweit. Wo die meisten Kinder leben Anzahl der unter 15-Jährigen in absoluten Zahlen, 2010 Schillerstr. 59 10 627 Berlin E-Mail: info@berlin-institut.org Tel.: 030-22 32 48 45 Fax: 030-22 32 48 46 www.berlin-institut.org Kinder: Grafiken und Karten zu den Lebensverhältnissen weltweit Wo die

Mehr

Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON

Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON 1 Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON Einleitung Bei der Rasse PON wurden im APH in der letzten Zeit auffällig viele Herzkrankheiten und Herzveränderungen unterschiedlicher

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft

Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft Institut für Wachstumsstudien www.wachstumsstudien.de IWS-Papier Nr. 1 Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland 1950 2002.............Seite 2 Relatives Wachstum in der

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Markus Demary / Michael Voigtländer

Markus Demary / Michael Voigtländer Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 50 Markus Demary / Michael Voigtländer Immobilien 2025 Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wohn- und Büroimmobilienmärkte

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

Kurzanleitung RACE APP

Kurzanleitung RACE APP Kurzanleitung RACE APP Inhalt Leistungsumfang... 1 Erst Registrierung... 2 Benutzung als Fahrer... 2 Benutzung als Veranstalter... 3 Benutzung als Administrator... 5 Leistungsumfang Bei dem RACE APP handelt

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen

Mehr

Geisteswissenschaftlicher Hochschuldialog der Universitäten Erlangen und Damaskus

Geisteswissenschaftlicher Hochschuldialog der Universitäten Erlangen und Damaskus Geisteswissenschaftlicher Hochschuldialog der Universitäten Erlangen und Damaskus Selbstwahrnehmung und Wahrnehmung des Anderen in Politik, Geschichte und Kultur Auswertung u. Analyse der Einrichtung und

Mehr

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. - 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Thüringen, Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg vorn

Thüringen, Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg vorn CHE legt einen Ländervergleich von Universitäten vor,,, und vorn Im Leistungsvergleich schneiden die Universitäten in,,, Mecklenburg- Vorpommern und am besten ab (siehe Abb. 1). Bezogen auf die Fragen:

Mehr

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft -1- Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft Im Folgenden wird am Beispiel des Schaubildes Deutschland surft eine Lesestrategie vorgestellt. Die Checkliste zur Vorgehensweise kann im Unterricht

Mehr

Männer doppelt so häufig in Führungspositionen wie Frauen

Männer doppelt so häufig in Führungspositionen wie Frauen Pressemitteilung vom 30. Mai 2014 189/14 Männer doppelt so häufig in Führungspositionen wie Frauen K o r r i g i e r t e V e r s i o n WIESBADEN Nach den Ergebnissen des Zensus zum Stichtag 9. Mai 2011

Mehr

Der Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2013

Der Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2013 Pressemitteilung Nr. 001 / 2014 07. Januar 2014 Der Arbeitsmarkt im Dezember und Jahresrückblick 2013 - Arbeitslosenquote steigt zum Jahresende auf 8,2 Prozent - Arbeitslosigkeit in 2013 4,5 Prozent niedriger

Mehr