Umweltbericht Änderung des Flächennutzungsplanes südl. Kochstrasse (Willich) Stand Januar Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung

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1 Umweltbericht 128. Änderung des Flächennutzungsplanes südl. Kochstrasse (Willich) Stand Januar 2011 Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung 1

2 Gliederung: 1. Einleitung 1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Flächennutzungsplanänderung 1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung 2. Beschreibung und der Umweltauswirkungen 2.a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation, Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen 2.a.1 Schutzgut Mensch 2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen 2.a.3 Schutzgut Luft und Klima 2.a.4 Schutzgut Landschaft 2.a.5 Schutzgut Boden 2.a.6 Schutzgut Wasser 2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 2.a.8 Wechselwirkungen 2.b Prognose 2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen 2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten 3. Zusätzliche Angaben 3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren 3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung 1

3 1 Einleitung Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes wird entsprechend den Festlegungen des es für die Belange des Umweltschutzes gem. 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind im folgenden Umweltbericht festgehalten worden. Lage und Größe des Plangebiets Die Stadt Willich liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach. Willich ist einer der vier Ortsteile der Stadt Willich und liegt im südwestlichen Teil des Stadtgebiets. Der Geltungsbereich der 128. FNP-Änderung umfasst ca. 0,3 ha und befindet sich nordöstlich von Willich. Derzeitige Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Kochstrasse. Heutige Nutzung und Struktur Das Plangebiet wurde als Standort für den Bauhof der Stadt Willich genutzt. Der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) weist den Planbereich als allgemeinen Siedlungsbereich aus. Planbereich GEP 99 (Ausschnitt unmaßstäblich) 2

4 Der Flächennutzungsplan der Stadt Willich in seiner derzeit rechtwirksamen Fassung stellt den Änderungsbereich als Fläche für den Gemeinbedarf (Kindergarten) dar. Der geplante B-Plan kann nicht aus den Darstellungen des wirksamen FNP entwickelt werden. Aus diesem Grund wird parallel zum laufenden B-Plan-Verfahren die 128. Änderung des Flächennutzungsplans betrieben. Änderungsbereich FNP Ausschnitt unmaßstäblich 1a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Flächennutzungsplanänderung Die Darstellungen im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf (Kindergarten) soll in Wohnbaufläche umgewandelt werden. Die Darstellungen der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wirken sich nicht auf die übrigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes aus. Das Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren nach 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 III W südlich Kochstrasse durchgeführt. 3

5 FNP Ausschnitt unmaßstäblich 1.b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung für den Bauleitplan Landschaftsplan Der Geltungsbereich des B-Plans liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 6 Mittlere Niers. Als Entwicklungsziel für diesen Bereich ist die Anreicherung der Feldflur vorgesehen. Fachgesetze Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen. Schutzgut Mensch Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung, eine dem Wohl der Allgemeinheit ausgerichtete sozialgerechte Bodennutzung und eine menschenwürdige Umwelt sicherstellen. Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen Schutz der Schutzgüter: Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Emissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch 4

6 Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Lärm 1998 DIN Schallschutz im Städtebau Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. Als Grundlage für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Schutzgut Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Landschaftsgesetz NRW Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Schutzgüter und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sowie, die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie, der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes die biologische Vielfalt zu berücksichtigen. VogelSchRL Schutz sämtlicher heimischer, wildlebender Vogelarten und ihrer Lebensräume. Schutzgut Boden Bundesbodenschutzgesetz inkl. Bundesbodenschutz - verordnung Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz oder die Wiederherstellung des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und als Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten, sowie dadurch verursachter Gewässerverunreinigungen. Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerungen zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Außerdem dürfen landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnungszwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Ausmaß für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. 5

