Glossar Anteilseigner Bauspardarlehen Bausparguthaben Bausparen

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1 Glossar Anteilseigner Schwäbisch Hall ist die Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Anteilseigner sind die genossenschaftlichen Zentralbanken DZ BANK (81,8%) und WGZ BANK (15%) sowie rund 600 Genossenschaftsinstitute. Bauspardarlehen Das Bauspardarlehen ist ein nachrangig gesichertes Darlehen aus einem zugeteilten Bausparvertrag. Zweck eines Bausparvertrags ist der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke. Je nach Tarifvariante beträgt das Darlehen 50 oder 60 Prozent der Bausparsumme. Die Darlehen werden meist durch einen Grundbucheintrag abgesichert. Bausparguthaben Das Bausparguthaben setzt sich zusammen aus eigenen Einzahlungen und Zinsen sowie ggf. Bauspar- und Riester-Förderungen sowie vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Für die Zuteilung müssen in der Regel 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden (Mindestsparguthaben). Bausparen Bausparen ist Sparen mit der Absicht, später ein zinsgünstiges und zinssicheres Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke zu erhalten. Der große Vorteil: Die Guthaben- und Darlehenszinsen stehen mit Vertragsabschluss fest und geben den Bauherren Planungssicherheit. Die Bausparidee basiert auf einem geschlossenen Spar- und Finanzierungskreislauf. Die Bausparer zahlen zunächst auf ihren Vertrag ein. Sind die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt, erhalten sie das Guthaben und das Bauspardarlehen ausgezahlt. 1

2 Bausparkassengesetz Das Bausparkassengesetz bildet den rechtlichen Rahmen des Bausparkassengeschäfts und regelt den Betrieb einer Bausparkasse. Das Bausparkassengesetz legt fest, dass freie Mittel nur in festverzinsliche Wertpapiere mit sehr guter Bewertung angelegt werden dürfen. Währungs- und Aktienrisiken sind für Bausparkassen ausgeschlossen. Bausparsumme Jeder Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Je nach Tarif gelten verschiedene Mindestsummen ( Euro bis Euro). Die Bausparsumme setzt sich zusammen aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen. Beteiligungsgesellschaften im Ausland Schwäbisch Hall ist mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien (ČMSS), der Slowakei (PSS), Ungarn (FLK), Rumänien (RBL) und China (Sino- German Bausparkasse, SGB) aktiv, die 3,2 Mio. Kunden betreuen. Einlagensicherung Bausparer sind mehrfach geschützt: Die Bauspareinlagen bei Schwäbisch Hall sind in unbegrenzter Höhe durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) abgesichert. Der gesetzlich vorgeschriebene Fonds zur bauspartechnischen Absicherung sichert zusätzlich die Zuteilung der Bauspargelder. Einlösequote Die Einlösequote ist der Anteil der eingelösten Bausparverträge am Neugeschäft. Ein Vertrag gilt als eingelöst, wenn mindestens Einzahlungen in Höhe der Abschlussgebühr gemacht wurden. 2

3 International Financial Reporting Standards (IFRS) Die IFRS sind internationale Rechnungslegungsvorschriften, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben und von der Bankenaufsicht gefordert werden. Seit dem Geschäftsjahr 2010 berichtet die Bausparkasse Schwäbisch Hall nach den IFRS-Vorschriften. Förderung Bausparer können bis zu drei Förderungen erhalten: Die Wohnungsbau- Prämie, die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Riester-Förderung. Für die Wohnungsbau-Prämie (WoP) und die Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ) gelten Einkommensgrenzen. Kündigung bei Erreichen der Bausparsumme Zweck eines Bausparvertrags ist der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke. Der Bausparer hat die Möglichkeit nach Zuteilung seines Bausparvertrags (in der Regel bei Erreichen von 50 Prozent der Bausparsumme) weiterzusparen. Erreicht das Guthaben inkl. Zinsen die vereinbarte Bausparsumme, ist der Vertrag von beiden Seiten erfüllt. Der Bausparer erhält sein Guthaben zurück. Dieses Verfahren ist mehrfach durch verschiedene Oberlandesgerichte (OLG Celle (3 U 257/2009), OLG Stuttgart (9 U 151/11)) bestätigt worden und wird auch von Verbraucherschützern akzeptiert. Kündigung 10 Jahre nach Zuteilungsreife Bei Kreditverträgen besteht 10 Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens ein Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, das bei Hypothekendarlehen häufig zum Einsatz kommt. Ein Schiedsspruch des Ombudsmanns beim Verband öffentlicher Banken und ein Urteil des Landgerichts Mainz sprechen Bausparkassen dieses Kündigungsrecht nach 489 Abs. 1, Nr. 2 BGB ebenfalls zu, wenn der Bausparvertrag mindestens seit 10 Jahren erstmals zuteilungsreif ist, aber das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird. Mit der Zuteilung wird der vertragstypische Zweck des Bau- 3

4 sparvertrags erreicht. Denn der Zweck des Bausparvertrags ist nicht die langfristige zinsgünstige Geldanlage, sondern die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Neugeschäft (vorgelegt/eingelöst) Unterschieden wird zwischen vorgelegtem und eingelöstem Neugeschäft. Unter dem vorgelegten Neugeschäft sind alle in einem Geschäftsjahr abgeschlossenen Bausparverträge zusammengefasst. Ein Vertrag gilt als eingelöst, wenn der Kunde mindestens Einzahlungen in Höhe der Abschlussgebühr vorgenommen hat. Wohn-Riester Wohn-Riester (Eigenheim-Rente) ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum. Seit 2014 kann auch die Umschuldung oder altersgerechten Modernisierung der eigenen Immobilie gefördert werden. Mit Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen werden Sparbeiträge für die Eigenkapitalbildung und Tilgungsleistungen auf Darlehen gefördert. Die Zulagen: Die Grund-Zulage beträgt pro Person und Jahr 154 EUR. Für jedes Kind gibt es eine Zulage von jährlich 300 EUR (185 EUR für Kinder, die vor 2007 geboren wurden). Junge Leute unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR. Voraussetzung ist, dass max EUR des zu versteuernden Jahreseinkommens auf Riester-fähigen Verträgen angelegt werden. Riester-Sparer können ihre Einzahlungen bis zum Höchstbetrag von EUR (inklusive Zulage) als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Zuteilung Zuteilung bedeutet, dass der Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, die für die Auszahlung des Guthabens und des Bauspardarlehens notwendig sind. Die Voraussetzungen: Das notwendige Mindestsparguthaben sowie die erforderliche Bewertungszahl wurden erreicht und der Bausparer hat in einer 4

5 Erklärung die Zuteilung angenommen. Bei der so genannten Wahlzuteilung kann der Auszahlungszeitpunkt für das Darlehen früher gewählt werden. Bei der Mehrzuteilung erhalten Bausparer bis zu 75 Prozent der Bausparsumme als Darlehen ausgezahlt. 5

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