7 Schutzgut Wasser Wasserhaushaltsgesetz Landeswassergesetz inkl. Verordnungen Schutzgut Luft Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen TA Luft Schutzgut Klima Bundesimmissionsschutzgesetz Schutzgut Landschaft Bundesnaturschutzgesetz/ Landschaftsgesetz NRW Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers. Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umweltimmissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen mit erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen u.s.w. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege und des Naturhaushalts, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seine Rohstoffvorkommen, sowie des Klimas. Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Landschaft und der Natur als Lebensgrundlage des Menschen auch für die künftigen Generationen, im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes (Landschaftspflege) im Rahmen der Bauleitplanung. 6

8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Schutz von Kultur- und Sachgütern im Rahmen der Orts- und Landschaftsbilderhaltung und entwicklung. Bundesnaturschutzgesetz Denkmalschutzgesetz NRW Erhaltung historischer Kulturlandschaften von besonders charakteristischen Eigenart, sowie der Umgebung geschützter oder schützenswerter Kultur, Bau- und Bodendenkmäler. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen. 2. Beschreibung und der Umweltauswirkungen 2a Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Ausgangssituation, Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen 2.a.1 Schutzgut Mensch (Ausgangssituation) Das Plangebiet wurde, bis zur Aufgabe des Standortes Alperheide, als Bauhof genutzt, unter anderem waren hier die städtischen Werkstätten angesiedelt. Fast der gesamte Änderungsbereich ist bebaut und versiegelt. Das Gebiet liegt unterhalb der An- und Abflugstrecken des Sichtflugverkehrs zum bzw. vom VLP Mönchengladbach, daher ist in geringem Maße mit Beeinträchtigungen durch Fluglärm zu rechnen. der Planung Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstand werden keine Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch erwartet. 2.a.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Ausgangssituation) Der Änderungsbereich ist komplett anthropogen (durch den Menschen) beeinflusst. Planungsrelevante Arten werden weder im Plangebiet noch im näheren Umfeld erwartet. Es werden keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter erwartet. 2.a.3 Schutzgut Luft und Klima (Ausgangssituation) Der Landschaftsraum liegt im Niederrheinischem Tiefland und ist von ozeanischem, jedoch kontinental abgewandeltem, trocken-warmem Klima geprägt. Die vorherrschende Windrichtung ist Südwest im Sommer und Süd bis Südost im Winter. Der Änderungsbereich gehört zu den Stadtklimatopen. Die klimatische Begünstigung der Kempener Platte zeigt sich in der geringen Zahl an Tagen mit Schneebedeckung; sie stellt das schneeärmste Gebiet im niederrheinischen Raum dar. 7

9 Eine Verschlechterung bzw. negative Auswirkungen auf das Schutzgut werden aufgrund des Bestandes und der derzeitigen Ausweisung im FNP der Stadt Willich nicht erwartet. Durch die Verringerung des Versieglungsgrades wird sogar von einer Verbesserung für den Änderungsbereich erwartet. 2.a.4 Schutzgut Landschaft (Ausgangssituation) Der Änderungsbereich liegt im bebauten Bereich des Ortsteils Willich, ein Anschluss an die freie Landschaft ist nicht vorhanden. Aufgrund der Lage und der vorhandenen Strukturen wird der Bereich zwar verädert, jedoch an die umgebende Nutzung angepasst, so dass keine Beeinträchtigungen erwartet werden. 2.a.5 Schutzgut Boden (Ausgangssituation) Die naturräumliche Gliederung weist den Änderungsbereich, in dem der geplante Bebauungsplan 58 III W südl. Kochstrasse liegt, dem Naturraum Kempener Lehmplatte zu. Der Planungsbereich liegt in der geologischen Raumeinheit der Nieder und Mittelterrasse und wird durch den Bodentyp der typischen Braunerde, stellenweise der podsoligen Braunerde charakterisiert. Ein natürliches Bodengefüge wird im gesamten Änderungsbereich nicht erwartet. Es liegen zum Zeitpunkt der Flächennutzungsplanänderung Hinweise auf eine Altablagerung (AA ) vor. In wie weit dies Auswirkungen auf die geplante FNP-Änderung haben wird im weiteren Verfahren geprüft und ergänzt. Gegenüber dem derzeitigen Zustand sollen im Änderungsbereich Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Negative Auswirkungen werden nicht erwartet. 2.a.6 Schutzgut Wasser (Ausgangssituation) Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Der Grundwasserflurabstand beträgt je nach Jahreszeit und Witterung ca. 2,00 bis 5,00m. Das Plangebiet liegt außerhalb eines Grundwassereinzugsgebiet. Die Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser erfolgt durch die bestehenden Kanäle im Trennsystem. Die Abwässer werden in der Kläranlage des Niersverbandes und in den Regenwasserbehandlungsanlagen der Stadt Willich gereinigt und danach in den jeweiligen Vorfluter geleitet. Durch die angestrebte FNP-änderung und die nachfolgende Aufstellung des Bebauungsplanes wird sich der Versiegelungsgrad verringern, so dass sich die Grundwasserneubildungsrate erhöhen wird. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut werden nicht erwartet. 8

10 2.a.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Ausgangssituation) Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von gesellschaftlicher, architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind. Solche Objekte sind nach derzeitigem Kenntnistand im Änderungsbereich nicht vorhanden. Es werden keine Auswirkungen erwartet. 2.a.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Von Bedeutung sind die Struktur und Qualität des Umfeldes als Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern, die Auswirkungen betreffen somit ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge. Ausgangssituation ist ein überwiegend versiegelter und bebauter Bereich. Durch die Flächennutzungsplanänderung wird die Grundlage für das parallel laufende Bebauungsplanverfahren geschaffen Festzustellen ist, dass sich Umweltauswirkungen insbesondere erst im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung ergeben. Aufgrund der bestehenden Nutzung werden keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter erwartet. 2. b Prognose Zusammenfassende Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit Mensch - Pflanzen Schaffung Hausgärten und Freiflächen. + Tiere - Landschaft - Boden Entsiegelung von Flächen + Wasser Oberflächenwasserretention + Grundwassererneuerung Klima Verringerung des Versiegelungsgrades + Kultur- und Sachgüter - Wechselwirkungen Schaffung Freiflächen, Grundwassererneuerung, Verringerung des -/+ Versiegelungsgrades sehr erheblich/ erheblich/ wenig erheblich/ - nicht erheblich/ + positive Veränderung 9

11 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtzustandekommen der Planung ist davon auszugehen, dass der Planbereich in irgendeiner Form als Bauhof oder Lagerfläche genutzt würde. Da die Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Stadt Willich anhält, ist davon auszugehen, dass an anderer Stelle im Stadtgebiet entsprechende Flächen auszuweisen wären, die sicherlich erheblichere Auswirkungen auf die Schutzgüter mit sich bringen würden. 2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Von einer Beeinträchtigung der Schutzgüter wird nicht ausgegangen, so dass hier auch keine Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen genannt werden können. 2.d Darstellung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten Alternativen zur Ausweisung des Bereiches als Wohnbaubereich wurden nicht geprüft. 3. Zusätzliche Angaben 3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren wird ggf. im weiteren Verfahren ergänzt. 3.b Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen werden nicht erwartet. Da die konkreten Planinhalte in der verbindlichen Bauleitplanung, also im Bebauungsplan, der parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt wird, geregelt und festgesetzt werden, wird hier auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Gleiches gilt für den Umfang der Monitoringmaßnahmen, die aus den Festlegungen des B-Plans abzuleiten sind und deshalb im entsprechenden Umweltbericht definiert werden. 3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes 58 III W südlich Kochstrasse zu schaffen. Die erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne von 2 Abs. 4 BauGB werden nicht erwartet. Durch die Umwandlung des ehem. Bauhofes in einen Wohnbaubereich werden eher positive Auswirkungen auf die Schutzgüter erwartet. Hormes Stadt Willich GB II/

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